Das Schlagwort von der Informationsgesellschaft ist heute allgegenwärtig. Von vielen wird sie als Nachfolgerin der Industriegesellschaft betrachtet, und es wird vorgeschlagen sie als eine neue Form der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Organisation anzusehen. Diese Annahme basiert auf dem Argument, die Informationsgesellschaft verwende eine neuartige Form von Ressourcen, die sich fundamental von denen ihrer industriellen Vorgänger unterscheiden. Während Industriegesellschaften auf die Herstellung von Produkten im Sinne physischer Objekte ausgerichtet sind, wird das Rohmaterial der Informationsgesellschaft oft als Wissen und Information, also als immaterielle Güter beschrieben. Dennoch behält das industriellen Gesellschaften zugrunde liegende Prinzip des Kapitalismus auch im Informationsbasierten Zusammenhang seine Bedeutung. Obwohl Veränderungen in der Art und Weise der Produktion festgestellt werden können, bleibt die Organisationsstruktur der Produktionsbeziehungen und auch deren grundlegendes Prinzip – das des Eigentums – dasselbe. Es wird lediglich erweitert und auch auf Information angewandt, die folglich ebenso wie materielle Waren in ein Bezugssystem von Eigentumsbeziehungen eingebettet und generell als „geistiges Eigentum“ bezeichnet werden (Becker(2002):72). .
Diese Arbeit soll einen Einblick in den Bereich Lizenzverweigerung als Missbrauch geistiger Eigentumsrechte bei marktbeherrschender Stellung gegeben. Stellt die Lizenzverweigerung einem Konkurrenten gegenüber einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 82 EG- Vertrag dar? Ist es wichtiger den Wettbewerb zu schützen zum Wohle der Verbraucher oder steht das Urheberrecht an erster Stelle, um dafür zu sorgen, dass die Unternehmen auch weiterhin einen Anreiz haben in Innovationen zu investieren? Mit diesen Fragen haben sich der Europäische Gerichtshof und die Europäische Kommission in den letzten Jahren häufig beschäftigen müssen, da oftmals Uneinigkeit darüber herrschte, wessen Interessen im Vordergrund stehen sollten. In ihren Entscheidungen in den Fällen Volvo/Veng, Magill, Ladbroke und Bronner haben EuGH und EuG zwischen der Lizenzverweigerung als Substanz eines Ausschließlichkeitsrechts, welches keinen Marktmissbrauch darstellt und dem Vorliegen „außergewöhnlicher Umstände“ unterschieden, die eine Lizenzverweigerung missbräuchlich machen können.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Ökonomische und rechtliche Grundlagen zum Immaterialgüterrecht
2.1 Ausschließlichkeitsrechte und deren Ziel Innovation
2.2 Ziele des Wettbewerbsrechts
3. Immaterialgüterrechtsmissbrauch
3.1 Beherrschende Stellung durch Immaterialgüterrechtsmissbrauch im EU-Recht
3.2 Immaterialgüterrecht und marktbeherrschende Stellung
3.2.1 Magill Fazit
4. Die Bedeutung des Falls IMS Health
4.1 Sachverhalt
4.2 Entscheidungen der Europäischen Kommission
4.2.1 Rücknahme der Zwangslizenzierung
4.3 Leitlinie vom EuGH für Art. 82 EGV
4.3.1 Vorlagefragen vom Landgericht Frankfurt ans EuGH
4.3.2 Präzisierung der Voraussetzungen beim Missbrauch nach Art. 82
4.3.3 Wechselkosten/Einbeziehung bei Entwicklung
4.3.4 Weiterentwicklung der Magil-Kriterien
5. Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die rechtliche Spannung zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und dem freien Wettbewerb im Kontext der Zwangslizenzierung. Im Fokus steht die Frage, unter welchen spezifischen Bedingungen eine Lizenzverweigerung durch ein marktbeherrschendes Unternehmen als Missbrauch gemäß Art. 82 EGV zu bewerten ist, insbesondere analysiert anhand des Falles IMS Health im Vergleich zur bisherigen Rechtsprechung.
- Wettbewerbsrecht versus Schutz geistigen Eigentums
- Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Lizenzverweigerung
- Rechtliche Analyse der Essential-Facilities-Doktrin
- Aufarbeitung der wegweisenden Fälle Volvo, Magill und IMS Health
- Ökonomische Auswirkungen von Zwangslizenzen auf Innovationen
Auszug aus dem Buch
3. IMMATERIALGÜTERRECHTSMISSBRAUCH
Immaterialgüter räumen ihren Inhabern Ausschließlichkeitsrechte ein und somit ein Monopol auf das geschützte Gut. Diese monopolisierende Wirkung eines Immaterialgüterrechts bezieht sich nicht nur auf den Inhalt des immateriellen Gutes sondern auch auf die unter Nutzung des Immaterialgüterrechts hergestellten Waren. Es ist also nicht nur ein Text oder Design geschützt sondern auch die unter Nutzung des Immaterialgüterrechts hergestellten Waren, z.B. Text Buch oder Design Schuh. Hier stellt sich nun die Frage inwieweit gewerbliche Schutzrechte unter bestimmten Umständen eine beherrschende Stellung vermitteln können. Ein Beispiel für die Umwandlung der Monopolstellung in Marktmacht liefert die Softwarebranche. Der Marktbeherrschende Softwarehersteller gibt häufig wichtige Schnittstellen einer geschützten Software nicht preis, um sich gegen die Programmierung von Zusatzsoftware zu schützen. Der Inhaber eines Schutzrechts versucht seine Monopolstellung in Marktmacht auf dem abgeleiteten Markt (für Zusatzsoftware) umzuwandeln. Es stellt sich nun die Frage ob das Ausnutzen eines aus dem jeweiligen Immaterialgüterrecht resultierenden Auschließlichkeitsrecht ein missbräuchliches Verhalten darstellt, gegen das Dritte vorgehen können. Das Problem, dass in vielen Fällen ein Ausnutzen eines Ausschließlichkeitsrechts von so entscheidender Bedeutung ist, dass es Regelungen zur Verhinderung eines Missbrauchs bedarf hat auch die nationale und europäische Rechtssprechung erreicht (Kaestner (2005):15-17).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den Wandel zur Informationsgesellschaft und die daraus resultierende Notwendigkeit, das Spannungsfeld zwischen Eigentumsschutz an Informationen und dem Wettbewerb rechtlich neu zu bewerten.
2. Ökonomische und rechtliche Grundlagen zum Immaterialgüterrecht: Dieses Kapitel erläutert die ökonomische Begründung von Immaterialgüterrechten als Anreizinstrument für Innovationen und deren Abgrenzung zum Wettbewerbsrecht.
3. Immaterialgüterrechtsmissbrauch: Es wird analysiert, wie geistige Eigentumsrechte in marktbeherrschende Stellungen umgewandelt werden können und wo die Grenzen des Missbrauchs im EU-Recht liegen.
4. Die Bedeutung des Falls IMS Health: Dieses Kapitel bietet eine detaillierte Untersuchung des Falles IMS Health, inklusive des Sachverhalts, der kommissionsseitigen Entscheidungen und der richtungsweisenden EuGH-Vorlage zur Zwangslizenzierung.
5. Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die vom EuGH aufgestellten Kriterien für die Lizenzerteilung zusammen und bewertet die Bedeutung der Entscheidung für die zukünftige Anwendung der Essential-Facilities-Doktrin.
Schlüsselwörter
Zwangslizenzierung, Immaterialgüterrecht, Wettbewerbsrecht, Art. 82 EGV, marktbeherrschende Stellung, Geistiges Eigentum, IMS Health, Magill, Essential Facilities, Innovationsanreize, Lizenzverweigerung, Europäischer Gerichtshof, Marktversagen, Wettbewerbsschutz, Urheberrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt den Konflikt zwischen den Ausschließlichkeitsrechten an geistigem Eigentum und den kartellrechtlichen Regeln zum Schutz des Wettbewerbs, insbesondere im Kontext von Lizenzverweigerungen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die ökonomischen Grundlagen von Immaterialgüterrechten, die Auslegung von Art. 82 EGV bei Marktmissbrauch und die Entwicklung der sogenannten Essential-Facilities-Doktrin.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, zu klären, unter welchen engen Voraussetzungen ein marktbeherrschendes Unternehmen gezwungen werden kann, Lizenzen an Konkurrenten zu vergeben, ohne dabei den Anreiz für Innovationen zu zerstören.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische und ökonomische Analyse, die auf der Auswertung europäischer Rechtsprechung (EuGH/EuG) und relevanter Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die historischen Fälle Volvo und Magill und fokussiert sich vertieft auf den Fall IMS Health, einschließlich der Vorlagefragen des Landgerichts Frankfurt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich am besten mit Begriffen wie Zwangslizenzierung, Wettbewerbsrecht, Art. 82 EGV, Marktbeherrschung und Essential Facilities charakterisieren.
Warum ist der Fall IMS Health so bedeutend für das EU-Recht?
Der Fall IMS Health lieferte dem EuGH die Gelegenheit, die Kriterien für eine Zwangslizenzierung im Fall der Verweigerung des Zugangs zu geschützten Datenstrukturen präzise zu definieren und die kumulative Anwendung der Magill-Kriterien zu bestätigen.
Was versteht man in diesem Zusammenhang unter einer "Essential Facility"?
Eine Essential Facility ist eine Einrichtung oder ein Gut, das für einen Wettbewerber unerlässlich ist, um auf einem nachgelagerten Markt tätig zu werden, wenn es keine realistischen Alternativen zur Nachahmung gibt.
Welche Rolle spielen die "Wechselkosten" bei der Entscheidung?
Wechselkosten sind ein entscheidender Faktor bei der Prüfung der Unerlässlichkeit: Sind die Kosten für den Umstieg auf eine alternative Struktur für die Kunden zu hoch, verstärkt dies die Abhängigkeit und stützt das Argument für eine Zwangslizenz.
- Citation du texte
- Diplom Politologe Patrick Willner (Auteur), 2010, Schutz vor Wettbewerb oder Schutz des Wettbewerbs - Art. 82 EGV, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/187901