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Responsibility to Protect - Recht oder gar Pflicht zur Intervention?

Título: Responsibility to Protect - Recht oder gar Pflicht zur Intervention?

Trabajo Escrito , 2011 , 21 Páginas , Calificación: 1,7

Autor:in: Anonym (Autor)

Política - Tema: Paz y Conflictos, Seguridad
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Die Idee, dass jeder Staat für das Wohlergehen - im Sinne des Ausbleibens schwerer Menschenrechtsverletzungen - seines Volkes verantwortlich ist, ist mitnichten eine Erfindung des 21. Jahrhunderts und im Völkervertrags- und -gewohnheitsrecht fest verankert. Neu ist ebensowenig der Gedanke, dass darüber hinaus die Internationale Gemeinschaft für die Wahrung der Menschenrechte bzw. deren Wiederherstellung verantwortlich sein könnte, wenn der entsprechende Staat dazu nicht in der Lage oder nicht Willens ist. Allerdings stellte dies bisher eher eine empfundene moralische Verantwortung ohne völkerrechtliche Verankerung dar und hat folglich aufgrund der fehlenden Legitimierung Humanitärer Interventionen und dem damit einhergehenden Bruch des Schutzes der staatlichen Souveränität erhebliche Probleme aufgeworfen. Deutlich wurde dies an der nicht durch den UN-Sicherheitsrat mandatierten NATO-Operation in Kosovo im März 1999. Dieses Dilemma sollte durch völkerrechtliche Verankerung gelöst werden. Gleichzeitig belegt das traurige Beispiel der Ohnmacht der Vereinten Nationen, die Völkermorde in Ruanda zu unterbinden, die Notwendigkeit, aus einem Recht eine Pflicht zu machen. Entsprechender Gegenwind entstand auf Seiten von Staaten, die willkürliche Einschränkungen staatlicher Souveränität unter dem Deckmantel Humanitärer Interventionen befürchteten.

Auch Artikel I der Charta der Vereinten Nationen zeigt, dass der Friedens- und Sicherheitsgedanke lange Zeit von inter-nationaler Sichtweise - für ein friedliches Zusammenleben der Völker - geprägt war, intra-nationale Greueltaten standen nicht gerade im Mittelpunkt. Die Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte, dass Kriege zwischen Nationen zugunsten innerstaatlicher Konflikte immer weniger als Bedrohung der Sicherheit empfunden werden, führte
dazu, dass als zu schützendes Subjekt allmählich verstärkt das Individuum empfunden wurde und weniger der Staat.

Politische Verankerung erreichte die „Responsibility to Protect“ im Abschlussdokument des World Summit 2005. Diese Arbeit soll den Fragen nachgehen, inwieweit die Responsibility to Protect mittlerweile auch eine völkerrechtliche Verankerung und damit Verbindlichkeit erlangt hat.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Entstehung des Konzeptes der R2P

3 Aktueller Stand der Implementierung

3.1 Verankerung der R2P im Völkervertragsrecht

3.2 R2P als Völkergewohnheitsrecht

3.2.1 Opinio juris

3.2.2 State practice

3.3 Mediale Wahrnehmung im Lichte der Demonstrationen in Libyen

4 Chancen weiterer Verankerung

5 Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit das Konzept der „Responsibility to Protect“ (R2P) bereits eine völkerrechtliche Verankerung und damit Verbindlichkeit erlangt hat. Dabei wird insbesondere analysiert, ob eine völkerrechtliche Pflicht zum Schutz von Zivilisten existiert, die über rein moralische Erwägungen hinausgeht, oder ob Interventionen weiterhin von strategischen Interessen und freiwilligen staatlichen Entscheidungen abhängen.

  • Entstehungsgeschichte des R2P-Konzeptes
  • Völkervertragsrechtliche Einordnung der R2P
  • Prüfung von Völkergewohnheitsrecht (Opinio juris und State practice)
  • Rolle der R2P in aktuellen Konflikten wie Libyen und Darfur
  • Herausforderungen einer rechtlichen Verankerung der Schutzverantwortung

Auszug aus dem Buch

3.2.1 Opinio juris

Für das Bestehen einer einheitlichen opinio juris müsste also die Mehrzahl der Staaten das Konzept der R2P unterstützen. Dass dies nicht der Fall ist, lässt sich anhand einiger Beispiele zeigen.

2009, also vier Jahre nach der Verabschiedung des World Summit Outcome Document 2005, legte Ban Ki-moon seinen Folgebericht „Implementing the responsibility to protect“ vor. Dieser Bericht und die Reaktionen darauf zeichnen ein deutliches Bild vom Vorhandensein einer opinio juris. Der Folgebericht unterstreicht die Bedeutung der dritten Säule im R2P-Konzept und die Wichtigkeit einer „frühen und flexiblen Antwort [...], die den Umständen der Situation angemessen und in Einklang mit den Bestimmungen der UN-Charta“ steht. Die P5, denen aufgrund ihres Veto-Rechtes eine besondere Verantwortung zukomme, ermahnt er, von diesem Recht keinen Gebrauch zu machen (und auch nicht damit zu drohen), wenn Erwägungen bezüglich der in Absatz 139 des World Summit Outcome Document beschriebenen Verpflichtungen betroffen seien. Weil die „Glaubwürdigkeit, Handlungsmacht und folglich die Effektivität“ von der Bestimmtheit und Konsistenz der Anwendung von - insbesondere militärischen - Maßnahmen abhinge, fordert der Generalsekretär zudem die Berücksichtigung der schon 2001 im ICISS-Report beschriebenen Kriterien.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung führt in das Dilemma zwischen staatlicher Souveränität und dem Schutz von Menschenrechten ein und stellt die zentrale Forschungsfrage nach der völkerrechtlichen Verbindlichkeit der R2P.

2 Entstehung des Konzeptes der R2P: Dieses Kapitel zeichnet die historische Entwicklung des Konzepts von den Berichten Kofi Annans bis hin zum Weltgipfel 2005 nach.

3 Aktueller Stand der Implementierung: Der Hauptteil analysiert kritisch die völkervertragsrechtliche Verankerung, die Kriterien des Völkergewohnheitsrechts und die mediale sowie politische Wahrnehmung der R2P am Beispiel Libyens.

4 Chancen weiterer Verankerung: Hier werden Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine zukünftige Stärkung des R2P-Konzepts sowie institutionelle Verbesserungen bei den Vereinten Nationen diskutiert.

5 Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit dem Fazit, dass aktuell keine völkerrechtlich bindende Pflicht zur Intervention besteht und staatliches Handeln weiterhin primär durch strategische Interessen geprägt ist.

Schlüsselwörter

Responsibility to Protect, R2P, Völkerrecht, Humanitäre Intervention, Schutzverantwortung, Souveränität, Vereinte Nationen, Sicherheitsrat, Menschenrechte, Völkergewohnheitsrecht, Opinio juris, State practice, Libyen, Krisenprävention, Weltgipfel 2005

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?

Die Arbeit untersucht den rechtlichen Status des R2P-Konzepts (Responsibility to Protect) und fragt, ob daraus eine völkerrechtlich verbindliche Pflicht zur Intervention bei schweren Menschenrechtsverletzungen abgeleitet werden kann.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Zentrale Themen sind die Entstehung des Konzepts, die völkerrechtliche Einordnung, die Suche nach Völkergewohnheitsrecht und die Analyse der praktischen Anwendung in Konfliktfällen.

Was ist die primäre Forschungsfrage?

Die Arbeit untersucht, ob die Responsibility to Protect mittlerweile eine völkerrechtliche Verankerung und damit Verbindlichkeit erlangt hat oder ob es sich lediglich um ein politisches Konzept handelt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine politik- und rechtswissenschaftliche Analyse, die auf einer umfassenden Auswertung von UN-Dokumenten, Fachliteratur und Stellungnahmen von Staaten basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Implementierung der R2P durch Prüfung von Völkervertragsrecht, die Kriterien für Völkergewohnheitsrecht (Opinio juris und State practice) sowie die mediale Debatte zur Lage in Libyen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Responsibility to Protect, Völkerrecht, Souveränität, Menschenrechte, Sicherheitsrat und humanitäre Intervention.

Warum wird Libyen als Testfall für die R2P angeführt?

Libyen wird als Testfall bezeichnet, da der Sicherheitsrat erstmals unter expliziter Erwähnung der R2P-Prinzipien einschritt, obwohl die völkerrechtliche Anerkennung dieser Schutzverantwortung weiterhin umstritten bleibt.

Gibt es laut Autor eine völkerrechtliche Pflicht zur Intervention?

Nein, das Fazit der Arbeit betont, dass eine über friedliche Maßnahmen hinausgehende völkerrechtliche Pflicht zum Schutz von Zivilisten derzeit nicht besteht.

Final del extracto de 21 páginas  - subir

Detalles

Título
Responsibility to Protect - Recht oder gar Pflicht zur Intervention?
Universidad
University of Bremen
Curso
Internationale Beziehungen
Calificación
1,7
Autor
Anonym (Autor)
Año de publicación
2011
Páginas
21
No. de catálogo
V188226
ISBN (Ebook)
9783656118824
ISBN (Libro)
9783656119203
Idioma
Alemán
Etiqueta
responsibility protect recht pflicht intervention
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Anonym (Autor), 2011, Responsibility to Protect - Recht oder gar Pflicht zur Intervention?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/188226
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