Von "Schlaraffia" und "yoyo sous-marin" - Knastsprache in Deutschland und Frankreich


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2011

36 Pages, Note: 1,0

Anonyme


Extrait


Inhalt

1. Einleitung

2. Hauptteil
2.1 Zum Begriff
2.2 Das Gefängnis als Lebensraum
2.2.1 Zahlen und Fakten
2.2.2 Das Gefängnis als totale Institution
2.2.3 Die Gefängnissubkultur
2.3 Die Knastsprache in Deutschland und Frankreich
2.3.1 Grundlegendes
2.3.2 Funktionen der Knastsprache
2.3.3 Verfahren zur Erweiterung des (Gefangenen-)Wortschatzes
2.3.4 Vergleich dreier Begriffsfelder
2.3.4.1 Zum Begriffsfeld „Gefängnis“
2.3.4.2 Zum Begriffsfeld „Gefängniswärter/in“
2.3.4.3 Zum Begriffsfeld „Häftling“
2.3.4.4 Zusammenschau
2.3.5 Analyse eines Videos zum Gefängnisalltag
2.3.5.1 Das Projekt „Podknast“
2.3.5.2 Inhalt des Kurzfilms
2.3.5.3 Analyse der Dialoge
2.3.5.4 Analyse der Bilder

3. Zusammenfassung und Schlussbetrachtung

Bibliographie

Anhang

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit entstand im Rahmen eines Seminars zum übersetzungs­orien­tierten Textvergleich (Französisch – Deutsch) im Bereich Argot, Jargon und Jugend­sprachen und möchte sich mit der Sprache von Strafgefangenen in deutschen und französischen Haftanstalten auseinandersetzen. Schlaraffia, Pistenboss oder yoyo sous-marin sind wohl Begriffe, deren Be­deutung den meisten Deutschen bzw. Franzosen verborgen bleibt, da die Welt inner­halb von Gefängnismauern (aus zum Teil guten Gründen) zu einem der abgeschlossens­ten und unbekanntesten Bereiche unserer Gesellschaft zählt. Das Fremde birgt aber gleich­zeitig auch Geheimnisvolles, ja vielleicht sogar Faszinierendes, ist doch nahezu jede/r schon mit Gerüchten über todsichere Schmuggeltricks, knasteigene Währungen oder einer geheimen Rangordnung unter Häftlingen in Berührung gekommen. Für diejenigen aber, die in ihrem beruflichen Alltag mit Gefängnisinsassen Umgang haben (wie das Vollzugspersonal, Sozialarbei­te­rInnen, PsychologInnen oder GerichtsdolmetscherInnen), ist die Kenntnis der Sprache und Gepflogenheiten der Inhaftierten für eine gelingende Tätigkeit unerlässlich. Und so wird diese Arbeit den Leser nicht nur in das Vokabular von Gefangenen in Frankreich und Deutschland einführen, sondern auch einen Einblick in die Bedingungen und Phäno­mene des Gefängnisalltages bieten.

Aber genauer: Zunächst soll der Begriff der Knastsprache bzw. des (gefäng­nis­spezifischen) Argots näher betrachtet und in das Definitionsgebäude der Sprachwis­senschaft eingeordnet werden. In diesem Zusammenhang wird die Sprachgemein­schaft der Strafgefangenen von weiteren Sprechergruppen inner­halb des Gefängnis­ses abgegrenzt werden müssen.

Da Sprache immer auch einen Spiegel der Lebensumstände ihrer Spreche-rInnen darstellt, soll daraufhin ein Kapitel zu den Bedingungen, welche mit dem Verbüßen einer Haftstrafe verbunden sind, angeschlossen werden. Dabei wird insbesondere auf das Phänomen der sogenannten Gefängnissubkultur ein­gegangen werden.

Der umfangreichste Teil dieser Arbeit wird sich anschließend einer verglei­chenden Betrachtung der deutschen und französischen Knastsprache widmen. Hierfür wird diese zunächst als eine vor allem auf lexikalischem Gebiet auffäl­lige Varietät vorge­stellt und deren Herkunft aus der alten Gaunersprache beider Länder thematisiert. Es folgt eine Beschäftigung mit den Funktionen, welche die Gefangenensprache im Sinne ihrer SprecherInnen erfüllt. Darüber hinaus sollen grundlegende (Wortbildungs-) Verfahren in den Blick genommen wer­den, die im Deutschen und Französischen bei der Entstehung und Erweiterung des knastsprachlichen Wortschatzes eine Rolle spielen. Anschließend wird das Vokabular der beiden hier untersuchten Einzelspra­chen zu drei relevanten Be­griffsfeldern zusammengestellt und einem Vergleich unter­zogen. Schließlich soll die Analyse eines Kurzfilms zum Häftlingsalltag in einer deut­schen Ju­gendstrafanstalt herausgearbeitete Ergebnisse überprüfen und Phänomene der Insassensubkultur mit knastsprachlicher Lexik beider Sprachen zusammenbrin­gen.

Es soll an dieser Stelle hinzugefügt werden, dass sich die Quellenlage zum franzö­sischen Gefängnis-Argot als ziemlich begrenzt erwiesen hat. Dies wird sich insbeson­dere in der mitunter unausgewogenen Quantität des vorzustellen­den Vokabulars nie­derschlagen.

2. Hauptteil

2.1 Zum Begriff

Das Thema dieser Hausarbeit wird in der Literatur unter verschiedenen Be­grifflich­keiten behandelt. So finden sich im Deutschen neben Knastsprache auch die Termini Gefängnissprache, Gefängnisjargo n und Gefangenenjargon. In der französisch­sprachigen Forschung sind die Begriffe language bzw. argot des prisons, péni­tentiaire oder carcéral üblich. Mit all diesen wird die Sprache von Strafgefangenen in Haftanstalten bezeichnet. Damit handelt es sich hierbei um die Sprache einer in diesem Fall recht genau abgrenzbaren sozialen Gruppe innerhalb der Gesamtgesell­schaft, für die in der Linguistik auch der Begriff Soziolekt (bzw. Gruppensprache) verwendet wird.

Nach Schmitt hat sich im Französischen der Begriff argot als ursprüngliche Be­zeichnung für die (Geheim-)Sprache der Diebe, Räuber und Halbwelt im Laufe der Zeit so weiterentwickelt, dass unter ihm heute die besondere Rede­weise von sozialen Gruppen und auch Berufsgruppen verstanden wird, die als „signum sociale“ wirkt (cf. Schmitt 1990: 288). So sind Gruppensprachen sozi­ale Phänomene und „entstehen aus einer objektiven oder subjektiv gewollten Abgeschlossenheit“ (Schmitt 1990: 283) eines Personenkreises gegenüber der Mehrheitsgesellschaft. Sie dienen dem Zusammenhalt und der Identifikation der Mitglieder mit der Gemeinschaft und er­möglichen eine Distanzierung nach außen. Der verbreitete kryptische Charakter die­ser Varietäten erlaubt die Ge­heimhaltung von Informationen. Bei berufsgruppenspe­zifischen Soziolekten steht die Auseinandersetzung mit den jeweils eigenen professio­nellen Inhalten und Aktivitäten im Vordergrund (cf. Schmitt 1990: 283).

Die Gruppe der Häftlinge lässt sich nach Klocke von zwei weiteren Sprach­ge­meinschaften innerhalb der Mauern eines Gefängnisses angrenzen. So prägen auch die Verwaltungsangestellten der Haftanstalten in ihrer täglichen Arbeit einen eigenen Soziolekt, welcher vor allem durch die Verwendung von offi­ziellen bzw. juristischen Termini (im Deutschen als Vollzugsdeutsch bezeich­net) gekennzeichnet ist. Die Grundlagen für jenes Begriffsinventar bilden Rechts- und Gesetzesgrundlagen des jeweiligen Staates sowie verwaltungsin­terne Vorschriften. Die Mitglieder dieser Sprechergruppe haben im Allgemei­nen relativ wenig Kontakt zu den Inhaftierten (cf. Klocke 2000: 22).

Eine weitere Sprachgemeinschaft bilden das Vollzugspersonal und Fach­dienste wie PsychologInnen, SozialarbeiterInnen und SeelsorgerInnen. Deren berufliche Tä­tigkeit beinhaltet einen engen Kontakt zu den Häftlingen, welcher sich auch in deren Sprachverhalten niederschlägt. Klocke bezeichnet den Wort­schatzgebrauch dieser Sprechergruppe als flexibel: Während Begrifflichkeiten des Vollzugs, der Justiz und des jeweiligen Fachbereichs in der Kommunika­tion untereinander wie auch mit der Gefängnisverwaltung eine große Rolle spielen, erfordert der Umgang mit den Inhaf­tierten gleichzeitig die mehr oder weniger weitreichende Kenntnis bzw. Verwendung der Gefangenensprache. Das sprachliche Verhalten dieser Personen ist demzufolge stark an die konkrete Kommunikationssituation bzw. die/den GesprächspartnerIn geknüpft (code-switching) und variiert insbesondere im lexikalischen Bereich (cf. Klocke 2000: 22).

Wie sich im Verlaufe dieser Arbeit auch noch an konkreten Beispielen zei­gen wird, sind jene drei Soziolekte durchaus enger miteinander verwoben. So verwenden Inhaftierte zahlreiche Begrifflichkeiten aus der Sprache des Ge­fängnispersonals und der Verwaltung bzw. verändern diese teilweise weiter. Aber auch auf Seiten der in Haftanstalten Beschäftigten besteht das Interesse, Elemente aus der Gefangenen­sprache zu kennen, nicht zuletzt zur Aufdeckung verbotener Aktivitäten (cf. Mátételki Holló o.J.).

Die Knastsprache ist ein Bestandteil der sogenannten Gefängnissubkultur und spiegelt die Lebensumstände der Gefangenen in den Haftanstalten wider. Die einem Großteil der Gesellschaft wohl relativ unbekannte Welt des Gefäng­nisses soll im fol­genden Kapitel nun näher beleuchtet werden.

2.2 Das Gefängnis als Lebensraum

Da Sprache immer auch ein Spiegel der Sozialisation und Lebensumstände des je­weiligen Individuums ist, bildet auch der Argot von Gefangenen deren Le­benswelt vor und während der Haftzeit ab. Daher erscheint es sinnvoll, vor einer eingehenden Betrachtung der Knastsprache die Bedingungen, welche mit einem Aufenthalt in einer Haftanstalt verbunden sind, etwas näher zu betrach­ten.

2.2.1 Zahlen und Fakten

In Deutschland waren in den letzten Jahren etwa 60.000 Personen in Gefäng­nissen inhaftiert (ohne Untersuchungshaft)[1]. Am Ende des Jahres 2010 betrug die genaue Anzahl der Strafgefangenen 60.693. In französischen Haftanstalten waren im Januar 2011 60.544 Menschen (einschließlich der noch nicht verur­teilten prévenu(e)s) un­tergebracht. Die Inhaftierungsrate (Anzahl der Strafge­fangenen pro 100.000 Ein­wohner) lag 2009 mit 96 Häftlingen in Frankreich etwas höher als in Deutschland (89 pro 100.000 Einwohner)[2]. Der Frauenanteil unter den Gefangenen ist in beiden Län­dern grundsätzlich sehr gering (Deutschland: 5% (März 2010); Frankreich 3% (Ja­nuar 2011)). Gemessen am Altersdurchschnitt der Gesamtbevölkerung sind die Strafgefangenen in beiden Staaten relativ jung. In Deutschland waren im Jahr 2010 32% aller inhaftierten Personen unter 30 Jahre, der Anteil der über 60-jährigen Strafgefangenen lag hingegen nur bei 3,7%.

Für die Bundesrepublik lässt sich darüber hinaus in den letzten zwei Deka­den ein Anstieg der Häftlingsanzahl mit nichtdeutscher Herkunft beobachten. Waren 1990 noch 12,5% der Gefangenen von ausländischer Abstammung, hat sich deren Zahl bis 2010 nahezu verdoppelt (22,4%).

Bezüglich der Länge der verbüßten Freiheitsstrafen überwiegen die kürze­ren Haftzeiten. So saßen 2010 43% aller deutschen Inhaftierten eine höchstens einjährige Strafe ab, für 44% lag das Strafmaß zwischen ein und fünf Jahren. Nur 4% aller Ge­fangenen unterlagen einem lebenslangen Freiheitsentzug.

2.2.2 Das Gefängnis als totale Institution

Haftanstalten werden unter soziologischen Gesichtspunkten als totale Instituti­onen bezeichnet. Nach einer Definition von Goffman lässt sich eine solche

[...] als Wohn- und Arbeitsstätte einer Vielzahl von ähnlich gestellten Individuen definie­ren, die für längere Zeit von der übrigen Gesellschaft abgeschnitten sind und mit­einan­der ein abgeschlossenes, formal reglementiertes Leben führen. (Gätje 2008: 349)

Als totale Institutionen der Gegenwart bzw. Vergangenheit gelten beispiels­weise weiterhin Internate, Psychiatrien, Jugendverwahranstalten, Kriegsgefan­genenlager und Konzentrationslager (cf. Gätje 2008: 349).

Das Leben von Strafgefangenen in Gefängnishaft unterscheidet sich wesent­lich von einem Leben in Freiheit und ist an folgende grundsätzliche Bedingun­gen geknüpft:

- Isolation von der Gesellschaft und von Angehörigen,
- Verlust der persönlichen Autonomie,
- eingeschränkte Selbstverantwortung und Selbstfürsorge,
- Verlust der Privatsphäre,
- Beschränkung von Aktivität, Konsum und Besitz,
- Abbruch von heterosexuellen Beziehungen sowie
- ständige Reglementierung und Kontrolle (cf. Laubenthal 2001: 11).

Zur Veranschaulichung insbesondere des letztgenannten Punktes soll an die­ser Stelle ein typischer Tagesablauf im sogenannten geschlossenen Vollzug einer deut­schen Haftanstalt vorgestellt werden.

06 Uhr: Wecken, Frühstück auf der Zelle

07-12 Uhr: Arbeit

12-13 Uhr: Mittagessen auf der Zelle

13-16 Uhr: Arbeit

16-17 Uhr: Hofgang

17 Uhr: Abendessen auf der Zelle

bis 21 Uhr: Aufschluss, evt. Freizeit- und Gesprächsgruppen

21 Uhr: Einschluss

ab 22 Uhr: Nachtruhe (cf. Puchinger 2010)

Dieser Tagesplan stellt dennoch eine verhältnismäßig abwechslungsreiche Vari­ante dar. Die Möglichkeit für Inhaftierte, einer Arbeit nachzugehen bzw. an Freizeit­aktivitäten teilzunehmen, ist von unterschiedlichen Faktoren wie etwa Straftat, Haft­zeit, persönliche Führung oder psycho-soziales Verhalten des einzelnen Gefangenen sowie auch von den Kapazitäten der jeweiligen Haftan­stalt abhängig. Daher sind auch Tagesabläufe nach dem Muster 23:1 (23 Stun­den auf der Zelle, 1 Stunde Hof­gang) möglich.

2.2.3 Die Gefängnissubkultur

In Gefängnissen, als geschlossene, von der Gesamtgesellschaft isolierte Sys­teme, ist das Phänomen der sogenannten „Insassensubkultur“ (Meier 2002: 139) verbreitet. Hierzu zählen zum einen bestimmte von den Häftlingen entwi­ckelte informelle Nor­men und Werte, welche sich von denen der übrigen Ge­sellschaft zum Teil erheblich unterscheiden, und deren Verbindlichkeit durch Sanktionierung unter den Gefange­nen selbst abgesichert wird. Weiterhin be­zieht sich der Begriff auch auf das soziale Verhalten der Inhaftierten, welches auf ein System inoffizieller sozialer Rollen unter den Gefangenen (Hierarchie) aufbaut. Als dritten Aspekt nennt Meier außerdem die Existenz eines Schmug­gelsystems zur Beschaffung von offiziell verbotenen Gütern (cf. Meier 2002: 139). Wie die Ergebnisse verschiedener Untersuchungen zeigen, sind die Er­scheinungen jener Subkultur in den verschiedenen Haftanstalten deutschland­weit und auch international vergleichbar (cf. Meier 2002: 140).

Die Gefängnissubkultur lässt sich einerseits als Reaktion der Insassen auf die Haftbedingungen (vgl. 2.2.2) beschreiben und dient insbesondere der Kom­pensation des Freiheits- und Autonomieentzugs sowie der Bedürfnisbefriedi­gung. Sie kann somit als Gegenordnung zum offiziellen Regel- und Ordnungs­system des Strafvollzu­ges gesehen werden. Andererseits wird sie aber auch entscheidend durch die Soziali­sation und Lebensumstände jedes einzelnen Häftlings mitgeprägt, der die Werte, Einstellungen und Verhaltensweisen sei­ner Lebenswelt „draußen“ in das Gefängnis importiert (cf. Anonymus 2011a; Laubenthal 2001: 11).

Als ein wesentlicher Bestandteil der Gefängnissubkultur gilt die Herausbil­dung ei­ner informellen Hierarchie unter den Gefangenen. So wird jeder neu ankommende Häftling von den bereits länger Inhaftierten alsbald einer be­stimmten Gruppe zuge­ordnet. Ein späterer Statuswechsel wird als selten und relativ schwierig beschrieben (cf. Riedel 2001; Siecińska 2009: 285). Die an der Spitze dieser Rangordnung Ste­henden dominieren deutlich über alle übri­gen Insassen und setzen ihre Machtposition mittels körperlicher, verbaler und psychischer Gewalt (wie Prügeleien, Beleidigungen, Schikanen, Drohungen, Erpressung oder das Erzwingen der Abgabe wertvoller Dinge) durch. Riedel, die in der JVA Zeithain Interviews mit Gefangenen, Vollzugs­beamten sowie der Anstaltsleitung durchgeführt hat, berichtet davon, dass manche Insassen gleichsam ihre persönlichen Sklaven besitzen (cf. Riedel 2001).

[...]


[1] Die Zahlen sind den Internet-Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes bzw. des Ministère de la Justice et des Libertés (Statistisches Bundesamt 2011; Ministère de la Justice et des Libertés 2011) sowie aus Laubenthal 62011 entnommen.

[2] Zum Vergleich: In Lichtenstein lag die Inhaftierungsrate im selben Jahr bei 20, in Russland bei 629 (Laubenthal 62011: 42).

Fin de l'extrait de 36 pages

Résumé des informations

Titre
Von "Schlaraffia" und "yoyo sous-marin" - Knastsprache in Deutschland und Frankreich
Université
University of Leipzig  (Institut für Romanistik)
Note
1,0
Année
2011
Pages
36
N° de catalogue
V188382
ISBN (ebook)
9783656125365
Taille d'un fichier
919 KB
Langue
allemand
Annotations
Mots clés
Knastsprache, Gefängnissprache, Argot, Gefängnis-Jargon, Französisch, Sprachwissenschaft, Linguistik, Romanistik, Deutsch
Citation du texte
Anonyme, 2011, Von "Schlaraffia" und "yoyo sous-marin" - Knastsprache in Deutschland und Frankreich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/188382

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