Erste Überlegungen zur Schaffung einer gemeinsamen europäischen Gesellschaftsform sind
erstmals beim 34. Deutschen Juristentag 1926 in Köln zu Tage getreten1. Dieser Gedanke
verdichtete sich erstmals im Jahre 1959 im Anschluss an die Verabschiedung der Römischen
Verträge vom 25. März 19572. Die Erarbeitung einer gemeinsamen europäischen Gesellschaft
erwies sich jedoch als sehr schwierig, so dass schließlich erst im Rahmen des Europäischen
Rats von Nizza im Jahre 2000 ein gemeinsamer Konsens gefunden werden konnte. Im Anschluss
daran konnte die Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft
sowie die Richtlinie betreffend die Mitbestimmung der Arbeitnehmer am 8. Oktober 2001
verabschiedet werden. In Kraft getreten sind die beiden Richtlinien jeweils zum 8. Oktober
20043.
Von nun an kann die Rechtsform der Societas Europaea (SE) europaweit gewählt werden.
Eine Rechtsform stellt die von der jeweiligen Rechtsordnung aufgestellten rechtlichen Grundlagen
zur Regelung der rechtlichen Struktur des Unternehmens dar. Sie regelt die rechtlichen
Beziehungen zum Unternehmensumfeld, sowie die innere Organisation des Unternehmens4.
Von der Einführung der SE versprachen sich die Europapolitiker Einsparungen an Transaktionskosten
der europäisch agierenden Unternehmen. Mittels der SE soll für Unternehmen, die
in mehreren europäischen Ländern tätig sind, eine einfachere Konzernstruktur gewählt werden
können. Anstatt in jedem europäischen Tätigkeitsstaat eine eigene Tochtergesellschaft zu
Gründen ist es nun möglich über Betriebsstätten in den jeweiligen Ländern tätig zu werden5.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Historie, Gründe und gesellschaftsrechtliche Grundlagen zur Einführung der Societas Europaea
- 2. Die Gründung der SE
- 2.1 Gründung einer SE durch Verschmelzung
- 2.2 Gründung einer Holding-SE
- 2.3 Gründung einer Tochter-SE
- 2.4 Gründung einer SE durch Umwandlung einer AG in eine SE
- 2.5 Gründung einer SE durch Umwandlung einer AG in eine SE
- 3. Aufbau der SE
- 3.1 Hauptversammlung
- 3.2 Dualistisches System
- 3.3 Monistisches System
- 4. Sitzverlegung der SE
- 5. Die Besteuerung der SE
- 5. 1 Gründung einer Holding SE
- 5. 2 Gründung einer Tochter SE
- 5. 3 Gründung einer SE durch Verschmelzung
- 5. 4 Besteuerung bei Sitzverlegung der SE
- 6. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Projektarbeit befasst sich mit der Societas Europaea (SE), einer neuen Rechtsform für europäische Aktiengesellschaften, die seit 2004 eingeführt wurde. Ziel der Arbeit ist es, die gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte der SE zu analysieren und aufzuzeigen, welche Herausforderungen und Chancen die SE für Unternehmen bietet.
- Die Gründung der SE und verschiedene Gründungsmöglichkeiten
- Der Aufbau der SE, insbesondere die verschiedenen Governance-Modelle
- Die Sitzverlegung der SE
- Die Besteuerung der SE in verschiedenen Gründungsszenarien
- Die Bedeutung der SE für die europäische Wirtschaft
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel 1 beleuchtet die historische Entwicklung und die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen, die zur Einführung der SE führten.
- Kapitel 2 erläutert die verschiedenen Möglichkeiten zur Gründung einer SE, unter anderem durch Verschmelzung, Holding-Gründung, Tochter-Gründung und Umwandlung.
- Kapitel 3 widmet sich dem Aufbau der SE und den verschiedenen Governance-Modellen, die für die SE zur Verfügung stehen.
- Kapitel 4 analysiert die rechtlichen Aspekte der Sitzverlegung einer SE.
- Kapitel 5 beschäftigt sich mit der Besteuerung der SE in verschiedenen Gründungsszenarien und bei Sitzverlegung.
Schlüsselwörter
Societas Europaea, SE, Europäische Aktiengesellschaft, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Gründung, Aufbau, Governance, Sitzverlegung, Besteuerung, Verschmelzung, Holding, Tochter, Umwandlung.
- Quote paper
- Bachelor of Arts (B.A.) Stefan Miller (Author), 2012, Die Societas Europaea - gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Aspekte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/188423