Humanes Leben, Wohnen und Arbeiten von Menschen mit geistiger Behinderung


Trabajo Escrito, 2003

22 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhalt

1. Einleitung

2. Das Normalisierungsprinzip
2.1 Die Bestandteile des Normalisierungsprinzips
2.2 Konkretisierung des Normalisierungsprinzips

3. Humanes Arbeiten geistig behinderter Menschen
3.1 Möglichkeiten der Normalisierung in der beruflichen Bildung

4. Humanes Leben und Wohnen geistig behinderter Menschen
4.1 Selbständigkeit des behinderten Menschen als humane Gestaltung des Lebens
4.2 Der Leitgedanke der Selbstbestimmung im Kontext des humanen Lebens und
Wohnens
4.3 Humanes Wohnen geistig behinderter Menschen
4.4 Wohnformen für Menschen mit geistiger Behinderung
4.4.1 Familie
4.4.2 Komplexeinrichtungen
4.4.3 Dorfgemeinschaften
4.4.4 Gemeindenahe Wohnformen
4.4.5 Betreutes Wohnen
4.4.6 Resümee

5. Schlussbetrachtung

1. Einleitung

Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Thema “Humanes Leben, Wohnen und Arbeiten von geistig behinderten Menschen”. Es soll herausgearbeitet werden was sich hinter dem Begriff “human” verbirgt und wie dies in der Praxis der Behindertenarbeit umgesetzt wird.

Es sind vor allem zwei Leitgedanken, die als Paradigmen geistigbehindertenpädagogische Aufgaben- und Handlungsfelder beeinflussen, und zwar der Normalisierungsgedanke und die Selbstbestimmung.

Zu Beginn wird die Grundlage des humanen Lebens, Wohnens und Arbeitens erläutert, nämlich das Normalisierungsprinzip. Es wird erklärt wie es sich entwickelt hat und welche Bestandteile es in sich trägt.

Im dritten Kapitel wird auf das spezielle Thema “Humanes Arbeiten” eingegangen und erläutert, wie sich der Normalisierungsgedanke in der Arbeit von geistig behinderten Menschen umsetzten lässt.

Das folgende Kapitel handelt vom humanen Leben und Wohnen geistig Behinderter. Die Begriffe “Selbständigkeit” und “Selbstbestimmung” werden mit dem Thema zusammengeführt.

Im letzten Abschnitt werden verschiedene Wohnformen für geistig behinderte Menschen vorgestellt und ihre Vor- und Nachteile aufgezeigt.

2. Das Normalisierungsprinzip

Der Normalisierungsgedanke geht auf den Dänen BANK-MIKKELSEN zurück. 1959 forderte er, dass man geistig behinderten Menschen ermöglichen solle ein Dasein so normal wie möglich zu führen. Man solle mehr auf die individuellen Bedürfnisse jedes Einzelnen eingehen. Die Forderung wurde in das dänische Fürsorgegesetz aufgenommen und gilt bis heute als Leitgedanke der Betreuung von geistig behinderten Menschen.

In Schweden wurde der Normalisierungsgedanke von NIRJE aufgegriffen und Anfang der 70er Jahre durch acht Grundprinzipien konkretisiert. Er forderte, dass allen Menschen mit geistiger Behinderung Lebensbedingungen und Alltagsmuster zugänglich gemacht werden, die den üblichen Bedingungen und Lebensarten der Gesellschaft soweit als möglich entsprechen. (vgl. Fornefeld 2000, 136)

In Skandinavien hatte das Normalisierungsprinzip eine Auflösung der traditionellen Großeinrichtungen zur Folge. Es führte zu einer größeren Akzeptanz behinderter Menschen in der Gesellschaft.

1972 erhielt das Normalisierungsprinzip durch WOLFENSBERGER in den USA eine zentrale Erweiterung. Bei BANK-MIKKELSEN und NIRJE standen die juristischen und institutionellen Rahmenbedingungen im Vordergrund. WOLFENSBERGER richtete seinen Blick stärker auf die Rolle des geistig behinderten Menschen in der Gesellschaft. Für ihn ist es wichtig, die soziale Rolle des behinderten Menschen aufzubessern. Durch eine Aufwertung des sozialen Image bekommen Menschen von ihrer Umwelt mehr Unterstützung, Ermutigung und Gelegenheit noch eigenständiger zu werden.

Das Entstehen des Normalisierungsgedanken in den USA und Skandinavien beeinflusste das deutsche Behindertenwesen ab den 70er Jahren. Die Einstellung gegenüber Menschen mit geistiger Behinderung wurde überdacht und das Prinzip bildete die Grundlage für sozialpolitische Veränderungen, die dem Personenkreis den Zugang zu Schulen und Werkstätten ermöglichten.

Das Normalisierungsprinzip wurde zum neuen Leitgedanken der Heilpädagogik. Es erstreckte sich auf eine differenzierte Angebotsstruktur (Wohn-, Beschäftigungs- und Freizeitangebote), auf eine Reform der Betreuungskonzepte (Lebensgestaltung, Hilfe und Unterstützung, Förderung und Bildung) und auf den sozialpolitischen Bereich (rechtliche, finanzielle und administrative Absicherung der Reformbemühungen).

Häufig wurde das Normalisierungsprinzip als eine Anpassung des geistig Behinderten an die Normalität, also als “normal machen”, fehlinterpretiert und kritisiert.

Durch die Anwendung des Normalisierungsprinzips in den verschiedenen Bereichen der Erziehung, Arbeit und Betreuung soll die Lebensqualität der behinderten Menschen verbessert werden.

Im Bereich des Wohnens führte der Normalisierungsgedanke in den letzten 30 Jahren zur Entwicklung von kleinen und gemeindeintegrierten Wohnformen, alternativ zu den großen Anstalten und Psychiatrischen Landeskliniken. Eine flächendeckende Versorgung ist allerdings nicht gegeben.

Aber auch große Anstalten haben sich durch Schaffung kleinerer Wohneinheiten, angelehnt an das Normalisierungsprinzip, angepasst.

2.1 Die Bestandteile des Normalisierungsprinzips

Die Bestandteile des Normalisierungsprinzips sind folgende:

- Ein normaler Tagesrhythmus
- Ein normaler Wochenablauf
- Ein normaler Jahresablauf: Dem geistig Behinderten soll die Gelegenheit gegeben werden, den Jahresablauf durch Einhaltung von Feiertagen, Ferien und Familientagen von persönlicher Bedeutung erleben zu können.
- Die normalen Erfahrungen eines Lebenszyklus: Normale Entwicklungserfahrungen sollen gemacht werden.
- Normaler Respekt: Entscheidungen, Wünsche und Bitten geistig behinderter Menschen müssen respektiert und berücksichtigt werden.
- Leben in einer zweigeschlechtlichen Welt
- Normaler Lebensstandard: Die Voraussetzung für ein normales Leben ist ein normaler materieller Lebensstandard.
- Normale Umweltbedingungen: Die Standarts für Einrichtungen (Schulen, Arbeitsstätten, Wohnstätten und Wohnheime) sollen sich an den Maßstäben messen, was dem gewöhnlichen Bürger der Gesellschaft geboten wird.

(vgl. Fornefeld 2000, 136 f.)

Nicht nur die Humanisierung der Lebensbedingungen ist Ziel des Normalisierungsprinzips, sondern auch die Integration der geistig Behinderten in die Gesellschaft. Bei der Integration im Wohnalltag sind verschiedene Ebenen zu berücksichtigen:

- Räumliche Integration: Die Wohneinrichtungen sind in normalen Wohngegenden anzusiedeln.
- Funktionale Integration: Allgemeine Dienstleistungen wie öffentliche Verkehrsmittel und Einrichtungen sowie Restaurants usw., soll der geistig Behinderte in Anspruch nehmen können.
- Soziale Integration: Soziale Beziehungen sollen durch gegenseitige Achtung und Respekt gekennzeichnet sein.
- Personale Integration: Dem Behinderten sollen dem Lebensalter entsprechende persönliche Beziehungen ermöglicht werden. Im Erwachsenenalter bedeutet dies ein möglichst selbständiges Leben außerhalb des Elternhauses.
- Gesellschaftliche Integration: Aufgrund von Gesetzen haben geistig behinderte Menschen das Recht, Entscheidungen die ihr Leben und ihren Alltag betreffen mitzubestimmen.
- Organisatorische Integration: Die Strukturen einer Gemeinde sind so zu ändern, dass sie der Integration von Menschen mit geistiger Behinderung dienen.

(vgl. Fornefeld 2000, 137)

2.2 Konkretisierung des Normalisierungsprinzips

Normalisierung und alltägliche Lebensbedingungen - dieses Thema “transformiert das Normalisierungsprinzip als sozialpolitische Leitidee und als Philosophie für das pädagogische Handeln von allgemeinen moralischen Forderungen, wie z.B. der nach Durchsetzung der allgemeinen Menschenwürde, in den Alltag der Behinderten, ihrer Angehörigen und auch der mit ihnen verbundenen Professionellen” (Große Schriftenreihe Band 14 1986, 100).

Normalisierung ist ein Prozess, der schrittweise die Lebensbedingungen geistig Behinderter so gestaltet, dass ihr soziales Ansehen gefördert wird. Der Behinderte soll sich möglichst selbständig mit den Lebensbedingungen auseinandersetzen. Das Ziel des Prozesses ist eine physische, soziale und personale Integration. Die folgende Abbildung soll das Normalisierungsprinzip konkretisieren:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(vgl. Große Schriftenreihe Band 14 1986, 100)

3. Humanes Arbeiten geistig behinderter Menschen

Der Eintritt des Behinderten in eine Werkstatt für Behinderte (WfB) bedeutet für ihn einen Schritt in Richtung Normalität. Das tägliche Arbeiten gehört für jeden Menschen in den Alltag.

Für einen behinderten Menschen bietet die Arbeit eine rehabilitative Funktion und Lebenserfüllung sowie soziale Integration.

In einer humanen WfB wird soweit wie möglich auf die Wünsche der Behinderten eingegangen.

Der Arbeitsplatz ist ein Ort, an dem die Behinderten soziale Kontakte knüpfen können und ihre Wünsche nach Freundschaften, Kommunikation und Anerkennung ihrer Leistung erfüllen können. (vgl. Wilken 1999, 54f.)

Die Arbeit selber sollte nicht zu eintönig sein und den Fähigkeiten des behinderten Menschen entgegenkommen, damit sich die Arbeitszufriedenheit und -bereitschaft erhöht.

In einer humanen WfB sollte auf anatomisch gerechte Arbeitsplätze, farblich entsprechend gestaltete Werkräume und Maschinen und Erholung während den Pausen geachtet werden. (vgl. Wilken 1999, 55)

Noch gibt es viel zu wenig Werkstätten für Behinderte, die auf die menschengerechten und -freundlichen Erfordernisse, die die besonderen Bedürfnisse geistig behinderter Menschen erfüllen, eingehen. Eine humane Gestaltung des Arbeitsplatzes bringt Leistungsbereitschaft und - fähigkeit, Persönlichkeitsstabilisierung und bessere Rehabilitations- und Integrationsergebnisse. (vgl. Wilken 1999, 55f.)

3.1 Möglichkeiten der Normalisierung in der beruflichenBildung

Jeder geistig behinderte Mensch hat ein Grundrecht auf berufliche Bildung und Arbeit. Allerdings entsteht für Schwerstbehinderte nach der Werkstufe oft eine berufliche Sackgasse. Sollten sie doch in eine WfB kommen, werden sie in einer sogenannten Fördergruppe isoliert. Die Forderung besteht darin, dass auch für Schwerstbehinderte angemessene Tätigkeiten bereitgestellt werden müssen.

Ein weiterer Punkt ist die Normalisierung zwischen dem geistig Behinderten und seinem Betreuer. Die Beziehung sollte geprägt sein durch Anerkennung des Selbstwertgefühls und des Wunsches nach Selbstbestimmung des behinderten Menschen. Der Umgang sollte mit Respekt erfüllt sein. Oft ist das Verhältnis gekennzeichnet durch Überbehütung, Bevormundung und verkindliche Behandlung. (vgl. Große Schriftenreihe Band 14 1986, 132)

Aufgabe einer WfB ist, sich Gedanken zu machen, wie ein geistig behinderter Mitarbeiter auch auf einem regulären Arbeitsplatz in der Gesellschaft eingesetzt werden könnte.

Ebenso sollte auf sogenannte Arbeitsassistenzprogramme hingewiesen werden, die eine ständig assistierende Begleitung beinhaltet, die stetig abnimmt. (vgl. Wilken 1999, 55)

Der Behinderte sollte in der WfB nicht ständig die gleiche Arbeit erledigen. Diese gleichbleibenden Tätigkeiten lassen die körperliche, geistige und seelische Mobilität des behinderten Mitarbeiters stagnieren. Der Tätigkeitsbereich sollte zwischendurch gewechselt werden.

Der Blick auf die Wirtschaft des Betriebes verleitet oft dazu, die Behinderten unter dem Blickwinkel der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu sehen. (vgl. Große Schriftenreihe Band 14 1986, 133)

4. Humanes Leben und Wohnen geistig behinderter Menschen

4.1 Selbständigkeit des behinderten Menschen als humaneGestaltung des Lebens

Allgemein bedeutet Selbständigkeit für einen erwachsenen Menschen einen eigenständigen Wohn- und Lebensbereich zu besitzen.

Werden geistig Behinderten stetig angemessene Anforderungen im Bereich der Selbständigkeit zugetragen, können sie noch als Erwachsene Lernfortschritte machen.

Zu einem selbständigen Leben gehören alltägliche hauswirtschaftliche Dinge die es nach individuellen Möglichkeiten zu erledigen gilt. Dem Behinderten sollen nicht alle Aufgaben abgenommen we rden. (vgl. Wilken 1999, 59)

Der Eintritt in den Kindergarten, die Schule und die WfB stellt einen weiteren Schritt in Richtung Selbständigkeit und somit zur Ablösung von der Familie dar. Den Behinderten sollte es von den Eltern ermöglicht werden später in ein Heim zu ziehen, wenn sie es wollen. Für die Eltern wäre dies zudem eine Entlastung.

Mit dem Einzug in eine Wohnstätte bekommt der Behinderte ein neues Zuhause. Humanes Leben und Wohnen heißt, dass der behinderte Mensch Geborgenheit und freundschaftliche Liebe erfährt und nicht nur versorgt und gepflegt wird. Zum humanen Wohnen gehört in der Regel, dass dem Behinderten ein persönlicher Bereich gegeben wird, d.h. ein Einzelzimmer. In der Umsetzung ist dies in vielen Heimen nicht möglich.

(vgl. Wilken 1999, 60f.)

Ein weiterer Bereich des humanen Lebens ist die Freizeitgestaltung. Die Freizeit soll sinnvoll gestaltet werden und nicht durch künstliche Freizeittherapie gefüllt werden. Die sinnhaften Tätigkeiten, z.B. Kochen und Hausreinigung, sollten Betätigungsbelohnung und Erfolgserlebnisse beinhalten.

In einer Wohnstätte in der humanes Leben und Wohnen praktiziert wird, findet keine Geschlechtertrennung statt. Den Behinderten wird die Möglichkeit gegeben, Beziehungen und Partnerschaften zu knüpfen. In vielen Familien, WfBs und Wohnstätten werden diese Bedürfnisse tabuisiert und nicht erfüllt. Der Behinderte muß aber wie jeder andere auch seine eigenen Erfahrungen machen.

Humanes Leben, Wohnen und Arbeiten sollte in allen Bereichen des Rehabilitationsalltages von Behinderten umgesetzt und ermöglicht werden. Behinderte müssen als Menschen mit Grundbedürfnissen und nicht als Objekte gesehen werden.

4.2 Der Leitgedanke der Selbstbestimmung im Kontext deshumanen Lebens und Wohnens

Für viele geistig behinderte Menschen ist es schwierig ihr Leben selbst zu bestimmen. Oftmals werden ihre Selbstbestimmungsmöglichkeiten von Mitarbeitern in ihrer Einrichtung eingeschränkt. Der Alltag behinderter Bewohner in Wohnheimen, besonders der von schwerer Behinderten, ist durch Fremdbestimmung geprägt.

Die Forderung nach Selbstbestimmung ist von dem Grundgedanken bestimmt, dass jeder Mensch nach Freiheit und eigenverantwortlichem Handeln strebt. Wird einem dies vorenthalten, entsteht das Gefühl von Unwohlsein und Unzufriedenheit.

Die Wechselseitige Beziehung von Fremdbestimmung und Selbstbestimmung lässt sich in folgender Abbildung erkennen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(vgl. Fornefeld 2000, 149)

Das Prinzip der Selbstbestimmung geht auf die Independent-Living-Bewegung körperbehinderter Menschen in den USA zurück. Sie protestierten in den 60er Jahren gegen die entmündigenden und bevormundenden Lebensbedingungen in Großanstalten und forderten mehr Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Dieser Appell hat mittlerweile behinderte Menschen in vielen Ländern erreicht und ermutigt ihre eigenen Interessen stärker zu vertreten. Der Emanzipationsprozess hat auch Menschen mit geistiger Behinderung erreicht. Betroffene, die sich in der Liga von Vereinigungen für Menschen mit geistiger Behinderung (ILSMH) zusammengeschlossen haben, forderten 1993 in Utrecht mehr Entscheidungskompetenz. Sie sagten, dass zu oft andere in Dingen entscheiden, die ihr Leben betreffen. Oft würden sie nicht einmal in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Dadurch bekämen die Behinderten keine Gelegenheit zum Lernen, was wiederum die Entwicklung behindere. Die Bundesvereinigung der Lebenshilfe griff die internationale Diskussion um mehr Selbstbestimmung auf, in dem sie unter aktiver Mitwirkung von Menschen mit geistiger Behinderung 1994 in Duisburg einen Kongress zum Thema “Ich weiß doch selbst, was ich will” veranstaltete. Seit dem ist die Verwirklichung von Selbstbestimmung ein wichtiges Thema in allen Bereichen der Geistigbehindertenpädagogik.

Um geistig Behinderten mehr Entscheidungskompetenzen in Bezug auf ihre eigenen Belange einzuräumen, ist eine Einstellungsveränderung seitens der Umwelt nötig.

In der Gesellschaft besteht ein Negativbild von Menschen mit geistiger Behinderung. Dieses Menschenbild hat Auswirkungen auf ihre Lebens-, Lern- und Arbeitsbedingungen. Sie sind häufig gekennzeichnet von Stigmatisierung, Infantilisierung, individueller und institutioneller Abhängigkeit, Diskriminierung und Isolation. Geistig Behinderten ist es weitgehend nicht möglich, ein selbständiges Leben zu führen. Oft werden sie als Menschen betrachtet, die als Arbeitskraft minderer Güte, Kostenfaktor oder unwerten Lebens gelten.

“Solange man Menschen mit Behinderung nicht für entscheidungsfähig hält, wird man ihnen auch keine Freiräume zur Entscheidung geben und ihnen Selbstbestimmung vorenthalten.” (Fornefeld 2000, 150)

Auch der Betreuer muss sein Verhalten verändern. D.h. assistierende Hilfe statt Befürsorgung, Umdenken, Auflösen von Machtsrukturen mit dem Ziel, den Alltag nicht länger für geistig Behinderte zu gestalten, sonder seine Wünsche in das pädagogische Handeln einzubeziehen. Sie müssen lernen unter erschwerten Bedingungen zu kommunizieren, Bedürfnisse aufzuspüren und zu respektieren und Handlungs- und Entscheidungsalternativen bereitzustellen.

Einem geistig behinderten Menschen, der selbstbestimmt in einem Wohnheim lebt, sollte Folgendes gegeben werden:

- Sicherung der Grundbedürfnisse nach Wertschätzung, Vertrauen und Kommunikation
- Selbstbestimmung im Alltag; Wünsche und Interessen werden respektiert
- Aktives Anbieten von Wahlmöglichkeiten von Speisen, Kleidung, Wohnraumgestaltung usw.
- Mitsprache bei der Regelung von Arbeits- und Wohnbedingungen, z.B. Mitsprache bei der Auswahl eines Mitbewohners oder Veränderungen des Wohnortes
- Größtmögliche Beteiligung am Alltagsleben, z.B. bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
- Sicherung des Privatbereichs, z.B. privates Zimmer, Kleidung, Möblierung, Betreten des Personals erst nach Klopfen und Hereinbitten
- Sicherung von Rechten, z.B. menschenwürdige Lebensbedingungen, Schutz vor Diskriminierung und Gewalt
- Recht auf Meinungsäußerung; Recht auf Klage und Aussprache

(vgl. Fornefeld 2000, 150f.)

Je schwerer ein Mensch behindert ist, desto größer ist seine soziale Abhängigkeit und die Wahrscheinlichkeit, dass ihm Selbstbestimmung nicht zugestanden wird. (vgl. Fornefeld 2000, 147f.)

4.3 Humanes Wohnen geistig behinderter Menschen

Wohnen bedeutet mehr als nur Untergebracht- und Bewahrtsein. Geistig Behinderte dürfen nicht isoliert werden, sondern haben das Recht in der Gemeinschaft mit anderen und gemeindeintegriert zu wohnen. Wohnen bestimmt die Lebensqualität und das Wohlbefinden eines Menschen. Auf der Grundlage des Normalisierungsprinzips änderten sich die Wohnverhältnisse geistig behinderter Menschen. Eine zentrale Bedeutung hat aber der Grad der Möglichkeit zur Selbstbestimmung eines Bewohners. Voraussetzung hierfür ist, wie schon gesagt, die Einstellung der Betreuer, die den Behinderten die Entscheidungsfreiräume bieten müssen.

Das Heim soll ein Ort der Integration, des Wohnens und des Sich-Zuhause- fühlen-Könnens sein. (vgl Fornefeld 2000, 151f.)

In den letzten 30 Jahren hat sich die Wohnsituation von Menschen mit geistiger Behinderung kontinuierlich verändert. Früher wurde die Betreuung von nicht mehr zu Hause lebenden Personen von großen Behindertenanstalten oder von Psychiatrischen Landeskliniken übernommen. In diesen Einrichtungen gab es einen ständig gleichen Tagesablauf, ein Mindestmaß an Förderung und individueller Ansprache und Schlafsäle ohne Privatsphäre. Die Isolation der Behinderten Bewohner wurde verstärkt und die Bedingungen führten zu einem Rückgang erworbener Fähigkeiten und starken Verhaltensproblemen.

In den 60er Jahren entstanden in Folge des Normalisierungsprinzips überwiegend auf Initiative von Elternvereinen zunehmend kleinere Wohneinrichtungen. Die Eltern wünschten sich für ihre behinderten Kinder familiennahe und humanere Lebensräume.

In den 80er Jahren wurden vor allem für selbständigere Bewohner mehr gemeindeintegrierte Wohngruppen eingerichtet. Sie kamen dem Anspruch auf größtmögliche Normalisierung der Lebensbedingungen und auf Autonomie in der Lebensgestaltung sehr nahe.

Trotz großer Veränderungen in der Wohnsituation geistig Behinderter, ist das Ziel des gemeinsamen Zusammenlebens von behinderten und nichtbehinderten Menschen noch nicht erreicht.

Schwerstbehinderte Menschen leben häufig noch in stationären Einrichtungen. Ihre Enthospitalisierung (Herausführung) gestaltet sich immer noch schwierig. Der Umwandlungsprozess von Großanstalten in kleinere humanere Wohneinheiten ist noch lange nicht abgeschlossen. (vgl. Fornefeld 2000, 133f.)

Die aktuelle Wohnsituation geistig behinderter Menschen wird anhand verschiedener Wohnformen im folgenden Abschnitt dargestellt.

4.4 Wohnformen für Menschen mit geistiger Behinderung

Im Allgemeinen reicht das Spektrum von Wohnmöglichkeiten für geistig behinderte Menschen in Deutschland von stationären Großeinrichtungen bis zum ambulant betreuten Wohnen in einer eigenen Wohnung. Nicht alle Wohnformen gibt es in jedem Bundesland.

Ca. 94 000 geistig behinderte Menschen leben in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe:

- 90% und mehr in Heimeinrichtungen mit Rundumversorgung
- 6% gemeindeintegriert in Gruppen- oder Einzelwohnungen
- 1% in Dorfgemeinschaften
- 2% in sonstigen Wohnformen

(Fornefeld 2000, 141)

4.4.1 Familie

Laut Aussage des Dritten Behindertenberichts von 1994 leben über die Hälfte aller geistig Behinderten in Deutschland bei ihrer Familie. Die Familie ist ein wichtiger Wohnort für geistig behinderte Menschen. Oft ziehen die Behinderten erst nach dem Tod der Eltern oder der betreuenden Familienangehörigen in ein Wohnheim. Dementsprechend sind die Behinderten in einem höheren Lebensalter, was häufig zu Schwi erigkeiten in der Eingewöhnung und im Zurechtfinden in der neuen Umgebung führt.

Sinnvoll wäre es, wenn junge Erwachsene mit geistiger Behinderung in dem Alter ausziehen würden, in dem es gleichaltrige junge Leute ohne Behinderung auch tun, d.h. zwischen 20 und 25 Jahren. In diesem Alter sind sie besonders lernfähig und können Veränderungen ihres Lebensumfeldes gut verarbeiten. Zum einen bleiben Behinderte lange in ihren Familien da es wenig Wohnheimplätze gibt, und zum anderen gibt es Ablösungsprobleme. In vielen Familien gibt es die Vorstellung, dass sich die Geschwister um den behinderten Bruder oder die behinderte Schwester kümmern, wenn die Eltern dazu nicht mehr in der Lage sind, bzw. gestorben sind.

Die finanzielle Situation spielt ebenso eine gewisse Rolle. Oftmals dient das Pflegegeld, welches zur Betreuung des Behinderten gezahlt wird, zur Verbesserung des Familienbudgets.

Die Betreuung von behinderten Familienmitgliedern wird häufig als Belastung empfunden. Es werden Unterstützungen durch soziale Dienste wie z.B. Wochenendbetreuung, Ferienunterbringung oder Gesprächskreise für Familienangehörige gewünscht. Neben einer entlastenden Funktion bieten solche Maßnahmen eine Erleichterung bei der Trennung und dem Übergang in ein Leben außerhalb der Familie.

(vgl. Fornefeld 2000, 140f.)

4.4.2 Komplexeinrichtungen

Der überwiegende Teil der geistig Behinderten die außerhalb der Familie leben, wohnen in großen Behindertenheimen mit integriertem Arbeits- und Freizeitangebote sowie mit medizinischer, therapeutischer und sozialpädagogischer Versorgung.

In Großeinrichtungen ist es immer schwierig, den Wohnbedürfnissen des einzelnen Bewohners gerecht zu werden. Den Bedürfnisse nach Selbstbestimmung und Persönlichkeitsentfaltung ist es schwierig nachzukommen. Den Anstalten wird häufig vorgeworfen, dass die individuellen Bedürfnisse vernachlässigt werden und auch der Kontakt zu Angehörigen oft nicht ermöglicht wird.

Des weiteren wird ihnen vorgeworfen, dass es durch eine Massenunterbringung von behinderten Menschen zu einer Häufung von Problemen kommt, besonders im Verhalten der Bewohner.

Eine zentrale Versorgung, wie Zentralküche und Wäscherei, würde zu einer Unselbständigkeit führen und die klinikähnlichen Strukturen zu einer Fremdbestimmung der Behinderten. (vgl. Fornefeld 2000, 141)

Diese Kritik kann jedoch nicht verallgemeinert werden. Viele Großeinrichtungen bemühen sich immer weniger Anstalt, dafür immer mehr Ort zum Leben zu werden. Viele Einrichtungen verfügen über Außenwohngruppen mit einem differenzierten Freizeitangebot und wenig zentraler Versorgung zugunsten einer stärkeren Mitbeteiligung der Bewohner.

4.4.3 Dorfgemeinschaften

Auf der Grundlage einer bestimmten Weltanschauung, wie z.B. die Anthroposophie, leben in Dorfgemeinschaften Menschen mit und ohne Behinderung zusammen.

Sie verstehen sich als alternative soziale Lebensform zur bestehenden Gesellschaft mit heilpädagogischer und therapeutischer Funktion. In einer Hausgemeinschaft leben vier bis neun geistig Behinderte zusammen mit einer Mitarbeiterfamilie.

Gearbeitet wird in handwerklichen Betrieben des Dorfes, in der Landwirtschaft oder Gärtnerei. Die Produkte werden zum Verkauf angeboten. (vgl. Fornefeld 2000, 142)

4.4.4 Gemeindenahe Wohnformen

Seit Anfang der 70er Jahre entstanden auf Initiative der Bundesvereinigung Lebenshilfe kleinere Wohnheime. Sie sind gemeindenah gebaut und teilstationär ausgerichtet.

Der wesentliche Unterschied zu Großeinrichtungen ist die Trennung von Wohnen, Arbeit und Freizeit.

Die Bewohner verlassen morgens das Wohnheim, um außerhalb einer Beschäftigung nachzugehen. Meist arbeiten sie in einer WfB. Auch Freizeit- und Bildungsangebote und Therapien werden außerhalb des Heims wahrgenommen. Ausnahmen gibt es bei alten oder schwerstbehinderten Bewohnern, die die Werkstatt nicht oder nicht mehr besuchen können. Ihnen wird ein ganztägiges Betreuungs- und Beschäftigungsprogramm geboten.

Einen besonderen Stellenwert hat die Unterstützung der Bewohner bei der Teilnahme am allgemeinen Leben. Die besten Voraussetzungen dafür sind gegeben, wenn die Wohneinrichtung in ein normales Wohngebiet integriert ist, d.h. in der Nähe von Geschäften, Cafés, Kinos, Kneipen, usw. (vgl. Fornefeld 2000, 142f.)

4.4.5 Betreutes Wohnen

Sehr wenige geistig behinderte Menschen leben alleine oder mit ihrem Partner in einer Einzelwohnung.

Voraussetzung ist eine gezielte Vorbereitung auf das selbständige Wohnen. Zudem benötigen sie Unterstützung im Haushalt und bei der sozialen Integration in die Wohnumgebung.

(vgl. Fornefeld 2000, 143)

4.4.6 Resümee

Der Mangel an gemeindenahen bzw. -integrierten Wohnplätzen ist groß. Die Bundesvereinigung der Lebenshilfe spricht von einem Fehlbedarf von 45 000 bis

50 000 Plätzen. (vgl. Fornefeld 2000, 143)

Einen besonderen Wohnplatzbedarf haben Menschen mit schwerer geistiger und mehrfacher Behinderung und Menschen mit stark aggressiven oder autoaggressiven Verhaltensweisen.

Für schwerbehinderte und alte Menschen bleibt heute oft nur die Großeinrichtung oder das Pflegeheim.

5. Schlussbetrachtung

Der Gedanke des humanen Lebens, Wohnens und Arbeitens ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Behindertenarbeit. Denn auch Behinderte haben das gleiche Recht wie jeder Mensch ein Leben so normal wie möglich führen zu können. Selbstverständlich ist immer ein gewisser Grad an Hilfe und Unterstützung nötig, die jedoch so gering wie möglich und aber so viel wie nötig sein sollte. Dem geistig behinderten Mensch sollte die Möglichkeit gegeben werden, Entscheidungen die sein Leben betreffen so eigenständig wie möglich treffen zu können.

Es gibt viele Formen dem geistig Behinderten ein humanes Leben nach dem Normalisierungsprinzip zu ermöglichen. Dies ist manchmal, z.B. aufgrund der wenigen Wohnalternativen zu einer Großanstalt, nicht einfach, aber dennoch erreichbar. Ein Umdenken bei den Betreuern ist eine unbedingt nötige Grundvoraussetzung dafür. Ebenso ist ein Umdenken in der Gesellschaft erforderlich. Ein geistig Behinderter ist ein normaler Mitbürger und hat das Recht so behandelt zu werden wie jeder andere auch.

Zwar hat sich in den letzten Jahren im Bereich des humanen Lebens, Wohnens und Arbeitens geistig behinderter Menschen viel zu ihrem Vorteil verändert, dennoch ist der Veränderungsprozess noch lange nicht abgeschlossen.

Literaturverzeichnis

- Fornefeld, B.: Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik; München 2000
- Große Schriftenreihe, Band 5: Humanes Wohnen - seine Bedeutung für das Le- ben geistig behinderter Erwachsener; Marburg/Lahn 1982
- Große Schriftenreihe, Band 14: Normalisierung - eine Chance für Menschen mit geistiger Behinderung; Marburg/Lahn 1986
- Wilken, U.: Selbstbestimmt leben II; 3. Auflage, Hildesheim 1999

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Detalles

Título
Humanes Leben, Wohnen und Arbeiten von Menschen mit geistiger Behinderung
Universidad
University of Applied Sciences and Arts Hildesheim, Holzminden, Göttingen  (Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit)
Curso
Einführung in die soziale Arbeit mit behinderten Menschen - Teil I
Calificación
1,3
Autor
Año
2003
Páginas
22
No. de catálogo
V18863
ISBN (Ebook)
9783638231206
Tamaño de fichero
546 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Humanes, Leben, Wohnen, Arbeiten, Menschen, Behinderung, Einführung, Arbeit, Menschen, Teil
Citar trabajo
Kathrin Schiborr (Autor), 2003, Humanes Leben, Wohnen und Arbeiten von Menschen mit geistiger Behinderung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18863

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