„Deshalb scheint es mir gerechtfertigt, Locke als den eigentlichen ,Vater der Menschenrechteʻ zu bezeichnen.“ (König 1994: 118) Dieser Satz ist ein Fazit in Königs Buch „Zur Begründung der Menschenrechte“. Der Satz spiegelt zugleich das Interesse dieser Arbeit wieder.
Locke stellte mit seinem Werk „Two Treatises of Government“ eine politische Theorie in den Raum, welche die Politikwissenschaft bis heute beschäftigt. Das Schriftstück zeugt von Lockes hoher Allgemeinbildung und seinen umfassenden Interessen. Er hat mit diesem Werk entscheidend das liberale Staatsverständnis, die politische Ökonomie – so wie sie später von Adam Smith formuliert wurde – und eben auch die Menschenrechtserklärungen in den USA mitgeprägt. Wie König bereits erwähnt, gilt er durch dieses Werk als „Vater der Menschenrechte“.
Diese vorliegende Arbeite möchte insbesondere Antworten auf die folgenden Fragen geben: Kann John Locke als „Vater der Menschenrechte“ bezeichnet werden? Wenn ja, was sind die Menschenrechte, welche er begründet? Wie leitet er die Menschenrechte her und was sind eventuelle Kritikpunkte in seiner Theorie?
Auf den folgenden Seiten kann kein Vergleich zum Staatsdenker Thomas Hobbes erfolgen. Zwar wäre dies ein durchaus spannender Vergleich, jedoch würde dies den Umfang dieser Arbeit enorm steigern. Dennoch wird es den einen oder anderen Verweis zu Hobbes geben, ohne dass ich näher darauf eingehen werde. Ferner wurde sich in dieser Hausarbeit ausschließlich mit dem Werk „Two Treatises of Government“ beschäftigt, wenngleich frühere und ältere Schriften Lockes ebenfalls den einen oder anderen Hinweis auf das zu behandelnde Thema enthalten. Des Weiteren ist eine erschöpfende Auslegung der „Two Treatises of Government“ in dieser Arbeit nicht gegeben.
Die Literaturlage und der damit einhergehende Forschungsstand ist befriedigend. Literatur zu Locke im Allgemeinen und zu dem Werk „Two Treatises of Government“ existiert zur Genüge. An dieser Stelle sei auf die Werke von Walter Euchner verwiesen. Was das Thema Menschenrechte und John Locke angeht, so bedarf es oftmals ein „zwischen den Zeilen lesen“ in den verschiedensten Monographien. Ein Werk, welches sich umfassend, aber nach meiner Ansicht nicht erschöpfend, mit dem Thema auseinandersetzt, ist das Buch: „Zur Begründung der Menschenrechte: Hobbes – Locke – Kant“ von Siegfried König.
Die Arbeit beginnt mit dem historischen Blick auf John Locke. Es folgt eine Einordnung des Werkes bevor...
Inhaltsverzeichnis
2. Einleitung
3. John Locke und die Begründung der Menschenrechte
3.1 John Locke
3.1.1 Historische Einordnung von John Locke
3.1.2 Hauptwerk „Two Treatises of Government“
3.1.3 Zusammenfassung
3.2 Das Staatsverständnis des John Locke
3.2.1 Der Naturzustand
3.2.2 Das Eigentum
3.2.2.1 Natürliches Eigentum
3.2.2.2 Eigentum nach Einführung der Geldtheorie
3.2.3 Der Gesellschaftsvertrag
3.2.3.1 Allgemeines
3.2.3.2 Die Gewaltenteilung
3.2.3.3 Die Revolution
3.2.4 Zusammenfassung
3.3 Die Menschenrechte bei John Locke
3.3.1 Vom Natur- zum Menschenrecht
3.3.2 Recht auf Leben
3.3.3 Recht auf Freiheit und Gleichheit
3.3.4 Recht auf Eigentum
3.3.5 Recht auf Widerstand (Revolution)
3.3.6 Zusammenfassung
3.4 Kritik am Menschenrechtsverständnis von John Locke
3.4.1 Die theologische Begründung
3.4.2 Der Vorzug der wohlhabenden Gesellschaft
3.4.3 Zusammenfassung
3.5 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die politische Theorie von John Locke, insbesondere mit dem Fokus auf die Herleitung und Begründung von Menschenrechten. Dabei wird analysiert, inwieweit Locke als „Vater der Menschenrechte“ bezeichnet werden kann und welche Rolle sein Werk „Two Treatises of Government“ für das moderne Verständnis von individuellen Grundrechten sowie staatlicher Legitimation spielt.
- Historische Einordnung von John Locke und seinem Hauptwerk
- Analyse des Naturzustandes und des Eigentumsbegriffs
- Der Übergang vom Naturzustand zum Gesellschaftsvertrag
- Systematik der Menschenrechte bei Locke (Leben, Freiheit, Eigentum)
- Kritische Reflexion der theologischen Begründung und des Elitarismus
Auszug aus dem Buch
3.2.1 Der Naturzustand
Der Naturzustand beschreibt bei den Klassikern der politischen Theorie die soziale Ausgangssituation, bevor überhaupt irgendeine Regel oder Institution existiert. D. h., es wird der Zustand dargestellt und erläutert, welcher besteht bevor ein politisches System das Leben der Menschen regelte. Bei Locke finden sich diese Ausführungen in der zweiten Abhandlung im zweiten Kapitel.
Zunächst muss unterschieden werden, ob Locke von einem historisch empirischen oder fiktiven Naturzustand spricht. Diesbezüglich sind sich die Locke behandelten Autoren nicht vollkommen einig und demnach stehen nach Held drei Thesen im Raum. Die erste ist die sogenannte Empirismusthese. Bei dieser These wird davon ausgegangen, dass Locke bei seinen Betrachtungen zum Naturzustand teilweise die Entwicklungsgeschichte der Menschheit im Blick hatte. Die Vertreter dieser These „[…] sehen im Naturzustand Lockes einen der bürgerlichen Gesellschaft vorausgegangenen historischen Status, der als Negativ des Staates bezeichnet werden könnte.“ (Held 2006: 51) Eine zweite These ist die juristisch-moralische. Die Befürworter dieser These gehen davon aus, dass Locke bei den Überlegungen des Naturzustandes alle empirisch-historischen Hintergründe ausgeblendet hatte und nur mit einem Gedankenmodell arbeitete. Denn nur so besteht – nach Meinung der Vertreter dieser These – die Möglichkeit, den Ursprung des Zusammenlebens zu ergründen. Die dritte Möglichkeit der Betrachtung sieht eine Synthese aus den ersten beiden Thesen vor. Hier geht man davon aus, dass der Ursprung bei Locke theoretisch hergeleitet ist, allerdings empirische Aspekte sein Theorem untermauern.
Zusammenfassung der Kapitel
3. John Locke und die Begründung der Menschenrechte: Einleitendes Kapitel, welches den Rahmen der Untersuchung absteckt.
3.1 John Locke: Biografische Einordnung Lockes und Vorstellung seines zentralen Werkes.
3.2 Das Staatsverständnis des John Locke: Untersuchung des Naturzustands, der Eigentumstheorie und der vertragstheoretischen Staatsgründung.
3.3 Die Menschenrechte bei John Locke: Detaillierte Analyse der von Locke postulierten individuellen Rechte und deren Überführung in den gesellschaftlichen Kontext.
3.4 Kritik am Menschenrechtsverständnis von John Locke: Auseinandersetzung mit der theologischen Begründung und der Exklusion der nicht-besitzenden Bevölkerung.
3.5 Fazit: Zusammenfassende Bewertung von Lockes Bedeutung als Theoretiker individueller Grundrechte.
Schlüsselwörter
John Locke, Menschenrechte, Naturzustand, Eigentum, Gesellschaftsvertrag, Zwei Abhandlungen über die Regierung, Gewaltenteilung, Widerstandsrecht, Politische Theorie, Naturrecht, Selbsterhaltung, Liberalismus, Besitzbürgertum, Staat, Legislative.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die politische Philosophie John Lockes und dessen maßgeblichen Beitrag zur theoretischen Begründung und Etablierung von Menschenrechten.
Welche zentralen Themenfelder behandelt der Autor?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Naturzustand, dem Eigentumsbegriff, der Theorie des Gesellschaftsvertrages sowie der Kritik an Lockes elitärem Verständnis der politischen Teilhabe.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, inwieweit John Locke als „Vater der Menschenrechte“ angesehen werden kann und wie er seine Menschenrechtskonzeption in seinem Hauptwerk herleitet.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende Literaturanalyse des Werkes „Two Treatises of Government“ sowie auf eine kritische Auswertung zeitgenössischer Sekundärliteratur zu Lockes politischer Theorie.
Was steht im inhaltlichen Hauptteil der Ausarbeitung im Fokus?
Der Hauptteil behandelt systematisch die drei Säulen von Lockes Naturzustand – Freiheit, Gleichheit und Eigentum – und deren Transformation in ein staatsrechtliches System.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit am treffendsten?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Naturrecht, Gesellschaftsvertrag, Eigentumsschutz und liberale Staatsphilosophie geprägt.
Warum spielt die Geldtheorie eine so entscheidende Rolle in Lockes Naturzustand?
Die Einführung des Geldes hebt die ursprünglichen naturrechtlichen Schranken der Aneignung auf, führt zu Besitzanhäufung und schafft dadurch die Notwendigkeit für einen schützenden Staat.
Wie begründet Locke das Recht auf Widerstand gegen eine Regierung?
Das Widerstandsrecht ist bei Locke eine Absicherung der individuellen Rechte erster Ordnung, falls die Legislative oder Exekutive diese durch willkürliche Eingriffe gefährden.
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- Johannes Richter (Autor), 2011, John Locke und die Begründung der Menschenrechte, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/188738