Zu Relevanz und Untauglichkeit der bisherigen Versuche eines Gottesbeweises


Essay, 2012

12 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

I. Zur gesellschaftlichen und ethischen Relevanz eines Gottesbeweises

II. Zur Untauglichkeit der bisherigen Versuche eines Gottesbeweises
1. Der ontologische Gottesbeweis
a) Argumentationslinie
b) Kritik
2. Der kosmologische Gottesbeweis
a) Argumentationslinie
b) Kritik
3. Der physiko-theologische Gottesbeweis
a) Argumentationslinie
b) Kritik

III. Fazit

I. Zur gesellschaftlichen und ethischen Relevanz eines Gottesbeweises

Wo Demokratie nicht zu einer Mehrheitsdiktatur verkommen soll, ist es notwendig, dass gesellschaftlicher Diskurs nicht dort aufhört, wo Mehrheiten bereits gewonnen sind, sondern dass die Vertreter der Mehrheitsposition, gleichwohl es ihnen legaler- weise obliegt, gesamtgesellschaftlich bindende Entscheidungen zu fällen, sowohl gegenüber den Einwendungen der Minderheit aufgeschlossen bleiben, als auch be- ständige Anstrengungen unternehmen, verbleibende Minderheiten von der Richtig- keit ihrer Entscheidungsgrundlagen zu überzeugen. Von der Richtigkeit einer Ent- scheidungsgrundlage kann jemand grundsätzlich nur dann überzeugt werden, wenn dabei auf entweder ihm auf welchem Weg auch immer einsichtige, oder aber auf seine Einsicht zwingende Begriffe abgestellt wird. Das Instrument, mit dem der not- wendige politische Diskurs in einer pluralistischen Gesellschaft geführt werden muss, und also die Grundlage jeder in die Interessen von Individuen eingreifenden Gesellschaftsentscheidung, kann in einer Demokratie deshalb weder das dem diskur- siven Zugriff per se tabuisierte Dogma, noch die allein subjektiv nachvollziehbare Überzeugung, sondern muss das des intersubjektiv zugänglichen und also entweder apriorisch vernünftigen oder empirisch fundierten Arguments sein.

Insofern ist es problematisch, wenn die für etwa die Entscheidung ethischer Debatten eminent wichtige Frage nach dem Dasein und der Beschaffenheit einer überzeitli- chen, allgemein verpflichtenden Quelle des Normativen nicht unter Zuhilfenahme eben jenes Instrumentes ausgeleuchtet und, soll die so charakterisierte Größe als für den Diskurs relevante ethische Instanz gelten dürfen, als intersubjektiv nachvollzieh- barerweise existent belegt wird. Soll also etwa das christliche1 Wertesystem jenen universalen Anspruch erheben dürfen, den es qua der behaupteten Beschaffenheit des eigenen metaphysischen Fundamentes, konsequent zu Ende gedacht, erheben muss, und sich nicht etwa dem Vorwurf ausgesetzt sehen, in sektiererischer Weise eben nicht der normativen Einigung, sondern der normativen Spaltung menschlicher Ge- sellschaft Vorschub zu leisten, muss der Beweis dafür erbracht werden, dass sein Fundament richtig ist, muss also bewiesen werden, dass der von ihm behauptete „Gott“ als normativer Potentat tatsächlich existiert. Bei dieser Forderung handelt es sich keineswegs um eine Spitzfindigkeit mit lediglich argumentationstheoretischen, sondern überaus praktischen, lebensentscheidenden Folgen; dass dem so ist, mag ein kurzer Seitenblick auf ein aktuelles Diskursfeld der Bioethik plausibilisieren.

Mehrfach ist in Deutschland in den vergangenen Jahren darüber diskutiert (und auf Grundlage dieser Diskussion rechtlich bindend entschieden!) worden, ob und wie insbesondere humane embryonale Stammzellen für die Suche nach neuen, revolutio- nären therapeutischen Möglichkeiten in der medizinischen Forschung gewonnen und genutzt werden dürfen. Es ist evident, dass in dieser Diskussion der Begriff der „Menschenwürde“ eine zentrale Rolle spielt: Wenn dieser Begriff ethisch relevant ist, wenn der darin enthaltene Begriff „Mensch“ eine solche Ausprägung annimmt, dass schon der Embryo davon erfasst wird, und wenn schließlich der enthaltene Be- griff „Würde“ ein Lebensrecht impliziert, dann besteht ein ethischer Konflikt zwi- schen dem Lebensrecht sterbenskranker, vom Begriff ebenfalls erfasster und ge- schützter Patienten und dem Lebensrecht des Embryos und dieser Konflikt nimmt eine möglicherweise dilemmatische Dimension an. Trifft lediglich eine der genann- ten Prämissen nicht zu, besteht kein erkennbarer Grund dafür, das Leben der Zellen eines unbewussten, nicht leidensfähigen Embryos zu schützen und dafür in Kauf zu nehmen, dass das Leben eines mit Hilfe solcher Zellen therapierbaren, selbstbewuss- ten und leidensfähigen Patienten nicht gerettet wird. Ob die genannten Prämissen zutreffen, ist sowohl davon abhängig, ob die Legitimität des Begriffes „Menschen- würde“ schlüssig begründet wird und weiter davon, welche Implikationen für Gel- tungsbereich und Konsequenzen des Begriffes diese Begründung mit sich bringt.

Es stehen unterschiedliche argumentative Möglichkeiten bereit, um zu versuchen, den Begriff der „Menschenwürde“ zu legitimieren: Hier ist ein Rückgriff auf stoische Tradition ebenso denkbar, wie der Rekurs auf die in freilich enger Verwandtschaft stehende kantische Herleitung. Für eine Auseinandersetzung mit diesen Modellen ist hier allerdings kein Raum. Deshalb soll der Begriff der „Menschenwürde“, obwohl er in seiner gegenüber Angehörigen anderer Spezies exklusiven Dimension durchaus nicht vom ethisch relevanten Vorwurf der Diskriminierung freigesprochen werden kann, hier nicht in Frage gestellt werden. Durchaus aber ist dies die Stelle, zu über- prüfen, auf welchen Füßen die Begründung des Begriffes auf Grundlage christlicher Argumentation steht.

Aus christlicher Sicht wird der Begriff dadurch legitimiert, dass der Mensch, auch in seinem Werden, Ebenbild und Geschöpf Gottes sei.2 Sicherlich lässt sich aus dieser Annahme ein formal gültiges Argument ableiten, dessen Konklusion ist, dass das Leben des Embryos unbedingt schützenswert sei.3 In der Weise, dass der Begriff „Gott“ aber zur zentralen Prämisse dieses Syllogismus gemacht wird, hängt die Fra- ge, ob das Argument auch inhaltlich schlüssig, insofern intersubjektiv zugänglich ist und also den Anspruch erheben darf, für die Festlegung einer gesamtgesellschaftli- chen Verpflichtung entscheidungsleitend zu sein, davon ab, ob nachgewiesen werden kann, dass diese zentrale Prämisse wahr ist, dass also Gott existiert und dass er den Menschen in und zu seinem Bilde geschaffen hat. Zugespitzt: Es wäre illegitim, ei- nem (zumal ungläubigen) behandlungsbedürftigen Menschen eine für sein Leben und Leiden ausschlaggebende Therapiemöglichkeit aufgrund einer Entscheidung vorzu- enthalten, die lediglich auf einer unbelegten Behauptung, also Willkür fußt.

Unter anderem deshalb ist die im modernen Protestantismus weitgehend herrschende Übereinkunft darüber, schon gar den Versuch eines Gottesbeweises zu unterlassen4 bei gleichzeitig lebhafter Teilnahme seiner Akteure an Debatten zu ethischen Fragen inakzeptabel. Es ist unter ethischen Gesichtspunkten nicht nur statthaft, sondern ge- boten, zu untersuchen, ob und wie weit die drei unter der Bezeichnung „Gottesbe- weis“ bekannt gewordenen argumentativen Grundfiguren - ursprünglich lediglich Versuche, den schon auf der Basis des Glaubens vorausgesetzten Gott intellektuell nachvollziehbar zu machen5 - zu tatsächlich zwingenden, in dieser Weise vom Dog- ma oder der subjektiven Überzeugung qualitativ unterschiedenen, und also mit ver- nünftigen Mitteln für jeden Vernünftigen nachvollziehbaren Beweisen für die Existenz „Gottes“ aktualisiert werden können. Ist das nicht der Fall, ist es ebensowenig legitim, aus der bloßen Behauptung seiner Existenz und Beschaffenheit gesamtgesellschaftlich wirksame Konsequenzen abzuleiten, wie es etwa illegitim ist, solche Konsequenzen aus der unbelegbaren Behauptung von der Minderwertigkeit bestimmter Menschengruppen abzuleiten.

[...]


1 Das Gesagte gilt selbstverständlich ebenso für jedes andere, ob religiöses oder nicht-religiöses Denksystem, insofern es Absolutheit implizierende Begriffe wie „das Gute“ zu prägen versucht.

2 Vgl. stellvertretend für die katholische Kirche, die in üblicher, herzerfrischend offen demokratiefeindlicher Form die Entscheidung dieser Frage im Namen aller rechten Christen zentral verfügt und verkündet hat: Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion DIGNITAS PERSONAE über einige Fragen der Bioethik. Bonn 2008 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 183), zur Herleitung des Konzeptes der Menschenwürde insbesondere S. 12f.
Vgl. stellvertretend für eine Position innerhalb der EKD: Margot K äß mann , Was hat die Bibel mit Gentechnik zu tun? http://www.evlka.de/media/bischoefin/bibelundgentechnik.pdf (Stand: 24.01.2012), S. 2- 5. Am angegebenen Ort wird auch thematisiert, dass innerhalb der evangelischen Kirche eine der allgemeinen Streitkultur entsprechende Debatte über die Reichweite des Menschen- würdebegriffes besteht. Dabei handelt es sich aber freilich um einen Diskurs, der stets auf der eben problematischerweise unbezweifelten Grundlage von Gottesebenbildlichkeit und Geschöpfstatus des Menschen stattfindet und deshalb ausschließlich auf exegetischer Ebene auf Grundlage der „heiligen“ Schrift abläuft.

3 Den dann erst entstehenden Konflikt zwischen dem Anspruch des geborenen, kranken, hilfsbedürfti- gen Menschen auf Schutz seines Lebens und dem Schutzanspruch des Embryos löst das freilich noch nicht.

4 Vgl. Rochus Leonhardt , Grundinformation Dogmatik. Ein Lehr- und Arbeitsbuch für das Studium der Theologie. 3., völlig neu bearbeitete Auflage. Göttingen 2008 (Uni-Taschenbücher 2214), S. 211f.

5 Vgl. R. Leonhardt , Grundinformation Dogmatik, S. 200f.

Ende der Leseprobe aus 12 Seiten

Details

Titel
Zu Relevanz und Untauglichkeit der bisherigen Versuche eines Gottesbeweises
Hochschule
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg  (Ökumenisches Institut)
Veranstaltung
Der sogenannte 'neue Atheismus'
Note
1,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
12
Katalognummer
V189342
ISBN (eBook)
9783656136279
ISBN (Buch)
9783656136804
Dateigröße
416 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
relevanz, untauglichkeit, versuche, gottesbeweises, gottesbeweis, anselm, kant, kreationismus, aquin, canterbury, thomas von aquin, ontologie, ontologischer, teleologischer, teleologie, kosmologischer, physiko-theologischer, theologie, philosophie, bioethik, protestantismus, laizismus
Arbeit zitieren
Lukas Rieger (Autor:in), 2012, Zu Relevanz und Untauglichkeit der bisherigen Versuche eines Gottesbeweises, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/189342

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