Der technologische Fortschritt unserer Gesellschaft ermöglicht heute eine massgeschneiderte Familienplanung, im Rahmen derer Eltern Kindern beinahe nach Wunsch eine Existenz schenken können. Da aus Fehlschlägen dieser neuen Gestaltungsmöglichkeiten mitunter Geschädigte hervorgehen, ist in jüngerer Zeit vermehrt versucht worden Schadenersatz-Ansprüche in Form von Klagen geltend zu machen, die üblicherweise unter den Begriffen “wrongful birth” (ein nicht gewolltes Kind) oder “wrongful life” (ein nicht so gewolltes Kind) zusammengefasst werden. Aus solchen Sachverhalten entstehen sowohl heikle Rechtsfragen als auch spezifische Anspruchsgrundlagen aus vertraglicher (Art. 97 i.V.m. Art. 398 Abs. 2 OR) und ausservertraglicher (Art. 41 ff. OR) Haftpflicht, in deren Mittelpunkt meistens eine mögliche Sorgfaltspflichtverletzung der behandelnden Ärzteschaft steht. Durch die neueren Entwicklungen im Auftragsrecht ist die Ärzteschaft aus haftpflichtrechtlicher Sicht in eine für sie ungünstige und der Unberechenbarkeit von individuellen Behandlungsverläufen zuwiderlaufende Misslage geraten, während die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen von Verschulden, Adäquanz, Vertragsverletzung und Widerrechtlichkeit je nach Sachverhalt und Haftungsgrundlage unter Umständen Abgrenzungsschwierigkeiten nach sich zieht. Die Arbeit setzt sich fallbezogen mit den persönlichen Anspruchsvoraussetzungen aus ärztlichem Auftragsverhältnis und unerlaubter Handlung auseinander und nimmt Stellung sowohl zu denkbaren Schadenspositionen aller Beteiligten als auch zur “Kind-als-Schaden”-Diskussion. Die Bedeutung der Drittschadensliquidation und die der deliktsrechtlichen Bemessungsnormen (Art. 47 und Art. 49 OR) werden erörtert und die Durchsetzbarkeit gegebener Anspruchsgrundlagen eingeschätzt. Abschliessend werden neben ethischen und medizinischen Aspekten die Bedeutung eines schriftlichen “Familienplanungsvertrags” zwischen Eltern und Ärzteschaft, einer erwünschten Drittschutzwirkung und die Anwendung des Haftpflichtrechts überhaupt im Rahmen des gesamtgesellschaftlichen Schädigungspotentials von “wrongful birth”- und “wrongful life”-Klagen diskutiert.
Inhaltsverzeichnis
Präambel
§1. Grundlagen
1.1 Themenspezifische Begriffsdefinitionen
1.1.1 Familienplanung
1.1.2 Schutz der Persönlichkeit
1.1.3 Durchkreuzung der Familienplanung
1.1.4 Haftpflichtrecht i.w.S.
1.1.4.1 Funktionen, Ziele und Motive
1.1.4.2 Haftung
1.1.4.3 Haftungsarten und Haftungstatbestände
Exkurs: Die Sorgfaltspflichtverletzung als wichtigstes Tatbestandselement
1.1.4.4 Ersatzansprüche aus Haftpflicht
1.2 Unterscheidung der Vertrags- und Deliktshaftung
1.3 Ein Spannungsfeld zwischen Vertrags- und Familienrecht
1.4 Zusammenhang zwischen Familien- und Haftpflichtrecht
§2. Anspruchsvoraussetzungen aus Auftragsverhältnis (Art. 97 i.V.m. Art. 398 Abs. 2 OR)
2.1 Schaden
2.2 Differenzierung der fallbezogenen Schadenspositionen
Exkurs: Unterhalt (Unterhaltspflicht und Unterhaltskosten)
2.3 Kausalität
2.4 Vertragsverletzung
2.5 Verschulden
§3. Anspruchsvoraussetzungen bei Haftung aus unerlaubter Handlung (Art. 41 ff. OR)
3.1 Schaden
3.2 Kausalität
3.3 Widerrechtlichkeit
3.4 Verschulden
§4. Haftungsvoraussetzungen anhand Fallkonstellationen
4.1 Wrongful birth – unerwünschtes Kind
4.2 Wrongful life – “nicht so” erwünschtes Kind
4.3 Mehrheit von Haftungsgründen / Schuldnern
Exkurs: Die Kind-als-Schaden Diskussion
§5. Verhaltenspflichten vs. Widerrechtlichkeit
§6. Drittschadensliquidation
§7. Ersatzansprüche infolge immaterieller Unbill
7.1 Grundvoraussetzungen
7.2 Leistung von Genugtuung (Art. 47 OR)
7.3 Verletzung der Persönlichkeit (Art. 49 OR)
7.4 Tatbestandselemente
7.4.1 Unbill
7.4.2 Kausalität
7.4.3 Widerrechtlichkeit
7.4.4 Verschulden
§8. Zur Teilrevision des Haftpflichtrechts
§9. Prüfung der Anspruchsgrundlagen bei bestimmten Fallkonstellationen
9.1 Kind vs. Kindsmutter
9.2 Elter vs. Arzt bei wrongful birth
9.3 Durchsetzbarkeit der Ansprüche
§10. Stellungnahmen und Schlussfolgerungen
10.1 Aspekte der Ethikfrage
10.1.1 Rechtliche Aspekte
10.1.2 Medizinische Aspekte
10.2 Lösungsvorschlag
10.3 Zusammenfassung und Fazit
§11. Ausblick
§12. Dank
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht haftpflichtrechtliche Fragestellungen, die sich aus der durchkreuzten Familienplanung (insb. "wrongful birth" und "wrongful life") ergeben. Das primäre Ziel besteht darin, die komplexen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen aus ärztlichem Auftragsverhältnis und unerlaubter Handlung fallbezogen zu analysieren und Möglichkeiten für eine praktikable, ethisch vertretbare sowie rechtssichere Lösung zu erörtern.
- Haftpflichtrechtliche Anspruchsgrundlagen bei medizinischen Fehlschlägen.
- Die Rolle der Sorgfaltspflichtverletzung und deren Beweisbarkeit.
- Unterscheidung und Behandlung von "wrongful birth" und "wrongful life" Konstellationen.
- Möglichkeiten einer vertraglichen Gestaltung durch "Familienplanungsverträge" (FPV).
- Die Bedeutung von Genugtuungsansprüchen und Schadensersatz bei Verletzung der Persönlichkeit.
Auszug aus dem Buch
Exkurs: Die Sorgfaltspflichtverletzung als wichtigstes Tatbestandselement
Nach neuerer Rsp. ist jede Sorgfaltspflichtverletzung rechtlich haftungsbegründend, wobei die üblichen objektiven Beurteilungsmassstäbe und –kriterien mit Bezug auf den Einzelfall und den behandelnden Arzt Anwendung finden. In Bezug auf die durchkreuzte Familienplanung kommen hier in Betracht neben dem überaus bedeutsamen ärztlichen Behandlungsfehler (inkl. Behandlungsunterlassungen) insb. die Untersuchungs- und Diagnosefehler, der von der nicht per se sorgfaltswidrigen Fehldiagnose unterschieden wird: rechtlich entscheidend ist hier m.E. ein wesentliches zusätzliches Element wie ein Vorzustand oder ein fallbezogener Umstand, der vom Arzt bei der Sorfaltspflichtverletzung nicht berücksichtigt wurde. Fast ebenso relevant ist die Gruppe der Aufklärungs-, Dokumentations- und Beratungsfehler: nur die zeitige, umfassende und risikogerechte Aufklärung vermag den freiwilligen medizinischen Eingriff zu rechtfertigen; es muss also eine lückenlose Dokumentation der Patientendokumentation (sog. Krankheitsgeschichte) vorliegen und insb. die Beratungspflicht zielt auf eine sorgfältige Berücksichtigung der individuellen (auch genetischen) Vorbedingungen der ratsuchenden Familienplaner ab.
Die Sorgfaltspflichtverletzung ist zwar weitgehend eine Tatfrage, weil die jeweiligen Umstände zu beurteilen sind, „aus denen auf das Mass der in einer bestimmten Situation gebotenen Sorgfalt“ geschlossen werden kann. Trotzdem besteht eine notwendige Verknüpfung mit Rechtsfragen in Bezug auf die hierauf abgestellte kantonsgerichtliche Schadensberechnung - bspw. die Vorteilsanrechnung des Geschädigten. Ein Anspruch auf Genugtuung hingegen kann grundsätzlich bei fehlender (d.h., sich nur auf Schadenersatzanspruch beziehender) kantonaler Gesetzesbestimmung bestehen. Die zivilrechtliche Beschwerde aufgrund des kantonalen Entscheids darf sich dann allerdings nur auf eine grundsätzlich falsch gestellte Rechtsfrage oder einen offensichtlichen Sachverhaltsirrtum abstützen.
Obwohl die Sorgfaltspflicht eher tatbezogen als rechtsanwendungsbezogen beurteilt werden sollte, kann sie bei der juristischen Prüfung und Subsumption mitunter fast wahlweise der Rechtswidrigkeit, der Adäquanz oder dem Verschulden anheim fallen.
Zusammenfassung der Kapitel
§1. Grundlagen: Einführung in die Rechtsgebiete (Vertrags-, Delikts- und Familienrecht) und Definition der zentralen Begriffe im Kontext der durchkreuzten Familienplanung.
§2. Anspruchsvoraussetzungen aus Auftragsverhältnis (Art. 97 i.V.m. Art. 398 Abs. 2 OR): Analyse der vertraglichen Haftung unter besonderer Berücksichtigung der ärztlichen Sorgfaltspflicht und möglicher Vertragsverletzungen.
§3. Anspruchsvoraussetzungen bei Haftung aus unerlaubter Handlung (Art. 41 ff. OR): Erläuterung der deliktsrechtlichen Voraussetzungen wie Schaden, Kausalität und Verschulden im ärztlichen Kontext.
§4. Haftungsvoraussetzungen anhand Fallkonstellationen: Konkrete Anwendung der Rechtsgrundlagen auf "wrongful birth" und "wrongful life" Fälle unter Einbezug der "Kind-als-Schaden"-Diskussion.
§5. Verhaltenspflichten vs. Widerrechtlichkeit: Abgrenzung von Erfolgs- und Verhaltensunrecht bei der Prüfung ärztlicher Handlungen.
§6. Drittschadensliquidation: Untersuchung der Möglichkeiten, Schäden von Dritten im Familienkontext geltend zu machen.
§7. Ersatzansprüche infolge immaterieller Unbill: Erörterung von Genugtuungsansprüchen und Persönlichkeitsverletzungen nach Art. 47 und 49 OR.
§8. Zur Teilrevision des Haftpflichtrechts: Kurzer Überblick über die geplanten Änderungen im Verjährungsrecht und deren Auswirkungen.
§9. Prüfung der Anspruchsgrundlagen bei bestimmten Fallkonstellationen: Spezifische Analyse der Rechte zwischen Kind, Eltern und Arzt bei durchkreuzter Familienplanung.
§10. Stellungnahmen und Schlussfolgerungen: Ethische und rechtliche Einordnung der Thematik sowie konkrete Lösungsvorschläge mittels Familienplanungsverträgen.
§11. Ausblick: Zusammenfassende Einschätzung der künftigen Entwicklung und Notwendigkeit neuer rechtlicher Strukturen.
§12. Dank: Danksagung an Personen, die zur Entstehung der Arbeit beigetragen haben.
Schlüsselwörter
Familienplanung, Arzthaftpflicht, Wrongful Birth, Wrongful Life, Auftragsrecht, Sorgfaltspflicht, Schadenersatz, Genugtuung, Persönlichkeitsverletzung, Kausalität, Deliktsrecht, Familienplanungsvertrag, Kindeswohl, Behandlungsfehler, Rechtssicherheit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die zivilrechtliche Arzthaftung bei sogenannten Fällen durchkreuzter Familienplanung, in denen durch ärztliches Fehlverhalten die ungewollte Geburt oder die Geburt eines behinderten Kindes eintritt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die Abgrenzung zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung, die Definition und Bemessung von Schäden, die Problematik der "Kind-als-Schaden"-Diskussion und die Bedeutung der ärztlichen Sorgfaltspflicht.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, ein Verständnis für die komplexen rechtlichen Voraussetzungen von Schadensersatzforderungen in diesem Bereich zu schaffen und durch den Vorschlag eines "Familienplanungsvertrags" mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erzielen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Dogmatik, analysiert massgebliche Gesetzesgrundlagen (OR, ZGB) sowie eine breite Auswahl an bundesgerichtlicher Judikatur und einschlägiger rechtswissenschaftlicher Literatur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Anspruchsvoraussetzungen aus Auftragsverhältnis und unerlaubter Handlung, die Fallkonstellationen "wrongful birth" und "wrongful life" sowie die Diskussion um immaterielle Unbill und Genugtuung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Familienplanung, Arzthaftpflicht, Wrongful Birth/Life, Sorgfaltspflicht, Haftung aus Auftrag und der Familienplanungsvertrag.
Warum ist die Definition der Sorgfaltspflichtverletzung so zentral?
Sie gilt als das wichtigste Tatbestandselement für die Haftungsbegründung im ärztlichen Kontext, wobei die Abgrenzung zu einer "Fehldiagnose" oft über den Erfolg einer Klage entscheidet.
Was schlägt der Autor zur Problemlösung vor?
Der Autor schlägt den Abschluss eines speziellen "Familienplanungsvertrags" vor, um die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Ärzten im Voraus klar zu regeln und ethisch kontroverse Rechtsstreitigkeiten zu minimieren.
Wird das Kind in den Fällen als Schaden betrachtet?
Der Autor lehnt die Bezeichnung eines Kindes als "Schaden" ab, da es den Wert menschlichen Lebens missachtet; er befürwortet jedoch die Kompensation der durch die Behinderung verursachten übergebührlichen Unterhalts- und Pflegebelastungen.
- Arbeit zitieren
- Raoul Mutter (Autor:in), 2012, Haftpflichtfragen bei durchkreuzter Familienplanung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/190062