Ein funktionierendes soziales Zusammenleben innerhalb einer Gesellschaft setzt voraus, dass Menschen sich auf das Verhalten anderer verlassen und sich daran orientieren können. Aus diesem Grundsatz ergibt sich das Konzept sozialer Normen (vgl. Popitz 1980). Diese Normen beruhen auf dem jeweiligen gesellschaftlichen Konsens. Manche fallen unter den allgemeinen Begriff der Etikette und sind nur grob definiert, andere sind institutionell manifestiert und können strafrechtlich verfolgt werden (vgl. Streng 1991: 5).
Um nach dem Sinn der Strafe fragen zu können, muss zunächst geklärt werden, woraus sich dieses ,gesellschaftliche Regelwerk‘ ergibt und welche Funktion die Sanktion darin einnimmt. Anhand der verschiedenen Straftheorien wird klar, dass staatliches Strafen keineswegs ein selbstverständlicher, natürlicher Prozess ist, sondern immer ein bestimmtes Ziel verfolgt. Über dieses Ziel herrscht zweifellos kein eindeutiger Konsens und seine Erreichbarkeit ist stets fragwürdig.
Die Strafe kann ein Mordopfer nicht wieder zurückbringen, zerstörtes Eigentum nicht wiederherstellen und generell nicht ,wiedergutmachen‘, was geschehen ist. Was kann oder soll Strafe als fester Bestandteil unserer Gesellschaft dann überhaupt leisten? Die Auseinandersetzung mit dieser Frage ist Gegenstand des folgenden Textes.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Vom Sinn und Zweck der Strafe
Normen und Sanktionen
Straftheorien
Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht den Sinn und Zweck staatlichen Strafens unter theoretischer Bezugnahme auf verschiedene Straftheorien und analysiert dabei insbesondere die gesellschaftliche Funktion von Sanktionen.
- Soziale Normen und deren gesellschaftliche Konstituierung
- Mechanismen der Verhaltenssteuerung und Enttäuschungsverarbeitung
- Die Unterscheidung zwischen absoluten und relativen Straftheorien
- Die Rolle der Resozialisierung im deutschen Rechtssystem
- Das Spannungsfeld zwischen individueller Strafe und gesellschaftlicher Integration
Auszug aus dem Buch
Straftheorien
Es ist Aufgabe des Strafrechts, mit einem bestimmten Zweck und im gemeinschaftlichen Konsens zu sanktionieren (vgl. Streng 1991: 6). Wie in der Einleitung bereits angesprochen, ist der Sinn dahinter nicht allgemeingültig, sondern findet in unterschiedlichen Rechts- und Gesellschaftsformen auch unterschiedliche Ausprägungen. Geschichtlich gesehen unterliegt auch er dem Wandel der Zeit und steht unter ständiger kritischer Betrachtung durch die Wissenschaft (vgl. Streng 1991: 1). Die Einschätzung des Täters in etwaigen Fragen der Schuldfähigkeit, Prognosen seines zukünftigen Verhaltens und die Bestimmung dessen anhand gewisser Kriterien sind Aufgabe von Juristen. Vielerlei Faktoren müssen auf dem Weg der Rechtsfindung berücksichtigt werden, um die Strafe möglichst angemessen und verhältnismäßig zu gestalten (Streng 1991: 2). Das Instrument des Strafrechts als Schutz von Täter und Gesellschaft scheint unverzichtbar zu sein. Seinen Sinn zu erfassen ist Gegenstand der verschiedenen Straftheorien, die sich zunächst in zwei größere Theorieströmungen einteilen lassen, die nicht in allen Punkten klar voneinander abgrenzbar sind (vgl. Streng 1991: 7).
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung führt in die Bedeutung sozialer Normen ein und wirft die zentrale Frage nach dem Sinn staatlicher Sanktionen auf, wenn diese begangenes Unrecht faktisch nicht ungeschehen machen können.
Vom Sinn und Zweck der Strafe: Dieses Kapitel expliziert die Entstehung sozialer Regeln nach Popitz und stellt anschließend die theoretischen Ansätze (absolute, relative und Vereinigungstheorien) zur Begründung staatlicher Strafen gegenüber.
Schlussbetrachtung: Das Fazit resümiert, dass Strafe niemals um ihrer selbst willen verhängt werden darf, sondern stets in ein gesellschaftliches Schutz- und Reintegrationskonzept eingebettet sein muss.
Schlüsselwörter
Straftheorien, Staatliche Strafe, Soziale Normen, Sanktionen, Resozialisierung, Generalprävention, Spezialprävention, Vereinigungstheorie, Rechtssystem, Schuldausgleich, Gesellschaft, Kriminalprävention, Rechtsfindung, Strafvollzug
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der soziologischen und rechtswissenschaftlichen Begründung staatlichen Strafens und dessen Funktion in der modernen Gesellschaft.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Entstehung von Normen durch gesellschaftlichen Konsens, die Theorie des Schuldausgleichs und die verschiedenen präventiven Ansätze des Strafrechts.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, den Sinn und Zweck von Strafe kritisch zu hinterfragen und zu erläutern, wie staatliche Sanktionen gesellschaftliche Stabilität gewährleisten und den Täter reintegrieren können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine theoretische Arbeit, die auf Basis soziologischer Fachliteratur (insb. Popitz und Streng) die Entwicklung und Anwendung von Straftheorien diskutiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine soziologische Analyse von Normen und Sanktionen sowie eine systematische Darstellung der absoluten und relativen Straftheorien.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Straftheorien, Resozialisierung, General- und Spezialprävention sowie die normative Konstruktion von Gesellschaft.
Welche Rolle spielt die Vereinigungstheorie im deutschen Recht?
Die Vereinigungstheorie bildet laut der vorliegenden Analyse die Basis des deutschen Rechtssystems, da sie Schuldausgleich, Prävention und Resozialisierung miteinander verknüpft.
Wie unterscheidet die Arbeit zwischen verschiedenen Arten von Normabweichungen?
Unter Bezugnahme auf Streng werden unschädliche Abweichungen, Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlich relevante Taten voneinander abgegrenzt.
- Citation du texte
- Petra Berganov (Auteur), 2011, Muss Strafe sein? Zur gesellschaftlichen Funktion staatlichen Strafens, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/190256