Leseprobe
Gliederung
A. Einleitung
1. Die globale Wasserkrise - Tägliche Verletzung des Rechts auf Wasser
2. Die juristische Grundlage für das Recht auf Wasser
3. Inhalt des Rechts auf Wasser
4. Verpflichtung der Staaten durch das Recht auf Wasser
5. Privatisierung, das Billionengeschäft mit dem Wasser
6. Wasser - die Realität in Südafrika: Wasserknappheit und das Erbe der Apartheid
7. Kommerzialisierung und Widerstand
B. Regelung in der Verfassung Südafrikas & Ausgestaltung des Rechtsschutzes
1. Die Verfassungsgebung
a. Interimsverfassung
b. Die neue Verfassung Südafrikas
2. Bill of Rights
a. Entstehung
b. Sozio-Ökonomische Zugangsrechte (Art. 26 u. 27 endgV)
3. Drittwirkung
4. Grundrechtsschranken
a. Schrankenbestimmungen
b. Verfassungsimmanente Schranken
c. Der Gesetzesbegriff i.S. des Art. 36 (1) endgV
5. National Water Act
6. Water Service Act 108 of 1997
7. Gerichtliche Überprüfbarkeit sozio-ökonomischer Zugangsrechte
C. Aktuelle Rechtssprechung & Rechtsfindung in Südafrika
1. Das Gerichtssystem in Südafrika
2. Aktuelle Rechtssprechung und Rechtsfindung
A.) 1. Fall: Government of the Republic of South Africa and others v Grootboom and others
B.) 2. Fall: Manquele v Durban Transitional Metropolitian Council
C.) 3. Fall: Bon Vista Mansions Case
D.) 4. Fall: Prepaid Meters
D. Resümee und Ausblick
Literaturverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
A. Einleitung
Mit meiner vorliegenden Seminarhausarbeit möchte ich das Recht auf Wasser in der Südafrikanischen Rechtssprechung darstellen. Hierbei werde ich nach einer kurzen Darstellung der globalen Wasserkrise, zunächst die internationale juristische Grundlage für das Recht auf Wasser erörtern und die Verpflichtungen der Staaten durch das Recht auf Wasser darlegen. In diesem Kontext werde ich kurz das durch Privatisierung der Wasserversorgung entstandenen Billionengeschäft mit dem Wasser thematisieren, ehe ich das Wasserproblem, die Kommerzialisierung und den Widerstand in Südafrika anspreche, um anschließend die Regelungen in der Verfassung Südafrikas, deren Entwicklung und die Ausgestaltung des Rechtsschutz darzustellen.
Beginnend beim Verfassungsgebungsprozess, werde ich darauffolgend den Grundrechtskatalog - die Bill of Rights - und ihre Entstehung, insbesondere in Bezug auf die Sozio-ökonomischen Zugangsrechte aus Art. 26 und 27 endgV, erläutern. Weiterführend werde ich auf die Grundrechtsschranken, deren Bestimmungen, sowie verfassungsimmanente Schranken eingehen und hier den Gesetzesbegriff des Art. 36 (1) endgV darstellen. Nachfolgend skizziere ich noch den „National Water Act“, sowie den „Water Service Act“, ehe ich das südafrikanische Gerichtssystem veranschauliche, um anschließend die gerichtliche Überprüfbarkeit sozio-ökonomischer Zugangsrechte in Frage zu stellen und anhand aktueller Rechtssprechung und Rechtsfindung am Beispiel von vier äußerst aktuellen und brisanten Fällen, in meinem abschließenden Resümee und Ausblick zu einem Ergebnis komme.
1. Die globale Wasserkrise - Tägliche Verletzung des Rechts auf Wasser
Derzeit haben über 1,1 Milliarden Menschen weltweit keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. An den Folgen sterben jedes Jahr mehrere Millionen Menschen. Dies sind weit mehr als in allen kriegerischen Konflikten oder durch terroristische Anschläge. Jeden Tag sterben allein etwa 5.000 Kinder an Krankheiten, die durch verunreinigtes Trinkwasser verursacht werden.1
Der fehlende Zugang zu Trinkwasser ist zumeist nicht die Folge von Naturkatastrophen, sondern die Konsequenz politischer Entscheidungen. Wenn Menschen kein sauberes Trinkwasser zur Verfügung steht, hat dies fast immer strukturelle Ursachen und wird durch die Politik der Regierungen bedingt oder zumindest hingenommen. Fehlender Zugang zur Wasserversorgung ist keine Frage der Knappheit der Wasserressourcen - in allen Regionen weltweit steht weit mehr Wasser zur Verfügung als benötigt wird, um die Grundbedürfnisse aller Menschen zu befriedigen -, sondern eine Frage der Verteilung. In vielen Städten verbraucht ein Teil der Bevölkerung große Mengen Wasser, um zum Beispiel Swimming Pools zu füllen, Autos zu waschen und Golfplätze zu bewässern, während etwa die Bewohner informeller Siedlungen kaum Wasser zur Verfügung haben, um ihre grundlegenden menschlichen Bedürfnisse zu stillen.
Diese Situation stellt einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf Wasser dar. Das Recht auf Wasser von über einer Milliarde Menschen wird also täglich verletzt, häufiger als die meisten anderen Menschenrechte.
2. Die juristische Grundlage für das Recht auf Wasser
Im Gegensatz zu vielen anderen Menschenrechten, wird das Recht auf Wasser in keinem der internationalen Menschenrechtspakte ausdrücklich festgeschrieben. Allerdings lässt es sich aus anderen Rechten herleiten, die ausdrücklich in Menschenrechtsverträgen garantiert sind. Hier ist insbesondere das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard relevant (Art. 11 Abs. 1 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Sozialpakt). Art. 11 zählt beispielhaft Nahrung, Wohnung und Kleidung auf, die als unerlässlich angesehen werden für einen angemessenen Lebensstandard. Diese Aufzählung ist nicht abschließend; vielmehr ist auch Wasser unbedingt notwendig, um einen angemessenen Lebensstandard zu erreichen.
Weiterhin ist zu beachten, dass verschmutztes Wasser eine Vielzahl von Krankheiten verursacht und sauberes Trinkwasser daher erforderlich ist, um das Recht auf Gesundheit des Art. 12 des Sozialpakts zu verwirklichen.
Diese Herleitung liegt auch dem General Comment No. 15 des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zugrunde. Dieser Kommentar ist zwar nicht rechtsverbindlich, stellt aber eine maßgebliche Interpretation des Sozialpakts dar.2 Zudem wurde das Recht auf Wasser in Menschenrechtskonventionen neueren Datums ausdrücklich im Rahmen des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard bestimmter Personengruppen benannt, so im Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Art. 14 Abs. 2 lit. h) und in der Kinderrechtskonvention (Art. 24 Abs. 2 lit. c). Auch wenn das Recht auf Wasser nicht ausdrücklich im Sozialpakt normiert wird, so findet es doch eine ausreichende juristische Grundlage in diesen genannten Menschenrechtsinstrumenten.
3. Inhalt des Rechts auf Wasser
Nachdem nun feststeht, dass das Recht auf Wasser besteht, stellt sich die Frage, was dies bedeutet. Gibt das Recht auf Wasser jedem das Recht so viel Wasser zu verbrauchen, wie er möchte und Wasser für alle möglichen Zwecke einzusetzen? - Dies sicher nicht. Vielmehr zielt das Recht auf Wasser darauf, jedem Menschen genügend Wasser für die Erfüllung seiner Grundbedürfnisse zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet mehrere Aspekte: Zunächst muss Wasser in ausreichender Quantität zur Verfügung stehen. Diese Menge muss nicht nur den Bedarf abdecken, der zum Trinken erforderlich ist, sondern auch Wasser für die Erfüllung weiterer Grundbedürfnisse. Hierzu zählt insbesondere Wasser für die persönliche Hygiene, aber auch zum Waschen, Kochen und Putzen. Welche konkrete Menge hierzu erforderlich ist, ist schwierig allgemein zu bestimmen und hängt unter anderem von den klimatischen Bedingungen ab. Meistens werden 20 Liter pro Tag als absolutes Minimum genannt, häufig aber auch 50 Liter.3 Nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität des Wassers ist von entscheidender Bedeutung. Wasser muss sauber sein und von solcher Qualität, dass es keine Gefahr für die menschliche Gesundheit bedeutet. Als weiteres Kriterium ist zu beachten, dass Wasser physisch erreichbar sein muss. Dies bedeutet, dass ein Zugang im Haushalt oder in dessen unmittelbarer Nähe bestehen muss.
Letztlich muss Wasser auch bezahlbar sein. Das Bestehen einer Wasserversorgung selbst in unmittelbarer Nähe des Hauses ist nicht ausreichend, wenn die Menschen aus finanzieller Sicht nicht in der Lage sind, das Wasser zu nutzen. Dies bedeutet nicht, dass Wasser umsonst zur Verfügung gestellt werden muss. Entscheidend ist, dass wenigstens eine Mindestmenge für jeden Haushalt bezahlbar ist.
Wasser muss also in ausreichender Quantität und in hinreichender Qualität zur Verfügung stehen und muss sowohl physisch als auch finanziell zugänglich sein.
4. Verpflichtung der Staaten durch das Recht auf Wasser
Mit dem Menschenrecht auf Wasser korrespondieren bestimmte staatliche Verpflichtungen. Diese bestimmen sich wie für alle Menschenrechte nach einem Ansatz, der von drei Arten von Verpflichtungen ausgeht. Danach ist der Staat erstens verpflichtet, alle Menschenrechte zu achten. Er darf also nicht in bestehende Menschenrechtsgarantien eingreifen. In Bezug auf das Recht auf Wasser bedeutet dies, dass der Staat bestehende Wasseranschlüsse nicht abstellen darf (etwa weil die Menschen ihre Wasserrechnung nicht bezahlen können), so dass die Menschen dann keinen Zugang zu Trinkwasser mehr haben.
Zweitens besteht die Verpflichtung, die Menschenrechte zu schützen. Dies bezieht sich auf den Schutz vor Eingriffen Dritter. Der Staat ist also verpflichtet, das Recht auf Wasser vor den Eingriffen Dritter zu schützen. Er muss dafür Sorge tragen, dass Menschen kein Wasser trinken müssen, dass durch Dritte, etwa durch Industrieanlagen, verschmutzt worden ist. Auch im Fall der Privatisierung der Wasserversorgung wird die Schutzpflicht des Staates relevant. So muss er etwa sicherstellen, dass der private Wasserversorger diskriminierungsfrei Zugang zur Wasserversorgung gewährt und nicht ungerechtfertigt Wasseranschlüsse abstellt. Drittens ist der Staat verpflichtet, die Menschenrechte, also auch das Recht auf Wasser, zu erfüllen. Er muss also die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Rechte zu verwirklichen. Diese Erfüllungspflicht ist bei den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten wie dem Recht auf Wasser grundsätzlich eine Pflicht zur progressiven Verwirklichung.
Art. 2 Abs. 1 des Sozialpakts bestimmt: „Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich … unter Ausschöpfung aller seiner Möglichkeiten Maßnahmen zu treffen, um nach und nach mit allen geeigneten Mitteln … die volle Verwirklichung der in diesem Pakt anerkannten Rechte zu erreichen.“ Die Garantie der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte ist daher schon derart angelegt, dass nicht von ihrer Verwirklichung von heute auf morgen ausgegangen wird. Dennoch ist es wichtig zu betonen, dass eine staatliche Verpflichtung zur progressiven Verwirklichung besteht und der Staat alle Maßnahmen ergreifen muss, die im Rahmen seiner Möglichkeiten liegen.
Weiterhin sind auch die oben genannten Achtungs- und Schutzpflichten von immenser Bedeutung. Würden diese immer beachtet, würden viele Verletzungen des Rechts auf Wasser unterbleiben. Offensichtlich ist dies in Fällen, in denen ein bereits bestehender Wasseranschluss abgestellt wird und den Menschen dadurch der Zugang zu Trinkwasser genommen wird. Dies ist beispielsweise häufig in Südafrika geschehen.
5. Privatisierung, das Billionengeschäft mit dem Wasser
Dem Recht auf Wasser der Bürger steht ein anderer Faktor entgegen. Des Menschen Gier nach Profit. Das Geschäft mit dem Wasser ist eines der lukrativsten der Welt. Nach Schätzungen der Weltbank beläuft sich der potenzielle Markt für Wasser auf 1 Billion Dollar.4 Privatisierungsprojekte, die mit Geldern der Weltbank und anderer Hilfsorganisationen mitfinanziert werden, laufen für gewöhnlich unter dem Etikett „öffentlich-private Partnerschaft“. Diese Bezeichnung hat es in sich, denn sie deutet viel an und verheimlicht gleichzeitig viel. Sie impliziert Partizipation, Demokratie und Rechenschaftspflicht, doch sie verheimlicht, dass die öffentlichen Gelder für die Privatisierung öffentlicher Güter Verwendung findet. Derzeit fließen Millionen von Dollar in öffentliche-private Partnerschaftsabkommen. Im Endeffekt handelt es sich dabei um die Subventionierung privater Unternehmen. Doch obwohl die Privatisierung der Wasserversorgung überall auf der Welt auf Widerstand stößt, hält der Trend unvermindert an. Viele Länder sehen sich aufgrund der hohen Verschuldung gezwungen, dem Privatisierungsbegehren von Weltbank und Wasserkonzernen nachzugeben. Die Weltbank und der Internationale Währungsfonds machen weitere Kredite oft von der Deregulierung der Wasserversorgung abhängig. Zwölf der 40 Darlehen, die der IWF im Jahr 2000 via die Internationale Finance Corporation vergab, waren an die teilweise oder vollständige Privatisierung der Wasserversorgung, die Abschaffung staatlicher Subventionen und an Maßnahmen zur vollen Kostendeckung gebunden. Auch in Afrika geben immer mehr Regierungen dem Privatisierungsdruck nach, um die Kreditkonditionen zu erfüllen. In Ghana müssen z.B. die Ärmsten bis zu 50 % des Einkommens für Wasser aufwenden, nachdem die Weltbank und der Internationale Währungsfonds weitere Kredite davon abhängig gemacht hatten, dass die Wasserversorgungsbetriebe das kostbare Nass zu Marktpreisen verkaufen.5
6. Wasser - die Realität in Südafrika: Wasserknappheit und das Erbe der Apartheid
Die Republik Südafrika ist arm an sauberen, zugänglichen Wasser, aber reich an durstigen Kehlen, es herrscht Wasserknappheit. Durchschnittlich fallen 450 mm Regen pro Jahr. Zum Vergleich: In Deutschland fallen 770 mm. Allerdings ist dieser Regen räumlich und zeitlich sehr ungleich verteilt. 70% des Landes erhalten nur 11% des Regenwassers. Je westlicher die Region, desto trockener ist sie. Südafrika gilt als semi-arides Land6. Neben dem Wassermangel ist jedoch das größte Problem der Wasserversorgung das Erbe der Apartheid: die extrem ungleiche Verteilung der Ressourcen. Etwa 15-16 Millionen Menschen, also über ein Drittel der Bevölkerung, hatten unter der Apartheid keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Doch auch heute noch lebt der größte Teil der schwarzen Bevölkerung in tiefer Armut. Der in Südafrika verfassungsrechtlich garantierte Zugang zu Wasser ist noch lange nicht für alle Menschen dort realisiert. So wundert es nicht, dass die Beurteilung des Erfolges bzw. des Misserfolges der Wasserpolitik der Südafrikanischen Regierung kontrovers ist. Unstrittig sind die starken Anstrengungen der Regierung in diesem Sektor. Doch während die einen die rasche Verbesserung der Wasserversorgung in Südafrika loben, warnen die anderen vor den fatalen Folgen der Kommerzialisierung des Wassers für die Armen. Die Armen können sich - so der Vorwurf - Wasser nicht mehr in ausreichender Menge leisten.7
7. Kommerzialisierung und Widerstand
Gleichzeitig wurde die Wasserversorgung ab 1994 kommerzialisiert. Grundsätzlich müssen Verbraucher jetzt einen kostendeckenden Preis für den Wasserverbrauch bezahlen. Zuvor zahlte die Bevölkerung in den schwarzen Townships nur einen symbolischen Preis für die rudimentäre und schlechte Versorgung. Die neue Preispolitik und die Tatsache, dass viele Haushalte ihre Wasserrechnungen nicht bezahlten, führten u. a. dazu, dass vielen Haushalten der Wasseranschluss gesperrt wurde. Die Regierung beklagt die schlechte Zahlungsmoral. Die Privatisierungsgegner verweisen auf die tiefe Armut eines großen Teiles der Bevölkerung und deren Unfähigkeit, für lebensnotwendige Dienstleistungen zu zahlen. Über die tatsächliche Zahl der gesperrten Anschlüsse herrscht Uneinigkeit. Die Privatisierungsgegner behaupten, dass seit 1994 rund 10 Millionen Wasseranschlüsse (zumindest zeitweise) gesperrt worden sind. Die Regierung bestreitet dies. Auch die Einführung von so genannten Prepaid-Cards, die die Verbraucher vorab kaufen müssen, um Wasser beziehen zu können, ist auf Widerstand gestoßen.8 Arme Menschen, die das notwendige Geld nicht aufbringen können, tendieren dazu, Wasser wieder aus unsauberen, aber kostenlosen Quellen zu entnehmen. Dies erhöht das Gesundheitsrisiko enorm. So sind in KwaZuluNatal im Jahre 2000 rund 140.000 Menschen an Cholera erkrankt. Eine Folge dieser Wasserpolitik - sagen die Kritiker derselben.9 Um der ärmsten Bevölkerung das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Wasser zu gewähren, hat die südafrikanische Regierung ein weltweit einmaliges ""free basic water - Programm" gestartet. Alle Haushalte sollen als Basisversorgung 6.000 Liter Trinkwasser/Monat gratis erhalten. Das "free-basis- water-Programm" wird allerdings von Kritikern als unzureichend angesehen. Sie wenden ein, dass die Zuweisung dieser kostenfreien Trinkwasserkontingente auf die Haushalte die Armen benachteiligt, denn gerade in armen Haushalten leben oft viele Menschen. Zudem sei das Quantum kaum ausreichend, um die wesentlichen Hygiene-Bedürfnisse abzudecken. Gerade für Familien mit Kindern sei dies ein erheblicher Mangel. Auch die Ausbreitung von AIDS verlange mehr Hygiene-Bemühungen und damit mehr sauberes Wasser.10
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1 Kreutzmann, S. 2-4.
2 United Nations, UN Committee on Economic, Social and Cultural Rights (CESCR)The Right to water: 20/01/2003, E/C.12/2002/11 (General Comments), General Comment No. 15 (2002).
3 Kreutzmann, S. 5.
4 Vandana Shiva, S. 130 ff.
5 Vandana Shiv, S. 136 ff.
6.
7 Muller, Mike “Free basic water” (2008) S.1 f.
8 Ausführlich weiter unten.
9 Muller, Mike “Free basic water” (2008) S.2.
10 Muller, Mike “Free basic water” (2008) S. 3.