Die Eigenmittelanforderungen an Immobilienkapitalanlagen von Versicherungsunternehmen im Rahmen von Solvency II


Thèse de Bachelor, 2011

78 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Gang der Untersuchung

2 Die Rolle der Versicherungswirtschaft in der deutschen Volkswirtschaft
2.1 Gesamtwirtschaftliche Betrachtung
2.2 Die Bedeutung der Immobilienkapitalanlage für die deutsche Immobilienwirtschaft

3 Aktuelle Rahmenbedingungen für die Kapitalanlage von Versicherungsunternehmen
3.1 Regulatorische Vorgaben und Aufsicht der Versicherungsunternehmen im Allgemeinen
3.2 Aufsichtsrechtliche Vorgaben für die Kapitalanlagen von V ersicherungsunternehmen
3.3 Bestandteile der Anlageverordnung
3.3.1 Kapitalanlagemanagement
3.3.2 Anlageformen
3.3.3 Quantitative Beschränkungen
3.3.4 Schuldnerbezogene Beschränkungen
3.4 Aktuelle Rahmenbedingungen für die Anlage des gebundenen Vermögens in Immobilien

4 Das neue europäische Aufsichtsrecht Solvency II
4.1 Grundstruktur
4.2 Das Immobilienrisiko als Bestandteil der Solvenzkapitalanforderungen ...

5 Die Zusammensetzung des direkt gehaltenen Immobilienbestands deutscher Versicherungsunternehmen nach Ländern

6 Ermittlung einer länderspezifischen Risikostruktur auf Grundlage von Immobilienindizes
6.1 Grundproblematik von Immobilienindizes
6.2 Analyse der IPD-Immobilienindizes

7 Ermittlung eines gewichteten, risikoadjustierten Schockfaktors für das Immobilienrisiko deutscher Versicherungsunternehmen

8 Fazit und Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Verzeichnis der Internetquellen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Gesamtvermögen der deutschen Volkswirtschaft

Abbildung 2: Zusammensetzung der indirekten Immobilienanlagen deutscher Versicherungsunternehmen

Abbildung 3: Zusammensetzung der Immobilien deutscher Versicherer nach Nutzungsarten

Abbildung 4: Verteilung der Kapitalanlagen – 2. Quartal

Abbildung 5: Anteil Immobilien (direkt/indirekt) an den gesamten Kapitalanlagen

Abbildung 6: Die Drei-Säulen-Struktur von Solvency II

Abbildung 7: Risikomodule zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderungen mit der Standardformel

Abbildung 8: Teilnahme der Versicherungen an der Umfrage

Abbildung 9: Anteil der Teilnehmer am gesamten Immobiliendirektbestand der deutschen Erstversicherungsunternehmen

Abbildung 10: Übersicht des direkt gehaltenen Immobilienbestands nach Ländern

Abbildung 11: Aufteilung des direkten Immobilienbestands nach Ländern

Abbildung 12: Gesamtertragswerte der IPD-Indizes 2000 -2010

Abbildung 13: Formel zur Berechnung des Erwartungswertes

Abbildung 14: Formeln zur Berechnung der Varianz und Standardabweichung

Abbildung 15: Verteilungsfunktion einer Normalverteilung N (μ, σ2)

Abbildung 16: Verteilungsfunktion einer Standardnormalverteilung N (0,1) 51

Abbildung 17: Rendite-Risiko-Diagramm der länderspezifischen Immobilienmärkte

Abbildung 18: Formel zur Berechnung des Value-at-Risk

Abbildung 19: Normalverteilung der länderspezifischen Indizes

Abbildung 20: Formeln zur Berechnung der Kovarianz und der Korrelation

Abbildung 21: Formel zur Berechnung des Value-at-Risk auf Gesamtebene

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Anlagekatalog für das gebundene Vermögen

Tabelle 2: Kapitalanlagen der Erstversicherer - 2. Quartal 2011

Tabelle 3: Korrelationsmatrix der Marktrisikomodule

Tabelle 4: Verteilung des direkten Immobilienbestandes nach Ländern

Tabelle 5: Berechnung des 99,5% Value-at-Risk der Immobilienindizes

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

"Wir ergreifen derzeit Maßnahmen in verschiedenen Bereichen, um die Stärkung und Zuverlässigkeit des Finanzsektors sicherzustellen. Unsere Arbeit an Solvency

II wurde nicht durch die Krise ausgelöst. Allerdings ist die Versicherungswirt­schaft nicht immun gegen die notwendigen Änderungen. Das derzeitige System ist veraltet und eindeutig nicht geeignet für die heutige Welt. Es ist nicht risiko­orientiert und spiegelt nicht die wirtschaftliche Realität der Art und Weise wieder, wie die Geschäftsprozesse von Versicherungsunternehmen aussehen. Das sind die Gründe, warum Solvency II so wichtig ist. Er wird den rechtlichen Rahmen mo­dernisieren und damit zu einer Verbesserung für die Versicherungswirtschaft, sowie für die Verbraucher und die Gesamtwirtschaft führen."[1]

Mit diesen Worten wandte sich Michel Barnier, Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission, im Juni 2011 an Vertreter der europäischen Versicherungswirtschaft und brachte damit noch einmal die Not­wendigkeit einer Modernisierung der regulativen Vorgaben für die europäische Versicherungswirtschaft zum Ausdruck.

Am 10. Juli 2007 hat die Europäische Kommission mit der Veröffentlichung des Richtlinienvorschlags Solvabilität II eine umfassende Modernisierung der europä­ischen Aufsichtsrichtlinien für Versicherungsunternehmen beschlossen. Die neuen Solvabilitätsvorschriften sehen bei der Berechnung der vorzuhaltenden Eigenmit­tel eine Berücksichtigung aller Risiken vor, die auf den Geschäftsverlauf eines Versicherungsunternehmens einwirken können.[2] Nach derzeitigem Stand sollen die neuen Richtlinien bis 1. Januar 2013, mit einer Übergangsregelung für ein Jahr, in nationales Recht umgesetzt werden.[3] Zu den zu berücksichtigenden Risi­ken zählt unter anderem das Marktrisikomodul, dass die Risiken der von den Ver­sicherungsunternehmen gehaltenen Kapitalanlagen erfasst.[4]

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich speziell mit den Auswirkungen von Solvency II auf die Immobilienkapitalanlage von Versicherungsunternehmen nach aktuellem Stand und der damit einhergehenden kritischen Diskussion innerhalb der Branche. Die Risiken, die sich aus dem Immobilienbestand der Versiche­rungsunternehmen ergeben, werden im Untermodul Immobilienrisiko des Markt­risikomoduls erfasst.[5]

Nach dem derzeitigen Stand ist es vorgesehen, Investitionen in Immobilien mit einem Faktor von 25% zu schocken.[6] Diese so genannten Property Capital Requirements[7] beruhen auf einer Analyse des IPD UK Monthly Property Index über einen Zeitraum von 1987 bis Ende 2008.[8] Dieser Index bildet die Wertent­wicklung des britischen Immobilienmarkts ab, der im Wesentlichen von der Marktentwicklung am Finanzplatz London bestimmt wird. Hier sind heftige Preis- und Mietaufschwünge in Boomzeiten, wie auch enorme Einbrüche in Krisenzeiten zu beobachten, was ihn zu einem der schwankungsstärksten Immobilienmärkte in Europa macht. Solche Effekte sind am deutschen Immobilienmarkt kaum zu be- obachten.[9]

Die Property Capital Requirements rein auf Basis eines Index für den britischen Immobilienmarkt zu berechnen, wäre sinnvoll, wenn die Immobilienportfolios der Versicherungsunternehmen ausschließlich in den britischen Immobilienmarkt investiert wären.

Des Weiteren steht dieser, für die Berechnung der Property Capital Requirements, gewählte "One model fit's all"-Ansatz im Gegensatz zu den Ansätzen der Ermitt­lung der Risikostruktur für die anderen beiden großen Marktrisikomodule, das Zinsrisikomodul und das Aktienrisikomodul. Für das Zinsrisiko wird in Abhän­gigkeit von der individuellen Laufzeit jedes Zinsträgers eine Neuberechnung auf Grundlage der Zinsstrukturkurve vorgenommen.[10] Für das Aktienrisiko wird der MSCI World Developed Price Equity Index zugrunde gelegt, welcher Aktientitel global enthält.[11]

Betrachtet man diese Vorgaben im Kontext zum aktuellen Marktgeschehen, so wird deutlich, dass der Standardansatz den Vorsatz der marktgerechten Risikobe­wertung verfehlt. So galten Staatsanleihen in der Vergangenheit als das sicherste Investment, was aber durch die aktuelle Entwicklung der US-amerikanischen und europäischen Staatsschuldenkrise in Frage gestellt werden muss.[12] Eine Abfrage der BaFin bei allen deutschen Lebensversicherern im Oktober 2010 ergab, dass diese mit 8,9% ihrer gesamten Kapitalanlagen in den sogenannten PIIGS-Staaten (Portugal, Irland, Italien, Griechenland und Spanien) investiert waren.[13]

Die deutschen Versicherer bekunden bereits seit Jahren, dass Sie aufgrund der aktuellen Marktgegebenheiten und dem Niedrigzinsumfeld, ihre Kapitalanlage in Immobilien ausbauen wollen. Sie finden derzeit nur schwer andere Anlagemög­lichkeiten am Markt mit einem vergleichbaren Rendite-Risiko-Profil.[14] Zu diesem Ergebnis kam eine Umfrage der Ernst & Young Real Estate GmbH, die unter den deutschen Versicherungsunternehmen zu ihren Immobilienanlagen durchgeführt wurde.[15] Das Interesse an Immobilien wird in der Branche immer wieder mit der Aussicht auf stabile Cashflows sowie den geringen Wertschwankungen begrün­det.[16] In einer Umfrage von IPD, welche das Unternehmen im Rahmen seiner Studie "The IPD Solvency II Review - Informing a new regulatory framework for real estate" durchgeführt hat, gaben die Versicherer übereinstimmend an, dass sie mit der Investition in Immobilien, welche über eine diversifizierte Mieterstruktur verfügen, die Möglichkeit sehen, eine Risikodiversifikation zwischen verschiede- nen Assetklassen, Branchen und Ländern zu erreichen. [17]

In einer Umfrage, die die Ratingagentur Feri EuroRating Services AG im Zeit­raum Juli bis Oktober 2010 durchgeführt hat und dazu unter anderen 23 Versiche­rungen zu Ihrer Immobilienkapitalanlage befragt hat, gaben 82% der befragten Versicherungen an, dass sie ihre Immobilienquote aufgrund des Renditetiefs an den Rentenmärkten stark ausweiten wollen, jedoch die aktuellen Vorgaben für Immobilien nach Solvency II im Wege stehen.[18]

1.2 Zielsetzung

Auf Grundlage der zuvor dargestellten Problemstellung gilt es, im Rahmen dieser Arbeit über die Eigenmittelanforderungen an Immobilienkapitalanlagen von Ver­sicherungsunternehmen im Rahmen von Solvency II, die folgenden wesentlichen Themenblöcke zu untersuchen.

Zum einen wird untersucht, wie sich die Immobilienportfolios von deutschen Erstversicherungsunternehmen regional, nach einzelnen Ländern unterteilt, zu­sammensetzen. Dazu wird auf Grundlage einer empirischen Erhebung unter deut­schen Erstversicherungsunternehmen zu der regionalen Aufteilung ihrer Immobi­lienkapitalanlage eine aggregierte Gesamtdarstellung erzeugt.

Zum anderen wird die Analyse des britischen Immobilienmarkts auf die Immobi­lienmärkte erweitert, in die deutsche Erstversicherungsunternehmen investiert sind. Damit soll für jeden länderspezifischen Immobilienmarkt individuell das inhärente Risiko ermittelt werden.

Abschließend werden beiden Analysen zusammengeführt, indem die individuellen Länderrisiken mit der regionalen Aufteilung der aggregierten Gesamtdarstellung der Immobilienkapitalanlage deutscher Erstversicherungsunternehmen gewichtet werden.

1.3 Gang der Untersuchung

Zunächst wird die Bedeutung der Versicherungswirtschaft für die deutsche Volkswirtschaft beschrieben und die Rolle der Erstversicherungsunternehmen als Investor auf dem Immobilienmarkt betrachtet.

In Kapitel 3 werden dann die derzeit gültigen Grundlagen und rechtlichen Vorga­ben für das Kapitalanlagegeschäft von deutschen Erstversicherungsunternehmen im Allgemeinen und im speziellen für die Immobilienkapitalanlage ausgeführt. Anschließend wird die Grundstruktur von Solvency II betrachtet und die Auswir­kungen dieser neuen Richtlinien auf den Kapitalanlageprozess der Versicherungs­unternehmen ausgeführt. Auch hier werden die Auswirkungen auf das Immobi­lienkapitalanlagegeschäft im speziellen betrachtet.

Im fünften Teil werden die Ergebnisse der empirischen Erhebung, die im Rahmen dieser Arbeit durchgeführt wurde, präsentiert und beschrieben. Die Umfrage rich­tete sich an deutsche Erstversicherungsunternehmen, die zu der regionalen Auftei­lung ihrer Immobilienportfolios befragt wurden.

In Kapitel 6, werden dann die von IPD veröffentlichten Indizes der relevanten Immobilienmärkte, welche sich aus dem Ergebnis der Umfrage ergeben, analog von EIOPA auf den IPD UK Monthly Property Index angewandten Methodik, analysiert.

In siebten Kapitel werden schließlich die auf Basis der einzelnen Länderindizes ermittelten Property Capital Requirements mit dem jeweiligen Anteil eines Lan­des an der durch die Befragung ermittelten aggregierten Zusammensetzung des Immobilienportfolios deutscher Erstversicherungsunternehmen gewichtet. Das hieraus resultierende Ergebnis wird abschließend mit den unter Solvency II aktu­ellen Eigenmittelanforderungen an Immobilienkapitalanlagen von 25% vergli­chen.

2 Die Rolle der Versicherungswirtschaft in der deutschen V olkswirtschaft

2.1 Gesamtwirtschaftliche Betrachtung

Die deutsche Versicherungswirtschaft nimmt eine wesentliche Position in der volkswirtschaftlichen Betrachtung der deutschen Marktwirtschaft ein und nimmt wichtige volkswirtschaftliche Aufgaben und Funktionen wahr. Sie fördert die wirtschaftliche Effizienz der Marktwirtschaft auf mehreren Wegen, zu denen die Verbesserung der Risiko allokation, der Schutz des bestehenden Vermögens, die Kapitalakkumulation, die Mobilisierung von finanziellen Ressourcen, die Kon­trolle des Unternehmensverhalten, sowie die Entlastung des Staates gehören.[19]

Zum Jahresende 2010 beaufsichtigte die BaFin 603 Erst- und Rück­versicherungsunternehmen, von denen 21 Unternehmen ohne Geschäftstätigkeit waren.[20] Diese 603 Versicherungsunternehmen beschäftigten 561.602 Erwerbstätige,[21] was einem Anteil von 1,38% der insgesamt rund 40,6 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland im Jahr 2010 entspricht.[22] Der Bestand an Versicherungsverträgen der Erstversicherungen belief sich auf insgesamt 451,8 Millionen.[23] In Relation zu ca. 81,8 Millionen Einwohnern, die 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet waren,[24] kamen danach auf jeden Bundesbürger im Schnitt ca. 5,5 Versicherungsverträge. Aus diesen Versicherungsverträgen generierten sich in 2010 Versicherungsbeiträge von knapp 179 Milliarden Euro. Setzt man diese ins Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt des Jahres 2010 in Höhe von 2.476,8 Milliarden Euro,[25] so ergibt sich ein Anteil von 7,23%, den die deutsche Bevölkerung in 2010 für Versicherungsleistungen ausgegeben hat. Im gleichen Zeitraum erbrachten die deutschen Erstversicherer Versicherungsleistungen von etwas mehr als 187 Milliarden Euro.[26] Setzt man dies ins Verhältnis zu den generierten Beiträgen, ergibt sich eine Schadenquote von 104,66% für die gesamte deutsche Erstversicherungswirtschaft.

Die privaten Haushalte hatten in 2010 gegenüber Versicherungen Ansprüche von 1.347,7 Milliarden Euro, was einem Anteil von 28,17% an dem gesamten Geldvermögen der privaten Haushalte von insgesamt 4.784,9 Milliarden Euro 27 entspricht.[27]

Die deutschen Erstversicherungsunternehmen verwalteten im 4. Quartal 2010 ei­nen Kapitalanlagebestand in Höhe von 1.155,7 Milliarden Euro.[28] Rechnet man die Kapitalanlagen der Rückversicherungsunternehmen in Höhe von 207,5 Milli- arden Euro hinzu[29], ergibt sich daraus, dass die deutsche Versicherungswirtschaft zum 31.12.2010 ein Vermögen von 1.363,2 Milliarden Euro verwaltet hat. Setzt man diese Summe ins Verhältnis zum Gesamtvermögen der deutschen Volkswirt­schaft in 2010 von 15.187,6 Milliarden Euro, welche sich aus dem Vermögen Nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften, Finanzieller Kapitalgesellschaften, des Staates sowie der privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbs­zweck zusammensetzt, ergibt sich ein Anteil von ca. 9% für die deutschen Versi­cherer.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Gesamtvermögen der deutschen Volkswirtschaft[30]

Die Anlagestrategie der Versicherungen hat einen enormen Einfluss auf die Struktur des Kapitalmarktes und die Kapitalversorgung einzelner Wirtschaftsbereiche.[31] Die von der BaFin veröffentlichte Struktur der Kapitalanlagen der deutschen Erstversicherungsunternehmen im 2. Quartal 2011 zeigt, dass fast 65% der gesamten Kapitalanlagen direkt als Darlehen ausgegeben sind. Diese setzten sich im wesentlichen aus den Positionen Darlehen an Staaten des europäischen Wirtschaftsraums (9,8%), Börsennotierten Schuldverschreibun­gen (8,9%) Pfandbriefe, Kommunalobligationen und Schuldverschreibungen von Kreditinstituten (22,2%), sowie Anlagen bei Kreditinstituten ohne laufende Guthaben (16,5%) zusammen.[32]

Betrachtet man die Position Anlagen bei Kreditinstituten ohne laufende Guthaben näher, lässt sich erkennen, dass die deutschen Erstversicherer im 2. Quartal 2011 ca. 174,8 Milliarden Euro in Form von Schuldscheindarlehen und Namensschuld­verschreibungen von Kreditinstituten in ihrem Kapitalanlagebestand haben. Setzt man diese ins Verhältnis zu der von der Bundsbank im Monatsbericht August 2011 veröffentlichten Summe an begebenen Schuldverschreibungen deutscher Finanzinstitute im Juni 2011 in Höhe von 681,1 Milliarden Euro,[33] so ergibt sich ein Anteil von 25,66%. Dies zeigt die enorme Bedeutung der Versicherungen als Finanzgeber für die deutschen Kreditinstitute.

2.2 Die Bedeutung der Immobilienkapitalanlage für die deutsche Immobilienwirtschaft

Immobilien spielen eine bedeutende Rolle in der Zusammensetzung des volks­wirtschaftlichen Gesamtvermögens. Im Jahr 2010 besaß die gesamtdeutsche Volkswirtschaft Immobilien im Wert von 6.936,2 Milliarden Euro. Damit sind 45,67% des Gesamtvermögens von 15.187,6 Milliarden Euro in Immobilien in­vestiert. Zählt man zu den Immobilien noch das Bauland hinzu, das in 2010 einen Wert von 2.198,9 Milliarden Euro hatte, kommt man auf eine Summe von 9.135,1 Milliarden Euro, was einem Anteil von 60,14% am Gesamtvermögen entspricht.[34]

Betrachtet man die Zusammensetzung dieser Vermögenswerte, zeigt sich, dass sich der größte Anteil daran im Besitz der Gruppe Private Haushalte und Private Organisationen ohne Erwerbszweck befindet. Diese besaß 2010 Bauten und Bau­land im Wert von insgesamt 5.911 Milliarden Euro. Das sind 60,41% des gesam­ten Immobilienvermögens. Den Löwenanteil davon wiederum machen Wohnbau­ten und Bauland mit insgesamt 5.518,6 Milliarden Euro aus. Das sind 93,36%, der Rest von 6,64% entfällt auf gewerblich genutzte Immobilien.[35]

Der Anteil der Versicherungen am Immobilienvermögen der gesamten deutschen Volkwirtschaft bewegt sich dabei im Promillebereich. Setzt man das vom Ge­samtverband der deutschen Versicherungswirtschaft erfasste Immobilienvermö­gen der deutschen Versicherungswirtschaft im Jahr 2010 von 34,7 Milliarden ins Verhältnis zum Immobilienvermögen der gesamten Volkswirtschaft, beträgt der Anteil gerade einmal 0,38%. Dieses Immobilienvermögen besteht zu 64% aus direkt gehaltenen Immobilien und zu 36% aus über Fonds gehaltenen Immobi- lien.[36] Dieses über Fonds gehaltene indirekte Immobilienvermögen setzt sich laut der Feri Studie Real Estate 2010/2011 aus den wie in Abbildung 2 dargestellten Investitionsvehikeln zusammen.

Abbildung 2: Zusammensetzung der indirekten Immobilienanlagen deutscher Versicherungsunternehmen[37]

In der Studie wurde auch die Aufteilung der Immobilienportfolios deutscher Ver­sicherer nach Nutzungsarten ermittelt. Das Ergebnis zeigt, dass der Anteil an Wohnimmobilien 15,9% beträgt, also 84,9% des Immobilienbestandes aus ge­werblich genutzten Objekten besteht. Gewichtet man das gesamte Immobilien­vermögen der Versicherer von 34,7 Milliarden Euro mit diesem Anteil, so ergibt sich, dass der Wert der gewerblich genutzten Immobilien 29,18 Milliarden Euro beträgt. Stellt man dies wiederum dem gesamtdeutschen Vermögen an gewerblich genutzten Immobilien von 2.797,2 Milliarden Euro gegenüber, so ergibt sich ein Anteil von 1,04% für die deutschen Versicherer.

Abbildung 3: Zusammensetzung der Immobilien deutscher Versicherer nach Nutzungsarten[38]

3 Aktuelle Rahmenbedingungen für die Kapitalanlage von Versicherungsunternehmen

3.1 Regulatorische Vorgaben und Aufsicht der Versicherungsunterneh­men im Allgemeinen

Durch ihre im vorigen Kapitel beschriebene volkswirtschaftliche Bedeutung der Versicherungswirtschaft für die gesamte deutsche Marktwirtschaft sind die deut­schen Versicherungsunternehmen besonderen regulatorischen Vorgaben unter­worfen. Die Regulierung von Versicherungsunternehmen wird im Wesentlichen mit dem Schutz des Versicherungsnehmers und der Sicherung seiner Ansprüche an das Versicherungsunternehmen begründet.[39]

Grundsätzlich stellt eine Insolvenz und das damit einhergehende Ausscheiden aus dem Markt die endgültige Sanktion der Marktwirtschaft gegenüber einem Unter­nehmen dar. Die Verluste hieraus werden allein von den Eigentümern eines Un­ternehmens getragen. Bei einem Versicherungsunternehmen trifft diese Bedin­gung jedoch nicht ausreichend zu, da durch die Zahlungsunfähigkeit eines Versicherungsunternehmens die Versicherungsnehmer damit rechnen müssen, dass aus den geschlossenen Versicherungsverträgen entstehende Forderungen auf zukünftige Leistungen nicht mehr bedient werden können.[40]

Die Aufsicht der Versicherungsunternehmen ist in Deutschland durch das Versi­cherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelt und wird durch die BaFin wahrgenom­men. Die aufsichtspflichtigen Unternehmen werden in § 1 des VAG geregelt. Gemäß § 81 VAG - Rechts- und Finanzaufsicht bestehen die beiden Hauptziele der Versicherungsaufsicht darin, die Belange der Versicherten ausreichend zu wahren und sicherzustellen, dass die Verpflichtungen aus den Versicherungsver­trägen jederzeit erfüllbar sind.[41]

Die Aufsicht lässt sich in zwei Stufen der Regulierung unterteilen, der formellen und der materiellen Aufsicht. Die formelle Aufsicht ist in den §§ 5 - 8 VAG geregelt und sieht vor allem eine Prüfung der Bedingungen zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes eines Versicherungsunternehmens vor.[42] Diese Bedingungen sind im wesentlichen, dass das Versicherungsunternehmen nachweisen muss, dass es mindestens über zwei Geschäftsleiter verfügt, die fachlich geeignet und persönlich zuverlässig sind und es genügend Eigenkapital besitzt. Abgesehen davon muss ein Versicherungsunternehmen in Deutschland eine bestimmte Rechtsform haben - die einer Aktiengesellschaft, eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit oder einer öffentlich-rechtlichen Anstalt.[43]

Die materielle Aufsicht ist im wesentlichen in § 81 VAG geregelt, welcher die Überwachung des gesamten Geschäftsbetriebs nach dem Markteintritt des Versicherungsunternehmens vorsieht.[44] Dabei stützt sie sich vor allem auf Informationen aus der Rechnungslegung eines Versicherungsunternehmens. Die Versicherer müssen der BaFin gegenüber Informationen zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Unternehmens zur Verfügung stellen und darüber Rechenschaft ablegen. Diese Informationen erhält die BaFin hauptsächlich durch die Prüfungsberichte zum Jahresabschluss, die Geschäftsberichte und den so genannten Nachweisungen der Versicherungsunternehmen. Bei Bedarf führt die BaFin auch örtliche Prüfungen am Sitz des Unternehmens und auch in Geschäftsstellen und Zweigniederlassungen durch.[45] Die materielle Aufsicht, auch laufende Aufsicht genannt, wird gemäß § 81 in eine Rechtsaufsicht allgemein und eine Finanzaufsicht im Besonderen gegliedert.[46] Zu den Instrumenten der materiellen Aufsicht gehören die Preisregulierung, die Produktregulierung sowie die Regulierung der Kapitalanlagen.[47]

3.2 Aufsichtsrechtliche Vorgaben für die Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen

Durch das zeitliche Auseinanderfallen der Geldströme entsteht bei Versiche­rungsunternehmen eine Vorrätigkeit an Geld, wodurch man Versicherungsunter­nehmen auch als Kapitalsammelbecken bezeichnen kann. Diese Kapitalsammel­becken entstehen dadurch, da im Allgemeinen Versicherungsprämien zu Beginn einer Versicherungsperiode gezahlt und die zu leistenden Auszahlungen aus den Versicherungen überwiegend nach den Prämieneinzahlungen fällig werden.[48]

"Im Zeitraum zwischen den Einzahlungen der Prämien und den Auszah­lungen von Versicherungsleistungen kann das Versicherungsunternehmen den jeweils vorhandenen Bestand an Geld für Kapitalanlagegeschäfte nut­zen. [...] Aus der Sicht von Versicherungsunternehmen ist es bei der Ver­folgung von Gewinnzielen zweckmäßig, das aus vorausgezahlten Prämien gebildete versicherungstechnische Fremdkapital nicht in Form ertragloser liquider Mittel vorrätig zu halten, sondern nach einer entsprechenden Um­wandlung in Form Ertrag bringender Kapitalanlagen der verschiedenen Arten.[49]

Für das Sicherungsvermögen und das sonstige gebundene Vermögen eines Versicherungsunternehmens schreibt das VAG besondere Anlagegrundsätze vor. Dadurch soll die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den bestehenden Versicherungsverträgen gewährleistet werden.[50] In der Anlage des restlichen Vermögens sind Versicherungsunternehmen keinen Vorgaben ausgesetzt und frei.

Das Sicherungsvermögen setzt sich gemäß § 66 VAG wie folgt zusammen:

"Das Sicherungsvermögen muss mindestens der Summe aus den Bilanzwerten der Beitragsüberträge, der Deckungsrückstellung, der Rückstellung für a) noch nicht ab gewickelte Versicherungs fälle, b) erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung, c) unverbrauchte Beiträge aus ruhenden Versicherungsverträgen, der Teile der Rückstellung für erfolgabhängige Beitragsrückerstattung, die auf bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Überschussanteile entfallen, der Verbindlichkeiten aus dem selbst angeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern sowie der als Prämie eingenommene Beträge, die ein Versicherungsunternehmen zu erstatten hat, wenn ein Versicherungsvertrag [...] nicht zustande gekommen ist oder aufgehoben wurde, entsprechen. [...]"[51]

Das sonstige gebundene Vermögen setzt sich gemäß § 54 Abs. 5 VAG wie folgt zusammen:

"Der Umfang des sonstigen gebundenen Vermögens muss mindestens der Summe aus den Bilanzwerten der versicherungstechnischen Ruckstellungen und der aus Versicherungsverhältnissen entstandenen Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten entsprechen, die nicht zum Mindestumfang des Sicherungsvermögens gehören. [...]"[52]

Die Anlagegrundsätze fur das gebundene Vermögen, welches sich aus dem Sicherungsvermögen und dem sonstigen gebundenen Vermögen zusammensetzt, sind in § 54 VAG definiert. Es sieht vor, dass "unter Berücksichtigung der Art der betriebenen Versicherungsgeschäfte sowie der Unternehmensstruktur das gebundene Vermögen so anzulegen ist, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität des Versicherungsunternehmens unter Wahrung von Mischung und Streuung erreicht wird."[53]

Die Priorität der Gebote wird dabei durch die Reihenfolge der Nennung bestimmt. Damit kommt dem Gebot der möglichst großen Sicherheit, wobei der Begriff Sicherheit mit der Sicherung des Nominalwerts definiert wird, die höchste Priorität zu. Spekulative Anlagen werden grundsätzlich ausgeschlossen. Das Gebot findet sowohl Anwendung auf jede einzelne Anlage als auch auf den Gesamtbestand der Vermögensanlagen.[54] Das Gebot fordert darüber hinaus, dass grundsätzlich alle Anlagen jederzeit uneingeschränkt veräußerbar und transferierbar sind.[55] Das Gebot der Rentabilität setzt voraus, dass sowohl jede Anlage für sich als auch der Gesamtbestand der Vermögensanlagen betrachtet, unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Liquiditätserfordernisse sowie der aktuellen Kapitalmarktlage einen nachhaltigen Ertrag erzielt.[56] Das Gebot der Liquidität trägt dem Anspruch der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen Rechnung. Um dies zu gewährleisten, muss der Anlagebestand so zusammengesetzt sein, dass stets ein Anteil an liquiden oder problemlos liquidierbaren Anlagen vorhanden ist.

§ 54 Abs. 2 VAG führt die grundsätzlich zulässigen Anlagen auf. Dazu gehören unter anderem Darlehensforderungen, Schuldverschreibungen und Genussrechte, Schuldbuchforderungen, Aktien, Beteiligungen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Anteile an Organismen für gemeinschaftliche Anlagen in Wertpapieren und für andere Anlagen (Investmentfonds), sowie laufende Guthaben und Einlagen bei Kreditinstituten.[57]

Nach § 54 Abs. 3 VAG ist die Bundesregierung dazu ermächtigt, durch eine Rechtsverordnung besondere Vorschriften insbesondere durch quantitative und qualitative Vorgaben zur Anlage des gebundenen Vermögens festzulegen.[58] Diese Rechtsverordnung wird durch die Anlageverordnung - Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen (AnlV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2001, zuletzt geändert am 11. Februar 2011, repräsentiert. Die Bestimmungen des § 54 VAG haben darüber hinaus weiterhin Bestand.[59] Die AnlV konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben für das Anlagemanagement, die Anlageformen, die Mischung und Streuung sowie der Kongruenz. Detailliertere Vorgaben zu den Vorschriften der AnlV und dem § 54 VAG werden, legitimiert durch § 1 Abs. 4 AnlV, mit dem Rundschreiben 4/2011 VA - Hinweise zur Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen in der Fassung vom 15. April 2011, weiter ausgeführt.

3.3 Bestandteile der Anlageverordnung

3.3.1 Kapitalanlagemanagement

Das Kapitalanlagemanagement dient der Erhaltung des Vermögensbestandes zur Gewährleistung der dauerhaften Bedeckung der versicherungstechnischen Passiva. Um dies garantieren zu können, muss ein qualifiziertes Anlagemanagement, unter Berücksichtigung des Risiko- und Ertragsprofils der Verbindlichkeiten, mit der gebotenen Sachkenntnis und Sorgfalt erfolgen. Dabei spielt die Art des betriebenen Versicherungsgeschäfts eine wesentliche Rolle, da die Struktur der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten in Bezug auf die Laufzeit und die Vorhersehbarkeit der Höhe und der Zeitpunkt von Versicherungsleistungen sowie die notwendige Liquidität innerhalb der Kapitalanlagen stark variieren können.[60] Die Beurteilung des Umfangs und der Angemessenheit eines qualifizierten Kapitalanlagemanagements folgt dem Proportionalitätsprinzip der MaRisk VA, welches sich an dem Volumen, der Struktur und der Art der betriebenen Versicherungsgeschäfte und der Produkt- und Anlagepolitik orientiert, sowie die individuelle Risikotragfähigkeit jedes einzelnen Versicherungsunternehmens betrachtet.[61] Ein qualifiziertes

Anlagemanagement muss das Ergebnis eines gut strukturierten, disziplinierten und transparenten Anlageprozesses sein, der sich aus internen

Kapitalanlagegrundsätzen und Kontrollverfahren in Form eines

Kapitalanlagerisikomanagements, sowie einer strategischen und einer taktischen Anlagepolitik zusammensetzt.[62] Dazu muss das Unternehmen eine strategische Anlagepolitik definieren, welche auf einer detailierten Analyse und Bewertung der Risiken der Aktiv- und Passivseite und ihrem Verhältnis zueinander sowie der Risikotragfähigkeit und -bereitschaft basiert.[63]

Dem Kapitalanlagerisikomanagement kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Es ist verantwortlich für "die Überwachung der Einhaltung der beschlossenen Anlagepolitik, die förmlichen Feststellung von Verstößen und die sofortige Berichterstattung gegenüber dem Vorstand und die Überprüfung des Aktiv­Passiv-Verhältnisses sowie der Liquiditätslage."[64] Es muss die spezifischen Risiken der Kapitalanlagen identifizieren, bewerten, offenlegen, steuern und kontrollieren. Wesentliche den jeweiligen Anlageklassen innewohnende Risiken, denen das Risikomanagement besondere Beachtung zukommen lassen muss, sind insbesondere Marktrisiken, die sich aus der Volatilität der Vermögenswerte ergeben, Kreditrisiken, die die Veränderung der Bonität der Vermögenswerte erfassen, Konzentrationsrisiken, Liquiditätsrisiken sowie Rechtsrisiken.[65] Dabei bedient es sich umfassender, akkurater und flexibler Systeme, die die Feststellung, Messung und Bewertung der Anlagerisiken und ihrer Aggregation auf verschiedenen Ebenen ermöglichen. Diese Systeme müssen in Abhängigkeit der Qualität der Risiken und der Zusamensetzung der Kapitalanlagen angemessen und geeignet sein, alle wesentlichen Risiken zeitnah erfassen und messen zu können.[66] Damit soll sichergestellt werden, dass Versicherungsunternehmen jederzeit auf sich wandelnde und wirtschaftliche Bedingungen an den Finanz- und Immobilienmärkten angemessen reagieren können.[67] Das Kapitalanlagerisiko­management hat die Risikotragfähigkeit des Gesamtbestandes der Vermögensanlagen durch mindestens vierteljährliche Stresstests zu uberprufen.

Bei Kapitalanlagen in einem Staat, der nicht Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder Vollmitgliedsstaat der Organisation fur wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist, sind vorab die mit der jeweiligen Anlage verbundenen rechtlichen und politischen Risiken umfassend und besonders sorgfältig zu prüfen.[68]

Eine weitere Vorgabe fur die Umsetzung eines qualifizierten Kapitalanlagemanagements ist die Implementierung eines Asset-Liability- Management-Prozesses, welcher durch eine detaillierte Analyse der Risiken der Aktiv- und Passivseite und dem Verhältnis beider Seiten zueinander, die Entwicklung einer strategischen Anlagepolitik unterstützt. Dazu gehören kurz- als auch längerfristige Prognosen über die zukünftige Entwicklung der Kapitalmärkte, der Neugeschäftsentwicklung sowie der Veränderung der Cashflows. Darauf aufbauend werden in Form von Tests die Elastizität des Anlagebestands auf die ermittelten Szenarien sowie die Auswirkungen auf die Bedeckung des gebundenen Vermögens betrachtet.[69]

Zuletzt muss die Interne Revision fester Bestandteil eines qualifizierten Kapitalanlagemanagements sein. Sie muss die Identifizierung von Schwachstellen des Anlagemanagements, des Kapitalanlagerisikomanagements, als auch des Asset-Liability-Managements gewährleisten und die Einhaltung von gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen und unternehmensinternen Vorschriften kontrollieren. Über die Prüfungsaktivitäten hat die Interne Revision einen schriftlichen Prüfungsbericht anzufertigen und der Geschäftsführung vorzulegen.[70]

[...]


[1] Barnier, M. (2011). (Übersetzung durch den Verfasser)

[2] Vgl. Europäische Kommission (2007a).

[3] Vgl. Fromme, H. (2011), www.ftd.de (abgerufen am 2.9.2011).

[4] Vgl. Europäische Kommission (2007b), S. 122.

[5] Vgl. Europäische Kommission (2007b), S. 125.

[6] Vgl. European Commission (2010), S. 117.

[7] Vgl. Investment Property Databank Ltd. (2011a), S. 4.

[8] Vgl. CEIOPS (2010), S. 65.

[9] Vgl. Reiche, L./Rottwilm, C. (2011), www.manager-magazin.de (abgerufen am 2.9.2011).

[10] Vgl. European Commission (2010), S. 110-112.

[11] Vgl. CEIOPS (2010), S. 37.

[12] Vgl. Reiche, L. (2011), www.manager-magazin.de (abgerufen am 18.9.2011).

[13] Vgl. BaFin (2011a), S. 114.

[14] Vgl. Reiche, L./Rottwilm, C. (2011), www.manager-magazin.de (abgerufen am 2.9.2011).

[15] Vgl. Ernst & Young Real Estate GmbH (2011), S. 12.

[16] Vgl. Reiche, L./Rottwilm, C. (2011), www.manager-magazin.de (abgerufen am 2.9.2011).

[17] Vgl. Investment Property Databank Ltd. (2011a), S. 43.

[18] Vgl. Feri EuroRating Services AG (2010), S. 4.

[19] Vgl. Zweifel, P./Eisen, R. (2003), S. 16 .

[20] Vgl. BaFin (2011a), S. 89.

[21] Vgl. GDV e.V. (2011), S. 18.

[22] Vgl. Statistisches Bundesamt (2011), S. 7.

[23] Vgl. GDV e.V. (2011), S. 17.

[24] Vgl. Statistisches Bundesamt (2011), S. 7.

[25] Vgl. Statistisches Bundesamt (2011), S. 7.

[26] Vgl. GDV e.V. (2011), S. 12.

[27] Vgl. Deutsche Bundesbank (2011), S. 43, Statistischer Teil.

[28] Vgl. BaFin (2011b), www.bafin.de (abgerufen am 12.8.2011).

[29] Vgl. GDV e.V. (2011), S. 87.

[30] Quelle: Eigene Darstellung.

[31] Vgl. Zweifel, P./Eisen, R. (2003), S. 17.

[32] Vgl. BaFin (2011g), www.bafin.de (abgerufen am 5.10.2011).

[33] Vgl. Deutsche Bundesbank (2011), S. 12. Statistischer Teil.

[34] Vgl. Statistisches Bundesamt (2010), S. 7.

[35] Vgl. Statistisches Bundesamt (2010), S. 11.

[36] Vgl. GDV e.V. (2011), S. 23.

[37] Quelle: Feri EuroRating Services AG (2010), S. 4.

[38] Quelle: Feri EuroRating Services AG (2010), S. 4.

[39] Vgl. Zweifel, P./Eisen, R. (2003), S. 347.

[40] Vgl. Zweifel, P./Eisen, R. (2003), S. 347.

[41] Vgl. Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.), § 81 (VAG).

[42] Vgl. Zweifel, P./Eisen, R. (2003), S. 354.

[43] Vgl. BaFin (2011c), www.bafin.de (abgerufen am 14.9.2011).

[44] Vgl. Zweifel, P./Eisen, R. (2003), S. 354.

[45] Vgl. BaFin (2011c), www.bafin.de (abgerufen am 14.9.2011).

[46] Vgl. Farny, D. (2011), S. 128.

[47] Vgl. Zweifel, P./Eisen, R. (2003), S. 354f. .

[48] Vgl. Farny, D. (2011), S. 594.

[49] Farny, D. (2011), S. 594.

[50] Vgl. BaFin (2011d), www.bafin.de (abgerufen am 15.09.2011).

[51] Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.), § 66 (VAG).

[52] Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.), § 54 Abs. 5 (VAG).

[53] Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.), § 54 Abs. 1 (VAG).

[54] Vgl. BaFin (2011e), § B.3.1 a).

[55] Vgl. BaFin (2011e), § B.3.1 b).

[56] Vgl. BaFin (2011e), § B.3.2 a).

[57] Vgl. Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.), § 54 Abs. 2 (VAG).

[58] Vgl. Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.), § 54 Abs. 3 (VAG).

[59] Vgl. BaFin (2011f), § 1 Abs.1.

[60] Vgl. BaFin (2011e), § B.2.1.

[61] Vgl. BaFin (2011e), § B.2.1 a).

[62] Vgl. BaFin (2011f), § 1 Abs. 2.

[63] Vgl. BaFin (2011e), § B.2.1 d).

[64] BaFin (2011e), § B.2.3 b).

[65] Vgl. BaFin (2011e), § B.2.1 c).

[66] Vgl. BaFin (2011e), § B.2.1 d).

[67] Vgl. BaFin (2011f), § 1 Abs. 3.

[68] Vgl. BaFin (2011f), § 1 Abs. 3.

[69] Vgl. BaFin (2011e), § B.2.4 b).

[70] Vgl. BaFin (2011e), § B.2.5.

Fin de l'extrait de 78 pages

Résumé des informations

Titre
Die Eigenmittelanforderungen an Immobilienkapitalanlagen von Versicherungsunternehmen im Rahmen von Solvency II
Université
University of Applied Sciences Wiesbaden Rüsselsheim Geisenheim  (Wiesbaden Business School)
Note
1,7
Auteur
Année
2011
Pages
78
N° de catalogue
V190528
ISBN (ebook)
9783656159087
ISBN (Livre)
9783656159438
Taille d'un fichier
5194 KB
Langue
allemand
Mots clés
Solvency II, Immobilien, Versicherung, Risikomanagement, Risikomodell, Internes Risikomodell, Gebäude, Properties, Regulierung, Immobilienbestand, Immobilie, Immobilienwirtschaft, Versicherungswirtschaft
Citation du texte
Sebastian Junghans (Auteur), 2011, Die Eigenmittelanforderungen an Immobilienkapitalanlagen von Versicherungsunternehmen im Rahmen von Solvency II, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/190528

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