Die Konfliktbearbeitung der EU am Beispiel der Mission EUFOR RD Congo


Bachelor Thesis, 2011

58 Pages, Grade: 2,0

L. G. (Author)


Excerpt


Inhaltverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Konfliktbearbeitung der EU – Entwicklungen, Akteure, Instrumente
2.1 Entwicklungen des Konfliktmanagements in der EU
2.2 Instrumente und beteiligte Akteure

3. Afrikapolitik und Politik in Afrika
3.1 Die Afrikapolitik der EU
3.2 Politische Entwicklungen in Afrika

4. Ebenen der Kohärenz

5. Der Einsatz der EU in der Demokratischen Republik Kongo
5.1 Die Ausgangslage in der DR Kongo vor den Wahlen
5.1.1 Operation Artemis
5.1.2 EUPOL Kinshasa, EUPOL RD Congo und EUSEC RD Congo
5.2 EUFOR RD Congo
5.3 Kohärenz in der Konfliktbearbeitung durch die EUFOR RD Congo
5.3.1 Der Planungsprozess
5.3.2 In der Praxis

6. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Mit dem Voranschreiten der Europäischen Integration hat sich auch das Selbstverständnis der Europäischen Union gewandelt. Standen bei der Gründung der Europäischen Gemeinschaften noch die Versöhnung der europäischen Staaten, insbesondere Deutschlands und Frankreichs, und die Prävention eines weiteren Krieges durch wirtschaftliche Kooperation im Vordergrund, so ist die EU heute nicht nur vielschichtiger sondern auch in vielen Politikbereichen handlungsfähig geworden. Trotz dieser Entwicklung herrscht weiterhin ein Ungleichgewicht zwischen der ökonomischen Macht der EU und ihrer Effektivität als außen- und sicherheitspolitischer Akteur, welches den Spruch geprägt hat: „Ökonomisch ein Riese, politisch ein Zwerg!“ (Fröhlich 2008: 11). Der Grund hierfür ist, dass die wirtschaftliche Integration mit der Errichtung eines Europäischen Binnenmarktes der hauptsächliche Zuständigkeitsbereich der EG war und sie erst mit der Einheitlichen Europäischen Akte 1987 auch eine vertraglich festgehaltene politische Dimension erhielt. Die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) war als ein intergouvernemental eingerichtetes Verfahren zur Kooperation der Mitgliedsstaaten in nicht-wirtschaftlichen Bereichen konzipiert, das durch ein mindestens halbjährliches Treffen im Europäischen Rat eine bessere Koordinierung der nationalen Politiken gewährleisten sollte. Mit den weltpolitischen Umbrüchen der frühen 1990er Jahre zeigte sich jedoch die Ohnmacht der EPZ, auf derartige Krisen angemessen und unisono zu reagieren, weshalb das EPZ-Sekretariat mit dem Maastrichter Vertrag 1993 aufgelöst und der Zuständigkeitsbereich der EU stattdessen um die Komponenten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie Justiz und Inneres erweitert wurde.

Somit war auch der Grundstein für eine gemeinsame Afrikapolitik der EU gelegt, zumindest eine, die diesen Namen auch wirklich verdient hat, denn zuvor bestand die Politik der EWG/EG gegenüber Afrika aus Entwicklungskooperation (Schmidt 2007: 93). Da auch in Afrika das Ende des Kalten Krieges Veränderungen mit sich gebracht hatte, in deren Folge vermehrt gewalttätige Konflikte ausbrachen (Schmidt 2007: 94), war diese Politisierung der europäisch-afrikanischen Verbindungen dringend nötig. Trotzdem blieb die GASP in den Anfangsjahren weit hinter den Erwartungen zurück, die sie durch ihren globalen Geltungsanspruch geweckt hatte (Fröhlich 2008: 11). Denn um wirksame Konfliktbearbeitung und -prävention leisten zu können musste dieser eine Erweiterung der GASP mit der 2001 eingeführten Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) vorausgehen (Gieg 2010: 97), die der EU neben zivilen Mitteln auch militärische bereitstellen sollte. Mit diesem Schritt entfernte sich die EU vom Modell der Zivilmacht, dem sie zuvor noch zugeordnet werden konnte.

Sie hat sich also innerhalb kürzester Zeit zu einem Akteur entwickelt, der bei Spannungen und Krisen in Drittstaaten aktiv Konfliktbearbeitung betreiben kann. Laut Hans-Georg Ehrhart vom Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg

„[…] verfügt eine Friedensmacht nicht nur über zivile und militärische Fähigkeiten und Instrumente, sondern sie hat die völkerrechtlich konforme Bewahrung und Wiederherstellung von Frieden mittels einer umfassenden Sicherheitspolitik zum Ziel […]“ (Ehrhart 2007: 151).

Diese Voraussetzungen erfüllt die EU prinzipiell zu großen Teilen und scheint sie auch weiterhin anzustreben, jedoch klaffen weiterhin Lücken zwischen dem, was von der EU erwartet wird und dem, was die EU zu leisten fähig und bereit ist (Ehrhart 2007: 161). Vor allem die Kohärenz der Aktivitäten der EU im Bereich des Krisenmanagements wird oftmals bemängelt, so dass es ihr schon allein am Auftreten als einheitlicher Akteur mangelt.

Wie es sich mit der Darbietung der EU als Krisenmanager tatsächlich verhält möchte ich in dieser Arbeit am Beispiel der 2006 vorgenommenen Mission EUFOR RD Congo untersuchen, einem militärischen Einsatz in der Demokratischen Republik Kongo, der eine bereits vor Ort stationierte UN-Mission bei der Sicherung der ersten demokratischen Wahlen seit 40 Jahren unterstützte.

Zuerst werden die Entwicklungen innerhalb der EU hin zu einem ernstzunehmenden Global Player im Bereich des Krisenmanagements beleuchtet. Da in diesem Politikbereich alle beteiligten Organe sowie die Mitgliedsstaaten zusammenwirken werde ich die verschiedenen Akteure, ihre Aufgaben und Kompetenzen untersuchen und einen Überblick über die zivilen und militärischen Instrumente geben, die der EU zur Konfliktprävention und -bearbeitung zur Verfügung stehen.

Da der EUFOR-Einsatz im Kongo in dieser Arbeit als Fallbeispiel für europäische Konfliktbearbeitung dient, wird im Folgenden auch die Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und Afrika nachvollzogen, sowie die Veränderung der politischen Systeme afrikanischer Länder und die Entstehung eigener Mechanismen des Krisenmanagements durch einen regionalen Staatenverbund, die Afrikanische Union.

Um später das Zusammenspiel der EU und anderer beteiligter Akteure evaluieren zu können werden dann die Grundlagen der Kohärenz erklärt, sowie die verschiedenen Ebenen, auf der sie in der europäischen Politik gewährleistet sein muss um den reibungslosen Ablauf einer EU-Intervention in Drittstaaten zu sichern.

Nachdem damit die Basis für die Konfliktbearbeitung der EU gelegt wurde, wird im darauf folgenden Kapitel deren Anwendung am Beispiel der EUFOR RD Congo geprüft. Zunächst werden die Voraussetzungen für den Einsatz geklärt, dann wird dessen Ablauf geschildert um im Folgenden zu untersuchen, inwiefern die EU kohärent gehandelt hat und welche Probleme sowohl intern als auch in Zusammenarbeit mit der UN dabei aufgetreten sind.

Abschließend werden die Ergebnisse der Untersuchung im Fazit zusammengefasst, sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen und Handlungsempfehlungen benannt.

2. Die Konfliktbearbeitung der EU – Entwicklung, Akteure, Instrumente

Erst in den 1990er Jahren fand eine europäische Sicherheitspolitik in Form der GASP Einzug in die zu diesem Zeitpunkt ebenfalls neu gegründete EU. Betrachtet man den heutigen, durchaus hochentwickelten Stand der verfügbaren zivilen und militärischen Instrumente und die steigende Anzahl der EU-Einsätze in Krisenregionen, so ist die Entwicklung umso erstaunlicher. Auch wenn die Mitgliedsstaaten auch noch die jeweils eigene, nationale Sicherheits- und Verteidigungspolitik ausüben, ist die EU, was Konfliktprävention und –bearbeitung angeht, ein selbstständig agierender und ernstzunehmender Akteur auf der Weltbühne geworden.

Der Grund für diese Entwicklung liegt vor allem an den Veränderungen die mit dem Ende des Kalten Krieges und dem durch den Zerfall der Sowjetunion bedingten Transformationsprozess einhergingen (Fröhlich 2008: 85). Vor allem der Umbruch in der Balkanregion, also in unmittelbarer Nähe einiger Mitgliedsstaaten, die deutsche Wiedervereinigung und der zweite Golfkrieg machten deutlich, dass die EU nicht in Lage war, entsprechend schnell und einstimmig zu reagieren. Es entstanden also neue sicherheitspolitische Arbeitsfelder innerhalb und außerhalb der GASP, wie zum Beispiel die ESVP, und mit ihnen stieg auch die Anzahl der Instrumente der Krisenbearbeitung sowie die der beteiligten Akteure. Die Bearbeitung von Krisen und Konflikten durch die zivilen und militärischen Instrumente, über die die EU verfügt, wird gemeinhin als EU-Krisenmanagement bezeichnet (Rinke 2010: 95).

Dieses Kapitel verschafft nun eine Übersicht über die Entwicklungen, die zum heutigen Stand des Krisenmanagements geführt haben, die wichtigsten Instrumente der EU auf diesem Feld und die maßgeblichen Akteure.

2.1 Entwicklungen des Konfliktmanagements in der EU

Zwar gab es mit dem Projekt der „Europäischen Verteidigungsgemeinschaft“ (EVG) schon bereits in den 1950er Jahren den Versuch, die militärischen Ressourcen der Mitgliedsstaaten zu einer europäischen Armee zusammenzuschließen, dieser scheiterte aber an dem Widerstand der Nationalstaaten gegen die Abgabe der Kontrolle über die eigene Armee.

So blieb die europäische Integration vorerst weitestgehend auf wirtschaftliche Aspekte beschränkt und erst als durch das Ende des Kalten Kriegs neue außen- und sicherheitspolitische Herausforderungen entstanden, nahm man sich dieser auf einer europäischen Ebene an. Mit dem Wegfall der bipolaren und vor allem zwischenstaatlichen Konflikte ging eine Verschiebung zu vermehrten nationalen Konflikten einher (Berg 2009: 112). Die Vereinten Nationen erkannten diesen Wandel früh und nutzen die neue Bereitschaft zur Intervention um die Anzahl der Friedensmissionen in den folgenden Jahren drastisch zu erhöhen. Auch für Europa im speziellen änderte sich in den 1990er Jahren einiges. Nicht nur befürchtete man, dass durch die Auflösung der Sowjetunion die USA sich als Schutzmacht Europas zurückziehen könnte (Fröhlich 2008: 85), auch entstand etwa durch die Wiedervereinigung Deutschlands und die Veränderungen in der Balkanregion ein Handlungszwang für die EU.

Die logische Schlussfolgerung davon war die Schaffung eines entsprechenden Politikbereichs innerhalb der EU, der im Maastrichter Vertrag von 1992 eingeführten Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Hierbei handelt es sich jedoch um eine rein intergouvernementale Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten, weshalb die Kohärenz in diesem Politikbereich nur dann gewährleistet ist, wenn der Rat einen einstimmigen Beschluss fasst. Diese gemeinsamen Beschlüsse, Standpunkte oder Aktionen des Rates sind dann, auch wenn dieser im Rahmen der GASP keine Gesetzgebungsakte erlassen kann, für alle Mitgliedsstaaten verbindlich.

Ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem effektivem internationalen Krisenmanagement war die in den 1990er Jahren entwickelte Sicherheitssektorreform (SSR) (Overhaus 2010: 7). Ihr Ziel war es, in den betroffenen Ländern zum Schutz der Zivilbevölkerung die polizeilichen und militärischen Strukturen zu fördern. Somit wurden in internationalen Friedensoperationen auch vermehrt Polizei- und Gendarmeriekräfte eingesetzt (Overhaus 2010: 7). Die Überlegung, die der SSR zugrunde liegt, war, dass instabile und konfliktbeladene Staaten und deren Sicherheitseinrichtungen selbst zur Bedrohung für die Sicherheit der Bevölkerung werden können.

Derlei Herausforderungen für internationale Organisationen bedingten auch eine stetige Entwicklung innerhalb der EU zur Errichtung einer kohärenten Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die es der EU ermöglicht, als globale Ordnungsmacht in Erscheinung zu treten (Fröhlich 2008: 100) und ihre politischen Interessen auch unabhängig von UN und NATO durchsetzen zu können.

Ein Meilenstein dieser Entwicklung war das französisch-britische Treffen in St. Malo 1998. Die daraus resultierende Erklärung enthielt unter anderem „[…] Forderungen nach der Fähigkeit der EU zu selbstständigem, auf glaubwürdige militärische Kräfte gestütztem Handeln, den Mitteln zur Entscheidung über den Einsatz dieser Kräfte und der Bereitschaft dazu, um auf internationale Krisen reagieren zu können.“ (Fröhlich 2008: 101). Zusätzlich zu diesem Anstoß von Seiten der beiden Mitgliedsstaaten kam im folgenden Jahr noch weiterer sicherheits- und vor allem auch verteidigungspolitischer Druck durch den im Kosovo ausgebrochenen bewaffneten Konflikt. Auf einer Konferenz in Köln 1999 wurde folglich der Grundstein für die 2001 durch den Vertrag von Nizza eingeführte Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) im Rahmen der GASP gelegt. Außerdem formulierten die 15 Mitgliedsstaaten dort das Ziel, im Sinne der Petersberg- Aufgaben[1] Krisenmanagement zu betreiben, ob mit oder ohne Unterstützung der NATO (Fröhlich 2008: 101).

Die Entwicklung der EU und auch anderer regionaler Staatengemeinschaften[2] zu einem stetig an Bedeutung zunehmenden Akteur im Bereich der Konfliktbearbeitung ist unter anderem auch Ausdruck des „[…]erheblichen Bedeutungsverlusts der UNO[…]“ (Berg 2009: 115) um die Jahrtausendwende, nachdem diese mit der immensen Anzahl laufender Missionen schlichtweg überfordert war.

Während die UNO also ihre Probleme im Konfliktmanagement analysierte und behob, nahm sie auch vermehrt die Unterstützung anderer Organisationen an, auch und insbesondere der EU. Im Falle des Kongos geschah dies 2003 sogar auf ausdrückliche Bitte der UNO. Mit der Operation ARTEMIS entsendete die EU ihre erste von der NATO unabhängige militärische Mission in die Demokratische Republik Kongo (Helly 2009: 183).

Etwa zur gleichen Zeit wurde unter dem damaligen Hohen Vertreter der GASP Javier Solana die Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) entwickelt, die als Ziele der europäischen Sicherheitspolitik effektiven Multilateralismus, die Errichtung einer sicheren Nachbarschaft und die Abwehr von Bedrohungen[3] benennt (Grimm 2008: 91f.). Sie schließt damit auch erstmals Aspekte wie die „menschliche Sicherheit“ ein und bietet der EU eine Grundlage für den Ausbau und Einsatz der Instrumente zur Krisenbearbeitung, trotzdem ist sie weniger eine Anleitung für das sicherheitspolitische Handeln der EU als vielmehr eine Problemanalyse (Grimm 2008: 91f.).

In den darauffolgenden Jahren stieg die Anzahl der autonomen EU-Missionen, meist in enger Zusammenarbeit mit der UN, was dazu führte, dass sowohl militärische als auch zivile Friedensmissionen der EU immer gefragter wurden und sich die EU als internationaler Akteur im Bereich der Konfliktbearbeitung etabliert hat. Auch wenn die EU im Gegensatz zur UNO nicht über eigene Truppen verfügt, sondern diese von den Mitgliedsstaaten auf freiwilliger Basis gestellt werden, besitzt sie dennoch ein großes und vor allem wachsendes Repertoire an Instrumenten zur Konfliktprävention und -bearbeitung.

2.2 Instrumente und beteiligte Akteure

Im Rahmen der ESVP werden die maßgeblichen Entscheidungen durch den Rat der Europäischen Union und den Europäischen Rat getroffen, Kommission und Parlament haben hierbei nur das Recht auf Anhörung und Information. Um allerdings das intergouvernementale Prinzip der GASP auch in militärischen und verteidigungspolitischen Angelegenheiten zu wahren gilt bei jeglichen Beschlüssen die notwendige Einstimmigkeit (Fröhlich 2008: 132).

Wie in der GASP hat der Rat auch in der ESVP die Möglichkeit, gemeinsame Standpunkte, Aktionen und Beschlüsse erlassen. Zu den Aktionen zählen unter anderem auch militärische Missionen, deren Kontrolle und strategische Leitung ebenfalls Aufgabe des Rates sind. Wichtige Gremien hierbei sind außerdem der EU-Militärausschuss und der EU-Militärstab, denn ihnen kommt die Aufgabe der Planung und Führung der beschlossenen Missionen zu (Overhaus 2010: 9). Letzterer gehört zum Generalsekretariat des Rates, in dem die zivilen und militärischen Aspekte der Krisenbearbeitung zusammenlaufen und koordiniert werden sollen (Overhaus 2010: 9) und untersteht direkt dem Hohen Vertreter für die GASP[4]. Da es in diesem Bereich bisher oft zu Schwierigkeiten kam, wurden 2007 vom Ministerrat diverse Reformen vorgenommen, wie etwa die Einführung des Amtes eines zivilen Operationskommandanten, die Zusammenlegung der Generaldirektionen DG E8 (Verteidigungsaspekte) und DG E9 (ziviles Krisenmanagement) zum 2009 gegründeten Crisis Management Planning Directorate (CMPD) und die geplante Integration des CMPD in den Europäischen Auswärtigen Dienst (Overhaus 2010: 9). Dem EUMS wird ferner das Potenzial zugeschrieben, sich für die Errichtung eines Europäischen Hauptquartiers zu eignen, was Kohärenz und somit auch die Effizienz der EU-Einsätze steigern würde (Schukraft 2007: 158), jedoch wurde dies von Großbritannien abgelehnt.

Somit stehen der EU im Rahmen der ESVP mit genannten Gremien und weiteren, wie dem Rat für Allgemeine Angelegenheiten und dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) ausreichende Instanzen für die Beratung, Planung und Koordinierung auf politisch-strategischer Ebene bei ESVP-Einsätzen zur Verfügung um von der NATO weitestgehend unabhängiges Krisenmanagement zu betreiben.

Beim Instrumentarium militärischer Einsätze bleibt jedoch weiterhin das Problem der verfügbaren Streitkräfte bestehen. Da die EU auf Soldaten der Mitgliedsstaaten zurückgreifen muss und aus deren Armeen nur ca. 10-15 Prozent der Soldaten für Auslandseinsätze rekrutiert werden können[5] (Fröhlich 2008: 106) erschwert sich die Planung europäischer Friedensmissionen beträchtlich. Aus diesem Grund sollte mit der Einrichtung des Rapid Reaction Mechanism (RRM) eine Möglichkeit geschaffen werden, „[…]schnell und unbürokratisch auf politische Krisen in Drittländern zu reagieren […]“ (Schukraft 2007: 176). Damit kann zumindest durch politische Maßnahmen der Mediation, zur Unterstützung der betroffenen Staaten oder im Sinne des DDR (Disarmament, Demobilization, Reintegration) –Prinzips, akutes Krisenmanagement betrieben werden (Schukraft 2007: 176) und der Weg für eventuelle ESVP-Einsätze bereitet werden.

Um auch militärisch schnell eingreifen zu können, wurde 2004 vom Europäischen Rat mit den europäischen headline goals, die bis zum Jahre 2010 realisiert werden sollten, die Aufstellung von Truppen zur schnellen Krisenreaktion, genannt „EU Battlegroups“, beschlossen (Fröhlich 2008, 107). Hierbei handelt es sich um in kurzer Zeit mobilisierbare Einsatztruppen, für gewöhnlich 1500 – 2200 Mann stark, die sowohl als eigene Operation eingesetzt werden können wie auch zur Vorbereitung eines weiteren Einsatzes dienen können (Mölling 2007: 4). Die Soldaten werden von den Mitgliedsstaaten[6], die Unterstützung zugesagt haben, in national oder international zusammengestellten Kontingenten zur Verfügung gestellt und sollen innerhalb von 10 Tagen einsatzbereit sein (Mölling 2007: 4f.).

Des Weiteren verfügt die EU auch über Sanktionsmaßnahmen gegenüber Drittstaaten, wie zum Beispiel Waffenembargos, Suspendierung der diplomatischen Beziehungen, Aussetzten laufender Hilfsprogramme und vielem mehr (Schukraft 2007: 173). Finanz- und Wirtschaftssanktionen werden von der EU durch die Kommission ausgeführt, während diplomatische Sanktionen von den Mitgliedsstaaten selbst umgesetzt werden. Ein Gemeinsamer Standpunkt des Rates ist jedoch für alle Arten von Sanktionen vorausgesetzt (Schukraft 2007: 173). Bei solchen Maßnahmen ist jedoch stets Vorsicht geboten, denn oft leidet die Gesamtbevölkerung unter ihnen, mehr sogar als die Staatseliten, die damit eigentlich bestraft werden sollten. Aus diesem Grund ist auch die EU dazu übergegangen, in solchen Fällen von den smart sanctions Gebrauch zu machen, die gezielt auf die Verantwortlichen zutreffen[7] (Schukraft 2007: 173).

Was zivile Konfliktbearbeitung betrifft, hat die EU, abgesehen von den bereits genannten Sanktionen und diplomatischen Bemühungen, noch weitere Instrumente zur Verfügung. Hierzu gehören humanitäre Hilfe, politische und wirtschaftliche Anreize und die Unterstützung der Bekämpfung illegalen Diamantenhandels (Schmidt 2007: 99).

Zwar ist die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik intergouvernemental organisiert, was bedeutet, dass der Rat und die EU Mitgliedsstaaten die prominenten Akteure sind, jedoch darf man die Rolle der Europäischen Kommission im Bereich der Konfliktbearbeitung nicht unterschätzen. Entscheidende Kompetenzen sind hierbei die Festlegung des EU Haushalts und die Exekutivfunktion, das heißt die Ausführung der Beschlüsse des Rates. Vor allem in der Entwicklungspolitik, welche traditionell zur ersten Säule gehört und somit in den Kompetenzbereich der Kommission fällt, und in der Sicherheitssektorreform (SSR) ist die Kommission der führende Akteur (Maras 2010, 213) und kann somit aktiv zum Krisenmanagement der EU beitragen.

Dass die Zusammenarbeit zwischen Rat und Kommission nicht immer reibungslos verläuft ist bekannt, das Krisenmanagement ist keine Ausnahme hiervon. Beispielsweise verabschiedeten zwar beide 2006 ein gemeinsames Vorgehen in der SSR, in dessen Umsetzung fehlt es der EU aber an einem klaren inter-institutionellen Konzept (Maras 2010: 216).

Eine weitere wichtige Position im Konfliktmanagement haben die EU Sonderbeauftragten (EUSR[8] ) inne. Sie sollen in den Krisenregionen ihres Zuständigkeitsbezirks die Interessen der EU vertreten und aktiv in der Konsolidierung von Frieden, Stabilität und Rechtsstaatlichkeit mitwirken (Rat der Europäischen Union o.J.: o.S.). Außerdem unterstützen sie die GSVP indem sie zur Effektivität, Kohärenz und Akteursfähigkeit der EU vor Ort beitragen und sollen „Stimme und Gesicht“ der EU in der Region sein (Rat der Europäischen Union o.J.: o.S.). Derzeit gibt es 8 Sonderbeauftragte der EU[9]. Wichtig für die folgende Arbeit ist der EU Sonderbeauftragte für die Afrikanische Region der Großen Seen, welcher zur Zeit des EUFOR RD Congo Einsatzes Aldo Ajello aus Italien war.[10]

Mit dem Rat, der Kommission, den Mitgliedsstaaten und dem EUSR sind die wichtigsten EU-internen Akteure der Konfliktbearbeitung im Kongo benannt, des weiteren gibt es noch involvierte externe Akteure, die ihren nicht unerheblichen Einfluss ausüben und deren Rolle ich im Bezug auf den Einsatz der EU im Kongo untersuchen werde. Im Falle des Kongo sind dies vor allem die Vereinten Nationen, vertreten durch die MONUC[11], die Afrikanische Union (AU), Südafrika und Angola. Da die AU erst 2002 gegründet wurde und die Zusammenarbeit mit der EU daher noch ein relativ neues Instrument der Konfliktbearbeitung in Afrika ist, werde ich sie hier größtenteils außer Acht lassen.

Um das Zusammenspiel der EU mit den genannten externen Akteuren einordnen zu können, ist es ratsam sich den Werdegang der europäischen Afrikapolitik und die politischen Entwicklungen in Afrika in den letzten Jahrzenten genauer anzusehen, wobei mein Hauptaugenmerk der Demokratischen Republik Kongo gelten soll.

3. Afrikapolitik und Politik in Afrika

Die Unterscheidung zwischen „Afrikapolitik“ und Politik in Afrika verhält sich in dieser Arbeit wie folgt: Mit Afrikapolitik ist die „[…]aktive Verfolgung politischer Ziele, Prinzipien und Interessen[…]“ (Schmidt 2007: 93) der EU gegenüber afrikanischen Ländern gemeint, während Politik in Afrika beschreiben soll, wie sich die Politik der afrikanischen Ländern entwickelt hat. Da Afrika, wie bereits erwähnt, seit den 1990er Jahren zunehmend von Krisen und Konflikten erschüttert wurde, haben sich als Antwort darauf nicht nur regionale und internationale Organisationen vermehrt um die Weiterentwicklung ihrer Konfliktbearbeitung gekümmert, auch in Afrika selbst wurde dem mit der Gründung der Afrikanischen Union Folge geleistet. Dieser wichtige Schritt fördert nicht nur den Dialog zwischen den verschiedenen afrikanischen Staaten untereinander und mit VN, EU, NATO und dergleichen, sondern bietet auch endlich die Möglichkeit, gemäß des Ownership -Prinzips[12] der EU, die Verantwortung für die Konfliktbearbeitung in afrikanische Hände übergehen zu lassen.

3.1 Die Afrikapolitik der EU

Ebenso wie die Sicherheitspolitik hat auch die Afrikapolitik der EU ihre Anfänge in den 1990er Jahren. Zwar bestanden schon zuvor politische Verbindungen zwischen Europa und Afrika, da diese jedoch fast ausschließlich aus Wirtschaftsbeziehungen und Entwicklungskooperation bestanden (Gieg 2010: 87) kann in diesem Zusammenhang kaum von einer Afrikapolitik die Rede sein.

In den Verträgen von Yaoundé aus den 1960er Jahren lag der Schwerpunkt auf handelspolitischen Vereinbarungen, die den unterzeichnenden Staaten einen vereinfachten Zugang zu den europäischen Märkten ermöglichten, und der Zusicherung von Entwicklungshilfe (Gieg 2010: 82). Zusätzlich wurde 1971 das Allgemeine Präferenzsystem (APS) eingeführt, das Zollvergünstigungen für alle Entwicklungsländer vorsah (Gieg 2010: 82).

[...]


[1] Bei den Petersberg- Aufgaben handelt es sich um in einer Erklärung des Ministerrats der Westeuropäischen Union (WEU) aus dem Jahre 1992 festgelegte Aufgaben im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Konkret werden „ humanitäre Aktionen oder Evakuierungsmaßnahmen, friedenserhaltende Maßnahmen und Kampfgruppeneinsätze für das Krisenmanagement, einschließlich Maßnahmen zur Wiederherstellung des Friedens“ (Definition des Europäischen Parlaments: http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/media/Definitionen/Pdf/Petersberger_Aufgaben.pdf) benannt.

[2] Wie beispielsweise die Afrikanische Union (AU) oder die Arabische Liga

[3] Als Bedrohungen gelten unter anderem Terrorismus, Massenvernichtungswaffen und deren Verbreitung, regionale Konflikte, Staatsversagen und organisierte Kriminalität (Grimm 2008: 92).

[4] Durch den Vertrag von Lissabon wurde das Amt des Hohen Vertreters der GASP mit dem des Kommissars für Außenbeziehungen zum Amt des Hohen Vertreters der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik zusammengelegt. Diese Funktion übt seit dessen Inkrafttreten im Dezember 2009 Catherine Ashton aus.

[5] Die Streitkräfte der EU-Mitgliedsstaaten bestehen meist zu großen Teilen aus Wehrpflichtigen, die deshalb nicht außerhalb des Staates eingesetzt werden dürfen (Fröhlich 2008, 106).

[6] Mit der Türkei und Norwegen nehmen auch zwei Nicht-EU-Mitgliedsstaaten an der Zusammensetzung der EU Battlegroups teil.

[7] Hierzu gehört beispielsweise das Einfrieren der Konten und Gelder eben dieser Staatseliten.

[8] EUSR: European Union Special Representative.

[9] In den Regionen/Aufgabengebieten: Afghanistan, Afrikanische Region der Großen Seen, Afrikanische Union, Bosnien und Herzegowina, Zentralasien, Georgien, Kosovo und Sudan.

[10] Seit 2007 hat der Niederländer Roeland van de Geer den Posten des EUSR für die Region der Großen Seen inne.

[11] MONUC: Mission de l’Organisation des Nations Unies en République Démocratique du Congo. Diese Mission ist seit 1999 in der DRK stationiert und wurde mit einem ständig ausgeweiteten Mandat ausgestattet, so dass inzwischen über 18 000 Einsatzkräfte vor Ort sind (Major 2008: 7).

[12] Das Ownership -Prinzip der EU besagt, dass für Konflikte innerhalb Afrikas auch die Afrikaner selbst die Verantwortung tragen (Gieg 2010: 98), kurz: „Afrikanische Lösungen für afrikanische Krisen“ (Schmidt 2007: 96).

Excerpt out of 58 pages

Details

Title
Die Konfliktbearbeitung der EU am Beispiel der Mission EUFOR RD Congo
College
University of Osnabrück  (Sozialwissenschaften / Internationale Beziehungen)
Grade
2,0
Author
Year
2011
Pages
58
Catalog Number
V190632
ISBN (eBook)
9783656155195
File size
822 KB
Language
German
Notes
Keywords
Demokratische Republik Kongo, EU, GASP, ESVP, Kohärenz, Konfliktbearbeitung, Krisenmanagement, EUFOR RD Congo
Quote paper
L. G. (Author), 2011, Die Konfliktbearbeitung der EU am Beispiel der Mission EUFOR RD Congo, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/190632

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