Mehr Demokratie mittels einer Wahlrechtsreform auf Bundesebene in der Bundesrepublik Deutschland?


Examensarbeit, 2011

133 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Anlagenverzeichnis

1. Problematisierung

2. Von der Herrschaft des Volkes zur Volksrepräsentation:
Zur Bedeutung von Wahlen in der repräsentativen Demokratie
a. Wahlen als Grundpfeiler der modernen Demokratie
b. Übertragung von Präferenzen in politische Macht: Wahlsysteme und Wahlsystemeffekte.

3. Zwischen Bewährtem und Reformiertem: Die Verwirklichung politischer Präferenzen des deutschen Wahlbürgers auf Bundesebene mittels Wahlen und Wahlsystem18

4. Bewährtes ohne Mängel? Das Bundestagswahlsystem auf dem Prüfstand
a. Der Wähler als homo oeconomicus: Ein theoretischer Erklärungsansatz des rationalen Wählens nach Anthony Downs
b. Wählen entgegen dem Sinn der Demokratie? Verfälschte Präferenzartikulation durch strategisches Wahlverhalten.
c. Von der „Enge der Zweitstimme“ zu Reformvorschlägen auf dem Abstellgleis: Defizite des bundesdeutschen Wahlsystems und bisherige Versuche diese zu beseitigen

5. Genauere Wählerpräferenztransmission zur Korrektur eines defizitären Wahlsystems? Ein Vorschlag zur Modifikation des Wahlrechts auf Bundesebene
a. Die Idee: Verbesserte Erfassung von parteipolitischen Präferenzen mit Hilfe eines Systems des Kumulierens und Panaschierens von Zweitstimmen
b. Die Effekte: Theoretische Auswirkungen und „Mehr Demokratie“ durch eine Wahlrechtsreform?
c. Die Umsetzung: Von der Wählerpräferenz zum Parlamentsmandat

6. Zwischen Kongruenzen und Divergenzen: Empirische Analysen zu Einstellungen von Wählern und Parteien bezüglich des Vorschlags zur Bundestagswahlsystemreform.60
a. Der Wähler, Wahlen und Wahlrechtsreform: Von Defiziten des Wahlsystems auf Bundesebene zur Modifikation
b. Von Diskrepanzen und Übereinstimmung: Theorie und Empirie im Vergleich
c. Zwischen Machtpolitik und Demokratienorm: Die deutschen Parteien und ihre Einstellungen zu Wahlen, Wahlsystem und Wahlrechtsreform

7. Reform ohne Makel? Mögliche Probleme, Schwächen und Herausforderungen der vorgeschlagenen Wahlsystemmodifikation

8. Defizite oder ein „Mehr an Demokratie“? Zusammenfassung und Fazit
a. Von der Wählerpräferenz zu Herausforderungen einer möglichen Reform: Eine abschließende Zusammenfassung der Erkenntnisse
b. „Mehr Demokratie“ trotz Bedenken: Fazit

Literaturverzeichnis

Anlagen

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Funktionen von Wahlen im politischen Geschehen

Abbildung 2: Beispielhafte Verteilung des Nutzenstromes bei der Wahl

Abbildung 3: Beispielhafte Verteilung des Nutzenstromes bei der Wahl

Abbildung 4: Muster-Stimmzettel für Bundestagswahlen nach der vorgestellten Modifikation des Wahlsystems

Abbildung 5: Ermittelte durchschnittliche Zustimmungswerte der Wähler zu den Befunden 1 bis 9 auf einer Skala von 0 bis 4

Abbildung 6: Sonntagsfrage: Stimmenverteilung der Zweitstimmen nach aktuellem Wahlrecht

Abbildung 7: Sonntagsfrage: Stimmenverteilung der Zweitstimmen entsprechend der vorgeschlagenen Reform des Wahlsystems

Abbildung 8: Ermittelte durchschnittliche Zustimmungswerte der Wähler bezüglich der Befunde 16 bis 22 auf einer Skala von 0 bis

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Veränderungen der Zweitstimmenanteile für die jeweiligen Parteien bei dem Vergleich der Zweitstimmenverteilung nach aktuellem und reformiertem Wahlsystem

Tabelle 2: Mögliche Koalitionskonstellationen und die Veränderungen ihrer Zweitstimmenanteile bei einem Vergleich nach aktuellem und reformiertem Wahlsystem

Tabelle 3: Anteilswerte an Zustimmung zu den Grundpositionen der Parteien sowie Stimmenanteile nach aktuellem und reformiertem Wahlsystem

Anlagenverzeichnis

Anlage 1: Fragebogen für die empirische Stichprobenuntersuchung unter Studierenden der Sozialkunde an der TU Kaiserslautern

Anlage 2: Fragebogen zur empirischen Untersuchung bezüglich der Partei- bzw. Bundestagsabgeordnetenpositionen zu einer Wahlrechtsreform

1. Problematisierung

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ heißt es im deutschen Grundgesetz Artikel 20, Absatz 2. Dieser Grundsatz kann in einer modernen, liberalen westlichen Demokratie nur durch Wahlen umgesetzt werden, bei denen das Volk seine Repräsentanten selbst wählt. Ziel einer Demokratie muss also sein, die wahren Präferenzen der Bürger möglichst genau zu erfassen und diese in Politik im Interesse der Bürger umzusetzen. Dementsprechend sollte es auch die Bundesrepublik Deutschland (BRD) anstreben, bei Wahlen, insbesondere bei solchen auf Bundesebene zum deutschen Bundestag, den Wählerwillen im Parlament widerzuspiegeln.

Während sich viele wissenschaftliche Abhandlungen mit der konkreten Umsetzung von Wählerstimmen in Parlamentsmandate befassen, wird zumeist die Transformation von politischen Präferenzen in Wählerstimmen auf individueller Bürgerebene vernachlässigt. Ist ein Wähler zum Beispiel Anhänger der SPD und befürwortet ein rot-grünes Regierungsbündnis auf Bundesebene, so kann er entsprechend seiner Präferenz bei den Bundestagswahlen für die SPD votieren. Geht die SPD jedoch nach der Wahl eine Koalition mit der CDU/CSU ein, da es im Parlament nicht für eine rot-grüne Mehrheit gereicht hat, so hat der Wähler letztendlich durch seine Stimme eine Regierungskoalition unterstützt, die er unter Umständen als nicht wünschenswert erachtet hätte. Jedoch blieb ihm keine andere Möglichkeit, seine politischen Präferenzen mittels Zweitstimmenabgabe „genauer“ zum Ausdruck zu bringen. Dies ist jedoch nur ein Beispiel von vielen denkbaren, warum das deutsche Bundestagswahlrecht mittels einer Wahlrechtsreform „demokratischer“ gemacht werden sollte. Offensichtlich spielen bei bundesdeutschen Wahlen zunehmend strategische Überlegungen seitens der Wähler eine Rolle, so dass in der vorliegenden Arbeit ein Vorschlag erarbeitet wurde, wie das deutsche Bundestagswahlrecht reformiert werden kann, um es (noch) demokratischer zu machen. Ausgangspunkt sind hierbei normative Überlegungen, wonach es für eine Demokratie bedeutsam ist, wie die Bürger ihre politischen Interessen und Einstellungen in Wahlstimmen ausdrücken können, sowie wie diese Wahlstimmen verrechnet und in entsprechende Parlamentsmandate übersetzt werden. Damit das Volk regieren kann und politische Herrschaft so weit wie möglich legitim ist, sollte die Herrschaft alle politischen Interessen und Präferenzen entsprechend ihres gesellschaftlichen Einflusses bündeln und zum Wohle des Volkes verwirklichen. Doch es zeigen sich einige Mängel im deutschen Wahlsystem, die bereits auf der Ebene des Wählers zu Problemen der Äußerung der wahren Präferenzen führen, welche es im Rahmen dieser Arbeit zu erörtern und entsprechend zu minimieren gilt. Letzten Endes soll die Frage geklärt werden, ob durch die vorgeschlagene Reform des Bundeswahlrechts ein „Mehr an Demokratie“ in Deutschland möglich wäre.

Um folglich zunächst ganz allgemein den Zusammenhang und das Verhältnis von Wahlen und Demokratie zu verstehen, wird hierauf in einem ersten Schritt eingegangen (Kapitel 2). Hierbei soll zunächst vor allem eine normative Einordnung vorgenommen werden, wobei deutlich gemacht wird, wie demokratische Repräsentation zustande kommt und welche Bedeutung Wahlen im Vergleich zu anderen bürgerlichen Partizipationsmöglichkeiten haben. Zudem werden in diesem Zusammenhang auch Funktionen von Wahlen in demokratischen Systemen sowie einige grundsätzliche Differenzierungen von unterschiedlichen Wahlsystemen erläutert. Daran anschließend wird auf die eher technisch-institutionelle Rolle und den damit verbundenen Effekten von Wahlsystemen innerhalb eines politischen Systems eingegangen.

In einem zweiten Schritt werden in Kapitel 3 die zuvor erarbeiteten Punkte auf das politische System der Bundesrepublik Deutschland übertragen und es wird eine Einordnung in die verfassungsmäßigen Strukturen vorgenommen. Hierzu wird an dieser Stelle auch die historische Entwicklung des bundesdeutschen Wahlrechts dargestellt, bevor dann das Wahlrecht, wie es in der BRD heute Bestand hat, grob anhand der bedeutendsten Wahlrechtsgrundmerkmale verdeutlicht wird. Es wird zudem auch auf einige Probleme eingegangen, mit denen sich die deutsche Demokratie hinsichtlich des Wahlverhaltens heute konfrontiert sieht.

Anschließend wird in einem weiteren Schritt (Kapitel 4) daran anknüpfend auf spezielle Probleme von Wahlsystemen im Allgemeinen, und der BRD im Speziellen, eingegangen. Um Verzerrungseffekte der Präferenzen der Wahlbürger besser zu verstehen, wird dabei zunächst die ökonomische Theorie der Demokratie von Anthony Downs herangezogen, welche einen relativ guten Erklärungsansatz für rationales Wählerverhalten liefert, so dass unter anderem strategische Wahlhandlungen theoretisch begründet und verstanden werden können. Auch wird an dieser Stelle das bundesdeutsche Wahlsystem hinsichtlich der Anreize für strategisches Wählen, wie zum Beispiel das Stimmensplitting, erläutert, bevor auf die damit verbundenen Probleme und sich daraus ergebenden Defizite des Bundestagswahlrechts und somit möglicherweise der deutschen Demokratie eingegangen wird.

Daran anschließend wird in Kapitel 5 eine Idee der Reform des Wahlsystems erarbeitet und erläutert. Hierzu wird zunächst die Verbindung zu der Theorie von Downs hergestellt, bevor darauf aufbauend auf zu erwartende Auswirkungen und Effekte einer entsprechenden Wahlrechtsmodifikation eingegangen wird. Auch wird in diesem Zusammenhang eher praktisch orientiert die Umsetzung des Reformvorschlags thematisiert.

Um die zuvor umfassend erläuterte und theoretische begründete Idee der Wahlrechtsänderung auch empirisch zu untersuchen, wird diese in Kapitel 6 mit den Einstellungen und Ansichten der Wähler einerseits und der Politiker andererseits verknüpft. Hierbei wird jeweils auf einzelne Punkte der vorangehenden Kapitel eingegangen, so dass der Bezug zum eher theoretischen Teil bestehen bleibt.

In einem weiteren Schritt werden dann in Kapitel 7 mögliche Probleme, Schwierigkeiten und Herausforderungen für den vorgestellten Reformvorschlag identifiziert, welche sich sowohl aus theoretischen als auch aus empirischen Erkenntnissen ergeben, so dass anschließend im Schlussteil ein zusammenfassendes Fazit gezogen werden kann und die Frage nach „Mehr Demokratie“ durch eine entsprechende Modifikation des Wahlrechts auf Bundesebene in der BRD beantwortet werden soll.

2. Von der Herrschaft des Volkes zur Volksrepräsentation: Zur Bedeutung von Wahlen in der repräsentativen Demokratie

Zu Beginn dieser Arbeit werden zuallererst Wahlen in den Zusammenhang der Demokratie als politisches System eingeordnet. In einem weiteren Schritt wird der Begriff des Wahlsystems erläutert und ebenfalls in diesen Zusammenhang gestellt, so dass deutlich wird, welche Rolle Wahlen und Wahlsysteme in einem politischen System beziehungsweise in einer Demokratie spielen.

a. Wahlen als Grundpfeiler der modernen Demokratie

Die Bedeutung des Begriffs „Demokratie“ als Volksherrschaft (gr. „demos“ Volk, „kratia“ Herrschaft) ist weithin bekannt. An diese Formulierung schließt sich schnell die Frage an, wie denn das Volk herrschen soll und kann, so dass deutlich wird, „dass ‚Demokratie‘ ein relativ diffuser Begriff für die Organisation politischer Gemeinwesen ist, der einerseits auf recht eindeutigen Merkmalen aufbaut, jedoch sehr heterogene Gestaltungsmuster ermöglicht“.[1] Bereits Abraham Lincoln bezeichnet Demokratie als „government of the people, by the people, for the people”,[2] wobei auch an dieser Stelle die Frage aufkommt, wie dies in der praktischen Umsetzung eines politischen Systems aussehen kann, soll oder muss. Zu den Grundelementen dieser Staats- und Regierungsform gehört das Prinzip der Volkssouveränität, welches, aufgrund der Herrschaft des Volkes über sich selbst, ein System der Herrschafts- und Machtbegrenzung bereitstellt und zudem bürgerliche Partizipation zulässt.[3] Demzufolge sollten in einem demokratischen Staat die Bürger selbst politische Entscheidungen treffen und verantworten. Dies entspricht der Idee der direkten bzw. unmittelbaren Demokratie, wobei die Bürger selbst die Politik gestalten und über alle zur Entscheidung stehenden politischen Fragen abstimmen (können).

„Wenn auch die Form der direkten Demokratie in der Art des athenischen Staats in vielen Demokratietheorien weiterhin als Ideal gelten mag, so ist sie doch in der Gegenwart in der Praxis nicht mehr anzutreffen“.[4] Da es in modernen westlichen Demokratien aufgrund der Größe der Staaten, sowie der Vielfältigkeit der politischen Aufgaben nicht möglich ist, dass alle Bürger selbst unmittelbar politische Entscheidungen treffen, ist es notwendig, die Entscheidungsfindung von Sachfragen mit Hilfe eines Systems der Arbeitsteilung an Berufspolitiker abzugeben.[5] Zusätzlich hierzu kommt der Aspekt, dass die Natur des Menschen die Idee der direkten und unmittelbaren Demokratie, in der die Bürger selbst über sich herrschen, als eine Utopie erscheinen lässt. Die Probleme, mit denen sich Massendemokratien im heutigen Zeitalter konfrontiert sehen, werden zunehmend komplexer und die Zahl der zu treffenden Entscheidungen größer. Dass die Bürger alle politischen Entscheidungen selbst regeln, erfordert deren Bereitschaft, einen großen Teil ihrer Freizeit freiwillig der Auseinandersetzung mit öffentlichen Problemen zu widmen und zudem einen hohen technischen Aufwand, so dass diese Umsetzung als unrealistisch eingestuft werden kann.[6]

Wie soll es nun möglich sein, dass das Volk trotz der genannten Einschränkungen unter demokratischen Rahmenbedingungen regieren kann? In modernen Massendemokratien lautet die Antwort repräsentative Demokratie. Hierbei handelt es sich, im Gegensatz zur direkten bzw. unmittelbaren Demokratie, um eine Staatsform, in der ein Teil der Bürger als Repräsentanten für die Interessen und Präferenzen des Volkes zum Wohle der gesamten Gesellschaft eintritt. Diese Repräsentanten kommen jedoch nicht willkürlich zu ihrem Amt, sondern mittels Wahlen. Die Bürger können dabei selbst entscheiden, wer ihre Interessen vertreten soll und haben das Recht, Personen oder Parteien zu wählen, die mit der politischen Entscheidungsfindung betraut werden sollen.[7] Die Legitimität staatlichen Handelns ist dementsprechend an die Unterstützung des politischen Systems und der politischen Herrschaft durch die Bürgerschaft geknüpft, wobei die Wahl ein wesentliches Instrument hierfür darstellt.[8] Somit ist deutlich, dass Demokratie und Wahlen unweigerlich eng zusammen hängen. Über Wahlen kann der Bürger also an der Ausübung staatlicher Macht indirekt teilhaben und mitwirken. „Demokratie ist außer Herrschaft auf Zeit auch Herrschaft mit Zustimmung des Volkes. Das ist nicht zu verwechseln mit einer Herrschaft des Volkes. Herrschaft mit Zustimmung des Volkes – dahinter verbirgt sich der Gedanke der Repräsentation“.[9] Über die repräsentative Form der Demokratie ist die Möglichkeit gegeben, eine Verbindung herzustellen zwischen den Interessen und Präferenzen des Volkes mit den politischen Institutionen der Herrschaftsausübung, so dass die wesentlichen politischen Willensbildung- und Entscheidungsorgane mittels Wahlen zusammengesetzt werden. Nur durch Wahlen und ein System der Repräsentation ist es möglich, dass das Volk selbst, zumindest indirekt, mitbestimmt und die Staatsgewalt an den Willen der Staatsbürger geknüpft ist.

Da politische Entscheidungen in modernen Staaten in vielfacher Zahl und komplexer Art an stehen und damit das Volk an den Entscheidungen indirekt mitwirken kann, sind Wahlen immer mit der Vorstellung einer demokratischen Entscheidung verbunden. Zudem ist die Wahl auch die demokratische Methode der Bestallung von Personen in Vertretungsorgane oder Führungspositionen.[10] Sie bildet die Grundlage liberaler Demokratien, wobei für die breite Masse der Bürger Wahlen die wesentlichste und einzige Beteiligungsform am politischen Prozess darstellen, da sie vergleichsweise wenig Zeitaufwand und Vorbereitungen erfordern und nichtsdestotrotz die Basis der Legitimation für das Handeln der Volksvertreter in Parlamenten bilden.[11]

Anhand von Wahlen unterscheiden sich Demokratien von anderen Staatsformen. Sie übersetzen individuelle Wählerpräferenzen in kollektive Entscheidungen, welche ebendiese Präferenzen in gewisser Weise widerspiegeln. Die kollektiven Entscheidungen werden durch Volksvertreter getroffen, welche auf Zeit gewählt sind, um die Ausübung von Macht und Herrschaft zeitlich zu begrenzen. Denn „freie, in regelmäßigen Abständen stattfindende Wahlen schließlich zwingen die Regierenden dazu, gegenüber den Bürgern Rechenschaft abzulegen, denn die Fortsetzung einer Regierung hängt davon ab, inwiefern es den Regierenden gelingt, ihre Entscheidungen gegenüber den Bürgern zu rechtfertigen“.[12] Somit stellen demokratische Wahlen eine Technik dar, mittels welcher nicht nur Volksvertreter mit politischen Ämtern und Führungsaufgaben betraut werden, sondern auch politische Machtausübung begrenzt wird. Da Regierende in aller Regel wiedergewählt werden wollen, werden sie inhaltlich zu nachvollziehbarer Politik gezwungen. Zeitlich kann eine Regierungsmannschaft durch die Wähler nach einer gewissen Zeit durch eine andere ersetzt werden, wenn sie zu eben solcher Politik nicht in der Lage ist.[13] Die Wähler entscheiden mit mehrheitlichen Entscheidungen, ob das amtierende Führungspersonal bestätigt wird oder ob ein Regierungswechsel folgt, wenn erwünschte politische Handlungen ausgeblieben sind. „Representation is often considered a means to promoting legitimacy, however, when those who are subject to the norms representatives make first authorize those who represent them, and then hold them accountable for their choices and their actions”.[14]

Der Begriff Wahl an sich macht zudem bereits eine wichtige Funktion von Wahlen deutlich. Der Bürger, als Wähler, muss zwischen mindestens zwei Alternativen auswählen können. Demokratische Wahlen müssen dem Wähler die Möglichkeit garantieren, dass zwischen verschiedenen personellen und sachlichen Alternativen ausgewählt werden kann. Wahlen in (autoritären) Einparteienstaaten können demzufolge nicht als Wahlen im liberalen, demokratischen Sinne angesehen werden. Denn es macht einen großen Unterschied, „ob der Wähler zwischen mehreren Parteien auswählen und seine Entscheidung frei treffen kann, oder ob er seine Stimme nur einer einzigen Partei geben kann, da keine andere zur Kandidatur zugelassen ist“.[15] Diese Möglichkeit der Bürger indirekt selbst mittels in regelmäßigen Abständen abgehaltenen Wahlen über Personal- und Sachfragen mitzubestimmen, lässt vermuten, dass Wahlen vordergründig dazu dienen, die Unterstützung des Volkes für das System zu bewahren und somit für die Stabilität des demokratischen Systems zu sorgen.[16] Die Wähler bestätigen also mit Hilfe von Wahlen das System der Demokratie und können zudem über ihre Wahlentscheidungen verdeutlichen, wie die Ausgestaltung des demokratischen politischen Systems und die Umsetzung von Politikinhalten tendenziell aussehen sollen.

Mit Wahlen sind folglich auch immer politische Sachfragen über Inhalte verbunden. In den meisten Fällen werden in modernen Demokratien politische Parteien oder Kandidaten politischer Parteien gewählt, wobei mit der Wahl jeder Partei ein bestimmter politischer Inhalt verbunden ist. „Parties are carriers of specific policies. So once a government composition is settled the policy mix to be adopted as public policy will follow automatically”.[17] Die Wähler stützen ihre Wahlentscheidungen in aller Regel auf Parteiprogramme bzw. Wahlprogramme der Parteien und wählen für gewöhnlich die ihren Präferenzen am nächsten stehende Alternative aus.

Eine wichtige Grundlage für eine Demokratie nach westlichem Verständnis besteht außerdem in der Anerkennung, dass es in modernen Staaten eine Vielzahl verschiedener Interessen, Meinungen, Ansichten, Einstellungen, Ziele, Lebenslagen und sozialer Deutungsmuster gibt. Eine Demokratie zeichnet sich genau dadurch aus, dass sie diese Pluralität anerkennt und respektiert und im politischen Pluralismus mehrere konkurrierende Parteien um die Gunst der Wähler und um Macht wetteifern.[18]

Den Bürgern mit ihren unterschiedlichen individuellen Interessen muss jedoch auch die Möglichkeit gegeben werden, sich zu artikulieren, zu organisieren und für diese Interessen eintreten zu können. Wahlen sind in demokratischen Systemen freiheitliche Beteiligungsrechte, welche kontinuierlich rechtlich und faktisch gegeben sein müssen. Neben dem aktiven und passiven Wahlrecht sind für eine Demokratie allerdings auch Versammlungsfreiheit, das Demonstrationsrecht, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit, Meinungs- und Informationsfreiheit und das Petitionsrecht unverzichtbar.[19] Diese freiheitlichen Grundrechte müssen dem Bürger neben der Wahl garantiert werden, damit er die Möglichkeit hat, auch zwischen den Wahlen seine Meinung kundzutun. Hierzu kann sich der Bürger gemeinschaftlich organisieren und mit Gleichgesinnten durch Vereine, Verbände oder Bürgerinitiativen für seine Interessen öffentlich eintreten oder sich per Petition beim Parlament beschweren. Doch soll betont werden, dass Wahlen weiterhin für den allergrößten Teil der Bürger die einzige und wichtigste politische Partizipationsmöglichkeit darstellen.

Es wird deutlich, dass Wahlen in einer Demokratie eine existentielle Bedeutung zukommt und somit die Demokratie von heute nicht zu trennen ist von regelmäßig stattfindenden Wahlen. „Ohne Wahlen, ohne den offenen Wettbewerb gesellschaftlicher Kräfte und politischer Gruppen um die politische Macht, keine Demokratie“.[20]

Neben der bedeutsamen Rolle von Wahlen in demokratischen Systemen gibt es auch Ansätze in der Politikwissenschaft, welche sich primär unter funktionalistischen Gesichtspunkten, zumeist systemtheoretisch orientiert, mit bestimmten Funktionen von demokratischen Wahlen beschäftigen.[21] Die Grundidee, die durch Wahlen erfüllt werden soll, ist die Wahl von Repräsentanten für das gesamte Volk, wobei sich jede soziale Gruppierung am politischen Wettbewerb und Prozess beteiligen können muss. In repräsentativen Demokratien sind zudem Mehrheitsentscheidungen notwendig, welche von den Volksvertretern verhandelt und getroffen werden müssen. Weiterhin wird durch Wahlen Herrschaft erst legitimiert und auch kontrolliert, da die mit politischen Ämtern von den Bürgern vertrauten Personen legitimiert sind, im Namen der Wähler verbindliche Entscheidungen zu treffen, jedoch durch Wiederholung der Wahlen auch von der Opposition ersetzt werden können. Außerdem ermöglichen es Wahlen, dass Meinungen und Interessen der Bürger in den politischen Entscheidungsprozess integriert werden, da Wahlergebnisse die Willensartikulation der Bürger widerspiegeln. Entsprechend dem politischen Pluralismus sind in modernen Demokratien verschiedene Meinungen vorhanden und anerkannt, welche mittels Wahlen in das politische System integriert werden und ein politisch aktionsfähiger Gemeinwille entsteht.[22]

Es lassen sich weitere folgende Funktionen nennen, welche Wahlen in demokratischen Systemen erfüllen sollen:

- „Legitimierung des politischen Systems und der Regierung einer Partei oder Parteienkoalition
- Übertragung von Vertrauen an Personen oder Parteien
- Rekrutierung der politischen Elite
- Repräsentation von Meinungen und Interessen der Wahlbevölkerung
- Verbindung der politischen Institutionen mit den Präferenzen der Wählerschaft
- Mobilisierung der Wählerschaft für gesellschaftliche Werte, politische Ziele und Programme, parteipolitische Interessen
- Hebung des politischen Bewusstseins der Bevölkerung durch Verdeutlichung der politischen Probleme und Alternativen
- Kanalisierung politischer Konflikte in Verfahren zu ihrer friedlichen Beilegung
- Integration des gesellschaftlichen Pluralismus und Bildung einer politisch aktionsfähigen Gemeinwillens
- Herbeiführung einer Entscheidung über die Regierungsführung in Form der Bildung parlamentarischer Mehrheiten
- Einsetzung einer kontrollfähigen Opposition
- Bereithaltung des Machtwechsels“[23]

In Abbildung 1 werden Funktionen von Wahlen im politischen Geschehen verdeutlicht. Hierbei ist zu erkennen, dass mittels Wahlen in einem ersten Schritt politische Präferenzen der Wähler herausgebildet werden, welche dann in Wahlentscheidungen münden. Hierbei entsteht ein mehrheitlicher Volkswillen, der Personen und Parteien Macht auf Zeit zuweist, was auf einer nächsten Ebene zu entsprechendem politischem Handeln führt. Dieses politische Handeln wird durch die Wahlentscheidungen der Bürger legitimiert und die Repräsentanten sollten den Wahlergebnissen folgend die Meinungen und Interessen der Bürger in den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess integrieren. Jedoch verlangt die Legitimität politischen Handelns in einer Demokratie mehr als das Vertreten der Interessen aller. Es erfordert zudem, dass politische Interessen auf eine für die Demokratie förderlich Art und Weise geformt werden.[24] Die Rückbindung von politischen Amtsinhabern und Repräsentanten an die Wähler und ihre Wahlentscheidungen muss jedoch in einem demokratischen System durch verschiedene Mechanismen der Machtbegrenzung jederzeit gewahrt bleiben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Funktionen von Wahlen im politischen Geschehen, Quelle: in Anlehnung an Andersen, entnommen aus: Woyke, Wichard: Stichwort: Wahlen. Ein Ratgeber für Wähler, Wahlhelfer und Kandidaten (11. Aufl.), Wiesbaden 2005, S. 18

Um Wahlen, insbesondere Grundmerkmale von Wahlsystemen, grob zu klassifizieren, bietet sich eine Unterscheidung zwischen Wahlen an, die sich am Mehrheitsprinzip orientieren, und Wahlen, welche sich am Repräsentationsprinzip orientieren.

Soll es in einem demokratischen Regierungssystem in erster Linie darum gehen, eine aus Wahlentscheidungen abgeleitete Mehrheit mit Gesetzgebungskompetenzen zu betrauen, so entspricht dies der Zielsetzung des Mehrheitsprinzips, so dass im Parlament als Volksvertretungsorgan regierungsfähige Mehrheiten geschaffen werden.[25] Die Parlamentsmandate werden dabei in aller Regel so vergeben, dass jeweils derjenige Kandidat das Mandat erhält, der in seinem Wahlkreis die meiste Zahl an Stimmen auf sich vereinigen kann (Mehrheitswahlsystem). Dies geschieht im Regelfall zugunsten großer Parteien.

Im Gegensatz hierzu haben Wahlen, die sich primär am Repräsentationsprinzip orientieren, das Ziel, die Sitze im Parlament entsprechend dem Verhältnis der Wählerstimmen zu verteilen. Dies wird durch ein Verhältniswahlsystem erreicht, welches im Parlament ein getreues (partei-) politisches Abbild der Wählerschaft und gesellschaftlicher Kräfte anstrebt, wobei jede Wählerstimme den gleichen Erfolgswert hat und letztlich eine möglichst genaue Proportionalität von Stimmen und Mandaten entsteht.[26] Entsprechend dieser Grundvorstellung, der verhältnismäßigen Abbildung von Wählerstimmen im Parlament, können in Verhältniswahlsystemen auch kleinere Parteien Parlamentssitze erhalten. Im Prinzip bedeutet dies, dass eine Partei mit nur zwei Prozent der Wählerstimmen im Parlament ebenfalls mit zwei Prozent der Parlamentsmandate bedacht wird. Dies „zwingt im politischen Prozess eher zu Formen der konsensorientierten ‚Verhandlungsdemokratie‘“[27], um regierungsfähige Mehrheiten zu bilden. Der Hauptaspekt liegt hierbei also darin, dass jede Wählerstimme das gleiche Gewicht hat und keine Stimmen „verloren gehen“, so dass alle gesellschaftlichen Interessen gemäß ihrer Stärke in den politischen Prozess einfließen. Empirische Analysen bestätigen zudem, dass Verhältniswahlsysteme, in denen der Schwerpunkt auf Proportionalität von Stimmen und Mandaten liegt, mit einer höheren Wahlbeteiligung einhergehen als dies bei Mehrheitswahlsystemen der Fall ist. Hierfür spricht, dass der Wähler aufgrund der größeren Zahl an Parteien eine größere Auswahl hat und es ihm entsprechend leichter fällt, ein Angebot zu finden, dass seinen politischen Präferenzen entspricht. Weiterhin wird die Mandatsverteilung vergleichsweise schwach zugunsten großer Parteien verzerrt, wodurch die Wahl für den Bürger als fairer erscheint als unter einer Mehrheitsregel.[28] In der Realität ist es für Parlamente, die nach dem Verhältniswahlsystem gewählt werden, meistens der Fall, dass keine einzelne Partei die absolute Mehrheit der Parlamentssitze erlangen kann. Aufgrund dessen sind Mehrparteienregierungen vonnöten, welche durch Verhandlungen nach der Wahl entstehen.[29] Auf diese Aushandlungsprozesse und letztlich den Zusammenschluss von mehreren Parteien zu einer Parlamentsmehrheit hat der Wähler keine direkten Einflussmöglichkeiten, so dass eine neue Regierungsmehrheit nicht unbedingt den Wählervorstellungen entsprechen muss.

Außer den genannten in erster Linie normativen Merkmalen von Wahlsystemen, wird nun im Folgenden auf Wahlsysteme bezüglich deren Effekte und Bedeutung für die Ausgestaltung des politischen Systems eingegangen. Bisher wurde deutlich, dass Wahlen für die repräsentative Demokratie eine existenzielle Bedeutung haben und dementsprechend moderne Demokratie mit einer Herrschaft des Volkes erst möglich machen. Somit erfüllen Wahlen diverse Funktionen für demokratische Systeme, wobei das jeweilige Wahlsystem tendenziell immer mit einem bestimmten Schwerpunkt, entweder Mehrheitsprinzip oder Repräsentationsprinzip, versehen ist.

b. Übertragung von Präferenzen in politische Macht: Wahlsysteme und Wahlsystemeffekte

Wahlsysteme können einem engen Konzept zufolge folgendermaßen bezeichnet werden: Sie beinhalten „den Modus, nach welchem die Wähler ihre Partei- und/oder Kandidatenpräferenz in Stimmen ausdrücken und diese in Mandate übertragen werden“.[30] Also einerseits das Verfahren, mit welchem die Wähler ihre politischen Präferenzen in einem ersten Schritt in Wahlstimmen übersetzen können, und andererseits Regeln, nach welchen die Wählerstimmen über die Vergabe von Parlamentsmandaten und politischen Ämtern entscheiden. Beim Wahlrecht handelt es sich also immer auch um technisches Recht, wobei naturgemäß Zielkonflikte auftreten zwischen der Sicherung stabiler Mehrheiten im Parlament auf der einen Seite (Mehrheitswahlsysteme) und dem Wunsch nach einer getreuen Abbildung der Interessen Wählerschaft (Verhältniswahlsysteme) auf der anderen.[31]

Darüber hinaus kann es vorkommen, dass Wahlsysteme gewisse Verzerrungseffekte bei der Stimmenverrechnung mit sich bringen. So ist es möglich, dass unter bestimmten Umständen Minderheiten in der Wählerschaft mit Mehrheiten im Parlament und somit auch gesetzgeberische Kompetenzen belohnt werden, so dass diese Minderheiten der Wahlbürgerschaft erheblichen Einfluss auf Funktionslogik und Legitimität des politischen Systems haben.[32] Über Eigenschaften des Wahlsystems wird also auch die Qualität der Demokratie determiniert. Denn es ist sicherlich dem Grundgedanken der Demokratie entgegengesetzt, dass Mängel beim Wahlsystem Präferenzen der Gesamtgesellschaft verwässert und verzerrt in das politische System transformieren. Das Wahlsystem kann somit den Ausschlag dafür geben, welche Partei an die Regierungsmacht kommt und welche die Rolle der Opposition einnehmen muss, wobei schon äußerst geringfügige Variationen der Verfahren, welche individuelle Präferenzen in Kollektiventscheidungsregeln übersetzen sollen, höchst unterschiedliche Ergebnisse mit sich bringen können.[33]

Die Bedeutung von Wahlsystemen als institutioneller Faktor ist weithin umstritten in der Politikwissenschaft. Für manche ist das Heil der Demokratie abhängig vom Wahlsystem und nur durch entsprechende Reformen könnten die Dinge im politischen System zum Guten gewandt werden. Auf die Frage, ob das Wahlsystem nun wirklich wichtiger als andere institutionelle Faktoren ist, wie zum Beispiel das Regierungssystem, also das Verhältnis von Parlament und Regierung, oder soziopolitische Faktoren, wie die Gesellschaftsstruktur oder vorherrschende Konfliktregelungsmuster, gibt es (noch) keine einhellige Antwort.[34]

Für Sartori beispielsweise ist das Wahlsystem „a most essential part of the workings of political systems. Not only are electoral systems the most manipulative instrument of politics; they also shape the party system and affect the spectrum of representation”.[35] Auch Arendt Lijphart hob die herausragende Bedeutung von Wahlsystemen hervor, welche seiner Ansicht nach bedeutsame politische Effekte erzielen: „the electoral system is the most fundamental element of representative democracy“.[36] Es wurde vielfach betont, dass der Untergang der Weimarer Republik auf das Wahlsystem zurückzuführen sei. Diese Bedeutungszuweisung an das Wahlsystem kann jedoch als übertrieben betrachtet werden.

Es gibt auch Meinungen, die die Bedeutung von Wahlsystemen für die demokratische Qualität von etablierten politischen Systemen, als eher gering ansehen. Hier werden vielmehr andere Faktoren herangezogen, die das Gesamtsystem in höherem Maße beeinflussen, wie Entwicklungsstand und Struktur der Gesellschaft, die sozialen Konfliktlinien (cleavages), die politische Kultur, gesellschaftspolitische Machtverhältnisse, Parteien und ihre Verfassung, Mängel des Wahlprozesses (Manipulation) und korrupte Praktiken, welche den gesamten politischen Prozess durchziehen.[37] Eine Wahlsystemreform würde an den genannten Faktoren nichts ändern und dementsprechend kann das Wahlsystem auch nicht als alleinige Determinante für die Qualität einer Demokratie betrachtet werden. Es ist vielmehr ein Faktor unter vielen, welche das politische System eines Staates entscheidend prägen.

Nichtsdestotrotz gehen von Wahlsystemen ganz entscheidende Effekte aus, welche für das gesamte politische System von Bedeutung sind. Sie beeinflussen den Willen der Wähler einerseits und die Wahlergebnisse andererseits, wobei die Relevanz hierbei jedoch nicht gänzlich kontextunabhängig ist und monokausale Annahmen in die Irre führen. Es treten psychologische Effekte zum Vorschein, wenn der Wähler seine Stimme abgibt und mechanische Effekte bei der Übertragung der Wählerstimmen in Mandate. Der psychologische Effekt ist nicht von geringer Bedeutung, wenn auch schwer und kompliziert nachzuweisen.[38] Als Beispiel kann eine Sperrklausel genannt werden, welche in vielen Fällen dazu führt, dass kleine Parteien an der Hürde zu scheitern drohen und Wähler die Stimmabgabe für solche Parteien scheuen. Zu den wichtigsten mechanischen Wirkungen von Wahlsystemen zählen hingegen Verzerrungseffekte, die bei der mathematischen Verrechnung von Wählerstimmen in Sitzanteile im Parlament auftreten und die Proportionalität des Stimmen-Mandat-Verhältnisses beeinflussen.[39] Allerdings hat sich hierbei herausgestellt, dass ein und dasselbe Wahlsystem nicht zwangsweise immer zu derselben Proportionalität führt. Diese ist zusätzlich von der Anzahl der weiteren Parteien abhängig, also dem Parteiensystem, sowie von Veränderungen der Wählerpräferenzen im politischen System. „Wahlsysteme und Proportionalität bilden also keinen Zusammenhang, der sich von selbst versteht“.[40]

An dieser Stelle soll auch der Zusammenhang von Wahlsystemen und Parteiensystem angesprochen werden. Es herrscht allerdings in Wissenschaft und Politik keine Einigkeit darüber, wie groß die Wirkung von einem Wahlsystem auf das entsprechende Parteiensystem ist. Während Wissenschaftler lange davon ausgegangen sind, dass Wahlsysteme ganz maßgeblich dafür verantwortlich sind, wie viele Parteien in einem politischen System agieren, sind mittlerweile auch die gesellschaftlichen Bedingungen als komplexer Einflussfaktor stärker in den Vordergrund gerückt.[41] Wie auch bei der Bedeutung für die Demokratie und politische Systeme im Allgemeinen ist hierbei bisher kein eindeutiger Zusammenhang feststellbar gewesen und die Frage, ob es sich bei Wahlsystemen bezüglich des Parteiensystems um eine unabhängige oder eine abhängige Variable handelt, bleibt vorerst unbeantwortet. Das Wahlsystem wird „nicht mehr von vorneherein als der ausschlaggebende Faktor angesehen, sondern als eine unter mehreren potentiellen Einflussgrößen, deren Wirkung zudem nicht kontextunabhängig ist“.[42]

Bevor die Stimmen der Wähler überhaupt verrechnet werden können, muss in jedem Wahlsystem das Stimmgebungsverfahren regeln, auf welche Art und Weise es dem Wahlbürger ermöglicht wird, seine politischen Präferenzen in Voten auszudrücken. Schoen unterscheidet hierbei Verfahren, bei denen der Wähler eine Stimme für einen einzelnen Bewerber oder eine Parteiliste abgeben kann, und Verfahren, bei denen eine Mehrstimmgebung möglich ist. Mehrstimmgebungssysteme lassen sich zudem danach differenzieren, ob der Wähler so vielen Kandidaten seine Stimmen geben darf, wie er will oder ob die Stimmgebung beschränkt ist, d.h. er weniger Voten abgeben darf, als Mandate verteilt werden.[43] Hierbei gibt es bei einigen Stimmgebungsverfahren die Möglichkeit, einen Kandidaten mit mehr als nur einer Stimme zu unterstützen (Kumulieren). Auch das Verteilen von Stimmen an Kandidaten über Parteigrenzen hinweg (Panaschieren) ist in diesem Zusammenhang meist möglich.

Es ist zwar deutlich geworden, dass Wahlsysteme eine bedeutsame Einflussgröße für jedes politische System darstellen und leichte Veränderungen hieran große politische, repräsentative und demokratierelevante Auswirkungen haben können. Jedoch ist bisher nicht geklärt, wie groß Bedeutung, Einfluss und Wirkung von Wahlsystemen für politische Systeme allgemein wirklich sind. Klar ist, dass von Wahlsystemen eine Vielzahl an Wirkmechanismen ausgeht und Zusammenhänge mit Parteien- und politischem System bestehen, diese aber nicht als monokausal zu klassifizieren sind. Wahlsystemfragen sind zudem auch Machtfragen. „Und folglich bewerten soziale Kräfte bzw. politische Gruppen Wahlsysteme danach, ob sie durch diese begünstigt oder benachteiligt werden. Eine strukturell kleine Partei (…) wird die Auswirkungen von Wahlsystemen anders beurteilen als eine große (Volks-) Partei, die tendenziell die parlamentarische Mehrheit erreichen kann. Die kleine Partei wird den Maßstab einer ‚gerechten Repräsentation‘ hochhalten (und das Kriterium der Gerechtigkeit für ihr Anliegen beanspruchen), die große Partei wahrscheinlich den der Regierungsstabilität durch parteiliche Mehrheitsbildung.“[44]

In einem ersten Schritt wurden bisher Volk, Wahlen und Wahlsysteme, politische Systeme und die Bedeutung der Demokratie miteinander verknüpft. Die existentiell wichtige Bedeutung der Wahlen für eine Demokratie sowohl deren Funktion für das politische System wurden ebenso erläutert, wie auch die Effekte die von der jeweiligen Ausgestaltung des Wahlsystems auf das politische System ausgehen. Hierbei musste allerdings festgestellt werden, dass Wahlsysteme zwar einen unumstritten wichtigen institutionellen Faktor darstellen, jedoch von ihnen ausgehende Wirkmechanismen beziehungsweise deren Wirkungsrichtungen bisher nicht vollständig geklärt werden konnten.

Dennoch scheint eine weitere Beschäftigung mit dieser Thematik aufgrund der Untrennbarkeit von Demokratien und Wahlen sinnvoll, da Volksherrschaft in der repräsentativen Demokratie nur mit Hilfe von Wahlen und folglich auch entsprechenden Wahlsystemen, gewährleistet werden kann.

3. Zwischen Bewährtem und Reformiertem: Die Verwirklichung politischer Präferenzen des deutschen Wahlbürgers auf Bundesebene mittels Wahlen und Wahlsystem

Im Folgenden sollen die zuvor dargestellten Erkenntnisse bezüglich Wahlen in Demokratien auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen sowie in das bundesdeutsche politische System und seine Verfassungsstrukturen eingeordnet werden. Hierbei werden insbesondere die Entwicklung des Wahlsystems auf Bundesebene kurz skizziert, Grundmerkmale und prinzipielle Funktionsweisen des deutschen Wahlsystems erläutert sowie Tendenzen im Wahlverhalten der deutschen Bürger thematisiert. Dies soll dazu dienen Hintergründe und Voraussetzungen des heutigen deutschen Wahlsystems verstehen und einordnen zu können.

Wie bereits zuvor ausgeführt, gehören Wahlen zu den wichtigsten Elementen moderner demokratischer Staaten. Dementsprechend zählt das Wahlrecht zu den politischen Grundrechten, welche auch in der BRD verankert sind. „Das Recht zu wählen ist eines der wichtigsten verfassungsmäßigen Rechte des Bürgers/der Bürgerin und – neben Abstimmungen – seine/ihre einzige Möglichkeit, unmittelbar am politischen Prozess teilzunehmen“.[45] In Deutschland werden Wahlen auf unterschiedlichen Ebenen durchgeführt, um Volksvertreter und Körperschaften zu wählen. Angefangen bei lokalen und regionalen Kommunalwahlen, über Landes- und Bundeswahlen bis zu Europawahlen, hat der deutsche Bürger die Möglichkeit über die Besetzung von Repräsentativorganen mitzuentscheiden und zudem immer auch „gleichzeitig eine Sachentscheidung über politische Grundpositionen und Programme von Parteien und Wählervereinigungen“[46] zu treffen, welche im Normalfall seinen politischen Präferenzen entspricht. Auf der einen Seite stehen also die Wähler, welche ihre politischen Vorstellungen mittels Wahlen zum Ausdruck bringen können, auf der anderen Seite stehen meist die Parteien, welche die vielen verschiedenen politischen Vorstellungen aggregieren und im Prozess der politischen Auseinandersetzung zur Geltung bringen.

Es wurde bereits in Kapitel 2 dargelegt, dass es die Grundvorstellung einer modernen Demokratie ist, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht, was in Massendemokratien der heutigen Zeit nur durch repräsentative Elemente möglich ist. Auch in der BRD ist dieser Grundsatz verfassungsmäßig verankert. In Artikel 20,2 GG heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Menzenbach/Von der Hude führen hierzu weiter aus: „Parlamentswahlen sind als Ausdruck des Demokratieprinzips (…) und der Volkssouveränität (…) demokratische Grundakte des Staatsvolkes der Bundesrepublik Deutschland. Die politische Repräsentation des Volkes in Parlamenten hängt dabei ganz wesentlich davon ab, wie das Wahlsystem ausgestaltet ist“.[47]

Dem deutschen Bürger stehen allerdings neben den verfassungsmäßig an dieser Stelle erwähnten Partizipationsmöglichkeiten weitere Formen der Beteiligung am politischen Entscheidungsprozess zur Verfügung. Er kann seine Meinung auch durch die Mitgliedschaft und das Mitwirken in einer Partei, einem Interessenverband oder einer Bürgerinitiative sowie durch individuelle Einwirkung auf den Gesetzgeber (z.B. Petition) öffentlich kundtun, wobei das Recht an Wahlen teilzunehmen auch in der BRD das wichtigste darstellt.[48]

Bei den Beratungen des Parlamentarischen Rates zur Ausgestaltung des Wahlrechts auf Bundesebene 1948/1949 fiel keine Entscheidung darüber, welches Wahlsystem in Deutschland verankert werden sollte. Die Mitglieder des Rates entschieden sich damals lediglich für die Aufnahme des Artikels 38 in das Grundgesetz, welcher die Wahlrechtsgrundsätze der Bundesrepublik regelt: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ (Artikel 38,1 GG). Der Gesetzgeber legte vor allem großen Wert auf den Gleichheitsgrundsatz, welchem zufolge jeder Bürger die gleiche Zahl an Stimmen hat und jede Stimme den gleichen Erfolgswert, also den gleichen Einfluss für die Verteilung von Parlamentssitzen hat.[49]

CDU und CSU konnten sich bei den Beratungen über das Bundestagswahlrecht mit ihrem Vorhaben, ein relatives Mehrheitswahlrecht einzuführen, nicht durchsetzen. Die SPD und auch die kleineren Parteien wehrten sich dagegen, da ihnen durch ein solches Wahlsystem Nachteile drohten. Wie in Kapitel 2 bereits dargestellt, entspricht es der Zielvorstellung von Mehrheitswahlsystemen, im Parlament regierungsfähige Mehrheiten zu schaffen, wobei in aller Regel die großen Parteien von einem solchen Wahlsystem profitieren. Infolgedessen überließ der Parlamentarische Rat die Entscheidung über das Wahlrecht dem künftigen Gesetzgeber und verzichtete somit darauf, ein Wahlsystem mit Verfassungsrang im Grundgesetz zu verankern.[50] Die Ausgestaltung der künftigen Bundestagswahlen sollte mit einem einfachen Bundesgesetz geregelt werden, so dass für die ersten Wahlen der Bundesrepublik im Jahr 1949 nur ein vorrübergehendes Wahlrecht zum Einsatz kam. Die Wähler hatten nur eine einzige Stimme, mit welcher nicht nur der Direktkandidat des Wahlkreises gewählt wurde, sondern gleichzeitig auch die Landesliste seiner Partei. Auch wurde damals vom Parlamentarischen Rat eine Sperrklausel von 5% beschlossen, wobei diese lediglich in einem Bundesland überschritten werden musste, um ins Parlament einzuziehen. Hiermit sollte die destabilisierende Wirkung von kleinen Splitterparteien verhindert werden. Zudem war bei den Wahlen 1949 der Gewinn von nur einem Direktmandat erforderlich, um die Sperrklausel zu umgehen und ebenfalls ins Parlament einzuziehen. Im Jahr 1953 wurde dann im Rahmen einer Wahlrechtsreform das Wahlrecht modifiziert und die „Fünfprozenthürde“ verschärft, in dem eine Partei fortan im gesamten Bundesgebiet mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten musste, um in den deutschen Bundestag einzuziehen. Die Anzahl der nötigen Direktmandate wurde 1956 von eins auf drei erhöht.[51] Um eine sich bei den ersten Bundestagswahlen abzeichnende Zersplitterung des Parteiensystems zu verhindern, wurden also die Hürden für den Einzug ins Parlament für kleinere Parteien höher gesetzt. „Das Bundeswahlgesetz von 1956 wurde erstmals auf die Bundestagswahl von 1957 angewendet und gilt seither im Wesentlichen unverändert“.[52]

In den 1960er Jahren meldeten sich zunehmend Kritiker zu Wort, die der Ansicht waren, das deutsche Regierungssystem befinde sich in einer Strukturkrise, da aufgrund des in zu geringem Maße mehrheitsbildenden Systems, keine echten Machtwechsel möglich und deshalb eine institutionelle Reform nötig sei. So machte es sich die erste Große Koalition 1966 zum Ziel, eine Wahlrechtsreform anzustreben. „Von der relativen Mehrheitswahl über das Grabenwahlsystem bis hin zur Wahl in Dreier- oder Viererwahlkreisen wurden dabei alle möglichen Varianten durchgespielt“.[53] Es wurde sogar ein Beirat für die Wahlrechtsreform hierzu einberufen und dieser empfahl 1968 die Einführung der relativen Mehrheitswahl, wobei sich augenscheinlich sowohl CDU/CSU als auch SPD Wahlerfolge erhofften. Unter anderem konnten der Aufschrei der oppositionellen FDP, welche von einem Mittel sprach, sich der kleinen Parteien entledigen zu wollen, sowie neue wissenschaftliche Erkenntnisse die Wahlrechtsreform verhindern.[54] Nachdem die sozialliberale Koalition 1969 als Sieger aus den Wahlen zum deutschen Bundestag hervorging, wurde den Verfechtern alternierender Regierungen das wesentlichste Argument genommen, wobei zusätzlich die Fähigkeit von Regierungswechseln im Jahr 1982 erneut bestätigt wurde.[55]

Dementsprechend verlor in den Folgejahren die Debatte über eine grundsätzliche Wahlsystemreform deutlich an Fahrt. Jedoch wurde immer mehr deutlich, dass das bis dato angewandte Verrechnungsverfahren nach d‘Hondt, mit Hilfe dessen die Stimmen der Wähler konkret in Parlamentssitze verrechnet werden, tendenziell größere Parteien begünstigt und kleinere benachteiligt. Deshalb entschied man sich im Jahr 1985, das Verrechnungsverfahren nach d’Hondt durch das Verrechnungsverfahren nach Hare/Niemeyer zu ersetzen. Dabei wird gemeinhin davon ausgegangen, dass dieses tendenziell für eine gerechtere proportionale Verteilung der Sitze sorgt und eben auch den kleinen Parteien zu ihrem Recht verhilft.[56] 2009 wurde die letzte Änderung des Stimmenverrechnungsverfahrens vorgenommen. Hierbei entschied sich der Gesetzgeber für das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers, das weder große noch kleine Parteien tendenziell bevorzugt und sich in den meisten Fällen eine identische Verteilung zum Verfahren Hare/Niemeyer ergibt.[57]

Für das Bundestagswahlrecht von heute können im Allgemeinen drei kennzeichnende Elemente festgehalten werden. Erstens ist das Wahlrecht in eine Erst- und eine Zweitstimme aufgeteilt, wobei der Wahlbürger mit seiner Erststimme für einen Wahlkreiskandidaten stimmt und mit seiner Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Zweitens gilt seit 1953 eine Sperrklausel von 5 % des Zweitstimmenanteils, die eine Partei bundesweit mindestens erreichen muss, um ins Parlament einzuziehen. Und drittens, kann die „Fünfprozenthürde“ lediglich durch die Grundmandatsregel umgangen werden, welche besagt, dass eine Partei mit mindestens drei errungenen Direktmandaten entsprechend ihres Zweitstimmenanteils ins Parlament einziehen darf, auch wenn sie die eigentlich notwendige 5%-Sperrklausel nicht übersprungen hat.[58] Die Sperrklausel könnte theoretisch von der regierenden Parlamentsmehrheit jederzeit geändert werden. Größere Parteien haben somit die Möglichkeit, die Sperrklausel per einfaches Gesetz zu erhöhen und somit den Einzug von kleineren Parteien in den Bundestag zu erschweren. Praktisch jedoch ist dies schwer denkbar, da sie sich dem Vorwurf aussetzen würden, aus machtpolitischen Gründen den Versuch zu starten, sich kleineren Parteien zu entledigen.

In der Bundesrepublik existiert ein Mehrebenenwahlsystem, da sowohl auf einer ersten lokalen Ebene Mandate vergeben werden, als auch auf einer zweiten nationalen Ebene. Das System der Erststimmenabgabe führt naturgemäß dazu, dass diejenigen Wählerstimmen verloren gehen, welche für einen unterlegenen Kandidaten abgegeben wurden, da es sich jeweils um eine Wahlkreisgröße von eins handelt. Weil sich aber die Sitzverteilung im Bundestag in erster Linie auf Grundlage der Stimmen für die Landeslisten, also der Zweitstimmen, ergibt, ist das Ergebnis weitaus proportionaler als es aufgrund der Sitzverteilung für die Erststimmen wäre. Dies ist auf die verhältnismäßig große Wahlkreisgröße zurückzuführen.[59] Das deutsche Bundestagswahlrecht wird auch als personalisierte Verhältniswahl bezeichnet. Indem primär die Zweitstimme über die Sitzverteilung im Parlament entscheidet, ist sie als die wichtigere Stimme anzusehen. „Dieses System ist trotz geringfügiger möglicher Verzerrungen noch den Verhältniswahlsystemen zuzurechnen, weil insgesamt die Proportionalität der Sitzzuteilung weitgehend gewahrt bleibt (mit der Ausnahme der Sperrklausel und von Überhangmandaten)“.[60] Demzufolge hat man sich bei der Gründung der BRD für den Vorzug des Repräsentationsprinzips vor dem Mehrheitsprinzip entschieden.

Da der deutsche Bürger bei den Bundestagswahlen zwei Stimmen abgeben kann, besteht folglich die Möglichkeit die Stimmen zu splitten, d.h. die Partei des Wahlkreiskandidaten bei der Erststimmenabgabe entspricht nicht der Partei, die mit der Zweitstimme gewählt wird. Grundsätzlich bietet ein Wahlsystem, bei welchem zwei Stimmen abgegeben werden können, schon eine bessere Auswahl- und Mitentscheidungsmöglichkeit, als bei einem Wahlsystem mit nur einer Stimme. Durch die Möglichkeit des Splittings erhält der Wähler die Chance, bei Bundestagswahlen koalitionspolitische, wahltaktische und persönlichkeitsbezogene Aspekte zum Ausdruck zu bringen.[61] Die Einfluss der Wahlen zum deutschen Bundestag ist insofern von noch größerer Bedeutung, da wir es mit einem parlamentarischen Regierungssystem zu tun haben, in welchem die Regierung aus dem Parlament hervorgeht. Dementsprechend sind Bundestagswahlen nicht nur Wahlen der Legislative sondern indirekt auch der Exekutive.

Ein weiteres grundlegendes Merkmal des bundesdeutschen Wahlsystems sind die so genannten Überhangmandate. Überhangmandate entstehen immer dann, wenn es einer Partei gelingt, in einem Bundesland mehr Direktmandate zu erringen, als der Partei Sitze entsprechend dem Zweitstimmenanteil zustehen würden. Bei den Wahlen zum deutschen Bundestag erhalten somit die profitierenden Parteien zusätzliche Parlamentssitze, so dass die Anzahl der Sitze im Parlament dementsprechend um die Anzahl der Überhangmandate erhöht wird. Den anderen Parteien wird jedoch kein Ausgleich zur Wiederherstellung der Proportionalität gewährt. Auf Landesebene hingegen existieren Wahlsysteme, bei denen es sogenannte „Ausgleichsmandate“ gibt.[62] Überhangmandate kommen vor allem den großen Parteien zugute, da sie tendenziell mehr Wahlkreise mittels Erststimmenwahl gewinnen, als die kleineren Parteien.

Dieses Wahlsystemkennzeichen beeinflusst die proportionale Sitzverteilung im Parlament, welche sich auf Grundlage des Verhältniswahlsystems aus der Verteilung der Zweitstimmen ergeben sollte. Das Bundesverfassungsgericht hat bei Bundestagswahlen im Zusammenhang mit Überhangmandaten im Juli 2008 einen Verstoß gegen das Grundgesetz feststellen können, der über die Verzerrung der Stimmen-Mandate-Relation hinausgeht. Hierbei handelt es sich um das so genannte Phänomen des negativen Stimmgewichts, welches als demokratisches Defizit im bundesdeutschen Wahlsystem angesehen werden kann, da es möglich ist, „dass eine für eine Partei abgegebene (Zweit-) Stimme unter bestimmten Umständen dieser Partei nicht nützen, sondern sogar schaden kann (…). Dies verletzt nach Feststellung des Gerichts die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl“.[63] Ohne an dieser Stelle genauer auf den Mechanismus des Missstandes eingehen zu wollen, sei darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber bisher zu keiner Lösung für das Problem gekommen ist, obwohl das Verfassungsgericht eine verfassungsgemäße Änderung bis zum 30.06.2011 vorgegeben hatte. „Jedenfalls weiß bislang niemand genau, wie dieser Effekt im Ansatz beseitigt werden kann, ohne das im Kern bewährte Wahlrecht komplett zu ändern oder neue Regelungen zu finden, die womöglich ebenso angreifbar sind wie die alten.“[64] Dies verdeutlicht, dass eine Reform des Wahlrechts ohnehin ansteht und die gesetzte Frist die beteiligten Institutionen und somit auch den deutschen Rechtsstaat unter Druck setzt.

Ein Blick auf die Wähler, ihr Wahlverhalten und Verhältnis zum politischen System zeigt, dass die Anzahl der Nichtwähler in den letzten zwei Jahrzehnten deutlich zugenommen hat. Dies betrifft nicht nur Bundestags- sondern auch Landtagswahlen, wobei die Wahlbeteiligungen auf Bundesebene allgemein noch am höchsten sind. Die Wahlenthaltung kann „in zunehmendem Maße als das Ergebnis einer bewussten Entscheidung von politisch informierten Bürgerinnen und Bürgern“[65] angesehen werden. Hierbei bringen diese ihren Unmut und ihre Unzufriedenheit über Politik, Personal und/oder das politische System zum Ausdruck, wobei dies dem Grundgedanken der repräsentativen Demokratie, in welcher die Bürger durch Volksvertreter indirekt selbst regieren, zuwiderläuft. Nicht artikulierte Präferenzen können naturgemäß im politischen Entscheidungsprozess keine Berücksichtigung finden. Auch die wachsende Parteiverdrossenheit, die seit Beginn der 1990er Jahre festzustellen ist, hat zum Zuwachs der Nichtwähler beigetragen.[66] Das gesunkene Vertrauen in und Interesse an politischen Parteien geht mit kontinuierlich sinkender Wahlbeteiligung einher, so dass heute ca. „jeder Fünfte der Wahlberechtigten sein urdemokratisches Recht nicht in Anspruch nimmt“[67] und Wahlen fernbleibt. Die Gründe hierfür können vielfältiger Art sein. Jedoch muss man sich bewusst sein, dass eine Demokratie, in der die Möglichkeit der Wahlteilnahme immer weniger genutzt wird, mehr und mehr zur „kratia“ (Herrschaft) ohne „demos“ (Volk) wird und somit eine mangelnde Grundlage für legitime, beschränkte Herrschaft entstehen kann. Dies ist jedoch kein Problem, das auf die Bundesrepublik alleine zutrifft. Viele westliche Demokratien haben zunehmend mit mangelnder Wahlbeteiligung und folglich sinkender Legitimation zu kämpfen.

Hierzulande haben wir es nicht nur mit einer höheren Zahl an Nichtwählern zu tun, sondern es nimmt außerdem der Anteil an Wechselwählern deutlich zu, wobei er bei Bundestagswahlen auf 15-20 % veranschlagt wird. Unter Wechselwählern werden jene Wähler verstanden, die bei zwei aufeinander folgenden Wahlen jeweils für verschiedene Parteien stimmen, wobei die Ursachen hierfür unter anderem in Einflussfaktoren wie das soziale Umfeld sowie das wachsende Gewicht von politischen Sach- und Personalfragen gesehen werden.[68] Demzufolge nimmt also der Anteil der Stammwähler in der deutschen Bevölkerung kontinuierlich ab und der Wahlbürger ist zunehmend weniger fest an eine politische Partei gebunden, wählt flexibler oder bleibt gar der Wahl fern. „Die Wähler sind wählerischer geworden: Immer weniger Wähler sind parteipolitisch gebunden, wechseln immer schneller ihre Parteipräferenz und vollziehen politische Wechsel in immer kürzeren Abständen, sodass sich ‚erdrutschartige‘ Siege bzw. Niederlagen bei Wahlen seit den 1990er Jahren in einer Intensität häufen, wie sie zuletzt in den 1950er Jahren messbar waren“.[69]

Es wurde deutlich, dass Wahlen, insbesondere Bundestagswahlen, auch in der Bundesrepublik Deutschland eine immens wichtige Rolle bei der Verwirklichung der repräsentativen Demokratie spielen. Eine moderne Demokratie, wie die deutsche, kann ohne Wahlen nicht existieren. Auch hierzulande stellt der Wahlakt das wichtigste Instrument der politischen Meinungsäußerung für die Bürger dar, so dass schon bei der Gründung der Bundesrepublik 1949 im Grundgesetz die wichtigsten Wahlrechtsgrundsätze manifestiert wurden. Wohingegen die genaue Ausgestaltung des deutschen Wahlsystems einem einfachen Bundesgesetz vorenthalten ist, welches sich jedoch in seinen Grundzügen seit Bestehen der BRD bewährt hat. Lediglich zu Beginn erfuhr es einige Änderungen, ist jedoch niemals grundlegend reformiert worden. Auch wenn sich manche umstrittene Nebeneffekte ergeben haben (z.B. Überhangmandate, negatives Stimmgewicht), so kann letztlich festgehalten werden, dass sich das bundesdeutsche Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl über Jahrzehnte erfolgreich bewährt hat. Nichtdestrotz hat auch die deutsche Demokratie mit einem wachsenden Anteil an Nichtwählern und steigender Parteiverdrossenheit zu kämpfen. Hieran knüpft die Frage an, ob nicht auch das deutsche Wahlsystem, was sich, wie bereits erwähnt, im Großen und Ganzen bewährt hat, Mängel aufweist, die es aus demokratietheoretischen Gesichtspunkten auszubessern gilt. Aus diesem Grund wird im anschließenden Kapitel näher auf derartige Probleme und Defizite des Wahlsystems auf Bundesebene und damit zusammenhängend des politischen Systems als Ganzes eingegangen.

4. Bewährtes ohne Mängel? Das Bundestagswahlsystem auf dem Prüfstand

Nachdem zuvor die Rolle von Wahlen in der Demokratien allgemein und in der BRD im Speziellen, die Entwicklung des deutschen Wahlsystems auf Bundeseben sowie einige wichtige Grundmerkmale des deutschen Wahlrechts thematisiert wurden, werden nun im folgenden Abschnitt Probleme bei der Übermittlung von Präferenzen der Bürger in Politikinhalte im aktuellen Wahlsystem identifiziert. Hierzu wird in einem ersten Schritt die ökonomische Theorie von Anthony Downs herangezogen, um individuelles Wählerverhalten zu erklären und anschließend auf bestimmte Merkmale der Stimmabgabe, wie taktisches bzw. strategisches Wählen, einzugehen. In einem weiteren Schritt werden daran anschließend weitere Defizite und Probleme des deutschen politischen (Wahl-) Systems herausgestellt.

a. Der Wähler als homo oeconomicus: Ein theoretischer Erklärungsansatz des rationalen Wählens nach Anthony Downs

Mit Hilfe der ökonomischen Theorie der Demokratie von Downs aus dem Jahr 1957, welche als Grundlage des Rational-Choice-Ansatzes in der Wahlforschung angesehen wird, lassen sich individuelle Entscheidungskalküle gut analysieren und erklären. Die persönliche Wahlentscheidung des Bürgers ist demzufolge in erster Linie durch den maximal für ihn selbst zu erzielenden politischen Nutzen bestimmt.[70] Auf der anderen Seite richten ebenso die politischen Parteien ihr Tun auf eine Maximierung der Wählerstimmen aus, da alle politischen Ämter nur durch Wahlen erlangt werden können und Parteien nur so an politische Macht kommen. Parteiprogramme dienen demzufolge primär als Mittel zum Zweck; um den Anteil der Wählerstimmen zu erhöhen.

Beim Betrachten der unterschiedlichen Parteiangebote, inklusive der jeweiligen politischen Wahlprogramme, wägt der Wähler ab, welche Vorteile er durch das Wählen der einzelnen Angebote erlangen würde. Downs geht davon aus, „dass Wähler ihre Stimme abgeben, um der Partei zum Wahlsieg zu verhelfen, von der sie sich die größten persönlichen Vorteile versprechen, und dass Parteien um die Wählerstimmen konkurrieren“.[71] Letztlich entscheidet sich der Wähler mittels eines Nutzendifferentials, anhand dessen er die einzelnen Wahlmöglichkeiten entsprechend seiner politischen Präferenzen dem individuellen Nutzen nach ordnet. Ausgangspunkt ist jedoch die Annahme, dass ein rationaler Bürger vollständige und kostenlose Information erhält, so dass er die konkurrierenden Parteien durch einen Vergleich des individuellen Nutzenstromes untersuchen und einordnen kann.

In einem Mehrparteiensystem, wie es in der BRD gegeben ist, bezieht der Wähler auch die Wahlabsichten anderer in seine Wahlentscheidung mit ein. Hierbei schätzt er die politischen Präferenzen, die andere Wähler in seinen Augen haben, so dass strategische Wahlentscheidungen resultieren (siehe hierzu Abschnitt b dieses Kapitels).[72] Die in Abbildung 2 beispielhaft dargestellte Verteilung des Nutzens, den der Wähler aufgrund seiner politischen Präferenzen und einer entsprechenden Wahlentscheidung jeweils erwartet, würde bei dem Wähler zu folgender Anordnung des Nutzens bei der Stimmabgabe für die einzelnen Parteien führen: Nutzen Partei A > Nutzen Partei B > Nutzen Partei C > Nutzen Partei D > gegebenenfalls weitere Parteien, von denen sich der Wähler jedoch keinerlei Nutzen verspricht. Auf diesem Nutzenvergleich baut der Wähler seine Wahlentscheidung auf, wobei, wie bereits erwähnt, auch erwartete Präferenzen der anderen Wähler eine Rolle spielen können.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Beispielhafte Verteilung des Nutzenstromes bei der Wahl; eigene Darstellung

Für das politische System der BRD ist es außerdem kennzeichnend, dass keine Partei die absolute Mehrheit bei Bundestagswahlen erlangt, so dass in aller Regel Regierungskoalitionen gebildet werden (müssen). Diese setzen sich aus mindestens zwei Parlamentsfraktionen zusammen, welche dann trotz fehlender Mehrheit für die einzelnen Parteien bzw. Fraktion, gemeinsam eine Parlamentsmehrheit stellen und an Regierungsmacht gelangen können, die auf der Zustimmung der Mehrheit der Wähler und somit der Regierten beruht. Demzufolge unterstützt der Wähler einer der Koalitionsparteien nicht die Politik einer einzelnen Partei, sondern gezwungenermaßen die ganze Koalition, der die gewählte Partei beitritt.[73]

Wie bereits in Kapitel 3 erwähnt, hat das politische System der BRD mit sinkenden Wahlbeteiligungen zu kämpfen. Der Rational-Choice-Ansatz kann das Fernbleiben von Wahlen durchaus begründen, indem rationale Bürger, für die sogar die beste der zur Verfügung stehenden Alternativen zu schlecht ist, um ihrer Minimalforderung für eine Wahlteilnahme zu genügen, sich entfremdet fühlen und der Wahl entsprechend fern bleiben.[74]

Auch wenn bei Downs Theorie der rationale Bürger eine Grundannahme darstellt, so gesteht auch dieser Ansatz, dass eine Gesellschaft niemals vollkommene Rationalität erreichen kann. Nichtsdestotrotz eignet sich seine Theorie sehr gut, um den später ausführlicher behandelten Ansatz in dieser Arbeit theoretisch zu untermauern und erklären zu können. Der Ansatz, welchem zufolge der Wähler ein individuelles Nutzendifferential aufstellt ist besonders hilfreich, um den Prozess der Übermittlung individueller Präferenzen in konkrete Wahlstimmen (Stimmgebungsverfahren) nachzuvollziehen, wohingegen sich eine überwiegende Zahl an wissenschaftlichen Arbeiten auf die technische Verrechnung von Wahlstimmen in Parlamentsmandate (Stimmenverrechnungsverfahren) bezieht. Mit Downs ökonomischer Theorie kann dementsprechend eine Ebene tiefer, auf der des individuellen Wählers, angesetzt werden, um Wahlsysteme zu analysieren.

Hierbei soll jedoch darauf hingewiesen werden, dass auch Downs rationales Erklärungsmodell seine Grenzen hat. Mit Hilfe seiner Theorie lässt sich nicht schlüssig beantworten, warum jemand überhaupt zur Wahl geht, da Kosten und Nutzen des Wahlgangs in einem ungleichen Verhältnis stehen. „Demnach wäre es rational, überhaupt nicht zur Wahl zu gehen, da die Kosten der Wahlteilnahme in jedem Fall den erwarteten Nutzen übersteigen, da die Wahrscheinlichkeit, mit der eigenen Stimme die Wahl zu entscheiden, als verschwindend gering betrachtet werden kann“.[75] Dieses Phänomen wird als „Paradox of Voting“ bezeichnet. Jedoch ist es vorstellbar, dass Bürger aus nichtrationalen Gründen an Wahlen teilnehmen, wie etwa ein demokratisches Pflichtgefühl. Hat sich ein Bürger allerdings für den Gang zur Wahl entschlossen, kann die Entscheidung für einen bestimmten Kandidaten bzw. eine bestimmte Partei durchaus rational erklärt werden. Außerdem treten Probleme bei der Erklärung von Wahlentscheidungen zugunsten kleiner Parteien auf, die keine realistische Chance auf eine Regierungsbeteiligung haben.[76] Deren Aussichten auf einen Einzug ins Parlament, oder noch vielmehr auf Exekutivmacht, sind oftmals so gering, dass ein rationaler Bürger im Sinne von Downs Theorie keinesfalls für solch eine kleine Partei stimmen würde.

[...]


[1] Frevel, Bernhard: Demokratie. Entwicklung, Gestaltung, Problematisierung (1. Aufl.), Wiesbaden 2004, S. 57

[2] Vgl. Petit, Philip: Varieties of public representation, in: Shapiro, Ian (Hrsg.): Political Representation (1. Aufl.), Cambridge 2009, S. 61-89 (77)

[3] Vgl. Frevel, Demokratie, S. 67

[4] Behnke, Joachim: Das Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland. Logik, Technik und Praxis der Verhältniswahl (1. Aufl.), Baden-Baden 2007, S. 71

[5] Vgl. Schmitt, Annette: Die Rolle von Wahlen in der Demokratie, in: Falter, Jürgen W.: Handbuch Wahlforschung (1. Aufl.), Wiesbaden 2005, S. 3-29 (11)

[6] Vgl. Schmitt, Die Rolle von Wahlen in der Demokratie, S. 27

[7] Vgl. Ebd., S. 5

[8] Vgl. Frevel, Demokratie, S. 91

[9] Korte, Karl-Rudolf: Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland (5. Aufl.), Bonn 2005, S. 9

[10] Vgl. Nohlen, Dieter: Wahlrecht und Parteiensystem. Zur Theorie und Empirie der Wahlsysteme (1. Aufl.), Stuttgart 2009, S. 23

[11] Vgl. Gerlach, Irene: Bundesrepublik Deutschland. Entwicklung, Strukturen und Akteure eines politischen Systems (3. Aufl.), Wiesbaden 2010, S. 280

[12] Schmitt, Die Rolle von Wahlen in der Demokratie, S. 28

[13] Vgl. Ebd., S. 28

[14] Petit, Varieties of public representation, S. 111

[15] Nohlen, Wahlrecht und Parteiensystem, S. 25

[16] Vgl. Ebd., S. 26

[17] McDonald, Michael/Budge, Ian: Elections, parties, democracy: Conferring the median mandate, Oxford 2008, S. 4

[18] Vgl. Frevel, Demokratie, S. 62-63

[19] Vgl. Ebd., S. 60

[20] Nohlen, Wahlrecht und Parteiensystem, S. 27

[21] Vgl. Saalfeld, Thomas: Parteien und Wahlen (1. Aufl.), Baden-Baden 2007, S. 20

[22] Vgl. Korte, Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland, S. 10

[23] Gerlach, Bundesrepublik Deutschland, S. 281

[24] Vgl. Petit, Varieties of public representation, S. 112

[25] Vgl. Schoen Harald: Wahlsystemforschung, in: Falter, Jürgen W.: Handbuch Wahlforschung (1. Aufl.), Wiesbaden 2005, S. 573-607 (580)

[26] Vgl. Woyke, Wichard: Stichwort: Wahlen. Ein Ratgeber für Wähler, Wahlhelfer und Kandidaten (11. Aufl.), Wiesbaden 2005, S. 32

[27] Gerlach, Bundesrepublik Deutschland, S. 283

[28] Vgl. Schoen, Wahlsystemforschung, S. 596

[29] Vgl. McDonald, Michael/Budge, Ian, Elections, parties, democracy, S. 9

[30] Nohlen, Wahlrecht und Parteiensystem, S. 61

[31] Vgl. Korte, Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland, S. 43

[32] Vgl. Saalfeld, Parteien und Wahlen, S. 37

[33] Vgl. Schmidt, Mandred G.: Demokratietheorien. Eine Einführung (4. Aufl.), Wiesbaden 2008, S. 263

[34] Vgl. Nohlen, Wahlrecht und Parteiensystem, S. 63

[35] Ebd., S. 65

[36] Ebd.

[37] Vgl. Ebd.

[38] Vgl. Ebd., S. 64

[39] Vgl. Saalfeld, Parteien und Wahlen, S. 54

[40] Nohlen, Wahlrecht und Parteiensystem, S. 440

[41] Vgl. Schoen, Wahlsystemforschung, S. 606

[42] Ebd.

[43] Vgl. Saalfeld, Parteien und Wahlen, S. 41

[44] Nohlen, Wahlrecht und Parteiensysteme, S. 68

[45] Woyke, Stichwort: Wahlen, S. 13

[46] Ebd.

[47] Menzenbach, Steffi/Von der Hude, Dirk: Wahlrecht und Parteiensystem (21.02.2008), http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2008/Wahlrecht_und_Wahlsystem.pdf (aufgerufen am 25.05.2011), S. 1

[48] Vgl. Woyke, Stichwort: Wahlen, S. 17

[49] Vgl. Menzenbach/Von der Hude: Wahlrecht und Parteiensystem, S. 2

[50] Vgl. Korte, Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland, S. 39

[51] Vgl. Korte, Karl-Rudolf/Fröhlich, Manuel: Politik und Regieren in Deutschland. Strukturen, Prozesse, Entscheidungen, Paderborn 2009, S. 149

[52] Korte, Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland, S. 12

[53] Decker, Frank: Brauchen wir ein neues Wahlrecht?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 2011:4 (Januar 2011), S. 3-9 (3)

[54] Vgl. Ebd., S.42-43

[55] Vgl. Nohlen, Wahlrecht und Parteiensysteme, S. 356

[56] Vgl. Gerlach, Bundesrepublik Deutschland, S. 290

[57] Vgl. Korte/Fröhlich, Politik und Regieren in Deutschland, S. 153

[58] Vgl. Johann, David: Charakteristika und Motive der Stimmensplitter bei der Bundestagswahl 2005, in: Kühnel, Steffen/Niedermayer, Oskar/Westle, Bettina (Hrsg.): Wähler in Deutschland. Sozialer und politischer Wandel, Gender und Wahlverhalten (1. Aufl.), Wiesbaden 2009, S. 399-423 (399)

[59] Vgl. Saalfeld, Parteien und Wahlen, S. 38-39

[60] Ebd., S. 48

[61] Vgl. Woyke, Stichwort: Wahlen, S. 258

[62] Vgl. Saalfeld, Parteien und Wahlen, S. 50

[63] Lübbert, Daniel: Negative Stimmgewichte und die Reform des Bundestags-Wahlrechts. Infobrief (18.03.2009), http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2009/negative_stimmgewichte.pdf (aufgerufen am 31.05.11), S. 4

[64] Müller, Reinhard: Galgenfrist. Reform des Wahlgesetzes (18.06.2011), http://www.faz.net/artikel/C30089/reform-des-wahlgesetzes-galgenfrist-30441404.html (aufgerufen am 26.06.2011), 7. Absatz

[65] Woyke, Stichwort: Wahlen, S. 243

[66] Vgl. Ebd.

[67] Frevel, Demokratie, S. 92

[68] Vgl. Woyke, Stichwort: Wahlen, S. 242-243

[69] Korte/Fröhlich, Politik und Regieren in Deutschland, S. 166

[70] Vgl. Ebd., S. 158

[71] Schmitt, Die Rolle von Wahlen in der Demokratie, S. 16

[72] Vgl. Downs, Anthony: Ökonomische Theorie der Demokratie, Tübingen 1968, S. 48-49

[73] Vgl. Ebd., S. 159

[74] Vgl. Behnke, Das Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland, S. 94

[75] Ebd., S. 90

[76] Vgl. Korte/Fröhlich, Politik und Regieren in Deutschland, S. 158

Ende der Leseprobe aus 133 Seiten

Details

Titel
Mehr Demokratie mittels einer Wahlrechtsreform auf Bundesebene in der Bundesrepublik Deutschland?
Hochschule
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau  (FG Politikwissenschaften, FB Sozialwissenschaften)
Note
2,3
Autor
Jahr
2011
Seiten
133
Katalognummer
V190666
ISBN (eBook)
9783656152484
ISBN (Buch)
9783656152460
Dateigröße
1313 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wahlrecht, Wahlsystem, BRD, Verhältniswahl, Bundestag, Bundestagswahlen, Änderung Wahlrecht, Demokratiedefizit, Demokratiemangel
Arbeit zitieren
Christopher Schappert (Autor:in), 2011, Mehr Demokratie mittels einer Wahlrechtsreform auf Bundesebene in der Bundesrepublik Deutschland?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/190666

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