Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Publicación mundial de textos académicos
Go to shop › Derecho - Derecho Civil - mercantil, de sociedades, comercial, de la competencia y económico

Die Wirkungen der Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO auf die Dauerschuldverhältnisse

Título: Die Wirkungen der Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO auf die Dauerschuldverhältnisse

Tesis , 2010 , 106 Páginas , Calificación: 1,3

Autor:in: Francisco José Alvarez-Scheuern (Autor)

Derecho - Derecho Civil - mercantil, de sociedades, comercial, de la competencia y económico
Extracto de texto & Detalles   Leer eBook
Resumen Extracto de texto Detalles

Diese Arbeit untersucht, welche Auswirkungen eine „Freigabe“ nach § 35 Abs. 2 InsO auf die Dauerschuldverhältnisse hat. Insbesondere ist zu klären, ob die Insolvenzmasse - wie in Teilen der Literatur behauptet - bereits bestehenden Dauerschuldverhältnisse enthaftet werden kann.

Im ersten Kapitel wird § 35 Abs. 2 InsO zunächst allgemein be-trachtet. In diesem Kapitel wird unter A. der Werdegang der Norm dargestellt werden. Unter B. wird untersucht, welchen tauglichen Adressaten die Erklärung nach § 35 Abs. 2 InsO hat. Die erfassten Tätigkeiten werden unter C. aufgezeigt. Dass die Erklärung nach § 35 Abs. 2 InsO nicht dergestalt geteilt werden kann, dass das Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Masse gehört und Ansprüche aus der selbstständigen Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren wird ebenso dargestellt (unter D) wie die Wirkung der Negativerklärung auf zur Erwerbstätigkeit benötigte Gegenstände (unter E). Schließlich werden in diesem Kapitel noch der Zeitpunkt der Erklärungsabgabe (vgl. F), der Zeitpunkt der Wirksamkeit (unter G) und die Abführungspflicht gem. § 295 Abs. 2 InsO unter H. besprochen.

Im zweiten Kapitel wird die Wirkung der „Freigabeerklärung“ auf die Dauerschulverhältnisse eingehend untersucht. Zu Beginn wird der in § 108 Abs. 1 InsO normierte Grundsatz der Fortgeltung bestimmter Dauerschuldverhältnisse kurz unter A. dargestellt um sodann unter B. den Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung wiederzugeben. Die unter C. vorzunehmende eigene Untersuchung prüft die Wirkung der „Freigabeerklärung“ auf die Dauerschuldverhältnisse dabei anhand des Wortlautes der Norm unter I. und anhand der Gesetzesmaterialien unter II. um danach unter III. ein erstes Zwischenergebnis festzuhalten. Dieses Zwischenergebnis wird unter IV. einer systematischen Betrachtung anhand der InsO und des BGB unterzogen. Nach der systematischen Betrachtung des § 35 Abs. 2 InsO und seiner behaupteten Wirkung auf die Dauerschuldverhältnisse wird ein weites Zwischenergebnis unter V. festgehalten. Dieses Zwischenergebnis wird schließlich an der ratio legis der Norm (VI.) und an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (VII.) überprüft. Nach Abschluss dieser Untersuchung und Überprüfung wird das Ergebnis unter VIII. festgestellt.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

EINLEITUNG UND PLAN DER ARBEIT

KAPITEL 1 ALLGEMEINES ZUR ERKLÄRUNG NACH § 35 ABS. 2 INSO

A. Werdegang des § 35 Abs. 2 InsO

I. Referentenentwurf vom 16. September 2004

II. Regierungsentwurf vom 11. August 2006

III. Stellungnahme des Bundesrates

IV. Gegenäußerung der Bundesregierung

V. Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses

B. Adressat der Erklärung

I. Erfassung von natürlichen und juristischen Personen

II. Beschränkung auf natürliche Personen

III. Befund

C. Erfasste Tätigkeiten

D. Keine Teilbarkeit der Erklärung

E. Wirkung der Negativerklärung auf zur Erwerbstätigkeit benötigte Gegenstände

I. Meinungsstand in der Literatur

II. Befund

F. Zeitpunkt und Grundlagen der Erklärungsabgabe

G. Zeitpunkt der Wirksamkeit der Erklärung

H. Entsprechende Anwendung von § 295 Abs. 2 InsO

KAPITEL 2 WIRKUNGEN DER NEGATIVERKLÄRUNG AUF DAUERSCHULDVERHÄLTNISSE

A. Grundsatz: Fortgeltung der Dauerschuldverhältnisse

B. Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung

I. Für die Enthaftung der Dauerschuldverhältnisse

II. Wider die Enthaftung der Dauerschuldverhältnisse

C. Eigene Untersuchung

I. Prüfung anhand des Wortlauts

1. Vermögen und Ansprüche

a) Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit

b) Ansprüche aus der selbstständigen Tätigkeit

2. Begriff der Dauerschuldverhältnisse

3. Befund

II. Untersuchung anhand der Gesetzesmaterialien

1. Erfassung der Dauerschuldverhältnisse

2. Differenzierung zwischen Alt- und Neuverträgen

3. Befund

III. Zwischenergebnis zu II.

IV. Systematische Betrachtung

1. § 35 Abs. 1 InsO: Insolvenzbefangenheit des Neuerwerbs

a) Einbeziehung des Neuerwerbs in die Insolvenzmasse

aa) Gesetzliche Regelung

bb) Zweck der Einbeziehung

cc) Insolvenzbeschlag

(1) Grundsatz

(2) Vertragsverhältnisse

dd) Freigabe aus dem Insolvenzbeschlag

(1) Begriff

(2) Echte Freigabe

(3) Unechte (deklaratorische) Freigabe

(4) Modifizierte Freigabe

(5) Erkaufte Freigabe

(6) Durchführung der echten Freigabe

b) Umfang des insolvenzbefangenen Neuerwerbes

aa) Grundsatz

bb) Anwendbarkeit der §§ 850i, 850a Nr. 3 ZPO

c) Folgen der Insolvenzbefangenheit des Neuerwerbs für Neugläubiger und die selbstständige Tätigkeit

d) Wirkung der Negativerklärung auf den Neuerwerb

2. Masseverbindlichkeiten

a) Grundsätzliches zu den Masseverbindlichkeiten

aa) Befriedigung

bb) Rechtfertigung der Masseverbindlichkeiten

b) Masseverbindlichkeiten durch Duldung der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners (§ 55 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. InsO)

aa) Verletzung der Erklärungspflicht gem. § 35 Abs. 2 InsO

bb) Duldungs- und Anscheinsvollmacht

(1) Duldungsvollmacht

(2) Ansicht des Bundesarbeitsgerichts

(3) Anscheinsvollmacht

c) Masseverbindlichkeiten durch Dauerschuldverhältnisse

d) Wirkung der Negativerklärung auf Masseverbindlichkeiten

3. Befund zu 1) und 2)

a) Wesen der Negativerklärung

b) Wirkung auf Dauerschuldverhältnisse

4. Beendigung der Dauerschuldverhältnisse in der Insolvenz

a) Kündigungsfristen bei Miet- und Pachtverträgen

b) Kündigungsfristen bei Arbeitsverträgen

c) Keine Beendigung durch „Freigabe“

aa) Urteil des Reichsgerichts vom 17. Oktober 1932

bb) Urteil des Landgerichts Dortmund vom 12. Mai 2005

d) Enthaftung nach § 109 Abs. 1 S. 2 InsO

e) Befund

5. Vorschriften zu Schuld- und Vertragsübergang im BGB

a) Grundsatz

b) Regelungen zur Schuldübernahme

c) Betriebsübergang gem. § 613a BGB

aa) Folgen und Zweck des § 613a BGB

bb) Definition des Betriebsübergangs

(1) Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit

(2) Betriebsmittelgeprägte Betriebe

(3) Betriebsmittelarme, durch menschliche Arbeitskraft geprägte Betriebe

(4) Wechsel des Rechtsträgers

(5) Rechtsgeschäftlicher Übergang

cc) Rechte des Arbeitnehmers bei Betriebsübergang

dd) Kein Betriebsübergang durch Negativerklärung

d) Befund

V. Zwischenergebnis zu IV.

VI. Untersuchung des Zwischenergebnisses zu IV. anhand des Normzwecks

1. Ratio legis der Norm

a) Anhaltspunkte in den Gesetzesmaterialien

b) Ergebnis der eigenen Untersuchung

2. Befund

VII. Ergebniskontrolle anhand der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

1. Urteil des BAG vom 10. April 2008 – 6 AZR 368/07

a) Leitsatz des Gerichts

b) Sachverhalt

c) Analyse des Urteils

aa) Altarbeitnehmer

bb) Neuarbeitnehmer

(1) Betriebsmittel sind nicht insolvenzbefangen

(2) Betriebsmittel sind insolvenzbefangen

d) Vergleich des Zwischenergebnisses mit dem Urteil

2. Urteil des BAG vom 05. Februar 2009 – 6 AZR 110/08

a) Leitsatz des Gerichts

b) Sachverhalt

c) Analyse des Urteils

d) Vergleich des Zwischenergebnisses mit dem Urteil

3. Befund

VIII. Endergebnis der Untersuchung

FAZIT

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit untersucht die rechtlichen Auswirkungen der Negativerklärung gemäß § 35 Abs. 2 InsO auf bestehende und zukünftige Dauerschuldverhältnisse im Insolvenzverfahren natürlicher Personen und klärt insbesondere, ob eine Enthaftung der Masse für solche Verträge möglich ist.

  • Analyse der gesetzgeberischen Absichten und des Werdegangs von § 35 Abs. 2 InsO
  • Unterscheidung zwischen Altverträgen und Neuverträgen im Rahmen der insolvenzrechtlichen Haftung
  • Überprüfung der Wirksamkeit einer „Freigabe“ in Bezug auf Dauerschuldverhältnisse
  • Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
  • Systematische Einordnung der Negativerklärung in das deutsche Insolvenz- und Schuldrecht

Auszug aus dem Buch

Befund

Das Vertragsverhältnisse nach dem Willen des Gesetzgebers von einer Erklärung nach § 35 Abs. 2 InsO erfasst sind, ergibt sich aus den unter 1. aufgeführten Stellen der Gesetzesmaterialien.

Für die hier vorzunehmende historische Betrachtung mag dahinstehen, ob der Schuldner, wie insbesondere im Regierungsentwurf anklingt, die Masse durch seine Tätigkeit verpflichten kann. Der Gesetzgeber weist jedoch den Gläubigern, die nach der Negativerklärung des Verwalters mit dem Schuldner kontrahiert haben (Neugläubiger), das aus der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners erwirtschaftete Vermögen und nicht mehr die Insolvenzmasse als Haftungsmasse zu. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass den Gläubigern, die vor der Negativerklärung oder Verfahrenseröffnung mit dem Schuldner kontrahiert haben, die Insolvenzmasse als Haftungsmasse zur Befriedigung zur Verfügung steht.

Dass diese Differenzierung auch für Gläubiger aus Dauerschuldverhältnissen gilt, begegnet keinen Zweifeln.

Zusammenfassend ergibt sich für die Wirkung der Negativerklärung auf die Dauerschuldverhältnisse aus der historischen Betrachtung folgender Befund:

  • Gläubiger aus Verträgen, die vor Erklärung des Insolvenzverwalters bzw. Eröffnung des Verfahrens vom Schuldner eingegangen worden sind (Altverträge), sind aus der Insolvenzmasse zu befriedigen.
  • Für Gläubiger aus Verträgen, die nach der Negativerklärung des Insolvenzverwalters vom Schuldner eingegangen worden sind (Neuverträge), steht das aus der selbstständigen Tätigkeit erwirtschaftete Vermögen zur Verfügung.

Zusammenfassung der Kapitel

KAPITEL 1 ALLGEMEINES ZUR ERKLÄRUNG NACH § 35 ABS. 2 INSO: Dieses Kapitel beleuchtet den historischen Entstehungsprozess der Norm und analysiert den Adressatenkreis sowie die Bedeutung der Negativerklärung für das Insolvenzverfahren.

KAPITEL 2 WIRKUNGEN DER NEGATIVERKLÄRUNG AUF DAUERSCHULDVERHÄLTNISSE: Der Hauptteil untersucht detailliert, ob und inwieweit die Negativerklärung Dauerschuldverhältnisse aus der Insolvenzmasse enthaften kann, wobei eine strikte Differenzierung zwischen Alt- und Neuverträgen vorgenommen wird.

Schlüsselwörter

Insolvenzordnung, Negativerklärung, Dauerschuldverhältnisse, Neuerwerb, selbstständige Tätigkeit, Insolvenzmasse, Insolvenzverwalter, Enthaftung, Altverträge, Neuverträge, Masseverbindlichkeiten, Freigabe, Schuldner, Restschuldbefreiung, Arbeitsverhältnisse

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Diplomarbeit untersucht die rechtliche Wirkung der sogenannten „Negativerklärung“ nach § 35 Abs. 2 InsO, durch die ein Insolvenzverwalter bestimmt, ob Vermögenswerte aus einer selbstständigen Tätigkeit des Schuldners zur Insolvenzmasse gehören oder nicht.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Fokus stehen die Auswirkungen dieser Erklärung auf Dauerschuldverhältnisse, wie z.B. Miet- oder Arbeitsverträge, sowie die Abgrenzung zwischen „Altverträgen“ (vor der Erklärung) und „Neuverträgen“ (nach der Erklärung).

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist die Klärung, ob die Insolvenzmasse durch eine Negativerklärung einseitig von Verbindlichkeiten aus bestehenden Dauerschuldverhältnissen befreit werden kann.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Der Autor nutzt eine systematische Auslegung der Insolvenzordnung unter Einbeziehung der Entstehungsgeschichte (Gesetzesmaterialien), der Literaturmeinungen sowie der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil widmet sich der rechtlichen Einordnung der Negativerklärung, der Prüfung des Wortlauts der Norm sowie einer tiefgehenden Analyse der Wirkungen auf Masseverbindlichkeiten und der Anwendbarkeit des Betriebsübergangsrechts.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind die InsO, die Negativerklärung, die Abgrenzung von Alt- und Neuverträgen, der Neuerwerb des Schuldners und die Schutzfunktion für die Insolvenzmasse.

Kann der Insolvenzverwalter Altverträge durch eine Negativerklärung einseitig kündigen oder von der Masse lösen?

Nein, laut dem Autor (gestützt durch die Rechtsprechung) kann der Verwalter sich nicht einseitig durch eine Freigabeerklärung von den Verbindlichkeiten aus bereits bestehenden Dauerschuldverhältnissen befreien.

Wie unterscheidet sich die Haftung bei Alt- und Neuverträgen?

Bei Altverträgen haftet weiterhin die Insolvenzmasse, während bei Neuverträgen, die nach der Negativerklärung entstehen, primär das aus der selbstständigen Tätigkeit erwirtschaftete Vermögen des Schuldners haftet.

Warum ist die Unterscheidung zwischen Betriebsübergang und Freigabe so wichtig?

Da eine einfache Negativerklärung für sich allein keinen Betriebsübergang gem. § 613a BGB auslösen kann, sind die Voraussetzungen für den Schutz der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Vertragsschuldners komplexer, als es eine bloße Freigabe vermuten lässt.

Welches Fazit zieht der Verfasser zur Wirksamkeit der Regelung?

Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass die Hoffnung des Gesetzgebers, die Masse durch die Negativerklärung auch von Alt-Dauerschuldverhältnissen zu enthaften, rechtlich nicht gedeckt ist und die Norm primär nur für künftige Neuverbindlichkeiten Wirkung entfaltet.

Final del extracto de 106 páginas  - subir

Detalles

Título
Die Wirkungen der Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO auf die Dauerschuldverhältnisse
Universidad
University of Applied Sciences Trier
Curso
Insolvenzrecht
Calificación
1,3
Autor
Francisco José Alvarez-Scheuern (Autor)
Año de publicación
2010
Páginas
106
No. de catálogo
V190715
ISBN (Ebook)
9783656176664
ISBN (Libro)
9783656177722
Idioma
Alemán
Etiqueta
Insolvenzmasse Selbstständige in der Insolvenz § 35 Abs. 2 InsO Freigabe des Gewerbebetriebs Freigabe Neuerwerb Masseverbindlichkeiten § 55 Abs. 1 InsO § 108 Abs. 1 InsO oktroyierte Masseverbindlichkeiten Dauerschuldverhältnisse Mietvertrag Arbeitsverhältnisse
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Francisco José Alvarez-Scheuern (Autor), 2010, Die Wirkungen der Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO auf die Dauerschuldverhältnisse, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/190715
Leer eBook
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
Extracto de  106  Páginas
Grin logo
  • Grin.com
  • Envío
  • Contacto
  • Privacidad
  • Aviso legal
  • Imprint