Zur Lage der Empfänger/innen in der offenen Sozialhilfe

Eine Situationsanalyse


Scientific Study, 2012

61 Pages


Excerpt


Inhalt

1 Einleitung
1.1 Die Struktur der Sozialhilfe
1.2 Definition der sozialen Gruppe „Sozialhilfeempfänger/innen“
1.3 Forschungsdesign und Vorgangsweise

2 Soziostrukturelle Rahmenbedingungen des Sozialhilfeempfangs in der Stadtgemeinde Gleisdorf
2.1 Diskussion der strukturellen Zusammenhänge
2.2 Indikatoren für den Sozialhilfeempfang

3 Entwicklungstendenzen der offenen Sozialhilfe
3.1 Effekte der Zuwanderung auf den Sozialhilfeempfang
3.2 Kontakthäufigkeit in der Sozialhilfe
3.3 Gründe für den Sozialhilfebezug
3.4 Sozialräumliche Aspekte des Sozialhilfeempfangs
3.5 Struktur der Ausgaben

4 Biografische Hintergründe und demografische Struktur der Empfänger/innen
4.1 Lebensbiografische Verortung
4.2 Darstellung der demografischen Empfänger/innen/Struktur
4.2.1 Der Familienstand
4.2.2 Die Altersstruktur
4.2.3 Der letzte Arbeitsmarktstatus
4.2.4 Der Ausbildungsstand
4.2.5 Struktur der „Randgruppen“
4.3 Gegenüberstellung der fallweise Betreuten und der Dauerbetreuungsfälle
4.3.1 Die weiblichen Dauerbetreuungsfälle
4.3.2 Exemplarischer Lebenslauf
4.3.3 Die männlichen Dauerbetreuungsfälle
4.3.4 Die Gruppe der fallweisen Sozialhilfeempfänger/innen
4.4 Typisierung von spezifischen Gruppen und Problemfeldern

5 Sozialhilfeempfänger/innen als Zielgruppe der kommunalen Sozialpolitik
5.1 Coaching und Casemanagement
5.2 Unterstützung bei der Wohnraumsicherung
5.3 (Re-) Integration am (zweiten) Arbeitsmarkt
5.3.1 „Best- practice- Beispiele“ der „Hilfe zur Selbsthilfe“ im Sozialhilfeempfang

6 Zusammenfassung

7 Literaturliste

Vorwort

Sie halten eine umfassende Studie zur offenen Sozialhilfe auf kleinregionalem Niveau in Händen. Diese Studie wurde, bevor mit 1. Jänner 2011 hat die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) die Sozialhilfe in nunmehr allen Bundesländern ersetzt, verfasst. Allerdings bleiben die beschriebenen Strukturen, Zusammenhänge und Prozesse manifest, da sich an den grundsätzlichen Problemlagen wie ökonomische Unsicherheit, Wohnungsnot, zerrüttete Familienverhältnisse oder Strafvollzugsentlassung tatsächlich kaum etwas ändert. Anders ausgedrückt unterstützt die Sozialhilfe jene Menschen, die ihren Lebensunterhalt weder durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft noch durch ein ausreichendes Einkommen bestreiten können. Mit der Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung im September 2010 wurde eine sozialpolitische Maßnahme gesetzt, die Armut gezielt bekämpft und soziale Ausgrenzung verhindern helfen soll.[1] Das heißt, dass die vormals so genannte offene Sozialhilfe durch die bedarfsorientierte Mindestsicherung ersetzt wurde, wobei die beschriebenen Problemlagen individuell variieren, strukturell jedoch sehr ähnlich sind. Sozialhilfe ist dadurch eine Leistung, die eine Ergänzungsleistung für Berufstätige und Arbeitslose darstellt. Damit wurden Aufgaben übernommen, die bisher vom ersten sozialen Sicherungsnetz abgedeckt waren.

Die wichtigsten Determinanten für ein erhöhtes Risiko in die Sozialhilfe[2] zu schlittern sind:

1) unstete, prekäre soziale Verhältnisse und Biografien
2) finanzielle Nöte, lanciert durch Arbeitsplatzverlust, Scheidung oder Gefängnisaufenthalt
3) soziostrukturelle Grundbedingungen, wie Risikoprofilen in der Ausbildung

1 Einleitung

„ Jedermann hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit und hat Anspruch darauf, […] in den Genuß der für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen [3] . “

Eine der wesentlichsten Aufgaben der Sozialpolitik ist durch dieses Zitat angesprochen, nämlich die Wahrung der Interessen der schwächeren Mitglieder der Gesellschaft. Im Sinne einer „emanzipativen Sozialpolitik“ soll der Staat nicht auf die Rolle des die budgetären Mittel kontrollierenden, autoritären „Wächters“ degradiert werden. Das Modell des partnerschaftlichen Staates steht, nicht zuletzt wegen der veränderten gesellschaftlichen Bedingungen im 21. Jahrhundert, seit einiger Zeit an vorderster Stelle in der EU-Politik.

Auf diesem Hintergrund einer als emanzipativ verstandenen Sozialpolitik ist auch der Wunsch der Stadtgemeinde Gleisdorf[4] zu verstehen, mehr über Bedürfnisse und Notlagen von Stadtbewohner/n/innen, die am „gesellschaftlichen Rand“ stehen, zu erfahren. Die allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklungstendenzen sind natürlich auch an der oststeirischen Stadtgemeinde nicht spurlos vorübergegangen - im positiven (etwa starke wirtschaftliche Prosperität der Stadtgemeinde) wie auch im negativen Sinn (Erhöhung der Arbeitslosenzahlen, gesteigerte soziale Bedürftigkeit bestimmter sozialer Schichten, o. ä.). Der Informationsbedarf der Stadtpolitiker/innen, insbesondere des Bürgermeisters, im Zusammenhang mit dem Sozialhilfebezug ist der aktuelle Anlass dieser Sozialstudie.

1.1 Die Struktur der Sozialhilfe

Außer bei Spezialisten wird das Thema „Sozialhilfeempfang“ tabuisiert behandelt und in diesem Zusammenhang wird der „Sozialhilfeempfang“ zwar implizit immer wieder erwähnt, allerdings wird kaum zwischen den unterschiedlichen Voraussetzungen und Aufgabenbereichen unterschieden. Der vorbildlich gehaltene Salzburger Sozialbericht 2002[5] etwa trägt diesem Unterschied, zumindest in der statistischen Darstellung, Rechnung.

Die Sozialhilfe ist das „ zweite Netz “ der sozialen Sicherung unterhalb der primären Existenzsicherung durch Berufstätigkeit mit regelmäßigem Einkommen und dazugehöriger Sozial- und Arbeitslosenversicherung. Sie hat ihre historischen Wurzeln in der Armenfürsorge, die gegen Ende des 18. Jahrhunderts in Österreich eingeführt wurde, und zählt gleichzeitig zu den ältesten gesetzlichen Sozialsicherungssystemen in Österreich. Der wesentliche Unterschied zum „ ersten Netz “ der sozialen Sicherung, dem System der Arbeitslosenversicherung, ist die Subsidiarität, die individuelle Ausrichtung und der Adressatenkreis[6].

Wird von „Sozialhilfe“ gesprochen ist die „offene“ von der „geschlossenen[7] “ Sozialhilfe zu unterscheiden. In der weiteren Diskussion wird ausschließlich von der „offenen“ Sozialhilfe gesprochen. Prinzipiell richtet sich die offene Sozialhilfe auf individuell abhängige Notlagen. Die Bemessung von Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erfolgt unter Anwendung von „ Richtsätzen“ [8] . Sollte sich die Einkommenslage verbessern, etwa durch Beschäftigungsaufnahme, wird die Sozialhilfe pari passu verringert oder ausgesetzt. Sozialhilfeleistungen werden meist in Form von Geldleistungen ausbezahlt und sind „ kostenersatzpflichtig.“ Die offene Sozialhilfe kann entweder „laufend“ (Dauerbetreuung) oder „fallweise“ ausbezahlt werden[9]. Zwei Schritte bestimmen das Bewilligungsprozedere: einerseits die Feststellung der individuellen Bedürfnislage am zuständigen Gemeindeamt und andererseits die Auslotung des finanziellen Unterstützungsrahmens auf der Bezirkshauptmannschaft.

Der Sozialhilfe kommt als zweites Netz der staatlichen Sozialpolitik für Menschen die von Armut betroffen sind, besondere Bedeutung zu. Für den Personenkreis, der im ökonomischen Abseits (dadurch oft auch im sozialen Out) stehenden, ist diese Art der Unterstützung der letzte öffentliche Rettungsanker in einer (finanziellen) Notsituation. Die eigentliche Aufgabe der Sozialhilfe wäre es, armutsvermeidend zu wirken bzw. aktiv aus der Armut herauszuhelfen. Nach Auffassung von Sozialexperten verfehlt die monetäre Ausrichtung der offenen Sozialhilfe mittlerweile dieses Ziel jedoch[10]. Der Grund ist darin zu sehen, dass die Funktion der „Überbrückungshilfe“ durch veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen nicht mehr ausreicht.

1.2 Definition der sozialen Gruppe „Sozialhilfeempfänger/innen“

Die kurze Einführung zeigt, dass sich im zweiten Netz der Absicherung zumeist Menschen befinden, die hochgradig armutsgefährdet sind oder bereits von unmittelbarer Armut betroffen sind. Armut heißt nicht nur ein zu geringes Einkommen, sondern auch die mangelnde Teilnahme in gesellschaftlichen Bereichen wie: Wohnung, Gesundheit, Arbeitsmarkt, Sozialkontakte, Bildung, usf.

In Österreich gelten als arm jene Personen, deren monatliches Einkommen € 780 nicht übersteigt und die folgende soziale „ Mangelindikatoren “ aufweisen: bewohnen von Substandardwohnungen, finanzielle Nöte beim Heizen, der Beschaffung von Kleidern oder beim Kauf von Lebensmittel, Rückstände bei Zahlungen von Mieten und Krediten[11]. Dabei verdeckt die Scham oft die Armut. „ Armut ist etwas, was viele nicht sehen. Die Leute sind oft noch gut angezogen, obwohl sich die Schuldenberge türmen. [...], daher versuchen sie, die Fassade aufrecht zu erhalten [12].“ Dahingehend kommt der Wiener Kulturphilosoph Pfabigan zur Erkenntnis, dass „ die Loblieder auf den Geiz [ bezogen auf Werbeslogans wie >Geiz ist geil!<, R.K.K.] also beides sind: eine Kompensation und gleichzeitig eine spielerische Einübung in eine befürchtete wirtschaftliche Entwicklung [13].“ Bei anhaltender wirtschaftlicher Flaute oder beginnender Rezession, steigt der Anteil von als armutsgefährdet geltenden Personengruppen expotenziell. So gelten derzeit 880.000 Menschen in Österreich als armutsgefährdet. Die Sozialhilfe ist dahingehend als „ Frühwarnsystem “ für den Arbeitsmarkt zu verstehen. Bei schwächerer konjunktureller Wirtschaftslage steigt die Zahl der Arbeitslosen und die Sozialhilfe wird stärker in Anspruch genommen, wovon die steigenden Zahlen von unterstützten Personen im zweiten Netz zeugen[14].

Obwohl die sozialen Schichten sowohl in Bezug auf vertikale als auch horizontale Mobilität durchlässiger geworden sind, bleibt der gesellschaftliche Aufbau über ökonomische Milieus prinzipiell bestehen. Die Metapher des „ Fahrstuhleffekts “ erklärt diesen Vorgang: Die Schichten fahren ökonomisch zwar gemeinsam in die Höhe, die prinzipiellen Unterschiede und Ungleichheiten bleiben auf dem Weg in eine höhere Etage jedoch meist bestehen oder verstärken sich mitunter sogar[15]. Der Fahrstuhleffekt drückt zwar aus, dass wir alle wohlhabender geworden sind, gleichzeitig ist aber auch eine stärkere Polarisierung zwischen den reicheren und ärmeren Schichten zu verorten. Mit anderen Worten ausgedrückt: Es bleibt die Schere zwischen Arm und Reich auf relativ hohem Wohlstandsniveau bestehen. Auf Grund der angesprochenen Entwicklungen kann davon ausgegangen werden, dass die Grenze zwischen Reich und Arm heute wieder deutlicher wahrnehmbar wird. Diese Entwicklung verursacht eine stärkere Dichotomie des Gesellschaftsmodells zwischen „Wohlstandsgewinner/innen“ und „Wohlstandsverlierer/innen.“ In der Bevölkerung entsteht vielfach eine Polarisierung zwischen „ Etablierten “ und „ Außenseitern [16].“

Ursachen der Armutsgefährdung sind in einer unterprivilegierten Stellung im Berufsleben, in Arbeitslosigkeit, geringeren Einkommenschancen, Anzahl der Kinder im Haushalt, dem Status als Alleinerzieherin, dem Alter oder regionalen Aspekten zu finden. Zu diesen strukturellen Aspekten kommen soziale Ursachen wie Trennungen, unfreiwilliges Alleinsein o. ä. als potenzierende Effekte hinzu[17]. Die Veränderungen der „Normallebensbiografien“ sind als zentrale Entwicklungen moderner Gesellschaftsprozesse anzusehen. Diese Entwicklung findet in der sozialwissenschaftlichen Theorie ihren Niederschlag in Begriffen wie „Pluralisierung von Lebensformen und Lebensstilen“, „zunehmende Individualisierung“ oder „Destandardisierung des Lebenslaufes.“ Hinter diesen Begriffen verbirgt sich unter anderem die Tatsache, dass immer mehr Menschen mit strukturellen Problemen am Arbeitsmarkt – vor allem auch mit anlaufenden Flexibilisierungsvorgängen - konfrontiert sind. Gerade der Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet zu meist den sozialen Absturz in Armut und soziale Ausgrenzung. Ein geringer formaler Ausbildungsstand und die Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt gehen Hand in Hand. Innerhalb der sozialen Gruppen konzentriert sich Armut daher auch stark auf die Personen mit mangelnder beruflicher Ausbildung. Mehr als 80% der Armutsbetroffenen verfügen nur über einen geringen Ausbildungsstand. Das Risiko, einkommensarm zu werden, ist unter Bauern und Arbeitern mehr als doppelt so hoch wie bei Angestellten und Beamten[18]. Frauen sind mit einem Anteil von 13% stärker armutsgefährdet als Männer, die zu 9% diesem Risiko ausgesetzt sind. Abgesehen vom Geschlecht sind jüngere und ältere Personen mehr gefährdet als der erwerbstätige Durchschnitt. Alleinerzieherinnen und Familien mit mehreren Kindern sind überdurchschnittlich armutsgefährdet. Eine geringe Schulbildung erhöht das Armutsgefährdungsrisiko ungefähr um die Hälfte. Ein zunehmendes Risiko, in die Armut abzurutschen, haben auch (Langzeit-) Arbeitslose und Personen, die nur eingeschränkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen[19].

Im Allgemeinen setzen sich die Sozialhilfeempfänger/innen aus den unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen wie Asylwerbern, Süchtigen, Alleinerzieherinnen, Langzeitarbeitslosen, sehr jungen Menschen, geschiedenen Frauen, ehemaligen Prostituierten, Exhäftlingen, älteren Menschen, Personen mit geringer Schulbildung oder Unfallopfern zusammen. Diese Aufschlüsselung verdeutlicht, dass sich die Gruppe der Sozialhilfeempfänger/innen nicht notwendig und ausschließlich aus „devianten Personen[20] “, die allgemein als „soziale Randgruppen[21] “ gelten, zusammensetzt. Im Gegensatz zu dieser landläufigen Meinung kommen die Sozialhilfeempfänger/innen zum geringeren Teil aus den devianten Bevölkerungsgruppen, sondern sind in den meisten Fällen als Wohlstandsverlierer/innen zu bezeichnen. In diesem Sinne werden die Sozialhilfeempfänger/innen in der hier vorliegenden Arbeit auch als Wohlstandsverlierer/innen und nicht als soziale Randgruppe verstanden. Der Mangel an Aufklärung über die tatsächliche Situation der Sozialhilfebezieher/innen führt oft zur Diffamierung als „Asoziale“. Sozialhilfeempfänger/innen werden häufig von der Kerngesellschaft ausgegrenzt und landen zusätzlich zum ökonomischen auch im sozialen Out. Der vorliegenden (Sozial-) Studie kommt somit auch die Funktion der „Informationsweitergabe“ über tatsächliche Problemlagen von Sozialhilfebezieher/innen zu. Sozialhilfebezug kann in vielen Fällen und wird nicht als „selbstverschuldete Notlage“ interpretiert. Sozialhilfeempfänger/innen entstammen zumeist den bedürftigen sozialen Schichten, die durch vielerlei Benachteiligung der Hilfe bedürfen. In dieser Situation treffen die Betroffenen auf den Sozialämtern ein.

1.3 Forschungsdesign und Vorgangsweise

Die vorliegende Sozialstudie ist als eine ursachenorientierte Begleitforschung angesiedelt. Sie konzentriert sich deshalb auch auf eine empirische Analyse des Betroffenenkreises. Der Diskussionsbogen spannt sich entlang der zwei Pole - Situationsanalyse des Status quo der Gleisdorfer Sozialhilfeempfänger/innen und der Diskussion des „versteckten“ Handlungspotentials. Als Arbeitsthese stehen dabei die weiter oben dargelegten Überlegungen über die zunehmende Armutsgefährdung der Wohlstandsverlierer/innen als roter Faden der Argumentation im Hintergrund. Es wird davon ausgegangen, dass auf Grund verschiedener Veränderungen in demografischen und soziostrukturellen Bereichen die gesellschaftlichen Gruppen der Wohlstandsverlierer/innen zunehmend auf das zweite soziale Netz- den Sozialhilfebezug- angewiesen sind. Dies ist mit einer qualitativen „ Aufwertung der Sozialhilfe “ gleichzusetzen[22]. Daraus kann für die zuständigen Behörden eine neue Perspektive gewonnen werden. Nachdem die Armutsgefährdung (besser die bereits vorhandene Armut) der Sozialhilfeempfänger/innen, schon auf Grund der Gesetzesbestimmungen im Steiermärkischen Sozialhilfegesetz, als gegebene Tatsache angenommen wird, baut das weitere Forschungsdesign auf dieser Argumentation auf.

Mit der vorliegenden Arbeit wird anhand eines konkreten Beispiels im kommunalen Bereich der Versuch unternommen, spezifische Problemlagen von Sozialhilfeempfänger/n/innen aufzuzeigen. Um einen anonymisierten Datenzugang zu ermöglichen, wurden Aktendaten hinsichtlich demografischer Merkmale (Geschlecht, Alter, Berufsstatus, Familienstand, Anzahl der Kinder, Sozialversicherungsverhältnisse, letzter formaler Schulabschluss und Antragsbegründung) statistisch aufbereitet[23]. Es konnten dahingehend 85 „ laufende Akten[24] “ in die Analyse aufgenommen werden. Die Erstanträge stellen den objektiv nachweisbaren Erstkontakt zwischen Empfänger/innen und Behörde dar. Durch die Konzentration auf die Erstanträge konnten Mehrfachnennungen hinsichtlich der Antragsbegründungen vermieden werden. Der primäre Grund für den Erstkontakt am Sozialamt bleibt im Vordergrund. Um ein komplexes Auswertungs- und Darstellungsverfahren zu garantieren, wurden weitere 35 Akten von fallweise Betreuten unter inhaltlichen Aspekten analysiert. Der Fokus der Analyse liegt auf einer strukturellen Darstellung des Gleisdorfer Sozialhilfeempfangs. Um dahingehend Einblicke in die speziellen Lebensbedingungen zu erhalten oder um biografische „Auslöser“ für die beginnende Armut verorten zu können, wurden vier „offene“ biografische Interviews mit betroffenen Personen durchgeführt[25]. Last but not least wurden vier Experten/innen/interviews mit Mitarbeiter/innen der Behörden durchgeführt. Durch die Kombination von Aktendaten, biografischen Interviews („lebensweltbezogenen Daten“) und Einblicken der Professionals wird die strukturelle Darstellung der Ursachen des Sozialhilfeempfangs in der Stadtgemeinde deutlich. Ein wesentlicher Analyseschritt liegt auch darin, die fallweise Unterstützten und die Dauerbetreuungsfälle vergleichend gegenüberzustellen. Durch die Verbindung der demografischen Daten und der biografischen (lebensweltlichen) Einblicke wird auf Basis der vorgestellten Stichprobe eine Typisierung von spezifischen Sozialhilfeempfänger/innengruppen vorgenommen. Mit der Herausstreichung von zentralen Problemkreisen wird die Diskussion abgerundet und nochmals gezeigt, dass im Bereich der Sozialhilfe in den wenigsten Fällen von „ individueller Schuld “ der Betroffenen ausgegangen werden kann. Viel mehr ist von „ multikausalen Problemlagen [26] “ auszugehen. Im letzten Teil der Arbeit wird ein mögliches Handlungspotential an Hand von bereits praktizierten Lösungsvorschlägen diskutiert.

Die Realisierung dieser Studie war, nicht zuletzt auf Grund des sensiblen Forschungsfeldes, eine besondere Herausforderung. Vom Tabu zu einem gesteigerten Öffentlichkeitsinteresse: So könnte man die Entwicklung des sozialen Phänomens „Bedingungen des Sozialhilfeempfangs“ beschreiben. Die Arbeit an diesem Problemfeld gehört zu den schwierigen Aufgaben in der Sozialforschung.

2 Soziostrukturelle Rahmenbedingungen des Sozialhilfeempfangs in der Stadtgemeinde Gleisdorf

Den Ausgangspunkt der folgenden Untersuchung bilden Determinanten der Sozialstruktur in der Stadtgemeinde Gleisdorf. Durch die Darstellung der kommunalen Rahmenbedingungen der Stadtgemeinde wird der „Unterbau“ für die weitere Analyse über die Entwicklung des Gleisdorfer Sozialhilfeempfangs gelegt. Um mögliche kommunale Indikatoren im Zusammenhang mit der Sozialhilfe erkennbar zu machen, werden bestimmte Aggregatsdaten in einer kurzen Übersicht vorgestellt.

Gleisdorf ist durch ein geringes Bevölkerungswachstum geprägt. Das zeigt auch die geringe Wanderungsbilanz von 5,1%[27]. Ein weiterer Indikator für geringe Migrationbewegungen ist die geringe Ausländerquote von 3,4%. Dieser Effekt wirkt sich unmittelbar auf die Altersstruktur aus. In Alterskohorten zusammengefasst, beträgt der Bevölkerungsanteil der unter 15 jährigen 15,2%, der 15 bis 60 jährigen 60,0% und der über 60 jährigen 24,8%. Der prozentuelle Anteil der älteren Bevölkerungsgruppen ist in Gleisdorf deutlich über dem Bezirks- sowie dem Landesniveau (20,6% bzw. 22,3%). Beim Vergleich der Familienstruktur ergibt sich folgende Zusammensetzung: Der Anteil der verheirateten Bevölkerung ist in Gleisdorf bei 40,1%[28]. Die Scheidungsrate von 8,3% liegt, verglichen mit anderen Städten der Region, im allgemeinen oststeirischen Trend[29]. Der Anteil an geschiedenen Frauen ist in Gleisdorf mit 63,1% jedoch deutlich höher als der der Männer (36,9%). Der proportionale Anteil der ledigen Bevölkerung liegt in der Stadtgemeinde bei 42,4%[30].

Das bedeutet, dass zwei zentrale Bevölkerungsgruppen die kommunale Bedürfnislage, etwa im Wohnungsbereich, wesentlich beeinflussen - ältere Menschen und junge, ledige Bewohner/innen. Insbesondere durch innerstädtische Wanderungsbewegungen ist der Anteil an „Singlewohnungen“ auf ein Drittel aller Haushalte gestiegen. Jüngere Generationen wechseln im kommunalen Bereich vom Elternwohnhaus in eigene Ein- bis Zweipersonenhaushalte, und es entstehen mehr (Klein-) Haushalte. Diese Effekte zeigen sich an Hand der Größe der kommunalen Haushalte. Die Haushaltsstruktur weist 32,4% Einpersonen-, 30,1% Zweipersonen- und 18,2% Dreipersonenhaushalte (Kleinfamilien) auf. Zum Erhebungszeitpunkt im Winter 2010/11 sind in der Stadt Gleisdorf 504 Personen arbeitslos gemeldet. Nach Altersgruppen betrachtet stieg die Arbeitslosigkeit am stärksten bei den „Jugendlichen bis 24 Jahren“ mit +36 oder +44,4%, gefolgt von den „Älteren über 50 Jahren“ mit +6 oder +5,8%. Einzig die Gruppe der Personen im „Haupterwerbsalter 25 bis 49“, wo wir rückläufige Arbeitslosenzahlen registrieren (-32 oder -10,4%).[31]

Im Jahre 1991 lag der Anteil an Gebäuden mit Wohnungen in Gleisdorf auf einem Niveau von 84,3%. Im Vergleich mit dem Bezirk (92%) und dem Bundesland (91%) bedeutete dies einen geringeren Anteil. Die Stadtgemeinde reagierte auf den zunehmenden Wohnungsbedarf und intensivierte die Bautätigkeit in den letzten zwanzig Jahren. Diese Entwicklung hatte den Effekt, dass in Gleisdorf eine hohe Dichte an neuen, aber relativ teuren Wohnungen, entstanden ist. Dem stehen derzeit 122 gemeindeeigene Wohnungen, sowie 86 Wohnungen, bei denen die Gemeinde ein so tituliertes „ Zuweisungsrecht “ inne hat, gegenüber.

2.1 Diskussion der strukturellen Zusammenhänge

Die Analyse der strukturellen Rahmenbedingungen der Stadtgemeinde zeigt, dass ein erhöhter Anteil an älteren Personen das soziale Gefüge in Gleisdorf determiniert. Die Familienstruktur ist durch im Zuwachs begriffene Scheidungsraten beeinflusst. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass für Bewohner/innen kleinerer ländlicher Städte die Chance, eine Trennung positiv zu bewältigen, wesentlich geringer ist als im großstädtischen Bereich. Der Grund kann in fehlenden Arbeitsplätzen und dem Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen liegen[32]. Gleichzeitig ist unter den jüngeren Generationen der proportionale Anteil an Ledigen gestiegen. Dadurch erhöhte sich der Bedarf an Wohnungen im Ein- und Zweipersonenhaushaltsbereich erheblich. Als „nichtinitiierte soziale Konsequenz“ der städtischen Bauplanung ist ein Wohnungsmarkt im Hochpreissegment (meist handelt es sich um Mietkaufwohnungen) entstanden, wobei der Preisanstieg am Wohnungsmarkt bundesweit feststellbar ist. Aber gerade ökonomisch benachteiligte Bevölkerungsschichten finden in einer Gemeinde mit einem durchschnittlichen Pro - Kopf - Nettoeinkommen von € 1.027[33] im Monat schwierigere Finanzierungsvoraussetzungen am Wohnungssektor vor. Parallel zu dieser Entwicklung wurden die Wohnbeihilfen durch neue Gesetzesgrundlagen im Jahr 2002 drastisch gekürzt[34]. Im Bereich der Arbeitslosenentwicklung liegt der proportional stärkere Anstieg an Frauen im steiermärkischen Durchschnitt. Die strukturellen Veränderungen der von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen sind mit einem höheren Anteil an älteren Arbeitnehmer/n/innen (50+) und Personen mit einem geringem formalem Ausbildungsstand auch in der Stadtgemeinde wirksam[35]. Mit dieser Darstellung der kommunalen Begebenheiten werden erste mögliche Faktoren, die den Sozialhilfeempfang in Gleisdorf beeinflussen können sichtbar. Insbesondere veränderte Familienstrukturen mit erhöhten Scheidungsraten, demografische Entwicklungen des sozialen Gefüges, Veränderungen des Arbeitsmarktes und die innerstädtische Wohnungssituation beeinflussen den Sozialhilfeempfang in der Stadtgemeinde. Die kurze Darstellung verdeutlicht auch, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass eventuelle Veränderungen, etwa ein Anstieg bestimmter Problemlagen in der offnen Sozialhilfe, nicht unbedingt als „hausgemacht“ zu betrachten sind. Viel mehr gilt, dass „ die kleinformatigen Probleme der Entwicklung einer Gemeinde und die großformatigen der Entwicklung eines Landes nicht voneinander zu trennen sind [36] “.

2.2 Indikatoren für den Sozialhilfeempfang

Um erste Hinweise auf die Empfänger/innen/struktur zu erhalten, wurde ein statistisches Modell mittels „binärer logistischer Regression[37] “ berechnet. Auf Grund der besprochenen Veränderungen im demografischen und soziostrukturellen Bereich (Auflösung familiärer Bindungen, erhöhter Anteil an älteren Menschen durch gestiegene Lebenserwartung) soll diese erste Strukturanalyse dem besseren Verständnis der möglichen Zusammenhänge zwischen makrogesellschaftlichen Einflüssen und Sozialhilfeempfang dienen. Für Gleisdorf gilt, dass die Geschlechterzusammensetzung einen wesentlichen Einfluss auf die offene Sozialhilfe hat[38]. Es ist davon auszugehen, dass dieser Beeinflussungsfaktor durch einen proportional hohen Frauenanteil bestimmt wird. Um den Einfluss der Familienstruktur erkennbar zu machen, wurde die Variable „Verheiratet“ und die Variable „Geschieden“ in das Modell aufgenommen. Die Gegenüberstellung des Ehestatus zeigt, dass durch die familiäre Veränderungen einer Scheidung die Gefahr exponentiell steigt, in den Sozialhilfeempfang abzugleiten. Der unmittelbare Zusammenhang zwischen dem letzten Arbeitsmarktstatus, dem letzten formalen Bildungsabschluss und einem erhöhten Risiko, Sozialhilfeempfänger/in zu werden, wird durch das Beispiel der Stadt Gleisdorf evident und korrespondiert mit anderen empirischen Befunden[39]. Hinsichtlich der Altersstruktur zeichnen sich in der Stadtgemeinde punktuelle Konzentrationen zwischen den Altersgruppen „jünger als 30“ und „älter als 50“ ab. Als „abhängige Variable“ wurden die fallweise und laufend Unterstützten herangezogen. Im Zusammenhang mit den genannten Faktoren ist festzuhalten, dass das Risiko, in die Gruppe der laufend Unterstützten zu fallen, unter den gegebenen Modellbedingungen stärker ist. Dies weist darauf hin, dass der Sozialhilfeempfang der Stadtgemeinde Gleisdorf durch den Anteil der Dauerunterstützten wesentlich (mit-) beeinflusst wird. In Hinblick auf den Geschlechtereinfluss würde das auch bedeuten, dass die Frauen in der Gruppe der Dauerunterstützten deutlich überwiegen. Die bisherigen Ergebnisse liefern einen ersten Rahmen der Zusammenhänge zwischen kommunalen Einflüssen, die durch makrogesellschaftliche Einflüsse determiniert sind, und der offenen Sozialhilfe der Stadtgemeinde Gleisdorf.

[...]


[1] „Mehr als 120.000 Personen beziehen in Österreich Leistungen aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. 250.000 Personen haben seit der Einführung der BMS durch die Anhebung der Notstandshilfe profitiert, im ersten Jahr wurde die Leistungssumme für Notstandhilfe um knapp 70 Mio. Euro erhöht. 56 Prozent dieser Summe sind an Frauen ausbezahlt worden. Seit Einführung der BMS haben 25.000 LeistungsezieherInnen ein Angebot für eine Förderung durch das AMS angenommen. Insgesamt 12.000 BezieherInnen konnten seit September 2010 wieder in Beschäftigung vermittelt werden.“ vgl.: http://www.esf.at/esf/2011/09/01/ein-jahr-bedarfsorientierte-mindestsicherung/

[2] vgl. dazu auch die Studie der Stadt Wien: http://www.wien.gv.at/gesundheit/einrichtungen/planung/pdf/erwerbspotenzial.pdf

[3] Artikel 22, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dez. 1948

[4] vgl. http://www.gleisdorf.at/, 17.03.2015

[5] vgl.: Salzburger Sozialbericht, 2002, insbesondere S. 24 – 38, vgl. aber auch Stadt Linz: http://www.linz.at/presse/2012/201203_62109.asp, oder das Portal der Arbeiterkammer: http://www.arbeiterkammer.at/online/mindestsicherung-wer-bekommt-wie-viel-56975.html, letzter Download: 17.03.2015

[6] vgl.: Bacher, 1993, S. 199

[7] Die geschlossene Sozialhilfe sorgt für Unterbringung in Heimen, oder Anstalten.

[8] Für 2003 gelten in der Steiermark folgende Richtsätze: Alleinstehende Unterstützte € 472, Hauptunterstützte oder Unterstützte in Haushaltsgemeinschaften € 431, Mitunterstützte, die mit einem Hauptunterstützten in einer Haushaltsgemeinschaft leben, € 288 und Mitunterstützte, für die Familienbeihilfe bezogen wird € 146(vgl.: www.graz.at/Sozialamt/sozhilfe2.htm).

[9] vgl.: http://oear.or.at/Recht/stmk_sozialhilfegesetz.htm

[10] vgl.: Pfeil, 2001

[11] vgl.: Der Standard vom 16. August 2003, S. A2

[12] vgl.: Der Standard vom 14. August 2003, S. 2

[13] vgl: Alfred Pfabigan in: Der Standard vom 10 August 2003, S. 31

[14] vgl.: Der Standard vom 14. August 2003, S. 2

[15] vgl.: Beck, 1996, S.134ff

[16] vgl.: Elias u. Scotson, 1993

[17] vgl.: Steiner u. Wolf, 1996, S. 15

[18] vgl.: Steiner u. Wolf, 1996, S. 16

[19] vgl.: Stelzer-Orthofer, 1997

[20] Mit „Devianz“ wird eine von den allgemein gültigen Normen einer Gesellschaft abweichende Verhaltensweise, wie etwa kriminelle, gruppenaggressive oder auch selbstschädigende (autoaggressive) Handlungen, bezeichnet.

[21] Der Begriff „soziale Randgruppe“ umfasst Person und Personengruppen, die von der Kerngesellschaft auf Grund von als Normdefiziten aufgefassten Verhaltensweisen stigmatisiert werden und nur unvollkommen im Sozialgefüge integriert sind. Als klassische soziale Randgruppen werden etwa Straftäter/innen, Drogenabhängige, Alkoholiker/innen, aber auch Asylanten/innen oder Prostituierte bezeichnet.

[22] vgl.: Bacher, 1993, S. 204

[23] Als statistisches Programm diente das häufig gebräuchliche SPSS (Statistical Pakage For The Social Science).

[24] Damit sind die aktenkundigen Personen gemeint. In der Analyse wurden ältere Akten, sowie Akten mit unvollständigen demografischen Angaben nicht berücksichtigt. Genauso wurden die Aktenblätter von Minderjährigen, da für sie andere strukturelle Gegebenheiten gelten, nicht analysiert.

[25] Die inhaltlichen Erkenntnisse aus den Interviews wurden in die Analyse mit einbezogen und verwoben. Alle Angaben aus den Interviews wurden derart anonymisiert, dass auf die betroffenen Personen keine Rückschlüsse mehr möglich sind. Gleiches gilt für die Experten/innen/interviews.

[26] vgl.: Stelzer-Orthofer, 1997, S. 12

[27] Die Wanderungsbilanz ist in Gleisdorf, verglichen mit anderen oststeirischen Städten, aber auch im Steiermarkvergleich tatsächlich auf sehr niedrigem Niveau, beispielsweise ist die Wanderungsbilanz der Bezirkshauptstadt Weiz mit 7,1% deutlich höher.

[28] In dieser Zahl sind sowohl Personen, die in „Lebensgemeinschaften“ leben, als auch Paare die „in Trennung“ leben, nicht berücksichtigt, das bedeutet auch, dass sich hinter der Anzahl der „Ledigen“ ein bestimmter Prozentsatz an Personen „verbirgt“, die ohne Heirat in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben.

[29] Weiz, 8,0%; Feldbach, 8,6%; Fürstenfeld 8,1%

[30] Trotz geringerer Einwohnerzahlen ist der Anteil an Ledigen höher als in der Bezirkshauptstadt Weiz (41,1%).

[31] vgl. http://www.ams.at/stmk/sfags_24896.html, 17.03.2015

[32] vgl.: Der Standard, 08.08.2003, S. 10

[33] Quelle: Berechungen der statistischen Abteilung des Landes Oberösterreich, 2003

[34] Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass vor der Gesetzesnovelle keine „festgelegte Wohnbeihilfentabelle“ eine maximal mögliche Beihilfenhöhe festsetzte, sondern allein das Einkommen die maßgebliche Berechnungseinheit war.

[35] Auskunft: AMS- Gleisdorf, 14.08.2003

[36] vgl.: Elias u. Scotson, 1993, S.61

[37] Die binäre logistische Regression ist eine multivariate Analysemethode, bei der Beziehungen zwischen zwei Vergleichsgruppen (als „abhängige“ Variable) und mehreren „unabhängigen“ Variablen auf einen möglichen Zusammenhang (Kausalstruktur) untersucht werden. Mulitvariate Modellberechnungen schließen „Eindimensionalität“ der Betrachtung aus. Je höher der Exp(B)- Wert in der Tabelle ist, desto stärker ist der Zusammenhang ausgeprägt.

[38] Wenn die Verteilung in etwa 50/50 betragen würde, dann dürfte die Variable „Geschlecht“ auch keinen starken Einfluss auf den Sozialhilfeempfang haben, was in der untersuchten Stichprobe nicht der Fall ist.

[39] vgl.: insbesondere Stelzer-Orthofer, 1997 und Steiner u. Wolf, 1996

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Details

Title
Zur Lage der Empfänger/innen in der offenen Sozialhilfe
Subtitle
Eine Situationsanalyse
Author
Year
2012
Pages
61
Catalog Number
V191328
ISBN (eBook)
9783656171119
ISBN (Book)
9783656170693
File size
746 KB
Language
German
Keywords
Sozialhilfe Soziologie Studie Analyse Daten
Quote paper
Roland K. Kobald (Author), 2012, Zur Lage der Empfänger/innen in der offenen Sozialhilfe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/191328

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