I. Einleitung
„Manet autem illa quoque excepta eius oratio: scripsit vero hanc quam legimus ita perfecte ut iure prima haberi possit.“
Zu diesem Urteil kam Asconius bei seinem Kommentar der ciceronischen Rede Pro Milone. Verwunderlich ist allerdings, dass Marcus Tullius Cicero mit dieser, seiner vermeintlich besten Rede den Prozess nicht gewinnen konnte und sein Klient Titus Annius Milo in die Verbannung geschickt wurde. Bei Asconius lassen sich zwei erklärende Umstände finden. Zum einen sei Cicero, da er durch das Geschrei des Mobs irritiert und durch die pompeianischen Truppen eingeschüchtert war, nicht mit seiner üblichen constantia aufgetreten und konnte daher nicht, wie gewöhnlich, mit seinem Verteidigungsplädoyer brillieren. Zum anderen deutet Asconius an, dass es zwei Versionen von Pro Milone gegeben habe – die tatsächlich gehaltene sowie eine überarbeitete und veröffentlichte, die uns vorzuliegen scheint. Die These von den zwei Versionen wird bis heute kontrovers diskutiert. Neumeister, der von einer Aus-, aber nicht Umarbeitung der Rede ausgeht, stellt allerdings treffend fest, dass bei einer rhetorischen Untersuchungen diese Frage von sekundärer Bedeutung sei und die überlieferte Fassung wie eine tatsächlich gehaltene Rede zu betrachten sei. Bei seiner sehr facettenreichen Interpretation der Miloniana geht Neumeister von der Rede als einem planvollen Überredungsprozess aus, dessen „verborgene Ordnung [und] taktische[r] Plan ans Tageslicht“ gebracht werden muss. Dabei habe „jeder Teil, jeder Satz, jede Darstellungsform eine bestimmte Funktion“. Die rhetorische Gesamtstrategie wurde von mehreren Autoren, am prominentesten wohl von Neumeister, behandelt. Besonders
konzentrierte man sich auf die rhetorische Gesamtkonzeption der Rede. Bei Schmitz findet sich die Fokussierung auf ein entscheidendes Detail der Prozessreden, nämlich die Darstellung der
gegnerischen Zeugen. Diese seien entsprechend der rhetorischen Theorie charakterisiert und fügten sich in Ciceros allgemeine Strategie ein. Die vorliegende Arbeit möchte nun die Zeugen der Verteidigung, also die Ciceros, unter diesen beiden Gesichtspunkten der Theorie und der Strategie betrachten. In Asconius‘ Bericht und Kommentar zu Pro Milone findet sich keine Nennung von Zeugen der Verteidigung. Offenbar hatten sich die Anwälte Milos mit Kreuzverhören der gegnerischen Zeugen begnügt. Doch dies hielt Cicero in seiner Rede nicht davon ab, Zeugen für seine Argumente zu benennen oder gar aufzurufen...
Inhaltsverzeichnis
I. Einführung
II. Theoretische Grundlagen: Zeugen in der rhetorischen Theorie
III. Die causa der Miloniana und ihre Hintergründe
IV. Ciceros Zeugen in den einzelnen Teilen der Rede
V. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die rhetorische Strategie von Marcus Tullius Cicero in seiner Verteidigungsrede Pro Milone, mit einem besonderen Fokus auf den Einsatz von Zeugen. Ziel ist es, zu analysieren, wie Cicero diese Zeugenaussagen innerhalb seiner Argumentationsstruktur einsetzt, um die Schuld des Gegners Clodius zu diskreditieren und die Unschuld seines Mandanten Milo unter Berücksichtigung der rhetorischen Theorie und der gegebenen politischen Umstände zu untermauern.
- Analyse des rhetorischen Konzepts der Zeugenführung in der Antike
- Historischer Kontext der causa Miloniana und die Rolle des Pompeius
- Untersuchung der Zeugeneinsätze in exordium, narratio und confirmatio
- Die Funktion von Zeugen als Instrument zur Diskreditierung des Prozessgegners
- Darstellung der Verbindung von Notwehr-Argumentation und der pars extra causam
Auszug aus dem Buch
Ciceros Zeugen in den einzelnen Teilen der Rede
Cicero beginnt seine Rede mit einem klassischen exordium (§1-6), das die Hörer auf die Rede vorbereiten soll. Hierbei wählt Cicero die Beschreibung der angsteinflößenden Atmosphäre im Gericht als Motiv, um die Richter zugleich zu ermutigen, sich von dieser Angst nicht beeinflussen zu lassen. Im exordium deutet Cicero auch bereits seine beiden Hauptargumente an, indem er schreibt: „Nisi oculis videritis insidias Miloni a Clodio esse factas, nec deprecaturi sumus, ut crimen hoc nobis propter multa praeclara in rem publicam merita condonetis, nec postulari ut, quia mors P. Clodi salus vestra fuerit, idcirco eam virtuti Milonis potius quam populi Romani felicitati adsignetis.“
Das Motiv der Notwehr flackert hier also schon auf, wenn Cicero behauptet, dass Clodius dem Milo einen Hinterhalt gestellt habe. Zugleich argumentiert er, der Tod des Clodius sei die Rettung der Richter gewesen. In einem späteren Teil wird er diesen Aspekt zu seinem Hauptargument ausbauen und von der Rettung des Staates sprechen, die durch Clodius Ermordung eingetreten ist. An das exordium schließt ein ebenfalls vorbereitend konzipierter Redeteil an, der üblicherweise zu der confirmatio gehört, nämlich die Widerlegung der gegnerischen Argumente (refutatio). Er geht zunächst auf das Problem der Notwehr ein und veranschaulicht mit historischen Beispielen, dass eine erwiesene Tötung nicht immer eine Verurteilung nach sich ziehen müsse (§ 7-11).
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einführung: Das Kapitel erläutert die Bedeutung der Rede Pro Milone und die schwierigen Bedingungen der Verteidigung unter dem Eindruck politischer Unruhen und des Drucks durch Pompeius.
II. Theoretische Grundlagen: Zeugen in der rhetorischen Theorie: Hier werden die rhetorischen Kategorien (loci) und die Unterscheidung zwischen künstlichen und unkünstlichen Beweisen in Ciceros theoretischem Verständnis dargelegt.
III. Die causa der Miloniana und ihre Hintergründe: Dieses Kapitel skizziert den historischen Hergang der Tat des Milo und die politischen Spannungen zwischen Milo und Clodius, die zum Prozess führten.
IV. Ciceros Zeugen in den einzelnen Teilen der Rede: Der Hauptteil analysiert detailliert, wie Cicero in den verschiedenen Abschnitten der Rede Zeugen nutzt, um Argumente zu stützen und den Gegner Clodius zu diskreditieren.
V. Zusammenfassung: Das Fazit zieht eine Bilanz der rhetorischen Strategie und ordnet den Einsatz der Zeugen in das Gesamtziel der Verteidigung ein.
Schlüsselwörter
Pro Milone, Cicero, Rhetorik, Zeugenbeweis, Notwehr, Clodius, Pompeius, Gerichtsrede, testimonia, loci, Forensik, Verteidigung, Antike, Argumentationsstrategie, res publica
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Analyse der Verteidigungsstrategie des Marcus Tullius Cicero in seiner Gerichtsrede Pro Milone, wobei der gezielte Einsatz von Zeugen im Zentrum der Untersuchung steht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die antike Rhetorik, die forensische Beweisführung, der historische Kontext des Falls Milo gegen Clodius und die strategische Diskreditierung des Prozessgegners.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Cicero theoretische rhetorische Vorgaben nutzt, um Zeugenaussagen strategisch in seine Argumentation einzubetten und dadurch das Urteil der Richter zu beeinflussen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine philologische und rhetorische Interpretation des Originaltextes sowie eine Analyse des historischen Kontextes auf Basis der Forschungsliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Verwendung von Zeugen in den verschiedenen Redeteilen (exordium, narratio, confirmatio) und untersucht, wie Cicero diese Zeugen charakterisiert, um ihre Glaubwürdigkeit zu unterstreichen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Pro Milone, rhetorische Strategie, Zeugenbeweis, Notwehr, diskreditierende Rhetorik und forensische Argumentation charakterisiert.
Warum ist die Rolle des Pompeius für die Analyse so entscheidend?
Pompeius war politisch der mächtigste Mann Roms; seine Gesetze engten den Spielraum der Verteidigung massiv ein, weshalb Ciceros "Instrumentalisierung" des Pompeius als Zeuge ein taktisches Wagnis von hoher rhetorischer Bedeutung darstellt.
Welche Funktion hat die "pars extra causam" in Ciceros Rede?
Sie dient dazu, den Tod des Clodius über die reine Notwehr-Argumentation hinaus als glückliche Fügung für den Staat darzustellen, um die Richter moralisch zu überzeugen.
- Arbeit zitieren
- Christine Loran (Autor:in), 2009, Die Zeugen in "Pro Milone", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/191786