Qualität der Abschlussprüfung - Sichtweise des Kapitalmarktes


Diploma Thesis, 2011

93 Pages, Grade: 2,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit

2 Definitorische Abgrenzungen
2.1 Qualitätsbegriff in der Abschlussprüfung
2.1.1 Begriffsbestimmung der Qualität
2.1.2 Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
2.2 Kapitalmarkt als Adressat der Abschlussprüfung
2.3 Die Erwartungslücke als Phänomen der Abschlussprüfung
2.4 Anforderungen an wahrnehmbare Qualitätsfaktoren

3 Einfluss ausgesuchter Gruppen auf die Qualität der Abschlussprüfung
3.1 Berufsstand
3.1.1 Einflussfaktoren des Berufsstandes auf die Qualität der Abschlussprüfung
3.1.1.1 Berufsexamina
3.1.1.2 Prüfungsnormen des Berufsstandes
3.1.1.3 Disziplinaraufsicht und Berufsgerichtsbarkeit
3.1.2 Wahrnehmung der Faktoren durch den Kapitalmarkt
3.2 Nationaler Gesetzgeber und Europäische Union
3.2.1 Einflussfaktoren des Gesetzgebers auf die Qualität der Abschlussprüfung
3.2.1.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen
3.2.1.2 Externe Qualitätskontrolle
3.2.1.3 Staatliche Aufsicht
3.2.2 Wahrnehmung der Faktoren durch den Kapitalmarkt
3.3 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
3.3.1 Einflussfaktoren der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auf die Qualität der Abschlussprüfung
3.3.1.1 Internes Qualitätssicherungssystem
3.3.1.2 Haftungsfälle
3.3.1.3 Größe, Reputation und Spezialisierungsgrad einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
3.3.2 Wahrnehmung der Faktoren durch den Kapitalmarkt
3.4 Mandanten
3.4.1 Einflussfaktoren der Mandanten auf die Qualität der Abschlussprüfung
3.4.1.1 Prüfungsausschuss
3.4.1.2 Interne Revision
3.4.1.3 Prüfungs- und Beratungsleistungen
3.4.2 Wahrnehmung der Faktoren durch den Kapitalmarkt

4 Lösungsvorschläge für eine höhere Qualität der Abschlussprüfung aus Sicht des Kapitalmarktes
4.1 Umfeld für Veränderungen
4.2 Alternativen zur Erhöhung der Qualität
4.2.1 Informationsversorgung der Kapitalmarktteilnehmer
4.2.2 Finanzielle Abhängigkeit des Prüfers
4.2.3 Ausweitung des Prüfungsumfangs
4.2.4 Prüfungsstandards auf globaler Ebene

5 Fazit und Aussicht

Literaturverzeichnis

Verzeichnis der Gesetze und sonstiger Normen

Rechtssprechungsverzeichnis

Verzeichnis sonstiger Quellen

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Erwartungslücke

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit

Im Zuge der in 2007 ausgebrochenen Finanzkrise wurde nationalen wie internati- onalen Normensetzern deutlich vor Augen geführt, wie wichtig die Stabilität des Finanzsystems für die Weltwirtschaft ist. Die Krise wirkte sich dabei insbesonde- re auf Banken und Versicherungen aus, die in der Folge massive Liquiditätsprob- leme zu beklagen hatten oder gar in die Zahlungsunfähigkeit gerieten. Die Lehren aus dieser Krise wurden auf verschiedenen Ebenen bereits gezogen, und kommen meist in einer erhöhten Regulierung durch den Gesetzgeber zum Ausdruck. Die Wirtschaftsprüferbranche blieb in der Diskussion über die Lehren aus der Krise meist außen vor.1 Jedoch legen die tiefen Einblicke, die ein Wirtschaftsprüfer im Rahmen einer Abschlussprüfung in ein Unternehmen gewinnt für die Öffentlich- keit nahe, dass der Abschlussprüfer die Krise vielleicht sogar hätte vorhersehen können.2 Es verwundert daher nicht, dass die Europäische Kommission mit der Veröffentlichung des Grünbuchs zur Abschlussprüfung im Dezember 2010 eine Diskussion über die Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfung auslösen wollte.3 Im Vordergrund einer solchen Diskussion soll vor allen Dingen das Ver- trauen der Adressaten von Jahresabschlüssen stehen, für die Informationen und deren Verlässlichkeit von zentraler Bedeutung sind.

Den aktuellen Gegebenheiten entsprechend ist die Glaubwürdigkeit der im Jah- resabschluss enthaltenen Informationen von zentraler Bedeutung für die Entschei- dungsfindung der Adressaten von Jahresabschlüssen.4 Um die Glaubwürdigkeit dieser Informationen zu erhöhen, wird mit dem Wirtschaftsprüfer ein externer Prüfer eingesetzt, der in seiner Rolle als unbefangener und vorurteilsloser Dritter, die Ordnungsmäßigkeit der vorliegenden Jahresabschlussinformationen überprüft und dadurch deren Vertrauenswürdigkeit erhöht.5 Eine wichtige Gruppe von Jah- resabschlussadressaten sind Kapitalmarktakteure, für die die publizierten Jahres- abschlüsse eine wichtige Informationsquelle ihrer Investitionsentscheidungen dar- stellen.6 Ein geprüfter Jahresabschluss erhöht die Glaubwürdigkeit der darin ent- haltenen Informationen und mündet für den Kapitalmarkt in einem Effizienzzu- wachs aufgrund einer sichereren Entscheidungsgrundlage.7 Zugleich stellen Kapi- talmarktteilnehmer aus Sicht der Unternehmen eine wichtige Finanzierungsquelle dar.8 Es ist daher folgerichtig, den Abschlussprüfer in seiner effizienzsteigernden Mittlerrolle als einen Treuhänder der Kapitalmärkte zu bezeichnen.9

Ziel dieser Arbeit ist es, die Qualität der Abschlussprüfung aus der Sichtweise des Kapitalmarktes zu untersuchen und Lösungsvorschläge für eine Erhöhung der Qualität bereitzustellen, die an den Bedürfnissen dieser Anspruchsgruppe ausge- richtet sind. Aufgrund der Komplexität des Bezugsrahmens ist es wichtig, die Messung der Qualität der Abschlussprüfung auf einer soliden definitorischen Ba- sis der wichtigsten Bestandteile zu beginnen, um im Anschluss praktikable Lö- sungen für eine künftige Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfung aus Ka- pitalmarktsicht zu finden. Die Arbeit beginnt daher in Abschnitt 2 mit den wich- tigsten Definitionen, die im Verlauf dieser Arbeit immer wieder Verwendung fin- den. Einer Definition der beiden zentralen Begrifflichkeiten - Qualität und Kapi- talmarkt - schließt sich eine Erläuterung des theoretischen Grundgerüsts der Er- wartungslücke an. Damit speziell auf die Besonderheiten des Kapitalmarktes ein- gegangen werden kann, sollen die Anforderungen an die Wahrnehmbarkeit durch den Kapitalmarkt ebenfalls kurz erläutert werden. Dieses definitorische Grundge- rüst stellt das Fundament für die in Abschnitt 3 dargestellte Analyse ausgewählter Faktoren dar. Die Faktorenanalyse ist dabei anhand der primären Einflussgruppen - Berufsstand, Gesetzgeber, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Mandanten - auf die Qualität der Abschlussprüfung systematisiert worden. Einer Auswahl zent- raler Einflussfaktoren der jeweiligen Gruppe, folgt ein jeweils angrenzendes Zwi- schenfazit, dass die Wahrnehmung der einzelnen Faktoren durch den Kapital- markt bewertet und bereits mögliche Implikationen für Verbesserungen liefert. Abschließend sollen in Abschnitt 4 konkrete Lösungsvorschläge genannt werden, die zu einer Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfung aus Kapitalmarkt- sicht führen können. Die behandelten Qualitätsfaktoren und Lösungsvorschläge beziehen sich dabei meist auf die geltenden Normen für kapitalmarkorientierte Unternehmen, auf ein Abweichen von dieser Ausrichtung wird an entsprechender Stelle hingewiesen. Die Arbeit versucht auch den aktuellen Entwicklungen in der Qualität der Abschlussprüfung Rechnung zu tragen.

2 Definitorische Abgrenzungen

Das folgende Kapitel beschäftigt sich mit den definitorischen Bestimmungen der zentralen Begrifflichkeiten dieser Arbeit. Die Abgrenzung von Qualität in Ab- schnitt 2.1 bietet einen Überblick über die Forschungsliteratur in diesem Bereich und den verschiedenen Ansätzen zur Bestimmung einer Definition der Qualität. Des Weiteren soll eine Abgrenzung des Kapitalmarktes und seiner Teilnehmer in Abschnitt 2.2 dabei helfen, der Komplexität dieses Marktes angemessen zu be- gegnen. Weil gerade der Kapitalmarkt aufgrund weniger objektiver Qualitäts- merkmale starken subjektiven Einflüssen bei der Qualitätsbewertung unterliegt, spielt die Wahrnehmung der Kapitalmarktteilnehmer bei der Bewertung der Qua- lität der Abschlussprüfung eine wesentliche Rolle. Aus diesem Grund wird die Theorie der Erwartungslücke in Abschnitt 2.3 erläutert, deren Bestandteil auch die Wahrnehmungen der verschiedenen Anspruchsgruppen der Abschlussprüfung sind. Der definitorische Teil dieser Arbeit schließt, der Erwartungslücke entspre- chend, in Abschnitt 2.4 mit den nötigen Anforderungen an die Wahrnehmbarkeit von Qualitätsfaktoren aus Kapitalmarktsicht ab.

2.1 Qualitätsbegriff in der Abschlussprüfung

Die definitorische Abgrenzung des Qualitätsbegriffes stellt eine Herausforderung in vielen Forschungsarbeiten zur Qualitätsbetrachtung dar. Für eine zielführende Analyse ist es jedoch wichtig, auf einen eindeutigen definitorischen Hintergrund dieses Begriffes zurückzugreifen. Abschnitt 2.1.1 soll zunächst den Begriff der Qualität entwickeln und auf die Abschlussprüfung beziehen. Der Inhalt des Ab- schnitts 2.1.2 soll anschließend auf den wichtigen Aspekt der Unabhängigkeit des Prüfers und seine vertrauensfördernden Effekte auf den Kapitalmarkt eingehen, die zentral für die Qualitätswahrnehmung jener Akteure ist.10

2.1.1 Begriffsbestimmung der Qualität

Der Begriff der Qualität lässt sich im deutschen Sprachgebrauch vom lateinischen Wort qualitas ableiten, was so viel wie Beschaffenheit bedeutet. Von offizieller Seite wird Qualität durch das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) als „Grad, in dem ein Satz inhärenter Merkmale Anforderungen erfüllt“11 definiert. Die DIN-Definition kann auch übersetzt werden als „realisierte Beschaffenheit ei- ner Einheit bezüglich der Qualitätsforderung“.12 Unter Beschaffenheit soll in der Folge die Gesamtheit aller objektiv messbaren Merkmale oder Merkmalswerte verstanden werden.13

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es im Rahmen der Qualitätsbetrachtung wichtig, auf die Beziehung zwischen Unternehmen und Kunden abzustellen. Das ursprüngliche Begriffsverständnis, bei dem die Beschaffenheit der Qualität gleich- gesetzt wird, bedarf daher einer Erweiterung.14 Der Begriff der Qualität sollte als ein Vergleichs- oder Beziehungsbegriff verstanden werden, der auf ein bestimm- tes Verhältnis zwischen Preis und Leistung abzielend, einen ersten Hinweis auf eine subjektive Komponente im Qualitätsbegriff liefert.15 Qualität lässt sich folg- lich in eine objektive (primäre) und eine subjektive (sekundäre) Dimension auftei- len und deutet damit bereits auf eine entscheidende Problematik im Bereich der Definition des Qualitätsbegriffes hin.16 Eine allgemeingültige Definition von Qua- lität, ist aufgrund der subjektiven Dimension, die differenzierte Erfahrungen und Wahrnehmungen des Betrachters beinhaltet, nicht realisierbar.17 Die ursprüngli- che Wortherkunft stellt auf die Beschaffenheit und damit auf eine objektiv mess- bare Qualität ab, wohingegen die subjektive Dimension des Qualitätsbegriffes durch den Begriff der Güte repräsentiert wird.18 Während die Beschaffenheit daher objektiv messbar ist, bildet sich ein Urteil über die Güte eines Objektes durch die subjektive Bewertung seiner Beschaffenheit.19

Eine Möglichkeit den Qualitätsbegriff im Rahmen der Wirtschaftsprüfung weiter einzugrenzen, ergibt sich durch die Einordnung der Wirtschaftsprüfung in den Dienstleistungsbereich. Eine Dienstleistung weist die Merkmale der Immateriali- tät, Individualität und der Integration eines externen Faktors als wichtige konstitu- ierende Merkmale auf.20 In Bezug auf Wirtschaftsprüfungsleistungen stellt Imma- terialität auf die fehlende Substanz des Gutes ab, während sich Individualität auf die Unterschiede zwischen den einzelnen Mandanten bezieht.21 Das Merkmal der Integration externer Faktoren, kann der Informationsweitergabe durch den Man- danten im Rahmen der Abschlussprüfung zugeordnet werden.22 Im Folgenden soll zunächst detaillierter auf die zentralen Merkmale einer Dienstleistung eingegan- gen werden, um den Bezug zur Abschlussprüfung weiter zu verdeutlichen. Als zentrale Merkmale einer Dienstleistung im Rahmen der o.g. Definition, können die Immaterialität sowie die Integration externer Faktoren, in Form des direkten Kundenkontakts, geltend gemacht werden.

Die Immaterialität der Abschlussprüfung ist dadurch gegeben, dass die Arbeit des Prüfers für den Mandanten und die Abschlussadressaten kaum physisch greifbar ist. Abgesehen vom Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk besteht der Haupt- teil der Arbeit des Wirtschaftsprüfers in der Anwendung seines fachlichen Wis- sens.23 Die Berufsexamina können in ihrer Funktion als zwingende Grundvoraus- setzung des Wirtschaftsprüferberufes in Deutschland, eine gewisse Grundqualität garantieren.24 Darüber hinaus existieren jedoch keine objektiven Indikatoren, die eine einfache Messung der fachlichen Qualifikation eines Prüfers erlauben.

Der direkte Kundenkontakt im Rahmen der Abschlussprüfung wird benötigt, da das Urteil über die Richtigkeit des vorliegenden Abschlusses zusätzlicher Infor- mationen vom Abschlussersteller bedarf.25 Der Kontakt zum Kunden ist folglich von zentraler Bedeutung für eine zielführende Abschlussprüfung und wird durch die Mitwirkungspflicht (§ 320 Handelsgesetzbuch (HGB)) und die Unterzeich- nung der Vollständigkeitserklärung durch den Mandanten verpflichtend geregelt. Mit der Vollständigkeitserklärung verpflichtet sich die Geschäftsführung des zu prüfenden Unternehmens, dem Abschlussprüfer sämtliche Informationen und Un- terlagen für seine Prüfungshandlungen zur Verfügung zu stellen.26

Es kann festgehalten werden, dass die beiden konstituierenden Merkmale einer Dienstleistung, nämlich Immaterialität und direkter Kundenkontakt, auch für die Wirtschaftsprüfung gelten, die somit abschließend als Dienstleistung definiert werden kann.

Die Unterscheidung zwischen einer qualitativ hochwertigen Dienstleistung und einer Dienstleistung minderer Qualität bedarf zunächst einer Definition der Dienstleistungsqualität. Eine in der Literatur häufig anzutreffende Beschreibung definiert Dienstleistungsqualität als „bewertete Beschaffenheit überwiegend intangibler und des direkten Kundenkontakts bedürfender Produkte“.27 Ergänzend muss darauf hingewiesen werden, dass ein Urteil der subjektiven Güte über den Bewertungsprozess der objektiven Beschaffenheit, entsteht.28 Mit anderen Worten stellt die Bewertung durch den Kunden ein subjektives Urteil über die von ihm meist geschätzten Eigenschaften dar.29

Anhand der Definition von Dienstleistungsqualität können bereits erste Bewer- tungen der Qualität von Wirtschaftsprüferleistungen vorgenommen werden. Da- mit jedoch auch den speziellen Gegebenheiten der Abschlussprüfung Rechnung getragen werden kann, werden im Folgenden Ansätze zur Qualitätsbeurteilung von Wirtschaftsprüferleistungen erklärt. Der Qualitätsbegriff in der Abschlussprü- fung wurde bereits häufig in der berufsständischen und auch wissenschaftlichen Literatur diskutiert. Aus berufsständischer Sicht existieren entsprechende Ab- schnitte zur Qualität in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO).30 Der laufende An- passungsprozess der Qualitätsnormen, spiegelt sich in den Stellungnahmen von Wirtschaftsprüferkammer (WPK) und dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur Qualitätssicherung, wider.31 Gerade auch von offizieller Seite existieren keine eindeutigen Definitionen von Qualität in der Abschlussprüfung. Das Kontroll- und Transparenzgesetz (KonTraG), das Grünbuch der Europäischen Kommission so- wie die VO 1/2006 adressieren zwar die Qualität in der Abschlussprüfung, enthal- ten jedoch keine entsprechenden Definitionen.32

Die Entwicklung der wissenschaftlichen Qualitätsdefinition in der Wirtschaftsprü- fung, findet sich in verschiedenen Überlegungen zum Qualitätsmanagement und dessen Implementierung in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.33 Im US- amerikanischen Sprachraum können erste Versuche einer Qualitätsdefinition ge- funden werden die Ansätze für eine erweiterte Definition von Prüfungsqualität lie- fern. Eine häufig zitierte Definition beschreibt Prüfungsqualität als die vom Markt bewertete Wahrscheinlichkeit zu verstehen, dass ein Fehler oder Verstoß in der Rechnungslegung des Mandanten durch den Abschlussprüfer entdeckt wird und der Prüfer auch darüber Bericht erstattet.34 Der Definition folgend ergibt sich das Problem der Abgrenzung des verwendeten Marktbegriffes. Obwohl keine genaue Beschreibung des Marktbegriffes vorliegt, kann davon ausgegangen werden, dass es sich auch um die Anspruchsgruppen des Kapitalmarktes handelt.35 Damit der mangelnden Operationalisierbarkeit der Definition Rechnung getragen werden kann, wurde eine weitere Definition entwickelt, die das Problem der Messbarkeit der Wahrscheinlichkeit adressieren sollte. So kann unter Prüfungsqualität auch der Grad der Einhaltung von Prüfungsnormen durch den Abschlussprüfer verstanden werden.36 Eine erste erweiterte Definition von Prüfungsqualität im deutschspra- chigen Raum beschreibt Prüfungsqualität als „die Beachtung aller gesetzlich und beruflich relevanten Verlautbarungen bei der Durchführung einer Abschlussprü- fung“37. Der entscheidende Unterschied zu den US-amerikanischen Definitionen ist, dass mit der Einhaltung der geltenden Gesetze und Normen ein genau ab- grenzbarer Qualitätsmaßstab vorliegt. Jedoch bleibt davon auszugehen, dass in der Mehrzahl der Qualitätsdefinitionen weniger auf die wahrgenommene Qualität durch die Jahresabschlussadressaten, als auf die Qualität aus Sicht des Wirt- schaftsprüfers abgestellt wird. Eine häufig angewendete Qualitätsnorm ist daher die Übereinstimmung der Prüfungstätigkeit mit Gesetz und Satzung.38 Diese ur- sprüngliche Sicht auf die Qualitätsbetrachtung wird jedoch zunehmend durch eine mandantenorientierte Sicht ersetzt.39 Dieser Fokus auf den Mandanten und weitere Abschlussadressaten findet sich in der Literatur als externe Qualitätssicht wie- der.40 Durch diese erweiterte Sichtweise auf einen größeren Personenkreis, ergibt sich der nötige Ansatzpunkt für eine kapitalmarktorientierte Betrachtung der Qua- lität.

2.1.2 Unabhängigkeit des Abschlussprüfers

Der Wert eines Prüferurteils hängt für den Adressaten stark von der Vertrauens- würdigkeit dieses Urteils ab.41 Die Vertrauenswürdigkeit in ein solches Urteil ist wiederum grundlegend von der Urteilsfähigkeit, der sachgerechten Urteilsbildung und der Urteilsfreiheit des Wirtschaftsprüfers abhängig.42 Während die Urteilsfä- higkeit auf die Sachkunde des Prüfers abzielt, hängt die sachgerechte Urteilsbil- dung vom Vorliegen der Postulate Vollständigkeit, Materiality und Objektivität ab.43 Die Urteilsfreiheit soll sicherstellen, dass der Wirtschaftsprüfer durch nichts in seiner sachgerechten Urteilsbildung eingeschränkt wird.44 Der Wirtschaftsprü- fer soll also frei von Weisungen oder erheblichen Einflüssen anderer Personen sein und darf nicht selbst oder durch die Interessen Anderer eingeschränkt sowie gegenüber dem Untersuchungsobjekt nicht voreingenommen sein.45 Die Erfüllung dieser Voraussetzungen soll die Unabhängigkeit des Prüfers sicherstellen.

Im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit des Prüfers wird in der Literatur auch oft von Unbefangenheit gesprochen.46 Die Besorgnis der Befangenheit liegt vor, sofern ein vernünftiger und vorurteilsloser Dritter einen sachlichen Grund für das bestehende Misstrauen in die Unabhängigkeit des Prüfers anbringen kann.47 Un- abhängigkeit wird in der internationalen Literatur häufig aufgeteilt in indepen- dence in fact und independence in appearance.48 Independence in fact liegt vor, wenn der Prüfer nur sachgerechte Erwägungen für sein Prüfungsurteil verwendet und damit frei von sämtlichen Einwirkungsmöglichkeiten durch Dritte oder das zu prüfende Unternehmen ist.49 Independence in appearance liegt vor, wenn keine Faktoren existieren welche die Besorgnis der Befangenheit bei einem vernünfti- gen vorurteilslosen Dritten hervorrufen.50 Typische Situationen, welche die Unab- hängigkeit des Prüfers beeinflussen können, sind personelle Verflechtungen, fi- nanzielle Interessen, persönliche Beziehungen sowie die gleichzeitige Prüfung und Beratung eines Mandanten.51

Die Einflussfaktoren auf die Unabhängigkeit können durch den Quasi-Renten- Ansatz von DeAngelo erklärt werden.52 DeAngelo kommt zu dem Schluss, dass größere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unabhängiger sind als kleinere, weil das Risiko des Verlustes potenzieller Quasi-Renten für größere Wirtschaftsprü- fungsgesellschaften höher ist.53 Grund dafür, ist ein Reputationsverlust bei prüferischem Fehlverhalten, der bei großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auf eine tendenziell höhere Zahl von Mandaten übergreifen kann als bei kleineren Prüfungsgesellschaften.54 Ein zweiter Ansatz, der die Unabhängigkeit des Ab- schlussprüfers ebenfalls theoretisch erklärt, wird durch die Arbeit von Antle gelie- fert und beruht auf der Prinzipal-Agenten-Theorie.55 Die Theorie bezieht sich auf die Beziehung zwischen einem Prinzipal (Auftraggeber) und einem Agenten (Auftragnehmer), die teilweise entgegengesetzte Interessen haben und beide ihren eigenen Nutzen maximieren wollen.56 Antle zeigt, dass zwischen den Eigentümern eines Unternehmens und dem Abschlussprüfer eine Prinzipal-Agenten-Beziehung herrscht, in der der Abschlussprüfer einen Informationsvorsprung gegenüber den Eigentümern hat.57 Geht man davon aus, dass der Abschlussprüfer opportunistisch und nutzenmaximierend handelt, könnte er bspw. Zahlungen vom Management annehmen, um entdeckte Fehler nicht zu melden. Seine Unabhängigkeit ist also allein aufgrund des Vorhandenseins dieser Prinzipal-Agenten-Beziehung gefähr- det.

Aus gesetzgeberischer Sicht enthalten die §§ 43 Abs. 1 (Unabhängigkeit) und 49 (Besorgnis der Befangenheit) WPO das primäre Grundgerüst zur Sicherung der Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers. Weitere Paragraphen zur Sicherung der Unabhängigkeit existieren ebenfalls und helfen dabei die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers zusätzlich zu stärken.58 Darüber hinaus enthält das HGB u.a. in den §§ 319 Abs. 2-5 (Ausschlussgründe), 319a (Ausschlussgründe bei Unterneh- men von öffentlichem Interesse) weitere Normierungen, welche als wichtige Grundlage für die Unabhängigkeit des Prüfers dienen. Insbesondere greift § 319a HGB die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 16.05.2002 zur Unab- hängigkeit des Abschlussprüfers in der Europäischen Union (EU) auf, welche das Ziel einer einheitlichen Regelung zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers in der EU verfolgte.59 Es finden sich noch weitere Gesetze zur Sicherung der Unabhän- gigkeit des Wirtschaftsprüfers die vielleicht auch nur indirekt auf deren Unabhän- gigkeit einwirken oder Inhalt weniger offizieller Quellen sind.60 Die Berufssat- zung der Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) konkretisiert bspw. die Angaben des HGB und verbessert dadurch die Verständlichkeit der of- fiziellen Normen.61

Vor dem Hintergrund der herausragenden Stellung der Unabhängigkeit des Prü- fers für die Qualität der Abschlussprüfung, ist es wichtig einige Ansätze zur Stär- kung der Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers kurz zu erläutern.62 Als zentrale Einflussfaktoren auf die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers werden aktuell die gleichzeitige Durchführung von Prüfung und Beratung eines Mandanten sowie die externe Prüferrotation genannt.63 Die gleichzeitige Prüfung und Beratung durch den Abschlussprüfer eines Unternehmens birgt für beide Parteien die Ge- fahr außerhalb der gesetzlichen Regelungen und Absichten zur Unabhängigkeit des Prüfers zu agieren. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht zeigt sich, dass der Prü- fer im Rahmen der Beratung durch ein enges Verhältnis zum Mandanten in seiner objektiven Prüfungshaltung eingeschränkt werden kann.64 Sofern die Ergebnisse seiner Beratungstätigkeit darüber hinaus Prüfungsgegenstand werden, ist eine un- voreingenommene Arbeit zusätzlich gefährdet.65 Weitere Risiken birgt ein stei- gendes Interesse des Prüfers an einer guten Leistung des Unternehmens, welche die nötige Distanz zum Prüfungsobjekt weiter einschränken kann.66 Ein zusätzli- cher Aspekt, der in der Literatur durchaus auch separat betrachtet wird, ist die fi- nanzielle Abhängigkeit des Prüfers, die sich oftmals aus einem hohen Anteil der Beratungsleistungen am Gesamthonorar ergibt.67

Ein Argument für die gleichzeitige Prüfung und Beratung von Unternehmen ist vor allem eine verbesserte Qualität der Prüfungs- und Beratungsleistungen.68 Als Grund für den Qualitätszuwachs bei gleichzeitiger Prüfung und Beratung kann vor allem die verbesserte Informationslage und das hohe Qualifikationsniveau des Prüfers in Verbindung mit einem strengen Berufsrecht genannt werden.69 Zudem sprechen aus ökonomischer Sicht Kostenvorteile, sowohl auf Prüfer- als auch auf Mandantenseite, für eine gleichzeitige Prüfung und Beratung.70 Auf eine ausführ- lichere Darstellung der theoretischen Perspektive, welche zentral die bereits er- wähnten Arbeiten von DeAngelo und Antle einschließt, muss an dieser Stelle aus Komplexitätsgründen verzichtet werden.71

Die Unabhängigkeit des Prüfers kann weiter gestärkt werden, indem ein externer Prüferwechsel gesetzlich verankert wird. Zu unterscheiden ist der externe Wech- sel von der obligatorischen internen Pflichtrotation, bei der der verantwortliche Prüfer innerhalb der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgetauscht wird.72 Bei der externen Pflichtrotation wird hingegen der Abschlussprüfer ersetzt.73 Es wird oft- mals darauf hingewiesen, dass eine längere Prüfer-Mandanten-Beziehung, bspw. durch das Entstehen einer gewissen Betriebsblindheit auf Seiten des Prüfers, zu einer verringerten Prüfungsqualität führt.74 Die Betriebsblindheit kann einen ver- minderten Kontrollaufwand durch den Prüfer, gesteigertes Vertrauen des Prüfers in die Unternehmensführung sowie antizipierbare Prüfungsmethoden für den Mandanten nach sich ziehen.75 Jedes dieser drei exemplarischen Ergebnisse einer langjährigen Prüfer-Mandanten-Beziehung kann die Unabhängigkeit des Ab- schlussprüfers, gerade auch aus Sicht des Kapitalmarktes, stark gefährden.76 Die externe Prüferrotation hat einen zusätzlichen Einfluss auf die Unabhängigkeit des Prüfers, und kann vom Kapitalmarkt auch wahrgenommen werden. Ein zentraler Ansatz zur Beschreibung dieser Wahrnehmung, kann durch die signalgebende Wirkung eines Prüferwechsels beschrieben werden.

Ein freiwilliger Prüferwechsel kann dem Kapitalmarkt das Signal senden, dass sich das Unternehmen vom Wechsel des Prüfers ein vorteilhafteres Urteil ver- spricht.77 In der Theorie ist dieser Vorgang unter dem Begriff des opinion shop- ping bekannt.78 Würde ein gesetzlich vorgeschriebener Wechsel festgelegt, ver- schwände dieses Signal für den Kapitalmarkt, die Informationskosten für Investo- ren und Anleger würden in der Folge steigen.79 Ein anderer Aspekt stellt auf die signalling Funktion des Jahresabschlusses für den Kapitalmarkt ab. Würde eine externe Pflichtrotation bestehen, so würde automatisch die Anzahl von Erstprü- fungen ansteigen.80 Es liegt in der Natur einer solchen Erstprüfung, dass nicht alle Bereiche von Anfang an optimal geprüft werden können; im Ergebnis wird das Signal einer niedrigeren Prüfungsqualität an den Kapitalmarkt gesendet.81 Gegen eine externe Pflichtrotation der Abschlussprüfer spricht in der Regel auch der mit einem Prüferwechsel einhergehende Verlust mandantenspezifischer Erfahrungen. Für den Prüfer ergeben sich durch mehrere Jahre währende Prüfungsmandate wertvolle Erfahrungen, welche es erlauben, gerade die kritischen Bereiche eines Unternehmens zu prüfen. Erfahrungs- und Lernkurveneffekte, welche über mehre- re Jahre entstehen, helfen dabei die Kosten der Abschlussprüfung aus Prüfer und Mandantensicht stetig zu senken.82 Der Effekt der Unabhängigkeit auf die Quali- tät der Abschlussprüfung lässt sich hinreichend nachweisen. Initiativen zur Erhö- hung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers können aus diesem Grunde auch positive Effekte auf die Qualität der Abschlussprüfung nachgewiesen werden, was sie gerade für den Kapitalmarkt erstrebenswert machen.

[...]


1 Vgl. Giersberg (2010): 9.

2 Vgl. Naumann (2010): 11.

3 Vgl. Europäische Kommission (2010), Barnier (2010): I.

4 Vgl. Leffson (1988): 8.

5 Vgl. Lück (1999a): 2, Wüstemann (1975): 24f.

6 Vgl. Schmidt (2000): 18.

7 Vgl. Marten/Quick/Ruhnke (2007): 13.

8 Vgl. Mößle (2003): 45f.

9 Vgl. Pfitzer (2006): 195f.

10 Vgl. Bahr (2003): 152f.

11 Vgl. DIN (2005): Tz.: 3.1.1

12 Vgl. Geiger (2001): 803, Zollondz (2006): 166.

13 Vgl. Hentschel (1992): 33, Geiger (2001): 802.

14 Vgl. Lisowsky (1928): 37.

15 Vgl. Vershofen (1943): 8.

16 Vgl. Heinhold (1999): 17f.

17 Vgl. Staudt/Hinterwäller (1982): 1015f.

18 Vgl. Marten (1999b): 31f.

19 Vgl. Bruhn (2008): 34f, Marten (1999b): 31f.

20 Vgl. Homburg/Krohmer (2009): 929f, auf die Erwähnung der konstituierenden Merkmale Ver- derblichkeit und wahrgenommenes Kaufrisiko wurde an dieser Stelle aufgrund der geringen Relevanz für die Abschlussprüfung verzichtet.

21 Vgl. Homburg/Krohmer (2009): 930.

22 Vgl. Homburg/Krohmer (2009): 930.

23 Vgl. Corsten (1990): 19.

24 Vgl. Schmidt (2000): 19.

25 Vgl. Marten (1999b): 54.

26 Vgl. Marten (1999b): 54.

27 Vgl. Hentschel (1992): 35.

28 Vgl. Marten (1999b): 32, 35.

29 Vgl. Bruhn/Hennig (1993): 216f.

30 Vgl. WPO (2008).

31 Vgl. u.a. WPK/IDW (2006).

32 Vgl. KonTraG (1998), Europäische Kommission (2010), WPK/IDW (2006).

33 Vgl. Albach (1992): 17f, Lück (1994): 49, Lindgens-Strache (1997).

34 Vgl. DeAngelo (1981b): 186.

35 Vgl. Marten (1999a): 185.

36 Vgl. Copley/Doucet (1993): 89f.

37 Vgl. Niehus (1993): 126.

38 Vgl. Lenz (1993): 215f.

39 Vgl. Dörner (1991): 566, Havermann (1996): 400, Jeffords/Thibadoux (1993): insb. 61, Lind- gens-Strache (1997): 274.

40 Vgl. Marten (1999b): 47, Albach (1992): 32-40.

41 Vgl. Hönle (1978): 121.

42 Vgl. Leffson (1988): 61.

43 Vgl. Leffson (1988): 66, 86, Materiality kann im wirtschaftlichen Prüfungswesen synonym für Wesentlichkeit verwendet werden, vgl. Marten/Quick/Ruhnke (2007): 223.

44 Vgl. Leffson (1988): 67.

45 Vgl. Leffson (1988): 67.

46 Vgl. Marten/Quick/Ruhnke (2007): 156.

47 Vgl. Peemöller/Oberste-Padtberg (2001): 1813.

48 Vgl. Marten/Quick/Ruhnke (2007): 156.

49 Vgl. Marten/Quick/Ruhnke (2007): 156.

50 Vgl. Lindberg/Beck (2004): 36.

51 Vgl. Buchner (1997): 39f.

52 Vgl. DeAngelo (1981a), DeAngelo (1981b).

53 Vgl. DeAngelo (1981a): 126, DeAngelo (1981b): 197.

54 Vgl. DeAngelo (1981b): 197.

55 Vgl. Antle (1984), für eine ausführliche Erklärung der Prinzipal Agenten Theorie siehe: Jen- sen/Meckling (1976).

56 Vgl. Zantow (2007): 139, Thommen/Achleitner (2009): 885f.

57 Vgl. Antle (1984): 17f.

58 Vgl. u.a. WPO (2008): §§ 44 Abs. 1 Satz 1,2, 55a Abs. 1, 2.

59 Vgl. Veltins (2004): 446, 450f, Europäische Kommission (2002).

60 Vgl. u.a. HGB (2010): § 285 Satz 1 Nr.17, WPK/IDW (2006).

61 Vgl. BS WP/vBP (2010): §§ 2, 20-24.

62 Vgl. Niehus (1998): 31.

63 Vgl. Marten/Quick/Ruhnke (2007): 165-175, Mößle (2003): 218-232, Europäische Kommissi- on (2010): 13.

64 Vgl. Rückle (1995): 510.

65 Vgl. Zembke (1994): 88.

66 Vgl. Quick (2002): 627.

67 Vgl. Schulze-Osterloh (1977): 107.

68 Vgl. Quick (2002): 627.

69 Vgl. Quick (2002): 627.

70 Vgl. Lange (1994): 28-32, diese Vorteile sind vor allem geringere Transaktionskosten auf bei- den Seiten.

71 Vgl. DeAngelo (1981a), DeAngelo (1981b), Antle (1984).

72 Vgl. HGB (2010): § 319a Abs. 1 Nr. 4.

73 Vgl. Marten/Quick/Ruhnke (2007): 171f.

74 Vgl. Marten/Quick/Ruhnke (2007): 174f, Quick (2004): 491.

75 Vgl. Marten/Quick/Ruhnke (2007): 173f.

76 Vgl. Quick (2004): 490.

77 Vgl. Quick (2004): 490.

78 Vgl. Quick (2004): 490.

79 Vgl. Arrunda/Paz-Ares (1997): 32f.

80 Vgl. Quick (2004): 489.

81 Vgl. Quick (2004): 490.

82 Vgl. Marten/Quick/Ruhnke (2007): 173f, da der Fokus dieser Arbeit auf der Sichtweise des Kapitalmarktes liegt, kann das letztgenannte Argument nicht für eine Beurteilung der Prü- fungsqualität herangezogen werden.

Excerpt out of 93 pages

Details

Title
Qualität der Abschlussprüfung - Sichtweise des Kapitalmarktes
College
University of Duisburg-Essen  (Fakultät für Betriebswirtschaftslehre)
Grade
2,3
Author
Year
2011
Pages
93
Catalog Number
V191881
ISBN (eBook)
9783656174585
ISBN (Book)
9783656174622
File size
829 KB
Language
German
Keywords
Wirtschaftsprüfung, Qualität, Kapitalmarkt
Quote paper
Kevin Lukat (Author), 2011, Qualität der Abschlussprüfung - Sichtweise des Kapitalmarktes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/191881

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Title: Qualität der Abschlussprüfung - Sichtweise des Kapitalmarktes



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