Vor allem Juristen, Beamten und Offizieren wird vorgeworfen, ihr kritikloser Gesetzesgehorsam habe das Funktionieren zweier Unrechtsregime auf deutschem Boden im 20. Jahrhundert erst möglich gemacht. Die Angehörigen der genannten Berufsgruppen fühlten sich durch ihre Ausbildung und durch tradierte Vorstellungen von Ehre und Gehorsam dem Rechtspositivismus verpflichtet. Für diese Denkschule sind - plakativ formuliert – Gesetz und Recht identisch.
Die Radbruchsche Formel, die oft mittels der Kurzform „Extremes Unrecht ist kein Recht“ zusammengefasst wird, ist ein wichtiges dogmatisches Hilfsmittel, um die nachträgliche Justiziabilität des Nazi- und DDR-Unrechts zu ermöglichen.
Inhaltsverzeichnis
I. Die Idee Radbruchs
II. Die Rückwirkungsproblematik
1. Das Grundgesetz (GG)
2. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
3. Auswirkungen auf die Beurteilung des NS- und des DDR- Unrechts
a) NS-Unrecht
b) DDR-Unrecht
III. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das verfassungsrechtliche Spannungsfeld zwischen dem Prinzip des Rückwirkungsverbots ("nulla poena sine lege") und der Anwendung der "Radbruchschen Formel" zur Bewältigung von staatlichem Unrecht, insbesondere im Kontext des Nationalsozialismus und der ehemaligen DDR.
- Die rechtsphilosophischen Grundlagen der Radbruchschen Formel
- Die Funktion und Grenzen des strafrechtlichen Rückwirkungsverbots
- Rechtliche Aufarbeitung von NS-Unrecht in der deutschen Justiz
- Die strafrechtliche Bewältigung der DDR-Vergangenheit
- Das Verhältnis von Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit
Auszug aus dem Buch
I. Die Idee Radbruchs
„Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, dass das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn, dass der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, dass das Gesetz als ‚unrichtiges Recht‘ der Gerechtigkeit zu weichen hat.
Es ist unmöglich, eine schärfere Linie zu ziehen zwischen den Fällen des gesetzlichen Unrechts und den trotz unrichtigen Inhalts dennoch geltenden Gesetzen; eine andere Grenzziehung aber kann mit aller Schärfe vorgenommen werden: wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewusst verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur ‚unrichtiges‘ Recht, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur.
Denn man kann Recht, auch positives Recht, gar nicht anders definieren als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinne nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen.“
Diese in die rechtsphilosophische Ideengeschichte eingegangene Textpassage stammt aus einer Schrift, die der deutsche Rechtsgelehrte Gustav Radbruch im Jahre 1946 veröffentlicht hatte. Diese Schrift befasste sich im Wesentlichen mit dem Konflikt eines Richters, der zwischen den Möglichkeiten schwankt, eine ihm ungerecht erscheinende Norm des positiven Rechts entweder anzuwenden oder sie zugunsten der materiellen Gerechtigkeit zu verwerfen (Ausnahmesituation).
Zusammenfassung der Kapitel
I. Die Idee Radbruchs: Einführung in die von Gustav Radbruch entwickelte Formel, die das Verhältnis zwischen positiver Gesetzgebung, Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit bei extremem Unrecht definiert.
II. Die Rückwirkungsproblematik: Analyse der verfassungsrechtlichen Bindung an das Rückwirkungsverbot im Strafrecht sowie dessen Anwendung durch Gerichte bei der Aufarbeitung der NS- und DDR-Diktatur.
III. Fazit: Zusammenfassende Betrachtung der Problematik des positivistischen Rechtsgehorsams und der Bedeutung der Radbruchschen Formel als dogmatisches Korrektiv.
Schlüsselwörter
Radbruchsche Formel, Rückwirkungsverbot, Nulla poena sine lege, Rechtspositivismus, Gerechtigkeit, Rechtssicherheit, NS-Unrecht, DDR-Unrecht, Rechtsstaatsprinzip, Grundgesetz, EMRK, Mauerschützenprozesse, Gesetzliches Unrecht, Rechtsbeugung, Strafrechtspflege
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die juristische und rechtsphilosophische Auseinandersetzung mit der Frage, ob und wie staatliches Unrecht der Vergangenheit unter Einhaltung des strafrechtlichen Rückwirkungsverbots bestraft werden kann.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind das Spannungsverhältnis zwischen Rechtssicherheit und Gerechtigkeit, die Kritik am Rechtspositivismus sowie die strafrechtliche Aufarbeitung von Taten in Unrechtsregimen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es aufzuzeigen, wie die deutsche Rechtsprechung versucht, den Widerspruch zwischen der Bindung an das Gesetz (als Schutz vor staatlicher Willkür) und der moralischen Notwendigkeit, Unrecht zu ahnden, aufzulösen.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsdogmatische und rechtshistorische Analyse, die zentrale Urteile des BGH und des Bundesverfassungsgerichts in den Kontext der Rechtsphilosophie Gustav Radbruchs stellt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert das Grundgesetz (Art. 103 GG), die EMRK sowie die spezifische Rechtsprechung zu NS-Verbrechen und den Mauerschützenprozessen in der ehemaligen DDR.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind insbesondere die "Radbruchsche Formel", das "Rückwirkungsverbot", der "Rechtspositivismus" und das "Rechtsstaatsprinzip".
Wie bewertet der Autor die Vorgehensweise des Bundesverfassungsgerichts?
Der Autor kritisiert die teleologische Reduktion des Rückwirkungsverbots durch das Bundesverfassungsgericht, da sie aus seiner Sicht die rechtsstaatliche Schutzfunktion des Gesetzeslichkeitsprinzips untergräbt.
Warum wird die Radbruchsche Formel im Kontext der DDR-Aufarbeitung kritisch hinterfragt?
Der Autor hinterfragt, ob das Grenzregime der DDR die extrem hohe Schwelle des "gesetzlichen Unrechts" erreicht, die nach Radbruch notwendig wäre, um das positive Recht außer Kraft zu setzen.
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- Nils Block (Autor), 2012, Der verfassungsrechtliche Widerspruch der „Radbruchschen Formel“ und des „nulla poena sine lege“ - Grundsatzes, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/192106