Das duale System der Berufsbildung


Seminararbeit, 2012

37 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definitorische Abgrenzung

3. Entstehung und Aufbau des dualen Berufsbildungssystems
3.1 Historische Entwicklung
3.1.1 Die Entstehungsphase der dualen Berufsausbildung
3.1.2 Die Stabilisierungs- und Ausbauphase der dualen Berufsausbildung
3.2 Die Struktur des dualen Berufsbildungssystems
3.2.1 Die Berufsschule als Lernort
3.2.2 Der Betrieb als Lernort

4. Modernisierung des dualen Systems der Berufsbildung

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Ausschnitt aus der Übersicht über die Lernfelder im Ausbildungsberuf Industriekaufmann/frau 15

Abbildung 2: Lernfeld 3 im Ausbildungsberuf Industriekaufmann/frau 16

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Die Berufsbildung. 3

Tabelle 2: Unterschiede zwischen der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule. 21

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Das duale System der Berufsbildung in Deutschland gilt als ein bewährtes System, welches erfolgreich qualifizierte Fachkräfte ausbildet. Gut zwei Drittel der Schulabgänger eines Jahrgangs[1] beginnen eine Ausbildung in einem der zur Zeit 344 anerkannten Berufe[2]. Eine solche Ausbildung befähigt, nach erfolgreichem Abschluss, direkt dazu einen qualifizierten Beruf auszuüben. Auch im Ausland wird das duale System als ein Erfolgsmodell angesehen. Dies beruht darauf, dass das duale System jährlich sehr vielen jungen Leuten einen qualifizierten Berufsabschluss ermöglicht und diese Fachkräfte als maßgeblich für den Erfolg der deutschen Wirtschaft angesehen werden.[3] Trotz alledem wird in Deutschland seit seiner Entstehung Kritik am dualen System der Berufsbildung laut. Immer wieder wird besonders über Probleme im Hinblick auf eine Modernisierung debattiert. Allgemeine und berufliche Bildung, Qualifizierung und Kompetenzerwerb sind für eine moderne Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft, wie sie in Deutschland vorzufinden ist, elementar wichtig. Jugendliche sehen sich heute zunehmend steigenden Qualifikations- und Kompetenzanforderungen ausgesetzt und stehen vor der Wahl, eine Ausbildung im dualen System, eine schulische Vollzeitausbildung oder eine akademische Ausbildung zu beginnen mit jeweils unterschiedlichen Beschäftigungs- und Karrierechancen. Daher ist Bildung allgemein, gerade aber berufliche Bildung und das dort vorherrschende System ein aktuelles, viel diskutiertes Thema.

Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem dualen System der Berufsbildung in Deutschland. Die Fragestellung, der hier nachgegangen werden soll, ist wie das duale System entstanden und aufgebaut ist und ob seit seiner Entstehung eine Modernisierung des Systems stattgefunden hat. Zur Beantwortung dieser Fragestellung wird wie folgt vorgegangen. Nach einer definitorischen Abgrenzung im zweiten Kapitel werden die historische Entstehung und der Aufbau des dualen Systems, hier besonders die beiden Lernorte Berufsschule und Betrieb, im dritten Kapitel erläutert. Im vierten Kapitel dieser Arbeit soll geklärt werden, was Modernisierung hinsichtlich des Berufsbildungssystems bedeutet. Anschließend soll anhand von ausgewählten Beispielen überprüft werden, ob es Modernisierungsansätze gegeben hat. Den Abschluss der Arbeit bildet im fünften Kapitel das Fazit.

2. Definitorische Abgrenzung

Berufsbildung setzt sich aus den Einzelbegriffen Beruf und Bildung zusammen, die wie folgt definiert werden können. Eine klassische Berufsdefinition stammt von Weber, demnach kann Beruf formal „jene Spezifizierung, Spezialisierung und Kombination von Leistungen einer Person heißen, welche für sie Grundlage einer kontinuierlichen Versorgungs- und Erwerbschance ist“[4]. Eine einheitliche Definition des Bildungsbegriffes existiert bislang nicht, daher wird auf die Definition des deutschen Ausschusses für das Erziehungs- und Bildungswesen zurückgegriffen. Dieser definierte Bildung im Jahre 1960 wie folgt: „Gebildet […] wird jeder, der in der ständigen Bemühung lebt, sich selbst, die Gesellschaft und die Welt zu verstehen und diesem Verständnis gemäß zu handeln“[5].

Unter dem Begriff Berufsbildung , welcher sich aus den beiden zuvor genannten Einzelbegriffen zusammensetzt, lassen sich in Deutschland allgemein „Ausbildungsprozesse zusammenfassen, die nach einem Abschluss im allgemeinbildenden Schulwesen auf spezifische, zumeist als Berufe gefasste Tätigkeiten im Beschäftigungssystem unterhalb einer Hochschulqualifikation vorbereiten“[6]. Diese inhaltlich-funktionale Definition beinhaltet eine strikte Abgrenzung von Allgemeinbildung und beruflicher Bildung, die auf Grund von sich verstärkenden Überschneidungen der beiden Bildungsbereiche jedoch zunehmend problematisch wird.[7] Berufsbildung umfasst gemäß § 1 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Teilbereiche Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, berufliche Fortbildung und berufliche Umschulung.[8] In Tabelle 1 sind diese vier Teilbereiche, die unter Berufsbildung subsumiert werden, mit ihren jeweiligen Zielen zusammengefasst.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1 : Die Berufsbildung.[9]

Für diese Arbeit sind besonders die Berufsausbildung und ihre Aufgaben relevant, welche in § 1 Abs. 3 BBiG näher erläutert werden: „Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen“[10].

Die Berufsbildung kann dabei in verschiedenen Formen entweder als vollzeitschulische Ausbildung oder als Ausbildung im dualen Berufsbildungssystem stattfinden.[11] Als duales Berufsbildungssystem wird die Zusammenarbeit von zwei Bildungsträgern bei einer nach dem BBiG anerkannten Ausbildung verstanden. Bei diesen Bildungsträgern handelt es sich um die Berufsschule auf der einen Seite und einen Ausbildungsbetrieb auf der anderen Seite. Diese sind sowohl institutionell als auch rechtlich voneinander getrennt. Es kann an dieser Stelle auch von einer Kooperation bzw. einem kooperativem System zwischen diesen beiden Parteien gesprochen werden. Diese Kooperation verfolgt das Ziel, die berufsbezogene Kompetenz bzw. Qualifizierung des Auszubildenden zu fördern.[12] Dabei erfolgt die Berufsbildung der Auszubildenden „durch das unmittelbare Lernen am Arbeitsplatz oder in den betrieblichen bzw. überbetrieblichen Ausbildungswerkstätten in Verbindung mit dem gleichzeitigen Besuch einer Berufsschule mit Teilzeitunterricht (Duales Ausbildungssystem).“[13]

Erstmalig wurde der Begriff „duales System“ vom Deutschen Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen 1964 im Gutachten über das berufliche Ausbildungs- und Schulwesen verwendet. Zurückzuführen ist die Begrifflichkeit wahrscheinlich auf den Berufspädagogen Prof. Dr. Heinrich Abel (TH Darmstadt, Mitglied des deutschen Ausschusses für das Erziehungs- und Bildungswesen).[14]

Das duale System ist also ein Lernsystem mit zwei Lernorten, der staatlichen Berufsschule und dem Ausbildungsbetrieb (bzw. der überbetrieblichen Ausbildungsstätte), die als gemeinsames, kooperatives Ziel die berufliche Qualifikation des Auszubildenden[15] verfolgen. Als Lernort wird hierbei „eine im Rahmen des öffentlichen Bildungswesens anerkannte Einrichtung, die Lernangebote organisiert“[16] verstanden. Es erfolgt im Rahmen des dualen Systems also eine systematische Verteilung der Inhalte der Ausbildung (Lerninhalte) auf verschiedene Orte. Nachdem nun einige grundlegende Begriffe erläutert wurden, wird im nächsten Kapitel auf die historische Entstehung des dualen Systems eingegangen.

3. Entstehung und Aufbau des dualen Berufsbildungssystems

3.1 Historische Entwicklung

3.1.1 Die Entstehungsphase der dualen Berufsausbildung

Der historische Überblick über die Entwicklung des dualen Systems gliedert sich nach Greinert grob in drei Phasen: die Entstehungs- oder Gründungsphase, die Stabilisierungs- oder Konsolidierungsphase und die Ausbauphase. Als Ausgangspunkt dieser Entwicklung kann die Entstehungsphase, welche sich über einen Zeitraum von 1870 bis 1920 erstreckt, angesehen werden. Zwischen etwa 1873 und 1895 herrschte in Deutschland eine große Depression, welche schwere wirtschaftliche Folgen für die deutsche Wirtschaft hatte. Diese Krisenepoche stellt jedoch „die entscheidende Epochenwende in der Strukturgeschichte des Wirtschaftswachstums in Deutschland“[17] dar, mit Folgen wie Massenproduktion und Massenverbrauch sowie der Politisierung breiter Bevölkerungsteile, darunter die unterbürgerlichen Schichten und der Mittelstand. Zu letztgenanntem zählt auch das Handwerk, welches durch diese neuen Entwicklungen, wie beispielsweise die Massenproduktion, in eine die Existenz bedrohende Lage geriet. Hiermit einhergehend war auch die zunehmende Auflösung der Lehre als tradierte Ausbildungsform des Handwerks. Die Gewerbeordnung von 1869, die ab der Reichsgründung 1871 für ganz Deutschland galt, war dabei entscheidend mitverantwortlich.[18]

Durch diese Gewerbeordnung wurden verschiedene negative Wirkungen, wie eine abnehmende Qualität der Ausbildung, zunehmende Brüche der Lehrverträge und Lehrlingszüchterei (also dem Ausnutzen der Lehrlinge als billige Arbeitskräfte)[19] erzielt. Weitere negative Auswirkungen waren der Wegfall des Befähigungsnachweises und die fehlende Pflicht zum Abschluss schriftlicher, eingetragener Lehrverträge.[20] Ein Prinzip, welches dieser Gewerbeordnung zu Grunde lag, nämlich, dass der Meister bzw. Fabrikinhaber die Verantwortung für das Lehrlingswesen besitzt, gilt grundsätzlich auch heute noch.[21]

Als Grundlage des dualen Systems in Deutschland können zwei Gesetze angesehen werden. Dies ist zum einen das Handwerkerschutzgesetz aus dem Jahre 1897, welches u.a. die Etablierung von Handwerkskammern zur gemeinsamen Interessenvertretung des Handwerks vorsah und die traditionelle Handwerkerausbildung vom Lehrling über den Gesellen bis zum Meister reaktivierte, und zum anderen der kleine Befähigungsnachweis von 1908, welcher die Lehrlingsausbildung nur durch geprüfte Handwerksmeister erlaubte.[22]

Die zweite grundlegende Säule des dualen Systems neben dem Betrieb bildet die Schule. Seit dem 18. Jahrhundert existierten in Deutschland sogenannte Fortbildungsschulen, die als historische Vorläufer der Berufsschulen angesehen werden können. Anfänglich waren dies religiöse und gewerbliche Sonntagsschulen, ab 1850 dann allgemeine und berufliche Fortbildungsschulen.[23] Diese Fortbildungsschulen sollten den Einfluss des Staates auf die Erziehung nach der Entlassung aus der Volksschule sichern und als gesellschaftspolitische Aufgabe die Integration der Jugendlichen in den bürgerlichen Nationalstaat unterstützen.[24] Außerdem sollten die Fortbildungsschulen das Problem der „Lücke in der sekundären Sozialisation“[25] schließen, die zwischen dem Schulabgang aus der Volksschule und dem abzuleistenden Militärdienst entstand. Die allgemeine Fortbildungsschule wurde in einer Gründungswelle ab 1873 zunehmend in Deutschland eingerichtet. Die Pflicht zum Besuch einer Fortbildungsschule für junge Arbeiter und Lehrlinge aus dem gewerblichen Bereich wurde durch die Reichsgewerbeordnung legitimiert und betrug im Allgemeinen drei Jahre.

Da sich die Fortbildungsschule an den Lehrplänen der Volksschulen mit Schwerpunkten wie Lesen, Schreiben, Rechnen orientierte und sogar deren Gebäude sowie Lehrpersonal nutzte, konnte das Ziel „die Erhöhung der Gewerbstüchtigkeit“[26] meist nicht erreicht werden. Zunehmende Kritik durch verschiedene Gruppen und Verbände am bisherigen Modell der Fortbildungsschule sollten zu deren Reform in eine die betriebliche Lehre ergänzende Institution führen.

Georg Kerschensteiner, ein Stadtschulrat aus München und Reformer der Fortbildungsschule machte um 1900 den Vorschlag, diese Schulform in eine Bildungseinrichtung umzuwandeln, die den Beruf des Schülers fokussiert und sich an diesem ausrichtet.[27] Die allgemeine Fortbildungsschule wurde erstmalig nach 1900 in München in Form einer eigenständigen beruflich orientierten Schule von Kerschensteiner umgesetzt.[28] Die Legitimationsgrundlage für die neue Schule stellte nach Kerschensteiner die Berufserziehung dar, welche die Jugend in die bürgerliche Gesellschaft integrieren und von sozialistischen wie kommunistischen Gedanken fernhalten sollte.[29] Diese Staats- und Berufserziehung wird auch am neu eingeführten Fach Berufs- und Bürgerkunde sichtbar, welches im später grundlegenden Berufsschul-Curriculum, bestehend aus Fach-, Geschäfts- und Bürgerkunde, enthalten ist. Die Zahl der beruflich orientierten Schulen erhöhte sich zwischen 1895 und 1914, zudem wurden diese Schulen zunehmend vereinheitlicht und bildeten nun einen verpflichtenden Teil der Handwerksausbildung.[30] Nachdem nun die Grundstrukturen des dualen Systems in der Entstehungsphase erläutert wurden, soll im folgenden Kapitel auf die Stabilisierungsphase der Berufsausbildung eingegangen werden.

3.1.2 Die Stabilisierungs- und Ausbauphase der dualen Berufsausbildung

Als Stabilisierungsphase der dualen Berufsausbildung kann die Zeitspanne zwischen 1920 und 1970 angesehen werden. In dieser Phase, die die Weimarer Republik, den Nationalsozialismus und die Nachkriegszeit umfasst, wurde versucht, den vorindustriellen, nicht einheitlich geregelten Bereich der betrieblichen und schulischen Ausbildung zu strukturieren. Industrie, Staat und Gewerkschaften versuchten jeweils ihre Interessen einzubringen.

Die Qualifikationsanforderungen der Industrie hatten sich dahingehend geändert, dass nun nicht mehr der „Künstler-Handwerker“[31] sondern der qualifizierte Facharbeiter benötigt wurde, welcher die modernen Produktionsmethoden und ‑techniken beherrschte und bereit war, sich diesen neuen Anforderungen und Veränderungen anzupassen.

Seit ca. 1920 wurde die Fortbildungsschule dann, wie dies bis heute erhalten blieb, als Berufsschule bezeichnet.[32] Eine einheitliche Strukturierung der Berufsschule wurde jedoch erst nach der Weimarer Republik zu Beginn der Zeit des Nationalsozialismus 1934 durch ein zentralisiertes Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung angestoßen. Konkret wurde dies erreicht durch einige Vereinheitlichungen, speziell der Namensgebung der Schulen 1937, der Berufsschulpflicht 1938 im ganzen deutschen Reich und der Regelung der Unterweisungszeiten, die Auszubildende in der Schule verbringen sollten, im Jahr 1940. Weitere Schritte waren ab dem Jahre 1937 die Vereinheitlichung der Lehrpläne und die Verbesserung der Abstimmung von betrieblicher und schulischer Ausbildung.[33] Juristisch waren nun u.a. eine Berufsschulpflicht von drei Jahren mit einem wöchentlichen Umfang von acht Stunden, die Verbeamtung der Lehrkräfte, die Trägerschaft durch Stadt und Landkreise und abgestimmte, vereinheitlichte Lehrpläne festgelegt.[34]

Um- bzw. durchgesetzt wurden viele der genannten Dinge jedoch erst in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland. Eine einheitlich geregelte Lehrlingsbildung wurde nach vielen gescheiterten Versuchen 1953 allerdings nur im Bereich des Handwerks, durch die Handwerksordnung, welche am 24. September 1953 in Kraft trat, erreicht.

Erst einige Jahre später, am 14. August 1969 einigte sich die Politik, insbesondere die großen Parteien CDU/CSU und SPD auf ein umfassendes Gesetz zur Regelung der Berufsbildung in Deutschland welches am 1. September 1969 in Kraft trat: das Berufsbildungsgesetz (BBiG).[35] Dieses Gesetz, das u.a. die Aufgaben und die grundlegende Organisation der betrieblichen Ausbildung regelt,[36] bildet den Abschluss der Entstehung des dualen Systems. Es berücksichtigt die Interessen sowohl von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und des deutschen Staates, der jedoch mit dem BBiG auch der Beeinflussung der beruflichen Ausbildung durch die Arbeitgeber Grenzen gesetzt und sich selbst mit dem Gesetz einen Einfluss auf die Ausbildung gesichert hat.[37]

[...]


[1] Vgl. BiBB (2011d), S. 8.

[2] Vgl. BiBB (2012a), o.S.

[3] Vgl. Baethge (2007), S. 23.

[4] Weber (1922), S. 80, zitiert nach: Holldorf, L. (2003), S. 21.

[5] Deutscher Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen (1960), S. 20, zitiert nach: Faulstich (2003), S. 254.

[6] Baethge/Wieck (2006), S. 164.

[7] Vgl. ebd.

[8] Vgl. § 1 Abs. 1 BBiG (2005).

[9] BiBB (2011d), S. 13.

[10] § 1 Abs. 3 BBiG (2005).

[11] Vgl. May (2008), S. 232.

[12] Vgl. Schelten (2004), S. 64.

[13] Statistisches Bundesamt (2011), S. 15; BMBF (2011), o.S.

[14] Vgl. Greinert (1997), S. 23.

[15] Im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form benutzt. Es können dabei aber sowohl männliche als auch weibliche Personen gemeint sein.

[16] Deutscher Bildungsrat (1974), S. 69.

[17] Greinert (1998), S. 38.

[18] Vgl. Greinert (1998), S. 37 f.

[19] Vgl. Pierenkemper (2006), S. 247.

[20] Vgl. Greinert (1998), S. 37 f.

[21] Vgl. Greinert (1998), S. 43.

[22] Vgl. Greinert (2006), S. 500.

[23] Vgl. Stender (2006), S. 114.

[24] Vgl. Greinert (1998), S. 48 f.

[25] Greinert (1997), S. 27.

[26] Greinert (1998), S. 53.

[27] Vgl. ebd., S. 53 ff.

[28] Vgl. Krebs (2004), S. 26.

[29] Vgl. Herrlitz et al. (2005), S.114.

[30] Vgl. Greinert (1997), S. 27; Greinert (1998), S. 53 ff.

[31] Greinert (1997), S. 29.

[32] Vgl. Reibold (1998), S. 36.

[33] Vgl. Kipp (1987), S. 213 ff.

[34] Vgl. Greinert (2006), S. 504.

[35] Vgl. Greinert (1997), S. 31 ff.

[36] Vgl. Rauner/Wittig (2009), S. 156.

[37] Vgl. Oschmiansky (2010), o.S.

Ende der Leseprobe aus 37 Seiten

Details

Titel
Das duale System der Berufsbildung
Hochschule
Universität Siegen
Note
1,3
Autor
Jahr
2012
Seiten
37
Katalognummer
V192135
ISBN (eBook)
9783656170983
ISBN (Buch)
9783656170631
Dateigröße
784 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Berufsbildung, Berufsausbildung, Berufsschule, Ausbildung, BWL, Fachdidaktik, Didaktik, Didaktische Analyse, Duales System, Duales System der Berufsausbildung
Arbeit zitieren
Dipl.-Kfm. (FH) Thorsten Steffens (Autor:in), 2012, Das duale System der Berufsbildung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/192135

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