Insbesondere während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 waren Ausfälle bei Umsätzen und Aufträgen Auslöser für abrupt entstandene Überkapazitäten an Humanressourcen,denen keine Produktionsleistung mehr entgegen stand. Um hohe Personalkosten und Massenentlassungen zu vermeiden diente das arbeitsmarktpolitische Instrument der Kurzarbeit in Verbindung mit dem zur Vermeidung wirtschaftlicher
Folgen vorgesehenen Kurzarbeitergeldes auf Basis der Regelungen
der §§169 ff. SGB III und wird von den verschiedenen Interessengruppen am Arbeitsmarkt als ein „wirksames Instrument“ zur Vermeidung von Beschäftigungsrückgängen als Auswirkung auf kurzfristige konjunkturelle Schwankungen oder schlechte wirtschaftliche Aussichten gesehen.
Mit der Kurzarbeit ist ein Instrument geschaffen worden, welches gleichzeitig allen verschiedenen Marktteilnehmern positiv entgegenkommt. So wird das Unternehmen in der Krise von einem großen Teil der Personalkosten befreit, der Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretung erhalten eine Sicherung des Beschäftigungsverhältnisses nebst Fortzahlung, wenn auch verminderter, Entgelte sowie die Entlastung von Sozialkassen durch die Vermeidung von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld als auch die Vermeidung einer angestiegenen Sockelarbeitslosigkeit nach konjunktureller Erholung.
Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird in Abschnitt 2 der Grundgedanke, Art und Umfang der Kurzarbeit sowie Modalitäten zur Verlängerung und Beendigung der Kurzarbeit näher erläutert. Abschnitt 3 behandelt die Rechtsgrundlagen für die Einführung
der Kurzarbeit anhand von Tarifklauseln, Betriebsvereinbarungen, individuellen Vertragsklauseln, Änderungsvereinbarungen und Änderungskündigungen.
Ferner wird der Sonderfall der Anordnung von Kurzarbeit für Ausbilder und Auszubildende näher fokussiert.
Abschnitt 4 befasst sich mit der Rolle des Betriebsrates
bei Kurzarbeit gefolgt von Abschnitt 5, der sich mit der Gewährung von Kurzarbeitergeld und mit den einhergehenden betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen sowie dem Leistungsumfang des Kurzarbeitergeldes befasst. Letztlich folgt in Abschnitt 6 ein persönliches Fazit zur Thematik.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Kurzarbeit
2.1. Grundgedanke
2.2. Arten und Umfang
2.3. Verlängerung und Beendigung
3. Rechtsgrundlagen für die Einführung von Kurzarbeit
3.1. Tarifliche Kurzarbeitsklauseln
3.2. Förmliche Betriebsvereinbarungen
3.3. Vertragliche Kurzarbeitsklauseln
3.4. Änderungsvereinbarungen
3.5. Änderungskündigungen
3.6. Sonderfall: Auszubildende und Ausbilder
4. Die Rolle des Betriebsrats
5. Gewährung von Kurzarbeitergeld
5.1. Betriebliche Voraussetzungen
5.2. Persönliche Voraussetzungen
5.3. Leistungsumfang
6. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das arbeitsmarktpolitische Instrument der Kurzarbeit als Mittel zur Vermeidung von Massenentlassungen bei konjunkturellen Schwankungen. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf den rechtlichen Rahmenbedingungen der Einführung, den Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld sowie der Rolle der betrieblichen Mitbestimmung.
- Grundlagen und Arten der Kurzarbeit
- Rechtliche Einführungsmöglichkeiten (Tarif, Betriebsvereinbarung, Vertrag)
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld
- Risiken und Chancen der Kurzarbeit für Unternehmen und Arbeitnehmer
Auszug aus dem Buch
3.3. Vertragliche Kurzarbeitsklauseln
Vertragliche Kurzarbeitsklauseln sorgen für die Möglichkeit des Arbeitgebers, einseitig Kurzarbeit anzuordnen. Diese auch genannte Anordnungsbefugnis kann unwirksam werden, wenn nicht ausdrücklich eine Ankündigungsfrist bestimmt wurde, da der zur Existenzsicherung dienende Entgeltanspruch ohne Ankündigung sofort beeinträchtigt wäre und dies mit den gesetzlichen Regelungen des §611 BGB und §2 KSchG als nicht vereinbar angesehen wird. Ferner können unter anderem auch „fehlende Regelungen zu Umfang und Ausmaß der Kurzarbeit, Festlegung des betroffenen Personenkreises, Art und Weise der Einbeziehung des Personenkreises“ zu Unwirksamkeit der Kurzarbeitsklausel führen.27 Kurzarbeitsklauseln, die in Formulararbeitsverträgen verwendet werden unterliegen grundsätzlich der gerichtlichen AGB-Kontrolle gem. §305 ff. und müssen den Transparenz- und Angemessenheitserfordernissen des §307 BGB genügen.28
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung erläutert die Bedeutung der Kurzarbeit als Instrument zur Bewältigung wirtschaftlicher Krisen und definiert das Ziel der Arbeit, die rechtlichen und betrieblichen Modalitäten zu beleuchten.
2. Kurzarbeit: Dieses Kapitel definiert den Grundgedanken der Kurzarbeit, unterscheidet zwischen verschiedenen Arten wie konjunktureller, saisonaler und Transfer-Kurzarbeit und erläutert Aspekte zur Verlängerung und Beendigung.
3. Rechtsgrundlagen für die Einführung von Kurzarbeit: Hier werden die verschiedenen Wege zur Einführung der Kurzarbeit dargestellt, darunter tarifliche Klauseln, Betriebsvereinbarungen und individuelle vertragliche Regelungen sowie der Sonderfall der Auszubildenden.
4. Die Rolle des Betriebsrats: Dieser Abschnitt beschreibt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einführung von Kurzarbeit und dessen Rolle bei der Prüfung von Alternativen.
5. Gewährung von Kurzarbeitergeld: Das Kapitel analysiert die betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen sowie den konkreten Leistungsumfang des Kurzarbeitergeldes.
6. Fazit: Das Fazit wägt die Chancen der Arbeitsplatzsicherung gegen die Risiken von Mitnahmeeffekten und strukturellen Problemen ab und unterstreicht die Notwendigkeit einer sachgerechten Anwendung.
Schlüsselwörter
Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld, Arbeitsrecht, Betriebsrat, Konjunktur, Beschäftigungssicherung, Betriebsvereinbarung, SGB III, Mitbestimmung, Personalkosten, Entgeltausfall, Transfergesellschaft, Saison-Kurzarbeit, Arbeitnehmer, Arbeitsausfall
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt das Instrument der Kurzarbeit unter rechtlichen und praktischen Aspekten als Mittel zur Krisenbewältigung in Unternehmen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die zentralen Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Einführung von Kurzarbeit, der Rolle des Betriebsrats sowie den Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die umfassende Analyse der rechtlichen Grundlagen, die Unternehmen benötigen, um Kurzarbeit wirksam einzuführen und die entsprechenden Leistungen bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Gesetze (SGB III, BetrVG, BGB) und der Auswertung aktueller Fachliteratur sowie Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in Definitionen der Kurzarbeit, Rechtsgrundlagen, Mitbestimmungsaspekte des Betriebsrats und die detaillierten Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld, SGB III, Betriebsvereinbarung, Mitbestimmung und Beschäftigungssicherung.
Wie kann Kurzarbeit für Auszubildende angeordnet werden?
Kurzarbeit für Auszubildende ist nur als letzte Option möglich, nachdem alle anderen Mittel zur Sicherung der Ausbildung, wie z.B. Lehrplanumstellungen oder Versetzungen, ausgeschöpft wurden.
Warum wird die "Kurzarbeit Null" in der Arbeit als problematisch eingestuft?
Die Arbeit weist darauf hin, dass bei dauerhafter Anwendung ohne konjunkturelle Erholung das Risiko besteht, dass Kurzarbeit als Instrument zur Schönung von Arbeitslosenzahlen missbraucht wird, statt notwendige Restrukturierungen durchzuführen.
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- Bachelor of Arts Marius Karzell (Autor), 2011, Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/192177