Basel II - Eigenkapitalrichtlinien für Banken


Bachelorarbeit, 2011

45 Seiten, Note: 13 Punkte


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Basel II allgemein
1.1 Von Basel I zu Basel II
1.2 Chronologie Basel II
1.3 Umsetzung von Basel II (allgemein)
1.4 Das 3-Säulen-Konzept

2 Mindestkapitalanforderungen (Säule 1)
2.1 Kreditrisiko
2.1.1 Standardansatz
2.1.2 Bankinterne Ratings (IRB)
2.1.3 Besonderheiten bei der Berechnung des Kreditrisikos
2.2 Marktrisiko
2.3 Operationelles Risiko
2.3.1 Basisindikatoransatz (BIA)
2.3.2 Standardansatz (STA)
2.3.3 Fortgeschrittene Messansätze (AMA)

3 Bankenaufsicht (Säule 2)
3.1 Interne Aufsicht
3.2 Externe Aufsicht
3.3 Dialog zwischen Banken und Aufsichtsbehörden
3.4 Maßnahmen
3.5 Grundsätze des SRP
3.5.1 Anforderungen an die Banken
3.5.2 Anforderungen an die Aufsicht

4 Marktdisziplin (Säule 3)

5 Rating
5.1 Externes Rating
5.1.1 Ratingprozess
5.1.2 Anerkennung von Ratingagenturen
5.1.3 Bedeutung der Ratingklassen
5.2 Internes Rating

6 Kritik an Basel II

7 Gewinner und Verlierer

8 Ausblick auf Basel III

9 Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Einleitung

If yor owe yorr bank a hrnbreb pornbs, yor have a problem; brt if yor owe yorr bank a million, it has.[1]

John Maynarb Keynes

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Diese Aussage zeigt kurz und prägnant genau die Problematik, die eine Einfüh- rung von Eigenkapitalrichtlinien notwendig gemacht hat.

Gerade in der jetzigen Zeit, in der eine Finanzkrise halbwegs überstanden wurde und einige Staaten in Europa kurz vor der Insolvenz stehen, ist das Bedürfnis nach Stabilität und finanzieller Sicherheit besonders hoch. Nicht nur die letzte Fi- nanzkrise hat gezeigt, dass der Bankensektor ein risikoreicher Bereich ist und eine hohe Verantwortung bezüglich dieser Stabilität auf dem Weltmarkt hat. Deswegen muss es Regelungen und Faktoren geben, die diese Sicherheit vor allem im Ban- kensektor gewährleisten können. So eine Regelung stellt Basel II dar.

Von zentraler Bedeutung ist dabei eine risikoadäquate Eigenkapitalausstattung der Banken, da das Eigenkapital im Krisenfall zur Abdeckung von Verlusten dient. Die EU verfasste entsprechende Eigenkapitalvorschriften, welche wiederum vom deutschen Gesetzgeber durch entsprechende Änderungen des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) und der Eigenkapitalgrundsätze implementiert wurden.[1]

Des Weiteren sind ein solides Finanzwesen sowie eine ausreichende Kreditver- sorgung der Wirtschaft gewichtige Wettbewerbs- und Standortfaktoren in globalen Märkten.[2]

1 Basel II allgemein

Als der Basler Ausschuss[3] die endgültige Fassung der neuen Eigenkapitalverein- barungen mit dem Titel „International Convergence of Capital Measurement and Capital Standards: A Revised Framework“ - kurz Basel II - vorstellte, bedeutete das einen tiefgreifenden Wandel im aufsichtlichen Paradigma und die Einführung eines völlig neuen Konzepts, das an die modernen Steuerungsmethoden des Bankgewerbes angepasst wurde.[4]

Der Basler Ausschuss nennt dabei als zentrales Ziel für seine Rahmenvereinba- rung, dass er die Solidität und Stabilität des internationalen Bankensystems weiter stärken möchte. Gleichzeitig achtet er darauf, dass die Regelungen für eine an- gemessene Eigenkapitalausstattung nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen international tätigen Banken führen werden.[5]

Weiterhin hat der Ausschuss versucht, die Eigenkapitalanforderungen wesentlich risikosensitiver zu gestalten. Dabei sollen die Anforderungen trotzdem konzeptio- nell solide sein und besondere Merkmale der bestehenden Aufsichts- und Rech- nungslegungssysteme der verschiedenen Mitgliedsstaaten berücksichtigen.[6]

1.1 Von Basel I zu Basel II

Seit Inkrafttreten von Basel I im Jahre 1988 haben sich die Kapitalmärkte stark verändert, was auch eine Erneuerung der Eigenkapitalrichtlinien notwendig mach- te. Die Anleger sind risikosensitiver geworden und erwarten für riskante Engage- ments entsprechend höhere Renditen.[7]

Die Neuerungen von Basel II sollten vor allem die Mängel von Basel I hinsichtlich der Erfassung des Kreditrisikos beseitigen.[8] Vorher konnten Institute ihre regulato- rische Eigenkapitalanforderung auf ein niedrigeres Niveau senken, als für die vor- handenen Risiken angemessen wäre. Bei der Bewertung bankgeschäftlicher Risi- ken wurde pauschal vorgegangen (mit einer 8%-Quote für Forderungen gegen- über dem privaten Sektor), wodurch es teilweise zur Eigenkapitalarbitrage kam. Das heißt Banken mussten auch bei geringeren Risiken relativ hohe Eigenkapital- anforderungen erfüllen, was sie dazu veranlasste, risikoärmere werthaltige Aktiva aus der Bilanz zu entfernen und gegen risikoreichere Aktiva auszutauschen.[9] Das führt jedoch zu einer durchschnittlich schlechteren Qualität der Bankkreditportfo- lios und ist kontraproduktiv für die Stabilität der Finanzmärkte. Basel II beseitigt diese Fehlanreize, in dem es,

- die für die Bankenaufsicht nach wie vor elementaren Kapitalanforderungen stärker als bisher an die tatsächlichen ökonomischen Risiken der Banken anpasst,
- neuere Entwicklungen an den Finanzmärkten und im Risikomanagement der Institute berücksichtigt sowie
- durch den regulatorischen Handlungsrahmen adäquate Anreize für eine ri- sikosensitive Geschäftspolitik der Banken schafft.[10]

Dabei ist ein wichtiger Fortschritt in Basel II, dass im Gegensatz zum bisherigen Grundsatz I bei der Kreditrisikomessung den Kreditinstituten kein einheitlicher An- satz aufgezwungen, sondern über eine Menü-Auswahl zwischen dem einfachen Standardverfahren und komplexen, auf internen Ratings basierenden Verfahren den individuellen Bedürfnissen von Banken unterschiedlichster Größe, Geschäfts- struktur und Risiken Rechnung getragen wird.[11]

1.2 Chronologie Basel II

Jrni 1999 - Veröffentlichrng bes ersten Konsrltationspapiers

Dieses Konsultationspapier hatte noch einen Umfang von knapp 62 Seiten. Auf- grund komplexer Verhandlungen wurde daraufhin jedoch die Umsetzung von Ba- sel II erstmal noch verschoben.

Janrar 2001 - Veröffentlichrng bes zweiten Konsrltationspapiers

Dieses Konsultationspaket bestand dann aus zehn Einzeldokumenten mit insge- samt über 500 Seiten. Es entstand unter Berücksichtigung vieler Kommentare und Anregungen von Banken und Interessenverbänden.[12] Zu dieser Zeit waren eine Fertigstellung von Basel II bis Ende 2001 und das Inkrafttreten bis Ende 2004 ge- plant. Im Juni 2001 wurde jedoch angekündigt, dass es zu Nacharbeiten und einer weiteren Verschiebung der endgültigen Veröffentlichung kommt.[13] In der Zwi- schenzeit wurden mehrere Auswirkungsstudien (Quantitative Impact Study, QIS) durchgeführt. In den QIS-Studien befragte der Basler Ausschuss eine Vielzahl von Instituten in seinen Mitgliedstaaten, wie hoch deren Eigenkapitalanforderung bei der Umsetzung der neuen Regelungen wäre.[14]

Okt. 2002 - Beginn ber britten QIS

Diese Studie wurde auf der Grundlage einer 150 Seiten starken, zwischenzeitlich aktualisierten Version der Regelungen durchgeführt.

April 2003 - Veröffentlichrng bes britten Konsrltationspapiers

Der Umfang dieses Konsultationspapiers wurde mit 216 Seiten wieder deutlich verringert. Daraufhin erfolgte eine weitere Konsultationsperiode, in der interessier- te Parteien Stellung nehmen konnten.[15]

Mai 2003 - Veröffentlichrng ber Ergebnisse ber QIS3

Die QIS3 führte zu so guten Ergebnissen, dass es daraufhin nur noch zu geringen Änderungen kam.

Jrni/Jrli 04 - Vorlage ber Richtlinienvorschläge brrch bie Kommission

Diese Richtlinien ergeben nun das unter Basel II bekannte Werk.

1.3 Umsetzung von Basel II (allgemein)

Die Beschlüsse des Basler Ausschusses sind rechtlich unverbindlich, d.h. dass die nationalen Gesetzgeber bzw. die nationalen Aufsichtsbehörden frei darüber ent- scheiden können, ob und für welche Institute sie die Regelungen nach Basel II übernehmen. Wenn die Regelungen übernommen werden, können sie an nationa- le Finanzmarktbesonderheiten angepasst und bei der Umsetzung in nationales Recht auch systematisch ver- oder entschärft werden. Eine unveränderte Über- nahme ist dagegen nicht möglich, da Basel II den nationalen Aufsichtsbehörden in vielen Bereichen Optionen zur Auswahl stellt, über deren Zulassung sie entschei- den müssen.[16]

Im Jahr 2006 wurden als Folge von Basel II auf EU-Ebene die Richtlinien CRD (Capital Reqrirements Directive; Richtlinie über die Eigenkapitalanforderungen) und CAD III (Capital Adequacy Directive; Kapitaladäquanzrichtlinie) erlassen.[17] Sie dienen als Rechtsgrundlage für die nationale Umsetzung von Basel II in den jewei- ligen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes.[18]

Für die Transformation der europäischen Normen in nationales Recht verabschie- dete der Bundestag in Deutschland im Juni 2006 das Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie, das die notwendigen Änderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) enthält.[19]

Des Weiteren erließ die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zur abschließenden Umsetzung eine Rechtsverordnung unter dem Titel Solvabili- tätsverordnung (SolvV), welche den bisherigen Grundsatz I ersetzte, und die Min- destanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). [20]

Die SolvV ist das Kernstück der Umsetzung von Basel II, da sie die detaillierten technischen Regelungen der Kreditrisikounterlegung, aber auch die Ansätze zur Unterlegung des operationellen Risikos und der Marktrisikopositionen enthält.[21]

Die MaRisk setzen als zentrales Regelwerk in Deutschland die Anforderungen an die Institute gemäß Säule II um. Dieses Regelwerk fasst die bisher einzelnen Re- gelwerke Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Institute (MaK), die Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitu- te (MaH) und die Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revisi- on der Kreditinstitute (MaIR) zu einem einzelnen Regelwerk zusammen.[22]

Die Verbindung dieser drei Rechtstexte in Deutschland stellt die Abb.1 dar:

Abb. 1:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Buchmüller, 2008, S. 80

Mit dem KWG wurden die Grundregeln umgesetzt. Darauf aufbauend enthält die SolvV spezielle Regelungen zu Säule I und Säule III, während die MaRisk die An- forderungen zu Säule II umsetzen soll.[23]

1.4 Das 3-Säulen-Konzept

Der Ansatz von Basel II wird von drei speziellen Säulen getragen, die zur Stabilität des internationalen Finanzsystems beitragen sollen.[24]

Abb. 2:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Fleck, 2006, S. 5

Dabei stehen diese drei Säulen nicht isoliert nebeneinander, sondern haben einen wichtigen Zusammenhang: Bestimmte, vor allem bankindividuelle Verfahren zur Ermittlung der notwendigen Eigenkapitalunterlegung (Säule 1) darf ein Kreditinsti- tut nur dann anwenden, wenn diese von der Aufsicht eingehend geprüft wurden (Säule 2) und/oder die Bank die Finanzmärkte über die Ausgestaltung der Syste- me im Rahmen ihrer Publizität informiert hat (Säule 3).[25]

2 Mindestkapitalanforderungen (Säule 1)

Diese erste Säule beinhaltet vor allem eine differenzierte Kreditrisikoerfassung durch interne und externe Ratings sowie die Erfassung von Marktrisiken und ope- rationellen Risiken.[26]

Für die Anforderungen im Bereich des Mindestkapitals wurde auf grundlegende Elemente der Eigenkapitalvereinbarung von 1988 (Basel I) aufgebaut: Die ge- meinsame Definition des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals bleibt gleich und wird erst mit Basel III verändert. Ebenso bleibt das Mindestverhältnis des Eigenkapitals zu den risikogewichteten Aktiva einer Bank unverändert.[27]

Die Mindesteigenkapitalquote im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva ist also weiterhin mit acht Prozent anzunehmen, jedoch erfolgt eine Risikogewichtung nach der Bonität der Schuldner. Die Eigenkapitalunterlegung muss künftig für je- des Kreditgeschäft gesondert ermittelt werden.[28]

Dabei finden folgende drei Risikokategorien Berücksichtigung:

- Kreditrisiko
- Marktrisiko
- Operationelles Risiko

Somit ergibt sich die Höhe der Eigenkapitalunterlegung nun nach folgender For- mel:[29]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das Ziel dieser ersten Säule ist es, die Eigenkapitalunterlegungen weniger pau- schal, sondern stärker vom Risikoprofil der Banken abhängig anzusetzen. Dabei orientiert sich die Eigenkapitalunterlegung am Rating des Kreditnehmers. Rating ist die Schlüsselgröße zur Berechnung des Kreditrisikos, es macht Aussagen über die erwartete Zahlungsfähigkeit eines Kreditnehmers bzw. über dessen Ausfall- wahrscheinlichkeit. [30]

2.1 Kreditrisiko

Bei der Bemessung der Mindestkapitalanforderungen für das Kreditrisiko lässt der Basler Ausschuss den Kreditinstituten die Wahl zwischen zwei grundlegenden Methoden. Die erste Methode basiert auf der Messung des Kreditrisikos durch externe Bonitätsbeurteilungen (Standardansatz), während die zweite Methode den Banken die Möglichkeit gibt, auf interne Ratingverfahren zurückzugreifen (IRB- Ansätze). Diese zweite Methode muss jedoch ausdrücklich von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden.[31]

2.1.1 Standardansatz

Im Standardansatz werden wie auch vorher bei Basel I Risikogewichtungssätze für bestimmte Arten von Kreditforderungen vorgegeben. Neu ist, dass neben den bekannten Sätzen (0 %, 20 %, 50 % und 100 %) ein zusätzliches Risikogewicht von 150 Prozent für sehr risikoreiche Engagements eingeführt wird. Das Risiko- gehalt einer Forderung wird dadurch bestimmt, wie der Schuldner durch eine ex- terne Ratingagentur eingeschätzt wird. Besitzt ein Unternehmen kein externes Rating, so werden die Kredite an diese Unternehmen mit einem standardmäßigen Risikogewicht von 100 Prozent belegt. Mittelständische deutsche Kreditkunden verfügen nur sehr selten über ein externes Rating, weswegen dieser Ansatz für

Banken mit einem überwiegend mittelständischen Kundenstamm nicht viele Vor- teile bringt.[32]

Tab. 1:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Elschen, 2002, S. 22

Die in Abb. 3 genutzte Buchstaben-Einteilung, die auch exemplarisch im Basler Akkord verwendet wird, erfolgt nach der Methode der Ratingagentur Standard & Poor’s.[33]

Für Forderungen an die öffentliche Hand bleibt es bei einem Risikogewicht von 0 Prozent. Forderungen an sonstige öffentliche Stellen sollen grundsätzlich wie Forderungen an Banken gewichtet werden, wobei nach nationalem Ermessen je- doch auch eine Gleichbehandlung mit staatlichen Schuldnern möglich ist.[34]

Bei Forderungen an Banken kann zwischen zwei Optionen gewählt werden:

Nach Option 1 erhalten alle Banken ein um eine Stufe höheres Risikogewicht als das Risikogewicht des Staates, in dem sie ihren Sitz haben. Dabei wird jedoch das Risikogewicht für Banken in einem Staat mit einem Rating von BB+ bis B- und für Banken in einem Staat ohne Rating auf maximal 100 Prozent begrenzt.

[...]


[1] Tietmeyer/ Rolfes, 2002, Vorwort

[2] Göttgens, 2005, S. 5

[3] Def.: Ausschuss von Bankenaufsichtsinstanzen; 1975 von den Präsidenten der Zentralbanken der G10-Länder gegründet

[4] Heinke, 2002, S.2

[5] Basel II, Tz. 4

[6] Basel II, Tz. 5

[7] Cluse/Dernbach/Engels/Lellmann, 2005, S. 20

[8] Buchmüller, 2008, S.37

[9] Cluse/Dernbach/Engels/Lellmann, 2005, S. 20

[10] Heinke, 2002, S. 3

[11] Fleck, 2006, S. 4

[12] Cluse/Dernbach/Engels/Lellmann, 2005, S. 20

[13] Buchmüller, 2008, S. 49

[14] Buchmüller, 2008, a.a.O.

[15] Cluse/Dernbach/Engels/Lellmann, 2005, a.a.O.

[16] Buchmüller, 2008, S. 57

[17] Fleck, 2006, S. 3

[18] Hofmann, 2007, S. 1

[19] Paul, 2007, S. 9

[20] Lellmann, 2005, S. 45

[21] Paul, 2007, a.a.O.

[22] Buchmüller, 2008, S. 193

[23] Buchmüller, 2008, S. 79

[24] Paul, 2007, S. 10

[25] Paul, 2007, a.a.O.

[26] Elschen, 2002, S. 14

[27] Paul, 2007, S. 11

[28] Ehrmann, 2005, S. 176

[29] Paul, 2007, a.a.O

[30] Ehrmann, 2005, S.176

[31] Basel II, Tz. 50 und 51

[32] Heinke, 2002, S. 4

[33] Cluse, 2005, S. 145

[34] Paul, 2007, S. 30

Ende der Leseprobe aus 45 Seiten

Details

Titel
Basel II - Eigenkapitalrichtlinien für Banken
Hochschule
Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; ehem. Fachhochschule Ludwigsburg
Note
13 Punkte
Autor
Jahr
2011
Seiten
45
Katalognummer
V192392
ISBN (eBook)
9783656179627
ISBN (Buch)
9783656180128
Dateigröße
702 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
mit einem Ausblick auf Basel III
Schlagworte
basel, eigenkapitalrichtlinien, banken
Arbeit zitieren
Xenia Plötz (Autor:in), 2011, Basel II - Eigenkapitalrichtlinien für Banken, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/192392

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