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Von Polizey- zum Justizstaat: Preußen (1740-1794)

Welche Ideen der Aufklärung liegen den Reformen Friedrichs des Großen zu Grunde und wie wirken sich diese auf den Staat, die Bevölkerung und die Zeit nach Friedrich des Großen aus?

Titel: Von Polizey- zum Justizstaat: Preußen (1740-1794)

Studienarbeit , 2009 , 16 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Alexander Finke (Autor:in)

Geschichte Deutschlands - 1848, Kaiserreich, Imperialismus
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Zusammenfassung Leseprobe Details

1. Einleitung

Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten von 1794 ist „wohl die größte Kodifikation der deutschen Gesetzgebungsgeschichte und zugleich eines der wichtigsten Denkmäler der Preußischen Aufklärung“. Zu Beginn der Regierungszeit Friedrichs II. bestand Preußen 1740 aus 25 Territorien. Nach den Schlesischen Kriegen und den Teilungen Polens erweiterte sich das Gebiet Preußens gewaltig. Jedoch herrschte in dem gesamten Gebiet Preußens, genau wie in den anderen Landesherrschaften im deutschen Raum keine einheitliche Rechtsprechung. Das ALR ist „mit fast 20.000 Paragraphen [...] das bei weitem umfangreichste Gesetzbuch der Neuzeit“. Friedrich II. ist maßgeblich an der Einführung des ALR beteiligt und ohne ihn wäre diese bedeutende Reform der preußischen Justiz nicht denkbar gewesen, auch wenn das Gesetz erst nach dem Tod Friedrichs des Großen in Kraft getreten ist. Ferner muss beachtet werden, dass bereits „Friedrich Wilhelm I. der Juristenfakultät in Halle den Auftrag zur Abfassung eines Gesetzbuches gegeben“ hat. Hieraus entwickelte sich jedoch kein Gesetz und das Reformwerk konnte erst 60 Jahre später erfolgreich begonnen werden. Um das Ausmaß des ALR verstehen zu können, ist es wichtig die Ausgangssituation in Preußen genauer zu analysieren. Deshalb werde ich zunächst die Situation in Preußen vor den Reformen Friedrichs des Großen genauer erläutern und hierzu beschreiben wie ein Polizeystaat, der in Preußen vorherrschte, definiert wird. Ausgehend davon gehe ich auf die Person Friedrichs II. explizit ein, da es wichtig die Gedanken Friedrichs II. nachvollziehen zu können, um daraus resultierend das ALR beurteilen zu können. Bevor ich die Justizrefom in Preußen schildern werde, werde ich anhand der Reformen im Bereich der Schule, der Wirtschaft und der Religion zeigen, dass die humanitären Ideale Friedrichs II. nicht in allen Bereichen gleichstark ausgeprägt waren. Daraufhin werde ich den Fall des Müllers Arnold darstellen, da dieser durch den Machtspruch Friedrichs II. maßgeblich an der Entstehung des ALR beteiligt war. Bevor ich das ALR näher beschreibe, werde ich den Übergang vom AGB zum ALR darstellen. Hier werde ich schwerpunktmäßig die Befürchtungen und Hoffungen der einzelnen Stände näher erläutern und die daraus resultierenden wichtigen Änderungen vom AGB zum ALR genauer darlegen. Zum Schluss meiner Arbeit werde ich zeigen, welche wichtigen Fortschritte sich durch das ALR entwickelt haben, [.....]

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Preußen als Polizeystaat

3. Friedrich II.

3.1. Die Reformen Friedrichs II. in Religion, Wirtschaft und Schule

3.1.1. Die Änderungen im Bereich der Religion

3.1.2. Die Reform der Wirtschaft

3.1.3. Die Reform des Schulsystems

3.2. Die Reform des Justizsystems

3.2.1. Der Fall des Müllers Arnold

3.2.2. Vom AGB zum ALR

4. Schlussbetrachtung

5. Literatur

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht, inwieweit die Ideen der Aufklärung die Reformpolitik unter Friedrich II. in Preußen prägten und wie diese Maßnahmen den Staat, die Bevölkerung sowie die Entwicklung hin zum Allgemeinen Landrecht beeinflussten. Dabei wird hinterfragt, in welchem Spannungsfeld zwischen absolutistischem Machterhalt und humanitären Idealen diese Reformen stattfanden.

  • Strukturen des preußischen Polizeystaates im 18. Jahrhundert
  • Reformen in den Bereichen Religion, Wirtschaft und Schulwesen
  • Der Justizkonflikt im Fall des Müllers Arnold als Katalysator
  • Der historische Prozess der Entstehung des Allgemeinen Landrechts (ALR)
  • Das Spannungsfeld zwischen feudaler Ständeordnung und aufgeklärten Ideen

Auszug aus dem Buch

3.2.1 Der Fall des Müllers Arnold

Der Müller Arnold hatte eine Mühle, für die er dem von Grafen Schmettau einen Erbzins entrichten musste. Der Nachbar Arnolds, der Landrat und Ritterschaftsdirektor von Gersdorff, benötigte Wasser für seine Teiche und zweigte dieses aus dem Fluss ab. Daraufhin stellte der Müller die Zahlung an den Grafen von Schmettau ein, da er behauptete, dass er durch die Einbußen, die aus dem Wassermangel resultierten, nicht mehr verpflichtet wäre weitere Zahlungen zu leisten. Hierdurch erbost klagte von Schmettau den Müller an und gewann 1773 den Prozess. Der Müller versuchte deswegen bei einer höheren Instanz Recht zu bekommen. Diese Klage wurde jedoch 1776 mit dem Verweis abgelehnt, dass Arnold direkt gegen von Gersdorff klagen solle. Gegen diese Entscheidung legte Arnold Berufung ein, die im gleichen Jahr abgewiesen wurde. Gleichzeitig wurde Arnold vor dem Patrimonialgericht von von Schmettau verklagt, da Arnold die Zahlungen eingestellt hatte. Das Patrimonialgericht verurteilte ihn die Zahlungen wieder aufzunehmen. Da er sich jedoch weigerte, kam es zu einer Pfändung von sechs Kühen und einer Inhaftierung des Müllers. 1777 wurde Arnold erneut von von Schmettau verklagt, der die rückständigen Zinsen forderte.

Wieder wurde Arnold zur Zahlung verurteilt, der er jedoch nicht nachkam und Einspruch einlegte. Der Einspruch wurde mit dem Verweis auf die Fristversäumnis abgelehnt. Bei einer anschließenden Zwangsvollstreckung kaufte ein Landeinnehmer in Auftrag oder Absprache von Gersdorffs die Mühle. Wenig später verkaufte von Gersdorff die Mühle gewinnbringend weiter. Das Ehepaar Arnold, welches die Mühle endgültig verloren hatte, wandte sich bereits 1775 an den König. Die Ehefrau des Müllers rügte das Verhalten des Grafen von Schmettau in einer Bittschrift an Friedrich II.. Dieser verwies gemäß seinem Grundsatz, dass er sich nicht in juristische Angelegenheiten einmische, auf den Weg der normalen Instanzen. Eine direkte Beschwerde, die bei dem Großkanzler von Fürst eingelegt wurde, wurde ebenfalls abgewiesen. Erst 1779 wurde Arnold in einem persönlichen Gespräch von Friedrich II. vernommen, woraufhin Friedrich II. eine unparteiische Kommission berief, die den Fall klären sollte.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Bedeutung des Allgemeinen Landrechts (ALR) als bedeutendes Kodifikationswerk ein und umreißt die Ausgangssituation im preußischen Staat vor den Reformen Friedrichs II.

2. Preußen als Polizeystaat: Das Kapitel definiert den Begriff des Polizeystaates im klassischen preußischen Sinne, der nicht als Unterdrückungsapparat, sondern als wohlfahrtsstaatlich orientierte Verwaltung auf Basis der Ständeordnung verstanden wurde.

3. Friedrich II.: Die Biografie und das Selbstverständnis des Königs als „erster Diener des Staates“ werden analysiert, wobei das Spannungsfeld zwischen persönlicher Aufklärung und dem Streben nach Machtfestigung beleuchtet wird.

3.1. Die Reformen Friedrichs II. in Religion, Wirtschaft und Schule: Hier wird untersucht, wie pragmatische politische Notwendigkeiten die religiöse Toleranz, die Wirtschaftspolitik und das Schulwesen beeinflussten, oft unabhängig von humanitären Idealen.

3.1.1. Die Änderungen im Bereich der Religion: Die religiöse Toleranz in Preußen wird als zweckmäßige Strategie zur Vermeidung von Zwist und zur Förderung der wirtschaftlichen Integration aufgezeigt, im Gegensatz zur restriktiven Haltung gegenüber der jüdischen Bevölkerung.

3.1.2. Die Reform der Wirtschaft: Trotz merkantilistischer Bemühungen zur Überwindung der wirtschaftlichen Schwäche nach den Kriegen stießen die Reformen an Grenzen, da der Staat durch Monopole und Bevormundung den Wettbewerb behinderte.

3.1.3. Die Reform des Schulsystems: Das Kapitel verdeutlicht die Ambivalenz der preußischen Bildungspolitik, die zwar den Ausbau des Trivialschulsystems förderte, jedoch eine umfassende Bildung der Landbevölkerung aus ökonomischen Gründen ablehnte.

3.2. Die Reform des Justizsystems: Dieses Kapitel erläutert den Versuch Friedrichs II., aufgeklärte Ideale in die Rechtsprechung zu integrieren und die Prozesskultur durch ein modernes Gesetzbuch zu verfeinern.

3.2.1. Der Fall des Müllers Arnold: Anhand dieses prominenten Fallbeispiels wird illustriert, wie Friedrich II. durch einen Machtspruch versuchte, vermeintliche Justizwillkür zu korrigieren und damit den Weg für eine Justizreform ebnete.

3.2.2. Vom AGB zum ALR: Die historische Entwicklung vom Allgemeinen Gesetzbuch zum Allgemeinen Landrecht wird unter Berücksichtigung der politischen Widerstände, der Auswirkungen der Französischen Revolution und der polnischen Teilungen dargestellt.

4. Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst zusammen, dass Friedrich II. trotz der Beibehaltung absolutistischer Strukturen durch seine Reformen die Grundlage für eine modernere Rechtswirklichkeit und spätere Reformen schuf.

5. Literatur: Dieses Verzeichnis listet die für die Seminararbeit herangezogene Forschungsliteratur und Quellentexte auf.

Schlüsselwörter

Preußen, Friedrich II., Aufklärung, Polizeystaat, Allgemeines Landrecht, ALR, Justizreform, Müller Arnold, Absolutismus, Reformpolitik, Rechtsstaatlichkeit, Ständeordnung, Verwaltungsreform, Gesetzgebung, Preußische Geschichte

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die staatlichen Reformen unter Friedrich II. in Preußen und untersucht deren Verhältnis zu den aufklärerischen Ideen der Zeit.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf der Struktur des preußischen Polizeystaates, dem Justizsystem, der Bildungspolitik sowie der Entstehungsgeschichte des Allgemeinen Landrechts (ALR).

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist es zu ergründen, welche aufklärerischen Ideen den Reformen zugrunde lagen und wie diese sich auf den Staat, die Bevölkerung und die nachfolgende Zeit auswirkten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine historische Analyse, die auf der Auswertung relevanter Fachliteratur und historischer Quellen basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der preußischen Staatsform, die spezifischen Reformbereiche (Religion, Wirtschaft, Schule), die Justizreform und den komplexen Entstehungsprozess des ALR.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Preußen, Friedrich II., Aufklärung, Polizeystaat, Allgemeines Landrecht und Justizreform.

Welche Rolle spielte der Fall des Müllers Arnold?

Der Fall diente als entscheidender Auslöser für das Eingreifen des Königs in die Justiz, was den Weg zur Ersetzung des alten Systems und zur Erarbeitung des ALR ebnete.

Warum wurde das AGB nie in Kraft gesetzt?

Das AGB wurde aufgrund von Widerständen der Stände und einer unzureichenden Vorbereitungszeit zunächst suspensiert und später, unter anderem aufgrund der neuen Anforderungen nach der Teilung Polens, zum ALR weiterentwickelt.

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Details

Titel
Von Polizey- zum Justizstaat: Preußen (1740-1794)
Untertitel
Welche Ideen der Aufklärung liegen den Reformen Friedrichs des Großen zu Grunde und wie wirken sich diese auf den Staat, die Bevölkerung und die Zeit nach Friedrich des Großen aus?
Hochschule
Universität der Bundeswehr München, Neubiberg
Veranstaltung
Die historische Entwicklung der Staatlichkeit bis ca. 1800
Note
1,3
Autor
Alexander Finke (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2009
Seiten
16
Katalognummer
V192654
ISBN (eBook)
9783656176404
ISBN (Buch)
9783656176534
Sprache
Deutsch
Schlagworte
polizey- justizstaat preußen welche ideen aufklärung reformen friedrichs großen grunde staat bevölkerung zeit friedrich
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Alexander Finke (Autor:in), 2009, Von Polizey- zum Justizstaat: Preußen (1740-1794), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/192654
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  16  Seiten
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