A. Einführung
Mit dem raschen Wiederaufbau Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg, maßgeblich durch die Finanzhilfe des Marshallplans unterstützt, machte sich auf internationaler Ebene eine große Euphorie breit, die Probleme der unterentwickelten Länder nach der Entkolonialisierung ähnlich schnell und auf gleiche Weise lösen zu können. Das eine rein finanzielle Unterstützung dies jedoch nicht leisten kann, wurde bereits Ende der sechziger Jahre durch den Person-Bericht verdeutlicht. Infolgedessen wurde bis in die Gegenwart ein vielmaschiges Netz internationaler Zusammenarbeit mit dem Ziel geschaffen, eine nachhaltige Entwicklung (wirtschaftliche, politische, ökologische und soziale Aspekte beinhaltend) zu realisieren.
Gegenstand dieser Hausarbeit ist die Analyse der kirchlichen Position in der Entwicklungsfrage. Diese ist deshalb interessant, weil die Kirche unabhängig von politischen Interessen handelt und eine große soziale Kompetenz besitzt. Somit kann sie konsequent bestehende Mängel anprangern und den vollen Umfang des Reformbedarfs aufzeigen. Maßgeblich bestimmt wird die Haltung der Kirche durch die Sozialenzykliken ihres Oberhauptes, des Papstes. In diesen Rundschreiben weisen die Päpste auf bestehende Missstände hin und zeigen Wege auf, wie diese beseitigt werden können. Es ist folglich zunächst zu prüfen, welche Gegebenheiten die Päpste zu den jeweiligen Zeitpunkten Entwicklungshemmnisse identifizieren. In einem zweiten Schritt geht es darum, herauszuarbeiten an welchen Normen die Entwicklungsarbeit ausgerichtet werden soll. Dabei ist auch geklärt werden, welches Verständnis von Entwicklung der jeweiligen Argumentation zu Grunde liegt. Im dritten und letzten Schritt sollen die aus den Prinzipien abgeleiteten, konkreten Handlungsempfehlungen für die Entwicklungsarbeit dargestellt werden.
Auf Grund der großen stofflichen Fülle werden in dieser Arbeit nur zwei geschichtliche Abschnitte nach dem beschriebenen Dreiklang analysiert und gegenübergestellt. Dies ist zum einen die Situation in den fünfziger und sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Der Entwicklungsbegriff
C. Die Position der Kirche zur Entwicklungsproblematik in den sechziger Jahren
I. Empirische Analyse der Zeit aus der Sicht Johannes XXIII. und Paul VI.
II. Die normative Ausrichtung der Entwicklungshilfe
1. Das Personprinzip / Personalität
2. Das Subsidiaritätsprinzip
3. Das Gemeinwohl
4. Solidarität
III. Handlungsempfehlungen der Päpste
D. Die Position der Kirche zur Entwicklungsproblematik Ende der 80er / Anfang der 90er Jahre
I. Empirische Analyse der Zeit aus der Sicht von Papst Johannes Paul II.
II. Normative Ausrichtung des Entwicklungsverständnisses
1. Wahre menschliche Entwicklung
2. Wechselseitige Solidarität als Lösung
3. Privateigentum zwischen Individualitäts- und Universalitätsanspruch
4. Zusammenwirken von Markt, Staat und Kirche
III. Handlungsempfehlungen der Päpste
E. Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert die Position der katholischen Kirche zur weltweiten Entwicklungsproblematik anhand ausgewählter Sozialenzykliken. Das Ziel ist es, den normativen Rahmen der kirchlichen Entwicklungslehre zu identifizieren, die zugrunde liegenden Menschenbilder zu verstehen und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen der Päpste für die internationale Zusammenarbeit systematisch gegenüberzustellen.
- Analyse der kirchlichen Position zur Entwicklungsproblematik in den 1960er Jahren sowie Ende der 1980er/Anfang der 1990er Jahre.
- Untersuchung zentraler Strukturprinzipien wie das Personprinzip, Subsidiarität, Gemeinwohl und Solidarität.
- Gegenüberstellung von wirtschaftlichem Fortschritt und umfassender menschlicher Entwicklung.
- Evaluierung der Rolle von Markt, Staat und internationaler Gemeinschaft in der kirchlichen Soziallehre.
- Vergleich der päpstlichen Handlungsanweisungen vor und nach dem Zusammenbruch des Ostblocks.
Auszug aus dem Buch
1. Das Personprinzip / Personalität
Das Personprinzip steht im Mittelpunkt der katholischen Soziallehre und bildet den Ausgangspunkt der christlichen Gesellschaftsordnung. Der Grund für diese strikte Ausrichtung der Soziallehre am Menschen ist dessen Gottbezogenheit. Gott hat den Menschen als sein Ebenbild geschaffen. Der Mensch ist also ein Geschöpf Gottes. Aus dieser transzendenten Verbindung des Menschen zu Gott leitet die Kirche die Würde des Menschen her, die den Rest der Schöpfung übersteigt.
Diese Würde ist unantastbar und darf weder wirtschaftlichen noch politischen Belangen untergeordnet werden.
Um die Anerkennung und Akzeptanz der Menschenwürde in einer pluralistischen Gesellschaft zu gewährleisten, muss diese Würde auch ohne den Glauben an Gott evident hergeleitet werden können. Dies gelingt der Soziallehre mit Hilfe des Naturrechtes. Das Naturrecht ist Ausdruck einer allgemeinen Rechtsüberzeugung bzw. eines allgemeingültigen, für alle verpflichtenden natürlichen Sittengesetzes der Menschen, unabhängig von ihrem Glauben an Gott. Es leitet sich also aus den Erfahrungen und dem Rechtsgewissen der Menschen her und ist damit dynamisch. Beispielhaft für diese Dynamik des Naturrechtes ist die allgemeine, also vom Rechtsgewissen getragene und damit verbindliche Verkündung der Menschenrechte im Jahr 1948.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Die Einleitung legt den Fokus auf die globale Entwicklungsproblematik und die Rolle der katholischen Kirche als moralische Instanz sowie die Zielsetzung der vergleichenden Analyse.
B. Der Entwicklungsbegriff: Dieses Kapitel definiert Entwicklung anhand des „magischen Fünfecks“ (Wachstum, Arbeit, Gleichheit, Partizipation, Unabhängigkeit) als vielschichtigen Prozess.
C. Die Position der Kirche zur Entwicklungsproblematik in den sechziger Jahren: Analyse der kirchlichen Sichtweise unter Johannes XXIII. und Paul VI., geprägt von einem optimistischen Blick auf technischen Fortschritt bei gleichzeitigem Mahnen zur sozialen Gerechtigkeit.
D. Die Position der Kirche zur Entwicklungsproblematik Ende der 80er / Anfang der 90er Jahre: Untersuchung der Ernüchterung unter Johannes Paul II., der strukturelle „Strukturen der Sünde“ identifiziert und eine ethisch fundierte Neuorientierung nach dem Ost-West-Konflikt fordert.
E. Schlussbetrachtung: Zusammenfassung der Ergebnisse, die eine Verschiebung von naivem Optimismus zu einer differenzierten, werteorientierten Analyse der Weltwirtschaft unter Wahrung der Menschenwürde feststellt.
Schlüsselwörter
Christliche Soziallehre, Entwicklungshilfe, Menschenwürde, Solidarität, Subsidiarität, Gemeinwohl, Personprinzip, Johannes XXIII., Paul VI., Johannes Paul II., Strukturwandel, Weltwirtschaft, soziale Gerechtigkeit, Menschenrechte, Ethik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht, wie die katholische Kirche durch ihre Sozialenzykliken auf globale Entwicklungsfragen reagiert und welche normativen Prinzipien sie für eine gerechte Weltordnung aufstellt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die Rolle des Staates und der Wirtschaft, die Bedeutung der Menschenwürde in der Entwicklungspolitik sowie das Konzept der internationalen Solidarität.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage konzentriert sich darauf, an welchen ethischen Normen die Entwicklungsarbeit ausgerichtet werden soll und wie die Päpste konkrete Handlungsempfehlungen aus theologischen Prinzipien ableiten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine systematische Analyse und Gegenüberstellung von Sozialenzykliken verschiedener Päpste in zwei zeitlich unterschiedlichen Epochen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Analyse der empirischen Weltsicht der Päpste, die theoretische Grundlegung der Soziallehre sowie die daraus resultierenden konkreten politischen Handlungsempfehlungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind christliche Soziallehre, Menschenwürde, Subsidiarität, Solidarität und der ganzheitliche Entwicklungsbegriff.
Wie unterscheidet sich die Sicht von Johannes Paul II. von seinen Vorgängern?
Während Johannes XXIII. und Paul VI. eher optimistisch auf die Entwicklung blickten, zeigt Johannes Paul II. eine deutlichere Ernüchterung aufgrund der negativen Auswirkungen globaler Wirtschaftsprozesse und der ideologischen Blockbildung.
Welche Rolle spielt das „Recht auf Privateigentum“ für die Kirche?
Es wird als grundlegendes Recht zur Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit anerkannt, unterliegt jedoch immer der sozialen Verpflichtung und muss dem Gemeinwohl dienen.
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- Jens Huke (Author), 2003, Christliche Soziallehre und Entwicklungshilfe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19290