Die vorliegende Masterarbeit beschäftigt sich mit dem Problemkreis, ob eine in einem formnichtig befristeten Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber ausgesprochene ordentliche Kündigung aufgrund einer vertraglichen (beschränkenden) Vereinbarung des Kündigungsrechts unwirksam ist.
Hintergrund des gewählten Themas ist die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 23. April 2009 unter dem Az. 6 AZR 533/08 . In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich vereinbart, dass das befristete Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund beiderseitig mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden kann. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 30. Januar 2007 zum 28. Februar 2007. Im Rahmen der vom Arbeitnehmer erhobenen Kündigungsschutzklage hatte sich das Gericht - nachdem die Unwirksamkeit der Befristung mangels Einhaltung des Schriftformerfordernisses festgestellt worden war – schließlich auch mit der Frage auseinanderzusetzen, ob das Arbeitsverhältnis trotz der vereinbarten Kündigungsmöglichkeit ordentlich i. S. d. § 16 Satz 2 TzBfG gekündigt werden konnte oder ob § 16 Satz 2 TzBfG durch die von den Parteien getroffene Vereinbarung abbedungen oder beschränkt wurde .
Haben die Parteien eines gemäß § 14 TzBfG befristeten Arbeitsverhältnisses keine Vereinbarung über eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit i. S. d. § 15 Abs. 3 TzBfG getroffen, so ist der Arbeitnehmer auch bei Unwirksamkeit der Befristung vor dem Ausspruch einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber für die Dauer der beabsichtigten Befristung geschützt . Etwas anderes gilt, wenn die Befristung allein wegen fehlender bzw. mangelnder Schriftform gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG unwirksam ist. In diesem Fall können nach § 16 Satz 2 TzBfG beide Vertragsparteien unabhängig von einer Vereinbarung nach § 15 Abs. 3 TzBfG zu einem vor dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses dieses ordentlich kündigen .
Die Arbeit befasst sich neben der Frage, ob sich der Arbeitgeber überhaupt zu Lasten des Arbeitnehmers auf die Unwirksamkeit der Befristungsabrede berufen kann, schwerpunktmäßig mit der in diesem Zusammenhang stehenden Auslegung des § 16 Satz 2 TzBfG. Ferner wird die Frage zu klären sein wird, ob § 16 Satz 2 TzBfG durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag beschränkt oder abbedungen werden kann und welche Kündigungsmöglichkeiten insbesondere dem Arbeitgeber verbleiben.
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- Einführung in die Problemstellung
- Zielsetzung der Arbeit
- Gang der Untersuchung
- Ausgangssituation
- Gemeinschaftsrechtliche Rahmenbedingungen des Teilzeitbefristungsgesetzes.
- Befristung von Arbeitsverträgen nach § 14 TzBfG und deren Beendigung nach § 15 TzBfG
- Folgen unwirksamer Befristung gemäß § 16 TzBfG.
- Außerordentliche Kündigung.
- Kündigung durch den Arbeitgeber zum vereinbarten Ende des befristeten Vertrages
- Kündigung durch den Arbeitgeber während der Laufzeit des befristeten Vertrages
- Ordentliche Kündigung nach § 16 Satz 2 TzBfG
- Regelungsbereich des § 16 Satz 2 TzBfG
- Einschränkungen des § 16 Satz 2 TzBfG
- Einschränkung durch den Grundsatz von Treu und Glauben
- Vertrauen in den Bestand des Arbeitsverhältnisses?
- Schutzzweck des § 14 Abs. 4 TzBfG i. V. m. § 16 Satz 2 TzBfG
- Kein widersprüchliches Verhalten
- Ergebnis
- Einschränkung durch eine (abweichende) vertragliche Regelung
- Abweichungsverbot zugunsten des Arbeitnehmers gemäß § 22 TzBfG
- Gesetzliche Ausnahme durch § 15 Abs. 3 TzBfG i. V. m. § 16 Satz 1 TzBfG
- Expliziter Ausschluss des § 16 Satz 2 TzBfG zugunsten des Arbeitnehmers
- Besteht das Kündigungsrecht gemäß § 16 Satz 2 TzBfG neben einer Vereinbarung nach § 15 Abs.3 TzBfG?
- Folgen einer vertraglich vereinbarten Kündigungsmöglichkeit
- Eine Ansicht: Ausschluss des § 16 Satz 2 TzBfG durch vertragliches Kündigungsrecht
- Modifizierte Ansicht: Beschränkung des § 16 Satz 2 TzBfG
- Abweichende Ansicht: Aufhebung der vertraglichen Vereinbarung durch § 16 Satz 2 TzBfG
- Erweiternde Ansicht: Zusätzliche Kündigungsmöglichkeit
- Streitentscheidung
- Ergebnis
- Zusammenfassung der Ergebnisse
- Literaturverzeichnis
- Rechtliche Rahmenbedingungen des Teilzeitbefristungsgesetzes
- Befristung von Arbeitsverträgen und deren Beendigung
- Folgen unwirksamer Befristung gemäß § 16 TzBfG
- Auslegung des § 16 Satz 2 TzBfG
- Einschränkungen des § 16 Satz 2 TzBfG durch den Grundsatz von Treu und Glauben und vertragliche Regelungen
- Einleitung: Die Einleitung stellt die Problemstellung der Arbeit vor, erläutert die Zielsetzung und beschreibt den Gang der Untersuchung.
- Ausgangssituation: Dieses Kapitel skizziert die rechtlichen Rahmenbedingungen des Teilzeitbefristungsgesetzes, insbesondere die Befristung von Arbeitsverträgen und deren Beendigung. Es werden auch die Folgen einer unwirksamen Befristung gemäß § 16 TzBfG beleuchtet.
- Ordentliche Kündigung nach § 16 Satz 2 TzBfG: Dieses Kapitel analysiert den Regelungsbereich und die Einschränkungen des § 16 Satz 2 TzBfG. Es werden insbesondere die Einschränkungen durch den Grundsatz von Treu und Glauben und durch eine (abweichende) vertragliche Regelung untersucht.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Masterarbeit befasst sich mit der Frage, ob eine in einem formnichtig befristeten Arbeitsverhältnis erklärte ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber aufgrund einer vertraglichen beschränkenden Vereinbarung des Kündigungsrechts unwirksam ist. Die Arbeit untersucht dabei die Auslegung des § 16 Satz 2 TzBfG und die Anwendung des Gesetzes im Kontext von befristeten Arbeitsverträgen.
Zusammenfassung der Kapitel
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Themenbereiche des Teilzeitbefristungsgesetzes (TzBfG), der Befristung von Arbeitsverträgen, der ordentlichen Kündigung, der Auslegung des § 16 Satz 2 TzBfG, des Grundsatzes von Treu und Glauben und der vertraglichen Regelungen des Kündigungsrechts.
Häufig gestellte Fragen
Wann gilt ein befristetes Arbeitsverhältnis als formnichtig?
Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist formnichtig, wenn das gesetzliche Schriftformerfordernis gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG nicht eingehalten wurde.
Was regelt § 16 Satz 2 TzBfG im Falle einer formnichtigen Befristung?
Er besagt, dass das Arbeitsverhältnis bei Formnichtigkeit der Befristung vor dem vereinbarten Ende ordentlich gekündigt werden kann.
Kann das Kündigungsrecht des § 16 Satz 2 TzBfG vertraglich ausgeschlossen werden?
Das ist die Kernfrage der Arbeit; sie untersucht, ob eine vertragliche Vereinbarung dieses gesetzliche Kündigungsrecht abbedingen oder beschränken kann.
Welche Rolle spielt der Grundsatz von Treu und Glauben?
Treu und Glauben können die Ausübung des Kündigungsrechts einschränken, wenn sich der Arbeitgeber widersprüchlich verhält.
Was passiert, wenn keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde?
In diesem Fall ist der Arbeitnehmer bei einer unwirksamen Befristung grundsätzlich bis zum geplanten Ende der Befristung vor ordentlichen Kündigungen geschützt.
Welches Urteil des Bundesarbeitsgerichtes bildet die Grundlage?
Die Arbeit bezieht sich maßgeblich auf die Entscheidung des BAG vom 23. April 2009 (Az. 6 AZR 533/08).
- Quote paper
- Sandra Kleber (Author), 2011, Wann ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber in einem formnichtig befristeten Arbeitsverhältnis unwirksam?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/193317