Ein guter Wein muss reifen. Ein gutes Gesetz auch. Erstmals wurde das BilMoG im Bilanzrechtsreformgesetz 2004 angekündigt. Nach dreijähriger Ausbauphase durch das Bundesministerium der Justiz kam es 2007 über den Referentenentwurf zu einer ersten landesweiten Verkostung. Die Komposition stimmte noch nicht ganz und so wurde im Frühjahr 2008 ein veränderter Entwurf präsentiert. Auch dieser wollte noch nicht ganz munden und so kam es zu einer erneuten Überarbeitung des Entwurfes.
Mit dem nun am 26. März 2009 im Deutschen Bundestag verabschiedeten, am 3. April 2009 vom Bundesrat gebilligten und am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts setzt der Gesetzgeber die umfassendste Reform des deutschen Rechnungslegungsrechtes seit der Einführung des Bilanzrichtliniengesetzes im Jahr 1985 um. Der Großteil des BilMoG ist für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2010 verpflichtend anzuwenden, kann aber auf freiwilliger Basis auch für den Abschluss 2009 verwendet werden, dann allerdings nur als Gesamtheit. Des Weiteren muss grundsätzlich festgehalten werden, dass die Wirkung des BilMoG stark von der Rechtsform und der Unternehmensgröße abhängen wird. Zweifelsohne werden die Änderungen der materiellen Bilanzierung maßgeblichen Einfluss auf die Bilanzkennzahlen haben.
Vor dem Hintergrund, dass das BilMoG auf 254 Seiten die umfangreichste Gesetzesänderung im HGB seit 1985 darstellt, beschränkt sich diese Ausarbeitung auf die wesentlichen Änderungen des handelsrechtlichen Abschluss mit Wirkung auf die Unternehmer. Der Grund der Fokussierung auf den Jahresabschluss ist, dass sich der Groß- teil der Bilanzierenden in Deutschland, der Mittelstand, auf die Änderungen, die den Jahresabschluss betreffen, einstellen muss. Das Für und Wider des BilMoG wird an Teilen der Reformpunkte, wie die sich ergebenden Gestaltungsspielräume durch neu ermöglichte Wahlrechte sowie die neuen Ansatz- und Bewertungsvorschriften veranschaulicht und deren Auswirkung auf die Unternehmer aufgezeigt. Dazu gehören auch die Aussagen zur Deregulierung und Kostenersparnis. Ferner wird auf vereinzelte steuerliche Gesichtspunkte und Pflichtangaben nur an wenigen Stellen verkürzt Stel- lung genommen. Die Bereiche der Konzernrechnungslegung und der Prüfung werden weggelassen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Aufbau und Struktur der Arbeit
2 Das BilMoG
2.1 Die Zielsetzung des BilMoG
2.2 Überblick über die Neuregelungen
3 Wesentliche Änderungen durch das BilMoG im handelsrechtlichen Einzelabschluss
3.1 Herstellungskosten
3.2 Wertkorrekturen auf Basis des beizulegenden Zeitwertes
3.3 Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter
3.3.1 Forschungs- und Entwicklungskosten
3.3.2 Geschäfts- oder Firmenwert
3.4 Ansatz und Bewertung von Rückstellungen
4 Auswirkungen des BilMoG auf die Bilanzierungspraxis
4.1 Deregulierung
4.2 Kostenersparnis
5 Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) im Hinblick auf dessen Auswirkungen auf den mittelständischen Unternehmer in Deutschland, wobei der Fokus auf den Änderungen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses, den Gestaltungsspielräumen und der ökonomischen Effizienz liegt.
- Analyse der wesentlichen Änderungen im handelsrechtlichen Einzelabschluss durch das BilMoG.
- Untersuchung der Bilanzierung von selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsgütern und Rückstellungen.
- Bewertung der Auswirkungen auf Deregulierung und Kostenersparnis für Unternehmen.
- Gegenüberstellung der neuen Bewertungsansätze, insbesondere der beizulegenden Zeitwerte.
- Diskussion über die Vor- und Nachteile der neuen Regelungen für bilanzierende Unternehmer.
Auszug aus dem Buch
3.3 Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter
„Bislang bestand für immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben worden sind, ein Aktivierungsverbot (§ 248 Abs. 2 HGB a. F.).“ Ursprünglich sollte daraus, in Anlehnung an IAS 38, eine Aktivierungspflicht werden. Mit der Verabschiedung des BilMoG wurde jedoch von der Aktivierungspflicht für nicht entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des AVs abgesehen. Jedoch wird ein Aktivierungswahlrecht für nicht entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des AV in § 248 Abs. 2 HGB verankert und wird nun wie folgt gefasst: „Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden. Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.“
„Aus diesem Grund wurde auch die Überschrift des § 248 HGB von „Bilanzierungsverbote“ in „Bilanzierungsverbote und Wahlrechte“ erweitert.“
„Das bisherige Ansatzverbot des § 248 Abs. 2 HGB stellte eine Ausprägung des Vorsichtsprinzips dar und wurde damit begründet, dass nicht entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände schwer schätzbar und unsichere Werte sind.“ „Die Vorschrift beruhte auf der richtigen – dem Gedanken des Gläubigerschutzes entspringenden – Überlegung, dass selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögen auf Grund ihrer nicht vorhandenen Körperlichkeit sowie der regelmäßig nicht eindeutig zurechenbaren Herstellungskosten und der hohen Unsicherheit hinsichtlich ihrer künftigen Nutzungsdauer nur schwer ein objektivierter Wert zugewiesen werden kann.“ Aus diesem Grund durften diese bisher nur angesetzt werden, wenn sie entgeltlich erworben wurden und damit der Wert durch den Markt, in Form von Anschaffungskosten, bestätigt wurde. Folglich konnte die Existenz eines verwertbaren immateriellen Vermögensgegenstandes nachweisbar bewiesen werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Beschreibt die Entstehung des BilMoG und definiert das Ziel, die Auswirkungen der Reform auf den Mittelstand und den Jahresabschluss zu untersuchen.
2 Das BilMoG: Erläutert die Zielsetzungen der Reform zur Modernisierung des Bilanzrechts und gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuregelungen.
3 Wesentliche Änderungen durch das BilMoG im handelsrechtlichen Einzelabschluss: Analysiert detailliert die Änderungen bei Herstellungskosten, Zeitwertbewertungen, immateriellen Werten und Rückstellungen.
4 Auswirkungen des BilMoG auf die Bilanzierungspraxis: Beleuchtet die Deregulierungsmaßnahmen und die ökonomischen Folgen, insbesondere im Hinblick auf Kostenersparnis.
5 Zusammenfassung: Fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und bewertet das BilMoG als modernisierenden Schritt für das deutsche Bilanzrecht.
Schlüsselwörter
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG, Handelsgesetzbuch, HGB, Jahresabschluss, Herstellungskosten, Immaterielle Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Zeitwertbewertung, Deregulierung, Kostenersparnis, Mittelstand, Bilanzierungspraxis, Eigenkapital, Unternehmensbewertung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und dessen Bedeutung für den Unternehmer in Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Schwerpunkte liegen auf den Änderungen bei der Bilanzierung von Herstellungskosten, Rückstellungen, immateriellen Wirtschaftsgütern und den Auswirkungen auf die Bilanzierungspraxis.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist es, die Auswirkungen der umfangreichen Reformen des HGB auf mittelständische Unternehmen aufzuzeigen und zu analysieren, ob das BilMoG eher Fluch oder Segen darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Analyse der Gesetzeslage, ergänzt durch Fachliteratur und Dokumente des Gesetzgebers.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die konkreten Änderungen im handelsrechtlichen Einzelabschluss und die resultierenden Auswirkungen auf Deregulierung und Kostenstrukturen der Unternehmen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind BilMoG, HGB, Jahresabschluss, Herstellungskosten, immaterielle Vermögenswerte und Deregulierung.
Wie verändert das BilMoG die Bewertung von Rückstellungen?
Das BilMoG führt zu einer dynamischeren Bewertung unter Einbeziehung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen sowie einer Pflicht zur Diskontierung.
Welche Bedeutung hat das neue Aktivierungswahlrecht für immaterielle Vermögensgegenstände?
Es ermöglicht Unternehmen, selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter in der Bilanz auszuweisen, was zur Stärkung der Eigenkapitalbasis beitragen kann.
- Citation du texte
- Bachelor of Arts Ronja Richter (Auteur), 2009, Fluch oder Segen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes für den Unternehmer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/193481