Am 20. November 2007 kündigt die Europäische Kommission die Prüfung einer Reihe von Initiativen, deren Bestimmung in der Unterstützung von wirtschaftlichen Aktivitäten der kleinen Unternehmer innerhalb des europäischen Binnenmarkts zu sehen ist, an. Über ein halbes Jahr später veröffentlicht sie den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft. Die Beschränkung der Haftung soll kraft des supranationalen Rechtsaktes nun den KMU im ganzen europäischen Rechtsraum in Aussicht gestellt werden. Das Ziel dieser Europäischen Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung sei es, so die Kommission, die Senkung der Kosten für die Einhaltung von Vorschriften für die Gründung und den Betrieb von Unternehmen, die sich aus den Unterschieden zwischen den nationalen Vorschriften für die Gründung und den Betrieb von Unternehmen ergeben. Der Verordnungsgeber stößt dennoch auf Kritik. Polemisiert wird sowohl mit der Erfordernis einer neuen europäischen Form als auch mit dem ihr gegebenen rechtlichen Gewand. Ihr Schatten hängt tief über den politischen Diskussionsforen Europas. Am 30. Mai 2011 scheitert der Kom-missionsvorschlag an dem Veto Deutschlands und Schwedens. Der Entwurf ernt aber auch Kritik seitens Österreichs. Man befürchtet, der Markt würde mit unausgegorenen Unternehmenskonzepten überschwemmt. Am 27.07.2011 will der Rat nun erneut die Vor- und Nachteile der SPE ans Licht bringen.
Im Rahmen dieser Arbeit soll nun eine Simulation durchgeführt werden. Um Licht- und Schattenseiten der neuen europäischen Rechtsform aufzuzeigen, widmet sich die vorliegende Abhandlung nämlich dem Fall eines fiktiven Unternehmers, der sich zu der entsprechenden rechtlichen Form für seine Geschäftsidee entschließen muss. Als Kaufmann ist er davon überzeugt, dass nicht nur die Flexibilität der Handlungsspielräume sondern auch das Image des Handelnden für den Handelserfolg von eminenter Relevanz sind. Auf Grund der Möglichkeit, sich das Gründungsrecht auszusuchen, erscheinen die Überlegungen zur möglichen Vermeidung von rigiden und kostenspieligen Regelungen als erster Schritt auf dem Wege zu einer effektiven Geschäftstätigkeit.
Zur Auswahl stehen nun die deutsche GmbH, die polnische Sp. z o.o. und die europäische SPE.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Regelungstechnik des Verordnungsentwurfes über das Status der Europäischen Privatgesellschaft
III. Gründung
A. Gründer
B. Unternehmensgegenstand
C. Registrierungsverfahren
IV. Betrieb
A. Bestellung des Geschäftsführers
B. Organe
1. Gesellschafterversammlung
2. Geschäftsführung
V. Gläubigerschutz
VI. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Seminararbeit verfolgt das Ziel, die Auswirkungen und das Potenzial der geplanten Societas Privata Europaea (SPE) durch eine Simulation zu bewerten, indem sie diese der deutschen GmbH und der polnischen Sp. z o.o. gegenüberstellt. Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob die neue europäische Rechtsform tatsächlich zu einer Senkung der Gründungs- und Betriebskosten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) führt oder ob die Anwendung nationaler Rechtsverweise neue Hürden schafft.
- Vergleichende Analyse von Gründungs- und Betriebsaspekten der SPE, GmbH und Sp. z o.o.
- Untersuchung der Regelungstechnik des Verordnungsentwurfs über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft.
- Bewertung des Potenzials der SPE zur Kostenreduktion bei KMU.
- Diskussion der Durchgriffshaftung und des Gläubigerschutzes in den verschiedenen Rechtsformen.
Auszug aus dem Buch
A. Bestellung des Geschäftsführers
Bereits bei der Gründung muss ein Unternehmer Überlegungen über die Organisation seines Unternehmens anstellen, denn schon in dieser Phase können Kosten eingespart werden. Der Geschäftsführer wird zum Beispiel gemäß §6 III 2 Alt. 1 GmbHG im Gesellschaftsvertrag oder gemäß §6 II 2 Alt. 2 GmbHG i. V. m. §46 Pkt. 5 GmbHG durch einen Beschluss der Gesellschafter bestellt. Die Bestellung des Geschäftsführers im Gesellschaftsvertrag würde im Falle seiner Abberufung nebst der gesetzlich vorgeschriebenen Eintragung ins Handelsregister nach §39 I GmbHG zusätzlich eine Änderung des Gesellschaftsvertrages erfordern, die wiederum zu ihrer Wirksamkeit der notarieller Form nach §2 I 1 GmbHG bedarf. Die Gebühr für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages im Falle einer GmbH mit mehr als einem Gesellschafter berechnet sich nach §36 II KostO und ist nach §32 I KostO i. V. m. §39 I KostO vom Stammkapital dieser GmbH abhängig. Es ist zu schlussfolgern, dass die erste Alternative für die Bestellung des Geschäftsführers zwar möglich aber doch deutlich kostenspieliger ist.
Der europäische Verordnungsgeber beschließt, öfters auf die für das deutsche Recht doch so typische notarielle Form oft zu verzichten. Von dem Erfordernis der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, die für eine Sp. z o.o. nach Art. 157 §2 HGG und für eine GmbH nach §2 I 1 GmbHG notwendig ist, sieht er ab. Im Art. 10 IV SPE-VO-E knüpft er die Eintragungsformalitäten lediglich alternativ entweder an die Kontrolle der Rechtsmäßigkeit der Gründungsdokumente, zu denen die Satzung gemäß Art. 10 I (g) SPE-VO-E gehört, oder an die Beglaubigung dieser Dokumente.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung erläutert die Entstehung des Vorschlags für die SPE durch die Europäische Kommission und definiert das Ziel, KMU durch flexiblere Rechtsformen zu unterstützen.
II. Regelungstechnik des Verordnungsentwurfes über das Status der Europäischen Privatgesellschaft: Dieses Kapitel analysiert die Rechtsgrundlage des Verordnungsentwurfs und diskutiert die hohen Erwartungen an Satzungsautonomie sowie die Kritik an der mangelnden Harmonisierung durch Verweise auf nationales Recht.
III. Gründung: Hier werden die Unterschiede bei den Anforderungen an Gründer, den Unternehmensgegenstand und das Registrierungsverfahren zwischen SPE, GmbH und Sp. z o.o. herausgearbeitet.
IV. Betrieb: Das Kapitel untersucht die operative Seite, insbesondere die Bestellung von Geschäftsführern und die Struktur der Organe (Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung), unter Berücksichtigung der unterschiedlichen nationalen Rechtsanforderungen.
V. Gläubigerschutz: Es wird erörtert, wie die SPE den Gläubigerschutz handhabt, insbesondere im Hinblick auf die geringen Mindestkapitalanforderungen und die Problematik der Durchgriffshaftung.
VI. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die SPE zwar ein wichtiges instrumentelles Potenzial bietet, jedoch durch die notwendige Anwendung nationaler Rechtsnormen die erhofften Kostenvorteile nicht zwangsläufig realisiert.
Schlüsselwörter
Societas Privata Europaea, SPE, GmbH, Sp. z o.o., Europäisches Gesellschaftsrecht, KMU, Unternehmensgründung, Haftungsbeschränkung, Durchgriffshaftung, Satzungsautonomie, Verordnungsentwurf, Gläubigerschutz, Handelsregister, Rechtsform, Gesellschaftsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Analyse der geplanten Rechtsform der Europäischen Privatgesellschaft (SPE) im Vergleich zu den bewährten Rechtsformen GmbH (Deutschland) und Sp. z o.o. (Polen).
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Themen sind das Gründungsverfahren, die operative Führung (Organe), der Gläubigerschutz sowie die Kostenstrukturen bei der Anwendung der SPE im Vergleich zu den nationalen Gesellschaftsformen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es, zu untersuchen, ob die SPE für KMU tatsächlich eine kosteneffiziente und flexible Alternative darstellt oder ob durch Verweise auf nationales Recht die beabsichtigte Vereinfachung konterkariert wird.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine wertende Gegenüberstellung und eine Simulation eines fiktiven Unternehmensfalls, um Vor- und Nachteile der SPE im praktischen Anwendungskontext zu prüfen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Gründungsverfahrens, die organisatorische Struktur der Organe, die Anforderungen an Geschäftsführer sowie Fragen der Haftung und des Gläubigerschutzes.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Die wichtigsten Schlagworte sind SPE, GmbH, Sp. z o.o., KMU, Satzungsautonomie, Durchgriffshaftung und Europäisches Gesellschaftsrecht.
Warum ist das Stammkapital der SPE ein kritischer Punkt im Vergleich zur GmbH?
Während die deutsche GmbH ein Stammkapital von 25.000 Euro erfordert, sieht der Entwurf für die SPE nur 1 Euro vor, was laut der Arbeit Fragen zur Sicherheit für Gläubiger aufwirft.
Inwiefern beeinflusst die "Satzungsautonomie" der SPE die Notarkosten?
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass trotz des Strebens nach Vereinfachung durch die SPE oft eine notarielle Beurkundung erforderlich bleibt, um Rechtssicherheit im Rahmen der nationalen Rechtsanwendung zu gewährleisten.
- Citar trabajo
- Marta Baranska (Autor), 2011, Die Societas Privata Europaea (SPE) in der wertenden Gegenüberstellung zur GmbH und Sp. z o. o., Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/193565