Militär und Gesellschaft während des Dreißigjährigen Krieges

Die Schändung der Jungfrau des Protestantismus: Magdeburg


Dossier / Travail de Séminaire, 2006

25 Pages, Note: 1,3


Extrait


I. Einleitung:

Nichts war derart präsent in den Medien des Dreißigjährigen Krieges und löste derart starke Proteste aus wie die Schändung der Jungfrau des Protestantismus: Magdeburg. Nach erfolgreicher Belagerung und Einnahme der protestantischen Hochburg wurde sie von den kaiserlichen Truppen geplündert und zerstört. 20000 Menschen sollen dabei ihr Leben verloren haben. Die Zerstörung Magdeburgs sorgte sogar für eine neue Wortschöpfung zur Bezeichnung von verheerender Zerstörung: Magdeburgisierung.

Ob die Magdeburgisierung einer Stadt Alltag im Belagerungsgeschehen oder doch Ausnahme war, soll anhand von Augenzeugenberichten geklärt werden. Mit Hilfe der Quellen soll zudem die Frage nach dem Verhältnis zwischen der Zivilbevölkerung und dem Militär beantwortet werden.

Dabei müssen zunächst vor allem die Kriegsrechte des 17. Jahrhunderts analysiert werden, um letztendlich die Frage beantworten zu können, ob zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten im Kriege unterschieden wurde. Anhand verschiedener Augenzeugenberichte soll danach versucht werden eine charakteristische Belagerung einer Stadt im Dreißigjährigen Krieg zu rekonstruieren, falls die Quellen eine derartige Erstellung eines Belagerungsalltags ermöglichen.

Schließlich soll geklärt werden, ob die in mannigfachen Quellen des Dreißigjährigen Krieges immer wieder beschriebenen verheerenden Plünderungen der Zivilbevölkerung zum Kriegsalltag gehörten und das jeglicher Moral ferne Handeln der Söldner Ausnahmeerscheinung oder doch Routine im Kriegs- und Belagerungsalltag des Dreißigjährigen Krieges war.

II. Hauptteil:

1. Kodifiziertes Kriegsrecht:

Das kaiserliche Kriegsrecht von 1570[1] wurde zum Vorbild für die Niederschrift weiterer Kriegsrechte in Deutschland und darüber hinaus im Ausland genommen und bildete daher mit mehr oder minder großen Abänderungen die Grundlage für das gesamte Kriegsrecht in Mitteleuropa. Lediglich die Einhaltung des auf dem Kriegsrecht basierenden Vertrages, den der Söldner mit dem Kriegs- und dem Werbeherrn geschlossen hatte, wurde gefordert. Auf die Landesherren, die das Amt des Kriegsherrn für sich in Anspruch genommen hatten, mussten die Söldner folgenden Eid schwören: „Ich gelobe und schwere, alle dem Jenigen, so mir vorgehalten, dieser Articuls-Brief besaget, und einem ehrlichen Kriegs-Mann zu thun gebühret, getreulich und auffrichtig nachzukommen, So wahr mir Gott helffe und sein heiliges Wort“[2].

In den exemplarisch untersuchten Kriegsrechten wird deutlich, dass auf die Schonung der Zivilbevölkerung großer Wert gelegt wurde:

In dem im Jahre 1601 verfassten Ariculs-Brief Worauf Hertzogs Maximiliani in Bayern Hoch-Teutsche Knechte zu Fuss geschworen wird von den Söldnern gefordert, dass sie die „Kindbetterin, schwangere Frauen, Jungfrauen, alte Leute, Priester, Prediger und Kirchen-Diener […] beschützen, beschirmen, und bey Leibes-Strafe keineswegs beleidigen“.[3] Deutlich wird in dieser Formulierung der Bezug zum ritterlichen Ethos, der Europa über das Mittelalter hinaus ohne Zweifel geprägt zu haben scheint. Ähnliche Forderungen werden in dem Hessischen Articuls-Brieff zu Fuss[4] und in dem Articuls-Brief Darauf dem durchlauchtigsten, hochgebornen Fürsten und Herrn Herrn Johann Georgen[5], beide 1631 kodifiziert worden, erhoben.

„Es sol auch keiner, ohne sonderbaren Befehl des Obristen, brandschatzen, brennen, oder die Läger anzünden, bey Leibes-Straffe, sonderlich sol man das nicht thun, wo das Volck vor- oder durchzeucht, dass die Nahrung oder Proviant nicht gehindert werden[6] “, so wird es ausdrücklich im Fürstlichen Hessischen Articuls-Brief der Reuter von 1632 festgeschrieben. „Wer hinaus laufft, zu plündern, und den Leuthen das Ihrige mit Gewalt abzunehmen, oder zu stehlen, sol gehenckt und erwürget werden[7] “ (Holländisch Kriegs-Recht oder Artickels-Brieff von 1590). Ausdrücklich wurde in den Schwedischen Kriegsartikeln von 1621 hervorgehoben: „Wer ohne Erlaubnis plündert oder stiehlt, es sei im Unserem Lande oder im Lande des Feindes, oder den Leuten, die kommen, Unser Lager mit Bedürfnissen zu versehen, soll wie für anderen Diebstahl bestraft werden.“[8] Ähnliche Formulierungen sind auch in anderen Kriegsrechten vorzufinden, wobei die Bemessung des Strafmaßes sehr unterschiedlich gehandhabt wurde. Doch konnte diese entscheidende Regel aufgehoben werden: „So fern aber Schlösser, Städte, oder andere Besatzungen, mit Thädigung und Accord eingenommen werden, so sol keiner darein fallen, oder plündern, auch darein nicht gehen oder stehen, noch weiter dagegen thun und handeln, ohne Wissen und Erlaubnis des Herrn Generals, dessen Lieutnants, oder wer von seinetwegen Befehl hat, bey Leibesstraffe“[9] (Hessischer Articulsbrief zu Fuss). In dem Articuls-Brief des Johann Georgen, Hertzogen zu Sachsen, wird auch hervorgehoben, dass „auch keiner ohne sonderbarlichen Befehlich des Obristen, brandschätzen, brennen, oder die Läger anzünden, bey Leibes-Straff“[10] darf. „Kein Soldat soll Feuer anlegen in einer Stadt oder Dorf im Feindesland, ohne hierzu Befehl zu haben durch seinen Hauptmann. Auch soll kein Hauptmann einen solchen Befehl geben, wenn er ihn nicht erhalten hat von Uns oder Unserem General“[11], diese Regel mussten auch die Söldner des Heeres des schwedischen Königs Gustav Adolf einhalten.

Sofern also die Erlaubnis der Brandschatzung und Plünderung von dem kommandierenden Obristen erteilt wurde, wurde die wichtige Regelung der Unantastbarkeit des Eigentums und gar der Schutz der Zivilbevölkerung aufgehoben. Die exemplarisch analysierten Kriegsrechte enthalten allesamt diese Ausnahmeregelung, die die zuvor niedergeschriebenen Schutzmaßnahmen mit dem Befehl des Obristen in Frage stellen und somit im schlimmsten Falle den Schutz der Zivilbevölkerung vor marodierenden Soldaten gänzlich aufheben.

In dieser Paradoxie liegt der entscheidende Schwachpunkt der Kriegsrechte des Dreißigjährigen Krieges begründet. Die Zerstörung und Plünderung Magdeburgs war nach dem Kriegsrecht legitim, sofern General Tilly den Befehl dazu erteilt hatte. Jedoch ist bis heute in der Forschung umstritten, ob Tilly wirklich den Befehl zur Brandschatzung und Zerstörung Magdeburgs gegeben hat. Fakt ist, dass die Zerstörung mannigfache Protestwellen in der Presse auslöste, in der die „Magdeburgisierung“ verurteilt wurde. Ob jedoch die Magdeburgisierung Alltag im Belagerungsgeschehen des Dreißigjährigen Krieges gewesen ist oder ob sie in ihrer Intensität doch außergewöhnlich war, wie anhand der vielfältigen Proteste in der Presse vermutet werden könnte, soll anhand der folgenden Analyse geklärt werden. Hierbei sollen vor allem Augenzeugenberichte von Belagerungen betrachtet werden, die einen Einblick in den Belagerungsalltag geben können. Hierzu soll zunächst die Zerstörung Magdeburgs und ihre Wahrnehmung untersucht werden, die mit den Augenzeugenberichten von anderen Belagerungen verglichen werden soll, so dass geklärt werden soll, ob die „Magdeburgisierung“ einer Stadt Routine oder Ausnahme im Kriegsalltag gewesen ist.

2. Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung der Stadt Magdeburg und der Begriff der Magdeburgisierung:

a) Magdeburg vor der Belagerung:

Magdeburg war Hort des Protestantismus, wahrte dennoch zunächst Neutralität, da ihre Bürger nach Reichsfreiheit strebten, die nur vom Kaiser zu erlangen war[12]. Nach einer wankelmütigen Politik des Rates wurde letztendlich im Jahre 1630 ein Bündnis mit den Schweden geschlossen[13]. Otto von Guericke berichtet von dem Vertrag mit dem schwedischen König, der „alle Kriegskosten selber tragen, Munition, und was zum Kriege nötig, anschaffen, auch der Stadt, zu ihrer eigenen Notwendigkeit und besserer Befestigung 90000 Taler zahlen lassen. Überdas sollte auch das ganze Land an der Festung arbeiten und die Stadt mit mehren Freiheiten, Privilegien und Handgütern begnadiget, dagegen alle Gravamina und Beschwerden abgeschafft werden (und) die Stadt in keiner Not lassen, sondern dieselbe gegen alle Feindlichkeiten und Gefahr schützen, verteidigen und entsetzen,….“[14] Oberst Dietrich von Falkenberg übernahm im Namen des schwedischen Königs den Oberbefehl über die Truppen, warb Kriegsvolk und organisierte die Verteidigung der Stadt. Ende des Jahres 1630 rückte die Armee Tillys vor Magdeburg. Doch konnte er die Stadt noch nicht belagern, da er im Norden noch gegen den schwedischen König kämpfen musste. Ende März 1631 begann der Angriff des Belagerungsheeres gegen Magdeburg[15].

b) Belagerung von Magdeburg:

In der Stadt waren etwa 30 bis 40000 Menschen eingeschlossen, nachdem die Bewohner aus den umliegenden Dörfern in die Stadt geflohen waren. Die Bewohner der Stadt wurden zum Ausbau und Verstärkung der Befestigungsanlagen herangezogen[16]. Schon zuvor war der Handel in der Stadt fast zum Erliegen gekommen, doch war nun durch die Einschließung durch die kaiserlichen Truppen „der Stadt die Commercia zu Wasser und zu Land gesperret und mit den Zöllen dermaßen übersetzet und die Nahrung dadurch gänzlich entzogen worden.[17] “ Magdeburg hoffte auf Entsetzung durch den schwedischen König, wie Otto von Guericke beschreibt, doch dazu ist es nicht gekommen[18]. Um dem kaiserlichen Heer die Möglichkeit zu nehmen sich in den Vorstädten einzuquartieren, wurden die „Vorstadt Sudenburg Magdeburg […] nebst angehängten Flecken S. Michael angezündet und in die Asche gelegt.[19] “ Am 24. April 1631 „sind der von Falckenberg und andere hohe Offiziere auf das Rathaus kommen und haben, mit Zuziehung etlicher aus dem Rat, die Bestell oder die Besetzung der Posten ausgeteilt, also dass zwölf Viertel der Bürgerschaft den Wall cent (rings um) die Stadt und das Fischer-Viertel, nebst noch zwei Vierteln, den (das) Fischerufer und (die) ganze Wasserseite bis in den Fährgarten zu besetzen und sich genommen; die übrigen drei Viertel sind in der Stadt auf dem Markt zur Reserve und Hinterhalt gelassen worden.[20] “ „Ein starker Ausfall gegen die Kaiserlichen oder Ligistischen[21] “ konnte zeitweilig die kaiserlichen Truppen zurückschlagen. Magdeburg stand unter ständigen Beschuss durch die Belagerer. So haben „die Kugeln teils (einigen) Leuten die Beine, den Leib, den Hintern und dergleichen hinweg gelaufen (gerissen)[22] “ und „ein großes Stück der Mauer durchschmettert und das Steinwerk den Konstablern und Leuten allda Arm und Bein, auch die Affüten des Geschützes heftig zerschlagen[23] “ wie Otto von Guericke als Augenzeuge der Belagerung schildert. „Alle Nächte (wurden) 30 bis 45 Granaten und Feuerkugeln verehrt und eingeworfen. Zwar die Feuerkugeln anlangend, darauf sind etliche Kärels mit nassen Säcken und Häuten bestellt gewesen, die Achtung darauf geben müssen, wohin die Kugeln gefallen, dahin sie stracks gelaufen und dieselben gedämpfet haben, also dass dadurch geringer Schaden geschehen; allein ist einer Kuh im Fallen der Kopf von solcher Kugel abgeschlagen worden. Die Granaten aber, wenn sie in die Häuser gefallen, haben alles zerschmettert, und Türen, Fenster, auch wohl oben die Decke und (den) Boden ausgeschlagen, was aber auf die Bollwerke und Wälle geworfen worden, hat großen Tumult und Auflauf unter dem Volk gemacht, bisweilen auch Schaden getan.[24] “ In Hoffnung auf Entsatz leistete Magdeburg heftigen Widerstand gegen die Überzahl der Belagerer[25].

Nach einer langen, mühsamen Belagerung hatte General Tilly seine Leute zum direkten Angriff auf die Stadt losgelassen. Drei Stunden dauerte es, bis die unterlegenden Verteidiger auf den Mauern überwältigt waren[26].

[...]


[1] Frauenholz, von Eugen, Das Heerwesen in der Zeit des Dreissigjährigen Krieges ( Entwicklungsgeschichte des deutschen Heerwesens, hrsg. von Eugen von Frauenholz ), Bd. II, 2. Teil, Beilage XXVI, München 1938.

[2] Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Eidesformel unterschiedliche Ausprägungen erfahren hat, jedoch die inhaltlichen Hauptakzente wiederholt wurden, exmplarisch ist in dieser Arbeit die Eidesformel des Articuls-Brief des Johann Georgen, Hertzogen zu Sachsen, eingefügt worden, in: Frauenholz, von Eugen, Das Heerwesen in der Zeit des Dreissigjährigen Krieges ( Entwicklungsgeschichte des deutschen Heerwesens, hrsg. von Eugen von Frauenholz ), B. III, 1. Teil, Beilage XXI, München 1938, S. 293

[3] Frauenholz, von Eugen, Das Heerwesen in der Zeit des Dreissigjährigen Krieges ( Entwicklungsgeschichte des deutschen Heerwesens, hrsg. von Eugen von Frauenholz ), B. III, 1. Teil, Beilage X, München 1938, S. 203.

[4] Ebd., Beilage XVII, S. 263.

[5] Ebd., Beilage XX, S. 284.

[6] Ebd., Beilage XVIII, S. 278.

[7] Ebd., Beilage XXII, S. 340.

[8] Ebd., Beilage XXIIII, S. 373.

[9] Ebd., Beilage XVII, S. 266f.

[10] Ebd., Beilage XX, S. 289.

[11] Ebd., Beilage XXIIII, S. 372.

[12] Tullner, Matthias, Das Trauma Magdeburg – Die Elbestadt im Dreißigjährigen Krieg, in: „…gantz verheeret“ Magdeburg und der Dreißigjährige Krieg. Beiträge zur Stadtgeschichte und Katalog zur Ausstellung des Kunsthistorischen Museums Magdeburg im Kunstmuseum Kloster Unser Lieben Frauen 2. Oktober 1998 bis 31. Januar 1999, hrsg. von Matthias Puhle, Magdeburg 1998, S. 13.

[13] Ebd., S. 20

[14] Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung der Stadt Magdeburg am 10./20. Mai 1631 von Otto von Guericke nach der Ausgabe von Friedrich Wilhelm Hoffmann neu hrsg. von Horst Kohl, in: Voigtländer Quellenbücher, Bd. 6, Leipzig 1912, S. 23.

[15] Tullner, Matthias, Das Trauma Magdeburg – Die Elbestadt im Dreißigjährigen Krieg, S. 20.

[16] Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung der Stadt Magdeburg am 10./20. Mai 1631 von Otto von Guericke, S. 45

[17] Ebd., S. 35.

[18] Ebd., S. 48.

[19] Ebd., S. 49.

[20] Ebd., S. 51.

[21] Ebd., S. 52.

[22] Ebd., S. 53.

[23] Ebd., S. 54.

[24] Ebd., S. 56f.

[25] Ebd., S. 68., Otto von Guericke berichtet, dass 3000 erwachsene Söhne, Knechte und Handwerksburschen mit den in der Stadt befindlichen 800 Söldnern Magdeburg gegen 33000 Belagerer zu Fuß und 9000 zu Ross verteidigten: Ebd., S. 51/59; Tullner, Matthias, Das Trauma Magdeburg – Die Elbestadt im Dreißigjährigen Krieg, S. 14.

[26] Englund, Peter, Die Verwüstung Deutschlands. Eine Geschichte des Dreißigjährigen Krieges, aus dem Schwedischen von Wolfgang Butt, Stuttgart 1998, S. 111.

Fin de l'extrait de 25 pages

Résumé des informations

Titre
Militär und Gesellschaft während des Dreißigjährigen Krieges
Sous-titre
Die Schändung der Jungfrau des Protestantismus: Magdeburg
Université
University of Münster  (Historisches Seminar)
Note
1,3
Auteur
Année
2006
Pages
25
N° de catalogue
V193968
ISBN (ebook)
9783656194095
ISBN (Livre)
9783656194422
Taille d'un fichier
567 KB
Langue
allemand
Mots clés
Dreißigjähriger Krieg, Söldner, Magdeburg, Magdeburgisierung, Krieg, Protestantismus, Tilly, Heer, Armee
Citation du texte
Adrian Hartke (Auteur), 2006, Militär und Gesellschaft während des Dreißigjährigen Krieges, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/193968

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