E-Government in Deutschland


Seminararbeit, 2012

17 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsdefinition und -erklärung
2.1 E-Government

3. Die zwei Phasen des E-Government in Deutschland
3.1 Phase eins: Initiative BundOnline 2005
3.1.1 Bewertung der Initiative BundOnline 2005
3.2 EU-Dienstleistungsrichtlinie
3.3 Phase zwei: E-Government 2.0
3.3.1 Bewertung von E-Government 2.0

4. Best-Practice-Beispiel auf Bundesebene
4.1 ELSTER Online

5. Worst-Practice-Beispiel auf Bundesebene
5.1 ELENA

6. Schlussbetrachtung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Internetquellen

1. Einleitung

"Die Daten sollen laufen, nicht die Bürger."1

Mit diesem Zitat wurde im Jahr 2000 vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder im Rahmen der EXPO in Hannover2 der Startschuss für den Aufbau des E- Government in Deutschland gegeben.3

Obwohl zu dieser Zeit die Verbreitung und die Möglichkeiten des Internets noch nicht dem heutigen (2011) Niveau entsprachen, war das enorme Potenzial dieser Technik offensichtlich. Die rasante Entwicklung und zunehmende Verbreitung des Internets in den Folgejahren eröffneten zunehmend neue Möglichkeiten der Informationsbeschaf- fung, -bereitstellung, Kommunikation und Transaktion für alle Partizipienten. Auch der öffentliche Sektor erkannte frühzeitig, dass die Potenziale für eben diese Zwecke und als Schnittstelle zwischen Verwaltung und Bürger bzw. Privatwirtschaft fungieren kann.

Neben der Begriffsdefinition werden, im Rahmen dieser Arbeit, die beiden elementa- ren Phasen der E-Government-Entwicklung in Deutschland betrachtet. Darüber hi- naus wird zur Veranschaulichung sowohl ein "Best-Practice-Beispiel" als auch ein "Worst-Practice-Beispiel" für die Umsetzung von E-Government-Projekten herange- zogen.

Obgleich ebenfalls eine Vielzahl von Angeboten und Projekten aus dem Bereich des E-Government auf regionaler und kommunaler Ebene existieren, beschränkt sich der Verfasser dieser Arbeit auf die Betrachtung der Bundesebene und erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.

Abschließend sei ein Hinweis zur Gender Formulierung gestattet: Bei allen Bezeich- nungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Ge- schlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wurde.

2. Begriffsdefinition und -erklärung

2.1 E-Government

Der Begriff E-Government ist mittlerweile weit verbreitet, verursacht aber häufig Missverständnisse4 und unterliegt dadurch unterschiedlichen Auslegungen, welche innerhalb der letzten Jahre zunehmend erweitert und angepasst wurden. Basierend auf den englischen Begriffen "electronic" (Übersetzung: elektronisch5 ) und "Government" (Übersetzung: Regierung6 ), würde die wörtliche Übersetzung "elektronische Regierung" lauten. Diese Art der Übersetzung in die deutsche Sprache wäre allerdings eine starke Verfälschung der Bedeutung, welche der eigentlichen Bedeutung und dem Inhalt entgegen stehen würde. Die Vorsilbe "E-", für "electronic", wird zusätzlich in zahlreichen Kontexten verwendet.

Das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer verstand im Jahr 2000 unter E-Government "[...] die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien."7 Den maßgeblichen Anteil dieser elektronischen Medien stellt das Internet, mit seinen zahlreichen Kommunikationskanälen und Aktionsmöglichkeiten, dar.

Als Weiterentwicklung der Speyerer Definition umfasst E-Government zusätzliche Instrumente des Regierens und der Dialogführung, welche ebenfalls die öffentliche Willensbildung, Entscheidungsfindung sowie Leistungserbringung ermöglichen und fördern.8 Die signifikante Verknüpfung zwischen E-Government und den modernen IuK-Technologien (in diesem Kontext das Internet) ermöglicht Bürgern und Wirtschaftsunternehmen den Zugang zu Verwaltungsinformationen und die Abwicklung von Verwaltungsprozessen über das Internet.

3. Die zwei Phasen des E-Government in Deutschland

3.1 Phase eins: Initiative BundOnline 2005

Um den Ausbau und die Entwicklung des E-Government in Deutschland voranzutrei- ben, wurde im September 2000 die Initiative BundOnline 2005 gestartet. Unter der Anleitung und Aufsicht des Bundesministeriums des Innern (BMI) sollten bis Ende 2005 "alle onlinefähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung über das Internet verfügbar sein."9 Ende 2005 waren 440 von insgesamt 508 Dienstleistungen im Internet verfügbar (Abb. 1).

Die Klassifikation nach neun Typen und die weitere Unterteilung in drei Stufen der Wertschöpfung verdeutlichen die Schwerpunktlegung auf die Informationsbereitstellung (Typ 1) und Kommunikation (Typ 2 - 4) im Rahmen der Initiative. Die tatsächliche Online-Abwicklung und in Inanspruchnahme von Dienstleistungen per Internet gestaltet sich im Bereich der allgemeinen Antragsverfahren (Typ 5) komplizierter und hat zu einer geringeren Verfügbarkeit auf Online-Ebene geführt.10

3.1.1 Bewertung der Initiative BundOnline 2005

Wird nun davon ausgegangen, dass zu Beginn der Initiative BundOnline 2005 kein Dialog zwischen BMI und Bürgern bzw. Wirtschaftsunternehmen geführt wurde, kann unterstellt werden, dass die tatsächlichen Bedürfnisse der Zielgruppe nicht im Mittel- punkt standen.11 Es erscheint daher naheliegend, dass die nun verfügbaren Online- Services, keine große Akzeptanz seitens der Bürger und Wirtschaftsunternehmen, erfahren haben, da teilweise weder Nachfrage, noch Zusatznutzen für die Rezipien- ten entstanden ist. Qualitative Kennzahlen über Nutzung und Effizienzsteigerungen sind nicht verfügbar und lagen wohl auch nicht im Fokus dieser Initiative. Eine Eintei- lung in Stufen der Wertschöpfungskette erscheint hier ebenfalls nicht ausreichend detailliert und besitzen kaum Aussagekraft.

Basierend auf dem Ziel, möglichst alle Dienstleitungen online verfügbar zu machen, war die Bundesregierung eher bestrebt, "den Nutzen der Technik zu demonstrieren"12, als eine selektive Auswahl zu treffen.

Eine Orientierung an der Zielgruppe des E-Government, also eine Abwägung, welche Dienstleistungen online verfügbar sein sollten, wurde im Rahmen der Initiative BundOnline 2005 nicht vollzogen.

Hier scheint dringender Handlungsbedarf gegeben und eine stärkere Einbeziehung der Bürger und des Wirtschaftssektors wäre notwendig gewesen.

3.2 EU-Dienstleistungsrichtlinie

Das E-Government, im Rahmen der bereits beschriebenen Initiative, stellte bis dato eine freiwillige Leistung der Bundesbehörden dar.

[...]


1 Goller / Scheuring / Trageser, 1971, S. 34.

2 Vgl. Lenk: Bürgerdienste - schon eine lange Geschichte, in: Schwabe, G. (Hrsg.): Bürgerservices, 2011, S. 24.

3 Vgl. Bundesministerium des Innern: BundOnline 2005 - Abschlussbericht, 2006, S. 3. 1

4 Vgl. Beck, 2006, S. 11.

5 Vgl. dict.cc - Übersetzung von "electronic": http://www.dict.cc/?s=electronic, Abruf am 30.12.2011.

6 Vgl. dict.cc - Übersetzung von "Government": http://www.dict.cc/?s=government, Abruf am 30.12.2011.

7 Lucke / Reinermann, 2000, S. 1.

8 Vgl. Beck, 2006, S. 11 ff..

9 Bundesministerium des Innern: BundOnline 2005 - Abschlussbericht, 2006, S. 3. 3

10 Basierend auf Abb. 1.

11 Vgl. Lenk: Bürgerdienste - schon eine lange Geschichte, in: Schwabe, G. (Hrsg.): Bürgerservices, 2011, S. 29.

12 ebenda. S. 29.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
E-Government in Deutschland
Hochschule
Universität Hamburg  (Fachbereich Sozialökonomie)
Veranstaltung
Public Innovation Management
Note
1,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
17
Katalognummer
V194001
ISBN (eBook)
9783656197188
ISBN (Buch)
9783656198833
Dateigröße
760 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
E-Government, Public Innovation Management, Öffentliche Verwaltung, Public Management, Bürger, Staat, eGovernment
Arbeit zitieren
Pablo Wißmüller (Autor:in), 2012, E-Government in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/194001

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