Die napoleonisch-rheinbündischen Reformen 1806 - 1813


Seminar Paper, 2003

16 Pages, Grade: 2


Excerpt


Gliederung

1. Einleitung

2. Interesse der Rheinbundstaaten an Reformen

3. Die Reformen
3.1. Verwaltungsreform
3.2. verfassungspolitische Reformen
3.3. Code Napoleon
3.4. Agrarreform

4. Entwicklungen in den Rheinbundstaaten

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die napoleonisch - rheinbündischen Reformen, die 1806 mit der Gründung des Staatenbundes unter der Vorherrschaft Frankreichs begannen, sind das Thema dieser Hausarbeit. In einigen Ländern dauerten die Reformen auch nach dem Zusammenbruch des Rheinbundes an.

In der älteren Geschichtsschreibung wurden diese Aspekte der deutschen Geschichte oftmals „[…]zugunsten preußischer organischer Reformen“[1] ignoriert. Diese Darstellungen sprachen von Fremdherrschaft und Unterdrückung[2]. In der neueren Forschung ist dies nun nicht mehr der Fall. Es wird jetzt die „[…] gleichrangige Bedeutung“[3] der rheinbündischen Reformen gegenüber denen in Preußen anerkannt und unter diesem Aspekt erforscht.

Hierin soll untersucht werden, ob die an den Reformen beteiligten deutschen Staaten ein eigenes Interesse an diesen politischen Veränderungen hatten oder ob sie ihnen von Napoleon aufgezwungen wurden. Im Hauptteil dieser Arbeit werden die Reformen an sich betrachtet. Welche Ziele hatten sie und wie werden sie in der heutigen Forschung beurteilt? Verliefen die Reformen in den einzelnen Ländern unterschiedlich? Gibt es regionale Besonderheiten oder geschah alles gleichmäßig? Für wichtig erachte ich in diesem Zusammenhang die Frage nach der Umsetzung der Reformen. Gab es Schwierigkeiten und wenn ja, wie wurden diese behoben?

Die Literatursituation für diese Arbeit ist als gut zu bewerten. Neben den üblichen Standardwerken ist auch spezielle Literatur vorhanden, die verwendet werden konnte. Besonders hervorzuheben ist, im Zusammenhang mit dem Thema dieser Arbeit, Elisabeth Fehrenbach, die eine große Zahl von Aufsätzen zu den Problemen der rheinbündischen Reformen veröffentlicht hat und mit deren Texten in dieser Arbeit hauptsächlich gearbeitet wurde.

2. Interesse der Rheinbundstaaten an den Reformen

Für die Einführung der Reformen in den Rheinbundstaaten gab es eine Vielzahl von Problemen, die diese Schritte unausweichlich machten. Welche dies im Einzelnen sind ist in diesem Kapitel zu klären.

Einerseits war es die Verbindung zu Napoleon, die die Reformen als einen logischen Anpassungsprozess darstellen. Dies wurde durch das Einsetzen von treuen Anhängern oder Verwandten, wie z.B. seines Bruders Jerome als König von Westfalen, forciert. Weiterhin deutet die Politik Napoleons daraufhin, dass dieser sich stark einmischte. Durch die permanente Machterweiterung, war es nötig neue Gebiete in das Reich einzuordnen. Dies bedingte Reformen, die so als Instrumente der Herrschaftssicherung zu bezeichnen wären[4].

Andererseits kam der Modernisierungsimpuls nicht nur von außen[5]. Es gab Probleme bei der Integration der neu hinzugewonnenen Territorien. Durch die Eingliederung der Länder in die Kernländer war es nicht möglich, die alten Ordnungen einfach zu übernehmen[6]. Die Gebiete hatten unterschiedliche Traditionen, Verwaltungs- und Rechtsgewohnheiten[7]. Wenn versucht worden wäre, die bestehenden Ordnungen auf das hinzugewonnene Gebiet auszudehnen, hätte man mit großem Widerstand rechnen müssen. Deshalb war die „[…] Übernahme des französischen Systems mit seinen allgemein verbindlichen, rationalen Prinzipien …“[8] die optimale Lösung für dieses Problem. Also kam es zur Herausbildung von neuen Staatsordnungen, mit dem Ziel die neuen Gebiete zu integrieren. Wehler bezeichnet diesen Prozess als eine „[…] planmäßige Staats- und Nationsbildung.“[9]

Ein weiterer Grund für das Interesse der Rheinbundstaaten an den Reformen ist laut Wehler, dass die Modernisierung der Länder nicht länger aufgeschoben werden konnte, da sonst ihre Existenz und ihre Konkurrenzfähigkeit gefährdet worden wäre[10]. Auch für Thomas Nipperdey waren die Reformen eine logische Konsequenz aus den Versäumnissen des späten Absolutismus, denn „[…] gerade die Territorialtrümmer des alten Reiches kamen erst jetzt in Bezug zum modernen bürokratischen Staat.“[11]

Die Bedrohung der Existenz ging einher mit der hohen Staatsverschuldung der Länder[12]. Auch das war ein Problem für die Herrscher, welches zu dringenden Reformen aufrief.

Ein letztes Argument für die rheinbündischen Reformen war die Sorge vor einer direkten französischen Intervention[13]. Zwar war diese Bedrohung nicht vorrangig, allerdings waren die Absichten und Ziele Napoleons nicht eindeutig klar, da das Gerücht umherging, dass dieser die Rheinbundstaaten in französische Präfekturen umwandeln wolle.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es eine Vielzahl von Gründen für das Interesse der Staaten an den Reformen gab. Diese waren überwiegend so wichtig, dass die politischen Veränderungen auch sehr schnell umgesetzt wurden.

3. Die Reformen

3.1. Zur Verwaltungsreform

Für Karl Otmar von Arentin ist die Verwaltungsreform die Voraussetzung für alle anderen folgenden Reformen[14]. Bei solch einer Wertung stellt sich die Frage, welche Ziele diese Veränderungen hatten und wie sie verliefen. Die Bedeutung ergibt sich daraus, dass ohne eine funktionierende Verwaltung kein Staat existieren kann. Durch die Verwaltung wird die Staatssouveränität durchgesetzt[15], das ist die Meinung von Thomas Nipperdey.

Ein Ziel war es die noch bestehenden Sondergewalten aus den ständischen, feudalen, kirchlichen, provinziellen und lokalen Verwaltungsschichten zu reduzieren bzw. abzuschaffen[16]. Des Weiteren sollten diese Reformen dazu dienen „[…] die gesamte Staatsorganisation nach den Prinzipien der Rationalität und Zweckmäßigkeit neu zu organisieren.“[17]

Auf Regierungsebene wurde eine bürokratische Ministerialverfassung eingeführt, die durch das Real- und Ressortsystem gekennzeichnet war. Das bedeutet, dass die einzelnen Provinzen keine Teilverwaltung mehr hatten, sondern in den Fachressorts der Regierung verwaltet wurden[18]. Durch diese Zentralisierung wurde zwar erreicht, dass die bürokratischen Wege kürzer wurden, aber auch die föderale Selbstbestimmung der Provinzen verringert wurde.

Es gab nun eine eindeutige Hierarchie, die von der Ministerial- bis zur Gemeindeebene reichte. Dadurch konnte erreicht werden, dass die Aufgaben von der obersten Position der Regierung, dem Minister, nach unten auf die Gemeindeebenen weitergegeben wurden.

Die Rheinbundstaaten gliederten ihre Gebiete neu. Anlass dazu war das Hinzugewinnen von neuen Gebieten. Die Neueinteilung erfolgte nach französischem Vorbild[19], wie einige weitere Reformvorhaben ebenfalls zeigen. Die neu entstandenen Kreise hatten ungefähr die gleiche Größe, wie die Departements in Frankreich.

3.2. Die verfassungspolitischen Reformen

Ein grundlegender Bereich der Reformen ist die Vereinheitlichung der Verfassungen in den Rheinbundstaaten.

In der Präambel der bayerischen Konstitution von 1808 wird die Vereinheitlichung und Konzentration als Hauptzweck formuliert[20]. Es sollte also die bereits geschaffene Verwaltungseinheit der Rheinbundstaaten zu einer Nationaleinheit entwickelt werden. Der Grund für diese Absicht war, „[…] dass ein Staat erst dann an Festigkeit gewinnen könne, wenn das Volk ihm innerlich verbunden und von einem gemeinsamen Nationalbewusstsein erfüllt sei.“[21]

Als Modellstaat für die Reform diente das Königreich Westfalen. Dort gab Napoleon selbst die Verfassung, die am 15.11.1807 eingeführt wurde, vor[22]. Neben Westfalen wurde nur noch in Bayern eine Verfassung verabschiedet. Ein Grund dafür könnte sein, dass die Forderungen Napoleons andere politische Maßnahmen notwendig machten. So begründete der württembergische König das Auslassen der meisten Verfassungspläne mit der „während der stürmischen napoleonischen Zeiten notwendig gewesenen Diktatorsmacht.“[23]

Welche Veränderungen brachten die verfassungspolitischen Reformen nun? Einerseits wurde das, bisher vorherrschende, Ständeprinzip konsequent abgeschafft[24]. So wurde zum Beispiel die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung, gleicher Zugang aller zu öffentlichen Ämtern und die Freiheit der Person und des Eigentums[25] eingeführt.

Das alles waren so grundlegende Veränderungen, dass sie zu einem Problem wurden. Die Reformen waren der sozialen Entwicklung in Deutschland weit voraus[26], stellt Karl Ottmar von Arentin fest. Denn die wichtigste Voraussetzung für die Verfassungsreformen war die Entwicklung eines Bürgertums, welches die Reformen forderte oder hätte mittragen können[27]. Dies wurde von den Reformern erkannt und diese schafften die entsprechenden Rahmenbedingungen. Zum Beispiel die Befreiung der Bauern, die Aufhebung aller Privilegien für Adlige im Erbrecht und die Einführung der Gewerbefreiheit.

Allerdings dauerte es einige Zeit bis diese Veränderungen erfolgreich waren und sich ein starkes Bürgertum entwickeln konnte. Nämlich bis zur Reichsgründung 1871.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Einführung einer einheitlichen Verfassung viele Probleme aufwarf, die den größten Teil der Rheinbundstaaten abschreckte, diesen Schritt zu wagen.

3.3. Code Napoleon

Ein ganz wichtiger Bestandteil der Reformen war die Übernahme des Code Napoleon. Mit seinen Inhalten und historischen Hintergründen beschäftigt sich dieses Kapitel.

Der Code Napoleon bzw. Code Civil wurde in Frankreich zwischen 1804 und 1807 eingeführt. Er wurde nach seinem Urheber Napoleon benannt. Durch die Entwicklung des ersten bürgerlichen Gesetzbuches kam es zu einer grundlegenden Umgestaltung des Rechts. Weiterhin wurden die Bürgerrechte bestätigt und neue Rechtsgrundsätze für die Bürger eingeführt. Er galt für alle Franzosen und sorgte für die Gleichheit aller vor dem Gesetz.

[...]


[1] Fehrenbach, Elisabeth: Verfassungs- und sozialpolitische Reformen und Reformprojekte in Deutschland unter dem Einfluss des napoleonischen Frankreichs, in Hahn, Hans-Werner; Müller, Jürgen(Hrsg.): Politischer Umbruch und gesellschaftliche Bewegung. Ausgewählte Aufsätze zur Geschichte Frankreichs und Deutschlands im 19. Jahrhundert, München 1997, S. 73

[2] vgl. Dumont, Franz: Befreiung oder Fremdherrschaft?. Zur französischen Besatzungspolitik am Rhein im Zeitalter der Revolution, in: Hüttenberger, Peter; Molitor, Hansgeorg(Hrsg.): Franzosen und Deutsche am Rhein 1789 – 1918 – 1945, Düsseldorf 1989, S. 91

[3] Fehrenbach, Elisabeth: Verfassungs- und sozialpolitische Reformen und Reformprojekte in Deutschland unter dem Einfluss des napoleonischen Frankreichs, S. 73

[4] vgl. Schieder, Wolfgang: Napoleon im Rheinland. Gesellschaftsreform durch Enteignung von katholischer Kirche und Adel 1803 – 1814, in: Speitkamp, Wilfried; Ullmann, Hans-Peter: Konflikt und Reform, Göttingen 1995, S. 100

[5] vgl. Fehrenbach, Elisabeth: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress, München 1986, S. 81

[6] vgl. Niperdey, Thomas: Deutsche Geschichte: 1800 – 1866, München 1983, S. 69 ff.

[7] vgl. Fehrenbach, Elisabeth: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress, S. 81 f.

[8] ebd. S. 82

[9] Wehler, Hans-Ulrich: Vom Feudalismus des alten Reiches bis zur Defensiven Modernisierung der Reformära 1700 – 1815, Frankfurt am Main 1987, S. 370

[10] vgl. ebd.

[11] Niperdey, Thomas: Deutsche Geschichte: 1800 – 1866, München 1983, S. 69

[12] vgl. Wehler, Hans-Ulrich: Vom Feudalismus des alten Reiches bis zur Defensiven Modernisierung der Reformära 1700 – 1815, Frankfurt am Main 1987, S. 370

[13] vgl. ebd.

[14] vgl. Arentin, Karl Otmar von: Vom Deutschen Reich zum Deutschen Bund, Göttingen 1993, S. 116 f.

[15] vgl. Nipperdey, Thomas: Deutsche Geschichte 1800 – 1866, S. 69 ff.

[16] vgl. Fehrenbach, Elisabeth: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress, S. 83

[17] ebd.

[18] vgl. ebd.

[19] vgl. Nipperdey, Thomas: Deutsche Geschichte 1800 – 1866, S. 69 ff.

[20] vgl. Fehrenbach, Elisabeth: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress, S. 84

[21] ebd. S. 85

[22] vgl. Arentin, Karl Otmar von: Vom Deutschen Reich zum Deutschen Bund, S. 116

[23] zitiert nach Fehrenbach, Elisabeth: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress, S. 85

[24] vgl. ebd.

[25] vgl. ebd. S. 86

[26] vgl. Arentin, Karl Otmar von: Vom Deutschen Reich zum Deutschen Bund, S. 119

[27] vgl. ebd. S. 120

Excerpt out of 16 pages

Details

Title
Die napoleonisch-rheinbündischen Reformen 1806 - 1813
College
Otto-von-Guericke-University Magdeburg  (Institut für Geschichte)
Course
Proseminar: Auswirkungen der Französischen Revolution auf Deutschland im19. Jahrhundert
Grade
2
Author
Year
2003
Pages
16
Catalog Number
V19400
ISBN (eBook)
9783638235402
File size
486 KB
Language
German
Keywords
Reformen, Proseminar, Auswirkungen, Französischen, Revolution, Deutschland, Jahrhundert
Quote paper
Marko Schulz (Author), 2003, Die napoleonisch-rheinbündischen Reformen 1806 - 1813, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19400

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