„Beschäftigungsgarantie gegen Gehaltsverzicht“ ist seit der Wirtschaftskrise 2007 wieder ein wichtiges Thema in Unternehmen und Betrieben.
Unter einer Beschäftigungssicherung versteht man eine kollektive Vereinbarung für die Stammbelegschaft in der betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen oder erschwert werden.
Viele Arbeitgeber haben durch frühere Krisen gelernt, dass es nicht hilfreich ist, vorschnelle betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen, da dadurch meistens bei einem Konjunkturaufschwung die gut qualifizierten Fachkräfte im Unternehmen fehlen und somit die Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt wird1. Die Unternehmen müssten Zeit und Geld aufwenden, um diese Fachkräfte wieder anzuwerben.
Gerade große Unternehmen haben bemerkt, wie wichtig Human-Capital
für die Wettbewerbsfähigkeit und das Überstehen einer Krise ist. Dabei umfassen die Personalkosten z.B. beim Erstellen von Metallerzeugnissen durchschnittlich 31 Prozent der Gesamtkosten und sind somit der zweitgrößte Kostenfaktor nach den Materialkosten2. Deswegen war es früher selbstverständlich an diesen Ausgaben zuerst zu sparen und die Personalbestände zu reduzieren.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
2 ANLÄSSE ZUR BESCHÄFTIGUNGSSICHERUNG
2.1 Wirtschaftliche Krise
2.2 Erhalt bzw. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
3 RECHTLICHE GRUNDLAGEN
3.1 Der Tarifvertrag
3.2 Das Betriebsverfassungsgesetz
3.2.1 § 80 Allgemeine Aufgaben
3.2.2 § 87 Mitbestimmungsrechte
3.2.3 § 77 III Tarifvorrang
3.2.4 § 92a Beschäftigungssicherung
3.2.5 §§ 111, 112, 112a Interessenausgleich über die Betriebsänderung, Sozialplan
3.3 Unterstützung durch das SGB III
Kurzarbeit
Transferleistungen
4 ARTEN DES GEHALTSVERZICHTS
4.1 Arbeitszeitveränderung
4.1.1 Arbeitszeitverkürzung
4.1.2 Arbeitszeitverlängerung
4.2 Verzicht oder Verschiebung einer vereinbarten Tariferhöhung
4.3 Unbezahlte Mehrarbeit
4.4 Verzicht bzw. Kürzungen von Sonderzahlungen oder betrieblichen Sozialleistungen
4.5 Sonstige Maßnahmen
Aufhebungsverträge
Teilzeit
Altersteilzeit
Unbezahlter Urlaub und Elternzeitverlängerung
5 FAZIT
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die rechtlichen Instrumente und Rahmenbedingungen für Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung gegen Gehaltsverzicht. Das primäre Ziel ist es aufzuzeigen, wie Unternehmen und Arbeitnehmer durch kollektive Vereinbarungen auf wirtschaftliche Krisen reagieren können, ohne auf betriebsbedingte Kündigungen angewiesen zu sein.
- Rechtliche Grundlagen (Tarifvertragsrecht & Betriebsverfassungsgesetz)
- Rolle der Agentur für Arbeit und SGB III (Kurzarbeit & Transferleistungen)
- Formen des Gehaltsverzichts (Arbeitszeit, Sonderzahlungen, Mehrarbeit)
- Beteiligung des Betriebsrats bei Beschäftigungssicherungsmaßnahmen
- Krisenmanagement und Interessenausgleich in Unternehmen
Auszug aus dem Buch
3.1 Der Tarifvertrag
Der Tarifvertrag enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Normen regelt. Zudem klärt er die Rechten und Pflichten der Tarifparteien. Er wird zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, meist in Form eines Branchentarifvertrags oder eines Haustarifvertrags, abgeschlossen.
Gewerkschaften handeln mit dem Tarifvertrag gleiche Arbeitsbedingungen für alle im Unternehmen beschäftigten, gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer aus und übernehmen somit eine Art Schutzfunktion für Arbeitnehmer.
Bei einem Tarifvertrag besteht Tarifautonomie, dies bedeutet, dass Tarifverträge allein von den Tarifvertragsparteien selbst vereinbart werden. Der Staat bzw. die Gesetzgebung kann hierauf keinen Einfluss nehmen. Er setzt aber der Tarifautonomie dort zum Schutz des Arbeitnehmers Grenzen, etwa durch einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch. Die Tarifautonomie ergibt sich aus Artikel 9 III des Grundgesetzes.
Tarifverträge sind meist die Grundlage für Betriebsvereinbarungen zur Beschäftigungssicherung. Sie können Klauseln enthalten, welche die Möglichkeit eröffnen bei vorübergehenden wirtschaftlichen Problemen, die Arbeitsbedingungen zu ändern oder entgeltliche Maßnahmen zu verschieben. Diese Öffnungsklauseln müssen im Tarifvertrag vereinbart sein, da sonst nach § 4 III TVG Abweichungen nur möglich sind, wenn diese zugunsten des Arbeitnehmers ausfallen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 EINLEITUNG: Einführung in die Problematik von Beschäftigungsgarantien in Krisenzeiten und die Bedeutung der Sicherung von Human-Capital.
2 ANLÄSSE ZUR BESCHÄFTIGUNGSSICHERUNG: Analyse der Gründe, warum Unternehmen Beschäftigungssicherungen anstreben, insbesondere Krisenbewältigung und Wettbewerbsfähigkeit.
3 RECHTLICHE GRUNDLAGEN: Detaillierte Betrachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, inklusive Betriebsverfassungsgesetz, Tarifverträgen und staatlicher Unterstützung durch das SGB III.
4 ARTEN DES GEHALTSVERZICHTS: Übersicht über verschiedene Maßnahmen wie Arbeitszeitveränderungen, Verzicht auf Sonderzahlungen und unbezahlte Mehrarbeit.
5 FAZIT: Zusammenfassende Bewertung der Beschäftigungssicherung als Instrument für Unternehmen und Belegschaft mit Fokus auf das notwendige Gleichgewicht der Interessen.
Schlüsselwörter
Beschäftigungssicherung, Gehaltsverzicht, Betriebsverfassungsgesetz, Tarifvertrag, Kurzarbeit, Betriebsrat, Wirtschaftskrise, Personalabbau, Arbeitszeitveränderung, Transferleistungen, Sozialplan, Interessenausgleich, Human Capital, Kündigungsschutz, Mitbestimmungsrechte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt rechtliche Konzepte und praktische Instrumente, mit denen Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Arbeitsplätze sichern können, indem Arbeitnehmer vorübergehend auf Entgeltbestandteile verzichten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind das Arbeitsrecht, die Mitbestimmung durch Betriebsräte, die staatliche Förderung durch die Agentur für Arbeit sowie verschiedene Methoden der Lohnflexibilisierung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es zu klären, welche rechtlichen Tools existieren, um durch Beschäftigungsgarantien trotz schwieriger wirtschaftlicher Lage betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literatur- und Quellenanalyse, ergänzt durch die Untersuchung relevanter Gesetze (BetrVG, SGB III) und konkreter Praxisbeispiele großer Unternehmen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der wirtschaftlichen Anlässe, die rechtliche Einordnung durch Gesetze und Tarifverträge sowie die detaillierte Darstellung von Sparmaßnahmen wie Arbeitszeitverkürzung oder Gehaltsverzicht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Beschäftigungssicherung, Gehaltsverzicht, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, Kurzarbeit und Sozialplan.
Welche Rolle spielt das Betriebsverfassungsgesetz bei der Beschäftigungssicherung?
Das BetrVG, insbesondere durch §§ 80, 87 und 92a, gibt Betriebsräten weitreichende Informations- und Mitbestimmungsrechte, um proaktiv an der Sicherung von Arbeitsplätzen mitzuwirken.
Was unterscheidet das Transferkurzarbeitergeld vom normalen Kurzarbeitergeld?
Das Transferkurzarbeitergeld findet bei Betriebsänderungen Anwendung, bei denen Mitarbeiter in einer Transfergesellschaft auf neue Chancen am Arbeitsmarkt vorbereitet werden, statt nur vorübergehend entlastet zu werden.
- Arbeit zitieren
- Claudia Huyke (Autor:in), 2011, Beschäftigungssicherung gegen Gehaltsverzicht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/194180