Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen

Berücksichtigung internationaler empirischer Erfahrungen


Mémoire (de fin d'études), 2003

248 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Kurzfassung

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Aufgabenstellung und Definition
1.1. Erkenntnisleitendes Interesse
1.2. Gang der Untersuchung
1.3. Definition Countertrade
1.4. Klassifizierung und Ausprägungsformen von Countertrade
1.4.1. Klassifizierung von Countertrade
1.4.2. Ausprägungsformen des Countertrade
1.4.2.1. Kommerzieller Countertrade
1.4.2.1.1. Klassicher Barter
1.4.2.1.2. Kompensationsgeschäfte im engeren Sinn (moderner Barter)
1.4.2.1.3. Counterpurchase
1.4.2.2. Industrieller Countertrade
1.4.2.2.1. Buy-Back-Geschäfte
1.4.2.2.2. Offset-Geschäfte
1.4.2.3. Finanzieller Countertrade
1.4.2.3.1. Clearing- und Switchabkommen
1.4.2.3.2. Swap Abkommen

2. Bedeutung des Countertrade für den Welthandel und Deutschland
2.1. Entwicklung von Countertrade
2.2. Anteil des Countertrade am Welthandel
2.3. Bedeutung des Countertrade in Deutschland
2.4. Welthandelsrechtliche Aspekte
2.5. Einstellungen der internationalen Organisationen zum Countertrade
2.6. Einstellungen ausgewählter westlicher Regierungen zum Countertrade

3. Theoretische Grundlagen für das Entstehen von Countertrade
3.1. Geldwirtschaft als effizienteste Form des Gütertausches
3.2. Modell der vollkommenen Märkte
3.3. Modelle unvollkommener Märkte
3.3.1. Informationsökonomischer Ansatz
3.3.2. Neoinstitutioneller Ansatz
3.3.2.1. Property-Rights-Theorie
3.3.2.2. Principal-Agent-Theorie
3.3.2.3. Transaktionskosten-Theorie
3.3.3. Internalisierungsansatz
3.3.4. Countertrade als Reaktion auf Marktunvollkommenheiten
3.4. Bewertung von Countertrade in der wissenschaftlichen Literatur

4. Globalisierung, Welthandelsstrukturen und Änderung der Weltwirtschaftsbedingungen
4.1. Globalisierung und exponentielle Zunahme des Welthandels
4.2. Veränderung der Welthandelsstrukturen
4.3. Zur Entwicklung der finanziellen Stabilität von Entwicklungs- und Transformationsländern
4.4. Veränderung der weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen seit Ende des 2. Weltkrieges
4.5. Auswirkungen von Globalisierung und Welthandel auf Unternehmen

5. Grundsätzliche Countertrade Ansätze und ihre Motive
5.1. Government-mandated Countertrade
5.1.1. Finanzpolitische Ziele
5.1.2. Beschaffungspolitische Ziele
5.1.3. Absatzpolitische Ziele
5.1.4. Wirtschaftspolitische Ziele
5.1.5. Sonstige Ziele
5.2. Voluntary Countertrade
5.2.1. Absatzpolitische Motive
5.2.1.1. Erschließung neuer Märkte
5.2.1.2. Sicherung von Märkten
5.2.1.3. Goodwill und Bildung langfristiger Allianzen
5.2.1.4. Überproduktion und Verlängerung des Produktlebenszyklus
5.2.1.5. Nutzung von Größenvorteilen
5.2.1.6. Wettbewerbsvorteile
5.2.2. Beschaffungspolitische Motive
5.2.3. Risikoorientierte Motive
5.2.3.1. Schutz vor Nachverhandlungen und Sicherung der Produktqualität
5.2.3.2. Forderungsausfall
5.2.3.3. Vermeidung von Wechselkursrisiken
5.2.4. Finanzpolitische Motive
5.2.4.1. Ersatz für ausländische Direktinvestitionen
5.2.4.2. Umgehung von Kreditbeschaffungsproblemen des Abnehmers
5.2.4.3. Sonstige finanzpolitische Ziele
5.2.5. Preisverschleierung
5.2.5.1. Preisdiskriminierung
5.2.5.2. Umgehung von Handelshemmnissen

6. Probleme und Risiken von Countertrade
6.1. Gesamtwirtschaftliche Probleme und Risiken
6.1.1. Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen
6.1.2. Countertrade als Hemmnis der Wirtschaftsentwicklung
6.1.3. Sonstige volkswirtschaftliche Probleme und Risiken von Countertrade
6.2. Unternehmerische Probleme und Risiken
6.2.1. Countertrade-spezifische Kosten
6.2.2. Komplexität von Countertrade-Geschäften
6.2.3. Schwierigkeiten bei der Preisberechnung
6.2.4. Gefährdung angestammter Märkte
6.2.5. Sonstige unternehmerische Probleme

7. Unternehmenspolitik und -strategie, unternehmerischer Entscheidungsprozess und Durchführungsmodalitäten von Countertrade
7.1. Geschäftspolitik und unternehmerische Strategien gegenüber Countertrade
7.1.1. Countertrade-Geschäftspolitiken
7.1.2. Countertrade-Strategien
7.1.3. Reaktive versus proaktive Strategie
7.2. Der countertrade-spezifische Entscheidungsprozess
7.2.1. Die Grundsatzentscheidung über die Teilnahme an Countertrade-Geschäften
7.2.2. Die Entscheidung über den Abschluss eines speziellen Countertrade-Geschäfts
7.3. Durchführungsmodalitäten von Countertrade-Geschäften aus deutscher Sicht
7.3.1. Vertragsrechtliche Analyse von Countertrade-Geschäften
7.3.2. Bilanzielle Behandlung von Countertrade-Geschäften
7.3.2.1. Bilanzielle Behandlung von Barter-Geschäften
7.3.2.2. Bilanzielle Behandlung von Counterpurchase-Geschäften
7.3.2.3. Sonstige bilanzielle Besonderheiten bei Countertrade-Geschäften
7.3.3. Steuerrechtliche Aspekte

8. Empirische Erfahrungen mit Countertrade
8.1. Allgemeine länderübergreifende Erfahrungen
8.2. Mehrländervergleiche
8.2.1. Querschnittsvergleich Großbritannien - Kanada
8.2.2. Longitudinalstudienvergleich Australien, Japan, Malaysia
8. 3. Erfahrungen aus einzelnen Industrieländern
8.3.1. Deutschland
8.3.2. USA
8.3.3. Australien
8.4. Erfahrungen aus Schwellen- und Entwicklungsländern
8.4.1. Südkorea
8.4.2. Indonesien
8.4.3. China
8.5. Erfahrungen aus Transformationsländern
8.5.1. Russland
8.5.2. Ukraine
8.5.3. Zwischenergebnis

9. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
9.1. Zusammenfassung der Ergebnisse
9.2. Schlussfolgerungen

Literaturverzeichnis

Index

Eidesstaatliche Erklärung

Abbildungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Kurzfassung

Geschätzte 20% des Welthandels werden in Form von Countertrade-Geschäften abgewickelt. Obwohl Countertrade ein vergleichsweise kompliziertes internationales Handelsinstrument ist, stellt es kein vorübergehendes, sondern eher ein andauerndes Phänomen des Welthandels dar. Ursachen dieser Entwicklung und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen für global agierende Unternehmen werden in der vorliegenden Arbeit diskutiert.

Neben einer ausführlichen theoretischen Fundierung des Instruments Countertrade erfolgt eine Einordnung der Thematik in die sich verändernden Welthandelsstrukturen und Weltwirtschaftsbedingungen. Dadurch werden zukünftige Countertrade-Potentiale aufgedeckt. Bei der Untersuchung der Motive wird zwischen staatlich erzwungenem und freiwilligem Countertrade unterschieden. Diese Unterscheidung wird auch bei der nachfolgenden Analyse der möglichen Probleme und Schwierigkeiten von Countertrade-Geschäften beibehalten. Um zu einem umfassenden Urteil über die Frage nach der Eignung von Countertrade als Aktionsparameter für global agierende Unternehmen zu kommen, erfolgt eine Diskussion verschiedener Strategiealternativen und eine Darstellung der komplexen countertrade-spezifischen vertragsrechtlichen, bilanziellen und steuerlichen Problemstellungen. Eine umfangreiche Analyse von weltweit erhobenem, empirischem Datenmaterial der letzten 20 Jahre sowie eine Präsentation verschiedener Beispiele aus ausgewählten Ländern ergänzt die Literaturanalyse und sorgt für den notwendigen Praxisbezug.

Generell ist Countertrade gegenüber herkömmlichen Außenhandelstransaktionen als suboptimal zu bewerten. Es zeigt sich jedoch, dass Countertrade für global agierende Unternehmen sehr wohl einen wirksamen Aktionsparameter darstellen kann, der Handel in Situationen ermöglicht, in denen auf herkömmliche Weise sonst keine Transaktionen möglich wären. Die richtige Strategiewahl vorausgesetzt, kann Countertrade in durch Unsicherheiten und Unvollkommenheiten geprägten Märkten sogar eine „first-best“ Lösung darstellen.

1. Aufgabenstellung und Definition

1.1. Erkenntnisleitendes Interesse

Der dynamisch wachsende Welthandel und starke Globalisierungstendenzen bieten Firmen, die global tätig sind bzw. werden wollen, besondere Chancen. Dabei ist festzustellen, dass der intraindustrielle Handel zwischen den entwickelten Industrieländern in aller Regel über die übliche und aus wirtschaftstheoretischer Sicht optimale Handelsform, nämlich den Geldmechanismus, abgewickelt wird. Für den wachsenden Anteil am Welthandel, der mit Entwicklungsländern erfolgt, die viele der sich herausbildenden Wachstumsmärkte umfassen, gilt dies nicht in gleichem Umfang. Auch für den Handel mit den Transformationsländern, d. h. jenen Ländern, die sich im Übergang von der Zentralverwaltungs- zur Marktwirtschaft befinden und den Handel mit den am wenigsten entwickelten Entwicklungsländern trifft dies großenteils nicht zu. Hier stellen häufig Zahlungsbilanzprobleme, Devisenknappheit und eine bereits hohe Verschuldung Probleme dar, die herkömmlichen monetären Handel nicht oder nur eingeschränkt zulassen. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob die aufgeführten Probleme mit Hilfe von Countertrade überwunden werden können.

Countertrade ist aus wirtschaftstheoretischer und ordnungspolitischer Sicht suboptimal. Wirtschaftspolitisch wird Countertrade häufig grundsätzlich als ineffizient, die internationale Arbeitsteilung behindernd und das Wohlfahrtsniveau senkend eingestuft. Andererseits ist der extrem dynamische Weltmarkt aber - gemessen am Freihandelsideal und den geldtheoretischen Prämissen - noch immer unvollkommen und der Anteil von Countertrade am Welthandel ist auch im Zeitablauf nicht vernachlässigbar. Welche Gründe hierfür ausschlaggebend sind, wie sie zu bewerten sind und welche empirischen Erfahrungen im In- und Ausland vorliegen, soll in der Arbeit spezifisch untersucht werden. Dabei erfolgt die Analyse primär aus der Sicht eines Unternehmens, das bereit ist, die sich im internationalen Wettbewerb bietenden Chancen zu nutzen. So ergibt sich die zentrale Frage, ob Countertrade für ein global agierendes Unternehmen einen wirksamen Aktionsparameter darstellen kann.

1.2. Gang der Untersuchung

Die zu untersuchende Aufgabenstellung erfolgt in folgenden Schritten: In Kapitel 1 werden die für das grundlegende Verständnis der Thematik notwendigen Definitionen des Begriffs Countertrade und seiner diversen Unterformen erläutert. Eine Klassifizierung dieser Unterformen ist im Hinblick auf die in Kapitel 5 und 6 folgende Ursachen- und Problemforschung notwendig.

Die Relevanz des Countertrade für den Welthandel und für Deutschland wird in Kapitel 2 dargestellt. Um das Phänomen besser in die bestehenden Welthandelsstrukturen einordnen zu können, werden die grundsätzlichen Einstellungen von Makro- und Mikroökonomen, Vertretern des International Business Managements, bedeutenden internationalen Organisationen sowie von ausgewählten Regierungen gegenüber Countertrade erläutert.

Kaptitel 3 liefert die notwendige theoretische Fundierung für die Erklärungsfaktoren von Countertrade. Neben einem kurzen Abriss der Vorteilhaftigkeit der Geldwirtschaft und der gängigen Freihandelstheorieansätze erfolgt eine Darstellung der Theoriegebilde der unvollkommenen Märkte. Hierbei liegt der Fokus auf den Ansätzen der neuen Institutionsökonomik und dem Internalisierungsansatz, da diese, wie sich in Kapitel 5 zeigen wird, für die Erklärung der Effizienz von Countertrade in bestimmten Situationen herangezogen werden können.

Nachdem in Kapitel 3 theoretische Erklärungsansätze für Countertrade präsentiert wurden, wird in Kapitel 4 auf den auch gegenwärtig noch anhaltenden Globalisierungsprozess und die damit zusammenhängenden Veränderungen der Welthandelsstrukturen eingegangen. Ergänzend zu diesen Darstellungen wird aufgezeigt, wie es um die finanzielle Stabilität in den Entwicklungsländern steht und wie sich die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen seit dem 2. Weltkrieg verändert haben. Voraussichtlich zukünftig zu erwartende Änderungen der Weltwirtschaft werden dargestellt. Wie sich an späterer Stelle (Kap. 5) zeigen wird, erlauben die in diesem Kapitel gewonnenen Erkenntnisse wertvolle Rückschlüsse auf zukünftige Countertrade-Potentiale im Welthandel.

Aufbauend auf den Kapiteln 1, 3 und 4 werden in Kapitel 5 die unterschiedlichen Erklärungsfaktoren und Motive für Countertrade diskutiert. Dabei wird zwischen government-mandated Countertrade (staatlich erzwungen) und voluntary Countertrade (freiwillig) unterschieden. Diese Einteilung ist sinnvoll, weil sie verschiedene Ansätze widerspiegelt: Während beim government-mandated Countertrade volkswirtschaftliche Ziele im Vordergrund stehen, beziehen sich die Motive von voluntary Countertrade auf unternehmerische Ziele. Obwohl im Mittelpunkt dieser Arbeit die Untersuchung von Countertrade als Aktionsparameter für global agierende Firmen steht, wird auch auf die volkswirtschaftlich motivierten Ziele des government-mandated Countertrade eingegangen. Dieser Aspekt ist nicht zu vernachlässigen, da dadurch indirekt erklärt wird, warum global agierende Unternehmen Countertrade mit bestimmten Ländern betreiben.

Für eine umfassende Bewertung von Countertrade als unternehmerischem Aktionsparameter ist es wichtig, neben den durch Countertrade zu realisierenden Potentialen auch die dazugehörigen Probleme und Schwierigkeiten aufzuzeigen. Dabei kommt es in Kapitel 6 gemäß der Aufteilung in government-mandated Countertrade und voluntary Countertrade (aus Kap. 5) zu einer gesonderten Betrachtung von volkswirtschaftlichen und unternehmerischen Problemen. Volkswirtschaftliche Probleme treten hauptsächlich im Fall des government-mandated Countertrade auf. Unternehmerische Schwierigkeiten können im Rahmen beider Countertrade-Ansätze entstehen.

Die systematische Einbindung von Countertrade-Geschäften in die Unternehmensplanung scheint einen wesentlichen Erfolgsfaktor darzustellen. Deshalb werden in Kapitel 7 zunächst verschiedene countertrade-spezifische Geschäftspolitiken und -strategien diskutiert. Eine Empfehlung für die optimale Strategiewahl wird gegeben. Ferner werden die beim countertrade-spezifischen Entscheidungsprozess relevanten Aspekte aufgezeigt. Die endgültige Entscheidung für oder gegen ein Countertrade-Geschäft ist dabei u.a. abhängig vom Know-How über die spezifischen Durchführungsmodalitäten, welche im Anschluss erläutert werden. Dabei wird auf schwierige vertragsrechtliche, bilanzielle und steuerrechtliche Problemstellungen eingegangen, die im Rahmen von herkömmlichen Außenhandelstransaktionen nicht auftreten.

Um die aufgezeigten Ergebnisse empirisch zu fundieren, erfolgt in Kapitel 8 eine ausführliche Analyse bisher vorliegender Studien zur Countertrade-Praxis in verschiedenen Ländern. Auf die Durchführung einer eigenen Studie und einer exemplarischen Befragung deutscher Unternehmen zur Einstellung gegenüber Countertrade wird verzichtet, da die Auskunftsbereitschaft von Unternehmen hierzu auf Grund der geheimen Natur der meisten Countertrade-Geschäfte äußerst begrenzt ist.

In Kapitel 9 werden die vorliegenden Ergebnisse zusammenfassend präsentiert und abschließend bewertet.

1.3. Definition Countertrade

Der Begriff Countertrade ist der englische Oberbegriff für Kompensationsgeschäfte[1], Tauschhandel[2], Gegengeschäfte[3], Parallelgeschäfte[4] oder Verbundgeschäfte[5]. Er wird auch in deutschsprachigen Publikationen häufig herangezogen.[6] Die Vielzahl der verschiedenen Übersetzungsmöglichkeiten und deren uneinheitlicher Gebrauch führen häufig zu Begriffsverwirrung und folglich zu einem mangelnden Verständnis dieser Handelsform.[7]

Oft wird Countertrade als moderne Form des Tauschhandels gesehen,[8] da der Begriff „Barter“ teilweise simultan für den Begriff „Countertrade“ verwendet wird und „to barter“ im englischen Sprachgebrauch „tauschen“ bedeutet.[9] Obwohl es bisher in der Literatur keine einheitliche Definition für Countertrade gibt, hat sich mittlerweile eine allgemeine Auffassung durchgesetzt, die Countertrade als Geschäfte definiert, bei denen verschiedene Transaktionen miteinander verknüpft werden.[10] Die zugrunde liegende Reziprozität stellt das definierende Element des Countertrade dar. Bei dieser Reziprozität handelt es sich nicht um freiwillige Zugeständnisse der Vertragsparteien, sondern die Verknüpfung der Transaktionen bildet den wesentlichen Vertragsbestandteil.[11] Mindestens eine Partei verpflichtet sich, das Zustandekommen einer Transaktion durch eine andere zu kompensieren. In welcher Weise dieser kompensatorischen Forderung im Endeffekt nachgekommen wird, ist für das grundsätzliche Verständnis von Countertrade irrelevant. Sie spielt lediglich für die Abgrenzung der jeweiligen Countertrade-Unterform ein Rolle.[12]

Im Fall des klassischen Barter[13] wird die Kompensationsverpflichtung ohne Heranziehung von monetären Zahlungen realisiert.[14] Allerdings stellen solche auf Realgütertausch basierenden Geschäfte einen immer geringer werdenden Anteil des globalen Countertrade-Volumens dar. Der Großteil der heutzutage durchgeführten Countertrade-Geschäfte basiert sehr wohl auf Transaktionen mit entgegenlaufenden monetären Zahlungsströmen.[15] Somit wird deutlich, dass die weit verbreitete Auffassung von Countertrade als Geschäft „Ware gegen Ware[16] nur einen geringen Anteil der Countertrade-Geschäfte abbildet. Um zu einem umfassenderen Verständnis dieser Handelsform zu gelangen, sollte das Motto „You buy from me and I buy from you[17] zugrunde gelegt werden.

Bezüglich der Eingrenzung dieses Leitmotivs finden sich in der Literatur die unterschiedlichsten Ansätze. So beschränkt sich zum Beispiel die OECD mit ihrer offiziellen Definition zum Countertrade auf sogenannte kommerzielle Countertrade-Geschäfte. Sie bezeichnet Countertrade als „...an international commercial operation in the framework of which the seller has to accept in partial or total settlement of his deliveries the supply of products (or more rarely services) coming from the purchasing co untry”[18] und lässt somit die sogenannten industriellen und finanziellen Countertrade-Geschäfte außer Acht.[19] Auch Samsinger[20] legt sich in seiner Definition auf kurzfristige Geschäfte fest und vernachlässigt die sogenannten Offset- und Buy-Back-Geschäfte, die auf langfristigen Verträgen und Kompensationsverpflichtungen basieren.[21] Eine weiter gefasste Definition bietet Fletcher, der Countertrade als „...a global phenomenon that involves the interaction between parties in different countries and is driven by reciprocity[22] bezeichnet. Er sieht, wie ein Grossteil der Wissenschaft, nur grenzüberschreitende Kompensationsgeschäfte als Countertrade an.[23]

Obwohl in der vorliegenden Arbeit Countertrade als Aktionsparameter global agierender Firmen behandelt wird, soll Countertrade nicht nur als eine auf internationaler Ebene stattfindende Handelsform, sondern auch als eine auf nationalen Märkten auftretende Form des Handels betrachtet werden. Im Folgenden wird damit der Definition von Liesch gefolgt, der Countertrade als „...exchange that involves a conditional arrangement in addition to the primary transaction to complete the exchange[24] bezeichnet.

1.4. Klassifizierung und Ausprägungsformen von Countertrade

1.4.1. Klassifizierung von Countertrade

Im japanischen Sprachgebrauch bedeutet Countertrade „kreativer Handel“.[25] Diese Übersetzung bringt zum Ausdruck, dass Countertrade eine Handelsform ist, die in einer Vielzahl von Ausprägungsformen zu Tage tritt. Grundlegende Abgrenzungskriterien sind:[26]

a) verfolgte Ziele,
b) Anzahl der beteiligten Parteien,
c) Geschlossenheit des Güterkreislaufs,
d) wertmäßiges Verhältnis von Haupt- und Gegenlieferung,
e) Abfolge der wechselseitigen Lieferungen,
f) Konkretisierungsgrad der Gegenware,
g) materielle Verbundenheit von Lieferung und Gegenlieferung,
h) Technik des Leistungsausgleichs,
i) Vertragsgestaltung.

Je nach Ausprägungsgrad definieren diese Merkmale die einzelnen Formen des Countertrade.[27]

Um die verschiedenen Varianten zu systematisieren und zu gruppieren, finden sich in der Literatur verschiedene Klassifizierungsansätze.[28] Im Laufe der Arbeit wird dem Ansatz von Jalloh gefolgt, der sich in den deutschen Publikationen zum Thema Countertrade durchgesetzt hat.[29] Dieser Ansatz geht auf die Klassifikation der Economic Commission for Europe der United Nations aus den siebziger Jahren zurück. Zu dieser Zeit ließ sich eine rapide Zunahme der Countertrade Aktivitäten im Welthandel beobachten, so dass man bei der Kommission die Notwendigkeit sah, eine gewisse Einheitlichkeit in die verschiedenen Definitionsansätze zu bringen.[30]

Grundsätzlich wurden die verschiedenen Kompensationsformen aufgeteilt in kommerziellen und industriellen Countertrade, wobei die Unterscheidung einerseits anhand der zeitlichen Dimension der Erfüllung der Gegenverpflichtung, andererseits anhand der inhaltlichen Beziehung von Basis- und Gegenvertrag getroffen wurde. Bei kommerziellen Countertrade-Geschäften[31] gibt es keine inhaltliche Verbindung zwischen den beiden Transaktionen, sie erstrecken sich meist über einen relativ kurzen Zeitraum, der selten drei Jahre überschreitet.[32] Häufig werden den exportierenden Unternehmen bei solchen Geschäften sogenannte „weiche Produkte“ als Gegenware angeboten. Dabei handelt es sich meist um agrarische und mineralische Rohstoffe sowie Halbfertigprodukte minderer Qualität, die auf Grund des Qualitätsmangels nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten auf dem Weltmarkt abgesetzt werden können.[33]

Industrielle Countertrade-Geschäfte zeichnen sich durch eine lange Laufzeit und hohe Vertragssummen aus, sie werden deshalb auch „large scale and long term countertrade“ genannt.[34] Es ist durchaus möglich, dass derartige Geschäfte bis zu 25 Jahre Bestand haben.[35] Gegenstand sind industrielle Großprojekte. Das multinationale Unternehmen verpflichtet sich, Produkte als Bezahlung zu akzeptieren, die auf diesen Anlagen gefertigt wurden oder einen Teil des Projektvolumens so zu investieren, dass sich dadurch Aufträge für die im entsprechenden Land ansässige Industrie ergeben.[36]

Die Übertragung des Prinzips der reziproken Transaktionen auch auf Bereiche der Handelsfinanzierung,[37] insbesondere die zunehmende Nutzung der Fortfaitierung[38] als innovatives Instrument des internationalen Zahlungsverkehrs, veranlassten Jalloh Anfang der neunziger Jahre, verschiedene Formen der Schulden-Swaps (Financial Switch, Debt-Equity-, Debt-Commodity und Debt-Nature Swaps) sowie sogenannte Clearing- und Switchabkommen unter der Gattung des finanziellen Countertrade zusammenzufassen.[39] Danach handelt es sich beim finanziellen Countertrade um Transaktionen, bei denen der „...Gegenvertrag sich innerhalb eines finanziellen Verrechnungssystems als Zahlung für den beliebigen entgegengesetzt gerichteten Basisvertrag auswirkt ... [und der Gegenvertrag] ... die Funktion einer Zahlung oder Schuldenkonversion[40] hat. Ferner ist für finanzielle Countertrade-Transaktionen konstitutiv, dass hier mindestens drei verschiedene Parteien beteiligt sind.[41]

Somit kann Countertrade in die drei folgenden Grundformen unterteilt werden (s. Abb. 1).

Abbildung 1: Formen des Countertrade

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an Jalloh (1988), S. 7; Belew (2000), S. 378ff.; Brennan (1998), S. 3; Altobelli (1994a), S. 14; Verzariu (2000), S. 7.

1.4.2. Ausprägungsformen des Countertrade

1.4.2.1. Kommerzieller Countertrade
1.4.2.1.1. Klassicher Barter

Barter-Abkommen entspringen der Ursprungsform sämtlicher Handelsformen, dem Realtausch.[43] Sie zeichnen sich durch einen direkten, zahlungslosen Warentausch aus, bei dem die Parteien einen einzigen Vertrag abschließen, dritte Parteien werden nicht eingeschaltet (s. Abb. 2).[44] Es handelt sich um einmalige Geschäfte kurzfristiger Natur. Meist werden die Transaktionen zeitgleich abgewickelt, ihre Laufzeit ist auf maximal ein Jahr begrenzt.[45] Es kommt zu keiner Fakturierung der Ware in einer einheitlichen Währung. Deshalb sind in der Regel homogene Produkte wie z.B. Rohstoffe und Agrarerzeugnisse Gegenstand solcher Transaktionen, da diese Produkte qualitativ sowie quantitativ leichter bewertbar sind.[46] Dies hat mehrere Nachteile. Zum Einen ist es schwierig, wegen eventueller Unteilbarkeit der Ware die beidseitigen Wünsche exakt zu befriedigen, so dass es wegen fehlender wertmäßiger Übereinstimmung von angebotener und nachgefragter Ware regelmäßig zu einseitigen Überschüssen kommt.[47] Die Tatsache, dass bei klassischen Barter-Transaktionen keinerlei monetäre Forderungen bestehen, führt außerdem dazu, dass solche Geschäfte nicht über die Hermes Kreditversicherung abgesichert werden können.[48][42]

Klassische Bartergeschäfte fanden besonders häufig in den achtziger Jahren in Form von Ölbartergeschäften statt. So wurden 1985 15% - 25% des OPEC Ölhandels auf Tauschbasis durchgeführt.[49] 1984 hat z.B. die saudi-arabische Regierung in einem Geschäft mit dem amerikanischen Flugzeugbauer Boeing 34,5 Mio. Fässer Rohöl gegen 10 Jumbo Jets getauscht.[50] Ein weiteres Beispiel für ein klassisches Bartergeschäft ist der Tausch von 150 PKWs gegen 70.000 Säcke Rohkaffee zwischen der Volkswagen AG und der mexikanischen Regierung.[51]

Abbildung 2: Barter-Geschäft

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an Belew (2000), S. 345; Altobelli (1994a), S. 10.

1.4.2.1.2. Kompensationsgeschäfte im engeren Sinn (moderner Barter)

Mit der Entwicklung des modernen Barter, auch Corporate Trade[52] oder Kompensation im engeren Sinn[53] genannt, wurde versucht, den Nachteil des Fehlens einer monetären Forderung beim klassischen Barter zu beseitigen. Hier kommt es zu einer Einbeziehung von Zahlungsströmen, die den jeweiligen Güterströmen gegenüberstehen (s. Abb. 3).[54] Die Transaktionen werden getrennt fakturiert und auf handelsübliche Weise abgewickelt, entweder direkt oder über Clearingkonten.[55] Es kommt zu einer Verbindung eines Export- und eines Importgeschäfts im Rahmen eines Vertrages. Dieser Vertrag spezifiziert die zu Grunde liegenden Güterarten, -mengen, -preise und Zahlungsmodalitäten.[56]

Im Gegensatz zum klassischen Barter ist es beim modernen Barter möglich, die Kompensationsverpflichtung an Dritte abzugeben, so dass sogenannte Dreieckskompensationsgeschäfte, auch Mehreckgeschäfte[57] oder Multiparty-Countertrade[58] genannt, entstehen. In einem Geschäft mit einem devisenknappen Unternehmen aus Venezuela tauschte z.B. die amerikanische Firma Caterpillar Baumaschinen gegen Eisenerz. Das Eisenerz konnte der amerikanische Konzern nicht direkt in harte Währung eintauschen, es musste erst in Rumänien gegen Herrenbekleidung getauscht werden, bevor es in London gegen Bargeld verkauft werden konnte.[59]

Wird die Gegenware vom Käufer direkt abgenommen und bezahlt, handelt es sich um Eigenkompensation, lässt er Dritte die Gegenlieferung abnehmen und zahlen, spricht man von Fremdkompensation .[60] Des Weiteren kann zwischen Vollkompensation und Teilkompensation unterschieden werden. Im Rahmen der Vollkompensation entspricht der Wert der Countertrade Verpflichtung dem Wert der Basislieferung oder übersteigt ihn sogar.[61] Bei Teilkompensation wird ein Teil der Bezahlung in harter Währung abgewickelt, während der Restbetrag durch eine Gegenlieferung beglichen wird.[62] Im Jahr 1981 wurde z.B. ein Abkommen zwischen dem japanischen Unternehmen Honda und der algerischen Regierung geschlossen. Es wurden 15.000 Fahrzeuge abgenommen, dafür erhielt Honda 40% des Wertes in Rohöl und 60% in Devisen.[63]

Nachteilig bei Kompensationsgeschäften im engeren Sinn ist, dass dem westlichen Exporteur die Verkaufserlöse erst dann vorliegen, wenn es zu einem Verkauf der Gegenware gekommen ist.[64] Deshalb sind solche Geschäfte sehr unflexibel und umständlich. Da außerdem Exportkreditversicherer nur reine Geldforderungen und keine „Forderungen aus Geschäften mit Kompensationscharakter“ decken, ist es auch im Fall des modernen Barter schwer, eine Ausfuhrbürgschaft zu erlangen.[65] Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass sich auf Grund der Kurzfristigkeit solcher Geschäfte längerfristige Beziehungen mit dem Handelspartner nicht oder nur in den seltensten Fällen ergeben.[66]

Abbildung 3: Kompensationsgeschäft im engeren Sinn

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an Altobelli (1994a), S. 12.

1.4.2.1.3. Counterpurchase

Als Reaktion auf die Nachteile der Kompensationsgeschäfte im engeren Sinn haben sich Counterpurchase- oder Parallel-Geschäfte entwickelt. Hierbei verpflichteten sich, ähnlich wie im Fall der Kompensationsgeschäfte i.e. Sinn, beide Handelspartner zur Durchführung von zwei entgegengerichteten Exporten, respektive Importen (s. Abb. 4).[67] Allerdings kommt es nun zum Abschluss von zwei separaten Verträgen, die jeweils wie herkömmliche Exportverträge gestaltet werden.[68] Erst durch den Abschluss eines zusätzlichen Rahmenabkommens, dem Protokoll, werden diese beiden Verträge miteinander in Verbindung gebracht. Es enthält die Verpflichtung des Exporteurs, den Gegenlieferungsvertrag des Handelspartners anzunehmen und im Fall des Verzugs oder der Nichterfüllung der Kompensationsbedingung eine Vertragsstrafe (Pönale) zu zahlen. Die Höhe der Pönale liegt meist zwischen 5% und 25% des Wertes der Countertrade Verpflichtung.[69] Da ein solches Geschäft von außen nicht als Countertrade-Abkommen zu erkennen ist, ist es nun auch möglich, eine entsprechende Kreditversicherung abzuschließen, und die einzelnen Transaktionen durch traditionelle Finanzierungstechniken zu finanzieren.[70]

Ein weiteres Merkmal von Counterpurchase-Geschäften ist, dass die ausgetauschten Güter in keinerlei Verbindung zueinander stehen, meist wird sogar nur der Warenstrom der Erstlieferung festgelegt.[71] Im Regelfall wird dem Exporteur der Erstlieferung eine Liste mit Produkten zur Verfügung gestellt („Shopping List“), aus der ausgewählt werden kann, welche Güter als Gegenlieferung abgenommen werden.[72] Da es sich bei diesen Waren meist um „weiche Güter“ handelt, werden häufig Stützungszahlungen an den westlichen Exporteur getätigt. Sie sind als Entschädigung für die entstehenden Kosten bei der Suche nach Abnehmern für die Gegenware zu verstehen.[73] Der zeitliche Horizont von Counterpurchase- Geschäften beträgt meist 6-18 Monate.[74]

Abhängig davon, welcher Teil des Geschäfts zuerst durchgeführt wird, spricht man entweder von Parallel-Trade oder Junktim-Geschäften. Beim Parallel-Trade, auch indirect compensation genannt, kommt es zuerst zur Abwicklung des Basisgeschäfts, danach erfolgt die Gegenlieferung.[75] Bei Junktim -Geschäften erfolgt die Gegenlieferung vor der Hauptlieferung. Solche Geschäfte werden dann abgeschlossen, wenn der Handelspartner des westlichen Exporteurs nicht über genügend Devisen verfügt, um die ursprüngliche Lieferung zu finanzieren. Mitte der achtziger Jahre ordnete so z.B. die rumänische Regierung an, dass potentielle westliche Exporteure zunächst Warenkäufe von bis zu 50% des geplanten Exportwertes tätigen mussten, um eine Genehmigung für das Exportgeschäft zu erhalten.[76]

Ein Beispiel für Counterpurchase findet sich bei Ermann:[77] Im Jahre 1982 erließ die indonesische Regierung ein Counterpurchase Gesetz (als erster Staat der Welt), welches besagt, dass alle Importe mit einem Vertragsvolumen von über US $ 500.000 zu 100% durch den Kauf von Gegenware kompensiert werden müssen. Dabei hat der Exporteur die Wahl zwischen ca. 30 Halbfertig- und Fertigprodukten wie z.B. Hölzern, Zigaretten, Möbeln oder Fruchtsäften. Kommt es zum Vertragsbruch, so wird eine Pönale von 50% des Warenwertes fällig.

Abbildung 4: Counterpurchase-Geschäft

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an Altobelli (1994a), S. 13.

1.4.2.2. Industrieller Countertrade
1.4.2.2.1. Buy-Back-Geschäfte

Bei Buy-Back-Geschäften, auch direct compensation oder Rückkaufgeschäfte genannt,[78] stehen Lieferung und Gegenlieferung in einem direkten Zusammenhang miteinander. Gegenstand der Basislieferung sind industrielle Anlagen, meist Großprojekte mit einem Volumen von US $ 100 Mio. bis zu US $ 1 Mrd..[79] Bei Vertragsschluss (es liegen wieder zwei juristisch voneinander getrennte Verträge vor)[80], verpflichtet sich der westliche Exporteur, einen bestimmten Prozentsatz des Vertragsvolumens durch Rückkäufe von auf den Anlagen hergestellten Produkten zu kompensieren (s. Abb. 5).[81] Die großen Geschäftsvolumina von Buy-Backs deuten bereits darauf hin, dass diese Countertrade Form langfristigen Charakter besitzt. Die Laufzeit beträgt zwischen 7 und 25 Jahren.[82] Während bei den bisher behandelten Varianten des kommerziellen Countertrade der Absatz bzw. die Beschaffung von Produkten Hauptmotiv des Eingehens von Kompensationsgeschäften ist, werden Buy-Back-Geschäfte hauptsächlich als Finanzierungs- und Investitionsinstrument eingesetzt.[83] Sie werden vor allem durch Regierungen in Entwicklungsländern mit dem Ziel initiiert, einen Technologietransfer und ein wettbewerbsfähiges Qualitätsniveau der erzeugten Produkte zu erreichen.[84] Größter Nachteil der Buy-Back-Abkommen für multinationale Unternehmen ist, dass durch den erfolgten Technologietransfer möglicherweise zusätzliche Konkurrenten auf dem Weltmarkt geschaffen werden.[85]

Das in der Literatur am häufigsten zitierte Buy-Back-Projekt ist das sogenannte „Röhren-Erdgas Geschäft“ zwischen verschiedenen Investoren aus Deutschland (Mannesmann und Thyssen), Japan und den USA mit der Sowjetunion in den siebziger Jahren.[86] Es wurde ein Vertrag im Volumen von ca. US $ 10 Mrd. zum Bau einer Rohrleitung von der ehemaligen Sowjetunion nach Westeuropa geschlossen. Im Gegenzug erhalten die beteiligten Firmen seit 1984 für 25 Jahre lang 30 Mrd. m3 Erdgas pro Jahr geliefert.[87]

Abbildung 5: Buy-Back-Geschäft

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an Altobelli (1994a), S. 16.

Eine moderne Unterform der Buy-Back-Geschäfte stellen die sogenannten Build-Operate-Transfer-Abkommen (BOT ) dar.[88] Der Unterschied zu regulären Buy-Back-Geschäften liegt darin, dass hier das Projekt nicht sofort nach Abschluss des Vertrages in den Besitz der ausländischen Regierung übergeht. Dem ausländischen Investor wird die Konzession zur Durchführung großangelegter Projekte, meist Infrastrukturprojekte, zugestanden (z.B. der Bau eines Wasserkraftwerks). Neben der Verantwortung für den Bau und die Finanzierung wird ihm der Betrieb und die kommerzielle Nutzung des Projekts für die Dauer der Konzession übertragen.[89] Nach Ablauf der Konzessionszeit muss das Projekt ohne Zahlung eines Kaufpreises an die Regierung übergeben werden.

In jüngster Vergangenheit haben sich verschiedene BOT-Modelle entwickelt. Zu nennen sind das BOOT-Modell (Build-Own-Operate-Transfer), das BOOST-Modell (Build-Own-Operate-Sell-Transfer), das BOO-Modell (Build-Own-Operate), das BOOTT-Modell (Build-Own-Operate-Train-Transfer), das BOD-Modell (Build-Operate-Deliver), das BRT-Modell (Build-Rent-Transfer), das DBOT-Modell (Design-Build-Operate-Transfer) und das FBOOT-Modell (Finance-Build-Own-Operate-Transfer).[90]

1.4.2.2.2. Offset-Geschäfte

Wie Buy-Backs zeichnen sich Offsets durch eine lange Laufzeit[91] und ein hohes Auftragsvolumen aus.[92] Dabei handelt es sich meist um öffentliche Beschaffungsaufträge, bei denen der ausländische Lieferant dazu verpflichtet wird, Unteraufträge an Lieferanten des Auftragslandes zu vergeben.[93] Ziel dieser Offset-Forderungen sind in der Regel politische Überlegungen, z.B. um Akzeptanz bei den Bürgern für hohe Rüstungsausgaben zu erreichen oder aber der Versuch, heimische Arbeitsplätze zu sichern und durch Technologietransfer die Aus- und Weiterbildung der heimischen Arbeitskräfte zu verbessern (s. Abb. 6).[94] Offsets können untergliedert werden in direkte und indirekte Offset-Geschäfte.[95]

Beim direkten Offset geht der westliche Exporteur die Verpflichtung ein, einen bestimmten Anteil des Auftrags von Firmen fertigen zu lassen, die im Partnerland ansässig sind.[96] Zur Realisation von direkten Offsets gibt es verschiedene Mittel:[97]

- Teilfertigung des Produkts (Coproduction),
- Durchführung der Endmontage (Final Assembly),
- Vergabe von Unteraufträgen (Subcontracting),
- Bezug wichtiger Halbfertigprodukte (Local Content),
- Überlassen der Produktionstechnologie für weitere Produktionen, eventuell sogar exportorientiert (Direct Licensing).

Ein aktuelles, allerdings noch nicht realisiertes Beispiel für eine direkte Offset Transaktion, ist das mögliche Geschäft zwischen Siemens, Thyssen und der chinesischen Regierung zur Ausweitung des chinesischen Transrapid Projekts. Die chinesische Regierung erwägt, die Vergabe des Projektes an Local Content Forderungen zu koppeln und den Transfer von Technologie zu fordern.[98]

Im Fall des indirekten Offset besteht die Verpflichtung lediglich darin, Gegenkäufe im Abnehmerland zu tätigen oder diese zu vermitteln.[99] Eine Beziehung zur Basislieferung besteht nicht. Indirekte Offsets finden sich in Form von:[100]

- Allgemeinen Marketinghilfen,
- Transfer von nicht mit dem Export im Zusammenhang stehenden Technologien, Rechten und Lizenzen,
- Investitionen des exportierenden Konzerns in anderweitige industrielle Entwicklungsvorhaben.

Im Jahre 1975 kam es zu einem indirekten Offset Geschäft zwischen der amerikanischen Northrop Corporation und der schweizer Regierung. Das amerikanische Unternehmen, das 75 F5-Flugzeuge an die Schweiz verkaufte, verpflichtete sich, als Gegenleistung für das zustande gekommene Geschäft bei der Vermarktung von schweizer Waren und Dienstleistungen in bestimmten Ländern unterstützend einzuwirken. Der Erfolg war beträchtlich: Die Zahl der schweizer Firmen in Saudi Arabien erhöhte sich von 25 auf 200, in Indonesien konnte eine 70%ige Beteiligung an einem Bau eines Zementwerkes erreicht werden, in anderen Ländern konnten schweizer Aufzugs-, Stahl- und Eisenbahnprojekte erfolgreich vermittelt werden.[101]

Im Vertragswerk der Offset-Vereinbarungen finden sich oftmals Zusatzklauseln, die festlegen, dass die vom westlichen Partner getätigten Gegenkäufe über das übliche Importvolumen hinaus gehen müssen. In diesem Zusammenhang spricht man von „Additionality“. Die Forderung nach „Distributionality“ führt dazu, dass die Offset Verpflichtung auf bestimmte Regionen oder Branchen festgelegt wird. So erreicht das Abnehmerland eine gezielte Strukturförderung.[102] Der Nachteil für liefernde Unternehmen liegt auch bei Offset-Geschäften darin, dass es auf Grund des Technologietransfers zu einer eventuellen „Heranzüchtung“ von Konkurrenten auf dem Weltmarkt kommt.[103]

Abbildung 6: Offset-Geschäft

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an Altobelli (1994a), S. 16.

1.4.2.3. Finanzieller Countertrade
1.4.2.3.1. Clearing- und Switchabkommen

Bei bilateralen Clearing Abkommen handelt es sich um Staatsabkommen zwischen Ländern, die keine Devisen für notwendige Importe zur Verfügung haben. Mit Hilfe dieser Abkommen ist es möglich, Außenhandel ohne Devisentransfer zu realisieren.[104] Bei den Zentralbanken der beiden Länder werden dafür jeweilige Clearing Konten eingerichtet. Während der Laufzeit dieser Abkommen, die meist ein bis fünf Jahre beträgt, werden sämtliche Handelsaktivitäten von Wirtschaftssubjekten der beteiligten Staaten auf dem Clearing Konto verbucht.[105] Ein Exporteur, der Ware in das Partnerland exportiert, erhält für diese Lieferung von seiner Zentralbank den Wert der Warenlieferung in heimischer Währung ausgezahlt. Gleichzeitig belastet die Zentralbank das entsprechende Clearing Konto der Zentralbank im Partnerland. Zum Ausgleich erhält diese Bank vom Importeur den Wert der Waren in heimischer Währung zurückbezahlt (s. Abb. 7).[106]

Um eine höchstmögliche Flexibilität solcher Clearingabkommen zu gewährleisten, räumen sich die Partnerstaaten einen gegenseitigen Überziehungskredit (Swing) ein. Dadurch wird verhindert, dass jeder Transaktion zeitgleich ein gleichwertiges Geschäft entgegengesetzt werden muss.[107] Dieser Kredit ist in aller Regel zinslos und hat meist ein Volumen von 30% bis 35% des Rechnungsbetrags.[108] Wird das Kreditvolumen überschritten, so muss das Schuldnerland den überschüssigen Betrag in vorher festgelegter Hartwährung begleichen.[109] Erfolgt dies nicht, werden weitere Lieferungen gestoppt, bis die Swing Quote wieder unterschritten wird. Nach Ablauf des Clearingabkommens müssen die Clearingkonten ausgeglichen sein.[110] Ist dies nicht der Fall, so besitzt ein Land ein Guthaben in Clearing Dollars, welches entweder in harter Währung ausbezahlt wird oder aber durch ein sogenanntes Switch-Abkommen beglichen werden kann. Hierbei wird der Clearing-Bilanzüberschuss abzüglich einer Provision an eine dritte Partei, einen sogenannten Switch-Trader, verkauft.[111] Dieser versucht, die Ware auf möglichst direktem Weg in Hartwährung umzutauschen. Häufig gelingt dies erst nach einer Reihe von weiteren Tauschaktionen.[112] Von Switch-Trading spricht man auch dann, wenn ein Erstlieferant eines Counterpurchase-Geschäfts die bezogene Gegenware nicht selber absetzt, sondern diese an einen Switch-Trader veräußert.[113] Als Beispiel eines bilateralen Clearingabkommens dient das Abkommen zwischen Mexiko und Argentinien aus dem Jahre 1984. Beide Staaten einigten sich auf eine Liste mit Waren, deren Austausch über ein entsprechendes Clearing Konto bei den jeweiligen Zentralbanken abgewickelt werden konnte.[114]

Abbildung 7: Bilaterales Clearing-Abkommen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an Altobelli (1994a), S. 21.

1.4.2.3.2. Swap Abkommen

Die zunehmende Schuldenlast der Entwicklungsländer seit Anfang der achtziger Jahre hat dazu geführt, dass neben Maßnahmen zur Schuldenumstrukturierung moderne Instrumente zur Finanzierung der bestehenden Schuldenstände entwickelt wurden.[115] Die verschiedenen Formen der Swaps stellen solche Finanzierungsinstrumente dar. Bei einem Swap handelt es sich gemäß Jalloh um den „... Austausch von Forderungen zwischen den Geschäftspartnern mit dem Ziel finanztechnischer Erleichterung[116]. Im Zusammenhang mit Countertrade-Geschäften lassen sich in der Literatur drei verschiedene Formen von Swaps beobachten: Debt-Equity-Swaps, Debt-Commodity-Swaps und Debt-Nature Swaps.[117] Debt-Equity-Swaps sind die am häufigsten anzutreffende Form der Swaps. Hierbei werden Forderungen gegenüber einem stark verschuldeten Land in Eigenkapitalanteile umgetauscht (s. Abb. 8).[118] Gläubiger sind entweder multinationale Unternehmen, ausländische Banken oder Regierungen.[119] Abhängig davon, ob der Gläubiger seine Forderung direkt in Eigenkapital umwandelt oder diese erst an einen Dritten verkauft wird bevor die Konversion in Eigenkapital geschieht, spricht man von direkten Debt-Equity-Swaps und indirekten Debt-Equity-Swaps.[120]

Beispielhaft für einen direkten Debt-Equity-Swap auf Staatsbasis sei ein Geschäft zwischen der früheren Sowjetunion und der Türkei genannt. Um ihre Erdgasschulden zu begleichen, verpflichtete sich die Türkei, ein 500-Betten Hotel in Baku und verschiedene Vergnügungszentren in anderen sowjetischen Städten zu errichten.[121] Ein Beispiel für einen indirekten Debt-Equity-Swap liefern die Philippinen: Das japanische Unternehmen Kawasaki kaufte auf dem Sekundärmarkt Schuldtitel in Höhe von US $ 1,2 Mio. zu einem diskontierten Preis von 30%. Diese Schulden wurden dann mit einem 50%igen Discount (vom Ursprungswert) an die philippinische Regierung verkauft. Der Erlös dieser Transaktion wurde in eine philippinische Kawasaki-Unternehmung investiert.[122]

Abbildung 8: Debt-Equity Swap

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an Belew (2000), S. 380.

Eine weitere Variante der Swaps sind Debt-Commodity-Swaps. Dabei handelt es sich um Geschäfte, bei denen hochverschuldete Länder Schuldforderungen gegen Commodities (wettbewerbsfähige Rohstoffe) tauschen.[123] So kann der Schuldenstand des jeweiligen Landes abgebaut werden, gleichzeitig kommt es zum Verkauf heimischer Rohstoffe.[124] Z.B. bezahlte Libyen im Rahmen eines Debt-Commodity-Swaps seine Gläubiger in Öl, um seine ausstehenden Schulden aus Bauprojekten zu begleichen.[125]

Debt-Nature-Swaps stellen die jüngste Ausprägungsform der Swaps dar.[126] Im Rahmen eines derartigen Geschäfts kauft eine internationale Umweltschutzorganisation zu einem stark diskontierten Preis auf Sekundärmärkten Auslandsschulden eines Landes. Die Schuldforderung wird an die Zentralbank des Landes verkauft, der Verkaufserlös wird zur Durchführung von Umweltschutzmassnahmen eingesetzt.[127] So kaufte z.B. die amerikanische Umweltorganisation „Conservation International“ bolivianische Schuldtitel in Höhe von US $ 600.000 für US $ 100.000 auf und tauschte diese Schuldtitel mit der bolivianischen Regierung gegen die Verpflichtung, ein 4 Millionen Hektar großes Landstück im Amazonasbecken zum Naturschutzgebiet zu erklären.[128]

2. Bedeutung des Countertrade für den Welthandel und Deutschland

2.1. Entwicklung von Countertrade

Die Wurzeln von Countertrade-Geschäften liegen in der ursprünglichsten und traditionellsten aller Handelsformen, dem Naturaltausch Ware gegen Ware. Bereits im Jahre 8.300 v. Chr. wurde so der Austausch von Naturalien unter den Menschen geregelt und damit der Grundstein für sämtliche moderne Wirtschaftsformen gelegt.[129] Doch auch nachdem sich die Geldwirtschaft als effizientere und ökonomischere Wirtschaftsform herausgebildet hatte, ist der Tauschhandel nie ausgestorben. Wie sich im Folgenden zeigen wird, ist es besonders in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten immer wieder zum Rückgriff auf diese scheinbar anachronistische Handelsform gekommen. So kam es z. B. im Jahre 1811 zu einem Countertrade-Geschäft zwischen Napoleon und dem Fürsten von Pontecorvo, bei dem der französische Kaiser Kolonialwaren im Wert von 20 Millionen Francs gegen Eisen im selben Wert tauschte.[130]

In der Literatur wird der erste Weltkrieg als Entwicklungspunkt des modernen internationalen Countertrades gesehen.[131] In vielen in den Krieg verwickelten Ländern wurden Aus-, bzw. Einfuhrverbote erlassen, um die Wirtschaft der Feindstaaten zu schwächen. Außerdem kam es zu einem starken Wertverfall des Geldes. Um trotzdem die Versorgung mit wichtigen Gütern aus dem Ausland aufrecht halten zu können, kam es zwischen vielen Ländern zum Tauschhandel.[132] Während die Bedeutung solcher Geschäfte nach Ende des Krieges wieder zurückging, kam es im Rahmen der Weltwirtschaftskrise und der damit einhergehenden Instabilität der Wechselkurse und der simultan zu beobachtenden Zunahme von Zöllen und protektionistischen Maßnahmen ab ca. 1930 zu einem erneuten Anstieg der Bedeutung von Gegengeschäften.[133] Dies führte dazu, dass im Jahre 1935 Countertrade-Geschäfte geschätzte 15%-20% am deutschen Außenhandelsvolumen ausmachten.[134] Für Großbritannien und die USA lässt sich eine ähnliche Entwicklung feststellen.[135] Nach dem zweiten Weltkrieg wurden Countertrade-Geschäfte besonders häufig zwischen der ehemaligen Sowjetunion und anderen Ost-Blockländern abgeschlossen, um bestehende Restriktionen im Ost-West Handel zu umgehen.[136] Ihr Anteil am Welthandelsvolumen wurde Mitte der siebziger Jahre auf ca. 5% geschätzt.[137]

Mit dem Beginn der weltweiten Rezession im Gefolge der Ölkrisen (1973/1974 und 1979/1980) kam es zu einem schlagartigen Anstieg internationaler Kompensationsgeschäfte.[138] Verstärkt wurde diese Entwicklung durch die zunehmende industrielle Entwicklung der Ost-Block Staaten, insbesondere der ehemaligen Sowjetunion. Sie führte dazu, dass westliche Handelspartner mit verstärkten Kompensations- und Tauschforderungen konfrontiert wurden.[139] Die sozialistischen Länder versuchten auf diese Weise, den Absatz ihrer Güter zu sichern und die eigene Devisenknappheit zu bekämpfen.[140]

Auch in den achtziger Jahren hielt der Trend zu einer steigenden Bedeutung des Countertrade im Welthandel an. Dies hing insbesondere mit der steigenden Verschuldung der Entwicklungsländer zusammen. Viele Banken zogen sich aus dem Kreditgeschäft mit den Entwicklungsländern zurück, so dass diese in eine Liquiditätskrise fielen und nicht mehr in der Lage waren, notwendige Importe traditionell zu finanzieren.[141] Das aktive Eingehen von „Self-Financed Deals[142] wie Verzariu die Kompensationsgeschäfte nennt, schien der einzige Weg zu sein, dieses Dilemma zu beseitigen. Schwerpunkte dieser Geschäfte waren der Handel mit landwirtschaftlichen Gütern und Rohöl.[143]

Doch nicht nur die Entwicklungsländer verstärkten ihre Forderung nach Countertrade-Geschäften, auch viele Industrieländer entdeckten die verschiedenen Varianten des sogenannten industriellen Countertrade als ein innovatives Instrument, um wirtschaftspolitische Ziele durchzusetzen. So entwickelten z.B. Australien, Österreich, Belgien, Kanada, Griechenland, die Türkei, Portugal, Norwegen, Schweden, Finnland und Spanien Offset-Programme, die die Finanzierung von öffentlichen Beschaffungsprojekten im zivilen sowie im militärischen Sektor erleichtern sollten.[144] Nach Auffassung verschiedener Wissenschaftler sollte sich der Trend zu einem steigenden Anteil des Countertrade am Welthandel in den 90er Jahren fortsetzen und bis zum Jahr 2000 ein Volumen von ca. 50% des Welthandels erreichen.[145] Obwohl sich diese Schätzung als übertrieben herausgestellt hat, kann ein beachtlicher Anteil des Countertrade am Welthandel kaum geleugnet werden. Einerseits kam es zwar im Zuge der Brady-Initiative[146], der weiteren Liberalisierung des Welthandels und der Entwicklung von Wirtschaftsblöcken wie NAFTA und MERCOSUR in bestimmten Regionen, wie z.B. Süd-Amerika, zu einem Rückgang von Countertrade-Geschäften. Dieser wurde jedoch kompensiert durch die Zunahme solcher Geschäfte in den Ländern des ehemaligen Ostblocks.[147] Entgegen der Erwartung, kam es nach dem Zusammenbruch des Kommunismus und dem Übergang zur freien Marktwirtschaft in den dortigen Staaten nicht zu einem Bedeutungsverlust von Countertrade.[148] Die starke Devisenknappheit und die dringende Notwendigkeit der Modernisierung von Industrie- und Infrastrukturanlagen führten in dieser Region sogar zu verstärkten Countertrade-Forderungen der Regierungen und der sich entwickelnden Privatwirtschaft.[149] Häufig erfolgten Forderungen nach Junktim- und Offset-Geschäften.[150] So konnten notwendige Importe westlicher Waren finanziert und der für eine rasche Modernisierung der Wirtschaftsanlagen unverzichtbare Technologietransfer erreicht werden.

Die große Bedeutung von Countertrade-Geschäften im Außenhandel der ehemaligen Ost-Block Länder verdeutlichen folgende Schätzungen: So soll 1994 ein Drittel des Handels westlicher Staaten mit Russland durch Countertrade-Geschäfte erfolgt sein, 1992 sollen 40% der deutschen Exporte in die Staaten der früheren Sowjetunion im Rahmen von Countertrade durchgeführt worden sein.[151] Auch in Industrieländern wurde immer häufiger auf Offsets zurückgegriffen. Erklärt wird dies vor allem durch sinkende Rüstungsbudgets der westlichen Regierungen.[152] Die daraus resultierende Verschärfung der Wettbewerbssituation unter den führenden Rüstungsherstellern nahmen viele Regierungen zum Anlass, die Vergabe notwendiger Ausgaben in diesem Bereich an das Eingehen von Offset-Verpflichtungen zu koppeln.[153]

Die Entwicklungs- und Schwellenländer nutzen das Instrument der indirekten Offsets zunehmend, um einen dringend benötigten Auf- bzw. Ausbau der heimischen Infrastruktur realisieren zu können. So verabschiedete z.B. die südafrikanische Regierung im Jahre 1996 eine Offset-Gesetzgebung, die bei der Vergabe jeglicher öffentlicher Aufträge an ausländische Unternehmen eine 30%ige Offset Verpflichtung vorschrieb.[154] Auch die seit 1998 eingeführte ungarische Offset-Politik hat zum Ziel, die öffentliche Infrastruktur aufzubauen bzw. zu modernisieren.[155]

Die Notwendigkeit zu umfangreichen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur bei gleichzeitigem Mangel an finanziellen Ressourcen erklärt außerdem die wachsende Bedeutung von Buy-Back-Geschäften im Handel mit Entwicklungsländern. Die entsprechenden Regierungen waren so in der Lage, die Finanzierung solcher Projekte auf private westliche Firmen zu verlagern.[156]

2.2. Anteil des Countertrade am Welthandel

Eine eindeutige Quantifizierung des Countertrade-Volumens am Welthandel ist nicht möglich. Dies hat mehrere Gründe: Zum Einen die geheime Natur dieser Geschäfte.[157] Traditionelle Handelsformen, bei denen einem Güterfluss immer eine monetäre Transaktion gegenübersteht, haben Einfluss auf Handels- und Zahlungsbilanzen und sind damit für statistische Erhebungen leicht erfassbar.[158] Kompensationsgeschäfte liegen meist außerhalb dieses zu Zählzwecken verwendeten Instrumentatriums der nationalen und internationalen Organisationen und werden von daher regelmäßig nicht berücksichtigt.[159] Die Tatsache, dass Countertrade-Geschäfte in den meisten westlichen Ländern keinerlei Genehmigungen und Meldepflichten unterliegen, führt außerdem dazu, dass amtliche Statistiken solche auf Reziprozität ausgelegten Geschäfte nicht erfassen.[160] Hinzu kommt, dass in vielen Ländern, die auf die Hilfe internationaler Organisationen wie z.B. den IMF angewiesen sind, ein großes Interesse daran besteht, Countertrade Aktivitäten nicht publik werden zu lassen, um so diese Organisationen, die Countertrade oft als den freien Welthandel behindernd ansehen, nicht zu verstimmen.[161] Zur Schwierigkeit der Quantifizierung des Countertrade Volumens trägt auch ein Abgrenzungsproblem bei. Auf Grund der vielen verschiedenen Klassifikationsansätze und der Vielzahl unterschiedlicher Definitionen der einzelnen Formen von Countertrade ist es schwer, zu einem einheitlichen Ergebnis zu kommen. Folglich weichen die verschiedenen Schätzungen von Countertrade am Welthandelsvolumen stark voneinander ab. Sie variieren zwischen 1% und 40% (s. Tab. 1).

Tabelle 1: Anteil des Countertrade am Welthandel

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1) EIU = Economist Intelligence Unit, London; 2) APCA = Asia Pacific Countertrade Association

Quelle: In Anlehnung an Altobelli (1994), S. 24; vgl. Halbach/ Osterkamp (1988), S. 39; vgl. Hveem (1989), S. 5; vgl. Okaroafo (1988), S. 16; vgl. Howard/ Yeakel (1990), S. 49; Liesch (2001); vgl. Hew (2002).

Auffällig an dieser Gegenüberstellung der einzelnen Schätzungen ist, dass es seitens der supranationalen Organisationen wie dem IMF oder der OECD, die Countertrade generell ablehnend gegenüberstehen, zu den geringsten Werten kommt. Demgegenüber stufen die Handelshäuser, die ob ihrer kommerziellen Involvierung von Countertrade-Geschäften profitieren, den Anteil von Countertrade am höchsten ein. Ein Konsens, der sich auch in der Literatur durchgesetzt hat, geht von einem Countertrade-Anteil am Welthandel von rd. 20% aus.[162] Bezogen auf das Jahr 2001 entspräche dies rd. US $ 1.200 Mrd.. Die starke Verbreitung des Kompensationshandels im Welthandel lässt sich außerdem an der Zahl der Länder ablesen, die Kompensationsforderungen stellen. Diese Zahl stieg kontinuierlich von 15 Ländern (1972), über 76 Länder (1983) auf ca. 135 gegenwärtig an.[163]

2.3. Bedeutung des Countertrade in Deutschland

Industrielle Formen des Countertrade, Offsets und Buy-Backs, spielen heutzutage in der deutschen Wirtschaft eine wichtige Rolle. Dies liegt weniger an Offset-Forderungen der deutschen Regierung gegenüber ausländischen Firmen, offiziell lehnt die Bundesregierung die Nutzung von Offset-Forderungen generell ab, sondern daran, dass sich deutsche Exporteure verstärkt Offset-Forderungen aus dem Ausland stellen müssen. Besonders häufig fallen diese beim Handel mit militärischen oder anderen hochtechnologischen Produkten mit wirtschaftlich schwächeren Ländern wie z.B. der Türkei oder Griechenland an.[164]

Kommerzielle Countertrade-Geschäfte spielen dagegen kaum mehr eine Rolle im deutschen Außenhandelsgeschehen.[165] Ursächlich hierfür sind der Zusammenbruch des Ostblocks und die große Komplexität und hohe Inflexibilität der kommerziellen Countertrade-Transaktionen. Als Beispiel mag ein Geschäft zwischen Siemens und der indonesischen Regierung dienen, in dem es um die Beschaffung eines Telekommunikationssystems ging, welche durch die Gegenabnahme von Palmöl kompensiert werden sollte. Durch klimatische Umstände kam es jedoch zum Ernteausfall, so dass die vereinbarte Menge an Palmöl nicht zur Verfügung stand. Das Finden einer entsprechenden Alternativ-Lösung war sehr zeit- und kostenintensiv, da erneute Verhandlungen notwendig wurden.[166]

Trotzdem kommt es immer wieder zu großangelegten Counterpurchase-Geschäften, so z.B. im Jahre 1993 als die damalige Daimler-Benz AG über deren Handelstochter Debis ecuadorianische Bananen im Wert von 6 Mio. DM gegen Busse und andere Fahrzeuge tauschte.[167] Zu erwähnen ist auch ein im September 1992 vom damaligen Bundeswirtschaftsminister ins Leben gerufenes Programm zur Förderung der ostdeutschen Wirtschaft. Man akzeptierte, dass auf Grund der prekären wirtschaftlichen Lage nach der Wende der Handel auf Reziprozitätsbasis für dortige Unternehmen oftmals die einzige Möglichkeit war, Geschäfte zu realisieren. So wurden neben der Entwicklung von Privatisierungs- und Umstrukturierungsmodellen Maßnahmen beschlossen, die Gegengeschäfte und Tauschhandel explizit fördern sollten.[168]

2.4. Welthandelsrechtliche Aspekte

Die multilateralen Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) kennen keine spezifischen Vorschriften zum Countertrade.[169] Es gilt das Meistbegünstigungsprinzip, das Diskriminierungen von Handelspartnern verbietet. Lediglich Zollpräferenzen für Entwicklungsländer,[170] Einfuhrbeschränkungen im Fall von Zahlungsbilanzungleichgewichten und zum Schutz von im Aufbau befindlichen neuen Industrien („infant industry clause“) sind hiervon ausgenommen.[171] Das plurilaterale Abkommen zu staatlichen Beschaffungen („Agreement on Government Procurement“, GPA) verbietet zwar seit 1996 zivile Offset Geschäfte, gilt aber nur für die 27 Unterzeichner-Staaten[172] und bindet die Entwicklungsländer nicht[173]. Es hat damit nur eingeschränkte Bedeutung. So stellt z.B. der jährliche U.S.-Bericht über Diskriminierungen bei staatlichen Beschaffungsaufträgen für das Jahr 2000 fest, dass es keine Verstöße gegen das GPA gab.[174]

Dennoch ist zu fragen, ob Countertrade-Aktivitäten nicht in Konflikt mit den Regeln des Welthandels geraten können. Dies könnte theoretisch bei Countertrade-Geschäften, die staatlicherseits gefordert werden (government-mandated Countertrade) der Fall sein, wenn Verstöße gegen das Meistbegünstigungsprinzip und das Diskriminierungsverbot vorliegen bzw. Importgenehmigungen zur Auflage gemacht werden. Verletzt würde Art.I:1 GATT (Meistbegünstigung) z. B. durch Countertrade Auflagen, wenn gleichartige Produkte aus verschiedenen Staaten mit unterschiedlichen Countertrade Vorschriften belegt würden.[175] Gelten Countertrade Verpflichtungen dagegen unterschiedslos für alle Handelspartner gleich, so liegt kein Verstoß gegen die Meistbegünstigungsklausel vor.[176]

Bei freiwilligen Countertrade-Geschäften (voluntary Countertrade) können derartige Probleme nicht auftreten.[177] Angesichts der nicht unerheblichen Bedeutung von Countertrade im internationalen Handel und um handelsrechtliche Schwierigkeiten zwischen Partnern aus unterschiedlichen Ländern zu vermeiden, hat die United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) 1993 einen Legal Guide on International Countertrade Transactions verabschiedet, der mögliche rechtliche Probleme definiert und dafür vertragliche Lösungen anbietet. Er steht unter der Zielsetzung: „...further the progressive harmonization and unification of the law of internatioal trade, and in that respect to bear in mind the interests of all peoples, and in particular those of developing countries, in the extensive development of international trade...[178].

Vorschriften der WTO gegen restriktive Geschäftspraktiken gibt es bisher nicht, obwohl diese seit einiger Zeit diskutiert werden.[179] Angesichts der stark divergierenden Interessen und Ausgangsbedingungen im Welthandel zwischen Entwicklungs- und Industrieländern ist dies wenig verwunderlich. Auch die EU hat keine spezifischen Vorschriften zu Countertrade und betreibt keine gemeinsame Politik oder Strategie zur Harmonisierung bzw. Koordination von Countertrade-Maßnahmen. Sie geht davon aus, dass die Mitgliedstaaten ihre Countertrade-Aktivitäten auf militärische Offset-Politik beschränken.[180]

2.5. Einstellungen der internationalen Organisationen zum Countertrade

Die supranationalen Organisationen sehen Countertrade tendenziell als negativ und den freien Welthandel beschränkend an. Bestehende Unterschiede in den Haltungen einzelner Länder haben bisher jedoch die Bildung einer gemeinsamen Initiative zur Beschränkung von Countertrade-Geschäften verhindert.[181]

Das General Agreement on Tariffs and Trade (GATT ) wurde geschlossen, um die Grundsätze der Liberalität, Multilateralität und der Ausweitung des Freihandels durchzusetzen.[182] Da Countertrade-Geschäfte gegen diese Grundsätze verstoßen können, lehnt das GATT staatlich geforderte Countertrade-Aktivitäten ab. Countertrade sei kein rationales Austauschsystem, das auf Qualität und Preis von Gütern und Dienstleistungen beruht.[183] Die grundsätzlich ablehnende Haltung wird in dem „Agreement on Government Procurement“ deutlich, das am 01. Januar 1996 in Kraft trat. Dieses Abkommen besagt, dass "… entities shall not, in the qualification and selection of suppliers, products or services, or in the evaluation of tenders and award of contracts, impose, seek, or consider offsets."[184] In einer Fußnote werden Offsets dabei definiert als “… measures used to encourage local development or improve the balance-of-payments accounts by means of domestic content, licensing of technology, investment requirements, counter-trade or similar requirements."[185] Hierbei ist jedoch anzumerken, dass lediglich staatlich geforderte Offsets abgelehnt werden. Zu anderen Formen von Countertrade-Geschäften gibt es bisher keine offizielle Ablehnung seitens des GATT.[186] Dies kann dadurch erklärt werden, dass rein privatwirtschaftlich ausgehandelte Countertrade-Geschäfte nicht den GATT Prinzipien widersprechen, da diese lediglich den Handel auf Regierungsebene regulieren sollen.[187]

Der Internationale Währungsfonds (IMF ), dem die aktive Förderung des weltweiten multilateralen Handels- und Zahlungsverkehrs obliegt und der die Zins- und Tilgungsleistungen der stark verschuldeten Staaten zu überwachen hat, steht Countertrade insgesamt sehr kritisch gegenüber. Er sieht darin eine Möglichkeit für die schuldengeplagten Entwicklungsländer, Exporterlöse zu verschleiern und damit die vom IMF vorgeschriebenen Schuldenobergrenzen zu umgehen.[188] Auch privatwirtschaftliche Countertrade-Geschäfte, die den eigentlichen Einflussbereich des IMF nicht berühren, werden kritisch betrachtet. So wird die Gefahr gesehen, dass Countertrade-Geschäfte das multilaterale Handelssystem unterlaufen und die mikro-ökonomischen Nachteile eines bilateralen Zahlungssystems wirksam werden können.[189]

Die Weltbank sieht Countertrade-Transaktionen ähnlich kritisch wie der IMF, hat aber bis heute noch keine offizielle Stellungnahme dazu abgegeben.[190] Inoffiziell sieht sie Countertrade-Abkommen jedoch nicht als Handel an, da diese Abkommen früher oder später zu einer Beschränkung der internationalen Handelsaktivitäten führten.[191] Die Weltbank droht damit, die Hilfeleistungen für entsprechende Länder zu reduzieren, falls diese in verstärkter Weise Countertrade-Geschäfte abschließen bzw. fördern.[192] Vielmehr fordert sie diese Länder auf, die Effizienz der nationalen Wirtschaft zu erhöhen, statt auf Kompensationsgeschäfte zurück zu greifen.[193]

Die OECD sieht (government-mandated) Countertrade als Bedrohung des Welthandels an, da Regierungen anderer Staaten privaten Unternehmen, gemeint sind insbesondere westliche Konzerne, Countertrade aufzwingen, der für den Welthandel negativ sei.[194] Wegen seines bilateralen Charakters habe Countertrade den Effekt, den Welthandel auf das Niveau des Landes mit den geringsten Exportfähigkeiten zu reduzieren. Damit widerspreche Countertrade den Prinzipien eines offenen, multilateralen internationalen Handels wie ihn die GATT Regeln vorsehen.[195] Der Zwang, Handel auf der Firmenebene auszugleichen, hätte einen stärker begrenzenden Effekt auf den Handel als die Suche nach einem makroökonomischen Gleichgewicht.[196] Allerdings urteilt sie insofern differenzierter als sie im Fall von wirtschaftlichen Schieflagen, wie z.B. bei überbewerteten Währungen und beschränkten Devisenbeständen, Countertrade als eine zweitbeste Lösung ansieht: „From a short-term economic point of view, voluntarily engaging in countertrade operations for individual trades may be a second-best solution in a situation characterised by the presence of such distortions as overvalued currencies and foreign exchange rationing. In such a situation private firms have no alternative except to operate within the constraints of a given market, and entering into countertrade operation may be beneficial in allowing them to overcome or bypass such constraints.”[197] Hierbei ist es jedoch wichtig anzumerken, dass die OECD freiwilligen Countertrade nur als kurzfristige Lösung sieht, die im Fall einer langfristigen Anwendung Nachteile wie Fehlallokationen von Ressourcen, Wettbewerbsverzerrungen und erhöhte Transaktionskosten mit sich bringt.[198]

Langfristige Nachteile von Countertrade bestimmen auch die kritischen Auffassungen der UN und der UNCTAD, die als Interessenvertretungen der Entwicklungsländer angesehen werden können. Sie sehen in Countertrade-Geschäften keine langfristige Lösung der Devisen- und Verschuldungsprobleme, sondern befürchten, dass es durch die Ineffizienz dieser Handelsform zu einer Verringerung des Handelsvolumens und einer Verschlechterung der Terms-of-Trade der Entwicklungsländer kommt.[199]

2.6. Einstellungen ausgewählter westlicher Regierungen zum Countertrade

Die Regierungen in den westlichen Industrieländern befinden sich oftmals in einem Interessenkonflikt, wenn es darum geht, eine offizielle Stellungnahme zum Countertrade abzugeben.[200] Auf der einen Seite ist es für die Regierunen verlockend, die heimische Wirtschaft z.B. durch Offset-Forderungen zumindest kurzfristig zu stimulieren.[201] Auf der anderen Seite bestehen Bedenken über mögliche nachteilige Langzeitwirkungen sowie der Wille, sich konform zu den Auffassungen der supranationalen Organisationen zu verhalten.[202] Dieser Interessenkonflikt erklärt, warum es oftmals zu offiziellen Verurteilungen von Countertrade seitens der Regierungen kommt, diese ablehnende Haltung aber nicht konsequent in die Tat umgesetzt bzw. sogar unterlaufen wird.[203]

Die deutsche Regierung sah Countertrade-Geschäfte prinzipiell als einen Störfaktor im internationalen Güter- und Leistungsaustausch an, der sich insbesondere auf Klein- und Mittelbetriebe nachteilig auswirkt.[204] Sie gehörte lange Zeit zu den stärksten Kritikern von Kompensationsgeschäften, die nicht den Ost-West Handel betrafen. Seit dem Zusammenbruch des Ostblocks und dem mit der Wiedervereinigung einhergehenden Anstieg der Arbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern, kam es jedoch zu einer öffnenden Haltung seitens des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber Countertrade-Geschäften. Mittlerweile wird sogar geraten, bei Unmöglichkeit von Barzahlungen auf Gegengeschäfte auszuweichen.[205]

Bei der Betrachtung der Haltung der Regierung der USA gegenüber Kompensationsgeschäften wird die anfangs erwähnte Ambivalenz zwischen offizieller Haltung und inoffizieller Duldung bzw. Förderung von Countertrade-Forderungen besonders deutlich. Gemäß der U.S. Government Policy on Countertrade sieht die U.S. Regierung “…countertrade as contrary to an open free trading system[206] und müsste in logischer Konsequenz sämtliche Countertrade Aktivitäten amerikanischer Unternehmen unterbinden bzw. kritisieren. Dies geschieht jedoch nicht. Vielmehr findet sich in demselben Politikpapier der Hinweis „The U.S. government will provide advisory and market intelligence service to U.S. business including information on the application of U.S. trade laws to countertrade goods.[207] Diese Ambivalenz macht deutlich, dass man ungeachtet der Bedenken supranationaler Organisationen nicht auf die positiven wirtschaftlichen Begleiterscheinungen der verschiedenen Formen des Countertrade verzichten möchte. Die Tatsache, dass ca. zwei Drittel aller Fortune 500 Firmen in irgend einer Weise in Countertrade-Geschäfte involviert sind, geschätzte 28% dieser Unternehmen eigene Countertrade Abteilungen unterhalten und bereits 1985 ca. 50% aller Rüstungsexporte als Offset-Geschäfte abgewickelt wurden, macht deutlich, dass Countertrade im amerikanischen Wirtschaftsleben eine große Rolle spielt und eine konsequente, den Countertrade ablehnende Haltung die U.S. Wirtschaft erheblich schwächen würde.[208]

Während diese duldende Haltung konform ist mit der oben zitierten offiziellen Stellungnahme zu freiwilligem Countertrade, so finden sich Widersprüche in Bezug auf staatlich geforderten Countertrade zwischen der offiziellen Haltung der Regierung und dem Handeln in der Realität. Obwohl die U.S. Government Policy on Countertrade besagt, dass “The US government will continue to oppose government countertrade and will raise those concerns with the relevant governments[209], tritt die U.S. Regierung im Rahmen von Offset-Geschäften oft selber als Countertrade fordernde Partei auf.[210]

Ähnlich wie die Regierung der Vereinigten Staaten, lehnt auch die österreichische Regierung Countertrade-Geschäfte offiziell ab und leugnet, dass es im Rahmen von öffentlichen Beschaffungsprojekten zu Countertrade-Forderungen kommt. Gleichzeitig existiert jedoch eine offizielle Bestimmung, die besagt, dass bei öffentlichen Beschaffungen dem Lieferanten der Vorzug zu geben ist, der Countertrade-Leistungen anbietet bzw. akzeptiert.[211] Des Weiteren wurde bereits 1968 das sogenannte „Evidenzbüro für Außenhandelsgeschäfte“ (EFAG) gegründet, welches die Durchführung von Countertrade-Geschäften mit den Staaten des Ost-Blocks zur Aufgabe hatte. Seit Zusammenbruch des Ost-Blocks konzentrieren sich die Tätigkeiten des EFAG auf Kompensationsgeschäfte mit Entwicklungsländern.[212]

In Frankreich erkannte man bereits in den siebziger Jahren, dass es notwendig war, heimische Exporteure auf ausländischen Countertrade Märkten zu unterstützen, um deren internationale Wettbewerbsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Deshalb wurde früh eine staatliche Beratungsstelle eingerichtet. 1984 kam es dann zur Gründung der „Societé Francaise d’importation et d’exportation“ (SOFIMEX), die als erstes Staatsunternehmen im Westen mit der Beratung, Betreuung und Förderung von Countertrade-Geschäften französischer Exporteure unter Wahrung des Freihandelsgrundsatzes beauftragt war.[213]

Auch in Portugal gibt es mit der „Tradingpor“ ein staatliches Unternehmen zur Förderung des Countertrade. Die spanische Kreditversicherungsanstalt, die zur Hälfte dem Staat gehört, hat seit 1993 Programme zur Unterstützung von Countertrade Transaktionen.[214]

In Großbritannien wurden Countertrade-Geschäfte lange Zeit wegen ihrer marktverzerrenden Wirkungen von staatlicher Seite abgelehnt.[215] Zunehmender Druck der Privatwirtschaft und die Einsicht, dass das Eingehen von Countertrade-Forderungen in gewissen Situationen der einzige Weg ist, Exportgeschäfte zu realisieren, führte die Regierung Thatcher dazu, eine Beratungsstelle für Countertrade-Geschäfte mit integriertem Vermittlungsservice einzurichten.[216] Um mögliche volkswirtschaftliche Schäden zu vermeiden, war es der britischen Regierung dabei ein Anliegen, nur Countertrade-Geschäfte auf privatwirtschaftlicher Ebene auf diese Weise zu fördern.[217]

Auch in Japan ist man der Auffassung, dass lediglich privatwirtschaftliche Handelshäuser für das Abwickeln von Countertrade-Geschäften zuständig sein sollten.[218] Allerdings wird die Vergabe japanischer Entwicklungshilfegelder teilweise an die Abnahme japanischer Produkte geknüpft[219] und im militärischen Bereich existiert eine offizielle Countertrade-Politik, die Offset-Verpflichtungen bei der Vergabe staatlicher Rüstungsaufträge vorsieht[220].

In Belgien besteht ein Büro für Außenhandel und in den Niederlanden eine Kontaktstelle im Ministerium für Außenwirtschaft, um Regierungen und Unternehmen bei Countertrade-Aktivitäten zu unterstützen. Auch Schweden nimmt eine pragmatische Haltung ein und betrachtet Countertrade als notwendiges Übel.[221]

Beispiele für entwickelte Länder, die sich zu einer aktiven Countertrade-Politik bekennen, sind Australien und Neuseeland sowie Griechenland.[222] Australien betreibt seit 1970 government-mandated Countertrade.[223] In einer offiziellen Verlautbarung aus dem Jahr 2001 heißt es: „A public authority intending to purchase goods or services where the imported content exceeds...AUD $ 5 Mio. shall invite potential suppliers to submit countertrade proposals to enhance their bids.[224] In Neuseeland werden ebenfalls bei Regierungsgeschäften Countertrade Verpflichtungen gern gesehen.[225]

3. Theoretische Grundlagen für das Entstehen von Countertrade

Angesichts eines relativ stabilen mindestens 20%tigen Anteils von Countertrade am Welthandel und seiner unerwarteten Blütezeit gerade in einer seit Jahrzehnten stark expansiven Phase der Weltwirtschaft, ist es nötig, dieses Phänomen internationalen Handels theoretisch zu fundieren und eine verallgemeinerungsfähige Erklärung für seine Existenz zu finden.

Countertrade wird oft als Reaktion auf unvollkommene Märkte und Störungen des freien Welthandelssystems verstanden.[226] Im folgenden Kapitel wird kurz die Effizienz der Geldwirtschaft gegenüber dem Tauschhandel dargestellt. Dann werden verschiedene theoretische Ansätze widergegeben, die auf den Prämissen eines vollkommenen Marktes basieren und die Erklärungsgrundlage für freien Welthandel bilden. Anschließend werden verschiedene Theorieansätze aufgezeigt, die deutlich machen, dass die zu Grunde gelegten Annahmen der vollkommenen Märkte in der Realität kaum anzutreffen sind. Vielmehr bestehen eine Reihe von Marktunvollkommenheiten, die dazu führen, dass der freie Welthandel in seiner reinen Form in den seltensten Fällen vorkommt.

3.1. Geldwirtschaft als effizienteste Form des Gütertausches

Die Entwicklung der Geldwirtschaft ist als Reaktion auf die Ineffizienz der Naturalwirtschaft im Handel und bei der Ressourcenallokation entstanden. Der Hauptvorteil monetär basierter Transaktionen besteht darin, dass das sogenannte „double coincidence of wants[227] Problem umgangen werden kann. Dieses besteht darin, dass im Rahmen eines Tauschgeschäfts ein Käufer immer erst dann ein Geschäft tätigen kann, wenn er einen entsprechenden Verkäufer findet, der genau die vom Käufer gewünschte Ware verkauft und gleichzeitig die vom Käufer angebotene Ware kaufen möchte.[228] Durch die Funktion des Geldes als Zwischentausch- und Zahlungsmittel hat der Konsument die Möglichkeit, zu einem bestimmten Zeitpunkt genau die Produkte zu kaufen, die seinen individuellen Präferenzen entsprechen. Außerdem kann er genau die Quantitäten erstehen, die er benötigt. Im Rahmen eines Warentausches ist dies nicht so einfach zu bewerkstelligen, da sich gewisse Waren nicht teilen lassen und so eine Feinabstimmung auf die genauen Bedürfnisse des Handelspartners meist nicht möglich ist.[229]

Auch die Wertaufbewahrungsfunktion des Geldes bedingt dessen Effizienz. Geld kann bei Kreditinstituten aufbewahrt werden, ohne dass - wie im Fall einer Warenlagerung - hohe Lager-, Pflege- und Sicherungskosten anfallen. Im Fall von verderblichen Gütern ist eine Lagerung überhaupt nicht möglich.[230]

Die Rechenmittelfunktion des Geldes ermöglicht, dass die Werte der unterschiedlichen Waren leichter verglichen werden können. Im Fall des Warentauschs ist nur ein relativer Wertvergleich zwischen zwei Produkten ohne größere Komplikationen möglich. Außerdem liegen beim Warentausch keine fixen, an Marktpreise gebundenen Tauschrelationen vor. Sie orientieren sich vielmehr an den individuellen Beurteilungen der Beteiligten. Dies ist allein dadurch problematisch, dass meist Informationsasymmetrien bezüglich der Qualität der Waren zwischen Käufer und Verkäufer bestehen, die die Gefahr opportunistischen Verhaltens bergen. Dieses Problem wird „adverse selection problem“ genannt, und kann durch die Einführung von Geld als offiziellem Preismesser und Preisvergleichsmittel behoben werden.[231]

Außerdem ist es im Rahmen einer existierenden Geldwirtschaft möglich, ohne Umstände eine Wertübertragung in Form von Giralgeld innerhalb des gesamten Währungsgebiets vorzunehmen. Einzige Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines entsprechenden Vermögens bzw. einer entsprechenden Kreditlinie.[232]

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Aufrechterhaltung einer Tauschwirtschaft sehr kompliziert ist, einen hohen Informationsstand der Konsumenten verlangt und generell mit hohen Transaktionskosten verbunden ist. Die Ablösung des Tauschhandels durch monetären Handel war deshalb eine zentrale Voraussetzung für die Entwicklung einer modernen, effizienten und stark arbeitsteiligen Wirtschaft.[233]

3.2. Modell der vollkommenen Märkte

Die grundlegenden Prämissen des binnenwirtschaftlichen Modells der vollkommenen Märkte, das auf die neoklassische Preistheorie von Walras (1874) zurückgeht, sind:[234]

- Homogenität der Güter,
- keine räumlichen Differenzierungen (d.h. keine Transportkosten),
- keine zeitlichen Differenzierungen des Marktes (Gleichzeitigkeit von Angebot und Nachfrage),
- vollkommene Markttransparenz.

Der Gütertausch wird hierbei anhand eines Auktionators erklärt, der einen Preis ausruft, zu dem entsprechende Angebots- und Nachfragemengen bekannt gegeben werden. Übertrifft das Angebot die Nachfrage, so senkt der Auktionator den Preis, übertrifft die Nachfrage das Angebot, so wird der Preis erhöht.[235]

Aufbauend auf dem Ansatz von Walras entwickelte Edgeworth 1881 einen zweiten Ansatz der Preistheorie. In diesem Fall wird vor der Leistungserstellung zwischen Produzenten und Abnehmern ein Kontrakt geschlossen, der ihnen das Recht einräumt, von diesem Kontrakt zurückzutreten, sofern sich Möglichkeiten günstigerer Abschlüsse ergeben sollten. Produziert wird erst, wenn das Gleichgewicht erreicht ist. Die Annahme der vollkommenen Markttransparenz führt in diesem Modell dazu, dass es niemals zu Problemen der Kapazitätsauslastung oder Lagerbeständen kommt.[236] Da jedoch laut Samsinger[237] im internationalen Handel und erst recht im Fall des Countertrade, die Prämissen des preistheoretischen Modells nicht gelten, wird diesen theoretischen Modellen ein geringes Erklärungspotential für Countertrade eingeräumt.[238]

Sämtliche außenwirtschaftlichen Modelle gehen auf Adam Smith’s (1776) Konzept der absoluten Vorteile zurück. Seine zentrale These war, dass jedes Land die Güter herstellen und exportieren solle, die es zu den absolut tiefsten Preisen im Vergleich zu anderen Ländern produzieren kann.[239] Im Laufe der Zeit wurde dieses Modell mehrfach modifiziert. So ersetzte Ricardo 1817 das Konzept der absoluten Kostenvorteile durch seine Theorie der komparativen Kosten.[240] Hiernach ist es für ein Land am sinnvollsten, sich auf die Produktion des Gutes zu spezialisieren, welches es relativ am effizientesten produzieren kann. Andere Güter, die relativ weniger effizient hergestellt werden können, sollten aus dem Ausland importiert werden. Die zentralen Voraussetzungen dieses Modells sind:[241]

- Vorliegen eines Zwei-Länder/ Zwei-Faktoren/ Zwei-Güter Modells,
- Arbeitskräfte sind überall gleichwertig,
- Produktionsbedingungen sind international verschieden,
- Transportkosten existieren nicht,
- Faktorausstattungen sind gegeben und konstant, international sind die Arbeitskräfte völlig immobil, national völlig mobil,
- Präferenzen der Konsumenten sind identisch,
- gehandelte Güter sind homogen,
- Zölle, Steuern, politische Vorkommnisse haben keinen Einfluss auf das Marktgleichgewicht.

Die Weiterführung des Modells von Ricardo erfolgte Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts durch Heckscher und Ohlin. Im sogenannten Heckscher-Ohlin Theorem wird die Faktorausstattung eines Landes mit der Faktorintensität in der Produktion verbunden, um so Aussagen über die Außenhandelsstruktur zweier Länder (oder mehrerer Länder) machen zu können.[242] Im Gegensatz zu den Produktivitätsproportionen sind hier die Faktorproportionen entscheidend für die Handelsstruktur. Ein Land produziert das Gut, dessen Produktion faktorintensiv in Bezug auf den günstigeren, weil relativ reichlich vorhandenen, Produktionsfaktor ist. Auf Grund der relativen Preisunterschiede kommt es dann zum Handel zwischen den beiden Ländern, was zur Verknappung des exportierten Gutes führt, so dass sich die Tauschverhältnisse so lange verändern, bis sich ein Gleichgewicht herausgebildet hat.[243] Die zugrunde liegenden Annahmen des Heckscher-Ohlin Theorems lauten:[244]

- Es herrscht vollkommene Konkurrenz,
- beide Länder sind mit den gleichen Technologien zur Produktion ausgestattet,
- die Präferenzen der Konsumenten in beiden Ländern sind identisch,
- Transportkosten und Handelshemmnisse wie Steuern und Zölle existieren nicht,
- in beiden Ländern herrscht Vollbeschäftigung,
- es existieren keine Skaleneffekte.

Da alle bisher genannten Modelle von vollkommenen Märkten auf Annahmen beruhen, die in der Realität meist nicht anzutreffen sind, sind sie für die Erklärung von Countertrade nicht geeignet.[245] Vielmehr erklärt gerade das Nichtvorliegen dieser Annahmen die Relevanz des Countertrade im Welthandel.

3.3. Modelle unvollkommener Märkte

Die Modelle der unvollkommenen Märkte beschreiben die marktsystem-endogene Unsicherheit und heben die Annahme der Markttransparenz auf. Sie beschreiben Situationen asymmetrischer Informationen, in denen eine Marktseite über bessere Informationen verfügt als die andere.[246] Diese Informationsasymmetrien treten insbesondere im internationalen Handel auf. Generell kann zwischen dem informationsökonomischen und dem neoinstitutionalistischen Ansatz unterschieden werden.

3.3.1. Informationsökonomischer Ansatz

Informationsökonomik ist der Oberbegriff für die neueren Gebiete der Wirtschaftswissenschaften, die sich auf die Bedeutung von Informationen konzentrieren.[247] Innerhalb der verschiedenen Modelle der Informationsökonomik kommt es zur Aufhebung der Prämisse der Marktransparenz. Es wird davon ausgegangen, dass eine Marktseite über unvollständige Informationen verfügt. Entweder ist einer Partei der Preis eines Gutes bekannt, während ihr die Qualität unbekannt ist oder aber die Qualität ist problemlos bestimmbar, während der entsprechende Preis unbekannt ist.[248]

Anhand dieser Überlegungen lassen sich Produkte in verschiedene Güterklassen einteilen.[249] Bei sogenannten Suchgütern (z.B. Möbelstück) ist die Qualität durch Inspektionen erfassbar, so dass vor dem Vertragsschluss eine Qualitätsunsicherheit behoben werden kann. Erfahrungsgüter (z.B. Thunfisch in Dosen) können vor dem Kauf qualitativ nicht vollständig beurteilt werden, eine entsprechende Evaluation kann erst nach Verwendung des Gutes erfolgen.[250] Im Rahmen von Erfahrungsgütern kann zwischen kurzlebigen, billigen Erfahrungsgütern (Nelson-Güter) und langlebigen, komplexen und teuren Gütern (Akerlof Güter ) unterschieden werden.[251] Bei Transaktionen, die Erfahrungsgüter betreffen, kommt es laut Akerlof anhand der inhärenten Informationsasymmetrien regelmäßig zum Marktversagen. Ursächlich hierfür ist, dass auf einem Markt von Erfahrungsgütern verschiedene Anbieter unterschiedlicher Qualität gegeneinander konkurrieren. Da die überdurchschnittliche Qualität eines Produzenten jedoch unmittelbar am Markt nicht erkennbar ist, lohnt es sich für den „hochwertigen“ Produzenten nicht, weiterhin in Qualität zu investieren. Folglich kommt es zu einem ständigen Sinken der Qualität bis zum Punkt des Marktversagens, an dem sich die durchschnittliche Qualität der Güter so weit verschlechtert hat, dass weitere Transaktionen unterbleiben.[252] Eine weitere Güterkategorie stellen die Credence Goods (z.B. Medikament) dar. Hierbei handelt es sich um Güter, die auch nach ihrer Inanspruchnahme nicht vollständig evaluierbar sind.[253]

Da es, abgesehen von den meisten Barter-Transaktionen, im Rahmen von Countertrade-Geschäften um den Handel mit heterogenen und qualitativ nicht transparenten Produkten geht, ist die hier vorgenommene Aufteilung in Güterklassen für das Verständnis von Countertrade-Transaktionen sinnvoll.[254]

Ein Ansatz, um die Problematik des Marktversagens im Fall asymmetrischer Informationen zu umgehen, ist die Schließung von Kontrakten.[255] Liegt Qualitätsunsicherheit bezüglich des zu erwerbenden Gutes vor, hat der Nachfrager drei Möglichkeiten.[256] Er kann sich auf kostspielige Weise Informationen über die Ware einholen; er kann auf die Informationsbeschaffung verzichten und unter Unsicherheit handeln oder aber er führt seine Kaufverhandlung so, dass der Anbieter Informationen über die Qualität des Gutes von sich aus preisgibt. Die letztere Möglichkeit bietet sich insbesondere beim Vorliegen von Akerlof Gütern an[257] und ist Kernelement der Signaling-Theorie.[258] Mit ihrer Hilfe wird versucht, ein Vertragswerk zu schaffen, welches dem Anbieter einen Anreiz bietet, dem Nachfrager richtige Informationen über die Qualität der Ware zu übermitteln. Am größten ist dieser Anreiz für einen Anbieter, dessen Produkte sich durch eine hohe Qualität bzw. einen etablierten Markennamen auszeichnen oder den eine enge Geschäftsbeziehung mit dem Nachfrager verbindet. Liegen diese Attribute vor, können sie als Signal verstanden werden, das dem Nachfrager andeutet, dass er sich auf die Qualität des gekauften Produktes verlassen kann.[259] Dieser Prozess, der den Anbieter zwingt, die Wahrheit über die Qualität der Ware zu übermitteln, wird als Self-Selection (Selbsteinordnung) bezeichnet.[260] Er wird in der Literatur als „... Heilungsmechanismus des Marktversagens...bei der Erklärung von Buy-Backs...[261] verstanden.

3.3.2. Neoinstitutioneller Ansatz

Im Rahmen des neoinstitutionellen Modells kommt es zur Betrachtung der Institution, auf deren Grundlage der Transfer von Leistungen und Gütern vollzogen wird. Zentrales Untersuchungselement ist die Transaktion.[262] Während im Modell der Informationsökonomik Transaktionskosten lediglich als Kosten der Informationsbeschaffung interpretiert werden, sind sie im Rahmen der neoinstitutionellen Modelle weiter gefasst. Sie werden als Kosten der Beherrschung aktionaler und konstitutioneller Unsicherheit verstanden.[263] Der neoinstitutionelle Ansatz lässt sich in drei verschiedene Theorie-Ansätze untergliedern: Die Property-Rights-Theorie, die Principal-Agent-Theorie und die Transaktionskosten-Theorie.[264]

3.3.2.1. Property-Rights-Theorie

Die Property-Rights-Theorie, auch Theorie der Eigentums- und Verfügungsrechte,[265] basiert auf vier grundlegenden Elementen: Der Verhaltensannahme individueller Nutzenmaximierung, der Existenz von Property-Rights, der Existenz von Transaktionskosten und dem Auftreten externer Effekte.[266]

Die Verhaltensannahme der individuellen Nutzenmaximierung besagt, dass jedes Individuum versucht, innerhalb der möglichen Handlungsalternativen seine Ziele entsprechend seinen individuellen Präferenzen zu verwirklichen. Im Gegensatz zur neoklassischen mikroökonomischen Theorie kommt es zur Ablehnung der Gewinnmaximierungshypothese zugunsten der Nutzenmaximierungshypothese.[267]

Die Existenz von Property-Rights ist das Kernelement der Theorie der Eigentumsrechte. Property-Rights werden definiert als „...die mit einem Gut verbundenen und Wirtschaftssubjekten aufgrund von Rechtsordnungen und Verträgen zustehenden Handlungs- und Verfügungsrechte.[268] Sie haben einen personen- sowie einen gegenstandsbezogenen Aspekt und legen die Rechte eines Individuums im Umgang mit einem Gut fest und grenzen somit die Rechte der einzelnen Individuen untereinander ab.[269]

Bei der Herausbildung, Zuordnung, Übertragung und Durchsetzung von Property-Rights entstehen Transaktionskosten, die als Effizienzkriterium zur Bewertung und Auswahl von unterschiedlichen Property-Rights-Verteilungen angesetzt werden können. So kann herausgefunden werden, wie eine optimale Internalisierung der Verfügungsrechte zu erreichen ist. Der optimale Internalisierungsgrad ist erreicht, wenn Kosten und Nutzen der Internalisierung gleich sind.[270]

Externe Effekte können als positive oder als negative externe Effekte wirksam werden. Sie fallen an, wenn einem Individuum nicht alle Property-Rights an einem Gut zugeordnet werden können und das Individuum nicht alle positiven sowie negativen wirtschaftlichen Folgen der Property-Rights zu spüren bekommt. Auch das Ausmaß solcher externen Effekte kann ein Effizienzkriterium bei der Auswahl und Bewertung verschiedener Property-Rights-Strukturen sein.[271]

Die Theorie der Property-Rights geht davon aus, dass jeder Vertrag, der innerhalb eines Unternehmens geschlossen wird, eine Risikokomponente enthält. Diese wird in Kauf genommen, da die Unternehmung spezifisches Wissen über das Risiko besitzt und es so bestmöglich beherrschen kann. In diesem Zusammenhang werden Unternehmen als interne Kapitalmärkte angesehen, die dann effizient sind, wenn sie besser als die anderen Kapitalmärkte in der Lage sind, Risiken zu reduzieren.[272] Anzumerken bleibt, dass der Einsatz von Property-Rights nur in Systemen mit funktionierender Rechtsordnung sinnvoll ist, denn nur dort, wo Gerichte und öffentliche Instanzen ein entsprechendes Durchsetzungsvermögen haben, ist der Schutz der Property-Rights gewährleistet. Besonders in wirtschaftlich angeschlagenen Ländern, die sich häufig durch eine hohe Frequenz an Countertrade-Geschäften auszeichnen, ist die Voraussetzung eines intakten Rechtssystems oft nicht gegeben.[273]

3.3.2.2. Principal-Agent-Theorie

Die Principal-Agent-Theorie „...behandelt die arbeitsteilige Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehung, die durch asymmetrisch verteilte Informationen und Unsicherheit über das Eintreten bestimmter Umweltzustände und das Verhalten des Vertragspartners gekennzeichnet ist.[274] Der Auftraggeber (Principal) überlässt hierbei dem Auftragnehmer (Agent) die Entscheidungs- und Ausführungskompetenz über bestimmte Ressourcen, so dass durch die Taten des Agenten auch das Nutzenniveau des Principals beeinflusst wird. Da dem Agenten eigennütziges Verhalten unterstellt wird, ist nach einer Vertragsgestaltung zu suchen, die den Agenten zu einem Handeln bewegt, das auch die Interessen des Principals optimal befriedigt.[275] Die Principal-Agent-Theorie konzentriert sich also auf die Ermittlung des optimalen Vertragsdesigns zur Beherrschung und Steuerung der Principal-Agent-Beziehung.[276]

Vorausgesetzt wird eine Situation asymmetrischer Informationsverteilung, in der der Agent besser informiert ist als der Principal und dieser nicht in der Lage ist, die Handlungen des Agenten zu kontrollieren.[277] Folglich ist es unmöglich, eine sogenannte „first-best Lösung zu erreichen.[278] Der Principal muss zwangsläufig mit dem opportunistischen Verhalten des Agenten rechnen, welches mit moral hazard bzw. hidden action bezeichnet wird.[279] Für die Gestaltung einer second-best Lösung bietet Spremann drei mögliche Ansätze:[280]

- Die Gestaltung anreizkompatibler Kontraktformen, bei denen der Agent am Ergebnis seiner Arbeit beteiligt wird oder bei denen es zur Stellung eines Pfandes kommt, das der Agent im Falls des Fehlverhaltens verliert;
- Die Vereinbarung von Sanktionen, die im Fall des Wirksamwerdens zur Vernichtung bzw. Schädigung der Reputation des Agenten führt, wobei die Reputation als wirksames Pfand interpretiert wird;
- Die Vereinbarung von Garantien, die nicht wie im Fall der Reputation vorbeugende Wirkung haben, sondern als nachträgliche Schadensbegrenzung zu verstehen sind. Hierbei wird die Bereitschaft signalisiert, im Fall der Nicht- oder Schlechtleistung auftretende Schäden zu kompensieren.

Die bei der Ausgestaltung eines solchen Principal-Agent Vertrags anfallenden Kosten für Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten des Principals, für Garantieleistungen des Agenten sowie für die entstehenden Wohlfahrtsverluste, werden Agency-Kosten genannt.[281] Die Erkenntnisse der Principal-Agent-Theorie kommen bei der Beurteilung der Effizienz von Countertrade-Geschäften, speziell im Fall der Buy-Backs und Offsets, bei denen es regelmäßig zu Transaktionen mit qualitativ schwer evaluierbaren Gütern kommt, zum Einsatz.[282]

3.3.2.3. Transaktionskosten-Theorie

Entscheidendes Element der Transaktionskosten-Theorie ist die einzelne Transaktion. Sie wird als Übertragung von Verfügungsrechten definiert.[283] Alternative Formen zur Abwicklung von Transaktionen sind die Gegenpole Hierarchie und Markt.[284] Die im Rahmen einer Transaktion anfallenden Kosten können als Effizienzmaßstab zur Beurteilung und Auswahl unterschiedlicher institutioneller Arrangements herangezogen werden.[285] Sie werden als Transaktionskosten bezeichnet und bestehen aus den Kosten der Anbahnung, Vereinbarung, Abwicklung, Kontrolle und Anpassung der Leistungen.[286] Ihre Höhe hängt von den Eigenschaften der zu erbringenden Leistung, dem Verhalten der ökonomischen Akteure und der gewählten Organisationsform ab.[287]

Die Transaktionskosten-Theorie setzt sich aus fünf zentralen Einflussgrößen zusammen: Der Spezifität, der Umweltunsicherheit, dem Opportunismus, der beschränkten Rationalität und der Informationsverkeilung.[288] Die Spezifität ist die Haupteinflussgröße des Modells, sie hebt die Bedingung der Anonymität von Märkten auf.[289] Je höher die Spezifität einer Transaktion ist, desto größer ist der Wertverlust der entsteht, wenn die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Ressourcen nicht in der ursprünglich geplanten Verwendung, sondern in einer alternativen Verwendung eingesetzt werden.[290] Diese zugrundeliegende Spezifität bedingt eine Abhängigkeit des Investors von den anderen Marktteilnehmern. Im Zusammenspiel mit Verhaltensunsicherheit besteht für den Investor die Gefahr, seine Investition zu verlieren.[291] Laut Williamson lassen sich verschiedene Formen der Spezifität unterscheiden:[292] Site specifity (die Investition ist abhängig von einem spezifischen Standort), physical asset specifity (eine Investition in Maschinen oder Anlagen, die speziell auf die Bedürfnisse des Abnehmers zugeschnitten ist), human asset specifity (eine Investition in menschliche Fähigkeiten wie z.B. Management Know-How, das nur für eine spezielle Leistung nutzbar ist) und dedicated assets (es werden spezielle Kapazitäten erweitert, um eine bestimmte Abnehmergruppe beliefern zu können).[293]

Die Einflussgröße der Umweltunsicherheit beschreibt die Anzahl und das Ausmaß von nicht vorgesehenen Aufgabenänderungen.[294] Dabei kann zwischen Verhaltensunsicherheit des Vertragspartners und Marktunsicherheit unterschieden werden.[295] Im Fall der Verhaltensunsicherheit kommt die beschränkte Rationalität des Individuums zum Tragen. Dieses Konzept stützt sich darauf, dass ein Mensch zwar rational handeln möchte, ihm dies aber auf Grund seiner beschränkten Informationsverarbeitungskapazität sowie durch kommunikative Probleme nicht immer wie geplant gelingt.[296] Wie im Fall der Umweltunsicherheit wird Opportunismus erst dann zum Problem, wenn bereits spezifische Investitionen erfolgt sind.[297] Opportunistisches Verhalten liegt vor, wenn ein Wirtschaftssubjekt versucht, seine eigenen Interessen - gegebenenfalls auch zum Nachteil anderer und unter Missachtung sozialer Normen - durchzusetzen.[298] Die letzte Einflussgröße ist die Informationsverkeilung. Hierunter werden Situationen verstanden, in denen eine asymmetrische Informationsverteilung vorliegt, die dazu führen könnte, dass sich ein Vertragspartner opportunistisch verhält.[299]

Abhängig von der Häufigkeit und der Bedeutung der einzelnen Transaktionen kann man verschiedene Ausprägungen von Kontrakt-Arten unterscheiden. Bei klassischen Marktkontrakten werden Güter geringer Spezifität getauscht. Es herrscht eine atomistische Anbieter- und Nachfragestruktur. Bei Nichterfüllung des Vertrags kann auf andere Marktteilnehmer ausgewichen werden, so dass das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien unerheblich ist. Im Fall von neoklassischen Kontrakten liegt eine längere Vertragsdauer vor und die Spezifität der getauschten Güter ist höher als bei klassischen Kontrakten.[300] Die getauschten Güter zeichnen sich außerdem durch ein großes Maß an Heterogenität und fehlende Transparenz bezüglich ihrer Qualität aus. Um die so entstehende Unsicherheit und die damit verbundene Gefahr des opportunistischen Verhaltens einer Vertragspartei zu umgehen, kommt es bei neoklassischen Kontrakten regelmäßig zum Einschalten einer objektiven dritten Partei, die die Rolle eines Schiedsrichters übernimmt.[301]

[...]


[1] Vgl. Altobelli (1994a), S. 5. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff “Kompensationsgeschäft” im bilanzrechtlichen Schrifttum Geschäfte zur Sicherung gegen Währungs-, Zins- und ähnliche Risiken bezeichnet.

[2] Vgl. Halbach/ Osterkamp (1988), S. 1.

[3] Vgl. Lahti (1997), S. 18.

[4] Vgl. Belew (2000), S. 173.

[5] Vgl. Altmann/ Clement (1979), S. 6.

[6] Vgl. Fischer (1996), S. 9.; vgl. Taprogge (1991), S. 2; vgl. Schuster (1988), S. 11ff..

[7] Vgl. Nolting (1995), S. 22.

[8] Vgl. Bopp (1992), S. 1.

[9] Vgl. Marin/ Schnitzer (2002), S. 293; vgl. Iske (1986), S. 12.

[10] Vgl. Marin/ Schnitzer (1997), S. 1.

[11] Vgl. Verzariu (2000), S. 1.

[12] Vgl. hierzu Kap. 1.4.1. und 1.4.2.

[13] Vgl. Kap. 1.4.2.1.1.

[14] Vgl. Yakovlev (1998), S. 41.

[15] Vgl. Belew (2000), S. 349.

[16] Vgl. Jalloh (1988), S. 1.

[17] Binder (1987), S. 1; vgl. Anwar (1991), S. 69.

[18] OECD (1981), S. 9.

[19] Zur Klassifizierung der Countertrade Formen vgl. Kap. 1.4.1.

[20] Vgl. Samsinger (1986), S. 51.

[21] Vgl. Belew (2000), S. 344.

[22] Fletcher (1998), S. 511.

[23] Vgl. Marin/ Schnitzer (2003), S. 159; vgl. Jalloh (1992), S. 16; vgl. Wülker-Mirbach (1990), S. 13.

[24] Liesch (1994), S. 299. Für eine ähnlich weit gefasste Definition vgl. Marin/ Schnitzer (1997), S. 1.

[25] Vgl. Jalloh (1988), S. 1.

[26] Für eine ausführliche Darstellung der Unterscheidungsmerkmale von Kompensationsgeschäften vgl. Schuster (1988), S. 40.

[27] Vgl. Kap. 1.4.2.

[28] Vgl. Liesch (1994), S. 299.; vgl. Hennart (1990), S. 245; vgl. Palia (1992), S. 274ff.; vgl. Ahlström (2000), S. 45; vgl. Aggarwal (1989), S. 75.

[29] Vgl. Jalloh (1990), S. 19; vgl. Altobelli (1994a), S.9; vgl. Fischer (1996), S. 12f..

[30] Vgl. UN (1979), S. 6.

[31] Auch Handelskompensation genannt; vgl. Altobelli (1994a), S.9.

[32] Vgl. Belew (2000), S. 345.

[33] Vgl. Möhring (1991), S. 82.

[34] Vgl. Lurger (1992), S. 51.

[35] Vgl. Altobelli (1994a), S. 17.

[36] Vgl. Belew (2000), S. 358.

[37] Vgl. Fischer (1996), S. 13.

[38] Vgl. Jalloh (1988), S. 11.

Fortfaitierung = Verkauf der Forderung eines Exporteurs an einen Fortfaiteur (Kreditinstitut oder Finanzierungsgesellschaft) ohne Rückgriffsmöglichkeit; vgl. Perridon/ Steiner (1999), S. 434.

[39] Vgl. Jalloh (1990), S. 19.

[40] Belew (2000), S. 375.

[41] Vgl. Belew (2000), S. 375.

[42] Auch Simple bzw. Pure Barter genannt, vgl. Taprogge (1991), S. 17.

[43] Vgl. Fischer (1996), S. 22.

[44] Vgl. Altobelli (1994a), S. 10.

[45] Vgl. Cho (1987), S. 51.

[46] Vgl. Engels (1989), S.409; vgl. Schuster (1988), S. 45.

[47] Vgl. Köppl (1991), S.528.

[48] Vgl. Hermes Kreditversicherungs -AG (1993), S. 4.

[49] Vgl. Tietje (1998), S. 62; vgl. Halbach/ Osterkamp (1988), S. 45.

[50] Vgl. Jeannet/ Hennessey (1988), S. 571.

[51] Vgl. Belew (2000), S. 346.

[52] Vgl. Marin/ Schnitzer (1997), S. 2.

[53] Vgl. Taprogge (1991), S. 20.

[54] Vgl. Taprogge (1991), S. 21.

[55] Vgl. Taprogge (1991), S. 21.

[56] Vgl. Altobelli (1994a), S. 11.

[57] Vgl. Taprogge (1991), S. 21

[58] Vgl. Brown/ Franklin (1994), S. 7.

[59] Vgl. Jalloh (1988), S. 11.

[60] Vgl. Taprogge (1991), S. 22.

[61] Vgl. Altobelli (1994a), S. 14.

[62] Vgl. Weiss (1981), S. 73.

[63] Vgl. Jeannet/ Hennessey (1988), S. 571.

[64] Vgl. Taprogge (1991), S. 22.

[65] Vgl. Taprogge (1991), S. 22.

[66] Vgl. Fischer (1996), S. 25.

[67] Vgl. Fischer (1996), S. 24.

[68] Vgl. Taprogge (1991), S. 23.

[69] Vgl. Hennart (1989a), S.129.

In Indonesien ist diese Pönale per Gesetz auf 50% des Gegenwertes festgesetzt; vgl. Niggemann (1987), S. 172.

[70] Vgl. Taprogge (1991), S. 23; vgl. Fischer (1996), S. 27.

[71] Vgl. Engels (1989), S. 409.

[72] Vgl. Neale/ Sercu (1993), S. 278.

[73] Vgl. Mirus/ Yeung (1986), S. 36.

[74] Vgl. Taprogge (1991), S. 24.

[75] Vgl. Alexandridis/ Bowers (1987), S. 6.

[76] Vgl. Altobelli (1994a), S. 14.

[77] Vgl. Ermann (1993), S. 151.

[78] Vgl. Taprogge (1991), S. 26.

[79] Vgl. Altobelli (1994a), S. 16.

[80] Vgl. Altobelli (1994a), S. 16.

[81] Vgl. Jones/ Jagoe (1988), S. 125.

[82] Vgl. Jalloh (1990), S. 79f..

[83] Vgl. Taprogge (1991), S. 28.

[84] Vgl. Altobelli (1994a), S. 17; Zu näheren Ausführungen zum Thema Technologietransfer vgl. Kap. 5.1.2.

[85] Vgl. Altobelli (1994a), S. 17.

[86] Vgl. Belew (2000), S. 355; vgl. Lahti (1997), S. 25; vgl. Altobelli (1994a), S.63; vgl. Fischer (1996), S. 137.

[87] Eine ausführliche Analyse dieses Geschäfts findet sich bei Wörmann (1988).

[88] Vgl. Belew (2000), S. 362.

[89] Vgl. Belew (2000), S. 362.

[90] Zu weiteren Ausführungen der verschiedenen BOT-Modelle vgl. Zur (1997), S. 412 und die dort angegebene Literatur.

[91] Nach Berechnungen des U.S. Department of Commerce beträgt die durchschnittliche Laufzeit eines Offset 7,6 Jahre; vgl. United States Department of Commerce (1998), S. 31.

[92] Vgl. Engels (1989), S. 409.

[93] Vgl. Jalloh. (1989a), S. 171.

[94] Vgl. Fischer (1996), S. 30.

[95] Vgl. Taprogge (1991), S. 29; vgl. Verzariu (2000), S. 7; Liesch unterscheidet weiterhin zwischen „individual offset arrangements“, „offset credit arrangements“, „prequalified offsets supplier arrangements“ und „partnerships for development“; vgl. Liesch (1994), S. 301.

[96] Vgl. Altobelli (1994a), S. 18.

[97] Vgl. Verzariu (1992), S. 8f..

[98] Vgl. o.V. (2003a), S. 3.

[99] Vgl. Jones (1984), S. 16.

[100] Vgl. Fischer (1996), S. 33.

[101] Vgl. Altobelli (1994a), S. 20.

[102] Vgl. Altobelli (1994a), S. 20.

[103] Vgl. Iske (1986), S. 79.

[104] Vgl. Lurger (1992), S. 83.

[105] Vgl. Belew (2000), S. 376.

[106] Vgl. Iske (1986), S. 94.

[107] Vgl. Belew (2000), S. 376.

[108] Vgl. Halbach/ Osterkamp (1988), S. 31.

[109] Vgl. Bopp (1992), S. 24.

[110] Vgl. Belew (2000), S. 377.

[111] Vgl. Iske (1986), S. 99.

[112] Vgl. Halbach/ Osterkamp (1988), S. 32.

[113] Vgl. Taprogge (1991), S. 33.

[114] Vgl. Fülbier (1992), S. 6.

[115] Vgl. Dieckheuer (1995), S. 562f..

[116] Jalloh (1988), S. 11.

[117] Vgl. Jalloh (1988), S. 11f.; vgl. Belew (2000), S. 378f..

[118] Vgl. Belew (2000), S. 379.

[119] Vgl. Belew (2000), S. 379.

[120] Vgl. Schmidt (1989), S. 297.

[121] Vgl. Jalloh (1988), S. 12.

[122] Vgl. Belew (2000), S. 382.

[123] Vgl. Fischer (1996), S. 116.

[124] Vgl. Belew (2000), S. 384.

[125] Vgl. Verzariu (2000), S. 8.

[126] Vgl. Belew (2000), S. 385.

[127] Vgl. Betz (1991), S. 622.

[128] Vgl. Jalloh (1988), S. 12.

[129] Vgl. Tietje (1998), S. 55.

[130] Vgl. Tietje (1998), S. 56.

[131] Vgl. Möhring (1991), S. 13; vgl. Tietje (1998), S. 56.

[132] Vgl. Tietje (1998), S. 56.

[133] Vgl. Hill (2001), S.8; vgl. Lammers (1936), S. 23.

[134] Vgl. Möhring (1991), S. 15.

[135] Vgl. Möhring (1991), S. 15.

[136] Vgl. Tietje (1998), S. 57.

[137] Vgl. Banks (1983), S. 163.

[138] Vgl. Verzariu (2000), S. 11.

[139] Vgl. Tietje (1998), S. 58.

[140] Vgl. Tietje (1998), S. 58.

[141] Vgl. Verzariu (2000), S. 11.

[142] Verzariu (2000), S. 11.

[143] Vgl. Verzariu (1996), S. 2.

[144] Vgl. Verzariu (2000), S. 12.

[145] Vgl. Möhring (1991), S. 18; vgl. Maher (1984), S. 50; vgl. o.V. (1986a), S. 41; vgl. Gwiazda (1991), S. 114; vgl. Reisman/ Aggarwal/ Fuh (1989), S. 65.

[146] Im Rahmen der Brady Initiative, benannt nach dem damaligen amerikanischen Finanzminister Nicholas Brady, sollten private Gläubigerbanken auf Teile ihrer Kreditforderungen gegen Entwicklungsländer verzichten. Im Gegenzug sollten sich die betroffenen Entwicklungsländer zu einer marktwirtschaftlichen und weltmarktorientierten ökonomischen Strukturanpassung verpflichten; vgl. Nohlen (2002), S. 858.

[147] Vgl. Verzariu (1996), S. 4.

[148] Vgl. Fletcher (1998), S. 526.

[149] Vgl. Fletcher (1998), S. 526.

Vgl. hierzu Kap. 5.1.

[150] Vgl. Verzariu (2000), S. 15, 17.

[151] Vgl. Tietje (1998), S. 59; vgl. Angermann (1995), S.37.

[152] So sank der Anteil der Rüstungsausgaben am weltweiten BIP von 3,6% Ende der achtziger Jahre auf 2,4% im Jahre 1995; vgl. Verzariu (2000), S. 19.

[153] Vgl. Verzariu (2000), S. 12.

[154] Vgl. Verzariu (2000), S. 19.

[155] Vgl. Shoham (1998).

[156] Vgl. Verzariu (2000), S. 17.

[157] Vgl. Fletcher (1998), S. 527.

[158] Vgl. Fischer (1996), S. 37.

[159] Vgl. Möhring (1991), S. 9.

[160] Vgl. Fischer (1996), S. 37.

[161] Vgl. Jones (1984), S. 27. Eine Darstellung der Haltungen internationaler Organisationen findet sich in Kap. 2.5..

[162] Vgl. Fischer (1996), S. 44.

[163] Vgl. Jalloh (1988), S. 21; vgl. Hew (2002).

[164] So Missling (2003).

[165] So Missling (2003).

[166] So Missling (2003). Einen Überblick über sämtliche deutsche im Kompensationshandel tätigen Unternehmen findet sich bei BGA/ BDEx (1999); Die offizielle Interessenvertretung deutscher im Kompensationshandel involvierter Unternehmen ist das „Deutsche Kompensations Forum“ (http://www.dkf-kompensation.de/), ihm gehören 38 offizielle Mitglieder an, darunter Großkonzerne wie ABB, Siemens, Saab, EADS, Hewlet-Packard, Thyssen u.v.a..

[167] Vgl. o .V. (1993), S. 37.

[168] Vgl. Angermann (1995), S. 39; vgl. Altobelli (1994a), S. 46.

[169] Vgl. WTO (2003), S. 2.

[170] Vgl. Nohlen (2002), S. 890.

[171] Vgl. WTO (2003), S. 1, 4.

[172] Vgl. Office of the United States Trade Representative (2000), S. 6.

[173] Vgl. Carroll (1998), S. 3f..

[174] Vgl. Office of the United States Trade Representative (2000), S. 3.

[175] Vgl. Tietje (1998), S. 220.

[176] Vgl. Zeller (1988), S. 272.

[177] Vgl. Klang (1997), S. 2.

[178] U NCITRAL (1993) S. 1.

[179] Vgl. WTO (2003), S. 4.

[180] Vgl. EU (2003), S. 6.

[181] Vgl. Fischer (1996), S. 68.

[182] Vgl. Glastetter (1975), S. 217f..

[183] Vgl. Halbach/ Osterkamp (1988), S. 69.

[184] Carroll (1998), S. 25.

[185] Carroll (1998), S. 25.

[186] Vgl. Belew (2000), S. 397.

[187] Vgl. Roessler (1985), S. 604.

[188] Vgl. IMF (1983), S. 46.

[189] Vgl. IMF (1983), S. 46.

[190] Vgl. Belew (2000), S. 397.

[191] Vgl. Halbach/ Osterkamp (1988), S. 72.

[192] Vgl. Taprogge (1991), S. 66.

[193] Vgl. Altobelli (1994a), S. 32.

[194] Vgl. De Miramon (1982), S. 24ff..

[195] Vgl. Wülker-Mirbach (1990), S. 13f..

[196] Vgl. De Miramon (1985), S. 12.

[197] OECD (1985), S. 21.

[198] Vgl. Belew (2000), S. 398.

[199] Vgl. UN (1986), S. 66.

[200] Vgl. Fischer (1996), S. 52.

Eine ausführliche Übersicht zur Staatenpraxis zum Countertrade findet sich bei Tietje (1998), S. 429-477.

[201] Vgl. Fischer (1996), S. 52.

[202] Vgl. Taprogge (1991), S. 83.

[203] Vgl. Hervey (1989), S. 22.

[204] Vgl. Havinghorst (1979), S. 539.

[205] Vgl. Fischer (1996), S. 67.

[206] Verzariu (2000), S. 26.

[207] Verzariu (2000), S. 26.

[208] Vgl. Whitehead (2000), S. 25; vgl. DeMarines (1985), S. 64.

[209] Verzariu (2000), S. 26.

[210] Vgl. Taprogge (1991), S. 90.

[211] Vgl. Taprogge (1991), S. 84.

[212] Vgl. Taprogge (1991), S. 85.

[213] Vgl. Lelarge (1985), S. 33f..

[214] Vgl. Tietje (1998), S. 467, 470.

[215] Vgl. Milmo (1987), S. 30.

[216] Vgl. Taprogge (1991), S. 83.

[217] Vgl. Taprogge (1991), S. 83.

[218] Vgl. Schaffer (1989), S. 117.

[219] Vgl. Tietje (1998), S. 449.

[220] Vgl. Taprogge (1991), S. 86.

[221] Vgl. Tietje (1998), S. 434, 459, 469.

[222] Vgl. Tietje (1998), S. 444.

[223] Vgl. Liesch/ Palia (1997), S. 26.

[224] Vgl. State Supply Commisssion (2001), S. 4.

[225] Vgl. Tietje (1998), S. 457.

[226] Vgl. Taylor (2000), S. 4f.; vgl. Tietje (1998), S. 62 ; vgl. Liesch (1993), S. 487f.; vgl. Neale/ Shipley/ Sercu (1992), S. 339 f.; vgl. Yavas (1994), S. 237; vgl. Mirus/ Yeung (1986a), S. 27.

[227] Vgl. Marin/ Schnitzer (2002), S. 295; vgl. Prendergast/ Stole (1996), S. 12.

[228] Vgl. Duwendag/ Ketterer/ Kösters/ Pohl/ Simmert (1974), S. 56.

[229] Vgl. Prendergast/ Stole (1996), S. 12.

[230] Vgl. Möhring (1991), S. 70.

[231] Vgl. Marin/ Schnitzer (2002), S. 295; vgl. Duwendag/ Ketterer/ Kösters/ Pohl/ Simmert (1974), S. 55.

[232] Vgl. Möhring (1991), S. 71.

[233] Vgl. Jalloh (1988), S. 27; vgl. Duwendag/ Ketterer/ Kösters/ Pohl/ Simmert (1974), S. 55.

[234] Vgl. Ott (1978), S. 105.

[235] Vgl. Arentzen/ Winter (1993), S. 3239.

[236] Vgl. Schumann (1987), S. 182f..

[237] Vgl. Samsinger (1986), S. 91.

[238] Vgl. Ermann (1993), S. 41.

[239] Vgl. Smith (1789), 9ff..

[240] Vgl. Hill (2001), S. 133.

[241] Vgl. Hill (2001), S. 134f..

[242] Vgl. Hill (2001), S. 138; vgl. Rose/ Sauernheimer (1995), S. 346.

[243] Vgl. Rose/ Sauernheimer (1995), S. 389.

[244] Vgl. Hill (2001), S. 138.

[245] Vgl. Ermann (1993), S. 48.

[246] Vgl. Ermann (1993), S. 49.

[247] Vgl. Arentzen/ Winter (1993), S. 1612.

[248] Vgl. Ermann (1993), S. 50.

[249] Vgl. Ermann (1993), S. 50.

[250] Vgl. Fritsch/ Wein/ Ewers (2001), S. 277ff.

[251] Vgl. Kunz (1985), S. 46ff..

[252] Vgl. Pindyck/ Rubinfeld/ Schittko (1998), S. 749; Diese Problematik wird als „lemon problem“ bezeichnet. Als „lemons“ werden im Amerikanischen gebrauchte PKWs von schlechter Qualität bezeichnet; vgl. Tietje (1998), S. 65.

[253] Vgl. Fritsch/ Wein/ Ewers (2001), S. 278.

[254] Vgl. Ermann (1993), S. 51.

[255] Vgl. Ermann (1993), S. 52.

[256] Vgl. Ermann (1993), S. 53.

[257] Vgl. Ermann (1993), S. 53.

[258] Vgl. Perridon/ Steiner (1999), S. 515.

[259] Vgl. Fritsch/ Wein/ Ewers (2001), S. 290ff..

[260] Vgl. Perridon/ Steiner (1999), S. 515.

[261] Ermann (1993), S. 53.

[262] Vgl. Ermann (1993), S. 55.

[263] Vgl. Ermann (1993), S. 54.

[264] Vgl. Picot/ Reichwald/ Wigand (1996), S. 38.

[265] Vgl. Arentzen/ Winter (1993), S. 2697.

[266] Vgl. Picot/ Reichwald/ Wigand (1996), S. 38f.

[267] Vgl. Picot/ Reichwald/ Wigand (1996), S. 38.

[268] Picot/ Reichwald/ Wigand (1996), S. 39.

[269] Vgl. Picot/ Reichwald/ Wigand (1996), S. 39.

[270] Vgl. Ermann (1993), S. 56.

[271] Vgl. Picot/ Reichwald/ Wigand (1996), S. 39.

[272] Vgl. Ermann (1993), S. 58.

[273] Vgl. Ermann (1993), S. 58.

[274] Vgl. Picot/ Reichwald/ Wigand (1996), S. 47.

[275] Vgl. Kramarsch (2000), S. 17.

[276] Vgl. Picot/ Reichwald/ Wigand (1996), S. 47.

[277] Vgl. Arentzen/ Winter (1993), S. 2646.

[278] Vgl. Picot/ Reichwald/ Wigand (1996), S. 48.

[279] Vgl. Pindyck/ Rubinfeld/ Schittko (1998), S. 761.

[280] Vgl. Spremann (1991), S. 635ff..

[281] Vgl. Perridon/ Steiner (1999), S. 517.

[282] Vgl. Ermann (1993), S. 61.

[283] Vgl. Picot/ Reichwald/ Wigand (1996), S. 41.

[284] Vgl. Perridon/ Steiner (1999), S. 513.

[285] Vgl. Picot/ Reichwald/ Wigand (1996), S. 41.

[286] Vgl. Perridon/ Steiner (1999), S. 513.

[287] Vgl. Picot/ Reichwald/ Wigand (1996), S. 41.

[288] Vgl. Picot/ Reichwald/ Wigand (1996), S. 42f..

[289] Vgl. Ermann (1993), S. 61.

Das Spezifitätsproblem wird im ähnlichen Zusammenhang auch als „time-inconsistency-problem“ bezeichnet. Es stellt ein „. ..laufzeitbedingtes Problem gegenseitiger Abhängigkeiten [dar], die jede Partei zum eigenen Vorteil auszunutzen versucht.“; Tietje (1998), S. 65.

[290] Vgl. Picot/ Reichwald/ Wigand (1996), S. 43.

[291] Vgl. Ermann (1993), S. 64.

[292] Vgl. Williamson (1988), S. 359.

[293] Vgl. Williamson (1988), S. 359ff..

[294] Vgl. Picot/ Reichwald/ Wigand (1996), S. 43.

[295] Vgl. Ermann (1993), S. 65.

[296] Vgl. Schumann (1987), S. 394.

[297] Vgl. Picot/ Reichwald/ Wigand (1996), S. 43.

[298] Vgl. Schumann (1987), S. 394.

[299] Vgl. Picot/ Reichwald/ Wigand (1996), S. 43.

[300] Vgl. Ermann (1993), S. 67ff..

[301] Vgl. Ermann (1993), S. 61.

Fin de l'extrait de 248 pages

Résumé des informations

Titre
Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
Sous-titre
Berücksichtigung internationaler empirischer Erfahrungen
Université
University of Lüneburg  (BWL-Lehrstuhl Entscheidung und Organisation)
Note
1,0
Auteur
Année
2003
Pages
248
N° de catalogue
V19436
ISBN (ebook)
9783638235693
Taille d'un fichier
1651 KB
Langue
allemand
Annotations
Mots clés
Countertrade, Aktionsparameter, Unternehmen, Berücksichtigung, Erfahrungen
Citation du texte
Kilian Saekel (Auteur), 2003, Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19436

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