Der Seeräuberkrieg des Pompeius im Jahre 67 vor Christus


Trabajo, 1999

28 Páginas, Calificación: 1


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Vorgeschichte: Die kilikische Piraterie und römische Gegenmaßnahmen vor 67 v. Chr.

3 Der Seeräuberkrieg des Pompeius
3.1 Die Lage Anfang 67 und die Lex Gabinia
3.2 Das Vorgehen des Pompeius
3.3 Ergebnis und unmittelbare Folgen des Seeräuberkriegs

4 Die Ereignisse auf Kreta und Pompeius‘ dortiges Eingreifen

5 Nachgeschichte: Aspekte zu Pompeius, der Seeräuberei und Kilikien nach 67 v. Chr.

6 Schluß: Resümee und Ausblick

7 Quellen- und Literaturverzeichnis
7.1 Liste der benutzten Quellen
7.2 Liste des benutzten Literatur

1 Einleitung

Im Verlaufe der Geschichte der Piraterie der Antike ist der Seeräuberkrieg des Pompeius Magnus im Jahre 67 v. Chr. mit Sicherheit ein herausragendes Ereignis und hat entsprechend Aufmerksamkeit gefunden. Das hängt zum einen zusammen mit dem nicht nur für antike Verhältnisse großen Ausmaß der Aktion, welche innerhalb eines kurzen Zeitraums das gesamte Mittelmeer mit einbezog, zum anderen damit, daß sie den Schlußpunkt bildete für eine Periode besonders starker Bedrohung durch das Piratentum auf dem Mittelmeer. Besagtes Vorgehen des Pompeius gegen die Seeräuber soll Thema dieser Arbeit sein. Dabei ist es auch notwendig, die Entstehung der in dieser Zeit vor allem relevanten sog. kilikischen Piraterie und besonders die Lage in der 1. Hälfte des 1. Jahrhunderts vor Christus einschließlich der vor 67 gegen die Seeräuber durchgeführten Aktionen zu beleuchten.

Man kann sagen, daß nicht nur allgemein zu den Seeräubern im Zeitraum von ca. 100 bis 67 v. Chr. und den Aktionen gegen sie zahlreiche Zeugnisse vorhanden sind, sondern auch besonders zum Seeräuberkrieg des Pompeius. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, daß die Überlieferung ziemlich einseitig römisch-griechisch bzw. römisch ist. Insbesondere Selbstzeugnisse der Piraten fehlen. Die Quellen sind jedenfalls im Vergleich zu den davor liegenden Jahrhunderten dichter geworden. Zu Pompeius Magnus‘ Vorgehen sind als wichtigste folgende zu nennen: Appian, Cassius Dio, Ciceros Rede über den Oberbefehl des Pompeius, L. Annäus Florus, Plutarch (vor allem in seiner Pompeiusbiographie), Velleius Paterculus und Zonaras. Weitere Schriftsteller gehen eher kurz auf die Ereignisse von 67 v. Chr. ein, besonders Cicero in anderen Reden, Eutropius, Orosius, Plinius d. Ä., Strabo[1]. Hinzu kommen Inschriften, die in Zusammenhang mit Pompeius‘ Seeräuberaktion stehen.

Letztere ist auch häufig in Forschungsarbeiten thematisiert worden, wobei dies aber sehr häufig in allgemeinerem Zusammenhang geschehen ist , z. B. im Rahmen der Behandlung der hellenistischen oder römischen Geschichte und Politik bzw. der römischen Außen- oder Ostpolitik[2], innerhalb einer Biographie des Pompeius bzw. einer Arbeit zu dessen Politik[3] oder innerhalb einer wirtschafts- bzw. sozialgeschichtlichen Darstellung[4]. Weitere übergeordnete Zusammenhänge, in denen auf den fraglichen Themenbereich eingegangen werden kann, sind natürlich denkbar und kommen vor. Dazu kommen auch noch Arbeiten, die sich allgemein mit der antiken Piraterie oder aber speziell mit dem Seeräubertum des 2. und besonders des 1. Jahrhunderts v. Chr.[5] bzw. Aspekten dieses Themen- und Zeitbereichs[6] beschäftigen. Es ist zu konstatieren, daß sich bei der Erforschung der antiken Piraterie in den letzten Jahrzehnten eher wenig getan hat; allerdings neigt man in der neueren Literatur zu einer differenzierteren und weniger eindimensionalen Sichtweise. Zwar hat sich Pohl 1993 in einem Buch mit der antiken Seeräuberei und besonders mit der römischen Politik in Bezug darauf beschäftigt, aber davor datieren umfassendere und umfangreiche Arbeiten, also Monographien, zum Thema in die zwanziger Jahre. Und so ist es auch möglich, daß 1997 ein Neudruck der über 70 Jahre alten, aber immer noch wichtigen Arbeit von Ormerod herauskommen konnte[7]. Es hat freilich in der Zwischenzeit durchaus kleinere Abhandlungen zu Einzelaspekten, vor allem Aufsätze, gegeben, wenn auch nicht unbedingt zahlreich[8]. Andererseits ist offenbar in letzter Zeit das Interesse an der Seeräuberei allgemein gestiegen[9], und auch das Problem selbst wird wieder aktuell, wie Nachrichtenmeldungen zeigen[10]

Bei der Untersuchung der in dieser Arbeit zu behandelnden Thematik soll jeweils zunächst von den Schriftzeugnissen ausgegangen werden, wobei zu deren Bewertung die Aussagen der Forschungsliteratur heranzuziehen sind. Wo die Quellenaussagen sich widersprechen oder sie von modernen Autoren unterschiedlich bewertet werden ist abzuwägen. Es erscheint dabei sinnvoll, daß zwar im allgemeinen chronologisch vorgegangen wird, aber dort, wo es zur besseren Verdeutlichung des Sachverhalts nötig ist, davon abgewichen wird und thematisch zusammengehörende Aspekte auch zusammen in einem Abschnitt geschildert werden. Und so folgt, nachdem ganz kurz auf die Entstehung des sog. kilikischen Seeräubertums eingegangen worden ist, zunächst eine Schilderung der Bedrohung durch die Piraterie, worauf dann auf die ersten römischen Gegenmaßnahmen eingegangen wird, was den Stellenwert und die Hintergründe der Ereignisse von 67 verdeutlichen und letztere in den historischen Zusammenhang einordnen soll. Das darauffolgende Kapitel beschäftigt sich ausführlich mit dem Seeräuberkrieg des Pompeius selbst, wie es dazu kam, wie vorgegangen wurde, wie er endete und was die unmittelbaren Folgen waren. Letzteres soll – nachdem zur Vervollständigung des Bildes in einem gesonderten Kapitel das Augenmerk auf den speziellen Kriegsschauplatz Kreta um 67/66 und Pompeius‘ Eingreifen dort zu richten gewesen ist- noch vertieft werden durch eine kurze Schilderung einiger mit dem Seeraub, Pompeius bzw. Kilikien zusammenhängender Aspekte in der Zeit nach 67. Dabei darf man sich freilich zeitlich nicht zu weit entfernen, auf keinen Fall ins dritte Jahrhundert hinein, da der Abstand da nicht nur zu groß wird, sondern auch die Wirren dieser Zeit eine völlig neue Situation schaffen. Auf dieser Grundlage sind dann im Schlußkapitel die Ergebnisse der Arbeit zusammenzufassen und ist ein Fazit zu ziehen sowie ein abschließender Ausblick zu geben.

2 Vorgeschichte: Die kilikische Piraterie und römische Gegenmaßnahmen vor 67 v. Chr.

Die Entstehung der sog. kilikischen Piraterie wird von Strabo , wenn auch als einzigem, mit dem Wirken des Diodotos Tryphon und dessen Kampf um den syrischen Thron im dritten Viertel des 2. Jahrhunderts. v. Chr. in Zusammenhang gebracht. Inwieweit das zutrifft bleibe dahingestellt, aber es ist auf jeden Fall wahrscheinlich, daß durch die politischen Wirren im Seleukidenreich dieser Zeit die Entstehung des Piratentums im nominell dazugehörigen Kilikien gefördert wurde, ohne daß man sagen kann, daß es vorher in der Region überhaupt keine Seeräuberei gab, wie etwa Pohl feststellt. Die syrischen Herrscher waren wohl nicht in der Lage, wirklich in diesem Gebiet Macht auszuüben[11]. Als weiterer Grund für das Aufkommen der Seeräuberei wird oft die Wildheit und Kargheit dieser Region gesehen, die vermutlich einen anderen Erwerb oft nicht zuließ, aber andererseits Zuflucht und Versteck für Räuber bot[12], zu denen im übrigen, wie anzunehmen ist, keineswegs nur Kilikier gehörten. Vielmehr stießen wohl außerdem – auch wohl wegen der Wirren und Kriegszustände des Zeit- Angehörige vieler anderer Völker zu ihnen. Vermutlich war in dieser Zeit „Kilikier“ in gewisser Weise ein Synonym für „Seeräuber“. Umgekehrt muß man sich wohl auch davor hüten, alle Kilikier oder gar alle Bewohner des südanatolischen Raums als Piraten anzusehen[13].

Eine Einkommensquelle der Seeräuber war der Menschenraub. Die Gefangenen wurden entweder als Sklaven verkauft, oder es wurde, wenn es sich denn lohnte, ein Lösegeld für sie verlangt[14]. Ersteres setzt natürlich voraus, daß es Absatzmärkte für die Beute gab. Einer der Orte, an denen die Piraten ihr menschliches und wohl auch anderes Raubgut gewinnbringend veräußern konnten, war die kleine Ägäisinsel Delos, welche, nachdem sie von den Römern im 2. Jh. v. Chr. zum Freihafen erklärt worden war, einen großen wirtschaftlichen Aufschwung nahm[15]. Auch Side in Pamphylien ist als den Seeräubern zugänglicher Handelshafen bekannt[16]. Unter den Wohlhabenden und Prominenten, für die ein Lösegeld erpreßt werden konnte, war sicherlich der bekannteste C. Iulius Caesar, der um 75/74 in die Hände von Piraten fiel, wie verschiedene Quellen berichten[17].

Das Seeräubertum nahm einen weiteren Aufschwung dadurch, daß der pontische König Mithridates Eupator in seinen Kriegen gegen die Römer eine Allianz mit ihm einging, also die Piraten und deren Raubzüge als Kampfmittel einsetzte, wobei diese durch den König sicherlich zusätzliche Förderung und Unterstützung erfuhren. Es ist wohl davon auszugehen, daß, wie gewöhnlich in solchen Fällen, die Grenzen zwischen Krieg und Raub hier fließend waren[18]. Und so wird auch berichtet, daß schließlich die Seeräuber wie Kriegsflotten auftraten. Zunächst trieben sie im Osten ihr Unwesen, bald aber tauchten sie – was in der Forschung , so von Maróti, z.T. mit der Tätigkeit des Servilius Vatia, worauf noch zu kommen ist, in Verbindung gebracht wird - auch im Westen auf, und selbst Italien war nicht mehr sicher. So wurde auch Ostia Ziel von Überfällen[19]. 69 wurde Delos geplündert, dessen gutes Verhältnis zu den Piraten vermutlich ab ca. 100, als Rom begann gegen die Mißstände einzuschreiten, erkaltete[20]. Als eine Stärke der Räuber ist Cassius Dio zufolge wohl anzusehen, daß sie sich alle auch gegenseitig, soweit nötig, Hilfe leisteten[21].

Die geschilderten Zustände führten zu Versorgungsschwierigkeiten, was besonders das von Getreidelieferungen abhängige Rom traf. Um 75 beispielsweise, als, wie gesagt, auch Caesar von Seeräubern gefangen wurde, traten diese Probleme in besonders gravierender Form auf[22].

Es dauerte einige Zeit, bevor Rom Maßnahmen gegen das Piratenunwesen ergriff. Um 139/38 begab sich Scipio Aemilianus Africanus in den Osten, doch dabei handelte sich lediglich um eine Art Informationsreise[23]. Das erste militärische Unternehmen gegen die Seeräuber wurde im Jahre 102 durchgeführt durch M. Antonius. Allzu groß scheinen die Auswirkungen nicht gewesen zu sein, wie die Folgezeit zeigt, wenn auch antike Autoren Erfolge propagieren. Es ist anzunehmen, daß den Römern zu dem Zeitpunkt nur wenige eigene Kriegsschiffe zur Verfügung standen, sie also auf Kräfte der Bundesgenossen zurückgreifen mußten[24]. Um 100 wurde das sog. Piratengesetz erlassen, in dem Maßnahmen gegen Seeräuber aber nur zum Teil eine Rolle spielten. Die Aussagen sind von allgemeinen Charakter, und die römische Grundhaltung ist strikt defensiv ausgerichtet. Es sollten Aufforderungen an die Bundesgenossen hinsichtlich der Piratenbekämpfung ergehen, denen diese weitgehend überlassen wurde, aber eigene konkrete Aktionen waren nicht vorgesehen. Zum ersten Mal taucht an dieser Stelle ein Amtsbereich, eine provincia Cilicia auf, was aber wohl kaum ein fest umrissenes Territorium meinen kann. Eine Wirkung des Gesetzes ist nicht feststellbar[25]. In den neunziger Jahren hatte Sulla die provincia Kilikien Es mag sein, daß er gegen die dortigen Seeräuber vorging, aber es bleibt doch sehr fraglich[26]. 84 unternahm L. Licinius Murena eine Aktion gegen Piraten, jedoch ohne daß ein Erfolg nachgewiesen werden kann[27]. Cn. Cornelius Dolabella, der um 80/79 Propraetor von Kilikien war, hat offenbar entgegen seinem Auftrag nichts gegen das Seeräuberunwesen unternommen[28].

Ab dem Jahr 78 nun hatte P. Servilius Vatia für 5 Jahre ein Kommando inne, welches ihn nach Pamphylien und Isaurien führte. Nach einem Sieg auf dem Meer , gelangte er ins Landesinnere, wo er Erfolge erzielte, die ihm den Ehrennamen „Isauricus“ und lang anhaltendes großes Ansehen bis ins hohe Alter einbrachten. In Kilikien selbst war er aber wohl nicht, und wie die schon erwähnte Krise um 75 zeigt, konnte auch er das Piratentum nicht entscheidend einschränken. Dessen Aktionen verlagerten sich lediglich in der Folge, wie schon erwähnt, möglicherweise nach Westen. Immerhin steigerten sich nun die von den Römern getätigten Anstrengungen[29]. Und die jetzt offen zu Tage tretenden Probleme veranlaßten sie, erneut zu handeln: Zum einen wird 75 Kyrene, vor dessen Küsten die Piraten ebenfalls sehr aktiv waren, provinzialisiert[30]. Andererseits wurde M. Antonius ein Kommando erteilt, welches sich von den vorigen dadurch unterschied, daß es keinen territorialen Beschränkungen unterlag, sondern Gültigkeit für das gesamte Mittelmeer hatte. Ein derartiges imperium sollte später auch Pompeius bekommen, worauf noch zu kommen sein. M. Antonius galt als ein wenig fähiger Mann. Nachdem er gegen die Piraten im Westen, an den Küsten Siziliens, Spanien, Galliens und Liguriens, tätig gewesen war, erlitt er in Kreta, das schon länger als ein Piratenstützpunkt galt, eine empfindliche Niederlage und war und schloß dann ein Abkommen mit den Kretern. Bald darauf starb er[31].Ab 68 dann war auf der Insel Kreta Q. Caecilius Metellus tätig. Seeraub bzw. Zusammenarbeit mit Seeräubern war es, was man den Bewohnern vorwarf. Nach einem Ultimatum mit für die Kreter untragbaren Forderungen begann Metellus mit einem mit großer Härte geführten Krieg, auf den im später noch einmal etwas ausführlicher zurückzukommen ist[32]. Zum Schluß sei noch erwähnt, daß für das Jahr 67 eigentlich Marcius Rex die provincia Cilicia innehatte. Gegen die kilikischen Seeräuber vorzugehen, dazu fehlte ihm jedoch aufgrund der Ereignisse, die im folgenden nun zu behandeln sind, die Gelegenheit[33].

Fassen wir aber zunächst kurz zusammen: Das Seeräuberunwesen, insbesondere die im 2. Jh. v. Chr. aufgekommene oder stark gewordene sogenannte kilikische Piraterie, wurde bis in die Jahre und Jahrzehnte vor 67 ein immer größeres und unerträglicheres Problem. Von römischer Seite wurde lange im Grunde gar nichts dagegen getan. Erste Maßnahmen um 100 waren eher zurückhaltend, defensiv und von begrenztem Umfang. Wenn in den folgenden beiden Jahrzehnten Römer in der Region, also Kilikien und angrenzende Gebiete, tätig waren, so ist wie bei Sulla und Dolabella ein Vorgehen gegen die Seeräuber nicht nachweisbar, oder es war wie bei Murena nur wenig erfolgreich. Mehr erreichte da schon Servilius Vatia, aber auch seine Aktion war ohne allzu große Nachwirkungen und wie schon vorige regional begrenzt, was sich dann mit dem übergreifenden Kommando des M. Antonius änderte, der dieses aber nicht effektiv nutzte. Dies sollte, wie wir sehen werden, bei Pompeius anders sein.

3 Der Seeräuberkrieg des Pompeius

3.1 Die Lage Anfang 67 und die Lex Gabinia

Im vorangehenden Kapitel wurden u.a. die durch die Piratengefahr bedingten Zustände kurz geschildert, welche in der Tat sehr einschneidend waren. Und bis Anfang 67 wurde die Lage auch nicht besser. Eher ist anzunehmen, daß das Problem einen neuen Höhepunkt erreicht hatte, bevor man dann diejenigen Gegenmaßnahmen einleitete, von denen nun im folgenden zu berichten ist. Die Schilderung des Seeräuberunwesens bildet somit auch bei einigen antiken Autoren, so bei Plutarch und Cassius Dio, die Einleitung zu derjenigen von Pompeius‘ Aktion gegen die Piraten[34]. An den katastrophalen Zuständen zu dieser Zeit ist auch nicht zu zweifeln, wenn man gewisse Abstriche zugesteht, weil vielleicht einige Schriftsteller darauf bedacht waren, Pompeius in besonders gutem Licht erscheinen zu lassen, indem sie das vorher Geschehene betont düster darstellen[35]. Es scheint doch so, daß die bisherigen- ebenfalls im vorigen Kapitel dargestellten - Maßnahmen gegen die Piraterie, ob nun mehr oder weniger erfolgreich, diese nicht entscheidend eindämmen konnten. Das Treiben der Seeräuber führte weiterhin zu ökonomischen Einbußen und einer Störung des Handels, und wegen des Risikos zogen sich die Handeltreibenden aus den Geschäften zurück. Das alles wiederum brachte erhebliche Versorgungsschwierigkeiten mit sich, gerade auch was die Getreideversorgung der Hauptstadt anging. Es mag durchaus sein, daß die Lage dadurch verschärft wurde, daß – so etwa Heftner und Pohl - aus Spekulationsgründen Waren zurückgehalten und nicht auf den Markt geworfen wurden. Dazu später noch einmal kurz. Über diese Probleme erfahren wir etwas durch Appian, Plutarchs Pompeius-Vita und Cassius Dio sowie durch Cicero und aus den sog. Periochae des Livius. Die Bevölkerung Roms selbst war also entscheidend von den Auswirkungen der Piraterie betroffen. Jüngst vermutete A. Avidov, daß es weniger die Bewohner des übrigen Mittelmeerraums, sondern vielmehr gerade und vor allem diejenigen der Hauptstadt waren, welche als Sonderfall aufgrund der großen Bevölkerungsballung mit der Versorgungskrise zu kämpfen hatten.[36]

Und so begrüßten es diese auch besonders[37], als der Volkstribun Aulus Gabinius, ein Mann, der im Umfeld des Pompeius zu suchen ist, zu Beginn des Jahres 67 einen Gesetzesantrag in den Senat einbrachte: Demnach sollte zur Bekämpfung der Piraten einem geeigneten Mann ein umfangreiches Kommando übertragen werden[38]. Es handelte sich um ein 3-jähriges prokonsularisches imperium gleich dem der prokonsularischen Statthalter, welches sich auf das gesamte Mittelmeer von den Säulen des Herkules an bezog, und zwar einschließlich eines Streifens festen Landes nach Velleius Paterculus bis 50 Meilen landeinwärts bzw. nach Plutarch sowie Cassius Dio und Appian bis 400 Stadien, also um 75 km[39]. Das umfaßte einen großen Teil des Reiches und bezog sich zudem wohl auch auf Gebiete, die dem Reich noch nicht oder noch nicht offiziell angehörten[40]. Dazu sollte er als Unterbefehlshaber 15 Legaten und wohl 2 Quaestoren auswählen dürfen und zur Verfügung gestellt bekommen[41], außerdem die ganze Flotte von nach Plutarch 200, nach Appian inklusive der leichten Fahrzeuge 270 Schiffen und Boote[42]. Dazu kam ein Heer. Er sollte in den Provinzen Soldaten anwerben dürfen, Finanzmittel aus der Staatskasse und von den Zollpächtern erhalten und für den Anfang 6000 attische Talente. Könige und Dynasten sollten den Betreffenden unterstützen[43].

Schließlich wurde das Gesetz angenommen. Pompeius, der erwartungsgemäß das Kommando bekam, setzte sogar noch Nachbesserungen durch. Er sollte bis zu 500 Schiffe haben dürfen, nach Plutarch 24 bzw. nach Appian 25 Legaten und 2 Quaestoren sowie 120000 Fußsoldaten – also 20 Legionen- und Appian zufolge 4000 oder 5000 Reiter, wie Plutarch angibt. Die Zahlen sind also bei den eben genannten beiden Schriftstellern unterschiedlich angegeben[44]. Es ist zudem zu erwähnen, daß Plutarch als einziger zwischen erster und endgültigen Version des Gesetzes unterscheidet, während andere wie Appian und Cassius Dio diese Trennung nicht machen. Trotzdem kann man Plutarch hierin wohl folgen[45]. Ein inhaltlicher Widerspruch ist bei letzterem im Zusammenhang mit der Lex Gabinia anzumerken, und zwar was die Anzahl der Soldaten in Antrag und Schlußversion des Gesetzes angeht: Im Antrag ist die Zahl der Soldaten als unbegrenzt angegeben, während in der Schlußversion eine bestimmte Zahl mitgeteilt wird, was in dem Falle ja keine Erweiterung wäre, wie Plutarch vorher sagt[46].

Fraglich ist es, ob das in dem Gesetz vorgesehene imperium gegenüber dem der jeweiligen Provinzstatthalter gleichwertig oder höherstehend sein sollte. Die Aussagen in den antiken Schriftzeugnissen dazu sind unterschiedlich und ebenso die Bewertung moderner Autoren. Es scheint auf jeden Fall so zu sein, daß bereits damals dieser Punkt nicht ganz klar war, wenn man die diesbezüglichen Kompetenzstreitigkeiten zwischen Pompeius und dem auf Kreta tätigen Metellus bedenkt, auf die noch zu kommen sein wird. Das würde auch die voneinander abweichenden Quellenaussagen erklären[47]. Velleius Paterculus spricht davon, daß durch dieses Dekret das Kommando über fast die ganze Welt einem einzigen Mann anvertraut werde[48]. Das zeigt, wie auch damals die Sache bewertet wurde und deutet auch an, weshalb es wegen der sog. Lex Gabinia vor deren Verabschiedung heftige Diskussionen im Senat gegeben hatte, wobei Befürworter des Gesetzes z T. auch gewaltsam angegangen wurden. Cassius Dio schildert das z.B. in aller Ausführlichkeit[49]. Das Ausmaß der an einen einzigen Mann zu vergebenden Vollmachten sahen viele als eine Gefahr für den Staat an. Zwar hat man schon einmal, wie bereits erwähnt, ein ähnlich weitreichendes Kommando an einen Mann, nämlich M. Antonius Creticus, verliehen. Der galt aber als wenig fähig und somit auch als ungefährlich[50]. Anders war es mit Pompeius. Dessen Name wurde zwar nicht genannt, als Gabinius den Gesetzesantrag stellte, aber es war wohl klar, wer gemeint war.[51] Entscheidend war letztlich der erhebliche Druck der Pompeiusanhänger und des Volkes. Gegner des Gesetzes konnten sich zeitweise nicht sicher fühlen, was Leib und Leben anging[52]. Pompeius selbst hielt sich, bis das Gesetz beschlossen war, eher im Hintergrund. So stellt es insbesondere Plutarch dar. Man kann sicherlich mit Heftner annehmen, daß diese Bescheidenheit und Zurückhaltung durchaus demonstrativ und berechnend war, um möglichst keinerlei Anlaß zu geben, daß man ihm Machtgier vorzuwerfen konnte, was man sowieso schon tat, und so die gespannte Lage nicht noch mehr auzuheizen[53].

[...]


In den Anmerkungen sind die Literatur- und ggf. die Quellenangaben entsprechend dem Quellen- und Literaturverzeichnis abgekürzt.

[1] Vgl. z. B. die Aufstellung bei Ormerod, Piracy 233, Anm. 4. Weitere und genauere Angaben zu Quellen in den entsprechenden Anmerkungen und im Quellenverzeichnis. Zur eher einseitigen Prägung des überlieferten Quellenmaterials: Pohl, 24 f.

[2] z. B. Cary-Ormerod; Magie; Sherwin-White, Policy; ders. Lucullus; Will. Zu weiterer Lit. vgl. entsprechende Anmerkungen u. Literaturverzeichnis.

[3] z. B. Gelzer, Pompeius; Greenhalgh; Miltner; van Ooteghem u. (in kleinem Maßstab) Murphy. Heftner beschäftigt sich speziell mit Plutarchs Pompeiusvita (ist f. das Thema durchaus hilfreich).

[4] Etwa Broughton; Rickman; Rostovtzeff.

[5] So Ormerod, Piracy; Pohl; Ziebarth.

[6] z. B. Groebe; Marasco, Roma; ders. Aspetti; Maróti, Seeräuberei; ders., Tryphon u. jüngst Avidov

[7] Pohl. Ormerod, Piracy. Zu Unterschieden zwischen älterer u. neuerer Lit. s. Pohl, 24-27 u. auch noch einmal unten Kap. 6.

[8] Es gibt wenige Monographien zu Teilbereichen, die hier jedoch nicht oder fast nicht zu interessieren haben, z.B. Ientile (1983) o. Brulé (1978).

[9] Da sei für die Antike u.a. noch einmal an Pohls Buch von 1993 und an den Neudruck v. Ormerod, Piracy von 1997 erinnert.

[10] Besonders im süd- und ostasiatischen Raum hat es gewisse Vorkommnisse gegeben.

[11] Strabo 14.5.2. Dazu: Avidov, 13; Cary-Ormerod, 350; Heftner, 179; Hoffmann, bes. 718; Magie I, 282, II, 1159 f.; Marasco, Roma, 122-29; ders., Aspetti, 129, 138; Maróti, Tryphon; ders., Seeräuberei, 33 f.; Nollé, 69; Ormerod, Piracy, 204 f.; Pohl, 125 ff. Rostovtzeff II, 619 f.; Semple, 655; Ziebarth, 31 f.. Zu Tryphon allgemein außerdem z.B. Diod. XXXIII 28 u. 28a sowie Fischer. Zur Geschichte der Region bis hin zu Tryphon z.B. Ormerod, Piracy, 200-4.

[12] S. z.B. Strabo 14.3.2 u. 14.5.6 sowie Broughton, 519; Magie I, 281; Maróti, Seeräuberei, 33; Nollé, 69; Ormerod, Piracy, 190-99 (m. Beschreibung d. Landschaft Kilikiens); Semple, 648; Ziebarth, 31

[13] So App. Mithr., 92; Magie I, 281; Marasco, Aspetti, 133, 140 f.; Miltner, 2092. Zur vielfältigen Herkunft d. Piraten u. d. schlimmen Zuständen, die Menschen wohl zu Piraten werden ließen: App. Mithr. 92; Cass. Dio 36.20.2; Avidov, 38; Broughton, 521; Marasco, Aspetti, 129 f., 133 f., 138, 140 f.; Ormerod, Piracy, 221 f., 227-33. Längst nicht alle Bewohner der Region waren Piraten, u. nicht alle Orte arbeiteten m. ihnen zusammen: s. dazu z.B. Strab., 14.3.2 (zu Lykien); de Souza, Romans, 479 f.; vgl. Anm. 16 (Syedra). Bei Avidov, pass. wird es unternommen, die Frage zu klären, ob denn die Kilikier eine Nation v. Piraten waren, und letztlich deren Seeräubertätigkeit und die daraus entstandenen tatsächlichen Gefahren (entgegen d. antiken röm. Darstellungen) zu relativieren; vgl. auch unten Anm. 14, 22.

[14] Dazu z. B. Strab. 14.5.2 sowie Avidov, 21, 26-29 (wendet sich gegen die etwa vom Ungarn Maróti aufgestellte Annahme (z. B. Maróti, Seeräuberei, 34 f.), Rom habe nichts gegen die Piraterie unternommen, weil diese Sklavennachschub sicherte )Broughton, 519; Cary-Ormerod, 351; Gelzer, Pompeius, 68; Maróti, Servilius, 309; ders. Seeräuberei, 34 f.; ders., Delos; van Ooteghem, 159; Ormerod, Piracy, 34 f., 207; de Souza, Piracy, 188 f; Ziebarth, 32.

[15] Strab. 14.5.2 ; Cic. Manil., 55. Dazu z.B. Avidov, 21; Broughton, 519; Cary-Ormerod, 351; Gelzer, Pompeius, 68; Magie I, 110, 282, II, 956 f., 1160; Marasco, Roma, 140 f.; Maróti, Tryphon, 188; ders., Delos; ders. Seeräuberei, 34 f.; van Ooteghem, 159; Ormerod, Piracy, 35, 207; de Souza, Piracy, 188 f.; Ziebarth, 32. Ausführlich zu Delos allgemein auch: Rostovtzeff II, 622-29, 685, III, 1285.

[16] Strab. 14.3.2. Dazu z. B. Avidov, 30; Broughton, 519, Anm.99; Cary-Ormerod, 351 f.; Marasco, Roma, 142; Nollé, 69 f.; Ormerod, Piracy, 35, 208; Rostovtzeff II, 621; Sherwin-White, Policy, 154. Es ist im übrigen ein Orakelspruch aus d. Zeit irgendwann vor 67 überliefert, der der Stadt Syedra nahe Side unter Hinweis auf Risiken v. einer Zusammenarbeit m. d. Piraten abrät, was die Bewohner offenbar auch befolgen, s. dazu Nollé, 70, Anm. 84; de Souza, Romans.

[17] So Suet., Div. Iul. IV; Plut., Caes. I.4-II.4 ; Vell. II 41.3-42.3. S. dazu Ward (m. weiteren Quellen); außerdem (auch zu weiteren prominenten Gefangenen) z.B. Avidov, 26, Anm. 77; Braund, 198, 203; Cary-Ormerod 373; Gelzer, Pompeius, 68 f.; Heftner, 184 f.; Marasco, Aspetti, 135, 142; Maróti, Servilius, 314; Nollé, 71; van Ooteghem, 164; Ormerod, Piracy, 32, 232; Seager, 213; Ziebarth, 40 f.

[18] s. App. Mithr. 63, 78, 92, 119; Flor. III 6.2 (I.41); Plut. Luc. 23.2 u. 4 sowie beispielsweise Avidov, 13 ff., 39; Broughton, 520; Cary-Ormerod, 352; Gelzer, Pompeius, 68; Greenhalgh, 77; Heftner, 179 f.; Hind, 163; Magie I, 285; Marasco, Roma, 135 ff.; ders., Aspetti, 132 ff., 136, 140, 144; Maróti, Seeräuberei, 36, 38; van Ooteghem, 160; Ormerod, Piracy, 209 ff.; Pohl, 99 f., Anm.10; Rickman, 50, 167; Rostovtzeff II, 612, 749; Sherwin-White, Rome, 11; ders., Policy, 160; ders., Lucullus, 233; Siewert, 225; Ward, 33; Ziebarth, 36, 38 f.

[19] Die Piratenbedrohung schildern etwa App. Mithr. 63, 91 ff.; Cass. Dio 36.20.1-23.3; Cic. Manil., 31 ff., 53 ff.; Flor. III 6.1-3 (I 41); Oros. VI 4.1; Plut. Pomp., 24.1-25.1; Strab. 14.5.2; Zon., X.3; sowie Avidov, 19, 44 f.; Braund, 197 f.; Broughton, 520 f.; Cary-Ormerod, 352, 372 f.; Greenhalgh, 76-79; Heftner, 177 f., 180-86; Hind, 163; Magie I, 282 f., 291 f., II, 1160, 1174 f.; Marasco, Roma, 139-42, 144; Marasco, Aspetti, 132-35, 140, 142; Maróti, Servilius, 314, 316; ders. Seeräuberei, 32, 35-39; ders., Tryphon, 193; Miltner, 2092; van Ooteghem 159, 164 f.; Ormerod, Piracy; 211 f., 221 ff.Rickman, 17, 33, 50 f., 162, 167 ff.(betont das Fehlen einer eigenen römischen Flotte in dem Zusammenhang); Rostovtzeff II, 620 f., III, 1285 f., 1289; Seager, 211 f.; Semple, 648, 655; Sherwin-White, Lucullus, 331; Ziebarth, 35-41.

[20] Vgl. Marasco, Roma, 141 m. Anm. 90. S. auch Gelzer, Pompeius, 78; Maróti, Seeräuberei, 34, 39; Wiseman, 331. Zum schlechteren Verhältnis der Piraten zu Delos: Marasco, Roma, 141; Maróti, Servilius 309; ders., Seeräuberei, 34; Rostovtzeff II, 754.

[21] Cass. Dio 36.22.4.

[22] Vgl. (auch zu Quellen) Pohl 264 f. Avidov, 16, 19 sieht die Versorgungsprobleme durch Piraterie allein auf Rom beschränkt.

[23] s. z. B. Diod. XXXIII 28b; Strab. 14.5.2 sowie Broughton, Magistrates I, 480 f. (m. weiteren Quellen) außerdem etwa Magie I, 283, II, 1160 f.(Anm. 11); Ormerod, Isauricus 35; ders., Piracy, 206; Pohl 125 (Anm. 136 m. weiterer Lit.), 208; Rostovtzeff III, 1288. Zur anfänglichen röm. Untätigkeit s. z.B. Strab. a.O.; Ormerod, Piracy, 199, 207 – Zu erwähnen vielleicht noch die Eroberung der in der Antike wie später als Piratennester bekannten Balearen um 121 (S. z. B. Flor, III.8 (I 43) u. m. weiteren Quellen Broughton Magistrates I, 512 f., 518, 521; vgl. zu d. Balearen auch Semple, 652 f.).

[24] Dazu z.B. Cic. de or., 1.82; Liv. per. 68 sowie (m. weiteren Quellen u. Lit.) Avidov, 16, 34-37, 39; Broughton, 519 f.; ders., Magistrates I, 568; Cary-Ormerod, 351; Gelzer, Pompeius, 68; Heftner, 179, 185; Lintott, History; 96 f.; Magie I, 283, 292, II, 1161 ff.; Marasco, Roma, 131, 134 f.; ders., Aspetti, 133, 139; Maróti, Seeräuberei, 35; ders., Servilius, 309; Murphy, 139; Nollé, 70 f., van Ooteghem, 159 f.; Ormerod, Isauricus, 35 f.; ders., Piracy, 208 f., 247; Pohl, 209-16, 256; Rickman, 50; Rostovtzeff II, 621, III, 1289; Sherwin-White, Rome, 4 ff.; ders. Policy, 97 ff., 101, 153; de Souza, Piracy, 179, 193; ders. Romans, 479; Will, 465; Ziebarth, 33

[25] Das Gesetz ist in 2 Inschriften aus Delphi u. Knidos überliefert, publ. zusammen bei Crawford- Hasall-Reynolds; vgl. außerdem (auch zu weiteren Veröffentlichungen d. Inschriften sowie zu weiterer Lit.) insbesondere Pohl, 139, 216-25; daneben Avidov, 29, 31 f., 34, 36 f., 46 -49, 54; Broughton, 520; Cary-Ormerod, 351; Gelzer, Pompeius, 68; Magie I, 283 f., II, 1162 f.; Lintott, Empire, 17; ders. History, 97 f.; Marasco, Roma, 134 f., 141; ders., Aspetti, 130 f., 139; Maróti, Seeräuberei, 35 f.; Nollé, 71; van Ooteghem, 160;Ormerod, Piracy 242-47 (spricht sich dagegen aus , daß die Inschrift aus Delphi die Lex Gabinia v. 67 ist); ders., Isauricus, 35 f.; Rickman, 50; Rostovtzeff II, 612, 621 f., (770), III, 1284 f.; Sherwin-White, Rome, 1, 5-8; ders. Policy, 96 ff, 99; 101; de Souza, Romans, 478, 480 f.; Will, 465-68; Ziebarth, 33f.-Fälschlicherweise von d. Schaffung einer Provinz Kilikien schon 102 sprechen z.B.: Broughton, 520; Heftner, 185; Murphy, 139; Ormerod, Isauricus, 35 f.; ders., Piracy, 208 f.; Ziebarth, 33 (vgl. dazu Pohl, 237 ff. m. Anm. 115, 118; Will, 465-68).

[26] s. z.B. App. Mithr. 57, 63; Liv. per. 70. Dazu (m. weiteren Schriftzeugnissen) Broughton, 520; Cary-Ormerod, 352; Keaveney (v.a. zur Datierung); Magie I, 284, II, 1162-66; Maróti, Seeräuberei, 36; Ormerod, Isauricus, 36; ders., Piracy, 212; Pohl, 257 f.; Sherwin-White, Rome, 8 f.; ders., Policy, 99 f.; Ziebarth, 34

[27] s. z. B. App. Mithr. 64, 93; Cic. Verr. II 1.89; Strab. 13.4.17; dazu Pohl 258 f. u. Broughton, Magistrates II, 61 (m. weiteren Quellen) sowie Broughton, 522; Cary-Ormerod, 352 f.; Magie I, 285, II, 116, 1171; Marasco, Roma, 137; van Ooteghem, 160 f.; Ormerod, Isauricus, 36 f., 45; Rostovtzeff II, 749 f.; Sherwin-White, Rome, 10; ders., Policy, 153 f.

[28] Vgl. zu ihm (auch zu Quellen) Broughton Magistrates II, 81; Cary-Ormerod, 354; Magie 285 ff., 1165 ff.; Ormerod, Isauricus 37; ders., Piracy 214; Pohl, 260; Sherwin-White, Rome, 5 9 ff.; ders., Policy 152 ff.

[29] Dazu Amm. XIV 8.4; App. Mithr. 93; Fest. XI f.; Eutr. 6.3; Flor. III 6.4 f. (I.41); Frontin.., III VII.1; Oros. V 23.21 f.; Strab. 14.3.3, 14.5.7; Suet. Julius III; Vell. II 39.2 sowie (m. weiteren Quellenangaben) Avidov, 16; Broughton, Magistrates II, 87; Magie I, 287-92, III, 1166-74; Marasco, Aspetti, 141; Maróti, Servilius; ders., Seeräuberei, 36 f.; Ormerod, Isauricus, bes. 37-52; Ormerod, Piracy, (199 f.) 213-20; Pohl, 259-65; Sherwin-White, Policy, 153-57; des weiteren z.B. Broughton, 522, 524; Cary-Ormerod, 354 f.; Gelzer, Pompeius, 69; ders., Consulat, 182; Linderski, 158 ff.; Marasco, Roma, 137 f.; Nollé, 72; van Ooteghem, 161; Rickman, 50, 167; Rostovtzeff II, 684, 750; Seager, 210, 212 f.; Sherwin-White, Rome, 11; ders., Lucullus, 232 f.; Ziebarth, 34 f.

[30] Vgl. Magie II, 1163; Marasco, Roma, 143 und insbesondere Pohl, 265-70 (m. Quellen u. weiterer Lit.)

[31] s. z.B. dazu App. Sic., 6; Diod. XL.1.1; Flor. III.7.2 f. (I.42); Vell. II.31.3 f.; Cic. Verr.II.2.8 u. 3.213 sowie (m. weiteren Quellen und weiterer Lit.) Avidov, 16, 55; Broughton, 522 f.; ders., Magistrates II, 101 f., 108 (Anm.2); Cary-Ormerod, 35 f.; Cloud, 497; Gelzer, Consulat, 175; ders., Pompeius, 69; Greenhalgh, 79; Kreuter, 149; Linderski, 157 f., 160-64 (bezweifelt, daß, wie angenommen wird, M. Antonius’ Beiname “Creticus” ein Spottname ist und es sich bei dem Abkommen um einen erniedrigenden Frieden gehandelt hat); Magie I, 292 f., II, 1175; Marasco, Roma, 142 f.; ders., Aspetti, 136, 143 f.; Maróti, Seeräuberei, 38; ders., Servilius, 316; Miltner, 2092; van Ooteghem, 161-4; 167; Ormerod, Piracy, 219, 223-27 (hält wie andere “Creticus” für einen Spottnamen u. spricht von einem erniedrigenden Frieden(s. S. 227), den Antonius abgeschlossen habe); ders., Isauricus, 50; Pohl, 270-74; Rickman, 50 f., 167; Rostovtzeff II, 751 f.(geht auch auf 2 m. Antonius vielleicht in Zusammenhang stehende Inschriften ein); Seager, 213; Sherwin-White, Rome, 4; ders., Lucullus, 249; ders., Policy, 153, 157; de Souza, Romans, 479; Ward, 33; Ziebarth, 35 (spricht entgegen Linderski sogar v.Antonius’ Gefangennahme).

[32] Dazu App. Sic. 6; Cass. Dio, 30/35, frg. 111.1-3; Diod., XL 1.2 f.; Plut. Pomp., 29.1 sowie Cary-Ormerod, 375; Greenhalgh, 79; Kreuter, 149; Linderski, 164; Marasco, Roma, 143; Maróti, Seeräuberei, 39; Pohl, 274-77; Sherwin-White, Lucullus, 249. Auch eine Zusammenarbeit zwischen Kretern u. Mithridates hat wohl eine Rolle gespielt hier: Flor. III 7.1 (I 42). Zu Metellus vgl. auch CIL I2 746; IG III 565.

[33] Broughton Magistrates II, 146, 154; Cary-Ormerod, 376; Gelzer, Pompeius, 80, 85; ders., Consulat, 175; Greenhalgh, 75f.; Magie I, 296 ff., II, 1166, 1178 f.; Sherwin-White, Rome, 11; ders., Lucullus, 244, 248; ders., Policy, 99; Wiseman, 331; Ziegler, 212.

[34] Vgl. Anm. 19.

[35] Dahingehend äußert sich etwa Heftner, 176 f.

[36] App. Mithr. 119; Cass. Dio, 36.23.1; Cic. Manil., 44; Liv. per., 99; Plut. Pomp. 25.1; dazu ausführlich Cary-Ormerod, 373; Pohl, 199-206; Greenhalgh, 80; Heftner, 186, 198 sowie Avidov, 16, 19 (Vgl. oben Anm. 22); Marasco, Roma, 144; Maróti, Seeräuberei, 39; Miltner, 2092 f.; (Murphy, 139); Rickman, 51; Semple, 648. Zu Spekulationsgeschäften: Pohl, 204, Anm. 154; Heftner, 198.

[37] Dazu Cass. Dio, 36.14.1 f.; Plut. Pomp., 25.3, 25.6 f.; Cic. Manil., 53 u. Heftner, 177, 191; Marasco, Roma, 144; Miltner, 2093 f.

[38] Zum Inhalt des Gesetzes s. App. Mithr., 94; Cass. Dio 36.23.4, 36.36a (Xiphilinos), 36.37.1; Plut. Pomp., 25.2 f., 26.2; Vell., II 31.2 f.; Zon. X.3 sowie Broughton, 522; ders., Magistrates II, 144 ff.; Cary-Ormerod, 373; Cloud, 497 (spricht v. imperium aequum; vgl. Anm. 47); Gelzer, Consulat, 177, 180; ders., Pompeius; 71, 73; Greenhalgh, 80, 89 f.; Groebe, 374-78 (Dieser Aufsatz ist trotz seines Alters, was die Lex und Pompeius‘ Legaten im Krieg angeht sehr hilfreich. Befremdlich lediglich ein Absatz auf S. 378, wo gesagt wird, daß es nicht so recht glaublich erscheinen wolle, “dass ein so fein ersonnener Plan dem Kopfe des Pompeius entsprungen sein soll“, und schließlich ohne rechte Grundlage Caesar als Urheber des Planes vermutet wird; vgl. dazu Gelzer, Consulat, 178 f., Anm. 190); Heftner, 186-191; Magie I, 298 f., II, 1179; Marasco, Roma, 143 f.; Maróti, Seeräuberei, 39 f.; Miltner, 2093, 2095; van Ooteghem, 166 ff, 169, 172; Ormerod, Piracy, 233 ff.; Pohl, 191-99, 205 ff., 278 f.; Rickman, 51; Semple, 642; Sherwin-White, Lucullus, 242, 249; Ziebarth, 41 (spricht v. imperium maius; vgl. Anm. 47); Ziegler, 210, 212. Erwähnt wird das Gesetz auch bei Cic. Manil., 52, 58; Cic. p. red. in sen., 11; Cic. Phil XI., 18 sowie de Souza, Romans, 479; Will, 499. – Zu Gabinius s. etwa Cass. Dio, 36.23.4; Plut. Pomp., 25.2; Groebe, 377; Heftner, 186 f.; Miltner, 2093

[39] App. Mithr., 94; Cass. Dio, 36.36a (Xiphilinos); Plut. Pomp., 25.2; Vell., II 31.2. Dazu Cloud, 497; Gelzer, Pompeius, 71; Greenhalgh, 80, 89; Groebe, 375; Heftner, 187 ff.; Miltner, 2093; van Ooteghem, 166 f.; Ormerod, Piracy, 234; Pohl, 278; Sherwin-White, Lucullus, 249; Wiseman, 333.

[40] Heftner 189; Cloud, 497.

[41] Plut. Pomp., 25.2 (vgl. Cic. Phil XI., 18). Dazu Gelzer, Consulat, 177; ders., Pompeius, 71; Greenhalgh, 89; Groebe, 376; Heftner, 189 f.; Magie II, 1179; Miltner, 2093; van Ooteghem, 168; Ormerod, Piracy, 234; Pohl, 278; Sherwin-White, Lucullus, 249; Wiseman, 333. Daß die 2 Quaestoren im ersten Gesetzesentwurf bereits vorgesehen waren, geht aus den Quellen zwar so nicht hervor, ist aber nach Groebe, 376, Anm.2 anzunehmen.

[42] App. Mithr. 94; Plut. Pomp., 25.3. Dazu Cary-Ormerod, 373; Gelzer, Consulat, 177; ders., Pompeius, 71; Greenhalgh, 90; Groebe, 375 f..; Magie II, 1179; Miltner, 2093; van Ooteghem, 167, 172; Ormerod, Piracy, 234; Pohl, 279; Wiseman, 333.

[43] Dazu App. Mithr., 94; Cass. Dio, 36.37.1; Plut. Pomp., 25.3 (vgl. auch Plut. Luc. 37) sowie Gelzer, Consulat, 177; ders., Pompeius, 71; Greenhalgh, 90; Groebe, 376; Heftner, 190; Miltner, 2093; van Ooteghem, 167, 169; Ormerod, Piracy, 234; Pohl, 279; Rickman, 51; Wiseman, 333.

[44] App Mithr., 94; Plut. Pomp., 26.2. Dazu Gelzer, Consulat, 180; ders., Pompeius, 73; Greenhalgh, 90; Groebe, 377 f.; Heftner 196 f.; Magie II, 1179; Miltner, 2095; van Ooteghem, 169, 172; Ormerod, Piracy, 234; Rickman, 51; Sherwin-White, Lucullus, 249.

[45] Dazu Heftner 196 f.

[46] Plut. Pomp., 25.3 u. 26.2; Groebe, 376.

[47] Vell. II 31.2 spricht v. einem imperium aequum, während Cass. Dio 36.36a (Xiphilinos); Plut. Pomp. 25.2 f.; Tac. ann. XV 25,3 offenbar (nach Heftner) v. einem imperium maius ausgehen. s. dazu Heftner, 187 ff.; Wiseman 339. Greenhalgh, 92 spricht davon, daß nur Metellus einen Pompeius gleichwertigen Rang gehabt habe. Vgl. Anm. 38.

[48] Vell., II 31.2 f. („Quo scito paene totius terrarum orbis imperium uni deferebatur;...“). In ähnlichem Sinne äußert sich z.B. Cic. leg. agr. II, 46 („...omnis terras Cn. Pompeio atque omnia maria esse permissa“).

[49] Cass. Dio 36.24.1-36.36.4 u. 36.36a (Xiphilinos); außerdem Cic. Manil., 52 f., 59; Plut. Pomp., 25.3-26.1; Sall. hist frg., V. 21-24 (vgl. die Erläuterungen dazu in d. im Quellenverzeichnis angegebenen Ausg., S. 195 f.); Val. Max., VIII 15.9; Vell. II 31.1 f.; dazu Gelzer, Consulat, 178-81; ders., Pompeius, 71 ff.; Greenhalgh, 80-89; Heftner, 177, 191-96; 201; Magie I, 298; Maróti, Seeräuberei, 40; Miltner, 2093 f.; van Ooteghem, 168-Ormerod, Piracy, 233 f.; Pohl, 191-99, 205 ff.; Wiseman, 334 f.

[50] Vell., II 31.4. Dazu Broughton, Magistrates II, 144; Cary-Ormerod, 355; Cloud, 497; Gelzer, Pompeius, 71; Greenhalgh, 80; Magie I, (292), 298; van Ooteghem, 162, 167; Ormerod, Isauricus, 50; ders., Piracy, 219; Pohl, 191 ff.; 278; Will, 499.

[51] Cass. Dio, 36.23.5. Dazu Heftner, 187, 193.; Wiseman, 333.

[52] Cass. Dio, 36.24.2 f.; Plut. Pomp.25.4; Heftner, 194. Vgl. Anm. 37.

[53] Plut. Pomp., 26.1. Dazu Groebe, 377; Heftner, 196.; Miltner, 2094.

Final del extracto de 28 páginas

Detalles

Título
Der Seeräuberkrieg des Pompeius im Jahre 67 vor Christus
Universidad
University of Münster  (Seminar für Alte Geschichte)
Curso
Hauptseminar: Piraterie und Handel in der Antike
Calificación
1
Autor
Año
1999
Páginas
28
No. de catálogo
V19449
ISBN (Ebook)
9783638235792
ISBN (Libro)
9783638691635
Tamaño de fichero
556 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Seeräuberkrieg, Pompeius, Jahre, Christus, Hauptseminar, Piraterie, Handel, Antike
Citar trabajo
Jens Rickels (Autor), 1999, Der Seeräuberkrieg des Pompeius im Jahre 67 vor Christus, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19449

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