Der Ausgleich zwischen Gesamtschuldnern folgt den Regelungen des § 426 BGB. Besonders komplex gestaltet sich der Ausgleich in Fällen, in denen dem Gläubiger als Geschädigten ein Mitverschulden trifft. Die hierbei zugrundeliegenden Prinzipien bilden "Einzelabwägung" und "Gesamtschau" sowie deren Kombination. Im Rahmen dieser Kombination bedarf es u.a. Überlegungen zur Bestimmung der Gesamtschuldhöhe, wobei ein eigener Ansatz entwickelt wird. In die Betrachtungen zum Gesamtschuldschuldausgleich werden jeweils der mögliche Ausfall eines Schädigers und die damit verbundenen Folgen für die übrigen Schädiger sowie den Geschädigten einbezogen. Abschließend wird erörtert, wie sich das Bestehen einer so genannten Haftungseinheit zwischen den Schädigern, mit und ohne Mitverschulden des Geschädigten, sowie einer Haftungseinheit zwischen Schädiger und Geschädigten auf den Gesamtschuldausgleich auswirkt.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Ausgleichsanspruch nach §426 Abs.1 S.1 BGB
1. Entstehung
2. Wirkungen im Außenverhältnis auf das Innenverhältnis
3. Wirkungen im Innenverhältnis auf das Innenverhältnis
4. Voraussetzungen
5. Ausgleichsinhalt
a) Ausgleichsfähigkeit und Ausgleichserbringung
b) Ausgleichsgrundsätze
III. Ausgleich bei Mitverschulden des Geschädigten
1. Einzelabwägung
2. Gesamtschau
3. Kombination von Einzelabwägung und Gesamtschau
a) Berechnungsansatz
b) Anwendbarkeit der Kombinationstheorie bei Mittätern, Anstiftern, Gehilfen
c) Anwendbarkeit der Kombinationstheorie bei Schmerzensgeldansprüchen
d) Berechnung der Gesamtschuldhöhe
aa) Gesamtschuldhöhe nach Gesamtschau
bb) Gesamtschuldhöhe nach Einzelabwägung
(1) Gesamtschuldhöhe nach Einzelabwägung vom zu ersetzenden Schaden
(2) Gesamtschuldhöhe nach Einzelabwägung vom Gesamtschaden
cc) Zwischenergebnis
dd) Gesamtschuldhöhe nach Bereinigung um Separatquoten
ee) Gesamtschuldhöhe nach eigenem Ansatz
(1) Berechnungsmethode
(2) Anwendbarkeit von §366 BGB
e) Ergebnis
IV. Ausgleich bei Mitverschulden des Geschädigten bei Haftungseinheit
1. Überblick zu den Haftungseinheiten
a) Haftungseinheit aus rechtlichen Gründen
b) Haftungseinheit aus tatsächlichen Gründen
2. Ausgleich bei Haftungseinheiten
a) Haftungseinheiten zwischen Schädigern
b) Haftungseinheiten zwischen Schädiger und Geschädigten
c) Problemlagen
V. Ausgleichsanspruch nach §426 Abs.2 S.1 BGB
1. Entstehung und Wirkung
2. Bedeutung des §426 Abs.2 S.2 BGB
VI. Fazit
Anlage 1: Ausfall eines Gesamtschuldners
Anlage 3: Einzelabwägung
Anlage 4: Gesamtschau
Anlage 5: Kombination von Einzelabwägung und Gesamtschau
Anlage 6: Übersicht zur Bestimmung der Gesamtschuldhöhe
Anlage 7: Gesamtschuldhöhe nach Gesamtschau
Anlage 8a: Gesamtschuldhöhe nach Einzelabwägung vom zu ersetzenden Schaden
Anlage 9: Gesamtschuldhöhe nach Bereinigung um Separatquoten
Anlage 10: Gesamtschuldhöhe nach eigenem Ansatz
Anlage 11: Überblick zu den Haftungseinheiten
Anlage 13: Ausgleich bei Haftungseinheit zwischen Schädiger und Geschädigten
Anlage 14: Verteilung des Ausfallrisikos bei tatsächlichen Haftungseinheiten zwischen Schädiger und Geschädigten
Literaturverzeichnis
- Citar trabajo
- Stefan Jablonski (Autor), 2005, Gesamtschuldausgleich und Haftungseinheit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/194596