Mit der zunehmenden Europäisierung und Verflechtung der west- und mitteleuropäischen Staaten zu einer wirtschaftlichen Handelseinheit traten vermehrt ehemals nationale Strukturprobleme in den Mittelpunkt europäischer Betrachtung.
Dass sich diese Punkte nicht mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von selbst lösen konnten, liegt auf der Hand. Vielmehr entwickelten sie sich zu vornehmlich auf europäischer Ebene zu bewältigenden Aufgaben. Exempel und gleichzeitig Gegenstand der Betrachtung soll im Rahmen dieser Arbeit in erster Linie die Landwirtschaft sein, da die europäische Agrarpolitik als spezielle Sektoralpolitik mit über 50 % den größten Budgetposten des Haushalts der EU-Kommission ausmacht; weiterhin soll der Maßnahmenkatalog2 der EU-Kommission, der unter dem Stichwort Agenda 2000 Bekanntheit erlangte, auf seine Geeignetheit in Bezug auf die Lösung struktureller Probleme und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit speziell der deutschen Landwirtschaft untersucht werden.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Verzeichnis der Grafiken und Tabellen
Untersuchung
1. Ziel der Untersuchung
1.1 Gegenstand
1.2 Bestimmung und Entwicklung der Problematik
2. Theoretische Grundüberlegungen
2.1 Protektionismus versus Liberalisierung
2.2 Agrarpolitische Ziel- Mittel Zusammenhänge
2.2.1 Ziele
2.2.1.1 Verteilung
2.2.1.2 Wirtschaftliche Freiheit
2.2.1.3 Stabilität
2.2.1.4 Effizienz
2.2.2 Mittel
2.3 Begründung und Instrumente der Strukturinterventionen
2.3.1 Marktversagen und Marktstörungen
2.3.2 Strategien und Instrumente staatlicher Strukturpolitik
2.4 Die Agrarreform von 1992 (MacSharry Reform)
2.5 Agenda
2.5.1 Inhalt und Ziele
2.5.2 Die einzelnen Maßnahmen der GAP- Reform
2.5.2.1 Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen
2.5.2.3 Senkung der Interventionspreise für Getreide
2.5.2.4 Marktorganisation für Rindfleisch
2.5.2.5 Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse
2.5.2.6 Zusatzabgabe für Milch und Milcherzeugnisse
2.5.2.7 Förderung des ländlichen Raumes
2.5.2.8 Finanzierung der GAP
2.5.2.9 Gesamtbetrachtung
3. Situation der Landwirtschaft vor der Agenda
3.1 Europäische Union
3.1.1 Struktur des Agrarsektors
3.1.2 Status der europäischen Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt
3.1.2.1 Export
3.1.2.2 Import
3.2 Deutschland
3.2.1 Struktur des Agrarsektors
3.2.1.1 Getreideproduktion
3.2.1.2 Milchproduktion
3.2.1.3 Nutztierhaltung
3.2.2 Status der deutschen Wettbewerbsfähigkeit in der EU
3.2.2.1 Export
3.2.2.2 Import
3.2.3 Status der deutschen Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt
4. Situation der deutschen Landwirtschaft nach der Agenda 2000/Empirische Bewertung der Zielerreichung
4.1 Deutschland
4.1.1 Struktur des Agrarsektors
4.1.1.1 Getreideproduktion
4.1.1.2 Milchproduktion
4.1.1.3 Nutztierhaltung
4.1.2 Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit in der EU
4.1.2.1 Export
4.1.2.2 Import.
4.1.3 Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt
5. Stellungnahme und Fazit
5.1 Marktversagen versus Politikversagen- Gesamtbetrachtung und Wertung der Agenda
5.2 Stellungnahmen von Interessenverbänden und Institutionen
5.2.1 Bauernverband
5.2.2 Europäische Kommission
5.2.3 Position der Bundesregierung
5.2.4 Eigene Bewertung und Vorschläge.
6. Ausblick: Mögliche Auswirkungen einer EU- Osterweiterung auf die europäische, speziell die deutsche Landwirtschaft
Anhang
Literatur- und Quellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Verzeichnis der Grafiken und Tabellen
Abbildung a.): Mindestpreis
Abbildung b.): Preisniveau für Brotweizen
Tabelle c.): Beschäftigungszahlen im Agrarsektor der EU
Abbildung d.): Prozentuale Beschäftigung in der Landwirtschaft
Abbildung e.): Durchschnittsgröße der EU-Agrarbetriebe in ha
Abbildung f.): Entwicklung der Lohnindizes in der EU
Abbildung g.): Einkommensentwicklung in der deutschen Landwirtschaft
Tabelle h.): Anzahl und Fläche der Betriebe in Deutschland
Tabelle i.): Betriebsgrößen nach Bundesländern BRD
Abbildung j.): Entwicklung der Getreideanbauflächen in Deutschland
Abbildung k.): Produktionswerte tierische Erzeugnisse
Abbildung l.): Entwicklung der Bruttowertschöpfung
Abbildung m.):Deutsche und europ. Interventionsbestände Rindfleisch
Abbildung n.): Deutsche und europ. Interventionsbestände Butter
Abbildung o.): Deutsche und europ. Interventionsbestände Getreide
Tabelle p.): Verhältnisse der Agrarsubventionen zum BIP (EU)
Abbildung q.): Deutscher Agraraußenhandel - Exportziele -
Abbildung r.): Deutscher Agraraußenhandel - Importquellen -
Abbildung s.): Ein- und Ausfuhren Rindfleisch Dtl
Abbildung t.): Ein- und Ausfuhren Getreide und Zucker Dtl
Abbildung u.): Verhältnis des Weltagraraußenhandels zur EU-15
1. Ziel der Untersuchung
1.1 Gegenstand
Mit der zunehmenden Europäisierung und Verflechtung der west- und mitteleuropäischen Staaten zu einer wirtschaftlichen Handelseinheit traten vermehrt ehemals nationale Strukturprobleme in den Mittelpunkt europäischer Betrachtung.
Dass sich diese Punkte nicht mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von selbst lösen konnten, liegt auf der Hand. Vielmehr entwickelten sie sich zu vornehmlich auf europäischer Ebene zu bewältigenden Aufgaben. Exempel und gleichzeitig Gegenstand der Betrachtung soll im Rahmen dieser Arbeit in erster Linie die Landwirtschaft sein, da die europäische Agrarpolitik als spezielle Sektoralpolitik mit über 50 % den größten Budgetposten des Haushalts der EU-Kommission ausmacht1 ; weiterhin soll der Maßnahmenkatalog2 der EU-Kommission, der unter dem Stichwort Agenda 2000 Bekanntheit erlangte, auf seine Geeignetheit in Bezug auf die Lösung struktureller Probleme und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit speziell der deutschen Landwirtschaft untersucht werden.
1.2 Bestimmung und Entwicklung der Problematik
Zunächst ist allerdings die Entstehung des Problemkreises um die Landwirtschaft und die Notwendigkeit eines derartigen Maßnahmenkataloges zu beleuchten.
Wie in den meisten westlichen Staaten war auch in Deutschland die Landwirtschaft einem grundlegenden sektoralen Wandel und strukturellen Veränderungen unterworfen: Während der Landwirtschaft in der vorindustriellen Zeit und in den Anfangsphasen wirtschaftlicher Entwicklung eine dominierende Rolle im ökonomischen System zukam, sank der Anteil der Landwirtschaft am NSP aufgrund zunehmender Arbeitsteilung und Einführung neuer Techniken sowie Organisationsformen, die zu Produktivitätsfortschritten bei weniger Faktoreinsatz führten3. Lag der Wertschöpfungsanteil bezogen auf die Gesamtwirtschaft im Jahre 1855 noch bei knapp über 40 %, so schrumpfte er bis 1945 auf etwa 15 %. 1985 entfielen nur noch knapp 3 % auf die Landwirtschaft.
In den seit der Industrialisierung einsetzenden industriellen Entwicklungsstufen nahm folglich die Bedeutung des Agrarsektors im Zuge gesamtwirtschaftlichen Wachstums vermehrt ab. Die Ursache hierfür ist nach einhelliger Ansicht mit dem so genannte Engel´schen Gesetz4 zu begründen: Dieses bezieht sich auf die Nachfragesättigung und besagt, dass der Anteil der Nahrungsmittelausgaben an den gesamten Konsumausgaben mit steigendem pro Kopf- Einkommen nur verhältnismäßig gering ansteigt (Nachfrageelastizität gering).
Weiterhin ist die Abnahme der Bedeutung des Agrarsektors damit zu begründen, dass fortlaufend Funktionen aus der Landwirtschaft ausgelagert und durch gewerbliche Verarbeitung oder Dienstleistungsprozesse ersetzt werden5. Als Beispiel ist hier die Getreideverarbeitung anzuführen, die mit beginnender Industrialisierung auf maschinelle Verfahren ausgelagert wurde. Gleiches gilt etwa für die Milcherzeugung, bei der Homogenisierung und Pasteurisierung von Großmolkereien übernommen wurden, die mit der eigentlichen Milchgewinnung jedoch nur noch in vertraglichem Zusammenhang stehen.
Die von Fourastié bereits im Wege der Drei-Sektoren-Hypothese6 prognostizierte Schrumpfung des primären Sektors ist, bezogen auf die Landwirtschaft, durch die strukturelle Entwicklung bestätigt worden. Die fortschreitende technische Entwicklung führte neben der Schrumpfung des Agrarsektors gleichzeitig zu einem Produktionspotential, das weit über die Nachfrage nach landwirtschaftlichen Produkten hinausging. Hierin liegt letztlich das Dilemma aller Agrarmärkte in industriell weit entwickelten Staaten begründet: Während die Landwirtschaft einerseits inferiore, aber gleichwohl lebenswichtige Erzeugnisse liefert, bleibt sie andererseits im Zuge der allgemeinen Einkommensentwicklung hinter den übrigen Wirtschaftszweigen zurück. Dies zwingt besonders kleine Betriebe zur Betriebsaufgabe und erfordert in den Augen Vieler staatliches Handeln.
Der nationale Gesetzgeber suchte bereits im 19. Jahrhundert die Lösung dieses Problems in Schutzzöllen7, um den ohnehin geschwächten Agrarsektor zu stabilisieren. Im weiteren geschichtlichen Verlauf wurden Mindestpreise eingeführt, um die Existenzgrundlage der Landwirte zu sichern und die geringe Nachfrage im Verhältnis zur Produktion auszugleichen. Mindestpreise sind typische Anbieterschutzmaßnahmen, die dazu dienen, die Anbieter vor zu geringen Erlösen zu schützen8. Durch die staatlich fixierten Mindestpreise kommt es ökonomisch notwendigerweise zu einem Angebotsüberhang, weil die angebotene, die nachgefragte Menge übersteigt und keine gleichgewichtige Preisbildung über den Marktmechanismus erfolgen kann. Diejenigen Erzeugnisse, die wegen des Angebotsüberhangs keine Abnehmer zum vorgegebenen Preis fanden, kaufte der Staat auf und lagerte sie ein, um den Landwirten zu den notwendigen existenzerhaltenden Umsätzen zu verhelfen. Logische Konsequenz dieses staatlichen Eingriffs war die Entstehung von weiteren Überproduktionen, da die Landwirtschaft in der vermehrten Produktion und der garantierten Abnahme eine Möglichkeit zur Gewinnerzielung sah. Hieraus entstand letztlich die Grundproblematik der späteren „Milchseen“ und „Getreidebergen“, um nur zwei zu nennen. Der Staat musste diese großen Erzeugnismengen lagern, was seinerseits zu weiteren (Lager-)Kosten führte.
Mit der Begründung eines einheitlichen europäischen Wirtschaftsraumes und der Öffnung des europäischen Warenverkehrs wurde diesem anfänglich nationalen Problem auf europäischer Ebene eine neue Bedeutung beigemessen: Die Liberalisierung des Marktes machte eine Vereinheitlichung der staatlichen Preisregulierung und die Abschaffung von Zöllen erforderlich. Bei der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahr 1957 war es zentrales Anliegen der sechs Gründerstaaten, eine Verflechtung der Volkswirtschaften zu schaffen, mit der zugleich eine Integration der nationalen Agrarsektoren durch eine gemeinsame Agrarpolitik (GAP) einhergehen sollte9. Kodifiziert wurde dieses gemeinsame Vorhaben in Art. 39 des EWG- Vertrages (Vertrag von Rom, 1957, unverändert im Maastrichter Vertrag von 1993; jetzt Art. 33 EGV). Diese gemeinschaftliche Basis sollte durch den Abbau von innergemeinschaftlichen Handelsschranken zu einer wohlfahrtsteigernden Wirkung führen. Hintergrund war hier insbesondere der Schutz mittelständischer Betriebe durch eine schonende Heranführung an einen europäischen Markt10.
Die Problematik der Überproduktionen und insbesondere der Mindestpreise, die letztlich eine (grundsätzlich nicht zu erstrebende) Wettbewerbsbeschränkung darstellen, wurde allerdings auch hierdurch nicht abschließend gelöst: Vielmehr machen bis heute die Transferleistungen an die europäischen Agrarmärkte den größten Teil des EU- Haushaltes aus11.
Abb. I: Anteil der Agrarausgaben am Gesamthaushalt der EU
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Zusammenstellung von Werten aus "Die Lage der Landw irtschaft in der EU, Bericht 2000, Europ.Kommission, T/104."
Viele Stimmen in der EU verlangten daher nach einer Reihe von Maßnahmen, die die Überproduktionen eindämmen und die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte in Europa steigern sollten.
Die EU-Kommission legte deshalb im Juli 1997 einen Maßnahmenkatalog12 vor, der über einen Zeitraum von sechs Jahren (2000-2006) unter anderem diese Konfliktlage lösen soll. Dieser Maßnahmenkatalog (Agenda 2000) soll daher Gegenstand dieser Untersuchung im Rahmen der sich bis heute (2003) abzeichnenden Entwicklung sein.
2. Theoretische Grundüberlegungen
2.1 Protektionismus versus Liberalisierung
Die Agrarpolitik ist eine vielschichtige und in verschiedene Richtungen forcierbare, nicht zuletzt von rein politischen Zielsetzungen abhängige Materie. Maßgeblich beeinflusst werden politische Maßnahmen dadurch, dass der Agrarsektor wie kein anderer Bereich von externen Einflüssen wie etwa Umwelteinwirkungen oder örtlichen Gegebenheiten der Betriebe abhängig ist. Diese der Landwirtschaft immanenten Faktoren spielen stets eine wichtige Rolle und sind vielfach mitursächlich für eventuellen politischen Handlungsbedarf.
Um den aus genannten Gründen wirtschaftlich sensiblen Agrarsektor auf nationaler Ebene zu stabilisieren, wurden in den meisten westlichen Industrieländern Maßnahmen getroffen, um preissenkend wirkende ausländische Konkurrenz aus dem Agrarmarkt fernzuhalten13. Dies sollte im Wesentlichen durch Importzölle für ausländische Agrarprodukte erreicht werden, die so hoch bemessen wurden, dass eine mögliche Preisdifferenz zu günstigeren ausländischen Produkten ausgeglichen und ein „Preiskampf“ unmöglich wurde. Aber auch im nichttarifären Bereich fanden Maßnahmen statt, die die Einfuhr ausländischer Güter beschränken sollte, wie etwa so genannte Importquoten, bei denen die Höchstimportmenge pro Jahr staatlich fixiert wird. Dieses Verhalten, das in Europa seit dem Fortschreiten der Industrialisierung im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts üblich war, wird in der Wissenschaft unter das Stichwort Protektionismus gefasst14.
Gegenstück des Protektionismus ist der Liberalismus, der den Abbau von jeglichen Handelshemmnissen und Wettbewerbsbeschränkungen zum Ziel hat. Die Idee des Liberalismus als solche ist keineswegs eine Erscheinung der Neuzeit, vielmehr entwickelte bereits A. Smith im 18. Jahrhundert Notwendigkeitsüberlegungen einer freiheitlichen Agrarmarktordnung15, welche in der Ökonomie unter das Stichwort „(klassischer) wirtschaftlicher Liberalismus“ gefasst wurden16. Zentrale Elemente dieser Lehre waren zum einen die Garantie des privaten Eigentums als Grundlage des privaten Erwerbsstrebens und zum anderen die Möglichkeit der freien Entfaltung des Einzelnen: Jeder müsse ungehindert seinen Neigungen nachgehen und seine Interessen verfolgen können. Hieraus ergebe sich eine wirtschaftliche Arbeitsteilung, die zu intensivem Güteraustausch und zur Wohlfahrtssteigerung Aller führe. Die Koordination dieses nach egoistischen Einzelinteressen ausgerichteten Handelns solle ausschließlich dem Preismechanismus überlassen bleiben. Da der Preis den wirklichen Wert von Leistung und Gegenleistung abbilde, sei höchste Gerechtigkeit im Sinne des aristotelisch-scholastischen Postulats der „iustitia commutativa“ möglich17. Dieses Prinzip wurde von den Neoliberalisten weiterentwickelt und mündete im Konzept der sozialen Marktwirtschaft. Diese von Müller- Armack begründete und Ludwig Erhard umgesetzte Lehre fordert eine verbindliche Grundwerteordnung für die handelnde Politik, die hauptsächlich der christlichen Soziallehre entnommen ist. Eckpfeiler dieser Grundwerteordnung sind das Solidaritätsprinzip, das Gemeinwohlprinzip und das Subsidiaritätsprinzip18. Aus diesen Prinzipien heraus begründen die Vertreter der sozialen Marktwirtschaft die Notwendigkeit, das marktliche Verteilungsergebnis durch den Staat zu korrigieren19. Entsprechend diesen Grundgedanken setzten sich stets nationale politische Haltungen durch, die den Schutz der einheimischen Agrarmärkte der Marktöffnung vorzogen. Noch heute existiert auf globaler Ebene in vielen Branchen protektionistisches Denken und dieses wird vielfach auch als wirtschaftliche „Sanktion“ gegen andere Staaten verwendet20. In den USA sind beispielsweise bestimmte Agrarprodukte (Milch, Zucker, Erdnüsse) nach wie vor durch hohe Importzölle geschützt.
In Europa waren die Liberalisierungsbemühungen im Rahmen des EWGVertrages zunächst von Interessen Frankreichs und Deutschlands geprägt: Frankreich als dominierender Exporteur von Agrarprodukten strebte mit einer Öffnung der Märkte einen hohen Marktzuwachs in Europa an. Als Gegenleistung bot Frankreich den Nachbarländern Zugang zu seinen stark protektionierten Märkten für Industrieprodukte an, wovon Deutschland als führender Exporteur von Industrieprodukten seinerseits profitieren konnte.
Die grundsätzliche Liberalisierung des Weltmarktes wurde mit der 1947 in Genf abgeschlossenen GATT- Vereinbarung eingeleitet, der bis heute über einhundert Staaten angehören21. Das GATT ist ein multilaterales Zoll- und Handelsabkommen, welches die Förderung der weltweiten Wohlfahrt durch eine Befreiung des internationalen Warenaustausches von möglichst vielen Handelsschranken zum Ziel hat.
Grundsätzlich fanden die Regeln des GATT auch im Agrarbereich Anwendung, obwohl es zwei spezifische Ausnahmeregelungen hierfür gab: So konnte vom allgemeinen Verbot mengenmäßiger Importbeschränkungen unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden22. Ferner wurden auch Exportsubventionen bei Rohstoffen aus dem Agrarbereich toleriert23.
Die vollständige und ausnahmslose Eingliederung des Agrarsektors in die GATT- Vereinbarung wurde welthandelspolitisches Ziel seit der 8. GATTVerhandlungsrunde (sog. Uruguay- Runde).
Eine weltweite Trendwende im Agrarsektor zeichnete sich jedoch ab, als die OECD Mitte der Achtziger Jahre das „Ministerial Trade Mandate“ verabschiedete, durch welches die Konsequenzen eines „ausgewogenen und schrittweisen Abbau der Protektion für die Landwirtschaft“ untersucht werden sollten24.
Die Ergebnisse dieser Analyse führten kurz darauf in den GATT-Verhandlungen der Uruguay- Runde zu wesentlichen Einschränkungen des weltweiten Agrarprotektionismus, in der die gegensätzlichen Positionen der USA und der EG zu einem Kompromiss in Richtung Liberalisierung fanden. Die Exportförderung landwirtschaftlicher Produkte musste einerseits zurückgenommen werden, andererseits konnten zentrale Elemente der heutigen EU- Agrarpolitik wie etwas Preisausgleichszahlungen und so genannte Stilllegungsprämien bereits damals (1994) international abgesichert werden.
Das GATT- System wurde am 1.1.1995 von der WTO abgelöst und sollte die (rechtliche) Durchsetzbarkeit der beschlossenen Punkte sicherstellen und über ein einfaches Abkommen hinausgehen. Mit der Gründung der WTO wurde das multilaterale Welthandelssystem institutionell gestärkt, zudem wurde der Mitgliederkreis auf inzwischen 144 Staaten erweitert. Die Außenwirtschaftspolitik verfügt mit der WTO über ein vielseitiges Instrument zur Förderung transparenter, effizienter und auch mit Rechtssicherheit ausgestatteter internationaler Wirtschaftsbeziehungen. So verpflichten sich WTO-Mitglieder, bei Streitfällen den Regeln des WTO- Streitschlichtungsverfahrens zu folgen und einseitige nationale Maßnahmen zu unterlassen. WTO-Mitglieder sind ebenfalls verpflichtet, die Konformität ihrer Gesetzgebung mit den Verpflichtungen aufgrund des Abkommens zu gewährleisten. Dies ist eine weitere wichtige multilaterale Bindung, die einseitige nationale politische Maßnahmen ausschließen soll. Wesentliche Neuerung der WTO- Übereinkommen ist die für die Ausfuhr von Agrarprodukten wichtige Beschränkung der Exportsubventionen, die ein Mitgliedsland seinen Landwirten gewähren darf. Diese Annäherung an Weltmarktverhältnisse soll letztlich sicherstellen, dass (Interventions-)Preissenkungen nicht mit gleichzeitigen Exportsubventionen „erkauft“ werden.
Für den Agrarsektor sind im Rahmen der nächsten WTO-Runde bzw. der nächsten WTO- Ministerkonferenz in Cancún (Mexiko) am 10.-14.09.2003 weitere Liberalisierungsschritte zu erwarten25, auch wenn ein Beschluss hinsichtlich einer Agrarmarktliberalisierung auf der Ministerkonferenz in Seattle 1999 unter spektakulären Umständen gescheitert ist26 und auch in den letzten Konferenzen in Doha (Vereinigte Arabische Emirate) und Chalkidiki (Griechenland) nicht zustande kam.
Status quo ist dennoch ein relativ stark protektionierter Agrarmarkt insbesondere in Europa. Die EU- Agrarmarktordnungen, die nach wie vor Mindestpreisgarantien (in Form von Preisfestsetzungen durch den EU-Ministerrat), Abnahmegarantien (aufgrund staatlicher Abnahmeverpflichtungen und Interventionskäufen) und Außenschutz (durch Preisheraufschleusungen bei billigeren Agrarimporten und Exportsubventionen in Form von Erstattungen der Differenz zwischen hohen EG- Agrarmarktpreisen und niedrigeren Exporterlösen auf Weltmarktniveau) gewähren, sind somit weiterhin vom Anbieterschutzgedanken beherrscht. Wie die Liberalisierungstendenzen und auch die noch vorhandenen protektionistischen Gedanken in die agrarpolitische Willensbildung miteinfließen, soll der nachfolgende Abschnitt klären.
2.2 Agrarpolitische Ziel- Mittel Zusammenhänge
Im Folgenden soll dargestellt werden, welche agrarpolitischen Ziele in einer sozialen Marktwirtschaft vorherrschen, wie sie entstehen und mit welchen Mitteln sie verfolgt werden, um schließlich zur Frage zu gelangen, in welchen Fällen diese Ziele nicht vom Markt selbst gelöst werden und wann staatliches Eingreifen in ordnungs- oder prozesspolitischer Hinsicht notwendig sein kann (Punkt 2.3).
2.2.1 Ziele
Wie im vorherigen Abschnitt angedeutet, ist die Agrarwirtschaft eine im Wesentlichen rein politisch dominierte Materie27, durch die gesellschaftliche Grundvorstellungen in die Wirtschaft- und Agrarpolitik hineingetragen werden. Dies bedeutet, dass bestimmte gesellschaftspolitische Grundziele, über die in einer Demokratie und sozialen Marktwirtschaft eine recht große Einigkeit besteht, in politischen Maßnahmen zu konkretisieren sind, falls der Markt eine eigenständige Zielerreichung nicht gewährleistet. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass sich die agrarpolitischen Ziele nach den übergeordneten gesellschaftspolitischen Zielen orientieren und zu ihrer Verwirklichung beitragen müssen28.
Die Einordnung der vorherrschenden agrarpolitischen Ziele soll zunächst durch Darstellung der wichtigsten gesellschaftspolitischen Ziele ermöglicht werden.
Als allgemein politisch und gesellschaftlich anerkannt gelten sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in der Europäischen Union Werte wie Freiheit, Gerechtigkeit (Leistungsgerechtigkeit, Chancengleichheit, Bedarfsgerechtigkeit), (insbesondere wirtschaftliche) Sicherheit sowie Wohlstand29.
Einige dieser gesellschaftspolitischen Ziele wurden direkt in Legislativmaßnahmen verankert, wie etwa dem Landwirtschaftsgesetz von 1955 oder auch im EG- Vertrag in Art. 33. Das Landwirtschaftsgesetz, das noch von den Zielen der Landwirtschaft „Teilnahme an der volkswirtschaftlichen Entwicklung, Produktivitätssteigerung, Ausgleich branchenspezifischer Nachteile Versorgungssicherheit“ sowie „intersektoraler Angleichung der sozialen Lage“ (gleiche Einkommen) ausging, wurde auf europäischer Ebene um einige Punkte erweitert, die dem Oberziel „Freiheit“ vermehrt Rechnung tragen. Insbesondere wurden daher der Abbau von Handelshemmnissen und die Erhöhung der Marktstabilität in den Mittelpunkt gerückt. Diese, auf gesellschaftspolitische Grundvorstellungen aufbauenden agrarpolitischen Ziele lassen sich in die folgenden verschiedene Kategorien wirtschaftspolitischer Ziele einordnen30.
2.2.1.1 Verteilung
Zentraler agrarpolitischer Aspekt des Verteilungsziels ist das landwirtschaftliche Einkommen. Dieses hat eine gerechtere und gleiche Einkommensverteilung sowohl in interregionaler als auch internationaler Hinsicht zum Gegenstand. Das Verteilungsziel soll sich dabei sowohl auf benachteiligte Gebiete, die einzelnen Haushalte untereinander, als auch auf die Beziehung von heutigen zu zukünftigen Generationen beziehen.
2.2.1.2 Wirtschaftliche Freiheit
Der weltweit (langsam) einsetzende Trend zum Agrarliberalismus fordert neben einer liberalen Agrarverfassung zudem eine Verbesserung (bzw. Ermöglichung) des Wettbewerbs. Insbesondere in der jüngeren Zeit wurde auf europäischer und WTO- Ebene eine Abschaffung von Handelshemmnissen verlangt und teilweise in Gesetzen kodifiziert31.
2.2.1.3 Stabilität
Weiteres agrarpolitisches Ziel ist die Stabilität bestimmter Größen im Agrarmarkt. Hierzu zählen insbesondere die Verbraucherpreise, die Erzeugerpreise und die Versorgungssicherheit. Diese Unterziele entspringen im Kern dem sozialen Element der Marktwirtschaft32 und spiegeln sowohl Teile des Gerechtigkeitsziels als auch des Sicherheits- und Wohlstandsziels wider33.
2.2.1.4 Effizienz
Die Effizienz wirtschaftlicher Betriebe soll in verschiedener Hinsicht optimiert werden: Zum einen soll die Faktormobilität (intersektorale Allokation), d.h. die Mobilität und Flexibilität von Arbeit und Kapital ermöglicht werden (so vorgesehen in den Vorschriften zum freien Warenverkehr und der freien Arbeitsplatzwahl in der EU), zum anderen soll die Produktivität innerhalb der Betriebe durch Aus- und Weiterbildung mit einem verbesserten Management erhöht werden (intrasektorale Allokation).
Mit dem Ziel einer interregionalen Arbeitsteilung wird eine Effizienzerhöhung durch Bildung von regionalen Produktionsschwerpunkten angestrebt, um Standortvor- bzw. nachteile durch Umstrukturierung auszunutzen bzw. zu umgehen. Hier können jedoch gleichermaßen Konflikte zu Verteilungszielen wie im Bereich der internationalen Arbeitsteilung, deren Ziel es ist, Effizienz durch Ausnutzung des Freihandels und Aufgabe der protektionistischen Beschränkungen zu erreichen, entstehen.
2.2.2 Mittel
Die in der Agrarpolitik vorhandenen Möglichkeiten in den Marktprozess einzugreifen lassen sich, wie auch in verschiedenen anderen Bereichen, in eine ordnungs- und eine prozesspolitische Kategorie unterteilen34. Die ordnungspolitische Seite wird für die Landwirtschaft durch die so genannte Agrarverfassung beeinflussbar. Die Agrarverfassung stellt dabei keineswegs ein einheitliches Regelwerk dar, sondern ist ein Ordnungsrahmen, der das Geschehen in der Landwirtschaft bestimmt35. Dieser Rahmen umfasst die sozialen Sicherungssysteme, die Arbeitsverfassung, Verfügungs- und Nutzungsrechte von landwirtschaftlichem Eigentum, das landwirtschaftliche Steuerrecht, das Agrarkreditsystem, den rechtlichen Rahmen für Agrarmärkte, das Ausbildungs- und Beratungsangebot sowie die landwirtschaftlichen Verbände und Zusammenschlüsse36.
Betrachtet man die prozesspolitische Seite der agrarpolitischen Mittel, so lassen sich verschiedene Kategorien an Steuerungsmöglichkeiten feststellen: In Anknüpfung an das intrasektorale Effizienzziel können Informations- und Beratungsdienste die interne Effizienz oder Markttransparenz erhöhen. Durch an Erzeuger adressierte Appelle des Staates können bestimmte z.B. umweltbezogene Ziele verfolgt werden.
Mit direkten finanziellen Hilfen oder Belastungen wie Subventionen, Prämien, Direktzahlungen sowie Steuern, Gebühren oder Beiträgen kann der Produktionsprozess gezielt gefördert oder die Marktvorgänge beeinflusst werden.
Ferner kommen als prozesspolitische Mittel direkte Eingriffe des Staates in Betracht, mit denen bestimmte, eigentlich variable Größen fixiert werden (Preisoder Mengensteuerung).
Schließlich bleibt als Mittel (insbesondere zur Markt- und Preisstabilisierung) das Aufkaufen von Überschüssen durch den Staat (so genannte Interventionskäufe).
Wie aus der Darstellung deutlich wird, knüpfen vorstehende Mittel staatlichen Handelns an unterschiedlichen Marktfaktoren an. Da sie mit unterschiedlich schweren Konsequenzen für die Volkswirtschaft verbunden sind, bedürfen sie jeweils unterschiedlicher Rechtfertigung, um in den Marktprozess eingreifen zu dürfen. Hierauf und auf die strukturpolitische Einordnung dieser Maßnahmen ist insbesondere im folgenden Abschnitt einzugehen.
2.3 Begründung und Instrumente der Strukturinterventionen
Die verschiedenen denkbaren und in der Bundesrepublik Deutschland bisher in verschiedenen Branchen bereits zur Anwendung gekommenen staatlichen Strukturmaßnahmen bedürfen zunächst einer Klärung des strukturpolitischen Handlungsbedarfs im Agrarsektor. Hintergrund sollen dabei stets die formulierten agrarpolitischen Ziele sein.
Bei der Rechtfertigung jeglichen staatlichen Handelns ist zunächst im Rahmen einer ordnungspolitischen Perspektive zu fragen, in welchen Situationen welche strukturpolitischen Maßnahmen anzuwenden sind. Eine diesbezügliche ordnungspolitische Grundentscheidung ist für die Bundesrepublik Deutschland bereits zu Gunsten eines marktwirtschaftlichen Systems gefallen: Dezentrale Entscheidungen und Koordination von Angebot und Nachfrage über die Märkte sowie der Preismechanismus als Kernelement der Marktwirtschaft ergeben zunächst keinen grundsätzlichen strukturpolitischen Handlungsbedarf. Gleichwohl sind in der marktwirtschaftlichen Realität und insbesondere im Bereich der Agrarpolitik zahlreiche staatliche Eingriffe, wie unter 2.1 bereits angedeutet, festzustellen.
2.3.1 Marktversagen und Marktstörungen
Die Notwendigkeit solcher staatlicher Eingriffe wird damit begründet, dass in einigen Sektoren marktliche Systeme ineffizient bzw. nicht funktionierend sind. Hier weist der Marktprozess in allokativer Hinsicht Mängel auf, die unter den Begriff „Marktversagen“ zu subsumieren sind. Neben allokativen Mängeln können zudem auf der distributiven Ebene „Mängel“ auftreten, bei denen ebenfalls vielfach von Marktversagen gesprochen wird. Bei genauerer Betrachtung jedoch wird deutlich, dass die Distribution, d.h. die marktliche Ertragsverteilung, lediglich das Ergebnis von allokativen Marktmängeln ist und somit in diesem Fall nicht von Marktversagen im eigentlichen Sinne gesprochen werden kann. Eine Hauptursache für marktliche Störungen wird in den unter Umständen erheblichen wirtschaftlichen Anpassungslagen gesehen, die im Wege eines stattfindenden Strukturwandels in einzelnen Branchen entstehen37.
Neben dem „klassischen“ Marktversagen, bei dem die marktliche Koordination nicht erst zustande kommt, sind als weitere Gründe für möglichen staatlichen Handlungsbedarf noch das Wettbewerbsversagen, also ein Nichtfunktionieren des Wettbewerbs (bei gleichwohl funktionierendem Marktmechanismus) sowie eine Mischform von Marktmängeln denkbar, bei denen Störungen durch Behinderung der marktlichen Koordinationsfunktion oder Wettbewerbsbeschränkungen auftreten. Regulierungsanlässe38 im Bereich der oben genannten Marktstörungen sind nach allgemeiner Auffassung gegeben bei Öffentlichen Gütern, Koordinationshindernissen, externen Effekten sowie natürlichen Monopolsituationen39.
Eine erste Möglichkeit der Rechtfertigung staatlicher Eingriffe in die Agrarmärkte stellen ö ffentliche G üter dar: Öffentliche Güter, sind Güter, die wegen ihrer technischen Eigenschaften, nämlich dem Nichtfunktionieren des Marktausschlussprinzips und der Nichtkonsumrivalität nicht von Privatunternehmen angeboten werden können. Als öffentliches Gut in Betracht kommt im Bereich der Landwirtschaft die Versorgungssicherheit mit Agrarerzeugnissen: Niemand kann von der „Sicherheit“ ausgeschlossen werden, die dadurch entsteht, dass auch in Zukunft eine Versorgung mit heimischen Ressourcen in Krisenzeiten möglich ist, und bezüglich dieser Sicherheit besteht auch keine Rivalität im Konsum40. Fraglich ist, ob der einzelne Konsument bereit wäre, für die Produktion der inländischen Agrarprodukte mehr Geld zu bezahlen, als etwa auf dem Weltmarkt. Da dies höchst zweifelhaft ist, wird dieses Argument in der politischen Diskussion als Rechtfertigung für Mindestpreise et cetera angeführt41. Als Fazit lässt sich festhalten, dass die Versorgungssicherheit mit Agrarprodukten zwar gewährleistet ist, dies aber zu unerwünschten Ergebnissen führt (u. A. „Bauernsterben“) und insoweit strukturpolitischer Handlungsbedarf dem Grunde nach besteht.
Möglicherweise sind zudem externe Effekte vorhanden, die strukturpolitische Eingriffe rechtfertigen könnten: Erforderlich ist hierfür zunächst eine Begriffsklärung der externen Effekte. Externe Effekte, die nach herrschender Meinung ein Marktversagen darstellen42, treten auf, wenn Handlungen oder bestimmte Güter gesamtwirtschaftliche positive bzw. negative Auswirkungen auf andere Individuen oder Güter haben, die sich jedoch nicht oder nur unzureichend in deren Preisen widerspiegeln.
In der Literatur wird für den landwirtschaftlichen Bereich an die „verfehlte EG-Agrarpolitik“ angeknüpft, die zu „negativen externen Effekten in Form riesiger unabsetzbarer Produktionsmengen“ geführt habe und deren enorme Kosten letztlich die Verbraucher und Steuerzahler tragen müssten43. Diese Ansicht knüpft jedoch nicht an der Landwirtschaft, sondern vielmehr an der EU- Politik an, weshalb für diesen Fall im Ergebnis nicht von externen Effekten mit der Ursachenquelle Landwirtschaft auszugehen ist. Der in dieser Aussage implizierte Vorwurf eines „Politikversagens“ soll daher zunächst aus dem Bereich der Marktmängel ausgegrenzt und an späterer Stelle erneut aufgegriffen werden.
Die Vergangenheit zeigte allerdings, dass insbesondere der Düngemittel- und Schädlingsbekämpfungsmitteleinsatz zu immensem Sanierungs- und Renaturierungsaufwand und folglich zu hohen Kosten führte, die sich nicht im Preis der Agrarprodukte widerspiegelten. Wirtschaftspolitisch relevant werden diese Umweltbeeinträchtigungen jedoch erst ab einem gewissen Ausmaß44. Problematisch ist, wie diese Negativeffekte im Wege staatlichen Handelns berücksichtigt werden, d.h. internalisiert werden können. Die Lösung dieser Frage erweist sich in allen Wirtschaftsbereichen als schwierig, da externe Effekte ein ubiquitäres, kaum vermeidbares und bezifferbares Phänomen sind. Eine Rechtfertigung für staatliches Handeln im Sinne von protektionistischen Maßnahmen kann hieraus nicht abgeleitet werden; lediglich eine Zertifizierung von Verfügungsrechten und Verkauf über den Markt könnte hier strukturpolitisch gerechtfertigt sein, was im Rahmen dieser Untersuchung allerdings keine Rolle spielen soll.
Größere Relevanz im Agrarbereich haben die so genannten Koordinationshindernisse45. Hiervon ist zu sprechen, wenn die Koordination von Angebot und Nachfrage wegen besonderer Konstellationen am Markt nicht zustande kommt. Hier sind verschiedene Varianten denkbar; herausgegriffen werden sollen an dieser Stelle jedoch nur die für die Landwirtschaft relevanten Bereiche. Diese liegen im Agrarsektor in den Fällen eines anormalen Angebotsverhaltens, den so genannten „labilen Gleichgewichten“ vor. Erster relevanter Fall ist der, dass das Angebot die Nachfrage übersteigt46. Fällt der Preis nun wegen des größeren Angebots, werden die Produktion und damit das Angebot ausgeweitet, um Verdienstausfälle zu kompensieren (auf Grund der Preissenkung).
Abb. II: Labile Gleichgewichte
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
In einem solchen Fall, in dem letztlich Überproduktionen Konsequenz des Preisverfalls und einer anormalen Reaktion der Anbieter sind, ist eine grundsätzliche marktliche Steuerung möglich, was jedoch zu politisch und sozial unbefriedigenden Ergebnissen führte: Auf Grund der Angebotsüberhänge und der niedrigen Preise würden auf Dauer einzelne Anbieter aus dem Markt gedrängt, wodurch sich die Anbieterfunktion nach links verschöbe und marktliches Gleichgewicht erreicht wäre. Insofern liegt kein Marktversagen vor, sondern vielmehr sind die marktlichen Ergebnisse („Bauernsterben“) in ihrer distributiven Konsequenz nicht erwünscht.
In einem weiteren in Betracht kommenden Fall wird von einem normalen Verhalten aller Marktbeteiligten ausgegangen, jedoch eine kurzfristige Starrheit des Angebots angenommen (sog. Cob-Web Modell): Tritt eine Nachfrageerhöhung auf ein kurzfristig starres, unflexibles Angebot (wie etwa bei begrenzten Ernteerträgen), steigen die Preise für die Erzeugnisse. Nach einer Orientierung am erhöhten Preis weiten die Produzenten in der nächsten Periode ihr Angebot aus, was die Preise letztlich wieder sinken lässt, das Angebot daher wieder eingeschränkt wird, und die Nachfrage wegen der Preissenkung erneut steigt. Dieses Phänomen (nach Hahnau „Schweinezyklus“ bei Mastschweinen, „Hopfenzyklus“ ebenso bei Hopfen, Eiern, Kaffee und Schlachtrindern), dem eine stetige Wiederholung dieses Prozesses immanent ist, entsteht durch diese kurzfristigen Starrheiten im Angebot (time- lags), welche aufgrund der hierdurch gestiegenen Preise zu Fehlanreizen (zur Angebotsausweitung) führen47.
Einen staatlichen Regulierungsbedarf, der mit Cob-Web Systemen zu rechtfertigen ist, kann es gleichwohl in heutiger Zeit nicht mehr geben, da grundsätzlich das Angebot jederzeit auf die Nachfrage reagieren kann (durch Lagerauf- bzw. Abbau), aber auch in der Landwirtschaft, in der eine Reaktion in dieser Form natürlicherweise verzögert stattfände, kann von Lern- und Erfahrungsprozessen ausgegangen werden48. Eine derartige Fehlsteuerung bzw. Überreaktion ist daher heute nicht mehr zu erwarten. Ausgeklammert bleiben sollen zunächst Fehlsteuerungen, die durch staatliche Eingriffe erfolgen und nicht im landwirtschaftlichen System als solchem begründet sind, weshalb im Ergebnis hier nicht von staatlichem Handlungsbedarf auszugehen ist.
Auf distributiver Ebene ist, wie bereits angedeutet, nicht von einem Marktversagen zu sprechen, da Verteilungsprobleme letztlich durch allokative Fehlsteuerungen entstehen. Die distributive Ebene bestimmt sich ganz maßgeblich nach dem wirtschaftlichen Ordnungsrahmen, in dem die Verteilung erfolgt: In der in Deutschland vorherrschenden sozialen Marktwirtschaft erfolgt die Primärverteilung der Marktergebnisse über den Markt nach der Leistung bzw. Leistungsfähigkeit. Anbieter von Produktionsfaktoren werden hier nach ihrem Beitrag zum Sozialprodukt entlohnt49. Strukturpolitische Eingriffe sind hier nur dann gerechtfertigt, wenn dieses Leistungsprinzip nicht funktioniert, d.h. Einkommen entstehen, die nicht auf Leistung beruhen, bzw. trotz Leistung keine Einkommen entstehen. Im Bereich der Landwirtschaft ist das Leistungsprinzip durchaus funktionsfähig, allerdings wird das marktliche Verteilungsergebnis nicht akzeptiert (Löhne der Landwirte fallen zu niedrig aus). Grundsätzlich ist zwar zu bedenken, dass das Leistungsprinzip zentraler Gedanke der Väter der Marktwirtschaft war (Erhard, Müller- Armack) und eine staatliche Umverteilung des Marktergebnisses eine eher nachrangige Rolle spielte, gleichwohl müssen für bestimmte Bereiche (wie auch die Landwirtschaftspolitik) partielle marktkonforme Eingriffe50 möglich sein um ein „Bauernsterben“ zu unterbinden. Hier besteht daher durchaus strukturpolitischer Handlungsbedarf, in dem Eingriffe in den Allokationsprozess (mit distributionspolitischem Hintergrund) notwendig sein können, um das unter Punkt 2.2.1 erläuterte Verteilungsziel zu erreichen.
2.3.2 Strategien und Instrumente staatlicher Strukturpolitik
Nachdem das Erfordernis staatlicher Regulierung dem Grunde nach festgestellt ist, gilt es im Folgenden die denkbaren und zum Teil auch bereits realisierten Strategien und Maßnahmen zu beleuchten. Auf ordnungspolitischer Ebene wurde bereits in Deutschland im Rahmen der Agrarverfassung51 und ihren einzelnen Regelungen ein rechtlicher und institutioneller Rahmen für die Aktivitäten der privaten Wirtschaftseinheiten, ihre Austauschbeziehungen auf den Märkten sowie die staatlichen Eingriffsmöglichkeiten in den Wirtschaftsprozess geschaffen. So wurde z.B. mit § 28 GWB eine wichtige kartellrechtliche Ausnahme für die Landwirtschaft kodifiziert.
Auf prozesspolitischer Ebene wurden bislang ebenfalls strukturpolitische Maßnahmen ergriffen, welche im Nachfolgenden dargestellt werden sollen. Zentrales Problem ist insbesondere in der Landwirtschaft das niedrige Einkommensniveau- eine so nicht erwünschte Primärverteilung durch den Markt. Dieses in politischen Diskussionen immer wieder aufgegriffene Problem ist, isoliert betrachtet, ein distributiv dominiertes Problem, welches im Wege einer reinen Strukturerhaltung spolitik (z. B. durch staatlich festgesetzte Preise) lösbar scheint. Legt man aber den strukturpolitischen Maßnahmen zu Grunde, dass diese nur für einen bestimmten begrenzten Zeitraum erfolgen sollen, sind Interventionen mit allokativen Veränderungen notwendig. Eine rein distributiv ausgerichtete Strukturpolitik wirft allerdings neben dem bereits angedeuteten Problem der Verquickung von allokativen und distributiven Marktmängeln die Frage der Nachprüfbarkeit auf. Die Wirksamkeit der staatlichen Umverteilungsmaßnahmen durch Mindestpreise in Bezug auf die Einkommen der Landwirte ist schwer nachvollziehbar. Insofern sind rein am Ergebnis ausgerichtete Erhaltungsmaßnahmen bedenklich.
Sollen erteilte Subventionen sich im Gang der wirtschaftlichen Entwicklung selbst „überflüssig“ machen, sind allokative wirkende Maßnahmen (im Rahmen einer Strukturanpassungspolitik oder sogar Strukturgestaltung) notwendig. Geht man von den Grundsätzen zur sektoralen Strukturpolitik aus, machen die gesteckten Ziele „Wirtschaftswachstum“ und „Vermeidung von labilen Gleichgewichten“ (im Wesentlichen Überkapazitäten) eine Anpassungspolitik notwendig52.
Wesentliche Ziele und Instrumente der Strukturanpassungspolitik sind die Verbesserung der Anpassungsflexibilität sowie reaktive und antizipative Strukturpolitik.
Insbesondere in Branchen, in denen Interventionismus und Protektionismus lange Zeit vorherrschten, ist die Anpassungsfähigkeit und Anpassungswilligkeit oft erheblich eingeschränkt53 (Peters spricht insoweit von einer „Subventionsverwöhntheit“ bzw. einer „Wettbewerbsentwöhntheit“ und sieht hier Deregulierungsbedarf). Der im Agrarsektor eingetretene, oben beschriebene Strukturwandel wurde weltweit von protektionistischen und interventionistischen Maßnahmen begleitet, ohne dass wesentliche Anpassungshilfen an die veränderten Bedingungen gewährt wurden (zu Ausnahmen im Folgenden).
Wichtigstes Instrument zur Verbesserung der Anpassungsflexibilität, deren Ziel die Beschleunigung und Unterstützung des wirtschaftlichen Entwicklungsprozesses ist, stellt die Schaffung und Erhaltung eines funktionierenden Wettbewerbs dar. Soll der Agrarmarkt dem internationalen Wettbewerb zugänglich sein, müssen sämtliche Marktzugangshindernisse und Marktbeschränkungen (auch für ausländische Anbieter) fallen, um Wettbewerbsdruck im Agrarsektor zu schaffen.
Zweites Instrument im Rahmen der Verbesserung der Anpassungsflexibilität ist der Abbau von Flexibilitäts- und Mobilitätshindernissen, um einen intensiveren Wettbewerb zu ermöglichen. Da die Mobilität des Agrarsektors sowohl bezogen auf die Sachkapital- als auch die Arbeitskräftemobilität infrastrukturell bedingt stark eingeschränkt ist (durch hohen Anteil an Familienarbeitskräften, hohes Durchschnittsalter und spezifische Ausbildung der Landwirte), kann diesem Instrument (zumindest im Agrarbereich) nur verminderte Bedeutung zu kommen.
In allen Fällen, in denen Produktionsengpässe oder Produktionsüberschüsse (wie insbesondere in der Landwirtschaft) entstehen, kann mittels einer reaktiven oder antizipativen Anpassungspolitik allokativen Mängeln entgegengewirkt werden. Sind die marktlichen Mängel bereits objektiv vorhanden, können reaktive Maßnahmen, in der Landwirtschaft beispielsweise bereits eingeführte „Abschlachtprämien54 “, Flächenstilllegungsprämien oder sonstige Lagerabbauprämien ergriffen werden, um die Fehlersituation zu bereinigen55 (Vergleiche oben dargestellte Überreaktionen in labilen Gleichgewichten). Im Übrigen wird der Strukturwandel jedoch den Marktkräften überlassen, weitergehende staatliche Maßnahmen erfolgen im Wege reaktiver Anpassungspolitik nicht.
Sind strukturwandelbedingte Marktmängel hingegen auf der Basis von Prognosen zukünftig zu befürchten, kann, ähnlich einer antizyklischen Konjunkturpolitik, durch politische Anreize an die Marktteilnehmer diesen vorgebeugt werden. Im landwirtschaftlichen Bereich wurde von dieser Möglichkeit insoweit nur in geringem Unfang Gebrauch gemacht, da die Maßnahmen der EU weitestgehend reaktiv erfolgten.
Die bisher von der EU getroffenen Maßnahmen sollen jedoch an dieser Stelle im Überblick dargestellt werden. Sie erfolgten seit 1972 flankierend zur Gemeinsamen Agrarpolitik und basierten auf folgenden Elementen: Zunächst wurden in der so genannten Effizienzverordnung56
[...]
1 Hödl/Weida, Die Strukturpolitik der EU, 1997, 3.2.3.1, siehe auch Abb. I.
2 Ausführliche Darstellung der Einzelmaßnahmen einsehbar unter Website: http://europa.eu.int/comm/agenda2000/index_de.htm
3 Siehe Nachweise und Übersicht bei: Henrichsmeyer/Witzke, Agrarpolitik Bd. 1, 1979, S. 33, Abb. II-1. 1
4 Dazu eingehend: Woll, Allgemeine Volkswirtschaftslehre, 2000, S. 318.
5 Henrichsmeyer/Witzke, Agrarpolitik Bd 1, 1979, S. 31.
6 Ausführlich hierzu: Mussel/Pätzold, Grundfragen der Wirtschaftspolitik, 2001, S. 58.
7 Henrichsmeyer/Witzke, Agrarpolitik Bd 1, 1979, S. 37.
8 So Peters, Sektorale Strukturpolitik, 1996, S. 148; zur Verdeutlichung siehe Abbildung a) im Anhang.
9 Koester in: Kompendium Europäische Wirtschaftspolitik, 2001, S. 311.
10 Geiger, EG- Vertrag, 1995, Art. 39 Rn. 5ff.
11 Hödl/Weida, a.a.O.
12 Beschlossen durch die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten am 26. März 1999 in Berlin. 4
13 Der Grad der Protektion wird messbar beim Vergleich der Inlandspreise und der Weltmarktpreise; die prozentuale Abweichung wird als nominale Protektionsrate (NPR) bezeichnet (weiterführende Angaben bei Henrichsmeyer/Witzke Bd. 1, 1979, S. 187 f.
14 Umfassende Information über die Verbreitung des Protektionismus weltweit bei: Sanderson, 1990
15 Dieser und weitere Nachweise bei: Anderegg, Die klassisch-liberale Agrarpolitik, 1996, S. 30 f.
16 So etwa bei Poser, Wirtschaftspolitik, 1994, S. 24.
17 Siehe bei Schlöder, Einkommenspolitik im Agrarsektor der Bundesrepublik Deutschland, 1987, S. 30.
18 Siehe Schlöder, a.a.O. S. 26.
19 Vgl. Müller- Armack, Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik, 1976, S. 106.
20 Aktuelles Beispiel sind die Importzölle, die 2002 von der US-amerikanischen Regierung auf Stahlerzeugnisse verhängt wurden.
21 Am 1.1.1995 wurde das GATT durch die WTO abgelöst
22 Art. XI 2 c GATT.
23 Vgl. die bloße Ordnungsvorschrift des Art. XVI 3 GATT.
24 Tangermann, Reformbedarf in der EU- Agrarpolitik und die Agenda 2000, 1997, S. 2.
25 So das Bundeswirtschaftsministerium, Website: http://www.bmwi.de/Navigation/aussenwirtschaft-und-europa,did=9684.html
26 Dazu eingehend: May, in: Internationale Politik, 1/2000, S. 49 f.
27 So auch Henrichsmeyer/Witzke, Agrarpolitik Bd. 2, 1994, S. 22.
28 So folgert Deike, Die Einflussnahme der Agrarpolitik auf die Vermögenssituation der Betriebsinhaberfamilien, 2000, S. 57.
29 Aufgeführt bei Henrichsmeyer/Witzke, Agrarpolitik Bd. 2, 1994, S. 26ff.
30 So dargestellt bei Henrichsmeyer/Witzke, Agrarpolitik Bd. 2, 1994, S. 39.
31 So etwa in Art. 28 ff. EGV.
32 Vgl. die Darstellung unter 2.1.
33 Sie finden sich auch als direkte Ziele der Agenda 2000 wieder, vgl. Punkt 2.4.1.
34 So Henrichsmeyer/Witzke, Agrarpolitik Bd. 2, 1994, S. 45.
35 So definiert bei Henrichsmeyer/Witzke, Agrarpolitik Bd. 1, 1979, S. 40.
36 So dargestellt bei Henrichsmeyer/Witzke, Agrarpolitik Bd. 2, 1994, S. 45/46.
37 So etwa Willms, in: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik, „Strukturpolitik“, 1999, S. 1.
38 Zum durchaus unterschiedlich definierten und verstandenen Begriff der „staatlichen Regulierung“ vgl. Eickhof in: ORDO Bd. 44, S. 204.
39 Vgl. etwa Peters, Sektorale Strukturpolitik, 1996, S. 59.
40 Vgl. auch Weimann, Wirtschaftspolitik, 2001, S. 297; Henrichsmeyer/Witzke, Agrarpolitik Bd. 2, 1994, S. 59.
41 Siehe Weimann, a.a.O.
42 Statt vieler: Peters, Sektorale Wirtschaftspolitik, 1996, S. 189; Weimann, Wirtschaftspolitik, 2001, S. 133; streng genommen stellen externe Effekte jedoch kein Marktversagen dar, da eine Preisbildung erfolgt, lediglich eine Berücksichtigung aller Kosten/Erlöse bei der Marktpreisbildung fehlt; so auch zutreffend HLW, Sektorale Wirtschaftspolitik, 1984, S. 36 f.
43 So argumentiert Peters, Sektorale Strukturpolitik, 1996, S. 61.
44 So dargestellt in: HLW, Sektorale Wirtschaftspolitik, 1984, S. 37/38.
45 Vielfach auch einfach als“ Strukturkrise“ bezeichnet, etwa bei Peters, Wirtschaftspolitik, 2000, S. 192.
46 Siehe Darstellung bei Fritsch/Wein/Ewers, Marktversagen und Wirtschaftspolitik, 2001, S. 323.
47 So auch die Darstellung über die Preisausschläge bei Wöhlken, 1979, S. 125.
48 Vgl. Darstellung bei Fritsch/Wein/Ewers, Marktversagen und Wirtschaftspolitik, 2001, S. 329.
49 So definiert bei: HLW, Sektorale Wirtschaftspolitik, 1984, S. 44.
50 Weiterführend zu marktkonformen Maßnahmen: Ertel, Volkswirtschaftslehre, 1996, S. 52-
51 Ausführlich hierzu Henrichsmeyer/Witzke, Agrarpolitik Bd. 1, 1979, S. 40ff.
52 Vgl. die Grundsätze in BT-Drucks. V 2511 (insbes. Rn. 55 ff.).
53 So Peters, Sektorale Strukturpolitik, 1996, S. 132.
54 Nicht zu vernachlässigender Mitgrund für diese Prämien war jedoch die nicht mehr mögliche Finanzierung von Interventionskäufen durch den Staat, vgl. auch Peters, Sektorale Strukturpolitik, 1996, S. 148.
55 So auch Peters, Sektorale Strukturpolitik, 1996, S. 157.
56 Verordnung Nr. 2328/1991 und deren Neufassung Nr. 950/1997.
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