Entscheidung über Leben und Tod - Sterbehilfe im Kontext christlicher Ethik


Hausarbeit, 2012

20 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe

Inhalt

1. Einleitung

2. Fachwissenschaftliche Analyse
2.1 Exegetische Reflexion
2.2 Verschiedene Formen von Sterbehilfe und ihre rechtliche Lage
2.3 Ethische Reflexion
2.3.1 Die Position derEvangelischen Kirche
2.3.2 Sterbehilfe im Kontext der Ethik von Johannes Fischer
2.4 Fazit eigene Stellungnahme

3. Fachdidaktische Analyse

4. Literatur

1. Einleitung

„Doch -wach ich immer -wieder auf und immer war' ich lieber tot“[1]

Ramon Sampedro wollte sterben. Jahrzehntelang. Nachdem er 1965 infolge eines Unfalls vom Hals abwärts gelähmt war, hatte er nur noch den Wunsch zu sterben. Und doch konnte er sich selbst nicht das Leben nehmen, sondern war auf die Hilfe anderer angewiesen. Deshalb kämpfte er Jahre lang für das Recht auf Sterbehilfe, das ihm allerdings immer versagt blieb. Nachdem keines seiner Familienmitglieder ihm beim Sterben helfen wollte, überzeugte er 1998, also mehr als 30 Jahre nach seinem Unfall, eine Freundin, ihm ein Glas mit Zyankali bereitzustellen. Dies trank er mit einem Strohhalm leer und starb kurz darauf. Sein Fall erregte in ganz Spanien Aufsehen und entflammte eine hitzige Debatte über das Thema Sterbehilfe.[2]

Im ersten Teil dieser Arbeit soll nun fachwissenschaftlich analysiert werden, wie sich der christlich-evangelische Glaube mit dem Thema auseinandersetzt und inwieweit eine Legalisierung von Sterbehilfe aus ethischer und rechtlicher Sicht vertretbar sein kann. Dazu wird zunächst eine exegetische Reflexion der Bibelstellen durchgeführt, die in der Diskussion immer wieder von den Kirchen benannt werden. Im Folgenden werden, um einen Überblick zu verschaffen, die unterschiedlichen Formen von Sterbehilfe erläutert, wie sie in der öffentlichen Diskussion geläufig sind, sowie deren rechtliche Lage in Deutschland. Damit ein abschließendes Urteil gefällt werden kann, werden im Anschluss zwei christliche Positionen dargestellt, zunächst die der evangelischen Kirche und danach die ethische Konzeption des Theologen Johannes Fischer.

Im zweiten Teil, der fachdidaktischen Analyse, wird dieses Thema im Blick auf seine Unterrichtsumsetzbarkeit untersucht.

2. Fachwissenschaftliche Analyse 2.1 Exegetische Reflexion

Im Genesisbuch wird Gott als der Schöpfer aller Dinge dargestellt. Insbesondere der Erschaffung des Menschen kommt eine besondere Bedeutung zu. Diese wird deutlich ausführlicher geschildert als die Erschaffung der Tiere und der Elemente der Welt und wird nicht durch „Es werde...“, sondern durch „Lasset uns...“ eingeleitet, was weniger an einen Befehl erinnert. An dieser Stelle der Schöpfung kommt der Sinngehalt der menschlichen Existenz vollends zur Geltung. Alles vorherige ist bloß die Hülle für das zuletzt geschaffene gottähnliche Wesen, dem Menschen als 'Ebenbild Gottes', der den Höhepunkt der Schöpfung markiert. Gott lässt der Menschheit durch seine Ebenbildlichkeit eine einzigartige Ehre und würdevolle Größe zuteil werden und gibt ihr den Auftrag, über Erde und Tiere zu herrschen (V. 28)[3]. Diese Ebenbildlichkeit bezieht sich nicht nur auf einen Teilaspekt des irdischen Daseins, wie körperliche oder geistige Eigenschaften, sondern „immer auf die Totalität des Menschen“[4]. Der Mensch selbst bleibt bei dieser Handlung völlig passiv und nicht in der Lage, irgendeinen Einfluss zu nehmen, da alles schaffende Handeln nur von Gott ausgehen kann. So wird die 'Imago Dei' (Bild Gottes) verwendet, um auszudrücken, dass der Mensch mehr ist als Tiere und Pflanzen, im Gegensatz zu denen er als Person charakterisiert wird.[5]

Im Herrschaftsauftrag ist die Herrschaft über andere Menschen und die damit verbundene Entscheidung über Leben und Tod nicht vorgesehen. Nach Scharbert ist deshalb „die Vernunft des Menschen, die mit zur Ebenbildlichkeit Gottes gehört, anheimgegeben, die eigene Fruchtbarkeit und die Herrschaft über die Welt so zu betätigen, dass sie nicht den Segen in Fluch verkehren.“[6] Triebe und der Drang zur Sünde wirken dem sorgsamen Umgang mit der Schöpfung allerdings entgegen. Das 'Sein als Bild Gottes' ist seit dem Sündenfall kaum noch erkennbar, da das verzerrte Bild des Irdischen es überdeckt. An jener Stelle verlor der Mensch seine Ähnlichkeit zu Gott (V. 26) und kann sie von sich aus nicht wiedererlangen. Diese Ähnlichkeit ist seine direkte Beziehung zum Schöpfergott in der Entsprechung seiner Heiligkeit, die sich im menschlichen Handeln ausdrückt. Dennoch kann und soll der Mensch in seinem Leben die Gottesliebe, die in der Schöpfung für ihn angelegt war, wachsen lassen und darauf achten, dass sie nicht verloren geht.[7]

Die Verwerfung einer menschlichen Entscheidung über Leben und Tod wird an anderer Stelle mit Bezug auf die Ebenbildlichkeit noch weiter bekräftigt. Gen 9, 6: „Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.“[8] Der Mensch hat wegen seiner Geschaffenheit also keinerlei Recht, gegen den Willen seines Schöpfers über andere menschliche Wesen zu verfügen. Gott allein entscheidet über Leben und Tod der Menschen. Diese verpflichtende Achtung vor dem Leben gründet sich in der Imago Dei. Nach Schüle behandeln die Kontexte, in denen die Imago Dei verwendet wird, „Kernthemen menschlicher Sozialität“[9]. Dort geht es um Beziehung, Konflikt und um ethisches Handeln, also einer Form von „richtigem und falschen Handeln“, was im Blick auf das Thema Sterbehilfe besonders wichtig ist. Achtung vor dem menschlichen Leben zu wahren bedeutet ethisch richtiges Handeln, sowohl nach alttestamentlicher Sicht als natürlich auch noch nach heutiger.

Trotz der impliziten Affinität des Menschen zu den göttlichen Attributen in Form der Ebenbildlichkeit bleibt die unüberbrückbare Distanz zu seinem Schöpfer in den irdischen Trieben. Auf diese Weise wird das „distinkt Menschliche“[10] erfasst, das sich jedoch nicht gegen Gleichartige richten darf. „Liest man Gen 1,28 mit Blick auf 6, 9-12, liegt die Annahme nahe, dass der Herrschaftsauftrag genau darauf zielt, die Ausbreitung von Gewalt zu verhindern und niederzuhalten.“[11] Es soll das latente Gewaltpotenzial, das in allem Irdischen steckt, unterdrückt werden, nicht die Mitmenschen. Insofern bildet der Schutz des Lebens und nicht dessen Zerstörung den essentiellen Kern der menschlichen Bestimmung als Bild Gottes.[12]

Dies kommt auch im Exodusbuch zum Ausdruck, insbesondere im Dekalog. Mittels konkreter Verhaltensforderungen wird dort das Zusammenleben der Menschen ermöglicht, um soziale Stabilität zu gewährleisten und damit die „volle Integrität des Mitmenschen in seinem Umfeld“[13]. „Du sollst nicht töten“ heisst es im fünften Gebot, das die enorme Wichtigkeit des existentiellen, menschlichen Daseins und dessen Würde erneut bekräftigt. Nach Köckert meint das Gebot keine unbeabsichtigten Tötungen sondern vorsätzliche, zu denen auch indirekte Weisen, den Tod herbeizuführen, gehören.[14] Durch die knappe, allgemeine Formulierung wird die uneingeschränkte Geltung hervorgehoben, die diesem Gebot zukommt. Dabei verdient das Tötungsverb, das hebräische Wort 'rasach' (töten), besondere Beachtung: Immer wenn es im Alten Testament benutzt wird, ist der Mensch das Subjekt, das tötet, niemals Gott. Es kommt weder im Zusammenhang mit Selbstmord, noch mit Tötungen im Krieg noch mit der, für damalige Verhältnisse völlig normal­obligatorischen, Todesstrafe vor. Von Sterbehilfe oder etwas ähnlichem ist ebenfalls nie explizit die Rede. Dies verwundert jedoch wenig angesichts der historischen Umstände. Schließlich blieben Menschen zur Zeit der Entstehung des Dekalogs, also noch Jahrhunderte vor der Geburt Jesu, auf Grund mangelnder medizinischer Versorgung mit schweren Krankheiten nie lange am Leben, noch litten sie besonders lange, weshalb sich für sie kaum die Frage nach einer gewollten Lebensverkürzung stellte. Ferner war auch ein Selbstmord undenkbar, da er eine Sünde darstellte und schwerwiegende, gesellschaftliche Konsequenzen für die Hinterbliebenen bedeutete.

Insgesamt ist also deutlich geworden, dass die biblischen Schriften den Menschen klar in seiner Geschaffenheit von Gott sehen und ihmjede Verfügungsgewalt über sein Leben oder das anderer aberkennen.

2.2 Verschiedene Formen von Sterbehilfe und ihre rechtliche Lage

Der Begriff „Sterbehilfe“ ist im deutschen Recht keineswegs allgemein eindeutig definiert. Vielmehr steht er im modernen Sprachgebrauch stellvertretend für einige unterschiedliche (medizinische) Methoden, von denen im letzten Lebensabschnitt schwerkranker oder schwerbehinderter Menschen Gebrauch gemacht wird, um ihnen diese Leidensphase zu erleichtern und ihnen ein Sterben in Würde nach ihren Vorstellungen zu ermöglichen.[15] Der Schutz des Lebens wird im deutschen Grundgesetz allerdings eindeutig mit zwei Artikeln, GG Art. 1 (Menschenwürde) & 2 (Recht auf Leben), gesichert, auf die sich häufig Gegner der Sterbehilfe berufen.

„Voraussetzung [...] aller [...] Formen der klinischen Sterbehilfe ist, dass sie nicht gegen den Willen des Patienten erfolgen dürfen.“[16] Jede Behandlung, auch ärztliche, gegen seinen Willen wäre eine Körperverletzung. Außerdem erweist es sich als Problem, dass ein Mensch den Wunsch zu sterben leicht äußern kann, ohne dass er selbst davon überzeugt ist und ihn ernst meint. Erst „wenn die betreffende Person bereit ist, Hand an sich zu legen“[17], wie es bei einem Suizid der Fall wäre, könne man von einem ernsthaften Vorhaben ausgehen.

Aktive direkte Sterbehilfe:

„Unter 'aktiver Sterbehilfe' [...] versteht man die intendierte und (von einem Arzt) aktiv herbeigeführte vorzeitige Beendigung des Lebens durch vorsätzliche Verabreichung lebensbeendender Substanzen. Der Arzt tötet den Patienten, um Schmerzen und Leiden zu beenden“[18], auf dessen speziellen Wunsch hin. Der Patient kann selbst entscheiden, wann, wo und wie er sterben möchte.

Diese Form der Sterbehilfe ist in Deutschland seit 1871 gemäß §216 StGB (Tötung auf Verlangen) strafbar, da das Rechtsgut Leben nicht zur freien Verfügung übertragbar ist und die Einwilligung des Patienten keine Rechtfertigung darstellt. In der jüngeren Vergangenheit geriet dieser Paragraph jedoch zunehmend in die Kritik und es wurden Veränderungsvorschläge gemacht, die auf eine Ausnahme wegen eines rechtfertigenden Notstands zielten.[19]

[...]


[1] Auszug aus einem Gedicht, das Sampedro vor seinem Tod verfasste. www.phil.uni-mannheim.de/ romanistik/romanistik3/akira3/images/berlin_dt_endfassung_080130.pdf, abg. 27.02.12.

[2] Vgl. http://www.dieterwunderlich.de/Ramon_Sampedro.htm, abg. 27.03.12.

[3] Vgl. Zimmerli, 1967, 73.

[4] Jerwell, 1980, 492.

[5] Vgl. Schüle, 2009, 43.

[6] Scharbert, 1983, 46.

[7] Vgl. www.geistige-schriftauslegung.de/artikel/art000001.pdf, abg. 14.3.12.

[8] Die Bibelzitate entstammen der Luther-Bibel von www.bibleserver.com.

[9] Schüle, 2009, 43.

[10] Ebd. 44.

[11] Ebd. 45f.

[12] Vgl. ebd. 46.

[13] Fischer, 2009, 232.

[14] Köckert, 2007, 76f.

[15] Vgl. Oduncu,2007,21 u. 38.

[16] Ebd. 32.

[17] Schroth, 2005, 63.

[18] Oduncu, 2007, 34.

[19] Vgl. Oduncu, 2007, 40f.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Entscheidung über Leben und Tod - Sterbehilfe im Kontext christlicher Ethik
Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen  (Theologische Fakultät)
Note
2,3
Autor
Jahr
2012
Seiten
20
Katalognummer
V195045
ISBN (eBook)
9783656211112
ISBN (Buch)
9783656284246
Dateigröße
501 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Das Thema Sterbehilfe erfährt seit einigen Jahren sowohl in den Medien als auch im gesellschaftlichen Bewusstsein eine erhöhte Aufmerksamkeit. Infolge der Verbesserung der medizinischen Versorgungssituation und dem steigenden Durchschnittsalter wurde dabei häufig der Ruf nach aktiver Sterbehilfe laut. In dieser Arbeit wird untersucht, wie die rechtlichen Grundlagen für Sterbehilfe aussehen und welche Position die evangelische Kirche dazu einnimmt. Abschließend wird eine fachdidaktische Analyse mit Blick auf die Unterrichtsumsetzbarkeit dieses Themas durchgeführt.
Schlagworte
Ethik, Johannes Fischer, EKD, Sterbehilfe, Sterbebegleitung, Fachdidaktische Analyse, aktive Sterbehilfe, passive Sterbehilfe, Christliche Ethik, Evangelische Ethik, Beihilfe zum Suizid
Arbeit zitieren
Steffen Schütze (Autor:in), 2012, Entscheidung über Leben und Tod - Sterbehilfe im Kontext christlicher Ethik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/195045

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