Aristoteles' Politik

Kann die bestmögliche Verfassung eines Staates aus zwei schlechten Verfassungsformen bestehen?


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2009

35 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Einführung in die „Politik“ des Aristoteles

3. Die Staatsformenlehre

4. Für die Bildung der besten Verfassung unbedeutende Verfassungsformen

5. Die beste Polisverfassung innerhalb der aristotelischen Verfassungslehre
5.1. Was ist die Polis eigentlich und wie ist sie beschaffen?
5.2. Das wünschenswerteste Leben: Ein Bürger in der Politie
5.3. Für die Bildung der besten Verfassung bedeutende Verfassungsformen
5.3.1. Oligarchie
5.3.2. Demokratie
5.4. Zur Entstehung der Politie
5.5. Wieso kann die Politie überhaupt bestehen?

6. Kritik am Textes

7. Zusammenfassung

8. Anhang

9. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Aristoteles Werke lassen sich in drei Gruppen unterteilen: populäre Schriften, wissenschaftliche Notizen und Lehrschriften. Die Lehrschriften lassen sich ihrerseits unterteilen in logische Schriften, naturwissenschaftliche Schriften, ethische Schriften, ästhetische Schriften und allgemeinphilosophische Schriften. Die „Politik“ wird zu den ethischen Schriften gezählt. Während die Ethik das politische Leben aus der Sicht des Handelnden untersucht, erforscht es die Politik unter der Perspektive der Staatsformen und Institutionen. Ethik und Politik sind auch deshalb miteinander verschränkt, weil die wichtigsten sittlichen Tugenden politische Tugenden sind, die Freundschaft und die Gerechtigkeit. Die Freundschaft stiftet einträchtige Verbindungen unter den Menschen, und die Gerechtigkeit ordnet die verschiedensten Beziehungen der Menschen untereinander. Immer ergänzt durch Billigkeit, teilt sie je nach Verdienst Ehre, Geld und Güter zu, regelt ohne Ansehen der Person den gesamten Bereich der Vertragsverhältnisse und stellt bei Rechtsverletzung die gestörte Rechtsordnung wieder her.

Der Ausgangspunkt der Lehre des Aristoteles ist die Aneignung und Kritik der Lehre Platons. Erst allmählich setzt eine Verselbständigung ein, die sich vor allem an der kritischen Auseinandersetzung mit der Ideenlehre Platons ausrichtet.

Die Staatswissenschaft gehört mit der Ethik zur praktischen Philosophie des aristotelischen Modells. Basierend auf dem Grundsatz einer politischen Anthropologie, wonach der Mensch von Natur aus ein politisches Wesen ist, werden in der Schrift die bestehenden Staatsformen und Institutionen sowie vorstaatliche Formen des menschlichen Zusammenlebens erörtert. Aristoteles definiert zunächst die Grundlagen verschiedener Arten von Herrschaft und ihre Möglichkeiten, Strukturen und Gefährdungen, um dann eine ideale Polis zu bestimmen.

Ich will beweisen, dass die Politie die beste Verfassung für Aristoteles ist und dass sie sich aus zwei entarteten Verfassungen zusammensetzt, auf der Grundlage seiner Schrift „Politik“, indem ich die Politie mit den sonstigen Verfassungsmodellen vergleiche. Zu Beginn wird ein Überblick über das gesamte Werk „Politik“ gegeben. Dabei werden wichtige Begriffe, die für das weitere Verständnis von Bedeutung sind, geklärt. Anschließend soll der Leser einen Einblick in Aristoteles` Staatsformenlehre bekommen. Nachdem die für die Bildung der besten Verfassung unbedeutenden Verfassungsformen kurz erklärt wurden, geht es um die beste Polisverfassung innerhalb der aristotelischen Verfassungslehre. Nun wird die Wunschpolis des Aristoteles vorgestellt. Dazu wird zu Beginn gefragt, was die Polis eigentlich ist und wie sie beschaffen ist. Anschließend soll geklärt werden, was das wünschenswerteste Leben nach Aristoteles ist, wie man sich also das Leben eines Bürgers in der Politie vorzustellen hat. Danach werden die Verfassungsformen untersucht, die für die

Bildung der besten Verfassung von Bedeutung sind. Nachdem geklärt ist, wie die Politie entsteht, soll die Frage beantwortet werden, wieso die Politie überhaupt bestehen kann. Nachdem Pro und Contra des Textes aufgezeigt wurden, wird das Erarbeitete abschließend noch einmal zusammengefasst.

2. Einführung in das Werk „Politik“

Die „Politik“ gliedert sich in eine einleitende Untersuchung über das Wesen oder die Natur der Polis und sechs lose miteinander verbundene Abhandlungen zu einzelnen Problemkreisen der politischen Ordnung. Die erste Abhandlung thematisiert die Theorie des Haushalts als Element der Polisgemeinschaft. In der zweiten Abhandlung gibt Aristoteles einen historischen Überblick über frühere Verfassungsentwürfe. In der dritten Abhandlung geht es um die Theorie der Verfassungen als Formen der Polis. Die vierte Abhandlung behandelt Fragen der praktischen Politik. Eine Untersuchung von Voraussetzungen und Methoden für die Etablierung von Demokratie und Oligarchie im Hinblick auf Stabilität findet sich in der fünften Abhandlung. Das Eingangsthema der Nikomachischen Ethik -höchstes Gut, glückliches Leben- und eine anschließende Theorie der guten Gesellschaft an den Modellen der besten Polis und der richtigen Erziehung bilden die sechste Abhandlung.1

Die Zielrichtung der aristotelischen Untersuchung ist die Frage nach dem Guten für den Menschen und die Frage nach der guten Gesellschaft. Die Wissenschaft vom Guten für den Menschen ist die politische Wissenschaft, weil der Mensch ein von seiner Natur her auf das Leben in der richtig geordneten Gemeinschaft hin angelegtes Lebewesen ist, dem es nicht möglich ist, das ihm gemäße Gute außerhalb der Gemeinschaft zu finden. Grundlage der Erforschung dessen, was die richtige Ordnung für die menschliche Gemeinschaft ist, muss die Untersuchung der richtigen Ziele menschlichen Handelns sein. Den Namen einer „politischen“ Wissenschaft trägt sie, weil die Ordnung der Polis umfassender ist als die des einzelnen Menschen und der kleineren Gemeinschaften.2

Im ersten Buch findet sich eine allgemeine Einleitung über den Begriff der Polis (I 1-2) und eine Untersuchung über die Ökonomik, der Verwaltung des Hauses (I 3- 13). Der Beginn der „Politik“ enthält die beiden Grundaussagen über den Menschen: der Mensch als von Natur aus politisches Lebewesen und der Mensch als vernunft- und sprachbegabtes Lebewesen. Aristoteles meint, dass der Mensch seine volle Wesensform- seine grundlegenden Intentionen, Begabungen und Chancen- erst in der politischen Gemeinschaft realisiere. Der Mensch ist ein politisches Wesen, weil er jene Sprach- und Vernunftbegabung (logos) hat, die nicht bloß - wie bei Tieren- momentane Empfindungen von Schmerz und Leid zu artikulieren versteht. Kraft des Logos kann man partikularen Nutzen und Schaden erkennen. Man ist also zu Interessengemeinschaften wie Handels- und Kriegsbündnissen befähigt. Es liegt in der Intention und Aufgabe des Menschen, durch das Zusammenleben von Freien und Gleichen in der Polis das Niveau eines Gemeinwesens zu erreichen, in dem man glücklich und gerecht leben kann. Die politische Natur besagt, dass es dem Menschen letztlich nicht auf Selbstbehauptung und Expansion, nicht auf Unterdrückung und Herrschaft, wohl aber auf Verständigung mit seinesgleichen ankommt. Aufgrund seiner Vernunft- und Sprachbegabung ist der Mensch das Lebewesen, das zu Einsicht und Wahrheit fähig ist.3 Für Aristoteles verfolgt jede Art von Gemeinschaft ein bestimmtes Gut. Der Zweck und das Ziel der Polis (Staat, Stadtstaat) ist das höchste Gut, nämlich das glückliche Leben ihrer Bewohner. Sie existiert um des „vollendeten Lebens willen“ (1252b30 ). Die Polis umfasst alle anderen Gemeinschaften. Sie ist der ursprüngliche, naturgegebene Raum für die Selbstverwirklichung des Menschen und die vollkommene Ausprägung menschlicher Gemeinschaft. Aristoteles bestimmt die Polis näher, indem er vier Stufen natürlicher Gemeinschaft festlegt. Die erste Stufe bildet die Beziehungen zweier Menschen. Das Männliche und das Weibliche verbinden sich der Fortpflanzung wegen. Auf der zweiten Stufe findet man Verhältnisse innerhalb der Familie. Der Herr und der Sklave verbinden sich der Lebenserhaltung wegen. So entstand aus diesen beiden Gemeinschaften zuerst das Haus. Die dritte Stufe bildet das Dorf als Geschlechterverband, ein Zusammenschluss mehrerer Häuser. Die Polis als autarke Form von Gemeinschaft ist die vierte Stufe. Sie entsteht aus mehreren Dörfern und gilt als vollkommene Gemeinschaft.4

In den Ausführungen über die Hausverwaltung definiert Aristoteles einerseits die Pflichten und Beziehungen innerhalb der Hausgemeinschaft, andererseits führt er im allgemeinen Überblick die verschiedenen Arten von Sklaverei und der Erwerbskunst vor. Das vollständigste Haus setzt sich aus Sklaven und Freien zusammen. Sklaven und Freie haben denselben Dienst: beiden sollen helfen, das für den Körper Notwendige zu beschaffen. Wer von Natur aus nicht sich, sondern einem anderen gehört, ist von Natur aus Sklave und ein Besitzstück. Da sie damit ein dem Handel dienendes Werkzeug sind, sind sie brauchbar für das politische Leben. Sklaven nehmen an der Vernunft teil. Von Natur aus Freie nehmen nicht die Vernunft an, sondern nur Empfindungen. Ihre Körper sind kräftig für die Beschaffung des Notwendigen. (1254a13 -17, 1254b16 -1255a2 )5

Im zweiten Buch beschreibt Aristoteles die wichtigsten ihm bekannten Staatstheorien und Gesetzgeber. Er kritisiert u.a. die Herrschaftsform, Ämterverwaltung und Gesetzgebung solcher Verfassungen wie der von Sparta (II 9), Kreta (II 10) oder Karthago (II 11).

Die Grundbegriffe der Politik und die Haupttypen von Verfassungen werden im dritten Buch behandelt. Aristoteles betrachtet das kleinste Element der Polis, um später die Frage nach der Gestalt der idealen Polis beantworten zu können. Denn „da nun aber der Staat zu den zusammengesetzten Dingen gehört, […] so ist klar, daß man erst nach dem Staatsbürger fragen muß, denn der Staat ist eben eine Vielheit von Staatsbürgern.“ (1274b38 -43 ) Er beschreibt den Bürger (polítēs) und damit dessen Stellung, Rechte, Pflichten, welche in jeder Staatsverfassung anders sein können (III 1-5). Der entscheidende Teil der Polis ist die innere Ordnung des Staatswesens, die Verfassung (politeía). Aristoteles wendet sich den unterschiedlichen Formen der Verfassung zu: Königtum, Aristokratie, Politeia, Tyrannis, Oligarchie und Demokratie.

Der Staatsbürger ist je nach Verfassung ein anderer. Denn „da es nämlich mehrere Verfassungen gibt, so muß es auch verschiedene Arten von Bürgern geben.“ (1278a15,16 ) Wer in der Demokratie ein Staatsbürger ist, ist es oft in der Oligarchie nicht. Aber jedem, dem in einem Staat die beratende und richtende Staatsgewalt offensteht, nennt man Bürger eines Staates. Staatsbürger sind in gewisser Weise Bürger mit einem Zusatz. Es gibt auch Staatsbürger, die das Bürgerrecht geschenkt bekommen, indem bereits beide Eltern Staatsbürger sind. (1275a38 -1275b8 ) Es ist möglich, dass Aristoteles den Begriff manchmal erweitert. Bsp.: Bei der Oligarchie zählt Aristoteles auch solche Leute als Bürger, die keine Ämter bekleiden dürfen. Auf keinen Fall ist aber die ganze Bevölkerung mit der Bürgerschaft identisch. Im Idealfall sind z.B. alle Bauern und Handwerker (und Gewerbetreibenden) von der Bürgerschaft ausgeschlossen.6

Als nächstes untersucht Aristoteles das Wesen des Staates. Denn „wer eine Untersuchung über Staatsverfassungen führt, um zu bestimmen, was und wie beschaffen eine jede ist, muß zuvörderst den Staat ins Auge fassen und feststellen, was der Staat ist.“ (1274b31 -34 ) Der Staat ist nicht nur eine Gemeinschaft des Ortes und um einander nicht zu schädigen und um des Handels willen, sondern er beruht auf der Gemeinschaft des edlen Lebens in Häusern und Familien. Das Endziel des Staates ist die Vollkommenheit des Lebens. Aristoteles definiert den Staat als Gemeinschaft der Geschlechter und Dorfgemeinden um des vollkommenen und selbständigen Lebens willen. Dieses ist das glückselige und edle Leben. (1280b39 -1281a4 )7

Danach thematisiert Aristoteles die Tugend des Staatsbürgers und die verschiedenen Staatsverfassungen, denn „die Verfassung ist die Ordnung derer, die die Polis bewohnen“ und „die Polis ist eine Anzahl von Bürgern“ (1274b35 -38 ). Die Tugend des guten Bürgers ist das gemeinsames Ziel der Bürger: das Wohlergehen der Gemeinschaft. Die Gemeinschaft der Bürger zeigt sich in der Verfassung. Damit wird die Tugend des guten Bürgers inhaltlich von der Verfassung der Polis abhängig. Da es viele Arten von Verfassungen gibt, die verschiedene Tugenden von ihren Bürgern verlangen, kann die Tugend des guten Bürgers nicht, wie es bei der Tugend des guten Mannes der Fall ist, immer und überall die gleiche sein. Ein tugendhafter Bürger muss regieren können und sich regieren lassen können. (1277a25 - 1277b16 )8

Vom vierten bis zum sechsten Buch werden die verschiedenen Verfassungen genauer untersucht. Im fünften Buch geht es vor allem um Umwälzungen der einzelnen Verfassungen, Ursachen der Verfassungsänderungen und die Erhaltung der Verfassungen. Im sechsten Buch werden die existierenden demokratischen und oligarchischen Verfassungen untersucht. Im siebten und achten Buch wird die für Aristoteles ideale, beste Polis und die Erziehung der in ihr lebenden Menschen behandelt. Die Bestimmung des wünschenswertesten Lebens ist nach Aristoteles die Voraussetzung für die Erörterung der besten Staatsform. Da die Beschaffenheit des Menschen und der Polis analog sind, ist das glückliche Leben des Einzelnen und der Polis dasselbe (VII 1-3). Zu den Angelegenheiten der Polis gehört auch die Erziehung und Bildung. Neben dem Unterricht in Lesen und Schreiben, Turnen, Malen und Zeichnen (VIII 1-4) hebt Aristoteles die besondere Bedeutung der musikalischen Erziehung hervor: Musik als Mittel zum Genuss, zur Charakterbildung und Lebensgestaltung (VIII 5-7). In Kapitel elf und zwölf des siebten Buches schildert Aristoteles den idealen Staat nach Lage, Wasserversorgung und anderem. Der Text bricht im achten Buch mitten in einer Schilderung der musischen Erziehung des jungen Bürgers der besten Polis ab.9

Das Ende der „Politik“ führt zurück zum Beginn der „Nikomachischen Ethik“. Am Ende des achten Buches geht Aristoteles auf die Erziehung ein. Er glaubt über die beste Staatsverfassung genug gesagt zu haben. Ethik und Politik haben für Aristoteles den selben Zweck: die Glückseligkeit. Der höchste Zweck des Staates ist auch der höchste Zweck, den ein Mensch anstreben kann. (NE I2, P VII2) Aristoteles entwickelt ein Strebensmodell. Beide Schriften streben danach, den Menschen Hinweise für die Praxis zu geben. Es wird nicht nach bloßer Erkenntnis, sondern nach einer Verbesserung menschlichen Handelns gesucht. (NE I1, 1095a5-6). Während die Ethik das politische Leben aus der Sicht des Handelnden untersucht, erforscht es die Politik unter der Perspektive der Staatsformen und Institutionen.

Der Schluss der „Nikomachische[n] Ethik“ verweist wiederum auch auf die „Politik“. Aristoteles kündigt an das Thema der Staatsverfassungen zu untersuchen. Er will die philosophischen Untersuchungen über die menschlichen Dinge damit so weit wie möglich zu Ende bringen. Hier stellt er auch das Programm der „Politik“ vor.

[...]


1 Vgl. Weber-Schäfer, Peter: Aristoteles, in: Klassiker des politischen Denkens. Von Plato bis Hobbes, hg. von Hans Maier, Heinz Rausch und Horst Denzer, Verlag C.H. Beck, München 1986, S.59,60

2 Ebd., S.46,47

3 Klassiker der Philosophie. Von den Vorsokratikern bis David Hume, hg. von Otfried Höffe. 2.verbesserte Auflage, Verlag C. H. Beck, München, 1985, S.85,86

4 Kullmann, Wolfgang: Aristoteles und die moderne Wissenschaft. Philosophie der Antike, hg. von Wolfgang Kullmann und Karlhans Abel, Franz Steiner Verlag, Stuttgart, 1998, S.330

5 Klassiker der Staatsphilosophie. Ausgewählte Texte, hg. von Arnold Bergstraesser und Dieter Oberndörfer, K.

F. Koehler Verlag, Stuttgart, 1962, S. 54

6 Kullmann, Abel, S.383

7 Bergstraesser, Oberndörfer, S.38,39

8 Maier, Rausch, Denzer, S.62

9 Ebd., S.67

Fin de l'extrait de 35 pages

Résumé des informations

Titre
Aristoteles' Politik
Sous-titre
Kann die bestmögliche Verfassung eines Staates aus zwei schlechten Verfassungsformen bestehen?
Université
Otto-von-Guericke-University Magdeburg  (Institut für Philosophie)
Cours
Einführung in die Politische Philosophie und Ideengeschichte
Note
1,7
Auteur
Année
2009
Pages
35
N° de catalogue
V195061
ISBN (ebook)
9783656207368
Taille d'un fichier
536 KB
Langue
allemand
Mots clés
Politische Philosophie, Ideengeschichte, Aristoteles, Staatstheorie, Staatsphilosophie, Polis, Politeia, Staatsformen, Staatsformenlehre, Verfassung, praktische Philosophie
Citation du texte
B.A. Ira Ekmann (Auteur), 2009, Aristoteles' Politik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/195061

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