Das im April 2003 erschienene dritte Konsultationspapier des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht berücksichtigt im Vergleich zur Eigenkapitalübereinkunft von 1988 Kreditrisikominderungstechniken in breitem Umfang. Kredit- und Marktrisiken erfordern eine Unterlegung durch Eigenkapital, das eine knappe Ressource darstellt. Kreditderivate eröffnen diverse Möglichkeiten zur Risikominderung und damit einhergehend eine Entlastung des Eigenkapitals.
Zielsetzung der vorliegenden Arbeit ist die Behandlung von Kreditderivaten im dritten Konsultationspapier im Vergleich zu den derzeit gültigen nationalen Regelungen. Es ist der Frage nachzugehen, inwiefern Eigenkapitalentlastungen durch den Einsatz von Kreditderivaten erreicht werden und die Bankaufsicht durch die Anerkennung zur Förderung dieser Instrumente beiträgt. Zunächst werden in Teil 2 die anerkannten Arten von Kreditderivaten und deren Absicherungsstrukturen erläutert. In Teil 3 erfolgt die Darstellung und Diskussion der aktuellen Behandlung von Kreditderivaten im Rundschreiben 10/99 in Abhängigkeit ihrer Zuordnung zum Anlage- und Handelsbuch. Im Folgenden findet eine Untersuchung über die Berücksichtigung von Kreditderivaten im Regelwerk des Basler Ausschusses statt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Struktur der Kreditderivate
3 Aktuelle aufsichtsrechtliche Behandlung von Kreditderivaten
3.1 Voraussetzungen zur Anerkennung
3.2 Anerkennung im Anlagebuch
3.3 Anerkennung im Handelsbuch
3.4 Problemfelder
4 Behandlung von Kreditderivaten im Konsultationspapier vom April 2003
4.1 Anlagebuch
4.2 Handelsbuch
4.3 Kritische Würdigung
5 Schlussbetrachtung
6 Literaturverzeichnis
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Das primäre Ziel dieser Arbeit ist die Untersuchung der aufsichtsrechtlichen Behandlung von Kreditderivaten im Kontext der Basel II Reform, insbesondere im Vergleich zum dritten Konsultationspapier des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht von April 2003 und den zu diesem Zeitpunkt gültigen nationalen Regelungen.
- Struktur und Funktionsweise verschiedener Kreditderivate
- Analyse der aufsichtsrechtlichen Behandlung im Anlage- und Handelsbuch
- Bewertung der Anerkennungskriterien für Kreditrisikominderungstechniken
- Diskussion der Auswirkungen der Reform auf die Eigenkapitalunterlegung
- Kritische Würdigung des Umgangs mit Kreditderivaten durch die Bankenaufsicht
Auszug aus dem Buch
3 Aktuelle aufsichtsrechtliche Behandlung von Kreditderivaten
Durch das Rundschreiben 10/99 des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen vom 16. Juni 1999 wurde erstmalig die aufsichtsrechtliche Behandlung von Kreditderivaten auf nationaler Ebene geregelt. Diese Regelungen weisen bis zum Erscheinen der Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung einen vorläufigen Charakter auf.
3.1 Voraussetzungen zur Anerkennung
Die Voraussetzungen für eine aufsichtsrechtliche Anerkennung erfordern die wirksame Übertragung der Kreditrisiken an den Sicherungsgeber. Die Voraussetzung der Gleichartigkeit von Referenzaktivum und zu besicherndem Aktivum beinhalten eine Übereinstimmung des Schuldners, Ranggleichheit bei Insolvenz und im Anlagebuch die Cross Default Klausel, die das Ausfallereignis des Referenzaktivums an das Derivat bindet. Ein Kreditderivat muss eine unmittelbare Forderung an den Sicherungsgeber darstellen. Dies erfordert eine vertragliche Gestaltung der Besicherung, die ausschließt, dass der Sicherungsgeber durch Vertragsklauseln bei Eintritt des Kreditereignisses der Forderung des Sicherungsnehmers nicht nachkommt. Im Handelsbuch kommen mit Ausnahme der Bedingung für die Währungskongruenz die Anforderungen in § 19 Abs. 3 GS I zur Anwendung. Im Anlagebuch muss das Laufzeitkriterium erfüllt sein. Demnach müssen Kreditderivate bei Laufzeitunterdeckung eine Mindestlaufzeit von einem Jahr aufweisen. Bei Währungskongruenzen ist im Handelsbuch durch regelmäßige Marktbewertung der Umfang der Besicherung zu prüfen. Im Handelsbuch fordert das Marktwertänderungskriterium ein gegenläufiges Rückzahlungsprofil und eine vollständig negative Korrelation zwischen Referenzaktivum und Derivat. Ausgangspunkt für deren Behandlung ist die Zuordnung zum Anlage- bzw. Handelsbuch.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung skizziert die Relevanz des Themas Kreditderivate unter Basel II und definiert die Zielsetzung der Arbeit, den Vergleich zwischen dem Konsultationspapier 2003 und nationalen Regelungen vorzunehmen.
2 Struktur der Kreditderivate: In diesem Kapitel werden die grundlegenden Instrumente wie Total Return Swaps, Credit Default Swaps und Credit Linked Notes in ihrer Funktionsweise kurz vorgestellt.
3 Aktuelle aufsichtsrechtliche Behandlung von Kreditderivaten: Dieses Kapitel erläutert die historisch gewachsene regulatorische Situation auf Basis des Rundschreibens 10/99 und analysiert die Kriterien für eine Anerkennung als Risikoübertragungsinstrument.
4 Behandlung von Kreditderivaten im Konsultationspapier vom April 2003: Hier erfolgt die detaillierte Untersuchung der neuen Vorgaben zur Eigenkapitalunterlegung, differenziert nach Anlage- und Handelsbuch, gefolgt von einer kritischen Einordnung.
5 Schlussbetrachtung: Das Fazit würdigt die Bestrebungen des Basler Ausschusses zur modernen Erfassung von Kreditrisiken und die notwendige Förderung der Portfolio-Kreditderivate.
6 Literaturverzeichnis: Auflistung der für die Arbeit herangezogenen Primär- und Sekundärquellen.
Schlüsselwörter
Basel II, Kreditderivate, Bankenaufsicht, Eigenkapitalunterlegung, Total Return Swap, Credit Default Swap, Credit Linked Note, Anlagebuch, Handelsbuch, Marktrisiko, Kreditrisiko, Referenzaktivum, Risikominderung, Konsultationspapier, Bonitätsgewichtung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die aufsichtsrechtliche Behandlung und regulatorische Einordnung von Kreditderivaten durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht im Rahmen der Basel II Reform.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit fokussiert auf die Struktur der Instrumente, die Kriterien für deren aufsichtsrechtliche Anerkennung im Anlage- und Handelsbuch sowie die spezifischen Auswirkungen auf die Eigenkapitalanforderungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist der Vergleich der im Konsultationspapier vom April 2003 vorgeschlagenen Regeln mit den bis dahin geltenden nationalen Bestimmungen, um den Fortschritt bei der Anerkennung von Kreditrisikominderungstechniken aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine deskriptive und analysierende Arbeit, die auf der Auswertung von Fachliteratur, offiziellen Konsultationspapieren des Basler Ausschusses und aufsichtsrechtlichen Rundschreiben basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Instrumente, die Analyse der bestehenden nationalen Regeln sowie die detaillierte Prüfung der neuen Basel II Vorschriften für Anlage- und Handelsbuch-Positionen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Basel II, Kreditderivate, Eigenkapitalunterlegung, Bonitätsgewichtung, Risikominderung und regulatorische Anerkennung.
Wie bewertet der Autor den Umgang mit dem Doppelausfallrisiko?
Der Autor stellt kritisch fest, dass trotz der Komplexität des Themas noch keine einfache regulatorische Lösung für das Doppelausfallrisiko gefunden wurde und die aktuelle Anerkennungspraxis hier Defizite aufweist.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Anlage- und Handelsbuch regulatorisch so wichtig?
Da für diese Bücher unterschiedliche Risikokategorien (Markt- vs. Kreditrisiko) und Bewertungsansätze gelten, bestimmt die Zuordnung maßgeblich, wie Kreditderivate zur Entlastung des Eigenkapitals angerechnet werden dürfen.
- Quote paper
- Salvatore Argento (Author), 2003, Darstellung und Behandlung der Kreditderivate in der Basel II Reform, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19524