Das im April 2003 erschienene dritte Konsultationspapier des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht berücksichtigt im Vergleich zur Eigenkapitalübereinkunft von 1988 Kreditrisikominderungstechniken in breitem Umfang. Kredit- und Marktrisiken erfordern eine Unterlegung durch Eigenkapital, das eine knappe Ressource darstellt. Kreditderivate eröffnen diverse Möglichkeiten zur Risikominderung und damit einhergehend eine Entlastung des Eigenkapitals.
Zielsetzung der vorliegenden Arbeit ist die Behandlung von Kreditderivaten im dritten Konsultationspapier im Vergleich zu den derzeit gültigen nationalen Regelungen. Es ist der Frage nachzugehen, inwiefern Eigenkapitalentlastungen durch den Einsatz von Kreditderivaten erreicht werden und die Bankaufsicht durch die Anerkennung zur Förderung dieser Instrumente beiträgt. Zunächst werden in Teil 2 die anerkannten Arten von Kreditderivaten und deren Absicherungsstrukturen erläutert. In Teil 3 erfolgt die Darstellung und Diskussion der aktuellen Behandlung von Kreditderivaten im Rundschreiben 10/99 in Abhängigkeit ihrer Zuordnung zum Anlage- und Handelsbuch. Im Folgenden findet eine Untersuchung über die Berücksichtigung von Kreditderivaten im Regelwerk des Basler Ausschusses statt.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Struktur der Kreditderivate
- Aktuelle aufsichtsrechtliche Behandlung von Kreditderivaten
- Voraussetzungen zur Anerkennung
- Anerkennung im Anlagebuch
- Anerkennung im Handelsbuch
- Problemfelder
- Behandlung von Kreditderivaten im Konsultationspapier vom April 2003
- Anlagebuch
- Handelsbuch
- Kritische Würdigung
- Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Behandlung von Kreditderivaten im dritten Konsultationspapier des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht. Sie untersucht, inwieweit Eigenkapitalentlastungen durch den Einsatz von Kreditderivaten erreicht werden und die Bankaufsicht durch die Anerkennung zur Förderung dieser Instrumente beiträgt.
- Analyse der aktuellen aufsichtsrechtlichen Behandlung von Kreditderivaten
- Bewertung der Auswirkungen von Kreditderivaten auf das Eigenkapital von Banken
- Vergleich der nationalen Regelungen mit dem Konsultationspapier des Basler Ausschusses
- Diskussion der Problemfelder in Bezug auf die Anerkennung von Kreditderivaten
- Bewertung der Bedeutung von Kreditderivaten für die Risikominderung im Bankensektor
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel stellt die Einleitung dar und erläutert die Zielsetzung und den Aufbau der Arbeit. Das zweite Kapitel beschreibt die Struktur von Kreditderivaten und die verschiedenen Arten von Kreditderivaten wie Total Return Swaps und Credit Default Swaps. Das dritte Kapitel behandelt die aktuelle aufsichtsrechtliche Behandlung von Kreditderivaten, wobei die Voraussetzungen zur Anerkennung, die Anerkennung im Anlage- und Handelsbuch sowie Problemfelder diskutiert werden. Das vierte Kapitel untersucht die Behandlung von Kreditderivaten im Konsultationspapier vom April 2003, wobei die Behandlung im Anlagebuch, Handelsbuch und die kritische Würdigung der Regelungen im Vordergrund stehen.
Schlüsselwörter
Kreditderivate, Basel II Reform, Eigenkapital, Risikominderung, Bankaufsicht, Konsultationspapier, Anlagebuch, Handelsbuch, Total Return Swap, Credit Default Swap.
Häufig gestellte Fragen
Was sind Kreditderivate?
Kreditderivate sind Finanzinstrumente wie Credit Default Swaps (CDS) oder Total Return Swaps, die es Banken ermöglichen, Kreditrisiken isoliert an Dritte zu übertragen.
Wie beeinflussen Kreditderivate das Eigenkapital einer Bank?
Durch den Einsatz von Kreditderivaten zur Risikominderung können Banken ihre risikogewichteten Aktiva reduzieren und so Eigenkapital entlasten.
Was änderte sich durch die Basel II Reform bei Kreditderivaten?
Das Konsultationspapier von 2003 berücksichtigte Kreditrisikominderungstechniken in wesentlich breiterem Umfang als die ursprüngliche Vereinbarung von 1988.
Was ist der Unterschied zwischen Anlagebuch und Handelsbuch?
Die aufsichtsrechtliche Behandlung von Kreditderivaten unterscheidet sich je nachdem, ob sie langfristig (Anlagebuch) oder für kurzfristige Handelsabsichten (Handelsbuch) gehalten werden.
Was war das Ziel des Rundschreibens 10/99?
Es legte die bis dahin gültigen nationalen Regelungen in Deutschland für die Anerkennung und Behandlung von Kreditderivaten durch die Bankaufsicht fest.
- Citation du texte
- Salvatore Argento (Auteur), 2003, Darstellung und Behandlung der Kreditderivate in der Basel II Reform, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19524