Vom Irrtum der Ökonomen

Aufgezeigt an verschiedenen Punkten der steuerrechtlichen Debatte des Buches "Zahlungsbefehl" von Beck und Prinz


Ensayo, 2011

20 Páginas


Extracto


Sehr geehrter Herr Hanno Beck,

sehr geehrter Herr Aloys Prinz,

mit diesen Zeilen möchte ich Ihnen für Ihr Buch „Zahlungsbefehl“ danken. Es ist einer jener seltenen Glücksfälle, in dem sich ziemlich umfangreiche Information

mit guter Lesbarkeit verbindet, so dass das Lesen recht unterhaltsam ist. Ich habe Ihr Buch jedenfalls mit einigem Vergnügen und sogar mit geistigem Gewinn gelesen. Dennoch möchte ich ein paar kritische Gedanken anmerken. Ich hoffe, Sie finden die Zeit, sich ihrer anzunehmen.

Das erste allerdings ist eine ziemlich schwerwiegende Feststellung, denn ein gravierender Fehler hat sich gleich mehrfach eingeschlichen. So nennen Sie an verschiedenen Stellen des Buches im Vergleich, wer die Kosten einer Steuererhöhung beziehungsweise zusätzlicher steuerlicher Belastung zu tragen habe, das eine Mal den Verbraucher und das andere Mal den Produzenten. Dabei wissen Sie doch als erfahrene Ökonomen, dass es grundsätzlich stets nur der (End)Verbraucher sein kann und ist, der diese Last schultert. Eine andere Möglichkeit gibt es gar nicht, denn es liegt in der Natur der Sache selbst. Es würde mich wundern, wenn ein simpler Maurer wie ich Ihnen diese Erkenntnis voraushätte. Wieso Ihnen dieser abenteuerliche Fehler also überhaupt passieren konnte, ist mir daher rätselhaft, da er so offenkundig ist.

Lassen Sie mich das nur kurz an drei verschiedenen Zahlenbeispielen aufzeigen, die sich selbstverständlich beliebig vermehren ließen. Stellen wir uns vor, die Kosten eines Produkts zum Preis von 100 Euro verteilten sich in etwa wie folgt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wie Sie sehen, habe ich jeden einzelnen Posten in den Beispielen verändert, während in der Folge für den Verbraucher aber alles beim Alten bleibt: Sein zu zahlender Preis beträgt stets 100 Prozent. Für ihn ist es gleichgültig, ob der dabei wesentlich vom Gewinnanspruch des Unternehmens oder den Steuern des Staates bestimmt ist. Die Unterscheidung ist ihm letztlich nur Haarspalterei, die den Anspruch des einen mit höherem Recht über den des anderen stellt. Darüber ließe sich sicher endlos streiten: Wie viel Gewinn könnte das Unternehmen ohne die Rechtssicherheit des Staates machen, und wie viel Steuern der Staat wohl ohne die Leistung des Unternehmens erheben? Ein Streit um des Kaisers Bart...

Tatsache ist überdies auch: Wenn das Unternehmen das Produkt oder die Dienstleistung für 100 Euro veräußern kann und der Staat nur geringe (oder sogar gar keine!) Steuern darauf erhöbe, würde es das Produkt nicht etwa preisgünstiger verkaufen – sondern einfach den dadurch realisierbaren höheren Gewinn einstreichen. Sofern eben möglich. So jedenfalls die gängige Praxis.

Im Grunde gehen Sie von der irrigen Annahme aus, es gäbe einen wie auch immer gearteten, irgendwo festgeschriebenen Gewinnanspruch (in vorgegebener Höhe, an der nicht zu rütteln ist), und an dem nun messen Sie, wer die Steuer zahlt. Doch die zahlt eben grundsätzlich und immer – allein nur der Konsument.

Wenn das Unternehmen im Fall von Steuererhöhung dementsprechend tatsächlich seinen Gewinnanspruch reduzieren muss, dann legt es nicht etwa obendrauf – so wie der Kunde, für den das Leben damit wahrhaftig teurer wird -, sondern muss sich lediglich in seinem (in dem Fall) eben zu hohen Anspruch bescheiden. Im Idealfall[2] führte das ohnehin nur dazu, wofür nach der hehren Theorie eigentlich der Wettbewerb selber sorgen sollte: Am idealen Markt vollkommener Konkurrenz tendiert der Gewinn grundsätzlich gegen NULL[3]. Das wird allerdings nur allzu gern vergessen, da es weder den idealen Markt gibt noch je die vollkommene Konkurrenz, denn schließlich wird bekanntlich nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Soll heißen: Wie sehr viele der ökonomischen Theorien ist es dennoch nicht mehr - als nur eine hübsche Theorie. Somit: Erst wenn der Gewinn unter null fiele – zahlte der Eigentümer auch tatsächlich die Steuer. Sofern dann allerdings überhaupt welche anfiele, denn schließlich wird sie nur auf den Ertrag/Gewinn erhoben.

Wer im Übrigen eine kaufmännische Ausbildung hat oder auch nur ein wenig mit Kalkulation beziehungsweise der so genannten Preisfindung vertraut ist, weiß um den Hundert-Prozent-Aufschlag auf die regulären Kosten[4]. Schon deshalb ist auch dem informierten und klugen Verbraucher klar, dass selbst ein Preisabschlag von 30 Prozent im „Sonderangebot“ - und das klingt doch sehr verlockend, nicht wahr? -, dem Unternehmen immer noch ordentlichen Gewinn bescheren kann. Nicht ohne Grund sagte der erfolgreiche Unternehmer Professor Dr. Heinz-Horst Deichmann daher: „Ich feilsche immer so lange, bis ich einen vernünftigen Preis bekomme. Ich zahle, was die Dinge wert sind, nicht was sie kosten “...

Im Nächsten möchte ich mich den beiden Dauerbrennern der Steuerdiskussionen zuwenden. Die Rede ist von Pendlerpauschale und Ehegattensplitting. Behalten wir bei all dem im Auge: Steuerrecht ist immer und ausnahmslos Willkürrecht. Das sollten wir wirklich nie vergessen, denn es ist Erklärung für viele, ja eigentlich für nahezu alle Ungereimtheiten in der Sache. So auch bei diesen Themen. Denn nur wenige Steuerdispute waren und sind derart von Ideologie bestimmt, von parteipolitischer Ränke zerfressen und auf den nimmersatten Anspruch des Staates auf das Geld des Bürgers ausgerichtet wie diese beiden. Was letztlich im Fall der Pendlerpauschale sogar bis zum Rechtsbruch führte. Beginnen wir also mit dieser:

Offen gestanden finde ich es verwunderlich, dass in so klarer Sache so viel Verwirrung herrscht. Vor allem unter Experten (von den Deppen können wir getrost schweigen). Keine Dummheit, die da noch nicht professorale Weihen erhielt. Dabei kann man es drehen und wenden, wie man will, die Angelegenheit ist eindeutig und sonnenklar wie nur selten was:

Der Erwerbstätige befindet sich nur aus einem einzigen Grund auf dieser Fahrt: Kein Vergnügen und keine persönliche Laune treiben ihn dazu, sein Motiv ist allein der Broterwerb; mit allen seinen Konsequenzen. Also allein das, was ihm die Natur als Notwendigkeit und die Gesellschaft gar - als seine Pflicht auferlegt. Damit sind die Kosten der Fahrt nicht mehr und nicht weniger als die zwangsläufigen Betriebsausgaben des Bürgers – als Unternehmer seiner selbst. Wer wollte das ernstlich bestreiten? Und deshalb tut’s im Grunde ja auch keiner wirklich, selbst wenn die verrücktesten geistigen Verrenkungen hierin unternommen werden. Denn um dem Bürger seinen berechtigten Anspruch zu verweigern, wird nach Gründen gesucht, die das vermeintlich rechtfertigen[5]. Die beliebtesten ideologischen Knüppel waren und sind in diesem Fall die Denunziation der Pendlerpauschale als so genannte Zersiedlungsprämie und der Vorwurf, sie sei eine Subvention privater Lustbarkeit.

Doch selbst wenn dieses Märchen immer wieder gern kolportiert wird, weil es gewisse Argumente scheinbar trefflich stützt, so bleibt es dennoch nur Ammenmärchen. Denn so wenig die Alten auf Kosten der Jungen leben – wie wäre das überhaupt möglich, wo sich doch kein einziges Brot aus der Zukunft schon heut und hier verzehren lässt -, so wenig subventioniert der Staat den Bürger – dem er zuvor nämlich sein ganzes Geld abknöpft. Mit welcher Chuzpe die Tatsachen also auf den Kopf gestellt werden und dennoch kaum jemand Anstoß daran nimmt, ist schon erstaunlich, aber letztlich doch schnell geklärt, wenn man sieht, wie viele „Experten“ von ihrem intellektuell unredlichen Handeln recht angenehm profitieren, indem ihnen ihre üblichen Gefälligkeiten und willigen Handlangerdienste für den Staat einen komfortablen Platz an seiner für sie reich gedeckten Tafel garantieren. Wie schon seit alters her. Judas hat Jesus bekanntlich für 30 Silberlinge verkauft, unsere „Experten“ verhökern die Rechte des Bürgers ohne jede Skrupel für eine auskömmlich dauerhafte Versorgung...

Sollten wir uns überdies tatsächlich verwundern oder es doch nur als die einfachste und bequemste Form von Korruption betrachten, dass die lautesten Forderungen zur Abschaffung der Pendlerpauschale stets und vornehmlich von denen kommen, die grundsätzlich keinen Fahrtkostenaufwand haben, weil sie

a) zu „Hause“ oder gleich um die Ecke arbeiten
b) im Firmen- oder Dienstwagen (oft samt Chauffeur) kutschieren
c) ihre Fahrtkosten vom Arbeitgeber - und da nur allzu oft einem öffentlichen - ersetzt bekommen oder gar im wohl krassesten Fall
d) freie Fahrt auf sämtlichen öffentlichen Verkehrsmitteln genießen und daneben dennoch eine Fahrtkostenpauschale ansetzen dürfen - sich die freie Fahrt also auch noch zusätzlich bezahlen lassen? Merkwürdig ist es jedenfalls schon...

Nun, vielleicht ist der Blick des Arbeiters (nicht nur) in dieser Sache geschärft, weil er in der Wirklichkeit lebt – er seine Welt also nicht am Schreibtisch eines allzu bequemen Studierstübchens konstruiert? Aber schauen wir uns die Wirklichkeit doch einfach mal näher an:

Ich glaube nicht, dass uns auch nur eine einzige beweiskräftige empirische Studie belegt, dass Menschen, nachdem sie einen annehmbaren Arbeitsplatz gefunden haben, ihre dem nahe liegende Wohnung aufgeben - um sich einen erheblich weiter entfernten Wohnort zu suchen. Dagegen allerdings dürften zahlreiche Belege dafür sprechen, dass Menschen ihren Wohnort wechseln – um näher am Arbeitsplatz zu sein; sofern der ihnen „dauerhaft“ gesichert scheint. Die Menschen ziehen also nicht vom Arbeitsplatz weg ins lauschige Grüne – wie der Mythos der Zersiedelungsprämie uns lehren will -, sondern sie reisen der Arbeit hinterher – und nehmen sie halt dort, wo sie sie noch bekommen. Zwangsläufig entfernen sie sich damit aber immer weiter von ihrer heimatlichen Wohnung, ihrem eigentlichen Lebensmittelpunkt.

Nun: Alle zwei, drei Wochen fahren meine Kollegen und Landsleute aus dem „Osten“ der Republik rund 800 bis 1200 Kilometer, um hier in der Fremde arbeiten zu dürfen. Sind sie dann allerdings hier, müssen sie selbst dann täglich ebenfalls mindestens eine halbe bis zu einer Stunde Fahrtzeit auf sich nehmen, um auf die Baustellen zu gelangen. Schließlich kann nicht auf jeder Baustelle ein Wohncontainer aufgestellt werden, und so brauchen sie auch vorort noch eine bewohnbare Bleibe. Beide Formen des Pendelns – die erste wie die zweite – sind dabei allein beruflich bedingt und – und das können Sie gern glauben oder nicht – kein Vergnügen. Wie man sie also überhaupt verschieden werten kann, bleibt wohl das kleine schmutzige Geheimnis der Bürokraten (und Politiker), die an unseren Gesetzen basteln – damit diese den Begehrlichkeiten des Staates nützlich sind. Mit verschiedener Wirklichkeit aber hat das ganz gewiss nix zu tun.

Wer überdies schon einmal in der unglücklichen Lage war, sich Angebote vom Arbeitsamt einholen zu müssen, dem ist bekannt, dass ein Arbeitsweg von einer Stunde (und länger !) – die einfache Fahrt! – als zumutbar gilt. Und diese Zumutung wird konsequent per Zwang durchgesetzt: Wenn der Delinquent sich ihr verweigert, wird die Unterstützung gekürzt oder die Leistung gar vollständig gestrichen (Auch meine Kollegen sind Opfer solchen Zwangs...). Dass der Rest der Bürger solche Zumutungen längst als Notwendigkeit akzeptiert, zeigt allein, wie gut man uns dressiert hat – und dass das Stimmvieh nun mal geduldig ist...

Daneben steht selbstverständlich die andere Seite: Während ich eine tägliche Fahrzeit von wenigstens einer Stunde in Kauf nehmen muss – arbeitet mein Freund gleich um die Ecke. Fußweg: Nicht einmal fünf Minuten. Seine Werbungskostenpauschale für diesen Aufwand: 920 € im Jahr. Ebenso wie für meine Frau – die ihren Job von Zuhause ausübt. Und muss sie tatsächlich mal außer Haus, werden ihr die Kosten ersetzt (einschließlich der „Zeit“).

Mein Freund könnte dabei meine Arbeit sicher ebenso gut erledigen wie ich die seine, schließlich haben wir beide auf dem Bau gelernt. Doch leider bietet sein Job nur Platz für einen (er ist Hausmeister) – während meine Firma vergeblich Leute sucht (Daher die Kollegen, die hunderte Kilometer anreisen.). Wir wohnen übrigens beide im gleichen Ort; nur wenige hundert Meter voneinander entfernt.

Der Normal- und Regelfall dürfte heute sein: Von den Eheleuten, die in A wohnen, arbeitet die Ehefrau in B, während ihr Mann in C beschäftigt ist. Selbst wenn sie also zum Arbeitsplatz des einen umziehen würden – müsste der andere noch immer pendeln. Allerdings macht es kaum Sinn, nach jedem Arbeitsplatzwechsel oder -verlust die Wohnung zu wechseln, weil der neue Arbeitsplatz wiederum ganz woanders ist. Und dass die Arbeitsplätze heut kaum noch sicher sind, und langfristig schon gar nicht, muss man nicht einmal mehr dem letzten Trottel noch erklären. Wo Tatsachen also so beharrlich ignoriert werden, kann man schon mit Fug und Recht von ideologischer Verblendung und Verbohrtheit sprechen. Worin auch immer das seine Gründe haben mag.

[...]


[1] Wobei der kalkulierte Gewinn ja keineswegs Kostenpunkt ist, sondern allenfalls eine Zukunftshoffnung. Sehen Sie mir diese kleine Ungenauigkeit also bitte nach...

[2] Im schlimmsten Fall allerdings in den Konkurs, da die Herstellungskosten über dem Verkaufspreis lägen...

[3] Ökonomische Grundgesetze besagen, dass Wettbewerb zu einem NULL-Gewinn führen sollte...

[4] Naomi Klein spricht sogar davon, dass bei „Konzernen, die sich traditionell mit einem Preisaufschlag von 100% begnügten... der Preisaufschlag (heute) fast 400% betragen kann.“ (No Logo! S.207) und der Unternehmer Timothy Ferris selbst spricht von „nicht nur einem acht- bis zehn fachen, sondern oft auch einem 20- bis 50- fachen Preisaufschlag“ - und das aus erster Hand... (4-Stunden-Woche, Seite 192) http://www.karriere.de/beruf/mehr-zeit-mehr-geld-mehr-leben-6906/

[5] Wenn sich selbst der durchaus ehrenwerte ehemalige Verfassungsrichter und anerkannte Steuerexperte Professor Paul Kirchhof in dem Punkt in der Logik vergreift und dieses Recht zu einer Frage der „Beobachtungsperspektive“ macht - denn, so seine putzige Ausführung: „Fährt der Erwerbende nicht von zu Hause zum Erwerb und zurück, sondern vom Erwerbsort nach Hause und zurück folgt er privatem Anlaß“ -, offenbart uns dies eigentlich nur, in welch starkem Maße Propaganda und Ideologie längst schon das Terrain erobert haben und die Hirne vernebeln. Denn die professorale Naivität stellt die Wirklichkeit vollkommen auf den Kopf. Diese Perspektive träfe nämlich nur zu, wenn wir unterstellten, dass die Arbeitsstelle a) Lebensmittelpunkt des Menschen ist und b) der Arbeitnehmer quasi Eigentum der Firma. Doch beides ist nicht der Fall – oder leben wir tatsächlich in der falschen Zeit? Vergessen wir dabei nicht, wer hier wieder zu welchem Zweck auf die Sklaverei zusteuert: Einer der bekanntesten Lehrer unseres Steuerrechts.

Final del extracto de 20 páginas

Detalles

Título
Vom Irrtum der Ökonomen
Subtítulo
Aufgezeigt an verschiedenen Punkten der steuerrechtlichen Debatte des Buches "Zahlungsbefehl" von Beck und Prinz
Curso
Gesellschaft - Politik - Sozialwissenschaft
Autor
Año
2011
Páginas
20
No. de catálogo
V195563
ISBN (Ebook)
9783656220428
ISBN (Libro)
9783656220633
Tamaño de fichero
493 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Pendlerpauschale, Ökonomie Steuerrecht
Citar trabajo
Karl-Heinz Kahnt (Autor), 2011, Vom Irrtum der Ökonomen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/195563

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