Die zunehmende Globalisierung und Internationalisierung macht auch vor der Bilanzpolitik und Rechnungslegung keinen Halt . Hierbei kann das Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes am 29.05.2009 als ein Meilenstein, sowie als eine der größten Reformen des Bilanzrechts der letzten 25 Jahre bezeichnet werden .
Mit Hilfe dieser neuen Gesetzgebung sollen mehrere Ziele erreicht werden . Zum einen soll die „Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses“ durch Angleichung an internationale Standards optimiert werden. Weiterhin beabsichtigt das BilMog eine Deregulierung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie eine Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien.
Innerhalb der Neuordnung dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen nehmen Kreditinstitute, wie in vielen anderen Bereichen der Gesetzgebung auch, eine besondere Stellung ein . Dabei haben vor allem die letzten Finanzkrisen gezeigt, dass sachgerechte Bilanzierungsregeln und die daraus folgende transparente Informationsgewinnung, einen wichtigen Stellenwert bei der Risikofrüherkennung einnehmen . Vor allem Kreditinstitute, die einen ausgeprägten Eigenhandel betreiben, müssen dabei mit immer detaillierteren Sanktionen rechnen. Dies lässt sich vor allem mit dem starken Einfluss auf die Weltmärkte und die damit verbundenen Zahlungsströme innerhalb der Weltwirtschaft begründen.
Allerdings sollte von Seiten der Gesetzgebung darauf geachtet werden, dass aufgrund zunehmender Regulierung, nicht vor allem Kreditinstitute, die originäre Aufgaben in der Volkswirtschaft wahrnehmen, z.B. Finanzierung des Mittelstandes, zu stark beeinträchtigt werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Aufbau des Assignments
2. Anwendungsbereich der Bewertungsvorschrift
2.1 Abgrenzung von Kreditinstituten
2.2 Untergliederung von Finanzinstrumenten
2.2.1 Definition von Finanzinstrumenten
2.2.2 Zuordnung zum Handelsbestand
3. Steuerrechtliche Ergänzungen
4. Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
4.1 Bewertungsvorschriften nach aktueller Gesetzeslage
4.2 Bilanzielle Auswirkung am Beispiel der Sparkasse Gifhorn - Wolfsburg
5. Der Einfluss internationaler Standards auf die Bewertungsvorschrift
6. Fazit
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Diese Arbeit zielt darauf ab, die bilanzpolitischen Konsequenzen für Kreditinstitute zu beleuchten, die sich aus der Bewertung von Finanzinstrumenten des Handelsbestandes nach § 340e Abs. 3 HGB ergeben. Dabei wird insbesondere untersucht, wie sich die neue Gesetzgebung im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMog) auf die Rechnungslegung und die steuerliche Gewinnermittlung auswirkt.
- Regulatorische Anforderungen an Kreditinstitute bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten.
- Kriterien für die Zuordnung von Finanzinstrumenten zum Handelsbestand.
- Steuerrechtliche Implikationen durch die Fair Value Bewertung und den Risikoabschlag.
- Praktische Analyse der bilanziellen Auswirkungen am Beispiel der Sparkasse Gifhorn - Wolfsburg.
- Analyse der Annäherung des HGB an internationale Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS).
Auszug aus dem Buch
2.2 Untergliederung von Finanzinstrumenten
Das KWG definiert im § 1a Abs. 3 ein Finanzinstrument als, „vorbehaltlich § 1 Abs. 11, alle Verträge, die für eine der beteiligten Seiten einen finanziellen Vermögenswert und für die andere Seite eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument schaffen“.
Eine detailliertere Definition erhalten wir durch die IAS 39. Hierbei findet eine Abgrenzung der Finanzinstrumente statt. Aufgeführt werden dort alle originären Finanzinstrumente, wie z.B. Kassenbestand, Forderungen, Verbindlichkeiten und Wertpapiere, sowie alle derivativen Finanzinstrumente, wie z.B. Swaps, Futures, Forwards und Optionen.
Bei der Einordnung von Finanzinstrumenten muss zwischen Finanzinstrumente des Handelsbestandes sowie zwischen Finanzinstrumente des Anlagebestandes bzw. der Liquiditätsreserve unterschieden werden. Damit ein Finanzinstrument dem Handelsbestand zugeordnet werden kann, müssen einige Eigenschaften erfüllt sein.
Zum einen muss mit dem Instrument das Ziel verfolgt werden, eine kurzfristige Preis- und Kursschwankung zu realisieren. Hierbei kann eine Haltedauer von bis zu 6 Monaten als kurzfristig angesehen werden.
Als weitere Voraussetzung muss bereits bei Zeitpunkt des Erwerbs des Finanzinstruments eine Handelsabsicht bestehen. Die Handelsabsicht wird ausgeschlossen, wenn Finanzinstrumente „zur Absicherung von Risiken erworben werden und als Teil einer Bewertungseinheit bilanziert sind“.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Das Kapitel führt in die aktuelle Bedeutung der Bilanzpolitik für Kreditinstitute vor dem Hintergrund der Globalisierung und des Inkrafttretens des BilMog ein.
2. Anwendungsbereich der Bewertungsvorschrift: Hier wird der Kreis der betroffenen Institute definiert und die systematische Einordnung sowie Abgrenzung von Finanzinstrumenten des Handelsbestandes erläutert.
3. Steuerrechtliche Ergänzungen: Dieses Kapitel thematisiert die Auswirkungen der Bewertungsvorschrift nach § 340e Abs. 3 HGB auf die steuerliche Gewinnermittlung unter Berücksichtigung des § 6 Abs. 1 Nr. 2b EStG.
4. Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz: Es werden die Änderungen der Rechnungslegung durch das BilMog detailliert analysiert und anhand eines Praxisbeispiels der Sparkasse Gifhorn - Wolfsburg veranschaulicht.
5. Der Einfluss internationaler Standards auf die Bewertungsvorschrift: Das Kapitel untersucht, inwiefern die internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS) die nationalen Bilanzierungsvorschriften beeinflusst haben.
6. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer kritischen Würdigung der Wirksamkeit des BilMog und zeigt bestehendes Optimierungspotenzial in der handelsrechtlichen Bilanzierung auf.
Schlüsselwörter
Bilanzpolitik, Kreditinstitute, Handelsbestand, Finanzinstrumente, § 340e HGB, BilMog, Jahresabschluss, Fair Value, Risikoabschlag, steuerliche Gewinnermittlung, Rechnungslegung, IFRS, IAS 39, Handelsabsicht, Realisationsprinzip.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestandes bei Kreditinstituten unter Berücksichtigung des § 340e Abs. 3 HGB.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Schwerpunkte liegen auf der gesetzlichen Einordnung von Finanzinstrumenten, den Anforderungen an den Handelsbestand sowie den steuerlichen Konsequenzen und dem Einfluss internationaler Standards.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Ableitung der bilanzpolitischen Konsequenzen, die sich für Kreditinstitute aus der Anwendung der Bewertungsvorschrift nach § 340e Abs. 3 HGB ergeben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine wissenschaftliche Untersuchung, die auf einer Literaturanalyse gesetzlicher Rahmenbedingungen und einer praxisnahen Fallbeispielanalyse basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert den Anwendungsbereich der Vorschrift, die steuerlichen Aspekte, die durch das BilMog induzierten Änderungen der Rechnungslegung und die methodischen Unterschiede zum internationalen Standard.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Handelsbestand, Fair Value, BilMog, KWG, HGB und steuerliche Gewinnermittlung geprägt.
Warum spielt der Risikoabschlag in der Arbeit eine zentrale Rolle?
Der Risikoabschlag ist notwendig, um die bei der Fair Value Bewertung auftretenden Diskrepanzen zum handelsrechtlichen Realisationsprinzip abzumildern.
Wie illustriert das Beispiel der Sparkasse Gifhorn - Wolfsburg die Thematik?
Das Beispiel zeigt konkret auf, wie sich die Bilanzstruktur durch die gesetzliche Notwendigkeit des Ausweises eines Handelsbestandes nach Einführung des BilMog verändert hat.
- Citar trabajo
- Matthias Jahnke (Autor), 2012, Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestandes bei Kreditinstituten nach § 340e Abs. 3 HGB, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/195742