1. Einleitung
Aufgrund der vom Europäischen Parlament und Rat erlassenen Verordnung der Europäischen Union vom 19. Juli 2002 (VO EG 1606/2002) zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, sind alle kapitalmarktorientierten Unternehmen mit Sitz in der Europäische Union (EU) verpflichtet, für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2004 beginnen, ihren Konzernabschluss nach International Accounting Standards (IAS)/ International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen.1 Um das deutsche Bilanzrecht an diese sog. IAS Verordnung anzupassen, wurde Ende 2004 das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG)verkündet, welches die Pflicht zur Rechnungslegung nach IFRS für kapitalmarktorientierte Unternehmen in § 315 a HGB festgeschrieben hat.2
Obwohl die Vorschriften der IAS/IFRS originär auf kapitalmarktorientierte Unternehmen zugeschnitten sind, entscheiden sich auch immer mehr nichtkapitalmarktorientierte Unternehmen aufgrund der wachsenden internationalen Verflechtungen der deutschen Wirtschaft für die internationale Rechnungslegung nach IAS/IFRS.
Den Vorteilen der Anwendung der IAS/IFRS, wie bspw. einer verbesserten internationalen Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse, sowie einem oftmals einfacheren Zugang zu Finanzmitteln, steht jedoch ein komplexes, sich stetig änderndes Regelwerk gegenüber.3 Das International Accounting Standards Board(IASB) hat daher bereits am 19. Juni 2003 mit IFRS 1 (First-time Adaption of International Financial Reporting Standards) einen Standard veröffentlicht, der
Regelungen für die Umstellung vom nationalen Bilanzrecht nach HGB auf die internationale Rechnungslegung nach IAS/IFRS enthält und den Unternehmen den Übergang durch zahlreiche Wahlrechte und Sonderregelungen erleichtert. Zusätzlich wurden am 9. Juli 2009 die IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) veröffentlicht, welche im Vergleich zu den „Full-IFRS“ weniger komplexe Regelungen enthalten.
Im Anschluss werden die Rechnungslegungsstandards nach IAS/IFRS aus Vereinfachungsgründen mit IFRS abgekürzt.
1 Vgl. Zingel, International Financial Reporting Standards, 2009, S. 4.
2 Vgl. Oehler, IFRS-Umstellung bei KMU, 2005, S. 1.
3 Vgl. Advani, in: Reuther/Heyd, Full IFRS, 2011, S. 859 f..
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
2. IFRS im Einzel- und Konzernabschluss
3. Kosten-Nutzen-Analyse der Bilanzierung nach IFRS
4. Unterschiede bei der Rechnungslegung nach HGB und IFRS und daraus resultierende bilanzpolitische Gestaltungspotentiale bei der Umstellung der Rechnungslegung
5. IFRS 1: Erstmalige Anwendung der IFRS
5.1 Zielsetzung
5.2 Anwendungsbereich
5.3 Anforderungen an den ersten IFRS-Abschluss
5.4 Restrukturierung und Anpassungen des IFRS 1
5.5 Grundsatz der retrospektiven Anwendung
5.6 Ausnahmen vom Grundsatz der retrospektiven Anwendung
5.6.1 Erleichterungswahlrechte (exemptions)
5.6.1.1 Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagevermögen, als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien und immateriellen Vermögenswerten
5.6.1.2 Leistungen an Arbeitnehmer
5.6.1.3 Fremdkapitalkosten
5.6.2 Verbote (exceptions)
5.6.2.1 Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und Schulden
5.6.2.2 Sicherungsbeziehungen (Hedge-Accounting)
5.6.2.3 Schätzungen
6. Darstellungen und Angaben
7. Zusammenfassung
Anhang
Literaturverzeichnis
Verzeichnis der Internetquellen
Verzeichnis der Standards
- Quote paper
- Irina Harant (Author), 2011, Erstmalige Aufstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses nach IFRS, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/195790