1. Einleitung
Aufgrund der vom Europäischen Parlament und Rat erlassenen Verordnung der Europäischen Union vom 19. Juli 2002 (VO EG 1606/2002) zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, sind alle kapitalmarktorientierten Unternehmen mit Sitz in der Europäische Union (EU) verpflichtet, für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2004 beginnen, ihren Konzernabschluss nach International Accounting Standards (IAS)/ International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen.1 Um das deutsche Bilanzrecht an diese sog. IAS Verordnung anzupassen, wurde Ende 2004 das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG)verkündet, welches die Pflicht zur Rechnungslegung nach IFRS für kapitalmarktorientierte Unternehmen in § 315 a HGB festgeschrieben hat.2
Obwohl die Vorschriften der IAS/IFRS originär auf kapitalmarktorientierte Unternehmen zugeschnitten sind, entscheiden sich auch immer mehr nichtkapitalmarktorientierte Unternehmen aufgrund der wachsenden internationalen Verflechtungen der deutschen Wirtschaft für die internationale Rechnungslegung nach IAS/IFRS.
Den Vorteilen der Anwendung der IAS/IFRS, wie bspw. einer verbesserten internationalen Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse, sowie einem oftmals einfacheren Zugang zu Finanzmitteln, steht jedoch ein komplexes, sich stetig änderndes Regelwerk gegenüber.3 Das International Accounting Standards Board(IASB) hat daher bereits am 19. Juni 2003 mit IFRS 1 (First-time Adaption of International Financial Reporting Standards) einen Standard veröffentlicht, der
Regelungen für die Umstellung vom nationalen Bilanzrecht nach HGB auf die internationale Rechnungslegung nach IAS/IFRS enthält und den Unternehmen den Übergang durch zahlreiche Wahlrechte und Sonderregelungen erleichtert. Zusätzlich wurden am 9. Juli 2009 die IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) veröffentlicht, welche im Vergleich zu den „Full-IFRS“ weniger komplexe Regelungen enthalten.
Im Anschluss werden die Rechnungslegungsstandards nach IAS/IFRS aus Vereinfachungsgründen mit IFRS abgekürzt.
1 Vgl. Zingel, International Financial Reporting Standards, 2009, S. 4.
2 Vgl. Oehler, IFRS-Umstellung bei KMU, 2005, S. 1.
3 Vgl. Advani, in: Reuther/Heyd, Full IFRS, 2011, S. 859 f..
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. IFRS im Einzel- und Konzernabschluss
3. Kosten-Nutzen-Analyse der Bilanzierung nach IFRS
4. Unterschiede bei der Rechnungslegung nach HGB und IFRS und daraus resultierende bilanzpolitische Gestaltungspotentiale bei der Umstellung der Rechnungslegung
5. IFRS 1: Erstmalige Anwendung der IFRS
5.1 Zielsetzung
5.2 Anwendungsbereich
5.3 Anforderungen an den ersten IFRS-Abschluss
5.4 Restrukturierung und Anpassungen des IFRS 1
5.5 Grundsatz der retrospektiven Anwendung
5.6 Ausnahmen vom Grundsatz der retrospektiven Anwendung
5.6.1 Erleichterungswahlrechte (exemptions)
5.6.1.1 Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagevermögen, als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien und immateriellen Vermögenswerten
5.6.1.2 Leistungen an Arbeitnehmer
5.6.1.3 Fremdkapitalkosten
5.6.2 Verbote (exceptions)
5.6.2.1 Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und Schulden
5.6.2.2 Sicherungsbeziehungen (Hedge-Accounting)
5.6.2.3 Schätzungen
6. Darstellungen und Angaben
7. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Seminararbeit untersucht die Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten, die sich bei der erstmaligen Umstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses nach HGB auf die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) ergeben. Im Zentrum steht dabei die Analyse des Standards IFRS 1, der den Unternehmen als Leitfaden für diesen komplexen Übergang dient.
- Grundlagen der IFRS-Rechnungslegung und deren Abgrenzung zum HGB
- Kosten-Nutzen-Analyse einer Umstellung auf IFRS
- Analyse bilanzpolitischer Gestaltungspotentiale durch Wahlrechte und Ermessensspielräume
- Detaillierte Erläuterung der Ausnahmen (Exemptions) und Verbote (Exceptions) nach IFRS 1
- Darstellungspflichten und Auswirkungen auf den Abschluss bei Erstanwendung
Auszug aus dem Buch
5.6.1 Erleichterungswahlrechte (exemptions)
Das IASB erkannte, dass die Kosten bei einer Bilanzierung nach dem Grundsatz der retrospektiven Anwendung bestimmten oftmals in keinem angemessenen Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für den Abschlussadressaten stehen und gestattet daher mit IFRS 1 in bestimmten Fällen Abweichungen vom Grundsatz der retrospektiven Anwendung, um Erstanwendern den Übergang auf die internationale Rechnungslegung nach IFRS zu erleichtern. Diese sog. exemptions, welche einzeln, unabhängig voneinander, sowie in beliebigen Kombinationen angewandt werden dürfen, ermöglichen den bilanzierenden Unternehmen ein sog. „cherry-picking“, also eine an bilanzpolitischen Zielen orientierte Auswahl. Auf diese Weise können z.B. stille Reserven aufgedeckt werden.
Allerdings ist zu beachten, dass die Vermögensmehrungen in Umstellungszeitpunkt auf die IFRS in den nachfolgenden Perioden Abschreibungen nach sich ziehen, wodurch es zu höheren Belastungen des Ergebnisses kommt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Beschreibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Anwendung von IFRS für kapitalmarktorientierte Unternehmen und führt in die Thematik der Umstellung vom HGB ein.
2. IFRS im Einzel- und Konzernabschluss: Erläutert die Verpflichtungen und Wahlrechte für Mutter- und Einzelunternehmen bei der Aufstellung von IFRS-Abschlüssen in Deutschland.
3. Kosten-Nutzen-Analyse der Bilanzierung nach IFRS: Wägt die Chancen wie gesteigerte Transparenz gegen die Komplexität und den erhöhten Ressourcenbedarf bei der Umstellung ab.
4. Unterschiede bei der Rechnungslegung nach HGB und IFRS und daraus resultierende bilanzpolitische Gestaltungspotentiale bei der Umstellung der Rechnungslegung: Diskutiert die unterschiedlichen Ideologien von HGB und IFRS und zeigt auf, wie Ermessensspielräume zur Bilanzpolitik genutzt werden können.
5. IFRS 1: Erstmalige Anwendung der IFRS: Analysiert den Standard IFRS 1, seine Zielsetzungen, den Anwendungsbereich sowie die wesentlichen Wahlrechte und Verbote für Erstanwender.
6. Darstellungen und Angaben: Behandelt die spezifischen Anforderungen an die Offenlegung und Überleitungsrechnungen bei der erstmaligen Anwendung.
7. Zusammenfassung: Fasst die Ergebnisse zur IFRS-Erstanwendung zusammen und kritisiert die Informationsdefizite, die durch die Wahlrechte entstehen können.
Schlüsselwörter
IFRS, HGB, Erstmalige Anwendung, IFRS 1, Bilanzpolitik, retrospektive Anwendung, Erleichterungswahlrechte, Exemptions, Exceptions, Jahresabschluss, Harmonisierung, fair value, Konzernabschluss, Einzelabschluss, Umstellung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der erstmaligen Aufstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den damit verbundenen Herausforderungen für Unternehmen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Kosten-Nutzen-Analyse der Umstellung, die Unterschiede zwischen HGB und IFRS sowie die Nutzung von bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von IFRS 1.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Unternehmen den Übergang von nationalem Bilanzrecht zu IFRS mithilfe des Standards IFRS 1 gestalten können und welche Auswirkungen dies auf ihre Bilanzierungspraxis hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine systematische Analyse und Literaturarbeit, die auf Fachliteratur, Standards und rechtlichen Verordnungen basiert, um die theoretischen Konzepte der IFRS-Umstellung zu erklären.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden neben den theoretischen Grundlagen vor allem der Anwendungsbereich von IFRS 1, der Grundsatz der retrospektiven Anwendung sowie die spezifischen Erleichterungswahlrechte und Verbote detailliert erläutert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie IFRS 1, Bilanzpolitik, Erleichterungswahlrechte (exemptions), Umstellung, Handelsgesetzbuch und internationale Rechnungslegung geprägt.
Warum ist die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert (fair value) relevant?
Der fair value ist relevant, da er im Gegensatz zu den Anschaffungskosten nach HGB einen höheren Ermessensspielraum bietet und eine Quelle für die Volatilität im Ergebnisausweis darstellen kann.
Was kritisiert die Autorin am Standard IFRS 1?
Die Autorin kritisiert, dass IFRS 1 keine explizite Darstellungspflicht für die Inanspruchnahme von Wahlrechten vorsieht, was die Vergleichbarkeit der Abschlüsse für Adressaten erschweren kann.
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- Irina Harant (Autor), 2011, Erstmalige Aufstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses nach IFRS, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/195790