Eine kritische Analyse der Geldwäscheproblematik mit aktuellem Bezug zum polnischen Recht

Definitionswahl, Ausmaß, Auswirkungen und die Bekämpfung durch den „Kodex karny“ in Polen


Diplomarbeit, 2012

86 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffe der Geldwäsche und der organisierten Kriminalität
2.1 Entstehung des Begriffs Geldwäsche
2.2 Definition der Geldwäsche
2.2.1 Juristische Erklärung
2.2.2 Kriminologische Begriffsbestimmung
2.2.3 Definition anhand von Geldwäscherhandlungen
2.3 Der Begriff der organisierten Kriminalität
2.3.1 Definition aus der Sicht des FBI
2.3.2 Verwendete Definition durch das BKA
2.3.3 Begriffserklärung durch die UNDOC

3 Quantifizierung der Geldwäsche
3.1 Methoden zur Quantifizierung
3.1.1 Direkte Schätzmethoden
3.1.1.1 Differenzanalyse
3.1.1.2 Analyse mithilfe der Geldumlaufmethode
3.1.1.3 Die Veränderung des Bargeldbestandes nationaler Banken
3.1.1.4 Analyse von Kapitalzuflüssen in Offshore-Finanzzentren
3.1.1.5 Schätzung anhand der Anzahl einbezogener Vermögenswerte
3.1.2 Indirekte Schätzmethoden
3.1.2.1 Schätzung durch Ausmaß des Drogenkonsums
3.1.2.2 Die Drogenproduktion als Quantifizierungsmethode
3.1.2.3 Schätzung anhand der Menge beschlagnahmter Drogen
3.1.2.4 Input-Output-Modell
3.2 Fazit zur Quantifizierung

4 Auswirkungen der Geldwäsche
4.1 Auswirkungen auf das Unternehmen
4.1.1 Vorbemerkung
4.1.2 Wettbewerbsverzerrungen
4.1.3 Mögliche Abhängigkeit von der organisierten Kriminalität
4.1.4 Vertrauensverlust und die Folgen für das Unternehmen
4.2 Volkswirtschaftliche Auswirkungen
4.3 Auswirkungen auf Staat und Gesellschaft

5 An der Geldwäsche beteiligte Gruppen
5.1 Initiatoren
5.1.1 Mitglieder der Organisierten Kriminalität
5.1.2 Terroristische Vereinigungen
5.2 Exekutoren der Geldwäsche
5.3 Vermittler
5.3.1 Untergrundbanken
5.3.2 Banken
5.3.3 Frontunternehmen
5.3.4 Scheinfirmen
5.3.5 Offshorezentren
5.3.6 Durch die Geldwäsche betroffene Staaten
5.3.7 Non Profit Organisationen

6 Modelle der Geldwäsche
6.1 Drei-Phasen-Modell
6.1.1 Vorbemerkungen
6.1.2 Erste Phase: Placement
6.1.3 Zweite Phase: Layering
6.1.4 Dritte Phase: Integration
6.2 Das Stufenmodell als Erweiterung
6.3 Problematik der Modelle

7 Bekämpfung und Ausmaß der Geldwäsche am Beispiel Polen
7.1. Vorbemerkungen
7.2 Rechtliche Regelungen der Geldwäschebekämpfung
7.2.1 Das polnische System zur Geldwäschebekämpfung
7.2.2 Artikel 299 des polnischen Strafrechts (Kodex karny)
7.2.3 Pflichten der Institutionen nach dem polnischen Recht
7.2.3.1 Sorgfaltspflichten
7.2.3.2 Pflichten zur Aufbewahrung von Daten
7.2.3.3 Innere Sicherungsprozeduren
7.2.3.4 Geldstrafen
7.3 Ausmaß der Geldwäsche in Polen

8 Fazit

Literaturverzeichnis

Materialienverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Drogenpreise

Abbildung 2: Vernetzung der Auswirkungen auf Volkswirtschaften der „Sizilien-Subvention“

Abbildung 3: Hauptbereiche der organisierten Kriminalität und ihre Folge

Abbildung 4: Das Stufenmodell der Geldwäsche

Abbildung 5: Erkennungsproblematik der Geldwäsche

Abbildung 6: Systems gegen Geldwäsche und Terrorismus in Polen

Abbildung 7: Verdachtsmeldung in Polen

Abbildung 8: Verdachtsmeldungen in Deutschland

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Das Phänomen der Geldwäsche ist keine neue Erscheinung. Sie dreht sich bereits seit Jahrzehnten um die Einführung von illegalen Geldern mit unbekannter Herkunft in den legalen Geldkreislauf. Das Thema wird weltweit in allen Medien behandelt. Seit August 2011 bis Anfang Januar 2012 erschienen mehr als 460 Internetartikel über das Thema Geldwäsche im deutschsprachigen Raum.[1] Das Oberste Gericht Pakistans eröffnet am 13. Februar 2012 ein Verfahren gegen Ministerpräsident Yousuf Raza Gilani wegen Missachtung des Gerichts. Ihm wird vorgeworfen eine Wiedereröffnung des Korruptionsverfahrens gegen Präsident Asif Ari Zardari zu erschweren. In diesem Skandal geht es um Geldwäsche und Schweizer Konten des Präsidenten.[2] Geldwäsche ist demnach nicht nur unter strikt kriminellen Kreisen verbreitet sondern auch auf höchsten politischen Führungsebenen und beeinflusst somit jeden Bürger des jeweiligen Landes.

Um große finanzielle Schäden zu verhindern, sollte die Bekämpfung der Geldwäsche im Vordergrund stehen. Das Ziel dieser Arbeit ist die Darstellung der Geldwäscheproblematik im Hinblick auf ihre Bekämpfung.

Im zweiten Kapitel werden die verschiedenen Definitionen des Phänomens Geldäsche aufgezeigt und voneinander abgegrenzt. Ebenfalls wird eine kurze Erklärung zur organisierten Kriminalität gegeben, weil diese meist mit der Geldwäsche einhergeht. Hierbei soll verdeutlicht werden, dass unterschiedliche Bedeutungen in unterschiedlichen Ländern eine Erschwerung der Bekämpfung verursachen können.

Welche Schätzmethoden gibt es und wie exakt sind sie? Diese Frage wird mit kritischer Betrachtung in Kapitel drei beantwortet. Um das Ausmaß und die damit verbundene Bedeutung richtig einzuschätzen, wird die Kenntnis über die weltweit benutzten Schätzmethoden mit Unterteilung in direkte und indirekte Methoden dargestellt.

Wie wirkt sich Geldwäsche auf uns aus? Hierbei werden Auswirkungen auf Unternehmen, die Volkswirtschaft, den Staat sowie die Gesellschaft in Kapitel vier aufgezeigt. Gibt es eine isolierte Auswirkung auf die Wirtschaft oder sind alle Bevölkerungsteile davon betroffen? Nicht selten hängt von der Antwort auf diese Frage die Motivation zu Gegenmaßnahmen ab.

Kapitel fünf thematisiert die beteiligten Gruppen. Aufgeteilt werden sie in Initiatoren, Exekutoren und Vermittler. Hierbei soll beantwortet werden wer den Auftrag zur Geldwäsche herausgibt und welche Personen die Durchführung bzw. die Vermittlung übernehmen.

Die aktive Geldwäschetathandlung wird in Kapitel sechs anhand des Drei-Phasen-Modells und des Stufenmodells vorgestellt. Abgeschlossen wird das Kapitel mit einer kritischen Betrachtung der damit zusammenhängenden Problematik.

Nachdem die Geldwäschetathandlungen identifiziert, Schätzmethoden vorgestellt, Auswirkung auf einzelne Bereiche verdeutlicht, beteiligte Gruppen benannt und die Modelle ersichtlich gemacht wurden, befasst sich das siebte Kapitel mit der Bekämpfung der Geldwäsche. Als Beispiel wird das deutsche Nachbarland Polen untersucht. Es werden polnische Gesetze betrachtet, das dortige System zur Geldwäschebekämpfung vorgestellt und Pflichten für Nicht-Staatliche Institutionen dargestellt. Dieses Kapitel soll aufzeigen, wie ein europäisches Land die Geldwäscheproblematik aus rechtlicher Sicht angeht und die Geldwäsche bekämpft. Abschließend wird das Ausmaß anhand von offiziellen Statistiken dargestellt, um die Bedeutung der Bekämpfung zu untermauern.

2 Begriffe der Geldwäsche und der organisierten Kriminalität

Dieses Kapitel erklärt die Entstehungsgeschichte des Phänomens der Geldwäsche und geht speziell auf rechtswissenschaftlich relevante Definitionen ein. Es werden drei Hauptrichtungen von Beschreibungen in der internationalen Fachliteratur vorgestellt.

2.1 Entstehung des Begriffs Geldwäsche

In der Literatur herrschen unterschiedliche Ansichten über die Entstehung des Begriffs Geldwäsche. Die verschiedenen Autoren sind sich jedoch einig, dass Geldwäsche zum ersten Mal als „money laundering“[3] in den USA erwähnt worden ist.[4]

Der Geldwäsche Begriff wird unter anderem auf das Investitionsverhalten krimineller Organisationen zu Zeiten von Al Capone zurückgeführt. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde durch z.B. Schmuggel, Prostitution oder Prohibitionsverstöße illegal erworbenes Geld in legal geführten Waschsalons mit dem dort erwirtschafteten Geld vermischt und so reingewaschen. Durch das Vermischen der legalen und illegalen Bargeldsummen konnte das Vermögen durch jede weitere Transaktion mit Kunden oder z.B. Lieferanten in den legalen Markt geführt und entsprechend veranlagt werden. Staatliche Behörden konnten die Nutzung der durch Münzen betriebenen Waschmaschinen und die daraus entstehenden Gewinne nicht kontrollieren.[5] Mit der damals neu entwickelten Methode der Geldwäsche konnten so z.B. Gewinne aus illegalem Alkoholverkauf verschleiert und reingewaschen werden.[6] Daraus erstand der Begriff „money laundering“, welcher sinngemäß ins deutsche mit Geldwäsche oder auch Geldwäscherei übernommen wurde.[7]

Als wahrscheinlicher wird jedoch der Zusammenhang zur Kleiderwäsche betrachtet. Das schmutzige Geld wird durch einen bestimmten Prozess zum sauberen Geld. Hierbei wird die illegale Herkunft mit schmutzig beschrieben.

Im Jahr 1973 haben die Medien in den USA den Begriff der Geldwäsche im Zusammenhang mit der Watergate-Affäre geprägt. 1972 wurden illegale Wahlkampfgelder über mexikanische Konten und Unternehmen in ein Unternehmen in den USA transferiert und so reingewaschen. Die Presse bezeichnete diesen Vorgang als „laundering“.[8]

Die Verwendung des Begriffs Geldwäsche im europäischen Raum hat zum ersten Mal in den 1970`er Jahren mit der Finanzierung des links- und rechtsorientierten Terrors Einzug gehalten. Weiteren Bekanntheitsgrad hat die Begrifflichkeit durch die Entführungsindustrie erhalten.[9] Noch zu diesem Zeitpunkt wurde die Geldwäsche in keinem Land der Welt strafrechtlich verfolgt. Der illegale Drogenhandel in den 1980`er Jahren führte schließlich zum weltweiten Durchbruch des Begriffs Geldwäsche. Als Folge des auswuchernden Drogenhandels befasste sich die Justiz ab dem Jahr 1982 mit dem Phänomen.[10] Auf eine strengere Bekämpfung wurde nach den Anschlägen in New York am 11.09.2001 vermehrt Wert gelegt. Es wurde beobachtet, dass international tätige Terrororganisationen sich mit identischen Methoden Geld zur Terrorismusfinanzierung beschaffen. Die Finanzierung der terroristischen Aktivitäten findet durch das Vermischen des legal und illegal erworbenen Geldes statt.[11] Die Entstehungsgeschichte der Geldwäsche zeigt den illegalen Kern, der ausschließlich auf die legalen Geldströme und die daraus resultierende Vermischung angewiesen ist.

2.2 Definition der Geldwäsche

Welche Definition ist die effizienteste? Eine Frage, die nur subjektiv beantwortet werden kann. Unterschiedliche Fachkreise, Kommissionen und Organisationen und auch die wissenschaftliche Literatur konnten sich bis Heute nicht auf die Verwendung einer bestimmten Beschreibung einigen. Eine Abgrenzung zwischen den Definitionen ist notwendig, weil sonst eine behördliche Verfolgung dieser Straftat in der globalisierten Welt nahezu unmöglich sein würde. So würden nicht nur definitorische Abweichungen eine internationale Verfolgung erschweren sondern auch ein nicht gleich schnelles Eingreifen, den Tätern ein zeitliches Polster verschaffen.

Die folgenden Erklärungen sollen eine Übersicht geben und eine entsprechende Definition für diese wissenschaftliche Arbeit festlegen.

2.2.1 Juristische Erklärung

Die Formulierung des Geldwäschestraftatbestandes ist geprägt durch individuelle Prioritäten und die Ansichten der Person oder Institution, die eine Definition der Geldwäsche vornimmt.

Die erste Geldwäscherichtlinie[12], die im Zeitraum vom 10.06.1991 bis zum 01.01.1993 in das nationale Recht umgesetzt worden war, erwähnt Handlungen, die vorsätzlich begangen sein müssen, um die Definition der Geldwäsche zu erfüllen.

Laut der ersten Richtlinie sind kriminelle Tätigkeiten die Vortaten[13] im Sinne von Artikel 1 der Geldwäsche. Definieren einzelne Staaten eigene Umschreibungen von Vortaten, so sind diese als kriminelle Tätigkeiten anzusehen.[14] Laut der ersten Richtlinie gehören vorsätzlich begangene Handlungen, z.B. der Umtausch und der Transfer von Vermögenswerten aus einer kriminellen Tätigkeit zum Zweck der Verheimlichung oder Verschleierung des illegalen Ursprungs oder die Unterstützung von Personen, die eine solche Tätigkeit ausüben, zur Geldwäsche. An der Geldwäsche sind zudem Personen beteiligt, wenn sie wissend den Vermögensgegenstand erwerben, besitzen oder verwenden. Strafbar ist nach der ersten Richtlinie: Die Handlung, die Beihilfe, der Versuch einer Handlung, die Anstiftung, die Ausführung sowie die Erleichterung ihrer Ausführung.[15]

Der deutsche Gesetzgeber hat auf eine Legaldefinition des Begriffs Geldwäsche verzichtet. Die Definition wurde durch eine Aufzählung einzelner Hinweise umschrieben. In Deutschland macht sich jemand der Geldwäsche strafbar, wenn er einen Gegenstand verbirgt, die Herkunft verschleiert, die Herkunftsermittlung behindert, das Auffinden, den Verfall, die Einziehung oder die Sicherstellung des Gegenstandes gefährdet oder unmöglich macht.[16]

Nach § 261 Abs.1 Satz 2 StGB sind die rechtswidrigen Vortaten sämtliche Verbrechen von Einzelpersonen, organisierten Banden und bestimmte Vergehen nach § 89 a und nach §§ 129 und nach 129 a Abs. 3 und 5.

Mit Tatobjekte, hier bereits mit Gegenstand und Vermögensgegenstand erwähnt, sind alle beweglichen oder unbeweglichen Sachen und Rechte gemeint, die aus einer Vortat herrühren. Tatobjekt können z.B. teure Kunstgegenstände oder Bargeldbeträge sein. Das besondere hieran ist, dass nicht nur Geld sondern auch andere Vermögensgegenstände reingewaschen werden können.[17] Nach § 261 Abs. 1 StGB wird die Person bestraft, die sich persönlich oder einer dritten Person daraus Vorteile verschafft.

2.2.2 Kriminologische Begriffsbestimmung

Bei dem Vortatenkatalog in nationalen juristischen Definitionen der Geldwäsche gibt es zahlreiche Unterschiede, da jedes Land eine eigene Definition oder Aufzählung erstellen kann. In der kriminologischen Beschreibung der Geldwäschemerkmale herrscht Einigkeit.[18]

Die President`s Commission on Organized Crime umschreibt im Jahr 1984 die kriminologische Definition als einen Prozess, in dem Existenz, Herkunft und die Verwendung von Einkommen nicht bekannt gemacht und anschließend verschleiert bzw. so verändert werden, dass der Anschein von Legalität erzeugt wird:

„Money laundering is the process by which one conceals the existence, illegal source, or illegal application of income, and then disguises that income to make it appear legitimate.“[19]

Die Vermögensgegenstände müssen mit der Tat oder dem Plan der Tat mittel- oder unmittelbar in Verbindung stehen oder für die Tat bestimmt sein.[20] Die Folgerung, ist die Akzessorietät der Geldwäsche. Es wird eine Verbindung zu einer anderen Straftat, d.h. es wird eine Verbindung zu der jeweilig entsprechenden Vor- oder Folgetat[21] hergestellt.[22]

Der Ausgangspunkt für die meisten Kriminalitätsformen und insbesondere der organisierten Kriminalität ist das Streben nach maximalem Gewinn. Die Tarnung der illegalen Herkunft hat das Ziel der Reinvestition der gewaschenen Gelder und die Erschwerung der Verfolgung durch staatliche Behörden. Die Widereinführung in den Wirtschaftskreislauf und die Vermischung mit legalem Geld werden als gefährdender Faktor für jede Volkswirtschaft angesehen. Das Betätigungsfeld kann z.B. durch schwere Fälle der Wirtschaftskriminalität, Schleusungen, illegales Glücksspiel, Korruption oder Waffenhandel erweitert werden.[23]

Die Tathandlung umfasst die Verschleierung, die Vermischung mit legalen Vermögensgegenständen sowie die Transport- und Transformationsprozesse. Das Ziel der Tathandlung ist die rechtmäßige Ausweisung der Vermögensgegenstände, bzw. die legale Einführung in den Markt.[24]

Das wesentliche Merkmal ist die vorsätzliche Täuschung der gesetzlichen Herkunft. Dieses Merkmal unterscheidet die Geldwäsche von anderen Handlungen im Zusammenhang mit dem Vermögensgegenstand. Für die Definition der „President`s Commission on Organized Crime“ spricht die enger gefasste Tathandlung der Geldwäsche, in der am Ende die illegalen Vermögensgegenstände mit dem Anschein der legalen Herkunft in den Markt transferiert werden und somit legal wirken. In Deutschland sind hingegen die Tatobjekte enger umschrieben. Die kriminologische Definition ist aufgrund ihrer Unabhängigkeit vom jeweiligen herrschenden nationalen Recht besonders gut für die internationale und ökonomische Beschreibung geeignet.

Eine genau festgelegt Definition, die national wie auch international überall verwendet wird, gibt es nicht. Viele Autoren grenzen die Definition unterschiedlich ab.[25]

2.2.3 Definition anhand von Geldwäscherhandlungen

Um Widersprüche und definitorische Probleme in der weiteren Arbeit zu vermeiden, wird eine allgemeine Definition verwendet, die sich an der Handlung der Geldwäscher orientiert.

Der Bezug zu Rechtsnormen, der Rechtsprechung und der Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden tritt in den Hintergrund. Von Bedeutung sind das Wirtschaftssubjekt und seine Handlung. Es werden die organisierten Tätergruppen, d.h. es wird die organisierte Kriminalität betrachtet.[26]

Wird versucht die Herkunft des illegal erworbenen Vermögengegenstandes zu verschleiern und diesen zu einem späteren Zeitpunkt wieder legal in den Wirtschaftsverkehr zu platzieren, so handelt es sich hierbei um Geldwäsche. Es findet eine direkte oder indirekte illegale Handlung statt, die als eine kriminelle und strafbare Handlung angesehen wird.[27] Das Ziel der Geldwäsche liegt in der legalen Einführung des Vermögengegenstandes, nach Abwicklung verschiedener Transaktionen, in den Markt.[28]

Die sich hieraus ergebenden wesentlichen Merkmale der Geldwäsche zielen auf die illegale Herkunft und die Handlungen zur legalen Wiedereinführung der Vermögengegenstände ab. Werden die zwei Merkmale einzeln betrachtet, so resultieren aus der illegalen Herkunft eine oder mehrere illegale Vortaten und aus dem zweiten Merkmal der nötige Prozess der Geldwäsche selbst.[29]

Ein Vorteil dieser Definition ist unter anderem, dass der Begriff weiter gefasst ist und die Definition Elemente besitzt, die über die rein rechtliche Definition hinausgehen, wie z.B. keine abgeschlossenen illegalen Vortaten. Weitere Vorteile sind die enthaltenen Geldwäschetechniken, Handlungen und Vorgänge, die nicht im Gesetz geregelt sind.[30]

Werden die drei unterschiedlichen Definitionen miteinander inhaltlich auf die schnelle Erkennung verglichen, so bietet sich der Gebrauch der dritten Definition an. Aus praktischer Sicht sind folgende Vorteile zusätzlich zu nennen:

Definiert die untersuchende Person die Geldwäsche anhand ihrer Handlung, kommt ein klares Bild auf nationaler Ebene und internationaler Eben zustande. Die einzelnen Definitionen in den verschiedenen Ländern spielen dann eine untergeordnete Rolle, da man auf internationaler Ebene das Phänomen der Geldwäsche durch eine einheitliche Begriffsbestimmung, die unabhängig vom jeweiligen nationalen Recht ist, miteinander vergleichen kann.

Bezieht sich die Handlung der Geldwäsche nicht nur auf die nationale Ebene eines bestimmten Landes, dann kann anhand einer einheitlichen Definition die Geldwäsche schneller erkannt werden, da keine rechtlichen Besonderheiten mit einbezogen werden müssen. Die untersuchende Institution erhält somit einen Zeitvorteil, der gerade im schnelllebigen Daten- und Geldtransfer der heutigen Zeit zu berücksichtigen ist.

Regelt ein Gesetz eine bestimmte Technik oder eine bestimmte Handlung, so wird nur das schriftlich festgehaltene unter Strafe gestellt. Wird eine neue Technik von kriminellen Kreisen benutzt, dann ist das jeweilige Gesetz veraltet, da es diese neue Technik nicht erwähnt. Bezieht sich die Definition aber auf Handlungen der Geldwäscher und nicht auf einen im Gesetz definierten Begriff, wird Geldwäsche mit ihrer neuen Technik erfasst und es kann ihr schneller entgegengewirkt werden. Es entsteht ein Flexibilitätsvorteil der kontrollierenden Behörden.

Eine solche Definition ist die effizienteste und ermöglicht eine schnelle internationale Verfolgung dieser Straftat.

2.3 Der Begriff der organisierten Kriminalität

Die Definition der organisierten Kriminalität soll anhand der Beispiele USA (FBI), Deutschland (BKA) und der UNDOC beschrieben werden.

Dabei steht Deutschland für die europäische Sichtweise, die Vereinigten Staaten von Amerika für den unabhängigen Vergleich einer Definition und die UNDOC als internationale Organisation für eine weltweit gültige Erklärung.

2.3.1 Definition aus der Sicht des FBI

Das amerikanische FBI[31] definiert organisierte Kriminalität als irgendeine Gruppe, die irgendeine Art einer formalisierten Struktur aufweist sowie bestimmten Zielen nachgeht. Das Primärziel ist es, Geld durch illegale Tätigkeiten zu erhalten. Solche Gruppen erhalten und sichern ihre Position durch tatsächlich ausgeübte oder angedrohte Gewalttätigkeit. Erpressung, Bestechung von Staatsbeamten und andere monetäre und materielle Transaktionen haben für das Bestehen organisierter Gruppen einen hohen Stellenwert.[32]

2.3.2 Verwendete Definition durch das BKA

Im Mai 1990 hat die gemeinsame „Arbeitsgruppe Justiz/Polizei“ die aktuell gültige Begriffserklärung für die organisierte Kriminalität erstellt.

"Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig
a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder
c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken."[33]

2.3.3 Begriffserklärung durch die UNDOC

International organisierte Kriminalität wird als eine der Hauptbedrohungen für die menschliche Sicherheit angesehen. Sie behindert weltweit die soziale, wirtschaftliche, politische und kulturelle Zusammenarbeit.

Es ist ein vielfältiges Phänomen und basiert auf verschiedenen Aktivitäten, unter anderem im Drogen- und Menschenhandel, dem Handel mit Feuerwaffen, Menschenschmuggel und der Geldwäsche. Insbesondere ist eine Hauptaktivität der Drogenhandel, welcher hohe Gewinne generiert.

Eine besondere Bedeutung der Verbindung von organisierter Kriminalität und der Geldwäsche wird im Artikel 7 (Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche) der Protokolle zur internationalen Versammlung gegen organisierte Kriminalität beigemessen.[34]

Große Unterschiede in den einzelnen Definitionen bestehen nicht. Die Benutzung einer jeder dieser Definitionen wäre für den weiteren Verlauf der Arbeit richtig. Zu empfehlen ist jedoch die Erklärung der „United Nations Office on Drugs and Crime“ (UNDOC), weil sie die internationale Bedeutung besonders hervorhebt und die Verbindung von Geldwäscherei mit der organisierten Kriminalität eindeutig in Abhängigkeit setzt. Die hohen Gewinne, z.B. vom Drogenhandel, müssen reingewaschen werden um diese als legales Kapital einsetzen zu können.

3 Quantifizierung der Geldwäsche

Geld als Zahlungsmittel wird rund um die Uhr an internationalen Finanzmärkten transferiert. Jeder Mensch bezahlt seine Rechnungen, Nahrung und Luxusausgaben in Form von Geld. Haushalte, Unternehmungen und Staaten nehmen oder vergeben Kredite. Der Wirtschaftskreislauf auf der ganzen Welt würde ohne Vermögensaustausch kollabieren.

Geldwäsche kann nicht nur der Wirtschaft sondern auch der Politik einzelner Länder zur großen Gefahr werden. Bei der Generierung von schmutzigen Geldern werden steuerliche Abgaben nicht geleistet, die organisierte Kriminalität wird gefördert, es entsteht die Möglichkeit einer wachsenden Terrorismusfinanzierung und die politische Stabilität einzelner Regionen wird durch eine wachsende Schattenwirtschaft gefährdet. Durch das Reinwaschen entsteht legales Kapital, das die organisierte Kriminalität noch gewichtiger werden lässt.

Einzelne Länder und internationale Organisationen können der Gefährdung entgegenwirken, wenn sie jede Tendenz so früh wie möglich feststellen und lokalisieren können. In diesem Kapitel werden Möglichkeiten der Messung vorgestellt und kritisch beurteilt. Ebenfalls wird ein grober Überblick über das Ausmaß der Geldwäsche in Europa vermittelt.

3.1 Methoden zur Quantifizierung

Geldwäsche als ein Bereich der Schattenwirtschaft[35], gewinnt mit der Zeit immer Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Das Ausmaß hat auf globaler Ebene stark zugenommen.[36] Soll die wirtschaftliche Dimension dargestellt werden, so muss das Phänomen auf internationaler Ebene quantifiziert werden.[37] Durch eine hohe Dunkelziffer und eine uneffektive Aufdeckung der Geldwäschestraftat durch staatliche Behörden ist es jedoch unmöglich, eine genaue Bezifferung dieses Phänomens im weltweiten Wirtschaftsverkehr zu benennen.[38] Die Quantifizierung erfolgt daher i.d.R. durch Schätzmethoden. Dieser Vorgang ermöglicht jedoch keine annährend richtige Volumenangabe.[39]

Die durch die FATF[40] anerkannten Methoden, zur Quantifizierung der Geldwäschedimension auf globaler Ebene sind die direkte und indirekte Schätzmethode.[41] Auch in wissenschaftlichen Kreisen werden die zwei Methoden akzeptiert, um die verschiedenen Ausprägungen der Schattenwirtschaft zu messen.[42]

3.1.1 Direkte Schätzmethoden

Direkte Umfangsschätzungen sind genauer als indirekte Methoden, stehen jedoch vor dem Problem der nicht ausreichenden Beobachtungsfähigkeit. So ist es, im heutigen Finanz- und Bankensystem eigentlich unmöglich zwischen illegalem und legalem Kapital zu unterscheiden. Die Hochrechnung bekannter Geldwäschefälle ermöglicht als einzige direkte Methode eine Schätzung, die der mangelhaften Beobachtungsproblematik nicht unterliegt.[43]

Bei den direkten Methoden wird das Geldwäschevolumen anhand von direkt bestimmbaren Faktoren, z.B. Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalströmen quantifiziert.

3.1.1.1 Differenzanalyse

Eine Ableitung des Volumens kann über offizielle Zahlungsbilanzstatistiken der verschiedenen Zentralbanken vorgenommen werden. Bei diesem Vorgang ergeben sich statistische Abweichungen. Eine Addition der gesamten Zahlungsbilanzen, führt jedoch zu einer Differenz. Diese wird als möglicher Indikator für die internationale Schattenwirtschaft und die Geldwäsche benutzt.

Fehler bei der Datenerfassung, andere Datenquellen und unterschiedliche Quantifizierungsmethoden führen ebenfalls zu solchen Differenzen, so dass eine eindeutige Zuteilung nicht möglich ist.[44]

Wird versucht ein Gesamtbild der Zahlungsbilanzen aufzustellen, so sollte auch bedacht werden, dass nicht jede Bilanz ehrlich aufgestellt wird oder zumindest nicht fehlerfrei sein muss. Manipulationen[45] an Datensätzen in Banken oder sogar Ländern sind möglich, aber nicht zwingend notwendig, so dass diese Möglichkeit jedenfalls nicht außer Acht gelassen werden sollte. Ein Beispiel sind Wirtschaftsdaten, die von Griechenland an die europäische Union weitergegeben wurden. Diese Daten spiegelten nicht die tatsächliche Situation des Landes wider, verschafften aber für eine gewisse Zeit den Zugang zu weiteren Krediten. Ebenso wäre es denkbar, dass einzelne Banken ihre Daten verändern, um einen Vorteil zu erhalten. Eine größere Abhängigkeit von Daten, die durch Dritte bearbeitet werden, kann auf eine Schätzung negative Einflüsse haben.

3.1.1.2 Analyse mithilfe der Geldumlaufmethode

Bei der Geldumlaufmethode wird mithilfe von Zentralbankstatistiken das Potential der Geldwäsche anhand des Bargeldumlaufs geschätzt.[46]

Kritisch sollte hier betrachtet werden, dass Bargeldumlauf von verschiedenen Faktoren abhängt. Diese können mikro- und makroökonomischer Natur sein. Verdienen Menschen mehr Geld, geben sie auch mehr aus. Ängste werden zurückgestellt und die gute wirtschaftliche Lage der einzelnen Haushalte ergibt eine Sparzurückhaltung und somit mehr Bargeldumlauf. Aus makroökonomischer Sicht genügt eine internationale Wirtschaftskrise, um den Bargeldfluss zu verkleinern, weil die Arbeitnehmer weniger verdienen und somit mehr sparen. Ein analoges Verhalten entsteht bei Firmen. Die Geldumlaufmethode ist somit von zu vielen Kriterien abhängig, die nicht rausgerechnet werden können.

3.1.1.3 Die Veränderung des Bargeldbestandes nationaler Banken

Ein weiterer Ansatz besteht in der Messung von ungewöhnlichen Veränderungen des Bargeldbestandes amerikanischer Banken. Im Jahr 1978 untersuchte die FED[47] die Ein- und Auszahlungen ihrer Banken. Fast alle Geldhäuser hatten mehr ausgezahlt als eingezahlt worden ist. Es gab nur zwei Ausnahmen in dem Bundesstaat Kalifornien. In den Filialen Miami und Jacksonville wurden 3,3 Mrd. USD in das Federal Reserve System eingezahlt. Es entstand ein Defizit[48], das zuerst unter den Experten keine Handlungsnotwendigkeit hervorgerufen hatte, bis einige Jahre später die Drogenkontrollen in Florida verschärft worden sind und sich gleichsam diese positive Differenz nach Südkalifornien und Panama verlagerte. Ein Verdacht der Geldwäscherei lag nah, konnte jedoch nicht nachgewiesen werden.[49]

Die schwierige Beweislage macht auch zukünftig diese Methode nur zu einer Vermutung über mögliche Straftaten[50]. Auch hier setzt die Kritik der fehlenden Beobachtbarkeit an.

Positiv ist allerdings anzumerken, dass die Methode der ungewöhnlichen Veränderungen zu einer schnelleren Aufmerksamkeit der Behörden auf eine bestimmte Region führen kann, da solche Differenzen nicht die Regel bilden und somit schneller erkannt werden können.

3.1.1.4 Analyse von Kapitalzuflüssen in Offshore-Finanzzentren

Neben den bisher illegalen Geldern befasst sich die nächste Methode auch mit legalem Kapital, das in „Offshore-Finanzzentren“[51] investiert wird. Gerade bei der Steuerhinterziehung versuchen Steuerflüchtige ihr legal erworbenes Geld vor dem Finanzamt zu verstecken.[52] Diese Vermögen werden benutzt, um z.B. Schmiergelder zu zahlen oder um illegale Projekte wie den Drogenhandel zu finanzieren. Nicht selten ist es ein komplizierter Vorgang, denn auch ausländische Unternehmensformen können zur Reinwaschung benutzt werden. So wird z.B. ein nicht gemeldetes Einkommen aus den USA in eine ausländische Steueroase in Form einer Kapitalgesellschaft, Partnergesellschaft oder einem Joint Venture überführt. Dieses Geld wird dann auf Treuhandgesellschaften verteilt, die unteranderem am Ende wieder in die Vereinigte Staaten von Amerika, in aufgewertete Immobilien oder US-Wertpapiere investiert werden.[53]

In diesem Fall lässt sich keine Abgrenzung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung ohne Insiderinformationen[54] finden. Somit ist auch diese Methode, von Annahmen abhängig und unterliegt der Beobachtungsproblematik. Besteht keine Abgrenzung, dann ist die Schätzung auch nicht Aussagekräftig und kann evtl. nur auf Tendenzen hinweisen.

3.1.1.5 Schätzung anhand der Anzahl einbezogener Vermögenswerte

Der 11.09.2001 hat eine stärkere Kontrolle und ein vermehrtes Interesse, der Strafverfolgungsbehörden an illegal erworbenem Kapital hervorgerufen. In der Praxis gestaltet sich die Durchführung von Kontrollen oder die Einbehaltung von illegalem Vermögen äußerst problematisch.[55]

Bis auf eine einzige italienische Erforschung, aus den Jahren 1982 bis 1998, gibt es keine weiteren Untersuchungen, die ein Gesamtvolumen vom illegalen Kapital und dem einbehaltenen Vermögen beziffern und gegenüberstellen würden. Daraus resultiert, dass ein aussagekräftiges Geldwäschevolumen nicht messbar sein kann.[56]

Diese Schätzmethode kann auch aufgrund einzelner Geldwäschevorfälle vorgenommen werden. In jedem europäischen Land werden einzelne Fälle von Geldwäscherei publik. Betrachtet man die Verdachtsanzeigen in Deutschland, so ist ein Aufwärtstrend seit dem Jahr 2009 zu beobachten. Im Jahr 2010 gingen 11.042 Verdachtsanzeigen ein. In Österreich gingen nach der aktuellsten Quelle, im Jahr 2009 genau 1.385 Verdachtsmeldungen ein.[57] Wie das Beispiel anhand Deutschland und Österreich zeigt, führen alle europäischen Länder solche Statistiken.

Unabhängig vom Berichtsjahr oder dem Land, in dem solche Statistiken geführt werden, besteht kein Zweifel daran, dass es sich höchstens um eine Untergrenze dieses Phänomens handelt. Die wahre Dunkelziffer wird viel höher ausfallen. Somit ist, auch eine Schätzung mithilfe einzelner Vorfälle eher tendenziell als exakt anzusehen. Nicht alle Auffälligkeiten werden gemeldet und nicht alle gemeldeten Verdachtsfälle können zur Anklage gebracht werden. Des Weiteren herrschen in den verschiedenen Ländern jeweils andere Kulturkreise. So ist es z.B. denkbar, dass der Verdacht auf Geldwäsche in Deutschland mit einer anderen Wahrscheinlichkeit gemeldet[58] wird als z.B. in Liechtenstein, das zu den weltweiten Steueroasen gezählt wird. Die Hochrechnungen verschiedener Länder sollten somit nur mit Vorsicht verglichen werden.[59]

3.1.2 Indirekte Schätzmethoden

Bei indirekten Schätzmethoden wird der Gewinn aus illegalen Vortaten betrachtet.[60] Auf der Welt gibt es ca. 3. Millionen Drogenproduzenten, mehr als 210 Millionen Konsumenten und eine dazwischenliegende Anzahl organisierter Kriminalität.[61]

Sie sorgt z.B. für den Drogenanbau, den Drogenverkauf oder für andere damit verbundene Straftaten. Die Gewinne werden in den Drogenmarkt reinvestiert, um eine noch höhere Gewinnquote zu erreichen und evtl. auf andere Märkte zu expandieren. Längst hat die organisierte Kriminalität nicht nur heimische Märkte sondern auch ausländische Märkte als bevorzugten Absatzmarkt für sich entdeckt.[62]

Der Transport mit Schiffen und Flugzeugen lässt internationale Märkte näher zusammenrücken und ermöglicht monetär lukrative und eine stetig wachsende Anzahl an Vortaten. Eine weitere Rolle spielt das unterschiedliche Engagement einzelner Staaten. Arme Länder haben die größten Probleme mit der Drogenbekämpfung. Nicht selten werden Untersuchungen durch korrupte Staatsbedienstete aufgehalten und somit der organisierten Kriminalität ein sicherer Nährboden bereitet.

[...]


[1] Es wurde der deutschsprachige Raum mithilfe von „Google Alert (Beta)“ im o.g. Zeitraum beobachtet. Das Programm suchte nach dem Schlagwort „Geldwäsche“ und übermittelte fast täglich eine Zusammenfassung der Publikationen.

[2] Vgl. NZZ (2012): Prozess gegen Pakistans Regierungschef: URL: http://www.nzz.ch/nachrichten /politik/international/prozess_gegen_pakistans_regierungschef_1.14759122.html, letzter Abruf 04.02.12.

[3] In verschiedenen Ländern werden unterschiedliche Begriffe benutzt. Betrachtet man die verschiedenen deutschsprachigen Länder, so gibt es z.B. in der Schweiz, in Liechtenstein und in Österreich den Begriff der Geldwäscherei. Weiterführende Literatur: Vgl. Bongard (2001): 3, Wöß (1994): 2, Werner (1996): 14.

[4] Vgl. Gilmore (2004): 20, Wöß (1994): 2, Schneider/Dreer/Riegler (2006): 15.

[5] Vgl. König (2003): 18.

[6] Vgl. Schmitt (2007): 11, Schneider/Windischbauer (2008): 387.

[7] Vgl. Schneider/Dreer/Riegler (2006): 15.

[8] Vgl. Hölscher/Gesmann-Nuissl/Hornbach (2011): 8.

[9] Vgl. Pieth (2006): 40.

[10] Vgl. Bräuning (2009): 10f.

[11] Vgl. Bräuning (2009): 27.

[12] Vgl. ABl Nr. L 166 (1991). Erweiternd sei aufgeführt, dass noch zwei weitere Richtlinien folgten. ABl EG Nr. L 344: Richtlinie 2001/97/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2001 zur Änderung der Richtlinie 91/308/EWG des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche. Die dritte Richtlinie: ABl EU Nr. L 309, Richtlinie 2005/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. In Kapitel 7 wird die Umsetzung dieser Richtlinien anhand der Geldwäschebekämpfung in Polen und den daraus resultierenden Pflichten thematisiert.

[13] Der Vortatenkatalog umfasst viele verschiedene Straftaten, die jeweils vor der Geldwäsche verübt werden und hauptsächliche Bereiche der organisierten Kriminalität darstellen. Zu diesen Hauptbereichen zählen z.B. das Suchtgift, die Beschaffungskriminalität, Drogenschmuggel, Lagerdiebstähle, Kfz-Verschiebung, Einbrüche sowie Großhehlerei, Zuhälterei, illegales Glückspiel, Menschenhandel, Embargobruch und Nuklearproliferation. Von besonderer Bedeutung sind die zahlreichen Wirtschaftsstraftaten. Zu den Wirtschaftsstraftaten gehören der Kapitalanlagebetrug, der Subventionsbetrug sowie der Betrug im Zahlungsverkehr. Alle genannten Vortaten führen zur Geldwäsche. Vgl. Schneider/Dreer/Riegler (2006): 27.; Vgl. Nestler (2006): 108ff.

[14] Vgl. ABl Nr. L 166 (1991): 77f.

[15] Vgl. ABl Nr. L 166 (1991): 77ff.

[16] Vgl. StGB (2011): § 261 Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Abs.1 Satz 1.

[17] Vgl. Leip (1999): 4.

[18] Vgl. Werner (1996): 12., Bongard (2001): 69.

[19] President`s Commission on Organized Crime (1984): 7.

[20] Vgl. Bräuning (2009): 14f.

[21] Geldwäsche geht häufig Hand in Hand mit anderen Straftaten einher, wie z.B. mit Bestechung, Korruption, Buchfälschung, Drogenhandel, Steuerhinterziehung oder Schmiergelderpressung. Somit beschränkt sich Geldwäsche nicht nur auf Vor- und Folgetaten sondern umfasst ein breites Spektrum an einhergehenden Straftaten. Vgl. OECD (2007): 10. Ebenfalls sind die Methoden der Geldwäsche, vergleichbar mit z.B. Bestechungsvereinbarungen. Bei der Bestechungsvereinbarung wird über Scheinfirmen Geld an die zu bestechende Person gezahlt. Es lassen sich die Straftat wie auch die Methode vergleichen. Vgl. OECD (2007): 89 und OECD (2008): 84f.

[22] Vgl. Kaufmann (2001): 73.

[23] Vgl. Vogt (2006): 3.

[24] Vgl. Bongard (2001): 70.

[25] Vgl. Bräuning (2009): 15f.

[26] Vgl. Suendorf (2006): 5.

[27] Vgl. Siska (2007): 39.

[28] Vgl. Kaetzler (2006): 25.

[29] Vgl. Hölscher/Gesmann-Nuissl/Hornbach (2011): 5.

[30] Vgl. Suendorf (2006): 44.

[31] Das Kürzel F.B.I. steht für „Federal Bureau of Investigation“ und ist ein Pendant zum Deutschen Bundeskriminalamt.

[32] Vgl. F.B.I. (2011): URL: http://www.fbi.gov/about-us/investigate/organizedcrime/glossary, Abruf am 31.10.2011.

[33] BKA (2011): URL: http://www.bka.de/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/Organisier teKriminalitaet/ok__node.html?__nnn=true, Abruf am 31.10.2011.

[34] Vgl. UNDOC (2004): 9. URL: http://www.unodc.org/documents/treaties/UNTOC/Publications/ TOC%20Convention/TOCebook-e.pdf, Abruf am 31.10.2011.

[35] Schattenwirtschaft wird in die „Black Economie“ (Untergrundwirtschaft: Illegale Handlungen erzeugen Kapital) und in die „Subsistence Economie“ (Selbstversorgungswirtschaft: Das Gut wird hier nicht im Markt produziert und wird im eigenen Haus konsumiert). Vgl. von der Lippe (2009): 2f. Eine allgemeingültige Definition ist nicht möglich, weil unter diesem Begriff viele wirtschaftliche Aktivitäten verstanden werden. So zählt z.B. Leistungsmissbrauch, Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Wirtschaftskriminalität dazu. Betrachtet man die Schattenwirtschaft unter dem Aspekt der Geldwäsche, so mündet die Definition in der Untergrundwirtschaft. Es werden illegale Handlungen unternommen, um mehr Gewinn zu erzeugen, es findet eine verschleierte Transaktion statt und es werden keine Abgaben gezahlt. Vgl. Enste (2002): 6f.

[36] Vgl. Kaetzler (2006): 28f.

[37] Vgl. Quirk (1997):7.

[38] Vgl. Schneider/Dreer/Riegler (2006): 61.

[39] Vgl. van Duyne (1994): 52f.

[40] FATF steht als Abkürzung für: Financial Action Task Force on Money Laundering. Diese Organisation wurde durch die G-7 Staaten ins Leben gerufen. Ihre Aufgaben sind: Bekämpfung der Geldwäsche, die Geldwäschebekämpfung überwachen und verbessern sowie Gegenmaßnahmen vorschlagen, organisieren und koordinieren. Auf diese Organisation wird im weiteren Verlauf der Arbeit eingegangen werden. Eine weitere Aufgabe besteht in der Bekämpfung der Terrorfinanzierung. Vgl. FATF (2011): http://www.fatf-gafi.org/aboutfatf, Abruf am 07.10.2011; Vgl. FATF (2010)a: 2f., Abruf am 07.10.2011; Vgl. FATF (2010)b: 4f., Abruf am 07.11.2011.; Vgl. Kern (1993): 86.

[41] Vgl. FATF (1990): 4.

[42] Vgl. von der Lippe (2005): 5.

[43] Vgl. Schneider/Dreer/Riegler (2006): 62.

[44] Vgl. Schneider/Dreer/Riegler (2006): 63.

[45] Unter Manipulation wird eine bewusste Veränderung der Daten zur Verbesserung der eigenen bzw. zur Verbesserung der finanziellen Lage verstanden.

[46] Vgl. van Duyne (1994): 49ff.

[47] Steht als Abkürzung für „Federal Reserve System“. Das FED ist die amerikanische Notenbank bzw. das Zentralbanksystem der Vereinigten Staaten von Amerika. Vgl. URL: http://www.federal reserve.gov/aboutthefed/mission.htm, Abruf am 10.10.2011.; Vgl. FED (2005): 1ff.

[48] Durch Defizit und positive Differenz wird der Unterschied zwischen den Ein- und Auszahlungen in der FED im Landesdurchschnitt umschrieben.

[49] Vgl. Schneider/Dreer/Riegler (2006): 69f.

[50] Geht man von einer Straftat aus, müssen dieser Behauptung auch Beweise folgen. Ohne einen Anhaltspunkt kann der Staat das Geld nicht einbehalten oder gar ein Verfahren eröffnen. Wie auch in diesem Fall, wird das Vermögen in andere Banken oder andere Länder transferiert und eine rasche Untersuchung somit vermieden. Des Weiteren ist es ungewiss, ob es sich hierbei, um z.B. eine enttarnte Steuerhinterziehung oder Geldwäsche handelt.

[51] Aus dem Englischen übersetzt, bedeutet „offshore“ vor oder außerhalb der Küste liegend. Große Bedeutung für die Wirtschaft erlangte dieser Begriff in den 1950`er Jahren mit der Gründung von Finanzplätzen auf Inseln. Diese Finanzplätze, auch „Offshore-Finanzplätze“ genannt, wurden ohne jegliche vorschriftsgebundene Aufsichtskontrolle betrieben. In solchen Zentren, heute „Steueroasen“, findet häufig eine hohe Konzentration finanzieller Aktivitäten und Transaktionen statt. Solche Orte ermöglichen einen liberaleren Umgang von strengeren Vorschriften für Finanzdienstleistungen. Vgl. Bernhardt (2010): 151. Steueroasen werden im internationalen Fachkreisen als „tax havens“ bezeichnet. Die OECD führt z.B. Lichtenstein und Monaco als Steueroase in ihrer Liste auf. Vgl. OECD (2011): URL: http://www.oecd.org/document/57/0,3746,en_2649_33745_305788 09_1_1_1_1,00.html, Abruf am 11.10.2011.

[52] Privatpersonen versuchen ihr Geld über physischen Transport außer Land zu bringen, größere Vermögen werden aber auch durch Banktransaktionen übermittelt. Eine mehr oder weniger ineffiziente Steuerfluchtbekämpfung und Geldwäschebekämpfung wird vorausgesetzt. Für Behörden weltweit stellt die Bankentransaktion ein oft unüberwindbares Problem dar, weil entweder die Bank keine Vorkommnisse meldet oder die Gesetzeslage ein direktes Eingreifen nicht erlaubt. Dieses Phänomen betrifft die meisten Länder mit hohen Abgaben, welche die Motivation für Steuerflucht darstellen. Vgl. Zeit Online (2010): URL: http://www.zeit.de/wirtschaft/2010-07/oecd-deutschland-steuerpruefung; Vgl. Schneider/Dreer/Riegler (2006): 71.

[53] Vgl. Blum (1981): 82.

[54] Insiderinformationen können von Privatpersonen oder Institutionen kommen. Erst dann kann die verantwortliche Behörde oder Institution von Geldwäsche ausgehen oder diese ausschließen. Eine neue Form der Bekanntmachung besteht heute im Verkauf von Steuer-CDs an Verantwortliche in Politik oder direkt in Behörden. Die Bundesregierung kauft eine solche Datensammlung und kann den Kaufpreis durch Steuereinnahmen aus der CD mehr als Abdecken. Vgl. Handelsblatt (2011): URL: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken/credit-suisse-mitarbeiter-in-haft/377031 8.html, Abruf am 10.10.2011. Vgl. FTD (2011): URL: http://www.ftd.de/unternehmen/finanz dienstleister/:schwarzgeld-im-ausland-bundesweite-grossrazzia-gegen-steuersuender-geplant/60115880.html, Abruf am 14.10.2011.

[55] Vgl. Kilchling (2001): 4f.

[56] Vgl. Schneider/Dreer/Riegler (2006): 76.

[57] Vgl. FIU Deutschland (2010): 8; Vgl. A-FIU Österreich (2009): 4.

[58] Zur Vollständigkeit sei erwähnt, dass es auch möglich erscheint, dass der Verdacht auf Geldwäsche in Deutschland, mit einer anderen Wahrscheinlichkeit nicht gemeldet wird als z.B. in Lichtenstein. Diese Annahme verhält sich zu allen Ländern der Welt analog. Es ist kein Fall bekannt, wo Geldwäscherei in mindestens zwei Ländern mit einer identischen Wahrscheinlichkeit gemeldet/ nicht gemeldet würde.

[59] Ein weltweiter Durchschnitt kann zwar tendenzielle Aussagen ermöglichen, ist jedoch in den einzelnen Ländern ggf. weit von dem tatsächlichen Wert entfernt.

[60] Unter illegalen Vortaten bei der indirekten Schätzung, werden u.a. Drogenproduktion, von der Polizei oder anderen Verfolgungsorganen beschlagnahmte Drogen und der Konsum verstanden. Vgl. Schneider/Dreer/Riegler (2006): 76f.

[61] Vgl. UNODC (2011): 8; URL: http://www.unodc.org/documents/data-and-analysis/WDR2011/ World_Drug_Report_2011_ebook.pdf, Abruf am 13.10.2011.

[62] Vgl. UNIS (2010): Information zu UNODC Welt-Drogenbericht. URL: http://www.unis. unvienna.org/unis/de/pressrels/2010/unisnar1080.html, Abruf am 13.10.2011.

Ende der Leseprobe aus 86 Seiten

Details

Titel
Eine kritische Analyse der Geldwäscheproblematik mit aktuellem Bezug zum polnischen Recht
Untertitel
Definitionswahl, Ausmaß, Auswirkungen und die Bekämpfung durch den „Kodex karny“ in Polen
Hochschule
Universität Duisburg-Essen
Note
1,7
Autor
Jahr
2012
Seiten
86
Katalognummer
V195795
ISBN (eBook)
9783656217374
ISBN (Buch)
9783656218296
Dateigröße
837 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Geldwäsche, Geldwäschegesetz, Bank, Deutschland, Polen, Geldwäschebekämpfung, Problematik der Geldwäsche, Drei-Phasen-, Drei-Phasen-Modell, Layering, Placement, Geldwäscherei, Bekämpfung, Ausmaß, Auswirkung, Definition, Geschichte
Arbeit zitieren
Lukas Schikora (Autor:in), 2012, Eine kritische Analyse der Geldwäscheproblematik mit aktuellem Bezug zum polnischen Recht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/195795

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