Leseprobe
Gliederung
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
B. Zweck der Regelung
I. Überblick /Änderung § 248 II HGB durch BilMoG
II. Hintergrund
III. Anwendungszeitpunkt / Übergangsregelung
IV. Zwischenergebnis
C. Voraussetzungen der Aktivierung
I. Selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstand
1. Immaterielles Gut
2. Vermögensgegenstand
a) Handelsrechtlicher Begriff vor Einführung des BilMoG
aa) Einzelbewertbarkeit und Greifbarkeit
bb) Selbständige Verkehrsfähigkeit und Einzelverwertbarkeit
cc) Zwischenergebnis
b) Erweiterung des Vermögensgegenstandbegriffs durch BilMoG
aa) Rückgriff auf Kriterien nach IAS 38
bb) Einzelbewertbarkeit / Zurechnung von Herstellungskosten
cc) Zwischenergebnis
c) Zwischenergebnis
3. Selbst geschaffen
a) Eigene Herstellung
aa) Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
bb) Dokumentation
b) Zwischenergebnis
II. Kein Ansatzverbot
D. Zeitpunkt und Umfang der Aktivierung
I. Gewöhnlicher Aktivierungszeitpunkt
1. Wahrscheinlichkeit des Entstehens eines Vermögensgegenstands
a) Ausrichtung an IAS 38.57
b) Vergleich zu „Anlagen im Bau“
2. Aktivierung erst mit Vorliegen des Vermögensgegenstands
3. Zwischenergebnis
II. Nachaktivierung von Aufwendungen
E. Bilanzielle Folgen der Aktivierung
I. Ansatz- und Bewertungsstetigkeit
II. Bewertung
1. Zugangsbewertung
2. Folgebewertung
a) Nachträgliche Herstellungskosten
b) Abschreibung
III. Ausweis in Bilanz, Anhang und Lagebericht
IV. Latente Steuern und Ausschüttungssperre
F. Auswirkung auf die Bilanzierungsstrategie und Bilanzpolitik
G. Rechtslage für unentgeltlich erworbene Vermögensgegenstände
I. Aktivierung
II. Bewertung
H. Fazit
- Arbeit zitieren
- Katharina Mund (Autor:in), 2011, Die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/195902
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