Mit dem zum Großteil am 01. März 2012 in Kraft getretenen Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen - ESUG - ist die erste von drei geplanten Insolvenzrechtsreformen vollzogen. Wie bereits zuvor, lautete wiederum ein Anliegen des Gesetzgebers: Die Gläubigerrechte sollen gestärkt werden. Ob es dieses Mal dem Gesetzgeber gelungen ist, sein Vorhaben in die Tat umzusetzen, ist damit indes noch nicht entschieden.
Dies zu untersuchen hat sich der Verfasser zur Aufgabe gestellt und die erzielten Ergebnisse in seiner Seminararbeit im Sommersemester 2012 zum Thema "Die Stärkung der Gläubigerrechte durch das ESUG" aufgezeigt. Ausgangspunkt der Arbeit ist zunächst eine systematische Darstellung der Rechtslage vor und nach dem 01. März 2012, insbesondere unter Bezugnahme auf die §§ 13, 21, 22a, 56 f. InsO. Im zweiten Teil der Arbeit wird dann anhand der Neuregelungen ein entsprechender Vergleich zu der bisherigen Rechtslage angestellt. Die Ausführungen beziehen sich hierbei insbesondere auf das "neue" Institut des vorläufigen Gläubigerausschusses und dessen Mitwirkungsbefugnisse in Bezug auf die Auswahl und Bestellung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters.
Inhaltsverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht die Stärkung der Gläubigerrechte durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Sie analysiert die Grundlagen und neueren Entwicklungen im Recht der Unternehmenssanierung, insbesondere im Hinblick auf die Gläubigerbeteiligung.
- Grundlagen des Gläubigerschutzrechts
- Einfluss des ESUG auf die Gläubigerrechte
- Neuregelungen zur Gläubigermitbestimmung
- Diskussion um die Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters
- Bewertung der Wirksamkeit der ESUG-Regelungen
Zusammenfassung der Kapitel
Schlüsselwörter
ESUG, Gläubigerrechte, Unternehmenssanierung, Insolvenzrecht, Gläubigermitbestimmung, Insolvenzverwalter, Unabhängigkeit, Rechtsentwicklung.
Häufig gestellte Fragen zur Seminararbeit: Stärkung der Gläubigerrechte durch das ESUG
Was ist der Gegenstand der Seminararbeit?
Die Seminararbeit befasst sich mit der Stärkung der Gläubigerrechte durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Sie analysiert die Grundlagen und neueren Entwicklungen im Recht der Unternehmenssanierung, insbesondere im Hinblick auf die Gläubigerbeteiligung.
Welche Themen werden in der Seminararbeit behandelt?
Die Arbeit behandelt folgende Schwerpunkte: Grundlagen des Gläubigerschutzrechts, Einfluss des ESUG auf die Gläubigerrechte, Neuregelungen zur Gläubigermitbestimmung, Diskussion um die Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters und die Bewertung der Wirksamkeit der ESUG-Regelungen.
Gibt es ein Inhaltsverzeichnis?
Nein, das bereitgestellte Dokument enthält kein explizites Inhaltsverzeichnis.
Gibt es Zusammenfassungen der einzelnen Kapitel?
Nein, da die Vorlage keine Kapitelstruktur aufweist, können keine Kapitelzusammenfassungen bereitgestellt werden.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Seminararbeit?
Die wichtigsten Schlüsselwörter sind: ESUG, Gläubigerrechte, Unternehmenssanierung, Insolvenzrecht, Gläubigermitbestimmung, Insolvenzverwalter, Unabhängigkeit und Rechtsentwicklung.
Welche Zielsetzung verfolgt die Seminararbeit?
Die Seminararbeit untersucht die Auswirkungen des ESUG auf die Gläubigerrechte im Kontext der Unternehmenssanierung und analysiert die damit verbundenen Rechtsfragen.
- Quote paper
- Gernot Kirchner (Author), 2012, Die Stärkung der Gläubigerrechte durch das ESUG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/195956