Die Frage nach der kartellrechtlichen Beurteilung der sich im Zusammenhang mit der
Vermarktung der Senderechte an Sportveranstaltungen stellenden Probleme hat in den letzten
Jahren, insbesondere seit der Untersagung der vom Deutschen Fußball-Bund (DFB)
vorgenommenen zentralen Vermarktung der Heimspiele deutscher Europapokalteilnehmer
durch den Bundesgerichtshof1, eine wahrhafte Flut juristischer Publikationen hervorgerufen.
Dies mag erstaunen – wurde der Sport doch ursprünglich als rein gesellschaftliches Phänomen
und der gesamte mit ihm verknüpfte Regelungsbereich dementsprechend als rechtsfreier
Raum aufgefaßt.2 Die Anwendung von Vorschriften staatlichen Rechts auf sportbedingte
Sachverhalte stößt insbesondere von Seiten der ihre Regelungszuständigkeit proklamierenden
Sportverbände auf Widerstand.3 Denn diese hatten unter Berufung auf ihre grundrechtlich
garantierte Satzungsautonomie lange Zeit nahezu frei schalten und walten können.4 Immer
wieder begegnet man dem Hinweis auf die gesellschaftliche und soziale Funktion des Sports,
deren Berücksichtigung auch im Geltungsbereich des Wirtschaftsrechts eingefordert wird.5 [...]
1 BGH, Beschl. v. 11.12.1997, BGHZ 137, 297-314.
2 Vieweg, Normsetzung, 1990, S. 51 ff., 128; Heermann, RabelsZ 2003, 106, 108.
3 Vgl. insoweit beispielhaft das Vorbringen der Beteiligten im Bosman-Verfahren vor dem Europäischen
Gerichtshof, EuGH, Urt. v. 15.12.1995, Rs. C-415/93, Slg. 1995, I-5040, 5062 Tz. 69 ff. Zu den ablehnenden
Reaktionen auf die Bosman-Entscheidung des EuGH vgl. auch Hannamann, Kartellverbot und Verhaltenskoordinationen,
2001, S. 37.
4 Waldhauser, Fernsehrechte, 1999, S. 32. Zur Bedeutung der Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 Abs. 1 GG bzw.
Art. 11 Abs. 1 EMRK für die Satzungsautonomie der Sportverbände vgl. eingehend Krogmann, Grundrechte,
1998, S. 58 ff. bzw. 195 f. Zur grundlegenden Rolle des Sportsverbandswesens vgl. auch Hannamann/Vieweg,
in: Württembergischer Fußballverband e.V. (Hrsg.), Sport, Kommerz und Wettbewerb, 1998, S. 49, 51 ff. sowie
Hannamann, Kartellverbot und Verhaltenskoordinationen, 2001, S. 53 ff.
5 Mit der Einführung einer Bereichsausnahme für den Sport in § 31 durch die 6. GWB-Novelle hat der
Gesetzgeber dieser Forderung nachgegeben. Ausführlich zur Bereichsausnahme des § 31 GWB sowie der hieran
geäußerten Kritik vgl. unten unter B VI 1 a.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
I. Die gesellschaftliche Dimension des Sports
II. Sport als Wirtschaftsfaktor
III. Die Anwendung des Wirtschaftsrechts auf den Sport
IV. Gang der Untersuchung
B. Zentrale Vermarktung von Senderechten
I. Rangverhältnis von europäischem und deutschem Kartellrecht
II. Anwendbarkeit des Kartellrechts auf Sportvereine und -verbände
1. Unternehmensbegriff
a) § 1 GWB
b) Art. 81 Abs. 1 EG
2. Sportvereine und -verbände als Unternehmen bzw. Unternehmensvereinigungen
III. Beschluß einer Unternehmensvereinigung
IV. Wettbewerbsbeschränkung
1. Anwendungsausschluß des Kartellrechts mangels Wettbewerbsverhältnisses
a) Single-Entity-Theorie
b) Konzerninterne Absprachen
c) Ergebnis zu 1.
2. Rechtsnatur der Senderechte
a) Rechtsnatur der Fernsehrechte
aa) Rechte der Sportler
(1) Bildnisschutz des Sportlers
(a) Öffentliche Zurschaustellung
(b) Grenzen des Rechts am eigenen Bild
(c) Entgegenstehende Interessen des Abgebildeten
(2) Schutz der sportlichen Leistung
(a) Urheberrechtlicher Leistungsschutz
(aa) Allgemeine urheberrechtliche Schutzvoraussetzungen
(bb) Der Schutz der sportlichen Darbietung
(cc) Zwischenergebnis
(b) Analoge Anwendung der §§ 73 ff. UrhG
(c) Leistungsschutz als Ausfluß des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
(d) Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
(aa) Anwendbarkeit des § 1 UWG
(bb) Handeln im geschäftlichen Verkehr
(cc) Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs
(e) §826 BGB
(3) Ergebnis zu aa)
bb) Rechte des Sportveranstalters
(1) Urheberrechtlicher Veranstalterschutz nach § 81 UrhG
(2) Wettbewerbsrecht
(a) Anwendbarkeit des § 1UWG
(b) Handeln im geschäftlichen Verkehr
(c) Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs
(d) Sittenwidrigkeit der Leistungsübernahme
(3) Recht am Unternehmen
(4) §826 BGB
(5) Hausrecht
(a) Begriff und Rechtsnatur
(b) Reichweite des eigentums- bzw. besitzrechtlichen Schutzes
(6) Ergebnis zu a)
b) Besonderheiten des Hörfunkrechts
aa) Wettbewerbsrecht
(1) Wettbewerbsverhältnis
(2) Sittenwidrigkeit der Wettbewerbshandlung
bb) Recht am Unternehmen
cc) Hausrecht
c) Ergebnis zu 2.
3. Veranstalterbegriff
a) Der Veranstalterbegriff der Rechtsprechung
aa) Ausgangspunkt der Rechtsprechung
bb) Weitere Entwicklung in der Rechtsprechung
cc) Bewertung der jüngsten Rechtsprechung zum Veranstalterbegriff
b) Der Veranstalterbegriff in der Literatur
aa) Urheberrechtlicher Veranstalterbegriff
bb) Veranstalter als Berechtigter aus den gesetzlichen Abwehrrechten
cc) Wertschöpfung
c) Stellungnahme und Ergebnis zu 3.
d) Annex: Rechtliche Konsequenzen der Mitberechtigung an den Senderechten
aa) Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß §§ 705 ff. BGB
bb) Bruchteilsgemeinschaft analog §§ 741 ff. BGB
4. Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung
a) Relevanter Markt
aa) Relevanter Produktmarkt
bb) Räumlich relevanter Markt
cc) Zeitlich relevanter Markt
b) Spürbare Auswirkungen auf den relevanten Markt
V. Zweck oder Wirkung
VI. Ausnahmen vom Kartellverbot
1. Deutsches Recht
a) § 31 GWB
b) Arbeitsgemeinschaftsgedanke
c) Immanenztheorie
d) Rechtsgüterabwägung
2. EG-Recht
a) Rule of Reason
b) Markterschließungsdoktrin und Immanenz
VII. Freistellung vom Kartellverbot
1. EG-Recht
a) Warenerzeugung / -verteilung bzw. technischer / wirtschaftlicher Fortschritt
b) Angemessene Beteiligung der Verbraucher
c) Unerläßlichkeit der Wettbewerbsbeschränkung
d) Ausschaltung wesentlichen Wettbewerbs
f) Ergebnis zu 1.
2. Deutsches Recht
a) Rationalisierungskartelle, § 5 Abs. 1 und 2 GWB
b) Freistellung nach § 7 Abs. 1 GWB
c) Ministererlaubnis, § 8 GWB
d) Ergebnis zu 2.
VIII. Annex: Mißbrauch von Marktmacht
1. Marktbeherrschung
2. Preismißbrauch
3. Ergebnis zu VIII.
IX. Ergebnis zu B.
C. Exklusivvereinbarungen
I. Typen und Umfang von Exklusivvereinbarungen
II. Zulässigkeit von Exklusivvereinbarungen
1. Deutsches Recht
a) § 16 Nr. 2 GWB
aa) Vereinbarungen zwischen Unternehmen über gewerbliche Leistungen
bb) Abgabebeschränkung
cc) Wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs
(1) Relevanter Markt
(2) Wettbewerbsbeschränkung
(3) Wesentlichkeit der Wettbewerbsbeschränkung
dd) Ergebnis zu a)
b) § 20 Abs. 1 und 2 GWB
2. EG-Recht
a) Art. 81 Abs. 1 EG
b) Art. 82 EG
III. Ergebnis zu C.
D. Gemeinsamer Einkauf von Senderechten
I. Allgemeines
II. Der EBU/Eurovisions-Fall
1. Sachverhalt
2. Kartellrechtliche Würdigung
a) Art. 81 Abs. 1 EG
aa) Beschluß einer Unternehmensvereinigung
bb) Wettbewerbsbeschränkung oder -verfälschung
cc) Zwischenstaatlichkeitsklausel
dd) Spürbarkeit
b) Art. 81 Abs. 3 EG
aa) Warenerzeugung / -verteilung bzw. technischer / wirtschaftlicher Fortschritt
bb) Angemessene Beteiligung der Verbraucher
cc) Unerläßlichkeit der Wettbewerbsbeschränkung
dd) Ausschaltung wesentlichen Wettbewerbs
ee) Zugang von Nichtmitgliedern
III. Ergebnis zu D
E. Gesamtergebnis
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die kartellrechtliche Beurteilung der Vermarktung von Senderechten an Sportveranstaltungen, wobei der Fokus auf den Spannungsfeldern zwischen sportlicher Selbstverwaltung und staatlichem Kartellrecht sowie der ökonomischen Bedeutung des Sports liegt.
- Zentrale Vermarktung von Senderechten durch Sportverbände und deren kartellrechtliche Relevanz.
- Anwendbarkeit des deutschen und europäischen Kartellrechts auf Sportvereine und -verbände.
- Rechtsnatur von Fernseh- und Hörfunkrechten als Grundlage für Schutzansprüche.
- Zulässigkeit von Exklusivvereinbarungen und gemeinsamem Einkauf von Senderechten.
Auszug aus dem Buch
II. Sport als Wirtschaftsfaktor
Mit zunehmender Popularität des Sports als Mittel aktiver und passiver Freizeitgestaltung hat in den letzten beiden Jahrzehnten auch die wirtschaftliche Bedeutung dieses Bereichs stetig zugenommen. So entfielen 1998 bereits 3 % des Welthandels auf den Sportsektor. Sport ist „big business“: Sportvereine mausern sich zu internationalen, zum Teil börsennotierten Unternehmen, Spitzensportler zu Spitzenverdienern. Die kostenintensive Professionalisierung des Sportgeschehens zwingt Sportvereine und Veranstalter jedoch zur Erschließung neuer Einnahmequellen. Die Vermarktung und Verwertung von Sportveranstaltungen über den traditionellen Verkauf von Eintrittskarten hinaus gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Insbesondere der Handel mit Senderechten an Sportveranstaltungen erreicht beachtliche wirtschaftliche Dimensionen: So erbrachte die Vermarktung der Fernsehrechte an den Olympischen Sommerspielen 2000 eine Summe von 715 Millionen US-Dollar, die der im Jahre 2002 stattfindenden Fußballweltmeisterschaft 890 Millionen US-Dollar.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Das Kapitel beleuchtet die gesellschaftliche Dimension und die wachsende wirtschaftliche Bedeutung des Sports sowie die Notwendigkeit der Anwendung des Wirtschaftsrechts auf sportbezogene Sachverhalte.
B. Zentrale Vermarktung von Senderechten: Hier wird analysiert, ob die zentrale Vergabe von Senderechten durch Sportverbände wettbewerbsrechtlich zulässig ist oder gegen Kartellverbote verstößt.
C. Exklusivvereinbarungen: Das Kapitel untersucht die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von exklusiven Übertragungsrechten und deren Auswirkungen auf den Marktzugang für andere Rundfunkunternehmen.
D. Gemeinsamer Einkauf von Senderechten: Analysiert wird die kartellrechtliche Problematik von Einkaufsgemeinschaften am Beispiel des EBU/Eurovisions-Falls und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb.
E. Gesamtergebnis: Das Kapitel fasst die rechtliche Problematik der Vermarktungsformen zusammen und bewertet die Auswirkungen der Zentralisierung auf den Wettbewerb in vor- und nachgelagerten Märkten.
Schlüsselwörter
Kartellrecht, Sportveranstaltungen, Senderechte, Zentralvermarktung, Exklusivvereinbarungen, Wettbewerbsbeschränkung, Unternehmensbegriff, Europäisches Wirtschaftsrecht, GWB, Sendeunternehmen, Veranstalterbegriff, Marktbeherrschung, Preismißbrauch, EBU, Eurovision.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Magisterarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der kartellrechtlichen Beurteilung der Vermarktung von Senderechten an Sportveranstaltungen, insbesondere der zentralen Vermarktung durch Sportverbände.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themen umfassen die wirtschaftliche Rolle des Sports, die Anwendbarkeit von Kartellverboten, die Rechtsnatur von Senderechten, Exklusivvereinbarungen und den gemeinsamen Einkauf von Rechten.
Welches primäre Ziel verfolgt die Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, unter welchen Bedingungen die zentrale Vermarktung von Senderechten und damit verbundene Exklusivverträge mit dem deutschen und europäischen Kartellrecht vereinbar sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird angewendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die sowohl deutsche kartellrechtliche Normen (GWB) als auch europarechtliche Bestimmungen (EG-Vertrag) heranzieht und durch aktuelle Rechtsprechung und Literatur untermauert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die Anwendbarkeit des Kartellrechts auf Sportverbände, die Rechtsnatur der Fernseh- und Hörfunkrechte, die Spürbarkeit von Wettbewerbsbeschränkungen und die Voraussetzungen für Ausnahmen oder Freistellungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Kartellrecht, Sportveranstaltungen, Senderechte, Zentralvermarktung, Exklusivvereinbarungen und Wettbewerbsbeschränkung.
Warum ist die "Single-Entity-Theorie" für den Ligasport relevant?
Sie dient als Argumentationsansatz, um den Ligasport vom Kartellrecht auszunehmen, da einzelne Vereine als Teil einer wirtschaftlichen Einheit gesehen werden – eine Auffassung, die die Autorin jedoch kritisch hinterfragt.
Welche Rolle spielt der Veranstalterbegriff in der kartellrechtlichen Beurteilung?
Die Bestimmung des Veranstalters ist entscheidend, um die Inhaberschaft an den Senderechten zu klären, was wiederum bestimmt, ob eine Wettbewerbsbeschränkung vorliegt oder nicht.
Wird die Exklusivität von Übertragungsrechten als per se wettbewerbswidrig eingestuft?
Nein, Exklusivvereinbarungen sind grundsätzlich möglich, ihre kartellrechtliche Zulässigkeit hängt jedoch von der Dauer, dem Umfang und der konkreten Beeinträchtigung des Marktzutritts für Wettbewerber ab.
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- Inka Schwanke (Author), 2003, Kartellrechtliche Beurteilung der Vermarktung von Senderechten an Sportveranstaltungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19604