Gewerbliche Schutzrechte geben ihrem Inhaber die Möglichkeit, andere von der Benutzung
des Schutzgegenstandes auszuschließen und gegen dessen Nachahmung oder Ausbeutung im
Klagewege vorzugehen. Durch Einräumung von Lizenzen kann der Schutzrechtsinhaber
andere an der Nutzung seines Monopolrechts, das ihm bestimmte Leistungsergebnisse oder
Leistungssymbole ausschließlich zuordnet, teilhaben lassen. Derartige Lizenzverträge
enthalten jedoch regelmäßig eine Reihe von Klauseln, die geeignet erscheinen, den
Wettbewerb, dessen Freiheit unter dem Schutz des Kartellrechts steht, zu beschränken. Es
stellt sich somit die grundsätzliche Frage, inwieweit die Einräumung von Lizenzen mit dem
Kartellrecht vereinbar ist.
Die vorliegende Arbeit hat es sich zum Ziel gesetzt, das Spannungsfeld zwischen freiem
Wettbewerb einerseits und gewerblichen Schutzrechten andererseits zu beleuchten und einen
Überblick über die kartellrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Lizenz zu
geben. Um den aufgeworfenen Problemkreisen dabei wenigstens im Ansatz gerecht werden
zu können, soll die Betrachtung auf den Bereich des deutschen Kartellrechts beschränkt
bleiben.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
I. Was ist Kartellrecht?
II. Das Spannungsverhältnis von Lizenzen und Kartellrecht
B. Die Behandlung von Schutzrechtslizenzen nach deutschem Kartellrecht
I. Die Regelung der §§ 17, 18 GWB
II. Das Verhältnis der §§ 17 f. GWB zu den allgemeinen Vorschriften
1. Das Verhältnis zu §§ 1 ff. GWB
a) Gegenseitige Lizenzen
b) Patentgemeinschaften (Patentpools)
2. Das Verhältnis zu §§ 14 ff. GWB
III. Anwendungsbereich der §§ 17 f. GWB
1. Lizenzverträge gem. § 17 GWB
a) Der Inhalt des Schutzrechts
aa) Historischer Ansatz
bb) Teleologischer Ansatz
cc) Stellungnahme
b) Erstreckung des Schutzbereichs auf gewerbliche andere Schutzrechte
aa) Geltung der allgemeinen Vorschriften
bb) Analoge Anwendung der §§ 17 f. GWB
cc) Berücksichtigung der Wertungen der §§ 17 f. GWB
dd) Stellungnahme
2. Verträge über Know-how und andere Schutzrechte, § 18 GWB
IV. Beschränkungen des Lizenzgebers
1. Ausschließliche Lizenzen
2. Meistbegünstigungsklauseln
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Seminararbeit beleuchtet das grundlegende Spannungsfeld zwischen der Freiheit des Wettbewerbs und dem Bestand gewerblicher Schutzrechte. Ziel der Arbeit ist es, einen Überblick über kartellrechtliche Fragestellungen bei der Gestaltung von Lizenzverträgen im Rahmen des deutschen Rechts (GWB) zu geben und die Zulässigkeit von Lizenzbeschränkungen zu analysieren.
- Kartellrechtliche Einordnung von Lizenzen
- Verhältnis der Sonderregelungen (§§ 17, 18 GWB) zu allgemeinen Vorschriften
- Bestimmung des Inhalts von Schutzrechten
- Kartellrechtliche Beurteilung von Beschränkungen des Lizenzgebers (u.a. Ausschließliche Lizenzen und Meistbegünstigungsklauseln)
Auszug aus dem Buch
II. Das Spannungsverhältnis von Lizenzen und Kartellrecht
Bereits die Anerkennung von Immaterialgüterrechten als solches und der kartellrechtliche Schutz des Wettbewerbs innerhalb ein- und derselben Wirtschaftsordnung scheinen auf den ersten Blick in einem diametralen Gegensatz zu stehen: Während gewerbliche Schutzrechte und das Urheberrecht Exklusivrechte gewähren, die grundsätzlich jeden anderen von der Benutzung ausschließen, soll das Kartellrecht einen möglichst uneingeschränkten Wettbewerb sichern. Hierbei darf jedoch nicht verkannt werden, daß auch die Anerkennung gewerblicher Schutzrechte der Ermöglichung wirtschaftlichen Fortschritts dient: Dieser soll in diesem Fall nicht durch den allgemeinen Wettbewerb, sondern durch die Einräumung von Ausschließlichkeitsrechten gefördert werden. Hierdurch erhält der Schutzrechtsinhaber diejenige Monopolstellung, die zur Durchsetzung seines Schutzrechts zwingend erforderlich ist. Dieses Monopol stellt jedoch keine Wirtschaftsmacht verleihende und somit schlechthin wettbewerbsgefährdende Ausschließlichkeit dar: Der Inhaber des gewerblichen Schutzrechts hat zwar die Möglichkeit, anderen die Betätigung auf dem geschützten Gebiet zu untersagen, jedoch liegt in der bloßen Rechtsinhaberschaft noch kein Monopol im wirtschaftlichen Sinne.
Besteht für jemanden ein Immaterialgüterrecht, so gibt es für andere meist Ersatz- oder Ausweichmöglichkeiten. Damit läßt sich allein aus einem immaterialgüterrechtlichen Untersagungsrecht noch keine Wettbewerbsbeschränkung ableiten, denn dieses beruht ausschließlich auf der grundsätzlichen Anerkennung eines eigentumsähnlichen Schutzes der geistigen Leistung.
Der Zielkonflikt besteht somit nicht zwischen der Wettbewerbsordnung und dem Bestand gewerblicher Schutzrechte als solchem, sondern ergibt sich vielmehr erst auf einer nachgeschalteten Stufe: Dem Schutzrechtsinhaber steht es frei, durch Lizenzvertrag anderen die Benutzung des geschützten Gegenstandes zu gestatten und das gewerbliche Schutzrecht so rechtsgeschäftlich zu verwerten. Dieser wettbewerbliche Umgang mit dem Exklusivrecht kann zu einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Konkurrenten führen.
Im Mittelpunkt des kartellrechtlichen Interesses und damit der nachfolgenden Untersuchung stehen folglich der Abschluß sowie die Ausgestaltung von Lizenzverträgen. Es ist der Frage nachzugehen, welche Wettbewerbsbeschränkungen in Lizenzverträgen vom Kartellrecht zu akzeptieren und welche unzulässig sind.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Die Einleitung definiert das Kartellrecht und erläutert den prinzipiellen Konflikt zwischen dem Schutz gewerblicher Immaterialgüterrechte und der Erhaltung eines freien, unverfälschten Wettbewerbs.
B. Die Behandlung von Schutzrechtslizenzen nach deutschem Kartellrecht: Dieses Kapitel erörtert die gesetzlichen Sonderregelungen des GWB (§§ 17, 18) sowie deren Verhältnis zu allgemeinen Wettbewerbsvorschriften bei der Lizenzvergabe.
I. Die Regelung der §§ 17, 18 GWB: Dieser Abschnitt beschreibt die Sonderstellung von Lizenzverträgen für gewerbliche Schutzrechte und Know-how im deutschen Kartellrecht.
II. Das Verhältnis der §§ 17 f. GWB zu den allgemeinen Vorschriften: Hier werden Abgrenzungsfragen zu horizontalen Vereinbarungen (§§ 1 ff. GWB) und Vertikalvereinbarungen (§§ 14 ff. GWB) detailliert analysiert.
III. Anwendungsbereich der §§ 17 f. GWB: In diesem Kapitel wird definiert, was rechtlich unter dem „Inhalt des Schutzrechts“ zu verstehen ist und welche Rolle dieses Verständnis bei der kartellrechtlichen Zulässigkeit von Lizenzbeschränkungen spielt.
IV. Beschränkungen des Lizenzgebers: Der letzte Teil analysiert, ob und inwieweit wettbewerbsbeschränkende Klauseln zulasten des Lizenzgebers, wie ausschließliche Lizenzen oder Meistbegünstigungsklauseln, kartellrechtlich zulässig sind.
Schlüsselwörter
Kartellrecht, Lizenzvertrag, Gewerblicher Rechtsschutz, GWB, Immaterialgüterrecht, Wettbewerbsbeschränkung, Schutzrechtsinhalt, Patent, Know-how, Ausschließliche Lizenz, Meistbegünstigungsklausel, Vertikalvereinbarungen, Marktzutritt, Monopolstellung, Wettbewerbsordnung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die kartellrechtliche Zulässigkeit von Beschränkungen in Lizenzverträgen unter dem deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Themenfelder umfassen das Spannungsverhältnis zwischen Immaterialgüterrechten und Kartellrecht, die Anwendung von Sonderregelungen für Schutzrechtslizenzen sowie die rechtliche Beurteilung spezifischer Vertragsklauseln.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es, den Zielkonflikt zwischen der exklusiven Verwertung geistigen Eigentums und dem Wettbewerbsgebot aufzulösen und aufzuzeigen, welche wettbewerblichen Einschränkungen in Lizenzverträgen akzeptabel sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Seminararbeit, die auf einer fundierten Auswertung von Gesetzestexten, aktueller Rechtsprechung sowie einschlägiger Literatur zum Kartellrecht basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Systematik der §§ 17, 18 GWB, die Auslegung des Schutzrechtsinhalts (historisch vs. teleologisch) und die kartellrechtliche Bewertung von Lizenzgeberbeschränkungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Kartellrecht, Schutzrechtslizenzen, Wettbewerbsbeschränkungen, GWB und Meistbegünstigungsklauseln charakterisiert.
Warum ist das Spannungsverhältnis zwischen Lizenzen und Kartellrecht so zentral?
Weil der Schutzrechtsinhaber einerseits ein rechtlich geschütztes Monopol besitzt, dieses aber durch den Lizenzvertrag in einer Weise nutzen kann, die den Wettbewerb unangemessen einschränkt.
Wie unterscheiden sich prohibitive und nichtdiskriminatorische Meistbegünstigungsklauseln?
Prohibitive Klauseln verhindern, dass der Lizenzgeber anderen bessere Konditionen gewährt, und beschränken damit seine Preisgestaltung, während nichtdiskriminatorische Klauseln den Lizenzgeber flexibler lassen, da sie lediglich ein automatisches Nachziehen der Konditionen vorsehen.
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- Inka Schwanke (Author), 2001, Kartellrechtliche Fragen der Lizenz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19608