Pakistan - eine fragile und unreife Demokratie?

Eine kritische Auseinandersetzung mit der Nachhaltigkeit der Religions- und Menschenrechtspolitik Pakistans


Thèse Scolaire, 2012

125 Pages, Note: 1+ bzw. 15 Punkte


Extrait


Inhalt

1 Einleitung
1.1 Ein Begriff mit Charakter - Demokratie
1.2 Nachhaltigkeit als universelles Prinzip
1.3 Die Religionsfreiheit und der Menschenrechtsgedanke

2 Pakistan – Epochen der jüngeren Geschichte
2.1 Das Streben nach Unabhängigkeit
2.2 Machtwechsel und Diktaturen

3 Menschenrechtspolitik in Pakistan
3.1 Verfassungsnorm
3.2 Der Umgang mit Menschenrechten
3.3 Stellung von Frau und Kind

4 Religionspolitik in Pakistan
4.1 Verfassungsnorm
4.2 Verfassungsrealität
4.2.1 Implementierung in Gesellschaft
4.2.2 Innerstaatliche Konfliktherde – Propaganda & Fundamentalismus

5 Auswertung und Schlusswort
5.1 Das „zivilisatorische Hexagon“ als Maßstab von Entwicklung
5.2 „Gerechtigkeit ist jederzeit einforderbar“

Anhang

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

„Ein zukunftsfähiges Bildungswesen leistet deshalb gerade in Zeiten der Globalisierung Identitätsstiftung und Orientierung, denn Zukunft ist Herkunft.“[1] Josef Kraus´[2] Aussage über die Wichtigkeit eines funktionierenden Bildungswesens gab mir erste Impulse für die Wahl meines Themas für die Besondere Lernleistung.

Kraus begründet diese Wichtigkeit mit einer fortschreitenden Globalisierung. Ein Vorgang, der auf vielen Ebenen, wie der von Individuen und Staaten, stattfindet und alle uns bekannten Bereiche, hierzu gehören beispielsweise die Politik und die Gesellschaft, tangiert. Globalisierung hat demnach die Veränderung von bestimmten Strukturen und Gegebenheiten als Folge.

Ich setzte mich nun vor allem mit dem Begriff der Herkunft auseinander, der bei Kraus in Verbindung mit dem Begriff der Zukunft gebracht wird. So stellte ich mir die Frage, ob meine eigene Herkunft meine zukünftige Identität beeinflussen könnte. Ich kam zu dem Entschluss, dass es eine solche Auswirkung seitens der Herkunft auf die allgemeine Selbsterkenntnis durchaus gibt und ich gleichzeitig immerwährend die Möglichkeit habe, meine eigene Identität durch Selbstreflexion und Selbstkritik zu gestalten. Dies führte mich tatsächlich auch zur der Selbstreflexion meiner Herkunft. Der Begriff der Herkunft umfasst verschiedene Faktoren. Es gibt hierbei beispielsweise die Heimat, die eine Beziehung zwischen einem Individuum und einem bestimmten Raum definiert.

Ein zentraler Gesichtspunkt der Herkunft ist heute die ethnische Zugehörigkeit.[3] Meine Eltern definieren meine Herkunft als pakistanisch, da sie mich auf ihre Art und Weise mit ihrer eigenen Tradition, die sie als pakistanisch definieren, erzogen. Sie selbst reisten vor langer Zeit in Deutschland ein, um ihrem Leben einen neuen Anfang zu geben. Das Leben in Pakistan war für sie nicht zufriedenstellend. Unsicherheit und Angst vor anhaltender Diskriminierung und Verfolgung durch die verschiedensten Akteure hatten ihren Vorstellungen von Sicherheit Einhalt geboten.

Solche Akteure machten Sie aufgrund ihrer Gesinnung, beruhend auf ihrem, dem „Mainstream“ nicht entsprechenden, religiösen Bekenntnisses, zu Andersgläubigen und damit zum Außenseiter. Das Leben als Andersgläubiger in Pakistan beschreiben sie selbst heute noch als menschenunwürdig, da es beispielsweise keine menschenrechtliche Mindeststandards, wie die Chancengerechtigkeit und die damit verbundene freie Entfaltung der Persönlichkeit, gebe, diese jedoch ihrer Meinung nach in Deutschland gegeben seien. Meine Eltern sahen sich daher ihrer fundamentalen Rechte und der Grundfreiheit beraubt. Für Sie ist heute infolgedessen die „pakistanische Demokratie“ stark gefährdet.

Doch wie verhält sich es wirklich mit einer solchen Haltung gegenüber der „alten Heimat“? Entsprechen die Behauptungen der Realität? Ist die Demokratie in Pakistan wirklich ein bedrohtes Gut? Um auf diese Fragen eingehen zu können, entschied ich mich für zwei Aspekte, die für die Zukunft und die Stabilität der Demokratie in Pakistan von immenser Bedeutung sein könnten, nämlich dem Aspekt der Religions- und Menschenrechtspolitik.

Gegenstand dieser Besonderen Lernleistung wird es daher sein, die beiden genannten Aspekte anhand ihrer Nachhaltigkeit[4] kritisch zu untersuchen und durch eine hierdurch gewonnene Auswertung über die Leitfrage, ob Pakistan eine fragile und unreife Demokratie ist, zu urteilen.

Hierfür wurde die Gliederung so gestaltet, dass beide Aspekte (Religions- und Menschenrechtspolitik) im ersten Anlauf getrennt untersucht und im Nachhinein gemeinsam ausgewertet werden. Zur Einführung in die allgemeine Problematik, die von der BLL angesprochen wird, dient ein zusammengestellter Überblick über die Geschichte Pakistans und eine theoretische Einführung in jene Ideen und Begriffe, die heute zum allgemeinen Spektrum der modernen Zeit gehören, wie beispielsweise die Idee der Nachhaltigkeit und der Begriff der Demokratie.

Zum Schluss soll mithilfe der gesammelten Ergebnisse aus der Auswertung, das abschließendes Wort einen vorsichtigen Ausblick auf die weitere Entwicklung Pakistans, insbesondere auf den Prozess einer etwaigen „Demokratisierung“, geben.

1.1 Ein Begriff mit Charakter – Demokratie

Zu jener Zeit, als die Führungspersönlichkeit Perikles[5] in seinem Epitaphios[6] die Gefallenen des ersten Kriegsjahres im Peloponnesischen Krieg (zwischen Athen und Sparta) für ihren Mut und ihr Pflichtbewusstsein gegenüber dem Vaterland ehrt, geht es jedoch in erster Linie um die Preisung der Errungenschaften der zu der Zeit vorherrschenden Volkssouveränität und damit um ein für die Demokratie gewichtiges Kennzeichen.[7]

Diese politische Ordnung nannte man bei den Athenern einfach „Volksherrschaft“, da die „Macht nicht in den Händen weniger, sondern einer großen Zahl von Bürgern ruht“[8] und daher von der Mehrheit des Volkes getragen wird. Perikles lobt hier die attische Demokratie, die ihr „goldenes Zeitalter“, in der antiken Mythologie als Idealzustand bekannt, im 5. Jahrhundert v. Chr. insbesondere unter dem Wirken Perikles´ besaß.[9] Und in der Tat hatte die attische Demokratie in ihrem langem Bestehen immense Veränderungen in den politischen und sozialen Strukturen der Antike durchlebt.

So entstand beispielsweise in Athen die erste große politische Bürgergesellschaft, die einen Sinn für „bürgerliches Handeln und politische Verantwortung“ zu haben schien.[10] Das Ideal war beeindruckend, denn es umfasste Chancengleichheit auf Teilnahme und Teilhabe der Bürger der Polis[11] an der Politik und am öffentlichen Leben. Damit stand erstmals das Wohlergehen des einfachen Bürgers im Zentrum des gesamtpolitischen Gemeinwesens.[12] Alte traditionelle Machtstrukturen adliger Familien wurden mit der Zeit beseitigt, denn eine regelrechte „Neuordnung“ der Sozialstrukturen durch einige Reformen ging vonstatten. Zwar zählte beispielsweise nicht mehr die Standeszugehörigkeit oder die Stellung des Bürgers, determiniert durch seinen materiellen Besitz, zu den entscheidenden Faktoren für eine Beteiligung an der Politik, sondern einzig (insbesondere bei Perikles) der Verdienst.[13] Doch lassen bei näherer Betrachtung aus heutiger Sicht fehlende Sicherungs-mechanismen im attischen Modell, es stellte unter anderem der Demagogie zu viel Freiraum zur Entfaltung, und die Separation von „nicht-Vollbürgern“ (von den 200.000 bis 400.000 Einwohnern waren lediglich 30.000 bis 60.000 Personen Vollbürger; Frauen und Sklaven zählten nicht zu den Vollbürgern)[14] diese „direkte Demokratie“[15] als unzureichend erscheinen. Das „Paradoxon der Demokratie“[16] war hierbei ein Nebeneffekt der attischen Demokratie, denn eine politische Ordnung, die es ihren Teilhabern ermöglicht sie durch eigene Legitimation (hier das Volk) auszuschalten, ist gewiss nicht Ziel und Sinn einer nachhaltigen Ordnungsform. Die attische Demokratie entwickelte sich nichtsdestotrotz als einfaches politisches Modell jener direkten uneingeschränkten Partizipation von Bürgern in der Gesetzgebung und der Staatsführung zu einem Denkmuster für viele weitere Modelle in der Historie der Demokratie.[17]

Die Demokratie scheint nämlich vorteilhaft zu sein. Neben der stark verbreiteten Aristokratie und der Monarchie bot die Demokratie bereits in der Vergangenheit eine Alternative, die sich gemäß der Theoriebildung in der antiken Verfassungslehre am Gemeinwohl ausrichtet.[18] Der Begriff der Demokratie ist überdies seit seiner Entstehung (als Modell) schon immer in Verbindung mit der Gerechtigkeit gesetzt worden. Als Zeichen der Unverwundbarkeit der Gerechtigkeit (in Form eines Naturrechts[19] des Menschen, denn Gerechtigkeit ist jederzeit einforderbar[20]) stehen in der Historie die gewaltsamen Begegnungen zwischen dem Volk und ihren Herrschern. Zahlreiche Kämpfe um das Recht auf politische Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben haben gezeigt, dass Demokratie (hier mit der Einforderung von Gerechtigkeit gleichgesetzt) mit Engagement verbunden ist, das natürlich vom Volk zu leisten ist.[21]

Dass es für das Volk lohnend ist, nach einer demokratischen Verfassung zu streben, zeigt die Anpassungsfähigkeit dieser Ordnungsform. Während bestehende politische und soziale Strukturen durch Veränderungen, wie beispielsweise durch die Globalisierung, in Frage gestellt werden, versucht die Demokratie sich an die Historie, an die Kultur und besonders an der veränderten soziologischen Form einer Gesellschaft anzupassen. Dies hat allerdings zu Folge, dass das Modell einer demokratischen Verfassung nie universell gültig sein kann, sondern immer wieder neu bedacht und dem Umfeld bzw. den Gegebenheiten entsprechend angepasst werden muss.[22] In der Historie erkennt man dies an den vielfältigen Deutungs-kontroversen und den hieraus resultierenden Modellen, von denen sich manche auffallend stark unterscheiden, obwohl letztlich Gegenstand der Demokratie doch das Volk und seine zufriedenstellende Einbindung in das Staatsgeschehen ist.

So stellen sich beim Entwurf eines demokratischen Modells immer wieder die gleichen Fragen. Soll die Mehrheitsherrschaft (bzw. Volksherrschaft) direkt oder indirekt bzw. unmittelbar oder mittelbar wirken? Ist für die Stabilität der Demokratie eine Herrschaft der Vielen oder der Qualifizierten förderlich?[23] Sicher ist dennoch, dass die Mehrheitsherrschaft nicht eindeutig definiert werden kann und jede Welle der Demokratisierung, d.h. eine flächenmäßig große Etablierung demokratischer Elemente in die Verfassung mehrerer Staaten, verschiedene Schwerpunkte und Akzente in den politischen Interessen und Strukturen setzen wird, obgleich sie alle letztlich demokratisch genannt werden.

Aus der heutigen Sicht der modernen Demokratie ist die Bewertung anderer Herrschaftsformen, hierunter zählt auch jedes demokratische Herrschaftsmodell, durch Bestimmung ihrer Grundwerte durchaus möglich. Die gesunde Demokratie zeigt durch ihre inneren Strukturen Stabilität, Nachhaltigkeit und Sicherheit. Sie ist daher eine „wertgebundene politische Form“[24] und steht für Werte wie Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Pluralismus, Vertrauen, Säkularisierung und Gerechtigkeit.[25] Eine aktive Zivilgesellschaft mit freier politischer Willensbildung sowie eine staatliche Gewalt, die sich ohne Willkür und Gewaltanwendung zeigt, schafft langfristig eine gesunde Demokratie. In der Praxis zeigt sich all dies in dem Recht, bei politischen Wahlen mitzuwirken und damit politisch teilzuhaben, sich bei einem Unrecht an ein Gericht als Instanz wenden zu können und vor allem die Grundrechte (hierzu gehören beispielsweise die Menschenrechte), die jedem Individuum zustehen, jederzeit genießen zu können. Die Grundrechte, die hierbei in der demokratischen Verfassung gegeben sein sollten, legitimieren überhaupt die Existenz der Demokratie, denn im allgemeinen Sinne soll sie dem Wohle des Volkes dienen.[26]

Demokratie hat somit Charakter. Sie ist kein „Ergebnis, sondern ein Prozess“.[27] Unterschiedliche Merkmale lassen die Demokratie daher als wandlungs- , anpassungs- und lernfähig erscheinen[28], denn auf lange Sicht kann eine Entwicklung nur erfolgreich sein, wenn sich grundlegende Prinzipien, wie Gewalteinteilung und Rechtsstaatlichkeit, nicht durch politische, religiöse oder andere ideologische Einflüsse absetzen lassen.

Wenngleich es eine große Anzahl an widersprüchlichen Praktiken in einigen Demokratien gibt, hat sich diese Herrschaftsform letztlich aufgrund ihrer Vorteile durchsetzen können. In seiner am 19. November 1863 gehaltenen Rede, auch als „Gettysburg Address“[29] bekannt, vereint US-Präsident Abraham Lincoln alle wesentlichen Vorteile und Merkmale der Demokratie in eine Formel. Demokratie sei „die Regierung des Volkes, durch das Volk und für das

Volk“[30] (engl. „government of the people, by the people, for the people“[31] ).

1.2 Nachhaltigkeit als universelles Prinzip

In einer Zeit in der Phänome wie Armut, Terrorismus, Klimawandel und Ressourcenknappheit (Rohstoff- bzw. Nahrungsmittelknappheit), ferner auch Herausforderungen aus dem politischen und sozialen Spektrum, wie Menschen-rechtsverletzungen, immer häufiger aufzutauchen scheinen, versucht sich die Staatengemeinschaft tiefgründige Gedanken um Gründe und Ursachen für das vermehrte Auftreten solcher „Weltprobleme“[32] zu machen. Durchaus zeigen diese Anliegen einen globalen Charakter, denn sie haben nicht nur eine starke Auswirkung auf die Gegenwart, sondern auch auf die Zukunft. In diesem Zusammenhang lässt sich ein Zitat des einflussreichen Staatstheoretikers Wilhelm von Humboldt[33] anführen:

"Auch fordert jede Wirkung eine gleich starke Gegenwirkung, jedes Zeugen ein gleich tätiges Empfangen. Die Gegenwart muss daher schon auf die Zukunft vorbereitet sein."[34] (Wilhelm von Humboldt, aus: Ideen über Staatsverfassung)

Bezug nehmend auf Humboldts Aussage, besitzt der Begriff der „Nachhaltigkeit“ (od. die bekanntere Übersetzung aus dem Englischen: sustainability) die Fähigkeit, ein heute viel diskutiertes Ziel zu umschreiben. Der Wunsch nach einer Grundbedürfnis-befriedigung tangiert sowohl das Anliegen der Menschen in der Gegenwart als auch das der nachfolgenden Generationen. Diese Befriedigung gestaltet sich in der Erhaltung von „natürlichen Lebensgrundlagen“, durch Entgegenwirkung politischer, wirtschaftlicher und sozialer Probleme.[35] Die Nachhaltigkeit hat daher eine bedeutende Stellung in der Weltpolitik erlangt. Sie ist zum Einen Leitbild der weltweiten Umweltpolitik, andererseits auch für die Ökonomie und die Soziologie ein zu beachtendes Prinzip. So gibt heutzutage die Frage, ob gegenwärtige Denkmodelle und Strategien nachhaltig sind, der Staatengemeinschaft essenzielle Impulse für die Umgestaltung der Schwerpunkte in den eigenen Interessen und politischen Konzepten, denn zweifelsohne hat das heutige wirtschaftliche und gesellschaftliche Handeln weitreichende Folgen für die Zukunft.[36]

Gegenwärtig ist Nachhaltigkeit daher das Schlüsselwort in der Entwicklungspolitik, die bestmögliche Entwicklungsmodelle erstellt und hierbei die Belange gegenwärtiger und zukünftiger Generationen berücksichtigen will.[37] Die generationenübergreifende Entwicklungsmodelle müssen hierbei dauerhaft die Grundbedürfnisse positiv beeinflussen und infolgedessen zukunftsfähig sein, worin sich die Idee der Nachhaltigkeit widerspiegelt.

Das Prinzip beruht demnach auf das bedachte Handeln und Agieren bei Problemstellungen und sonstigen Sachverhalten. Zwar beruht die Idee auf der These, der Mensch sei für sein eigenes Handeln selbst verantwortlich (aufgrund der gegebenen Willensfreiheit) und müsse aus diesem Grund den Verpflichtungen gegenüber seiner Umwelt verantwortungsbewusst nachgehen, doch kann ein nachhaltiges Weltbild gewiss verschieden interpretiert werden. Während manche den Menschen in den Mittelpunkt der natürlichen Beziehungen setzen und es daher „anthropozentrisch“[38] nennen, fordern andere mehr Verantwortung vom Individuum und einen stärkeren Einbezug von Umwelt und Natur. Die praktische Umsetzung auf globaler (Welt-), nationaler und sogar lokaler Ebene, im Vorfeld ist eine inhaltliche Ausgestaltung nachhaltiger Strategien und Modelle notwendig, ist dadurch schwierig und Bedarf natürlich Zeit.

Im Grunde hat heute die Nachhaltigkeit für den Menschen, sein Denken und sein Handeln normative und wegweisende Stellung erreicht. Für das Ziel, wichtige Grundlagen für das Überleben zu schaffen (wie beispielsweise durch soziale Gerechtigkeit und Menschenrechte), muss sich das Individuum bedingungslos in die Gemeinschaft integrieren und hiernach auch die geringfügigsten Bedürfnisse seiner Umwelt berücksichtigen. „Freiheit ist die Einsicht in die Notwendigkeit“[39] (von Georg Wilhelm Friedrich Hegel) und nur ein solches Handlungsprinzip kann eine lebenswerte Welt gestalten, die nachhaltig und zufriedenstellend ist. Ansonsten könnten „Missachtungen“ für kommende Generationen durchaus „verheerende Folgen“ haben.[40]

1.3 Die Religionsfreiheit und der Menschenrechtsgedanke

Dass der Mensch ein instinktives Vermögen hat, mit dem er versucht, auch die schwierigsten Zeiten und Probleme zu überstehen, ist in der Natur zweifelsohne einzigartig. Zwar hat er hierbei schon immer ein starkes Bedürfnis nach dem Überleben gehabt, doch zeigt dieses „kollektive Wesen“[41] ein außergewöhnliches Charakteristikum, wenn es um seine Freiheit geht. Obgleich der Wortlaut des Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 im ersten Denkansatz einfach und selbstverständlich klingt, spiegelt er jenen mächtigen Freiheitsgedanken wider, der sich über die Jahrzehnte hinaus entwickelte und schließlich elementare Rechte für alle Menschen einforderte.

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechte geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“[42] (Artikel 1, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)

Der hier genannte Freiheitsgedanke ist ein wichtiger Bestandteil der Menschen-rechtsidee, in der auch die Idee der Religionsfreiheit enthalten ist. Neben der Freiheit erhält ein weiterer Begriff die Aufmerksamkeit der Menschenrechtsidee – die Würde. Als überstehendes Element ist die Menschenwürde heute zum Leitprinzip staatlichen Handelns geworden.[43] Dies geschieht in Form eines Verfassungsprinzips, bei dem die Würde den höchsten Verfassungswert erhält. Insbesondere wird dem demokratischen Rechtsstaat daher die essenzielle Aufgabe zu Teil, einen solchen Wert durch Gesetze in die Realität umzusetzen und hiermit seinen Bürgern die ihnen zustehende Würde vollständig und verfassungsmäßig zu garantieren.

Neben der Würde werden in der modernen Zeit darüber hinaus Werte anderer Menschenrechte in der demokratischen Verfassung weitgehend verinnerlicht. Zwar basieren diese Rechte auf der Menschenwürde, doch bilden sie ihre eigenes Merkmal.

So hat beispielsweise die Religionsfreiheit ihren eigenen Artikel (Artikel18)[44] erhalten, wenngleich die Würde des Menschen eine solche Freiheit bereits in der allgemeinen Definition zum Inhalt hat. Denn die „angeborene Würde“ sei uneingeschränkt und universell gültig und daher gemeinhin ein „unveräußerliches Recht“, dass „die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt“ bilde17. Die Präambel begründet hierbei zugleich, weshalb eine detaillierte Auslegung von Menschen-rechten in Artikeln vorbehaltlos notwendig sei. Sie verweist nämlich auf die vergangene „Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte“, welche „zu Akten der Barbarei geführt“ und „das Gewissen der Menschheit mit Empörung“ erfüllt habe[45].

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verweist somit nicht nur auf den Umstand, die Würde des Menschen sei von Geburt aus gegeben, sondern auf die Problematik der Realität, in der es unvermeidlich einer „Rechtsetzung durch den souveränen Staat“[46] bedarf. Denn für die vollwertige Geltung der Menschenrechte müssen diese durch den souveränen Staat auf Papier gebracht werden, obgleich sie allgegenwärtig und allzeit als Naturrecht gültig sind. Dass die fundamentale Bedeutung der Menschenrechte in der Theorie nichtsdestotrotz uneingeschränkt

Gültigkeit erhält, zeigt sich an ihrem Rang.

Aus dem historischen Kontext ist heute der Einfluss der Philosophie und der Staatstheorie bekannt. Besonders für die „Menschenrechtsentwicklung“[47] sind die Leistungen von Vordenkern der Aufklärung, wie beispielsweise John Locke[48] oder Jean-Jacques-Rousseau[49], die in ihren Theorien die Volkssouveränität und die hierdurch erlangte Freiheit lobten, von Bedeutung. Locke, ein gläubiger Christ, forderte jedoch weitaus mehr, denn für ihn war es mit dem einfachen Recht auf Leben und Freiheit nicht getan[50]:

"Zweitens hat keine Privatperson in irgendeiner Weise ein Recht, eine andere Person im Genuß ihrer bürgerlichen Rechte zu benachteiligen, weil diese zu einer anderen Kirche oder Religion gehört. Alle Rechte und Freiheiten, die ihm als Menschen oder Bürger zustehen, müssen ihm unverletzlich erhalten bleiben. Diese gehören nicht zu den Angelegenheiten der Religion. Keine Gewalt, kein Unrecht darf ihm angetan werden, er sei Christ oder Heide. Ja wahrhaftig, wir dürfen uns nicht mit den engen Maßen bloßer Gerechtigkeit begnügen: Barmherzigkeit, Güte und Freigiebigkeit muß hinzukommen. Das schärft uns das Evangelium ein, befiehlt uns die Vernunft und fordert jene natürliche Brüderlichkeit von uns, in die wir hineingeboren sind." (John Locke zur Toleranzpflicht, aus: Ein Brief über Toleranz, 1689, dt. 1957)[51]

Locke ergänzt hier die Freiheitsidee mit dem Recht auf freie Religionsausübung, deckungsgleich mit der Religionsfreiheit. Sie sei unabhängig von der „staatlichen Obrigkeit“ (bzw. dem heutigen Staat) allzeit gültig und die Vormachtstellung in „religiösen Angelegenheiten“ sei überdies nicht durch eine religiöse Autorität, Locke nennt hierfür eigens die Kirche, beanspruchbar.

Ziel war es demnach, bürgerliche Grundfreiheiten zu sichern[52] und dies uneinge-schränkt sowie unabhängig von der Bevormundung durch Religion und Herrschaft. Schon bei Immanuel Kant[53] erhält das Individuum die Fähigkeit der Autonomie[54] mit der er als vernunftbegabtes Wesen entweder aus dem Grundsatz, einem Gesetz oder dem Instinkt heraus seine Freiheit zu verteidigen oder sonstige Gründe für sein Handeln abzuleiten versucht. Entsprechend lautet auch Kants „Menschheitsformel“[55]:

„Handle so, daß du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest.“ (Menschheitsformel, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, 1785 )[56]

Dieses Vernunftgesetz bezieht sich auf die Menschheit im Ganzen, denn nach Kant stünden „alle Menschen unter einem Gesetz“, weshalb die Selbstzweckhaftigkeit von Menschen für ein nachhaltiges Zusammenleben, in dem der Mensch „niemals bloß als Mittel, sondern jederzeit zugleich als Zweck“[57] behandelt werden soll, unverzichtbar sei. Dieser Gedanke lässt sich jedoch weiter interpretieren, indem man ihn auf die Menschenrechtsidee projiziert. Die Menschenwürde beispielsweise ist erst dann universell gültig und voll wirksam, wenn sie und andere Menschenrechte nicht relativiert und abgeschwächt werden können. Um dies zu erreichen, richtet der heutige demokratische Rechtsstaat sein Handeln in erster Linie nach der obersten Maxime, Menschenrechte und Grundfreiheiten zu wahren.[58] Entsprechend der Zweckhaftigkeit darf die Menschenwürde des Individuums nicht zum einfachen „Objekt staatlichen Handelns“[59] werden. Menschenrecht ist kollektives Recht[60] und steht daher sogar über der Staatssouveränität, die erst durch das Volk legitimiert wird: „Zuerst kommt der Mensch, dann der Staat“.[61]

Die Menschenrechtspolitik beeinflusst hierbei sogar das Denken und Handeln der Völkergemeinschaft. Organisationen wie „Amnesty International“[62] agieren heut-zutage mit Menschenrechtskatalogen (im ersten Sinne ist dies die Allg. Erklärung der Menschenrechte), an denen sie die Menschenrechtslage verschiedenster Staaten beurteilen und die reale Lebenslage der in diesen Staaten lebenden Menschen für die Öffentlichkeit offenbaren. Dies hat zu Folge, dass einem Staat, der beispielsweise mit Menschenrechten nicht in einem geordneten Maß umgehen kann und daher durch Menschenrechtsverletzungen auffällt, nicht nur Empörung in der Weltgemeinschaft und ein herber Image-Verlust[63], sondern auch politische und wirtschaftliche Sanktionen[64] drohen.

Demnach erhalten Menschenrechtsverletzungen gleichsam auch auf internationaler Ebene durchaus eine große Resonanz. So können Gesetze, die einen Verstoß gegen Menschenrechte und internationale Konventionen darstellen, durch die Weltgemeinschaft, ihrem internationalen Protest und ihrer Kritik für nichtig erklärt werden. In einem solchen Falle wird dann entsprechend die Änderung oder Abschaffung solcher Gesetze gefordert. Eine Problematik besteht nichtsdestotrotz in dem „Selbstbestimmungsrecht der Völker“, folglich der Souveränität. Hierbei festigt sich die Frage nach der Legitimität und dem Ausmaß einer Einbindung der internationalen Gemeinschaft in Anliegen souveräner, selbstbestimmter Staaten.[65]

Im Gegensatz zu früheren Zeiten, in denen die Menschenrechte ausschließlich die Hoffnung auf ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben widerspiegelten, wird für das Individuum, das Volk oder gar den Staat in der modernen Zeit Friede und Glückseligkeit durch das Dasein dieser fundamentalen Rechte und ihrer Achtung durch den Staat und seine Bürger definiert. Und eines bleibt daher klar: „Menschen-rechte bleiben eine ständige Aufgabe, ein steter Anspruch, selbst in den Staaten, deren Werte auf der Aufklärung und demokratischen Traditionen beruhen.“[66]

2 Pakistan – Epochen der jüngeren Geschichte

Die Staatsgründung Pakistans legt eine essenzielle Rahmenbedingung für die nähere Untersuchung einzelner Strukturen der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Ebene und deren Veränderungen dar. Besonders die Unabhängigkeit Britisch-Indiens vom British-Empire und die anschließende Teilung in je ein Territorium für die muslimische und für die hinduistische Bevölkerung gelten als Grundsteinlegung für weitere nachfolgende Entwicklungsperioden beider Staaten.[67] Diese Entwicklungsperioden weisen in ihrem Spektrum verschiedenste Merkmale und Eigenarten auf. So haben beispielsweise Machtwechsel und häufige Diktaturen prägenden Einfluss auf die Gesellschaft, die Politik und zweifelsohne auch auf nachfolgende Generationen. Ein Überblick über jene Entwicklungsperioden verschafft dem Betrachter näheren Einblick in die Geschichte und lässt Ursachen und Gründe gegenwärtiger Probleme herleiten, um wiederum Lösungsansätze für mögliche Problemstellungen zu finden. Insbesondere für die Bewertung der gegebenen Leitfrage, ob Pakistan eine fragile und unreife Demokratie ist, ist eine nähere Untersuchung von Entwicklungsperioden unabdingbar.

2.1 Das Streben nach Unabhängigkeit

Das Streben nach Unabhängigkeit soll in dem Kontext der Teilung Britisch-Indiens mit dem „Streben nach Freiheit“[68] gleichgesetzt werden. Während in der Politikwissenschaft die Loslösung einer Gruppe von einer gegebenen politischen Ordnung und die anschließende Bildung eines Staatswesens als „staatliche Unabhängigkeit“ und „Souveränität“ definiert wird[69], der souveräne Staat sei „das unabhängige, territorial definierte, gleiche und freie Subjekt“[70], hat die Unabhängigkeit gleichsam starke gesellschaftliche Ausmaße. Besonders im Zusammenhang mit der Entstehung eines von einer religiösen Mehrheit bewohnten Staates hat die Unabhängigkeit Britisch-Indiens und die anschließende Teilung zur elementaren Neustrukturierung politischer und sozialer Systeme geführt. Die angestrebte Identitätssicherung der einzelnen Parteien, vorwiegend der Muslime und der Hindus, basierend auf der Sicherung von Kultur und Sprache, im Laufe der Zeit vor allem jedoch der religiösen Lehren, wurde zum Leitprinzip der Unabhängigkeits-bewegung. Eine Bewegung, die mit der Forderung nach dem gerechten Ausgleich von Interessen, wie beispielsweise der Identitätssicherung, lange beschäftigt war und dabei häufig auch primäre Zielsetzungen wie Säkularisierung und Demokratie, hierbei ist der Einfluss von Demagogen und religiösen Bewegungen von großer Bedeutung, relativierte.

Der Unabhängigkeit als Zweck muss verständlicherweise ein langer Weg der Vorbereitung vorausgesetzt werden. Bemerkenswert ist hierzu das Wirken von zwei politischen Führern, die durch ihre Tätigkeit zu Symbolfiguren der, durch die Unabhängigkeit erlangten, Freiheit wurden: Mohandas Karamchand Gandhi[71] und Muhammad Ali Jinnah[72] als „Väter“ ihrer Nation. Das zentrale Augenmerk bei der Untersuchung der gegebenen Leitfrage liegt allerdings bei Jinnah, da sein politischer Werdegang einen sehr interessanten Einblick in die Entwicklungsgeschichte der muslimischen Unabhängigkeitsbewegung gibt, die de facto die Entstehung eines pakistanischen Staates durch ihre massive Wirkung auf Teile der damaligen muslimisch-indischen Bevölkerung und dem britischen Herrschaftsapparat (dem British-Empire bzw. dem Britischen Weltreich) herbeiführte.

Die erste Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts (1900-1950) ist heute bekannt für seine weitreichenden Ereignisse: zwei Weltkriege, die den Menschen Anlass zur Suche nach einer nachhaltigen Friedensgemeinschaft gaben, wie in Form der Vereinten Nationen. Entsprechend finden sich in der Präambel der Charta der Vereinten Nationen Maximen, die durch eine Friedensgesellschaft angestrebt werden sollen: Grundrechte, Sicherheit, wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt, Gerechtig-keit, Menschenwürde, bessere Lebensstandards, Freiheit und schließlich der Weltfrieden.[73] Ein zeitgleicher Stimmungswandel vollzog sich zu dieser Zeit auf dem indischen Subkontinent, dessen Territorium unter britischer Kolonialherrschaft stand. Die Kolonialmacht hatte zu dieser Zeit ihre Machtstrukturen auf dem Kontinent zu stabilisieren, denn in der Bevölkerung entwickelte sich eine gewisse Befreiungs-bewegung, deren Forderung nach Freiheit und Demokratie durch den Indischen Nationalkongress[74] (bzw. Kongresspartei) politisch umgesetzt werden sollte. Der Nationalkongress selbst wurde damit zur Gefahr für das British-Empire, da der Kongress vom Britischen Weltreich die Anerkennung Britisch-Indiens als unab-hängige Kolonie mit dem Status einer Dominion[75] verlangte. Eine solche Eigenständigkeit hatte die Dominion Kanada bereits 1867 erreicht. Als vorbeugende Maßnahme wurde so die stärkere Zusammenarbeit der britischen Behörden mit einheimischen muslimischen Führern als vorteilhaft erachtet, um einer politischen Homogenität (durch den Indischen Nationalkongress) entgegen zu wirken.

Für die nachhaltige Aufrechterhaltung der Machtausübung seitens der Krone nahmen dementsprechend die politischen Führer (zum größten Teil Stammesober-häupter) und die religiösen Oberhäupter die Rolle einer existenziellen Stütze für das Reich ein, die zumindest wirtschaftlich und militärisch für eine Grundsicherung der Machtausübung durch die britische Führungsriege sorgte. Auf diese Weise konnten beispielsweise die britischen Behörden den Ertrag von Grundbesitzern, die unter der Kontrolle der verbündeten Stammesoberhäupter standen, weiterhin für den eigenen Handel nutzen. Gleichzeitig konnte die Bevölkerung aus solchen Stammesgebieten für die Rekrutierung von Soldaten herangezogen werden.

Eine loyale (und doch später separatistische) Organisation der Muslime stellte für das Empire die Sonderbewegung „Muslim-Liga“ (bzw. Muslim-Bewegung) dar. Sie wurde als politisches Instrument der britischen Führung 1906 durch Aga Khan[76] gegründet und stellte ein Gegenpol zum Indischen Nationalkongress dar. Sie erwies sich für das Empire als äußerst nützlich, da sie entgegen der Kongresspartei mit einer Loyalitätsbildung in der muslimischen Bevölkerung gegenüber dem britischen Königreich beschäftigt war.[77] Durch Bündnisse mit den Behörden sollte die Bindung an das Empire aufrecht erhalten bleiben. Dass die Muslim-Liga in ihrer Entwicklung große Fortschritte machte, obwohl sie anfänglich nur durch einen geringen Teil der muslimischen Bevölkerung unterstützt wurde, der größte Teil unterstützte die

Kongresspartei, ist auf Jinnahs Wirken zurückzuführen.

Muhammad Ali Jinnah, der zunächst der Kongresspartei angehörte und dort für eine Einheit von Hindus und Muslimen plädierte, verließ diese aufgrund seiner Unzufriedenheit mit ihrem Vorgehen bei Verhandlungen zur Unabhängigkeitsfrage und befürchtete eine für die muslimische Bevölkerung gefährliche Machtzunahme der Hindus im Falle der Unabhängigkeit Britisch-Indiens. So war es möglich, dass durch einen erreichbaren Abzug der Briten nach der Unabhängigkeit ein Machtmonopol der hinduistischen Mehrheit in der Politik und der Wirtschaft entstehen und „die muslimische Bevölkerung [..] von der Hindu-Mehrheit abhängig“ werden könnte“[78]. Mittel zum Zweck für Jinnah war daher die Machtvergrößerung, die durch eine großflächige Mobilisierung der gebildeten muslimischen Elite, mehrheitlich bestehend aus Beamtenschaft, Händlern und Rechtsanwälten erreicht werden sollte.

Der Zweck für Jinnah war das Anrecht der indischen Muslime auf einen eigenen Staat mit einer säkularen Verfassung.[!] Ebenso sollte hierdurch das Ziel der Befreiung vom britischen Einfluss auf Wirtschaft, Politik und Gesellschaft erreicht werden. Jinnah kritisierte so bsp. die Abgabe von Erträgen aus der Landwirtschaft an die Großgrundbesitzer bzw. das Kolonialreich. Aus einer ursprünglich loyalen Bewegung, mit dem Ziel „unter den muslimischen Bewohnern Indiens ein Gefühl der Loyalität gegenüber dem britischen Empire“[79] heranzubilden, entwickelte sich die Muslim-Liga somit zu einer „säkularen nationalistischen Partei“[80], die jedoch weiterhin auf diplomatische Verhandlungen mit dem britischen Königreich bestand, während Gandhi bereits zur Hochphase seiner friedlichen Proteste in Form vom „zivilen Ungehorsam“[81] und „Nichtzusammenarbeit“[82] gelangte und den sofortigen Abzug der Briten forderte.

Ähnlich wie die Kongresspartei berief sich auch die Muslim-Liga auf eine Säkularisierung der zukünftigen Verfassung. Wie stark sich jedoch hierzu die Meinung der Bevölkerung spaltete, zeigt die strikte Ablehnung der Staatsgründung seitens religiöser Kräfte. Diese Kräfte sollten sich später vielmehr als radikal und fundamentalistisch herausstellen.[!] Gegenstand ihrer Ideologie war nämlich die Wiederbelebung des wahren indischen Islams, der den Koran und die Scharia zum einzigen Leitprinzip und zur Grundlage politischen Handels macht. Die einfache Einbindung des Islams in politische Prinzipien, so wie es der säkulare Nationalist Jinnah und seine Muslim-Liga forderte, war für die radikalen Muslime blasphemisch. Der Islam sei „keine nationale Angelegenheit, sondern eine allumfassende und transnationale Religion“[83] und damit universell für alle staatlichen Strukturen gültig.

Neben der Muslim-Liga entwickelte sich nun aufgrund der ablehnenden Haltung von Geistlichen gegenüber der Liga und Jinnah eine zweite große Bewegung, die sich ebenfalls für die indischen Muslime einsetzen wollte: die „Jamaat-e-Islami[84]. Ihre Gründung erfolgte im Jahre 1941 unter der Führung von Maulana Sayyid Abul A´la Maududi[85]. Die radikale Gesinnung zeigte sich in ihren Bestrebungen. Durch Propaganda und Islamisierung sollten zukünftige staatliche Institutionen im Dienste des Islams unterwandert werden, um dem geplanten säkularen Staat Pakistan entschieden entgegen zu treten. Die absolute Treue galt hierbei nicht mehr dem Staat, sondern ausschließlich „der Religion [..], der neuen Partei und [der] Gemeinschaft“[86].

Das fanatische Gedankengut der Partei sei überdies im Nachhinein durch saudische Geistliche finanziert worden, die „zumindest durch den Druck und Export von aufrührerischen Schriften an der Entstehung von Unruhen beteiligt“[87] gewesen sein sollen. Der renommierte Schriftsteller Tariq Ali beschreibt das Wirken dreier radikaler Gruppen aus den Anfängen des 19. Jahrhunderts, er bezieht sich hierbei auf „die Wahhabiten[88], Maududis Dschamat-al-Islamiya [bzw. Jamaat-e-Islami] und die Muslimbrüderschaft[89][90] auf heutige extremistische Bestrebungen folgendermaßen:

„All die bewaffneten sunnitisch-islamistischen Gruppen, die im Augenblick [in der Neuzeit] den Dschihad gegen andere Muslime und den mächtigen Satan führen, gehen aus dieser Konstellation hervor.“[91]

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beschreibt Maududi und Sayyid Qutub (bedeutendes Mitglied der Muslimbrüderschaft) heute als „maßgebliche[n] Theo-retiker des Islamismus“. Die Position des islamischen Systems[92], welche unter anderem durch Maududi und Qutub eingenommen wurde, sei nach dem BfV mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar. Hierzu zählten beispielsweise ihre „Ablehnung des Prinzips der Volkssouveränität, des Parteien-pluralismus, der Gewalteinteilung sowie der Negierung [..] grundlegender Menschen-rechte wie z.B. der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Religionsfreiheit“.[93]

Den Islam als Mittel zur Instrumentalisierung der muslimischen Gesellschaft gegenüber der hinduistischen Bevölkerung zu nutzen, hatte letztlich zweifelsohne schwerwiegende Folgen. Nicht nur die Aufhetzung der Bevölkerung durch die Jamaat-e-Islami führte zu religiös motivierten Konflikten vor und nach der Teilung Britisch-Indiens, sondern war Jinnahs Grundidee der Teilung nach Religions-zugehörigkeit, die heute als Zwei-Nationen-Theorie[94] bekannt ist, mit negativen Effekten besetzt. Sie beinhaltete bzw. bedachte nicht die Spaltung der indischen Bevölkerung in zwei Lager, in einen homogenen Hinduismus[95] und eine separatistische Bewegung der Muslime, die sich mit ihren auf den Ideologien fundierten religiösen Gefühlen mittlerweile gegenüberstanden und den gegenseitigen Hass durch blutige Auseinandersetzungen kompensierten.

Bereits 1946 kam es so beispielsweise in Kalkutta[96] zu massiven gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der Muslim-Liga und Hindus, bei dem mehr als 4000 Menschen ums Leben kamen[97], da die Liga zum Generalstreik, bekannt als der Tag der Aktion[98], gegen die Pläne des Indischen National-kongresses aufgerufen hatte, der bekanntlich vom Empire den Dominion-Status für Britisch-Indien forderte. Jinnah dagegen „bestand weiterhin auf einem eigenen, rein muslimisch geprägten neuen Staat Pakistan“[99]. Dies fand allerdings wiederum beim Indischen Nationalkongress keine Zustimmung. Ein Jahr später, kurz nach der Unabhängigkeit, wiederholte sich Jinnah in einer Rede an die „Constituent Assembly of Pakistan“ (Verfassunggebende Versammlung Pakistans), die als erstes Parlament Pakistans am 11.08.1947 einberufen wurde:

Jede Idee eines geeinten Indien hätte niemals funktionieren können und nach meiner Ansicht hätte dies für uns zu einer großen Katastrophe geführt. Vielleicht ist diese Überlegung richtig, vielleicht auch nicht. Das wird sich nun zeigen.“ (Muhammad Ali Jinnah, Auszug aus der Rede an die erste Verfassunggebende Versammlung Pakistans, 11.08.1947, dt. Übersetzung)[100]

Das British-Empire nahm den starken Umbruch in der Stimmung zwischen den Religionsgruppen sehr ernst und verfolgte seit 1946 nun steigende blutige Auseinandersetzungen und Massaker zwischen Hindus und Muslimen, neben Kalkutta auch vermehrt im Punjab, die einem „Glaubenskrieg“ sehr nahe kamen.[101] Mit seinem Maßnahmenplan gegen die unübersehbare Verschärfung der Lage auf den indischen Subkontinent legte Louis Mountbatten (1. Earl Mountbatten of Burma), Generalgouverneur und letzter Vizekönig von Indien[102], eine annehmbare Lösung vor: Britisch-Indien sollte seine Unabhängigkeit vom Britischen Weltreich erhalten, wobei das Territorium aufgeteilt und die dabei entstehenden Staaten den Status einer Dominion erhalten würden. Die Vertreter beider Religionsgruppen, der Indische Nationalkongress und die Muslim-Liga, stimmten dem Konzept einstimmig zu und überließen dem Britischen Parlament die Verabschiedung des „Indian Independence Act“ der letztendlich beide Dominions mit dem 15.08.1947 für unabhängig erklärte (siehe hierzu Seite 111: Auszug aus dem „Indian Independence Act“, Seite 3). Jinnahs Vorstellung von einem zukünftigen Pakistan war zu dieser Zeit höchstwahrscheinlich bereits gelegt und wurde durch ihn ein Jahr später erneut verdeutlicht:

„Die Verfassung Pakistans muss noch von der Verfassunggebenden Versammlung verabschiedet werden. Ich weiß nicht, wie schließlich unsere Verfassung aussehen wird. Ich bin mir jedoch sicher, dass sie demokratisch sein und die wichtigen Prinzipien des Islams beinhalten wird.[..] Der Islam und seine Ideale haben uns Demokratie gelehrt.[!] Sie haben uns die Gleichheit des Menschen, Gerechtigkeit und die gegenseitige Fairness gelehrt. Wir sind die Erben dieser ruhmreichen Tradition, tragen daher eine Verantwortung und haben Pflichten als Gestalter der zukünftigen Verfassung Pakistans. In keinem Falle wird Pakistan zu einem theokratischen[103] Staat werden, der von Geistlichen regiert wird, die irgendeiner göttlichen Mission folgen.[!] Wir haben viele Nichtmuslime: Hindus, Christen, Parsen; sie sind nichtsdestotrotz alle Pakistani. Sie werden die gleichen Rechte und Privilegien genießen, wie jeder andere Bürger Pakistans und werden ebenfalls ihre rechtmäßige Rolle in den Angelegenheiten Pakistans erhalten.[!] “ (Muhammad Ali Jinnah, Gespräch mit Amerikanern über Pakistan, Februar 1984, dt. Übersetzung) [104]

Inwiefern sich nun das Konzept Jinnahs von einem demokratischen Pakistan im Laufe der Zeit erfüllte, zeigen jedenfalls die Entwicklungsperioden, die im Folgenden untersucht werden, und eine tiefgründige Analyse der Religions- und Menschen-rechtspolitik. Im ersten Anlauf dieser Analyse kann jedoch Jinnahs Stellungnahme zur zukünftigen Verfassung Pakistans[105] als ein wichtiger Maßstab für die endgültige Auswertung der Leitfrage angesehen werden. Als „großer Führer“ („Quaid-e-Azam“) mit beträchtlicher Verehrung ist Jinnah zu dem „Symbol der nationalen Identität“[106] geworden. Sein Maßstab, an den sich die Verfassung richten soll, hat konkrete Ansätze: Demokratie, Säkularisierung und Menschenrechte (Religionsfreiheit).

2.2 Machtwechsel und Diktaturen

Pakistans Entwicklungsphasen nach der Unabhängigkeit, insbesondere im politischen Bereich, erweisen sich als sehr vielfältig. Eine tabellarische Aufstellung[107] der Staatsoberhäupter (Staatspräsidenten) Pakistans stellt die unterschiedliche Staatsführung gegenüber, denn immerhin prägt jeder Repräsentant eines Staates Gesellschaft und Politik auf eine andere Art und Weise:

Staatsoberhäupter Pakistans

Legende: (Parteien)

Unabhängig Republican Party/Pakistanische Muslimliga (N) Pakistanische Muslimliga (Q) Pakistanische Volkspartei Militär

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die zusammenfassende Bilanz, die heute über die politische Entwicklung Pakistans nach der Staatsgründung (ab 1947) gezogen wird, verläuft interessanterweise sehr einheitlich. Angeführt werden so beispielsweise die große Anzahl an Machtwechsel und schwache Regierungen:

„Die Staatsgründung [Pakistans] mündete in eine Zeit politischer Instabilität. Gründervater Muhammad Ali Jinnah starb bereits 1948. »Die politischen Entwicklungen nach Jinnahs Tod können nur als chaotisch bezeichnet werden. Es gab nicht weniger als sieben Ministerpräsidenten in zehn Jahren.« [..] Durch diese ständigen Regierungswechsel konnten sich keine dauerhaften, verläßlichen oder gar demokratischen Strukturen entwickeln.“[108] (Jochen Hippler[109], 2008 )

„Pakistan, seit dem Jahre 1956 als Islamische Republik geführt, geriet in den

folgenden Jahrzehnten in schwere innenpolitische Krisen; häufige Regierungs-wechsel und Militärregime prägten die staatliche Entwicklung.“[110]

„Sowohl politisch als auch wirtschaftlich war das Land auf die Unabhängigkeit kaum vorbereitet. Die Kräfte zur Durchsetzung der geistig-religiösen Ziele des jungen Staates erlahmten, als schon ein Jahr nach der Gründung Pakistans dessen geistiger Vater Mohammed Ali Jinnah (1876-1948) starb und drei Jahre später der erste Ministerpräsident Liakat Ali Khan (1895-1951) ermordet wurde.“[111] ( Verein Menschen unserer Zeit e.V.)[112]

„Das erste Jahrzehnt des neuen Staates brachte eine Periode politischer Instabilität, bei der sich schwache Regierungen in schneller Folge ablösten. [..] Damit hatte der ständige Wechsel zwischen zivilen und militärisch geführten Regierungen begonnen, der die pakistanische Geschichte und den pakistanischen Staat bestimmen.“[113] (Jochen Hippler, 2010)

Anhand der tabellarischen Aufstellung lässt sich erkennen, dass die Bandbreite an Parteien (vgl. Spalte Partei) zwar heterogen ist, so sind die in der obigen Legende aufgeführten Parteien durch einen Staatspräsidenten annähernd gleich oft vertreten, doch ist das Militär im Hinblick auf die politische Zugehörigkeit stark auffallend. Der Politologie und Islamwissenschaftler Andreas Rieck behauptet sogar: „Von den 60 Jahren seit der Staatsgründung 1947 hat Pakistan 37 Jahre lang unter direkter oder indirekter Herrschaft des Militärs gestanden.“[114]

Gleich vier Staatspräsidenten (General Ayub Khan[115], General Yahya Khan[116],

General Muhammad Zia-ul-Haq[117], General Pervez Musharraf[118] ) bieten aufgrund ihres militärischen Hintergrundes Anlass zur näheren Untersuchung der Umstände, die einen Vertreter des Militärs zur Übernahme des Staatsapparates bringen lassen. Im Sinne der gegebenen Leitfrage wird daher im Nachfolgenden auf zwei Staatspräsidenten näher eingegangen: General Muhammad Zia-ul-Haq und General Pervez Musharraf.

„Ich habe wirklich das Gefühl, dass das Überleben dieses Landes in der Demokratie und in dieser allein liegt.“[119]

Mit diesen Worten begründete General Zia-ul-Haq (nachfolgend General genannt) kurz nach dem Militärputsch am 05. Juli 1977 die Übernahme des Staatsapparates durch das Militär. Die Streitkräfte Pakistans würden alles Nötige dafür tun, um Stabilität zu gewährleisten.[120] Die Demokratie Zia-ul-Haqs war hierbei undefiniert, denn der durch ihn ausgerufene Ausnahmezustand (offiziell bekannt als die Verhängung des Martial Law[121] – des Kriegsrechts) setzte alle zivilen Strukturen des Staates aus[122] und stellte die Regierung vollständig unter militärischer Kontrolle. „Zivile staatliche Strukturen und Institutionen“ wurden demnach teilweise „militarisiert“.[123] Seine Position als „oberster Kriegsrechtsverwalter[124] (offiziell: „Chief Martial Law Administrator“), die bereits General Ayub Khan und Yahya Khan eingenommen hatten und General Pervez Musharraf nach seinem eigenen Putsch (1999) noch einnehmen sollte, bevollmächtigte Zia-ul-Haq mit allen nötigen Funktionen, um seine eigene Politik in das Staatswesen zu tragen und seine Feinde durch ein „Verbot von politischen Parteien und der strengen Zensur von Presse und sonstigen Medien“[125] aus der Politik zu entfernen.

[...]


[1] Verein Deutsche Sprache: Bekannte Mitglieder des Vereins deutscher Sprache, abrufbar im Internet, URL: http://www.vds-ev.de/bekanntemitglieder [Stand: 03.12.2011].

[2] Josef Kraus (geb. 4 August 1949): Präsident des Deutschen Lehrerverbandes.

[3] Vgl. Wikipedia: Herkunft, abrufbar im Internet, URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Herkunft [Stand: 03.12. 2011].

[4] Theoretische Einführung in den Begriff der Nachhaltigkeit auf Seite 11.

[5] Perikles (im 5. Jahrhundert v. Chr.): einflussreicher und bedeutsamer Staatsmann in Athen.

[6] „Epitaphios logos“ (aus dem Griech. ἐπιτάφιος λόγος „Rede über dem Grab“): eine Grab- oder Trauerrede zu Ehren eines Toten.

[7] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Lexikon. Demokratie, abrufbar im Internet, URL: http://www. bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=PN59SN [Stand: 03.12.2011].

[8] J.F.C. Campe: Thuk. 2, 34-46. Grabrede des Perikles. Deutsche Übersetzung, abrufbar im Internet, URL: http://www. gottwein.de/Grie/thuk/thuk2034.php [Stand: 09.10.2011].

[9] Vgl. Athen-Magazin: Das 5. Jahrhundert v. Chr. - Das goldene Zeitalter des Perikles, abrufbar im Internet, URL: http://www.athen-magazin.eu/ameu/modules.php?name=News&file=article&sid=303 [09.10.2011].

[10] Vorländer, Hans (2004): Grundzüge der athenischen Demokratie. Grenzen der Polisdemokratie, in: Bundes- zentrale für politische Bildung (Hrsg.): Informationen zur politischen Bildung (Heft 284). Demokratie, Bonn, S. 7.

[11] „Polis“ (aus dem Griech. Πόλις „Stadt“): (hier) die Gemeinschaft, antiker griechischer Stadtstaat.

[12] Vgl. Vorländer, Hans (2004): Grundzüge der athenischen Demokratie. Grenzen der Polisdemokratie, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Informationen zur politischen Bildung (Heft 284). Demokratie, Bonn, S. 7.

[13] J. F. C. Campe: Thuk. 2, 34-46. Grabrede des Perikles. Deutsche Übersetzung, abrufbar im Internet, URL: http://www.gottwein.de/Grie/thuk/thuk2034.php [Stand: 09.10.2011].

[14] Vgl. Wikipedia: Democray. History of Democracy. Ancient origins, abrufbar im Internet, URL: http:// en.wikipedia.org/wiki/Democracy#Ancient_origins [Stand: 03.12.2011].

[15] Wikipedia: Attische Demokratie. Funktionsweisen der entwickelten attischen Demokratie, abrufbar im Internet, URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Attische_Demokratie#Funktionsweisen_der_entwickelten_ attischen_ Demokratie [Stand: 03.12.2011].

[16] Vorländer, Hans (2004): Grundzüge der athenischen Demokratie. Grenzen der Polisdemokratie, in: Bundes- zentrale für politische Bildung (Hrsg.): Informationen zur politischen Bildung (Heft 284). Demokratie, Bonn, S. 11.

[17] Vgl. Ebenda, S. 9.

[18] Vgl. Wikipedia: Demokratie. Geschichte. Griechenland, abrufbar im Internet, URL: http://de.wikipedia. org/wiki/Demokratie#Antike [Stand: 03.12.2011].

[19] Naturrecht (Rechtsphilosophie): ein unveräußerliches Recht, das jedem Menschen von Geburt aus zusteht.

[20] Behandlung dieser Aussage in Abschnitt 5.2.

[21] Vgl. Vorländer, Hans (2004): Grundzüge der athenischen Demokratie. Athen – Vorbild für moderne Demo- kratien?, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Informationen zur politischen Bildung (Heft 284). Demokratie, Bonn, S. 9.

[22] Vgl. Hesse, Christine (2004): Editorial, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Informationen zur

politischen Bildung (Heft 284). Demokratie, Bonn, S. 3.

[23] Vgl. Vorländer, Hans (2004): Demokratie – Geschichte eines Begriffes, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Informationen zur politischen Bildung (Heft 284). Demokratie, Bonn, S. 4.

[24] D@dalos (Internationaler UNESCO Bildungsserver für Demokratie-, Friedens- und Menschenrechterziehung): Demokratie. Grundwerte der Demokratie. Die Würde des Menschen und seine Freiheit, abrufbar im Internet, URL: http://www.dadalos.org/deutsch/Demokratie/demokratie/grundkurs1/material/lexikon.

htm#Grundwerte [Stand: 03.12.2011].

[25] Vgl. D@dalos (Internationaler UNESCO Bildungsserver für Demokratie-, Friedens- und Menschenrechtser- ziehung): Demokratie. Schaubild 1: Was ist Demokratie?, abrufbar im Internet, URL: http://www.dadalos.org/ deutsch/Demokratie/Demokratie/Grundkurs1/Material/schaubild_1.htm [Stand: 03.12.2011].

[26] Vgl. Geuther, Gudula (2009): Grundrechte und Demokratie, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Informationen zur politischen Bildung (Heft 305). Grundrechte, Bonn, S. 13.

[27] Ebenda, S. 13.

[28] Vgl. Vorländer, Hans (2004): Editorial (von Hesse, Christine), in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Informationen zur politischen Bildung (Heft 284). Demokratie, Bonn, S. 3.

[29] Gettysburg Address: Rede des 16. US-Präsidenten Abraham Lincoln am 19.11.1863.

[30] Wikipedia: Gettysburg Address, abrufbar im Internet, URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Gettysburg_Address [Stand: 12.11.2011].

[31] Nohlen, Dieter (Hrsg): Wörterbuch Staat und Politik. Demokratie, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1996. S.81.

[32] März, Peter; Zofka, Zdenek (2007): Vorwort, in: Bayerische Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Weltprobleme (Band 642), Bonn, S. 5.

[33] Wilhelm von Humboldt (1767-1835 n. Chr.): deutscher Gelehrter und Staatstheoretiker (Liberalismus).

[34] Wikiquote: Zitate zu Wilhelm von Humboldt. Überprüft. Ideen zur Staatsverfassung, abrufbar im Internet, URL: http://de.wikiquote.org/wiki/Wilhelm_von_Humboldt [Stand: 12.10.2011].

[35] Vgl. Bauer, Stefan (2008): Leitbild der Nachhaltigen Entwicklung, in : Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Informationen zur politische Bildung (Heft 287). Umweltpolitik, Bonn, S. 16.

[36] Vgl. Aachener Stiftung Kathy Beys: Lexikon der Nachhaltigkeit. Weltpolitik, abrufbar im Internet, URL: http://www.nachhaltigkeit.info/artikel/weltpolitik_1336.htm?sid=b0d5ca9b988ca3e46074bde87821dfe1 [12.10.2011].

[37] Vgl. Wikipedia: Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeit und nachhaltige Entwicklung, abrufbar im Internet, URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Nachhaltigkeit#Nachhaltigkeit_und_nachhaltige_Entwicklung [Stand: 19.12.2011].

[38] Anthropozentrimus (aus dem Griech. anthropos „Mensch“, kentron „Mittelpunkt“): Mensch im Mittelpunkt der weltlichen Realität.

[39] Wikipedia: Liste geflügelter Worte/F. Freiheit ist die Einsicht in die Notwendigkeit, abrufbar im Internet, URL:http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_gefl%C3%BCgelter_Worte/F#Freiheit_ist_Einsicht_in_die_Notwendigkeit. [Stand: 20.12.2011].

[40] Aachener Stiftung Kathy Beys: Lexikon der Nachhaltigkeit. Probleme, abrufbar im Internet, URL: http://www.nachhaltigkeit.info/artikel/probleme_1386.htm [Stand: 19.12.2011].

[41] Das kollektive Wesen: bei Goethe ein Wesen, dass ein Leben in der Gemeinschaft bevorzugt, siehe hierzu: Kühnle, Jürgen: Johann Wolfgang Goethe: Gespräche mit Goethe – 17.2.1832, abrufbar im Internet, URL: http://www.wissen-im-netz.info/literatur/goethe/biografien/eckermann/3-1830ff/18320217.htm [Stand: 10. 10.2011].

[42] United Nations Human Rights: Universal Declaration of Human Rights. Allgemeine Erklärung der

Menschenrechte. Artikel 1, abrufbar im Internet, URL: http://www.ohchr.org/en/udhr/pages/language.aspx?

langid=ger [Stand: 10.10.2011].

[43] Vgl. Geuther, Gudula; Metzner, Mathias (2009): Editorial (von Hesse, Christine), in: Bundeszentrale für

politische Bildung (Hrsg.): Informationen zur politischen Bildung (Heft 305). Grundrechte, Bonn, S. 3.

[44] Artikel 18, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: „Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und

Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln

sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen,

öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“ aus: United

Nations Human Rights: Universal Declaration of Human Rights. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Artikel 18, abrufbar im Internet, URL: http://www.ohchr.org/en/udhr/pages/language.aspx?langid=ger

[Stand: 10.10.2011].

[45] United Nations Human Rights: Universal Declaration of Human Rights. Allgemeine Erklärung der

Menschenrechte. Präambel, abrufbar im Internet, URL:

http://www.ohchr.org/en/udhr/pages/language.aspx? langid=ger [Stand: 10.10.2011].

[46] Herrmann, Axel (2007): Menschenrechte im demokratischen Rechtsstaat, in: Bundeszentrale für politische

Bildung (Hrsg.): Informationen zur politischen Bildung (Heft 297). Menschenrechte, Bonn, S. 18.

[47] Vgl. Polack, Wolfgang: Menschenrechte – Stufen der Entwicklung, Übersicht, abrufbar im Internet, URL:

http://www.digitale-schule-bayern.de/dsdaten/118/72.pdf [Stand: 11.10.2011].

[48] John Locke(1632-1704 n. Chr.): englischer Philosoph der Aufklärung, Werk: Two Treaties of Government.

[49] Jean-Jacques-Rousseau (1712-1778 n. Chr.): Philosoph der Aufklärung, Wegbereiter für franz. Revolution.

[50] Vgl. Nohlen, Dieter (Hrsg): Wörterbuch Staat und Politik. Menschenrechte/Menschenrechtspolitik,

Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1996, S.425.

[51] Sponsel, Rudolf: Materialien zum Fundamentalismus und seiner Überwindung durch Toleranz. Ein Brief über

Toleranz, abrufbar im Internet, URL: http://www.sgipt.org/sonstig/metaph/toleranz/lockej.htm [Stand:

12.11.2011].

[52] Vgl. Herrmann, Axel (2007): Idee der Menschenrechte. Naturrecht und Aufklärung, in: Bundeszentrale für

politische Bildung (Hrsg.): Informationen zur politischen Bildung (Heft 297). Menschenrechte, Bonn, S. 9.

[53] Immanuel Kant (1724-1804 n. Chr.): Philosoph der Aufklärung, Werk: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten.

[54] Autonomie (aus dem Griech. „autonomia “ αύτονομία): in der Politikwissenschaft die Selbstgesetzgebung.

[55] Menschheitsformel (in der Philosophie): bei Kant eine Formulierung des KI und ein allg. Vernunftgesetz.

[56] Martini, Stefan: Die Formulierung der Menschenwürde bei Immanuel Kant, abrufbar im Internet, URL: akj.rewi.hu-berlin.de/projekte/seminararbeiten/marini2.pdf[Stand: 11.10.2011].

[57] Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Zweiter Abschnitt: Übergang von der populären sittlichen Weltweisheit zur Metaphysik der Sitten, abrufbar im Internet, URL: http://www.zeno.org/Philo sophie/M/Kant,+Immanuel/Grundlegung+zur+Metaphysik+der+Sitten [Stand: 11.10.2011].

[58] Vgl. Geuther Gundula; Metzner, Matthias (2009): Editorial (von Hesse, Christine), in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Informationen zur politischen Bildung (Heft 305). Grundrechte, Bonn, S. 3.

[59] Metzner, Mathias (2009): Die einzelnen Grundrechte, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Informationen zur politischen Bildung (Heft 305). Grundrechte, Bonn, S. 30.

[60] Vgl. Humanrights.ch: Einteilung der Menschenrecht. Kollektivrechte, abrufbar im Internet, URL: http:// www.humanrights.ch/de/Einsteiger-innen/Einteilung/index.html [Stand: 11.10.2011].

[61] Metzner, Mathias (2009): Die einzelnen Grundrechte, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Informationen zur politischen Bildung (Heft 305). Grundrechte, Bonn, S. 24.

[62] Amnesty International: Nichtregierungsorganisation mit Sitz in London, Gründung 1961.

[63] Vgl. Herrmann, Axel (2007): Editorial (von Hesse, Christine), in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Informationen zur politischen Bildung (Heft 297). Menschenrechte, Bonn, S. 3.

[64] Vgl. Nohlen, Dieter (Hrsg): Wörterbuch Staat und Politik. Menschenrechte/Menschenrechtspolitik, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1996, S.427.

[65] Vgl. Opitz, Peter J. (2007): Menschenrechte – Glanz und Elend einer Idee, in: Bayerische Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Weltprobleme, Bonn, S. 117-125.

[66] Hermann, Axel (2007): Editorial (von Hesse, Christine), in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Informationen zur politischen Bildung (Heft 297). Menschenrechte, Bonn, S. 3.

[67] Die Teilung British-Indiens erfolgte in „Dominion of Pakistan“ (1947-56) und „Dominion of India“ (1947-50).

[68] Cosmos Media UG: Indien und Pakistan: 60 Jahre Unabhängigkeit, abrufbar im Internet, URL: http://www.helles-koepfchen.de/indien-und-pakistan-60-jahre-unabhaengigkeit.html [Stand: 12.12.2011].

[69] Bundeszentrale für politische Bildung: Lexikonsuche. Souveränität (Politiklexikon), abrufbar im Internet, URL: http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=S7SFCL [Stand: 07.11.2011].

[70] Nohlen, Dieter (Hrsg): Wörterbuch Staat und Politik. Souveränität, Bundeszentrale für politische Bildung,

Bonn 1996, S.675.

[71] Mohandas Karamchand Gandhi (1869-1948 n. Chr.): Rechtsanwalt, politischer u. geistiger Führer.

[72] Muhammad Ali Jinnah (1876-1948 n. Chr.): Rechtsanwalt, Leiter der sogenannten „Muslimliga“.

[73] Vgl. Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (Hrsg.): Charta der Vereinten Nationen und Statut des Internationalen Gerichtshofs, Berlin.

[74] Indischer Nationalkongress (Kongresspartei): Gründung der Partei 1885 (unter Hindus und Muslimen); Ziel (bis 1947): Unabhängigkeit Indiens vom British Empire; 1969: Spaltung; heute: Führung unter Sonia Gandhi.

[75] Dominion: Herrschaftsgebiet, das als Kolonie des British-Empire über eine eingenständige Verwaltung

besitzt und loyal zum Königreich und zur Staatsform der Monarchie bleibt.

[76] Aga Khan lll. (1877-1957 n. Chr.): 48. Oberhaupt der schiitischen Ismailiten und Gründungsmitglied der Muslimliga.

[77] Vgl. Ali, Tariq (2002): Fundamentalismus im Kampf um die Weltordnung. Die Krisenherde unserer Zeit und ihre historischen Wurzeln. Wahre Geschichten aus Pakistan, Heinrich Hugendubel Verlag, Kreuzlingen/ München, S. 247.

[78] YouTube: Kolonialzeit – Die Unabhängigkeit Indiens 1947/1948 – Doku, abrufbar im Internet, URL: http:// www.youtube.com/watch?v=eexf9u5ziko [Stand: 12.12.2011].

[79] Ali, Tariq (2002): Fundamentalismus im Kampf um die Weltordnung. Die Krisenherde unserer Zeit und ihre

historischen Wurzeln. Wahre Geschichten aus Pakistan, Heinrich Hugendubel Verlag, Kreuzlingen/München, S. 248.

[80] Ebenda, S. 250.

[81] Der Salzmarsch war beispielsweise ein solch friedlicher Protest gegen die hohen Salzsteuern, die seitens des Königreiches von der armen Bevölkerung gefordert wurden.

[82] Vgl. Dharampal-Frick, Gita; Ludwig, Manju (2009): Die Kolonialisierung Indiens und der Weg in die Unabhängigkeit. Der Weg in die Unabhängigkeit, in: Landeszentrale für politische Bildung BadenWürttemberg (Hrsg.): Der Bürger im Staat. Indien, Stuttgart, S. 153, abrufbar im Internet, URL: http://www.buergerimstaat. de/34_09/indien.pdf [Stand: 12.12.2011].

[83] Hippler, Jochen (2008): Das gefährlichste Land der Welt?. Pakistan zwischen Militärherrschaft, Extremismus

und Demokratie, Verlag Kiepenheuer & Witsch, Köln, S.54.

[84] Jamaat-e-Islami (aus dem Arab.جماعتِ اسلامی): dt. „islamische Gemeinschaft/Partei“, radikal religiöse Partei, Ideologie: islamische Missionarisierung, Opposition gegen die Säkularisierung von Staat und Verfassung.

[85] Maulana Sayyid Abul A´la Maududi (1903-1979 n. Chr.): Journalist, Ideologie mit radikaler Gesinnung.

[86] Ali, Tariq (2002): Fundamentalismus im Kampf um die Weltordnung. Die Krisenherde unserer Zeit und ihre historischen Wurzeln. Wahre Geschichten aus Pakistan, Heinrich Hugendubel Verlag, Kreuzlingen/München, S. 255.

[87] Hübsch, Hadayatullah (2001): Fanatische Krieger im Namen Allahs. Die Wurzeln des islamistischen Terrorismus. Innerislamischer Terror in Pakistan, Heinrich Hugendubel Verlag, Kreuzlingen/München, S. 63.

[88] Wahhabiten: konservative Bewegung des sunnitischen Islams und Staatsdoktrin in Saudi-Arabien.

[89] Muslimbrüderschaft: politische Bewegung mit teils islamisch-fundamentalistischer Ideologie.

[90] Ali, Tariq (2002): Fundamentalismus im Kampf um die Weltordnung. Die Krisenherde unserer Zeit und ihre historischen Wurzeln. Wahre Geschichten aus Pakistan, Heinrich Hugendubel Verlag, Kreuzlingen/München, S. 257.

[91] Ebenda, S. 257-258.

[92] Ideologie - Islamisches System (aus dem Arab. „Nizam-e-Islam “): Rechtfertigung des Islams als universale Weltordnung mit einer streng islamischen Gesellschaftsordnung und mit politischen sowie sozialen Feindbildern (Kommunismus, Kapitalismus, Judentum, Christentum und meist der Westen im Allgemeinen).

[93] Bundesamt für Verfassungsschutz (Hrsg.): Islamismus: Entstehung und aktuelle Erscheinungsformen, Köln 2006, S. 13-15.

[94] Zwei-Nationen-Theorie (Grundidee): Forderung der Muslimliga nach einer Aufteilung Britisch-Indiens in zwei nach Religionszugehörigkeit getrennten Staaten; Rechtfertigung durch die starken religiösen Differenzen zwischen Muslimen und Hindus.

[95] Bundeszentrale für politische Bildung: Indien. Die Teilung Britisch-Indiens. Blutiger Weg in die Unabhängigkeit, abrufbar im Internet, URL: http://www.bpb.de/themen/4OJUFG,0,Die_Teilung_BritischIndiens _1947.html [Stand: 05.12.2011].

[96] Kalkutta (heute): Hauptstadt des Bundesstaates West-Bengalen in Indien; 1911: Hauptstadt Britisch-Indiens.

[97] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Indien. Die Teilung Britisch-Indiens. Blutiger Weg in die Unabhängigkeit, abrufbar im Internet, URL: http://www.bpb.de/themen/4OJUFG,0,Die_Teilung_BritischIndiens _1947.html [Stand: 21.11.2011].

[98] „Tag der direkten Aktion“ (16.08.-19.08.1946): Generalstreik der Muslime, ausgerufen durch die Muslim- liga und ausgetragen in Kalkutta, Indien.

[99] Wikipedia: Unruhen in Kalkutta 1946, abrufbar im Internet, URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Unruhen_in_ Kalkutta_1946 [Stand: 21.11.2011].

[100] Pakistani.org: Mr. Jinnah´s presidential address to the Constituent Assembly of Pakistan. August 11, 1947, Auszug frei übersetzt, abrufbar im Internet, URL: http://www.pakistani.org/pakistan/legislation/constituent_ address_11aug1947.html [Stand: 21.11.2011].

[101] Vgl. Nandy, Ashis (2002): Tod eines Imperiums. Ein Rückblick auf die Teilung Indiens und Gedenken zu deren Folgen, abrufbar im Internet, URL: http://www.oeko-net.de/kommune/kommune5-02/aindien.htm [Stand: 21.11.2011].

[102] Generalgourverneur und Vizekönig von Indien: Vertreter des britischen Köngreiches und Oberhaupt der Verwaltung Britisch-Indiens.

[103] Theokratie (aus dem Griech. Θεοκρατία): Gottesherrschaft; Staatsgewalt legitmiert durch den

Gotteswillen und die Autorität Gottes; Staatsgewalt wird ausgeführt durch eine sakrale Führung.

[104] Electronic Government Directorate: Pakistan and her people-ll. Broadcast talk to the people of the United States of America on Pakistan recorded February 1948, Auszug frei übersetzt, abrufbar im Internet, URL: http:// www.pakistani.org/pakistan/legislation/constituent_address_11aug1947.html [Stand: 21.11.2011].

[105] Stellungnahme zur zukünftigen Verfassung Pakistans: „Gespräch mit Amerikaner über Pakistan“, siehe S. 25.

[106] GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit: Pakistan. Geschichte, Staat und Politik, abrufbar im Internet, URL: http://liportal.inwent.org/pakistan/geschichte-staat.html [Stand: 16.12.2011].

[107] Wikipedia: List of Presidents of Pakistan, frei übersetzt und ergänzt, abrufbar im Internet, URL: http://en. wikipedia.org/wiki/List_of_Presidents_of_Pakistan [Stand: 14.12.2011].

[108] Hippler, Jochen (2008): Das gefährlichste Land der Welt?. Pakistan zwischen Militärherrschaft, Extremismus und Demokratie, Verlag Kiepenheuer & Witsch, Köln, S.58-59.

[109] Jochen Hippler: Politikwissenschaftler und Friedensforscher am Institut für Entwicklung und Frieden der Universität Duisburg-Essen; (regionaler Schwerpunkt: Naher Osten, Mittlerer Osten, Afghanistan, Pakistan).

[110] TravellingWorld: Pakistan. Geschichte, abrufbar im Internet, URL: http://www.traveling-world.de/l147c826/ Pakistan/Geschichte/ [Stand: 17.12.2011].

[111] Muz-online: Willkommen in Pakistan. Der Staat, abrufbar im Internet, URL: http://www.muz-online.de/ asien/pakistan.html [Stand: 16.12.2011].

[112] Menschen unserer Zeit e.V.(http://www.muz-online.de): Basis- und Hintergundinformation zu den Ländern der Erde (Information zu ihrer Geschichte, Gesellschaft, Staatsaufbau, Entwicklung ihrer Ökonomie/Ökologie).

[113] Hippler, Jochen (2010): Pakistan - Ein gescheiterter Staat?, in: Chiari, Bernhard;Schetter Conrad (Hrsg.): Wegweiser zur Geschichte – Pakistan, Paderborn/München/Wien/Zürich, S. 215, abrufbar im Internet, URL: http://jochenhippler.de/html/pakistan_-_ein_gescheiterter_staat-.html [Stand: 17.12.2011].

[114] Rieck, Andreas (2007:) Pakistan zwischen Demokratisierung und „Talibanisierung“, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 39). Pakistan und Afghanistan, Bonn, S. 24.

[115] Ayub Khan (1907-1974): pakistanischer General, zweiter Staatspräsident Pakistans; Putsch: 27. Oktober 1958.

[116] Agha Mohammad Yahya Khan (1917-1980): pakistanischer General, dritter Staatspräsident Pakistans; Übernahme des Staatsapparates nach Rücktritt von Staatspräsident Ayub Khan .

[117] Muhammad Zia-ul-Haq (1924-1988): pakistanischer General, sechster Staatspräsident Pakistans; Putsch: 05. Juli 1977 (Zia-ul-Haq verhaftet den Premierminister Zulfikar Ali Bhutto).

[118] Pervez Musharraf (geb. 1943): pakistanischer General (i.R.), zehnter Staatspräsident Pakistans; Putsch: 12. Oktober 1999 (Musharraf stellt den Premierminister Nawaz Sharif unter Hausarrest).

[119] Dennis Hevesi: Mohammed Zia-ul-Haq: Unbeding Commander for Era of Atom and Islam, in: New York Times (vom 18. August 1988), Originalzitat: „I genuinely feel that the survival of this country lies in democracy and democracy alone.“, frei übersetzt, abrufbar im Internet, URL: http://www.nytimes.com/1988/08/18/ world/mohammad-zia-ul-haq-unbending-commander-for-era-of- atom-and-islam.html?src=pm [Stand: 17.12.2011].

[120] Vgl. Dennis Hevesi: Mohammed Zia-ul-Haq: Unbeding Commander for Era of Atom and Islam, in: New York Times (vom 18. August 1988), Originalzitat: „the armed forces will do everything we can to insure stability.“, frei übersetzt, abrufbar im Internet, URL: http://www.nytimes.com/1988/08/18/world/mohammad-zia-ul-haq-unbending-commander-for-era-of- atom-and-islam.html?src=pm [Stand: 17.12.2011].

[121] Wikipedia: Martial Law. Pakistan, abrufbar im Internet, URL: http://en.wikipedia.org/wiki/Martial_law# Pakistan [Stand: 17.12.2011].

[122] Vgl. Hippler, Jochen (2008): Das gefährlichste Land der Welt?. Pakistan zwischen Militärherrschaft, Extremismus und Demokratie, Verlag Kiepenheuer & Witsch, Köln, S.73.

[123] Ebenda, S. 199.

[124] Ebenda, S. 72.

[125] Encyclopedia Britannica: Mohammad Zia-ul-Haq, abrufbar im Internet, URL: http://www.britannica.com/

EBchecked/topic/657060/Mohammad-Zia-ul-Haq [Stand: 17.12.2011].

Fin de l'extrait de 125 pages

Résumé des informations

Titre
Pakistan - eine fragile und unreife Demokratie?
Sous-titre
Eine kritische Auseinandersetzung mit der Nachhaltigkeit der Religions- und Menschenrechtspolitik Pakistans
Note
1+ bzw. 15 Punkte
Auteur
Année
2012
Pages
125
N° de catalogue
V196175
ISBN (ebook)
9783656223283
ISBN (Livre)
9783656223962
Taille d'un fichier
11600 KB
Langue
allemand
Annotations
Note: 1+ (voll sehr gut) bzw. 15 Punkte
Mots clés
Pakistan, Islam, Scharia, Ahmadiyya, Taliban, Al-Qaida, Maududi, Muslimbrüder, Perikles, Afghanistan, NATO, Muhammad Ali Jinnah, Zia-ul-Haq, Khalifat, Jihad, Gauck, Amnesty International, Terre des Femmes, Bundeswehr, Krieg gegen den Terror, Islamismus, Fundamentalismus, Asia Bibi, Indien, Britisch-Empire, ISI, das zivilisatorische Hexagon, Immanuel Kant, Demokratie, Theokratie, Religionsfreiheit, Kinderarbeit, Gandhi, Militärdiktatur, Todesstrafe, Terrorismus, Graf-Stauffenberg-Gymnasium Flörsheim, Shabaz Bhatti, Salman Taseer
Citation du texte
Walid Malik (Auteur), 2012, Pakistan - eine fragile und unreife Demokratie?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/196175

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Pakistan - eine fragile und unreife Demokratie?



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur