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Faktische Grenzen der Rechtsangleichung

Die Bedeutung der unterschiedlichen Rechtskulturen und Rechtstraditionen für die Möglichkeit einer Harmonisierung des Privatrechts

Título: Faktische Grenzen der Rechtsangleichung

Trabajo de Investigación , 2010 , 14 Páginas , Calificación: 1,5

Autor:in: Vanessa Lawrenz (Autor)

Derecho - Otros sistemas jurídicos, derecho comparado
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Der Text handelt von den Unterschieden der Rechtssysteme des "civil law" und des "common law" und sucht nach einer Möglichkeit, die Eigenheiten in gemeinsamem Unionsrecht zu berücksichtigen.

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Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Rechtstraditionen in Europa

1. Die Entstehung des Civil Law

2. Die Entstehung des Common Law

3. Eigenheiten beiden Rechtssysteme

a) Methode

b) Kodifikationen

c) Lehre

D. Mögliche Formen der Rechtsangleichung in der EU die Problematik dieser

1. Grundlage

2. Cassis de Dijon-Entscheidung

3. Kodifikationsbemühungen

a) Lando-Kommission

b) Common Draft of Reference

4. Problematik

E. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die faktischen Grenzen einer europäischen Rechtsangleichung im Privatrecht, indem sie die fundamentalen Unterschiede zwischen den Rechtstraditionen des Civil Law und des Common Law analysiert und deren Auswirkungen auf Kodifikationsbemühungen sowie die europäische Integration bewertet.

  • Vergleich der Entstehungsgeschichte von Civil Law und Common Law
  • Gegenüberstellung methodischer Ansätze: Gesetzessubsumtion vs. Präzedenzfallentscheidung
  • Analyse europäischer Harmonisierungsprojekte wie der Lando-Kommission und dem Draft Common Frame of Reference
  • Diskussion der Bedeutung von Sprachbarrieren und unterschiedlichen Rechtstraditionen für die Rechtsvereinheitlichung

Auszug aus dem Buch

a) Methode

Die Herangehensweise an einen Fall unterscheidet sich in den beiden Systemen grundlegend. Der Jurist des Civil Law geht von einer generell abstrakten Norm aus und subsumiert den Tatbestand unter diese. Der Jurist im Common Law andererseits versucht den gegebenen Tatbestand nicht unter bestehende Normen zu subsumieren, sondern vielmehr nach gewissen Kriterien einem schon entschiedenen Fall zuzuordnen. Ausgehend vom Gesetz sucht der kontinentaleuropäische Jurist den Fall unter eine bestimmte Norm zu subsumieren. Der englische Jurist hingegen vergleicht die Begebenheiten eines Falles mit zuvor entschiedenen Fällen, den sog. precedents, und leitet daraus die rechtlichen Folgen her. Die frühere Entscheidung eines höheren oder gleichrangigen Gerichts erhält damit quasi Gesetzeskraft. Während das Common Law also „induktiv“ vom Gesetz aus argumentiert, geht der englische Jurist den Fall von der anderen Seite an, nämlich „induktiv“ von den konkreten Fakten aus.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den wachsenden Bedarf an Rechtsangleichung innerhalb der EU und stellt die zentrale Frage, ob die unterschiedlichen Rechtskulturen des Common Law und Civil Law dieses Vorhaben behindern oder ob Integration diese Differenzen überwinden kann.

B. Rechtstraditionen in Europa: Dieses Kapitel erläutert die historisch gewachsenen Unterschiede zwischen dem kontinentaleuropäischen Civil Law und dem englischen Common Law, insbesondere hinsichtlich ihrer Entstehung, der methodischen Vorgehensweise, der Bedeutung von Kodifikationen sowie der juristischen Ausbildung.

D. Mögliche Formen der Rechtsangleichung in der EU die Problematik dieser: Dieser Abschnitt behandelt die rechtlichen Grundlagen der EU für Rechtsangleichungen, analysiert die Bedeutung der „Cassis de Dijon“-Entscheidung für den Binnenmarkt und diskutiert die wissenschaftlichen Kodifikationsbemühungen sowie die inhärenten Probleme der praktischen Umsetzung und Sprachbarrieren.

E. Fazit: Das Fazit kommt zu dem Schluss, dass ein gesamteuropäisches Zivilgesetzbuch für die weitere Integration zwar notwendig, aber schwer von oben zu implementieren ist, und schlägt eine stärkere wissenschaftliche sowie bildungspolitische Vorbereitung auf die unterschiedlichen Rechtssysteme vor.

Schlüsselwörter

Rechtsangleichung, Europäisches Privatrecht, Civil Law, Common Law, Rechtskultur, Kodifikation, Lando-Kommission, Draft Common Frame of Reference, EuGH, Cassis de Dijon, Rechtsvereinheitlichung, Rechtsvergleichung, Rechtstradition, Binnenmarkt, Sprachbarriere.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Herausforderung, europäisches Privatrecht zu harmonisieren, und untersucht dabei die tief verwurzelten Unterschiede zwischen den Rechtstraditionen des Civil Law und des Common Law.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die historische Genese der Rechtskreise, deren unterschiedliche Arbeitsweisen (Fallrecht vs. kodifiziertes Recht) sowie die wissenschaftlichen Bestrebungen zur Schaffung eines europäischen Zivilgesetzbuches.

Was ist die Forschungsfrage der Arbeit?

Die Forschungsfrage lautet, ob die verschiedenen Rechtskulturen einer gemeineuropäischen Rechtsangleichung im Wege stehen oder ob ein solches Vorhaben als Mittel dienen kann, die Unterschiede zu überwinden.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Es handelt sich um eine rechtsvergleichende und analytische Untersuchung, die auf Basis bestehender Literatur und wissenschaftlicher Konzepte wie der Lando-Kommission und dem DCFR argumentiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden zunächst die Unterschiede der europäischen Rechtssysteme detailliert herausgearbeitet, gefolgt von einer Analyse der Möglichkeiten und Hindernisse der Rechtsangleichung innerhalb der Europäischen Union.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich maßgeblich durch Begriffe wie Rechtsangleichung, Civil Law, Common Law, Kodifikation und Europäisches Privatrecht charakterisieren.

Warum ist das „Cassis de Dijon“-Urteil für die Arbeit wichtig?

Es markiert den ersten Meilenstein für die Annäherung an ein angeglichenes Privatrecht durch die Formulierung des Prinzips der allgemeinen Anerkennung innerhalb der EU.

Welche Rolle spielt die Sprache bei der Rechtsangleichung laut der Autorin?

Die Sprachbarriere wird als ein zentrales, schwierig zu lösendes Problem identifiziert, da Begriffe in unterschiedlichen Sprachen neu definiert werden müssen, was zu Auslegungs- und Verständnisschwierigkeiten führt.

Final del extracto de 14 páginas  - subir

Detalles

Título
Faktische Grenzen der Rechtsangleichung
Subtítulo
Die Bedeutung der unterschiedlichen Rechtskulturen und Rechtstraditionen für die Möglichkeit einer Harmonisierung des Privatrechts
Universidad
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg
Calificación
1,5
Autor
Vanessa Lawrenz (Autor)
Año de publicación
2010
Páginas
14
No. de catálogo
V196216
ISBN (Ebook)
9783656236702
ISBN (Libro)
9783656238744
Idioma
Alemán
Etiqueta
faktische grenzen rechtsangleichung bedeutung rechtskulturen rechtstraditionen möglichkeit harmonisierung privatrechts
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Vanessa Lawrenz (Autor), 2010, Faktische Grenzen der Rechtsangleichung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/196216
Leer eBook
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