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Abgrenzung Arbeitnehmer - Selbstständige

Title: Abgrenzung Arbeitnehmer - Selbstständige

Term Paper , 2011 , 17 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Torsten Neumann (Author)

Leadership and Human Resources - Miscellaneous
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An das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses ist die Anwendbarkeit des gesamten Arbeitsrechts geknüpft. Arbeitnehmer und Arbeitsverhältnis sind die wichtigsten Begriffe des Arbeitsrechts. Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, also eine Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, das ist vom Begriff des Arbeitnehmers aus zu überprüfen, so dass dem Arbeitnehmerbegriff eine entscheidende Bedeutung für die praktische Rechtsanwendung zukommt. Die Arbeitnehmereigenschaft ist Voraussetzung und Schlüsselfunktion, d.h. ein zentraler Anknüpfungspunkt für viele gesetzliche Bestimmungen, so beispielsweise für das Sozialversicherungsrecht. Im Individualarbeitsrecht, das vor allem dem Schutz des Arbeitnehmers dient, erlangt der Arbeitnehmer eine Reihe von Ansprüchen. So hat er beispielweise Anspruch gem. §§ 2,3 EntgFG auf Entgeltfortzahlung bei Feiertagen oder im Krankheitsfall und genießt Kündigungsschutz gem. § 1 KschG. Auch für das kollektive Arbeitsrecht ist der Arbeitnehmer von großer Wichtigkeit, den nur ihm steht grundsätzlich das Streikrecht sowie das Recht zur Gründung eines Betriebsrates gem. § 7 BetrVG i.V.m. § 5 Abs.1 BetrVG zu. Der Begriff des Arbeitnehmers im Individualarbeitsrecht unterscheidet sich nicht von dem im kollektiven Arbeitsrecht. Von großer praktischer Bedeutung ist die Unterscheidung von Arbeitnehmern und Selbstständigen alleine schon für die Wahl des Rechtwegs bei Rechtsstreitigkeiten. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden vor dem Arbeitsgericht ausgetragen, während bei Selbstständigen die Zivilgerichte zuständig sind.
Im Rahmen dieses Assignments soll dargestellt werden, wer sich hinter den Begriffen Arbeitnehmer und Selbstständiger verbirgt. Es soll aufgezeigt werden, wie der jeweilige Begriff aus arbeitsrechtlicher Perspektive ermittelt werden kann.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einführung

B. Der Arbeitnehmerbegriff

I. Gesetzliche Definition

1. Arbeitsrechtliche Begriffsbestimmung

2. Sozialversicherungsrechtliche Begriffsbestimmung

3. Begriffsbestimmung nach EU Gemeinschaftsvertag

II. Rechtsprechung des BAG und herrschende Literaturmeinung

1. Privatrechtlicher Vertrag

a.) Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

b.) Unfreie

c.) Mitarbeitspflicht aufgrund eines Familienverhältnisses

2. Leistung von Diensten gegen Entgelt

a.) Abgrenzung zum Werkvertrag

b.) Abgrenzung zum Auftrag

c.) Abgrenzung zum Gesellschaftsvertrag

3. Persönliche Abhängigkeit

a.) Abhängigkeit als Ausgangspunkt der Rechtsprechung

aa.) In Anlehnung an § 84 Abs.1 Satz 2 HGB

bb.) Weisungsgebundenheit

cc.) Eingliederung in einen fremden Organisationsbereich

b.) Weitere Abgrenzungskriterien

aa.) Bezeichnung der Tätigkeit

bb.) Nach der Art der Vergütungszahlung

cc.) Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen

c.) Zwischenfazit aller Merkmale

C. Der Selbstständige

D. Fazit

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit verfolgt das Ziel, die begriffliche Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen aus arbeitsrechtlicher Perspektive zu erläutern und die zugrunde liegenden rechtlichen Kriterien zu identifizieren.

  • Gesetzliche Grundlagen des Arbeitnehmerbegriffs in verschiedenen Rechtsgebieten.
  • Die Rolle der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Definition persönlicher Abhängigkeit.
  • Abgrenzungskriterien zu anderen Vertragsverhältnissen wie Werkvertrag, Auftrag und Gesellschaftsvertrag.
  • Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen in der modernen Arbeitswelt.
  • Kritische Analyse der gegenwärtigen Rechtslage und der Schutzzwecke des Arbeitsrechts.

Auszug aus dem Buch

II. Rechtsprechung des BAG und herrschende Literaturmeinung

Da eine konkrete Definition des Begriffs Arbeitnehmer nicht im Gesetz zu finden ist, haben die rechtswissenschaftliche Lehre und das BAG durch seine Rechtsprechung einen Arbeitnehmerbegriff entwickelt. Demnach ist derjenige Arbeitnehmer, der aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zur Leistung von weisungsgebundener, unselbständiger und fremdbestimmter Arbeit gegen Entgelt im Dienste eines anderen (Arbeitgeber) verpflichtet ist. Daraus ergibt sich, dass der Arbeitnehmerbegriff durch drei Merkmale geprägt ist. Diese drei Merkmale, das Bestehen eines privatrechtlichen Vertrages, Leistung von Diensten gegen Entgelt sowie die persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber, werden nachfolgend näher erörtert.

1. Privatrechtlicher Vertrag

Im allgemeinen ist anerkannt, dass Arbeitnehmer nur derjenige sein kann, der in einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis zum Unternehmer steht. Irrelevant dafür ist die Wirksamkeit des Vertrages. Grundsätzlich gilt das Arbeitsrecht nur für Beschäftigungsverhältnisse, die im Rahmen der Privatautonomie begründet worden sind. Unter dem Begriff Privatautonomie versteht man den Grundsatz der Vertragsfreiheit. Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das aus inhaltlich übereinstimmenden, aufeinander bezugnehmenden und abgegebenen Willenserklärungen von mindestens zwei Personen besteht. Somit gilt also auch für den Arbeitsvertrag die schuldrechtliche Vertragsfreiheit i.S.v. § 311 Abs.1 BGB, wonach niemand zum Beispiel zu einem Vertragsabschluss gezwungen werden kann.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einführung: Dieses Kapitel erläutert die Relevanz des Arbeitnehmerbegriffs für die Anwendbarkeit des Arbeitsrechts und die Abgrenzung zum Selbstständigen.

B. Der Arbeitnehmerbegriff: Hier werden die gesetzlichen Definitionen aus verschiedenen Rechtsgebieten analysiert sowie die Kriterien der Rechtsprechung für ein Arbeitsverhältnis detailliert aufgeschlüsselt.

C. Der Selbstständige: Dieses Kapitel behandelt die Definition des Selbstständigen und die Kriterien, nach denen Unternehmen den Unternehmerbegriff vom Arbeitnehmer abgrenzen.

D. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die bisherigen Kriterien der Rechtsprechung in der modernen Arbeitswelt zunehmend an ihre Grenzen stoßen und kritisch zu hinterfragen sind.

Schlüsselwörter

Arbeitnehmerbegriff, Selbstständige, Arbeitsrecht, persönliche Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit, privatrechtlicher Vertrag, Bundesarbeitsgericht, Sozialversicherungsrecht, Abgrenzungskriterien, Unternehmerrisiko, Beschäftigungsverhältnis, Privatautonomie, Rechtswissenschaft, Arbeitsverhältnis, Arbeitgeberschutz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Die zentralen Themen umfassen gesetzliche Begriffsbestimmungen, die Rechtsprechung des BAG sowie die Kriterien für persönliche Abhängigkeit und Vertragsabgrenzung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die transparente Darstellung, wer unter den Begriff Arbeitnehmer fällt und wie dieser von einem Selbstständigen rechtssicher abgegrenzt werden kann.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine rechtsdogmatische Analyse auf Basis von Literaturmeinungen und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts durchgeführt.

Was steht im inhaltlichen Hauptteil im Fokus?

Der Hauptteil konzentriert sich auf die drei Merkmale: privatrechtlicher Vertrag, Entgeltlichkeit und persönliche Abhängigkeit als zentrales Abgrenzungskriterium.

Welche Begriffe beschreiben die Arbeit am besten?

Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Arbeitnehmerbegriff, persönliche Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit und Abgrenzungskriterien charakterisieren.

Warum ist die Unterscheidung für Ehegatten oder Kinder im Betrieb wichtig?

Das Dokument erläutert, dass hier oft keine privatrechtlichen Arbeitsverträge vorliegen, was die Anwendung des Arbeitsrechts ausschließt.

Was bedeutet das Kriterium der "Eingliederung in einen fremden Organisationsbereich"?

Dies ist ein Indiz für die persönliche Abhängigkeit, bei der sich der Dienstleister in die bestehenden Arbeits- und Produktionspläne des Arbeitgebers einfügen muss.

Welche Bedeutung hat das unternehmerische Risiko?

Das unternehmerische Risiko ist ein wesentliches Merkmal, das den Selbstständigen vom Arbeitnehmer abgrenzt, da er den Erfolg seines wirtschaftlichen Einsatzes selbst trägt.

Wird auch europäisches Recht berücksichtigt?

Ja, das Dokument beleuchtet kurz die Begriffsbestimmung nach dem EU-Gemeinschaftsvertrag und die Rolle des Europäischen Gerichtshofs.

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Details

Title
Abgrenzung Arbeitnehmer - Selbstständige
College
AKAD University of Applied Sciences Stuttgart
Course
Arbeitsrecht
Grade
1,0
Author
Torsten Neumann (Author)
Publication Year
2011
Pages
17
Catalog Number
V196330
ISBN (eBook)
9783656223504
ISBN (Book)
9783656224044
Language
German
Tags
Arbeitsrecht BWL Personal Arbeitnehmer Selbstständige Abgrenzung arbeitsrechtlich sozialversicherungsrechtlich
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Torsten Neumann (Author), 2011, Abgrenzung Arbeitnehmer - Selbstständige, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/196330
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